Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz
Donnerstag 2. Mai 2024 von CDK e.V. (Christen im Dienst an Kranken e.V.)

Wer bestimmt, wer ich bin – Ideologie, Gefühle oder Normen?
Am 12. April wurde das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“[1], besser bekannt als das „Selbstbestimmungsgesetz“ vom deutschen Bundestag verabschiedet.[2] Es soll am 1. November 2024 in Kraft treten.[3] Nun ist es gem. § 5 Abs. 1 SBGG in Verbindung mit § 2 SBGG einmal jährlich möglich, die Eintragung seines Geschlechts oder des Vornamens per Selbsterklärung beim Standesamt (§ 2 Absatz 1, § 4 SBGG) ändern zu lassen. Dabei darf man zwischen männlich, weiblich, divers oder völligem Fehlen eines Geschlechtseintrags wählen (§ 2 Absatz 1 SBGG in Verbindung mit § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG). Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik, Medizinische Ethik, Sexualethik