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Von der einigen Obrigkeit Gottes – Der Gottesdienst als unverzichtbare Wesensform geistlichen Lebens

Dienstag 23. November 2021 von Pfr. Martin Michaelis


Pfr. Martin Michaelis

I Grundsatzfragen

1. Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten – Die Zwei-Reiche-Lehre Martin Luthers[1]

Martin Luther unterscheidet zwischen den zwei Regierweisen Gottes, der weltlichen und der geistlichen. Um nicht in ein banales Schubladendenken zu verfallen, welches weltliche und geistliche Gegebenheiten jeweils einsortiert, um die Schubladen dann zwecks Einstellung weiteren Nachdenkens zuschieben zu können, bedarf es einer genauen Sichtung, auch und besonders der Voraussetzung der von Martin Luther vollzogenen Unterscheidung. Es sind keinesfalls zwei einfach voneinander abzugrenzende Bereiche, die man womöglich gar weltlichen Institutionen, wie Staat und Kirche, oder Berufsgruppen bzw. -ständen zuordnen könnte, sondern sind zwei Handlungsweisen Gottes, mit denen ER herrscht.[2] Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Corona, Gesellschaft / Politik, Kirche, Theologie