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„Hilfe zum Leben statt Hilfe zum Sterben“(1)

Freitag 16. April 2021 von Aerzte in Ehrfurcht vor dem Leben


Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid vom 26.2.2020 untergräbt den Kern ärztlichen Handelns mit seinem Grundsatz nihil nocere und greift tief in elementare Grundlagen unseres menschlichen Zusammenlebens ein. Das Bundesverfassungsgericht hat eine existentielle Thematik auf den Aspekt der Selbstbestimmung reduziert. Die Folgen für die Gesellschaft finden explizit keine Beachtung.(2) Die ungünstigen Erfahrungen in den Nachbarländern, die fatalen Erfahrungen aus der deutschen Geschichte, die Warnungen aus der Suizidforschung und die Fortschritte in der Palliativmedizin waren für das Gericht nicht entscheidend. Der assistierte Suizid setzt voraus, dass ein Menschenleben nicht nur vom Suizidenten, sondern auch von einer zweiten Person, nämlich dem „Sterbehelfer“, als lebensunwert beurteilt wird. Andernfalls müsste dieser seine Unterstützung des Vorhabens verweigern. Auch diese Problematik findet im Urteil keine Beachtung. Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Gesellschaft / Politik, Lebensrecht, Medizinische Ethik