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Wie viele Eltern hätten’s denn gern?

Donnerstag 28. Februar 2013 von Dr. Winfried Klein


Dr. Winfried Klein

Anders als manche meinen, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der vergangenen Woche nur am Rande eine Diskriminierung eingetragener Lebenspartner gegenüber Ehegatten festgestellt. Ein Recht auf ein Adoptivkind konnten die Karlsruher Richter dem Grundgesetz nicht entnehmen; auch nicht, wenn bereits eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Sie konnten nur nicht verstehen, weshalb einzeln adoptierten Kindern von Schwulen oder Lesben ein zusätzlicher Elternteil versagt wird (Urt. v. 19.02.2013, Az. 1 BvL 1/11/1, BvR 3257/09). Bislang waren Eltern Vater und Mutter (zuletzt noch BVerfG, Beschl. v. 02.12. 2010, Az.1 BvR 2414/10). 2006 hatte das BVerfG in einer Sorgerechtsstreitigkeit noch die Bedeutung einer geschlechtsverschiedenen Erziehung für die Persönlichkeitsentwicklung betont (Beschl. v. 23.10.2006, Az. 2 BvR 1797/06). Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik, Sexualethik