Erst das Standesamt, dann die religiöse Trauung
Mittwoch 22. Oktober 2008 von Justizministerium Baden-Württemberg
Erst das Standesamt, dann die religiöse Trauung. Baden-Württemberg mit Entschließungsantrag im Rechtsausschuß des Bundesrats erfolgreich.
22.10.2008 „Mit der vom Bundestag beschlossenen ersatzlosen Streichung des Verbots der religiösen Voraustrauung zum 1. Januar 2009 wird ein falsches politisches Signal gesetzt. Religiös geprägte Bevölkerungsschichten könnten sich verstärkt von der Zivilehe abwenden“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) in Stuttgart.
Kategorie: Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik