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ALfA: Es gibt kein Recht auf Abtreibung

Freitag 22. MĂ€rz 2024 von Aktion Lebensrecht fĂŒr Alle


Aktion Lebensrecht fĂŒr Alle

Zu der gestern Abend im Schloss von Versailles von Parlamentariern der Nationalversammlung und des Senats gemeinsam beschlossenen Aufnahme der vermeintlichen „Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen“ in die französische Verfassung erklĂ€rt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht fĂŒr Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg: „Keine noch so glamouröse Inszenierung vermag darĂŒber hinwegzutĂ€uschen, was die beiden Kammern des französischen Parlaments gestern Abend im Schloss von Versailles in Wirklichkeit beschlossen haben. Denn die ‚Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen‘, bedeutet in Wahrheit ‚die Freiheit, ein wehrloses und unschuldiges Kind töten zu lassen‘.

Diese ‚Freiheit‘ in den Verfassungsrang zu erheben, kommt einem Bruch mit der europĂ€ischen Menschenrechtstradition gleich. Ihr zufolge genießen Menschen ‚vorstaatliche‘ Rechte. Rechte, die ihnen nicht von Staaten verliehen werden, sondern die vielmehr von Staaten anerkannt und von ihnen bei sĂ€mtlichen Gesetzgebungsverfahren beachtet werden mĂŒssen. Weil ‚vorstaatliche‘ Rechte aber nur genießen kann, wer lebt, ist die Wahrung des ,Rechts auf Leben‘ logischerweise das erste und vornehmste aller vorstaatlichen Rechte.

Daraus folgt: Ein Staat, der das ‚Recht auf Leben‘ zur Disposition stellt, in dem er dessen Wahrung oder Missachtung dem Belieben eines Teils seiner BĂŒrger ĂŒberlĂ€sst, legt in Wahrheit seine Hand zugleich auch an alle anderen Menschenrechte. Ein Staat, der BĂŒrgerinnen das Recht zuspricht, einen wehrlosen und unschuldigen Menschen von Ärzten töten zu lassen und dieses Recht in den Verfassungsrang erhebt, maßt sich ein Recht an, das er – jedenfalls innerhalb der europĂ€ischen Menschenrechtstradition – gar nicht beanspruchen und ĂŒber das er deshalb auch nicht verfĂŒgen kann. Er muss daher, auch was den Schutz der ĂŒbrigen Menschenrechte betrifft, als unzuverlĂ€ssig gelten. Nicht umsonst fĂŒrchten nicht wenige Ärzte in Frankreich, als nĂ€chstes zur DurchfĂŒhrung von Abtreibungen gesetzlich verpflichtet zu werden.

Dass Frankreichs PrĂ€sident Emmanuel Macron die VerfassungsĂ€nderung nun auch noch ausgerechnet am Weltfrauentag (8. MĂ€rz) feierlich verkĂŒnden will, ist geradezu grotesk und an Zynismus nicht mehr zu ĂŒberbieten. Denn mehr als die HĂ€lfte der aufgrund der neuen ,Freiheit‘ Getöteten werden wehrlose und unschuldige Frauen in einem sehr frĂŒhen Stadium ihrer Entwicklung sein. Ungeborene MĂ€dchen, denen sĂ€mtliche vorstaatlichen Rechte sowie die Chance genommen werden, sich selbst einmal fĂŒr oder gegen die GrĂŒndung einer Familie zu entscheiden. Wer darin einen Sieg fĂŒr Frauenrechte zu erblicken können meint, muss entweder sehr kurzsichtig oder aber völlig skrupellos sein.

Die Aktion Lebensrecht fĂŒr Alle e.V. (ALfA) tritt fĂŒr das uneingeschrĂ€nkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

ALfA e.V., Pressemeldung vom 5.3.2024

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 22. MĂ€rz 2024 um 13:04 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Lebensrecht.