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Leserbrief an die Zeitung RHEINPFALZ: Kein unzulässiger Protest!

Montag 12. Februar 2024 von Pfr. Ulrich Hauck


Pfr. Ulrich Hauck

Am 25. Januar hat die Zeitung RHEINPFALZ („Unzulässiger Protest“, 25.01.2024) über den Gesetzentwurf berichtet, mit dem den Lebensschützern ihre Grundrechte eingeschränkt werden sollen. Die Familienministerin wirft den Lebensschützern Hass und Hetze vor! Dazu hat Pfarrer Ulrich Hauck einen Leserbrief geschrieben, den die RHEINPFALZ nicht bereit war abzudrucken. Wir veröffentlichen ihn hier:

Abtreibung ist im Strafgesetzbuch § 218 geregelt, weil bei jeder Abtreibung ein Kind getötet wird. Allerdings hat der Gesetzgeber geregelt, dass unter bestimmten Bedingungen eine Abtreibung straflos bleibt. Wir alle haben daher die Verantwortung alles zu tun, um Leben zu schützen, auch das Ungeborene im Mutterleib. Deswegen ist es kein „unzulässiger Protest“, wenn Menschen für den Lebensschutz eintreten im stillen Gebet oder indem sie Frauen Hilfe anbieten.

Und ich weiß, dass durch Gespräche und angebotene Hilfen schon manche in Not oder von ihrem Mann unter Druck geratene Frauen sich doch noch gegen eine Abtreibung entschieden haben und somit jeweils ein Menschenleben gerettet wurde. Ich kenne viele Menschen und Organisationen, die sich für den Lebensschutz engagieren, das geschieht aber weder durch Bedrohungen noch mit „Hass und Hetze“ wie die Familienministerin behauptet. Daher konnte auch kein Foto abgedruckt werden, auf dem „Hass und Hetze“ vor einer Beratungsstelle zu sehen ist. Stattdessen nimmt man ein Foto der jährlichen Demonstration „Marsch für das Leben“, der allerdings eine andere Zielrichtung hat, nämlich die politisch-öffentliche Wahrnehmung des Themas. Gerne lade ich die Redakteure der RHEINPFALZ ein, einmal an diesem Marsch durch Berlin teilzunehmen, um zu berichten wie friedlich und liebevoll das geschieht. Auch Dank der Polizei im Großaufgebot, um die Demonstranten zu schützen vor Gebrüll, Bedrohung, Hass und Hetze der sogenannten Antifaschisten.

Pfarrer Ulrich Hauck, Barbelroth

 

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 12. Februar 2024 um 10:10 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Lebensrecht.