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Die Frau im Gottesdienst der christlichen Gemeinde nach der Lehre des Apostels Paulus

Montag 11. September 2023 von Dr. Joachim Cochlovius


Dr. Joachim Cochlovius

1.) Gottesdienst nach neutestamentlichem Verständnis

Die gottesdienstlichen Versammlungen im Namen des dreieinigen Gottes versetzen die Gemeinde Jesu in den himmlischen Thronsaal Gottes, wo unzählige Engel und die schon heimgegangenen Erlösten Gott ehren und von wo aus Christus kraft seines Blutes redet und Vergebung der Sünden zuspricht (Hebr 12,22-25). Diese gewaltige Wirklichkeit muss man vor Augen behalten, wenn man über das Verhalten der Männer und Frauen im Gottesdienst nachdenkt. Nur was ausdrücklich in Gottes Wort angeordnet ist, hat Platz im Gottesdienst, denn nur das kann vor dem heiligen Gott bestehen.

2.) Der Hintergrund der geschlechtsspezifischen gottesdienstlichen Anordnungen

Im Hintergrund der apostolischen Anordnungen zum Gottesdienst steht die Grundaussage in 1 Kor 11,3: „Christus ist das Haupt eines jeden Mannes; der Mann aber ist das Haupt der Frau; Gott aber ist das Haupt Christi.“ Das bedeutet: der an Christus gläubige Mann empfängt von Christus Autorität und Verantwortung für das Wohlergehen seiner Frau und Familie. Der Mann praktiziert das Hauptsein durch Liebe, Fürsorge und Schutz für seine Frau und seine Kinder. Seine Verantwortung bezieht sich sowohl auf das geistliche Wohlergehen seiner Familie als auch der Gemeinde. Wer im Gottesdienst wann und wie etwas sagt, gehört in seine Verantwortung. Wenn der Mann seine Verantwortung wahrnimmt, empfangen seine Frau, seine Familie und die Gemeinde einen vielfältigen Segen. Wenn die Frau gläubig ist, akzeptiert sie das Hauptsein ihres Mannes und hilft ihm, die damit verbundene Verantwortung wahrzunehmen (vgl. 1 Mose 2,18). Ohne die Grundaussage in 1 Kor 11,3 bleiben die Anordnungen des Apostels unverständlich.

3.) Das Verhältnis von 1 Kor 11,2-16 und 1 Kor 14,33b-38

Es fällt auf, dass die Abschnitte 11,2-16 und 14,33b-38 inhaltlich zusammengehören, denn beide betreffen das Auftreten der Frau im Gottesdienst. Trotzdem stehen sie getrennt. Wie kann man das erklären? Beide Teile sind wahrscheinlich Antworten auf konkrete Anfragen aus Korinth, die Paulus gesondert beantwortet. In 1 Kor 11 behandelt Paulus die Kopfbedeckung der Frau im Gottesdienst und in 1 Kor 14 die Redebeiträge der Frau im Gottesdienst. In der Auslegung wird oft übersehen, dass 1 Kor 11,3 für beide Anweisungen die Grundlage und die Klammer bildet. Das Entblößen des Kopfes der Frau nennt der Apostel schändlich, weil sie sich damit einer Geschorenen gleichstellt und so ihren Mann als ihr geistliches Haupt entehrt. Ihr gottesdienstliches Reden sieht er als ein Eindringen in die Verantwortung des Mannes und als Verletzung ihrer Pflicht zur Unterordnung an. Viel hängt vom richtigen Verständnis von 1 Kor 11,5 ab. Lässt sich aus diesem Vers ableiten, dass Paulus die öffentlich betende und prophetisch redende (=predigende) Frau im Gottesdienst akzeptiert? Die Grundaussage in Vers 3 spricht dagegen. Wenn nach Paulus der Mann das von Christus eingesetzte Haupt der Frau ist und damit vor Christus in der Verantwortung für das Wohlergehen seiner Frau, seiner Familie und der Gemeinde steht, dann verletzt die Frau durch ihr eigenmächtiges öffentliches Beten und Predigen ihre Pflicht zur Unterordnung. Deswegen muss man 1 Kor 11,5 so verstehen, dass Paulus hier sowohl am öffentlichen Reden der Frau im Gottesdienst als auch an der Entblößung ihres Kopfes Kritik übt. Der Satz „Eine Frau, die mit unbedecktem Kopf betet und prophetisch redet (=predigt) schändet ihr Haupt (=ihren Mann)“ kann zunächst einmal doppelt verstanden werden. Einmal als Kritik am öffentlichen Reden ohne Kopfbedeckung bei grundsätzlicher Billigung dieses Redens. Dann aber auch als Kritik am öffentlichen Reden ohne Kopfbedeckung bei gleichzeitiger Ablehnung dieses Redens. Aufgrund von Vers 3 ist das zweite Verständnis naheliegender. Die weiteren Ausführungen in 1 Kor 11 befassen sich dann ausschließlich mit der Kopfbedeckung, während ab 1 Kor 14,33b das öffentliche Reden der Frau im Gottesdienst behandelt wird. Dass die beiden Teile getrennt voneinander stehen, darf nicht so interpretiert werden, dass sie nichts oder nur wenig miteinander zu tun haben. Im Gegenteil, beide Ausführungen sind Konkretionen von 1 Kor 11,3. Nebenbei bemerkt: auch die Fragen des Götzenopferfleischs behandelt Paulus getrennt, obwohl sie zusammengehören: In 8,1-13 werden sie im Blick auf das schwache Gewissen anderer Christen und in 10,14-33 im Blick auf das Herrenmahl beantwortet.

4.)  Die geschlechtsspezifischen Anordnungen zum Gottesdienst in 1 Kor 11; 1 Kor 14 und 1 Tim 2

 4.1: 1 Kor 11,2-16

Die meisten Ausleger verstehen 1 Kor 11,5 als eine zustimmende Aussage des Apostels zum lauten Beten und prophetischen Reden (=Verkündigen) der Frau im Gemeindegottesdienst und können deswegen das Schweigegebot in 1 Kor 14,34 damit nicht in Einklang bringen. Manche beschränken daher das Beten und prophetische Reden in 1 Kor 11,5 auf den häuslichen Bereich, was jedoch zumindest beim prophetischen Reden wenig Sinn macht, denn ein solches Reden bezieht sich immer – über den Rahmen des eigenen Hauses hinaus – auf andere Personen. Der scheinbare Widerspruch zu 1 Kor 14,34 löst sich, wenn man 11,5 insgesamt als Kritik versteht, sowohl an der Entblößung des Kopfes als auch am Reden im Gottesdienst. Die Doppelkritik ist durchaus nachvollziehbar, wenn man die Grundaussage in 1 Kor 11,3 ernstnimmt. Denn wenn nach der damaligen Sitte die Ehefrauen in der Öffentlichkeit ihren Kopf bedeckten, dann musste es für die Ehemänner im Gottesdienst beleidigend wirken, wenn ihre Frauen diese Sitte missachteten. Und wenn die Gottesdienstgestaltung zur geistlichen Verantwortung des Mannes gehört, die ihm Christus mit dem Hauptsein auferlegt, dann ist es ebenfalls eine Herabsetzung des Mannes, wenn die Frau tragende Redeteile des Gottesdienstes übernimmt. Auch der Hinweis in 11,10, dass die Frau wegen der im Gottesdienst anwesenden Engel eine Kopfbedeckung als Zeichen der Anerkennung des Hauptseins ihres Mannes tragen soll, zeigt, dass die in 1 Kor 11,3 ausgesprochene geistliche Wirklichkeit im Gottesdienst oberste Priorität haben soll und nicht eigenmächtig verändert werden darf.

4.2: 1 Kor 14,33b-38

Versteht man 1 Kor 11,5 als Doppelkritik sowohl am lauten Beten und Predigen der Frau im Gottesdienst als auch am Entblößen des Kopfes im Gottesdienst, fügt sich das Schweigegebot in 1 Kor 14 nahtlos an. Aufbau und Inhalt von 1 Kor 14,33b-38 konkretisieren und bestätigen die Grundaussage von 1 Kor 11,3. Paulus setzt wie in 1 Kor 11 so auch in 1 Kor 14 voraus, dass dem Mann die Verantwortung für die Gottesdienstgestaltung zukommt. Die Anweisungen in 1 Kor 14,1-33a.39 sind deswegen ausschließlich an den Mann gerichtet. In 1 Kor 14,33b-38 werden die Frauen ermahnt, im Gemeindegottesdienst auf Redebeiträge zu verzichten, die sie in Konflikt mit dem Hauptsein des Mannes und mit dem Gebot der Unterordnung bringen. Gemeint sind das öffentliche Gebet, die öffentliche Predigt („prophetische Rede“) und die öffentliche Beteiligung am Lehrgespräch, wo die Verkündigungsbeiträge beurteilt wurden (vgl. V. 29). Alle drei Arten öffentlicher Rede greifen in der Sicht des Paulus in die Verantwortung des Mannes für die Gottesdienstgestaltung ein. Der Apostel begründet das Schweigegebot vierfach: 1.) Alle von Paulus gegründeten Gemeinden akzeptieren es (V. 33b); 2.) Im Gesetz Gottes ist das Gebot der Unterordnung der Frau unter ihren Mann ausgesprochen (V. 34, vgl. 1 Mose 3,16), weswegen es für die Frau schändlich ist, wenn sie dagegen verstößt (V. 35); 3.) Paulus ist sich gewiss, mit seiner Anordnung ein Gebot des Herrn auszusprechen (V. 37); 4.) Wer das Schweigegebot nicht anerkennt, wird in der Gemeinde und damit auch von Gott nicht anerkannt werden (V. 38).

4.3: 1 Tim 2,8-15

In 1 Tim 2,8 ermahnt Paulus die Männer, interne Streitigkeiten zu überwinden, bevor sie im Gottesdienst beten (von öffentlich betenden Frauen ist bezeichnenderweise nicht die Rede). Dann werden die Frauen zu einem schicklichen Äußeren angehalten. In 1 Tim 2,12 wird die Frau ermahnt, im Gottesdienst keinen Verkündigungsbeitrag zu übernehmen („Einer Frau gestatte ich nicht, dass sie lehre“) und dadurch über den Mann zu bestimmen („…dass sie über den Mann herrscht“). Der Apostel begründet das Schweigegebot wie in 1 Kor 11,3 und 1 Kor 14,34 mit dem Schöpfungsgeschehen, konkret mit dem Hinweis auf die Ersterschaffung Adams und die Verführung Evas durch Satan. Er nimmt also in dem später geschriebenen ersten Timotheusbrief nichts von dem zurück, was er den Korinthern geschrieben hat.

5.)   Was bedeuten die Anweisungen zur Kopfbedeckung der Frau in 1 Kor 11 heute?

Die Argumentation, die Paulus in 1 Kor 11,4-16 führt, ist ähnlich grundsätzlich wie in 1 Kor 14,33b-38. 1.) weist er darauf hin, dass die Frauen in allen Gemeinden im Gottesdienst ihren Kopf bedecken (V. 16), 2.) dass der Mann als der Ersterschaffene den Abglanz Gottes an sich trägt, während die Frau aus dem Mann heraus gestaltet wurde und den Abglanz des Mannes trägt (V. 7) und deswegen die Kopfbedeckung als Zeichen der Anerkennung des Hauptseins ihres Mannes tragen soll, und dies auch wegen der Engel (V. 10), 3.) dass es sich für die Frau deswegen nicht ziemt, mit öffentlicher Rede unbedeckt im Gottesdienst in den Verantwortungsbereich des Mannes einzugreifen (V. 13) und 4.) dass das natürliche lange Haar der Frau zeigt, dass sie sich bedecken soll (V. 15). Angesichts dieser gewichtigen Gründe muss man sich die Frage stellen, ob die christlichen Gemeinden nicht auch heute die Kopfbedeckung der Frau lehren und fordern sollten (wie es ja auch teilweise geschieht). Oder anders ausgedrückt: liegt nicht eine Analogie zum Redeverbot an die Frau vor, was die Forderung nach einer allgemeinen Kopfbedeckung der Frau nach sich ziehen würde?

Darauf ist Folgendes zu antworten. Paulus sieht zwar sowohl im Ablegen der Kopfbedeckung als auch im öffentlichen Reden der Frau im Gottesdienst das Gebot der Unterordnung verletzt, aber seine Begründungen sind unterschiedlich. Bei der Kopfbedeckung unterstützt er eine zeitgenössische Sitte bzw. Konvention mit theologischen Argumenten (dass nämlich die Frau mit der Einhaltung dieser Sitte ihre Bereitschaft zur Unterordnung unter ihren Mann ausdrückt und dies auch vor der Engelwelt dokumentiert). Ein göttliches Gesetz oder ein Gebot des Herrn wie in 1 Kor 14,34 und 37 führt Paulus jedoch nicht an (auch nicht in 1 Tim 2,9 und 10, wo er das äußere Erscheinungsbild der Frauen im Gottesdienst behandelt). Eine grundsätzliche Anordnung, wie sie das Redeverbot in 1 Kor 14 und 1 Tim 2 darstellt, liegt also in 1 Kor 11 nicht vor.

Wer den Apostel heute in seinen Ausführungen zur Kopfbedeckung der Frau ernstnehmen will, muss nicht die Beibehaltung dieser Sitte fordern. In Korinth musste Paulus das fordern, weil dort einige Frauen meinten, dass sie als geistbegabte Gemeindeglieder im Gottesdienst die gleiche Verantwortung und den gleichen Auftrag wie die Männer haben und deswegen die bestehende Sitte bewusst aufkündigten. Ihnen musste klargemacht werden, dass der christliche Glaube nicht die Freiheit gibt, aus sinnvollen gesellschaftlichen Konventionen auszusteigen. Heute gibt es im Umfeld des Christentums und der neuzeitlichen säkularisierten Welt die gesellschaftliche Sitte der Kopfbedeckung der Frau nicht mehr. Demzufolge muss die Frau heute ihre Anerkennung des Hauptseins ihres Mannes anders ausdrücken, vor allem durch ein Befolgen der Anweisungen von 1 Tim 2,9-12 und 1 Kor 14,33b-38.

6.)   Was bedeuten die Anordnungen zur gottesdienstlichen Rede der Frau heute?

Das öffentliche Gebet von Frauen im Gottesdienst ist heute in vielen Gemeinden überkonfessionell üblich. Seit der Einführung des Frauenpfarramtes in vielen protestantischen Kirchen ist dort auch die öffentliche Predigt der Frau Normalität geworden. Wo vereinzelt in den Gemeinden Lehrgespräche im Anschluss an die Gemeindepredigt zur Beurteilung des Inhalts stattfinden, darf die Frau sich meistens problemlos beteiligen. Man könnte daraus den Schluss ziehen, dass sich die drei Anweisungen des Apostels als zeitgebunden erwiesen haben. Dies wäre jedoch ein Trugschluss, der den Hintergrund der paulinischen Ermahnung nicht bedenkt. Paulus stellt im Blick auf das von Christus eingesetzte Hauptsein des Mannes in allen drei Abschnitten klar, dass die Fragen der Gottesdienstgestaltung und der Gemeindelehre in die Verantwortung des Mannes gehören. Auf die heutige Gemeindesituation bezogen bedeuten die Ermahnungen nichts anderes als die Anweisung an die Frau, auf das laute Beten, auf die Verkündigung und auf die Beteiligung an Lehrgesprächen in den Gemeindegottesdiensten zu verzichten.

7.)   Ist der lange Verzicht der Christenheit auf das Frauenpfarramt eine Folge „langlebiger kultureller Regeln“?

Bis weit in das 20. Jahrhundert hinein kannten die großen christlichen Kirchen kein weibliches Hirtenamt. Calvin führt in der Institutio aus, dass das Diakonenamt „das einzige Amt“ war, „das Frauen zugänglich war“ (Inst. IV,3,9). Luther schließt das Frauenpfarramt grundsätzlich aus, obgleich er für Notzeiten Ausnahmen zulässt: „Wahr ist es, dass in diesem Stück der Heilige Geist Frauen, Kinder und Untüchtige ausgenommen hat, sondern allein tüchtige Männer dazu erwählt hat“ („Über die Konzilien und die Kirche“, 1539). Erst unter dem Einfluss neuzeitlicher emanzipatorischer Ideen, die wesentlich von der Französischen Revolution ausgelöst und in Europa und Nordamerika durch die „Frankfurter Schule“ formuliert wurden, kam es – überwiegend im Protestantismus – zu Neubewertungen. Der fast zwei Jahrtausende währende Verzicht auf das Frauenpfarramt in der Christenheit darf keinesfalls auf „langlebige kulturelle Regeln“ zurückgeführt werden, sondern war die Folge der Bindung an die apostolische Lehre. Erst der durch die historisch-kritische Bibelauslegung verursachte Umbruch in der biblischen Hermeneutik führte in Theologie und Kirche zu kritischen Beurteilungen der Apostellehre.

8.)  Die Treue zur apostolischen Lehre und die gesellschaftlichen Entwicklungen

Die Gemeinde Jesu stand immer vor der Wahl, ihren Glauben und ihr Leben an der Welt oder an Gottes Wort auszurichten. Heute steht sie vor der Faszination der emanzipatorischen Ideen der Neuzeit und speziell des Feminismus. Genauso steht sie aber auch vor der Geschichte ihres eigenen Versagens, nämlich dort, wo sie bei sich und in ihren Einrichtungen und Familien die biblischen Ermahnungen nicht gelebt hat. Die Männer haben ihre gemeindliche Verantwortung für die apostolische Lehre und ihre familiäre Verantwortung nicht immer genügend wahrgenommen. Ebenso haben die Frauen ihre Bestimmung und Aufgabe, ihren Männern zu helfen, ihre Verantwortung wahrzunehmen, nicht immer zureichend erkannt und praktiziert. Es bleibt jedoch der Gemeinde der Weg offen, sich neu an der Lehre der Apostel auszurichten, Gott um Vergebung für das eigene Versagen zu bitten, die Kinder mit der apostolischen Lehre vertraut zu machen und ihren theologischen Nachwuchs entsprechend zu schulen. „Stellt euch nicht dieser Welt gleich, sondern ändert euch und erneuert eure Gesinnung, damit ihr prüfen könnt, was Gottes Wille ist, nämlich das Gute und Wohlgefällige und Vollkommene“ (Röm 12,2).

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 11. September 2023 um 17:20 und abgelegt unter Gemeinde, Gesellschaft / Politik, Kirche, Seelsorge / Lebenshilfe, Theologie.