Gemeindenetzwerk

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Andacht: „Eure Rede sei aber: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.“ (Mt 5,37)

Montag 27. Juni 2016 von Landesbischof i. R. Heinrich Herrmanns


Landesbischof i. R. Heinrich Herrmanns

In einem Beitrag für eine christliche Zeitschrift war vor einiger Zeit eine Aufzählung von Hauptsünden zu lesen. Der Autor verwendete da den altkirchlichen Begriff der „Todsünden“. Da wurden Hochmut, Trägheit, Habsucht, Maßlosigkeit, Zorn und Neid erwähnt. Es wunderte mich, dass Lüge und Unwahrheit in der Aufzählung fehlten. Darauf zielte Jesus, unser Herr, neben anderem mit seinem Wort, das zum Reden in Wahrheit auffordert. Es bedarf keiner Schwüre unter Anrufung des Tempels, der Stadt Jerusalem oder auch bei dem eigenen Haupt. Die Wahrheit als Zusage, als Versprechen, als Zeugenaussage soll klar mit einem Ja oder Nein ausgedrückt werden.

Hilfreich war in dem Beitrag der Hinweis, wie man sich von den negativen Wirkungen der Hauptsünden fernhalten kann – nämlich durch stetiges Einüben von Haupttugenden, die man früher auch als Kardinaltugenden bezeichnete. Da wurde erinnert an Weisheit, Gerechtigkeit, Selbstbeherrschung, Mut und Demut, Glaube, Hoffnung und Liebe. Diese Tugenden bedürfen einer ständigen, anhaltenden Einübung. Erst dann etablieren sie sich in unserem Wesen und werden wirksam in unserem Verhalten. Das trifft auch für die Wahrheitsliebe, für die Wahrhaftigkeit zu. Eine gewisse Anstrengung ist damit verbunden, sich zu lösen von Verdrehung, von Verfälschung, von Relativierung und absichtlicher Fehldeutung.

Das Wort Jesu erinnert uns an die verschiedenen Versprechen, die wir im Laufe des Lebens gegeben haben. Jesus stellt unsere Versprechen in das Licht der Wahrheit, in die bleibende lebensbegleitende Wahrheit. So geben Paten ein Versprechen ab und Eltern, Konfirmanden, Ehepaare, Kirchenvorsteher, Mitarbeiter in der Kirche, bis hin zu den Diakonen und der Pfarrerschaft, auch Synodale und Mitglieder von Kirchenleitungen geben vor Gott und der versammelten Gemeinde Versprechen ab. Das Versprechen wird auf einen klaren Inhalt bezogen – etwa auf die Geltung der Heiligen Schrift und der Bekenntnisse der Kirche. Letztere sind in der Verfassung der Kirchen ausdrücklich aufgeführt.

Welche Folgen haben solche Versprechen? Sind sie ein lebenslanger Rückbezug auf das vor Gott Versprochene? Gilt das Ja wie ein Schwur, wie ein Eid, worauf man sich berufen kann?

Alle Versprechen, die wir je gegeben haben, rufen danach, mit Wahrheit und mit Wahrhaftigkeit gefüllt zu werden. Das Gebot „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden“ zielt auf diese Wahrhaftigkeit untereinander und vor Gott.

Biblisch liegt hier ganz nahe, sich zu der Wahrheit zurückzuwenden, umzukehren von den vielen Verfälschungen, Verdrehungen, gewollten Relativierungen und auch den frontalen Widersprüchen zu Gottes Ansprüchen an uns – seine Geschöpfe, die seine Weisungen umgehen.

Wir haben einen Grundriss seines Willens uns gegenüber, eine Basis für Menschlichkeit im Aufblick zu Gott. Erst wirkliche Umkehr dorthin lässt das Gewicht der Vergebung erahnen, lässt die Stellvertretung am Kreuzesbalken wahrnehmen.

Von dorther sind gesegnete Neuanfänge möglich!

Heinrich Herrmanns, Landesbischof i. R., Memmingen im April 2015

Quelle: Weg und Ziel Nr. 6/7 Juni/Juli 2015

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 27. Juni 2016 um 17:53 und abgelegt unter Predigten / Andachten.