Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

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Pressemitteilung zur sogenannten „Pille danach“

Donnerstag 25. April 2013 von Bundesverband Lebensrecht e.V.


Bundesverband Lebensrecht e.V.

Nach dem Frühjahrsforum des Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLG) mit dem Schwerpunkt „Pille danach – Fakten, Hintergründe, Konsequenzen“, an dem zahlreiche Vertreter von Beratungsstellen für Schwangere in Notlagen, Initiativen und Ärztevereinigungen zum Lebensrecht teilgenommen haben, erklärt der Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Martin Lohmann: Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Lebensrecht, Pressemeldungen, Sexualethik

Berliner Erklärung 2012

Sonntag 23. September 2012 von Bundesverband Lebensrecht e.V.


Bundesverband Lebensrecht e.V.

Berliner Erklärung zum Schutz des ungeborenen Lebens anläßlich des Marsches für das Leben am 22. September 2012

Angesichts wachsender Gefährdung des ungeborenen menschlichen Lebens in Deutschland und Europa appelliert der Bundesverband Lebensrecht an Politik und Gesellschaft, das Recht auf Leben als oberstes Menschenrecht und elementare Grundlage unserer rechtsstaatlichen Ordnung strikt zu achten und wirksam zu schützen. Jeder Mensch, ob geboren oder ungeboren, hat das Recht auf Leben und Achtung seiner Würde. Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Gesellschaft / Politik, Lebensrecht, Medizinische Ethik

Berliner Erklärung zum Schutz des menschlichen Lebens

Montag 25. Oktober 2010 von Bundesverband Lebensrecht e.V.


Bundesverband Lebensrecht e.V.

Berliner Erklärung zum Schutz des menschlichen Lebens

Angesichts wachsender Gefährdung des ungeborenen menschlichen Lebens in Deutschland und Europa appelliert der Bundesverband Lebensrecht an Politik und Gesellschaft, das Recht auf Leben als oberstes Menschenrecht und elementare Grundlage unserer rechtsstaatlichen Ordnung wieder zu entdecken:

Jeder Mensch, ob geboren oder ungeboren, hat das Recht auf Leben und Achtung seiner Würde.

Jeder Mensch ist gleich wertvoll, unabhängig vom Stand seiner Entwicklung,von Eigenschaften und Umständen.

Die Schutzpflicht des Staates gilt jedem einzelnen Menschenleben. Es darf keine Zuteilung der Menschenwürde und des Lebensrechtes nach Belieben geben. Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Lebensrecht