Berliner ErklÀrung 2012
Sonntag 23. September 2012 von Bundesverband Lebensrecht e.V.

Berliner ErklĂ€rung zum Schutz des ungeborenen Lebens anlĂ€Ălich des Marsches fĂŒr das Leben am 22. September 2012
Angesichts wachsender GefĂ€hrdung des ungeborenen menschlichen Lebens in Deutschland und Europa appelliert der Bundesverband Lebensrecht an Politik und Gesellschaft, das Recht auf Leben als oberstes Menschenrecht und elementare Grundlage unserer rechtsstaatlichen Ordnung strikt zu achten und wirksam zu schĂŒtzen. Jeder Mensch, ob geboren oder ungeboren, hat das Recht auf Leben und Achtung seiner WĂŒrde.
Jeder Mensch ist gleich wertvoll, unabhÀngig vom Stand seiner Entwicklung, von Eigenschaften und UmstÀnden.
Die Schutzpflicht des Staates gilt jedem einzelnen Menschen. Dessen MenschenwĂŒrde und Lebensrecht ist unabhĂ€ngig von der Entscheidung Dritter.
Deshalb fordern wir:
Die RĂŒckkehr zum gesetzlichen Verbot der PrĂ€implantationsdiagnostik (PID) und ein Verbot genetischer Tests zum Zweck der tödlichen Selektion potenziell behinderter Menschen.
Das schwere Unrecht der Tötung ungeborener Kinder beim Namen zu nennen und der Propagierung eines angeblichen âMenschenrechts auf Abtreibungâ entgegenzutreten.
Die geltenden Abtreibungsgesetze und ihre Praxis einer grĂŒndlichen wie umfassenden PrĂŒfung und Korrektur zu unterziehen. Mit dem flĂŒchtigen Blick auf die offizielle Abtreibungsstatistik wird der Bundesgesetzgeber seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht nicht gerecht.
Die Finanzierung der Abtreibung durch den Staat zu unterlassen. In Deutschland werden die Kosten fĂŒr ĂŒber 90 Prozent aller âberatenenâ Abtreibungen in Höhe von jĂ€hrlich mehr als 40 Millionen Euro aus den Haushalten der LĂ€nder bestritten.
Statt Hilfe zum Töten mĂŒssen Schwangere und Familien wirksame und nachhaltige Hilfe zum Leben mit ihren Kindern erfahren. Das bisher fĂŒr die Finanzierung von Abtreibungen verwendete Geld muss hier zukunftswirksam eingesetzt werden.
Das Leiden von Frauen, MÀnnern und Familien unter den Folgen einer Abtreibung darf nicht lÀnger verdrÀngt und verharmlost werden, sondern muà enttabuisiert und vorurteilsfrei erforscht werden.
Dem erneuten Aufkommen von Sterbehilfe/Euthanasie muĂ Einhalt geboten werden. Jede organisierte Beihilfe zum Suizid, nicht nur die gewerbsmĂ€Ăige, ist unter Strafe zu stellen. Eine Legalisierung bestimmter Formen der Beihilfe ist abzulehnen, die Ă€rztliche Beihilfe standesrechtlich zu verbieten.
Wir rufen alle Menschen dazu auf, mit uns fĂŒr eine Kultur des Lebens in Deutschland und Europa einzutreten und sich der MiĂachtung des Rechts ungeborener, kranker und alter Menschen auf Leben eindeutig entgegenzustellen.
Bundesverband Lebensrecht e. V.


Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 23. September 2012 um 7:52 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Lebensrecht, Medizinische Ethik.