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Aufklärung zur Ehe

Donnerstag 4. Juli 2013 von Prof. Dr. Reinhard Slenczka (1931-2022)


Prof. Dr. Reinhard Slenczka (1931-2022)

Theologische Stellungnahme zur Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland : „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken.“

1 – Veränderung als sittliche Norm? – Vorbemerkung zum Thema:

Dieser kirchenamtliche Text richtet sich auf einen aus dem „gesellschaftlichen Wandel“ hervorgegangenen „erweiterten Familienbegriff“ mit der Absicht, Orientierung nach den Grundsätzen christlicher Lehre zu geben. In der Durchführung bedeutet dies jedoch nichts anderes, als dass der Rat der EKD den Anspruch erhebt, die Auslegung der Heiligen Schrift einem vermuteten gesellschaftlichen Wandel und den gesellschaftspolitischen Forderungen unter Aufhebung aller Widersprüche anzupassen (S. 13, 54 ff). Dazu hat er weder die Vollmacht noch das Recht.

Das damit entstandene Problem ist bereits im Thema „zwischen Autonomie und Angewiesenheit“ zu erfassen: Was ist „Autonomie? Dass der „Mensch nach der Aufklärung“ in der Weise sich als „autonom“ versteht, dass er selbst über Gut und Böse entscheiden kann und will, ist eine selbst in der Fachwelt weitverbreitete Auffassung und Einstellung. Für den Philosophen der Aufklärung jedoch, Immanuel Kant, heißt „Autonomie“, das unbedingt (kategorisch) geltende Gesetz um seiner selbst willen zu tun. Heteronomie hingegen liegt dann vor, wenn ich das Gesetz nicht um seiner selbst willen, sondern nach meinen Zwecken, Bedürfnissen und nach der jeweiligen Situation (hypothetisch) verwende. Eine praktische Anwendung dieses Grundsatzes findet sich in Kants Schrift „Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen“ mit dem auch heute zu bedenkenden Grundsatz: „Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepasst werden“. Kant betont dazu, dass man auf empirische Prinzipien, also auf die Erfahrung und gesellschaftlichen Wandel, keine moralischen Gesetze begründen kann1. Das ist auch heute notwendige Aufklärung im Sinne Kants! Um Kant zu zitieren: „Autonomie des Willens ist die Beschaffenheit des Willens, dadurch derselbe ihm selbst (unabhängig von aller Beschaffenheit der Gegenstände des Wollens) ein Gesetz ist…“ „Wenn der Wille irgend worin anders, als in der Tauglichkeit seiner Maximen zu einer allgemeinen Gesetzgebung, mithin, wenn er, indem er über sich selbst hinausgeht, in der Beschaffenheit irgend eines seiner Objekte das Gesetz sucht, das ihn bestimmen soll, so kommt jederzeit Heteronomie heraus“. Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Die Autonomie / Heteronomie des Willens. (BA 87 f).

Was ist „Angewiesenheit“? Das ist Bedürfnis oder auch Mangel, der vom Menschen empfunden wird und der zu befriedigen ist. Man mag das als Anlage oder auch als Trieb bezeichnen. In jedem Fall bezieht sich das auf Zwecke und Bedürfnisse des Menschen. Der wissenschaftliche Fachausdruck dafür ist „Behaviorismus“/„Verhaltensforschung“, eine Betrachtungsweise, die ursprünglich aus der Zoologie stammt, wo die bedingten Reflexe in ihrer Regelmäßigkeit beobachtet werden. Die Übertragung dieser Betrachtungsweise auf menschliches Verhalten wird weithin als Selbstverständlichkeit angesehen.

An dieser Stelle liegt ein simpler, jedoch folgenreicher und leider weitverbreiteter Fehler: Denn der ganze Text steht unter dem Vorzeichen einer Heteronomie, bei der die unbedingte und universale Geltung des Sittengesetzes durch die Bedürfnisse und Triebe des Menschen aufgehoben wird. Das ist ein generelles, also keineswegs nur auf christliche Theologie und Kirche beschränktes Problem. Denn Situationen sind veränderlich, und Veränderung kann weder als Prinzip verbindlich noch als Norm verbindend sein. Dass auf diese Weise Gemeinschaft durch subjektive Ansichten und willkürliche Meinungen zerstört wird, zeigt sich schon jetzt an den Reaktionen, die dieser Text auslöst.

Das 6. Gebot Gottes, „Du sollst nicht ehebrechen“, das in dem ganzen Text nicht einmal vorkommt, ist insofern kategorisch, weil es von Gott gegeben ist. Gott aber verbietet dort, wo der Mensch etwas anderes will. Dass dieser Mensch, das Geschöpf Gottes, hinter dem Verbot

eine Böswilligkeit Gottes vermutet, der ihm etwas Schönes vorenthalten will, ist bezeichnend für die menschheitliche Folge des Sündenfalls (1 Mos 3). Doch Gott will das Gute für den Menschen, indem er ihn vor der selbstzerstörerischen Sünde schützt. Dies wäre auch die Aufgabe rechter kirchlicher Verkündigung und Unterweisung.

Wenn nun freilich in dieser Orientierungshilfe die Triebbefriedigung in jeder Form unter der idyllischen, doch höchst unrealistischen Bedingung von „Liebe, Verlässlichkeit und Treue in Partnerschaft und Familie“ zum Prinzip erhoben wird, dann werden wechselnde Verhaltensweisen und Bedürfnisse von Menschen in der jeweiligen gesellschaftlichen Situation zum Prinzip erhoben mit dem Ziel, Wohlbefinden und Befriedigung zu erreichen. Die Gebote und Weisungen Gottes werden für überholt erklärt oder völlig ignoriert.

Gottes Schöpfungsordnung und seine Gebote sind unveränderlich. Darin liegt auch die unverfügbare Grundlage für weltliches Recht; dafür hätte gerade auch die Kirche Verantwortung zu tragen. In diesem Text jedoch geht es nicht um die Grundlagen des Rechts, sondern man meint, der Veränderung des Verhaltens und der damit verbundenen weltlichen Gesetzgebung folgen zu müssen. Dabei wird jedoch völlig übersehen, dass es sich keineswegs um einen Fortschritt und Emanzipation handelt. Die zahlreichen Gesetze zu Ehe und Familie in den letzten Jahren können durchaus auch verstanden werden als Maßnahmen zum Schutz vor den schädlichen Folgen, die aus der Übertretung des 6. Gebots erwachsen sind. Das Gebot Gottes wendet sich gegen die Sünde, das Böse und Schädliche im Menschen und unter Menschen. Sünde aber ist nicht einfach ein Mangel an Wohlbefinden; „Sünde ist nicht eine Störung, sondern eine Befriedigung der Natur“ (H. J. Iwand).

Wo aber erscheint in diesem Text das, was die Wirklichkeit unseres Lebens begleitet: Missbrauch, Untreue, Schädigung und nicht zuletzt die tiefe Verletzung von Gewissen der heranwachsenden Generation durch schlechtes Beispiel und falsche Unterweisung? Das wird jedenfalls nicht durch wohlmeinende Ermahnungen beseitigt; es sitzt viel tiefer im menschlichen Herzen. Wo die Kirche eine große Verantwortung hätte, die durch keine andere Instanz ersetzt werden kann, geschieht hier im Protestantismus das genaue Gegenteil: Die verbindlichen und verbindenden Grundlagen von Ehe und Familie werden zutiefst zerstört, indem das als Norm behauptet wird, wie sich – dem Anschein nach – eine Mehrheit verhält und tut, was sie will. Insgesamt wird mit diesem Text solchen ein gutes Gewissen gemacht, die nicht mehr der Ordnung und den Weisungen Gottes folgen, weil sie meinen und belehrt werden, dass Gottes Gebote heute nicht mehr gelten. Auf diese Weise wird die Sünde, nicht aber der Sünder gerechtfertigt.

Was geschieht jedoch mit den Gewissen derer, die dadurch beunruhigt oder gar zerbrochen werden, dass sie den Widerspruch und das Gericht Gottes als Folgen ihrer Übertretungen erfahren? Im Blick auf diese Desorientierung soll im Folgenden nicht auf Einzelheiten eines in jeder Hinsicht verfehlten Textes eingegangen werden, sondern es sollen Grundinformationen zu dem Thema Ehe und Familie zusammengestellt werden, die keineswegs nur auf christliche Vorstellungen beschränkt sind, sondern die für die gesamte von Gott geschaffene Menschheit und deren Ordnung und Erhaltung gelten.

2 – Zur Situation:

Für eine Problematisierung der Ehe gibt es zweifellos in der heutigen Zeit viele Anlässe. Man könnte nicht nur einen, sondern viele Vorträge halten über das, was heute nicht mehr geht. Unterschiedlich ist allenfalls die Bewertung von diesem „heute nicht mehr“. Die einen sehen das als Fortschritt, als Emanzipation, also als eine Befreiung von Fesseln. Die anderen sehen das als Zerstörung von tragenden Grundlagen der Gesellschaft sowie der Treue und Verantwortung für die Familie als Lebenskern der Gesellschaft. Was wir damit vor uns haben, ist keineswegs neuzeitlich, sondern menschheitlich. Das beginnt im Paradies mit der Frage der Schlange, die „listiger war als alle Tiere auf dem Felde, die Gott der Herr gemacht hatte“: „Ja, sollte Gott gesagt haben…?“ Das Gebot Gottes ist eindeutig: „Du darfst essen von allen Bäumen im Garten“. Ebenso eindeutig ist das Verbot mit seiner Warnung zum Schutz vor dem Tod: „Aber von dem Baum der Erkenntnis des Guten und Bösen sollst du nicht essen, denn an dem Tag, da du von ihm issest, musst du des Todes sterben.“ Von der Schlange wird diese Klarheit und Eindeutigkeit verändert, verdreht und hinterfragt. Die weitreichende Erlaubnis, von allen Bäumen zu essen, wird in einer Infragestellung verdreht zum Verbot „Ihr sollt nicht essen von allen Bäumen im Garten?“, und dahinter steht ein Fragezeichen. Von dem Weib Eva wird der Urtext wiederhergestellt, und das Verbot wird sogar verschärfend ergänzt: „Esset nicht davon, rühret sie auch nicht an, dass ihr nicht sterbet.“ Doch von der Schlange wird daraufhin das schützende Verbot (Gesetz) in eine Verheißung (Evangelium) umgeformt2: „Ihr werdet keineswegs des Todes sterben, sondern Gott weiß: an dem Tage, da ihr davon esset, werden eure Augen aufgetan, und ihr werdet sein wie Gott und wissen, was gut und böse ist (1 Mos 3, 1 ff).“ Das Misstrauen wird geweckt mit der Verdächtigung, dass Gott den Menschen etwas Schönes und Angenehmes vorenthalten will.

Genau unter dieser Verdächtigung wird Gottes Verbot von den Menschen übertreten, die sich damit selbst an die Stelle Gottes mit ihren Wünschen, Trieben und Einsichten setzen. Was uns in der Geschichte vom Sündenfall, in der das Wort Sünde überhaupt nicht vorkommt, geschildert wird, ist so einfach und zugleich abgründig. Denn es enthüllt die menschheitliche Wirklichkeit, in der alle von Gott geschaffenen Menschen ausnahmslos leben, denken und handeln.

Wenn wir dem, was uns hier gezeigt wird, weiter nachdenken, dann haben wir es nicht allein mit Bildern und Begriffen zu tun, sondern mit Beziehungen. Der sogenannte Sündenfall hat seine erste Folge darin, dass die Beziehung von Mann und Frau gestört ist. Sie schämen sich voreinander. Scham aber ist Furcht und zugleich Schutz, was in einer schamlosen Zeit meist erst dann bemerkt wird, wenn es zu spät ist. Ebenso wird das Vertrauensverhältnis zu Gott gestört. Man versteckt sich vor ihm und fürchtet sich vor ihm. Ich denke, wenn manche Menschen von Gott nichts wissen und mit ihm nichts zu tun haben wollen, dann liegt das wohl daran, dass sie sich vor ihm fürchten und verstecken. Die scheinbar Gottlosen sind also durchaus und im wörtlichen Sinne gottesfürchtig.

Für die weiteren Erwägungen ist auch dies noch festzuhalten: Wie schon gesagt kommt das Wort Sünde hier nicht vor. Aber auch das Wort Ehe fehlt in der Schöpfungsgeschichte. Vor allem aber ist hier bereits darauf hinzuweisen, dass es in der ganzen Bibel kein Äquivalent für den Begriff Sexualität gibt. Durch die Psychoanalyse von Sigmund Freud ist Sexualität zu einer alles bestimmenden Macht geworden, der man dienen und die man befriedigen muss, also eine Größe von durchaus religiöser Bedeutung und Mächtigkeit. Selbstverständlich ist in der Bibel immer wieder von Begierde die Rede, aber das kann sich auf alles Mögliche beziehen, wie das z. B. im 7., 9. und 10. Gebot zusammengestellt ist (Geld Gut, Haus, Erbe, Weib, Gesinde, Vieh etc.). Grundsätzlich und durchgehend richten sich die Begierde und das Begehren auf das, was Gott verboten hat.

Mit den kurzen Hinweisen auf die Schöpfungsgeschichte haben wir methodisch eine Entscheidung vollzogen. Das Wort Gottes Heiliger Schrift haben wir als Erkenntnisgrundlage genommen, um zu verstehen, wie es um uns Menschen und um die gesamte von Gott geschaffene Menschheit steht. Mit einem Fachausdruck können wir das als a priori – von vorne bezeichnen oder auch als Axiom oder Dogma.

Geht man hingegen von der Erfahrung aus, also von dem, was wir sehen, fühlen oder auch lesen, dann ist dieser Ansatz a posteriori – von hinten. Biblisch und theologisch bedeutet dies aber: Wir blicken auf das zurück, wo Gott vorübergegangen ist (2 Mos 33, 23). Dazu Luther: „Vom Teufel: Summa eius ars est, das er kann ex evangelio legem machen…“ (Tischrede 590). Für unser Thema ist diese Unterscheidung oder auch der Gegensatz zwischen diesen beiden Betrachtungsweisen von grundlegender Bedeutung. Die naturwissenschaftliche Betrachtungsweise, wie sie in der Biologie, in der Zoologie, in der Psychologie, in der Medizin oder auch in der Soziologie verwendet wird, verfährt stets aposteriorisch und empirisch. Dabei gewinnen Statistik und Demoskopie eine besondere Bedeutung, indem mit den Mitteln der Zahl höhere und niedrigere Werte festgestellt werden können. Das sind Fakten, obwohl damit überhaupt nicht gesagt ist, ob das gut oder schlecht, wahr oder falsch ist. Wenn jedoch im Bereich der Ethik die Quantität als Qualität verstanden wird, dann wäre immer nur das gut, was alle oder was die meisten tun. Dass dies – leider – nicht zutrifft, lehrt freilich auch die Erfahrung, da es sonst in dieser Welt ganz anders aussehen und zugehen müsste.

Es ist nicht zu übersehen, dass unsere heutigen Vorstellungen von Ehe durchweg von statistischen und demoskopischen Untersuchungen zum menschlichen Sexualverhalten geprägt sind. Das bekannteste Beispiel dafür sind die Untersuchungen des amerikanischen Zoologen Alfred Kinsey (1894-1956) „Das sexuelle Verhalten des Mannes“ (1948) und „Das sexuelle Verhalten der Frau“ (1953). Der Originaltitel lautet: „The Sexual Behavior in the Human Male / Female“. Der zoologische Ansatz wird im englischen Original deutlicher: Es geht um das Sexualverhalten von menschlichem Männchen und Weibchen. Dies bedeutet eine Fixierung auf den Fortpflanzungstrieb, wie er bei allen Lebewesen zu finden ist. Sexualität ist dann das Dogma, von dem aus menschliches Leben aposteriorisch – aus Erfahrung und Beobachtung, bewertet wird. Als normal gilt, was die meisten tun und wollen.

Wenn wir jedoch von der Heiligen Schrift als Erkenntnisgrundlage ausgehen, also apriorisch, dann offenbart sie uns den Willen Gottes. Und das Wort Gottes wirkt stets in zweifacher Weise als Gesetz und Evangelium, richtend und rettend, Lohn und Strafe, Segen und Fluch. Es wirkt aber auch Verstehen und Verstockung, je nachdem auf welchen Boden es fällt. Damit ist prägnant angegeben, was Grund und Ziel der weiteren Überlegungen ist. Man kann das bestreiten, muss jedoch dann auch Auskunft geben, was dann Grund und Ziel für das Verständnis der Ehe sein soll und welche anderen Dogmen dann in Geltung sind.

3 – Von der Schöpfung bis zur Wiederkunft Christi: Ein Ãœberblick

Die Heilige Schrift als Wort Gottes enthält keineswegs nur eine „Vielfalt biblischer Bilder“ in „historischer Bedingtheit“; sie enthält vielmehr die Gebote und Weisungen Gottes, und sie bezeugt und vollzieht das unmittelbare Verhältnis von Gott und Mensch in seiner Geschichte. Auf diese Weise wirkt Gott in seinem Wort in Gesetz und Evangelium, in Gericht und Gnade, aber auch in Verstehen und Verstockung. Das betrifft ganz elementar Segen und Schaden, Heil und Unheil für Zeit und Ewigkeit. Was geschrieben ist, bleibt unveränderlich: „Dann will ich meine Hand von dir tun, und du darfst hinter mir her sehen (posteriora mea); aber mein Angesicht kann man nicht sehen.“ „Ihr sollt nicht meinen, dass ich gekommen bin, das Gesetz oder die Propheten aufzulösen; ich bin nicht gekommen aufzulösen, sondern zu erfüllen. Denn wahrlich, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird nicht vergehen der kleinste Buchstabe noch ein Tüpfelchen vom Gesetz, bis es alles geschieht. Wer nun eines von diesen kleinsten Geboten auflöst und lehrt die Leute so, der wird der Kleinste heißen im Himmelreich; wer es aber tut und lehrt, der wird groß heißen im Himmelreich“ (Mat 5, 17-19).

Um die Ehe geht es in der ganzen Heiligen Schrift vom Anfang bis zum Ende. Wo allerdings das Wort Ehe in der deutschen Übersetzung begegnet, findet sich sowohl im Hebräischen wie auch im Griechischen meist ein anderes Wort. Im Alten Testament steht dafür beispielsweise das Wort Haus – „beit“ (Lev 18, 9; 19, 20; Dtn 21, 13; 24, 1). Haus bezeichnet aber nicht nur das Gebäude, sondern auch die darin lebende Familiengemeinschaft. Das sind in der Regel drei oder vier Generationen, woran wir durch den Dekalog (Ex 20, 5-6) erinnert werden, wenn Strafe und Segen Gottes nicht nur den Einzelnen betrifft, sondern die Abfolge der Generationen: „Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Missetat der Väter heimsucht bis ins dritte und vierte Glied an den Kindern derer, die mich hassen, aber Barmherzigkeit erweist an vielen Tausenden, die mich lieben und meine Gebote halten. Das Wort „gamos“ im Neuen Testament bezeichnet zuerst immer die Hochzeitsfeier. Im Mittelhochdeutschen steht das Wort Ehe (ewe) für Gesetz oder auch Bund.

Im 6. Gebot 2 Mos 20, 14 „Du sollst nicht ehebrechen“ steht im Hebräischen nicht ein Wort für Ehe, sondern ein Verb: „lo tin‘aph“ das man im Deutschen am besten mit „häufig wechselndem Geschlechtsverkehr“ wiedergeben kann. Dieses Verb wird auch für das Gottesverhältnis und den Abfall zu fremden Göttern verwendet, im Neuen Testament entsprechend „porneia“ bzw. „moicheia“.

Wenn wir freilich von unserer Erfahrung ausgehen, dann verbinden wir den Begriff Ehe aus naheliegenden und verständlichen Gründen mit der gesetzlichen Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, Viertes Buch: Familienrecht §§ 1297 ff „die bürgerliche Ehe“. Wenn man von hier aus jedoch zurückfragt nach dem Verständnis von Ehe in den Heiligen Schriften, dann wird die Sache auf den Kopf gestellt, weil gerade umgekehrt unsere Rechtsform der Ehe von den biblischen Grundlagen herkommt. Denn eine Formpflicht für eine rechtsverbindliche Eheschließung wurde erst im 16. Jahrhundert, und zwar durch die Kirche, eingeführt, darauf ist später zurückzukommen.

Nicht nur theologisch, sondern historisch ist daher für ein rechtes Verständnis von der Offenbarung des Wortes Gottes auszugehen. Dabei zeigt sich ein Spannungsbogen von der Schöpfung bis zur Wiederkunft Christi. Dieser Rahmen ist universal insofern es um das geht, was alle Menschen ausnahmslos von der Schöpfung bis zum Endgericht über Lebende und Tote umschließt. Wir haben es also nicht nur mit einer Sonderauffassung christlicher Moral zu tun, sondern mit der Ordnung und Anweisung des Dreieinigen Gottes, der Schöpfer, Erhalter,

Erlöser und Richter der ganzen Welt und aller Menschen ist.

a) Die Erschaffung des Menschen:

In wörtlicher Übersetzung heißt es 1 Mos 1, 27: „Und es schuf Gott den Menschen (Adam) nach seinem Bild, nach dem Bild Gottes schuf er ihn, männlich und weiblich schuf er sie“. In der deutschen Übersetzung lesen wir: „Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Weib.“ Schon im deutschen Text fällt auf, dass zuerst Mensch im Singular steht und dann im Plural. Wo jedoch im Deutschen von Mann und Weib die Rede ist, haben wir im Hebräischen wie auch im griechischen Text nicht Substantive, sondern Adjektive. Das heißt also: In der Erschaffung des ersten Menschen gibt es keinen Rang- und Wertunterschied zwischen Mann und Frau, sondern der Mensch, männlich wie weiblich, ist gemeinsam und in gleicher Weise von Gott nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen.

1 Mos 2, 18-25 wird das, was in 1 Mos 1, 27 ganz kurz beschrieben ist, noch anschaulicher vorgeführt, und wir haben dabei festzuhalten, dass es literarisch vielleicht zwei Quellen sein mögen, doch es ist immer ein und derselbe Dreieinige Gott, der hier handelt. Sehen wir uns diesen ebenso schönen wie tiefsinnigen Text an: „18 Und Gott der HERR sprach: Es ist nicht gut, dass der Mensch (Adam) allein sei; ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei. 19 Und Gott der HERR machte aus Erde alle die Tiere auf dem Felde und alle die Vögel unter dem Himmel und brachte sie zu dem Menschen (Adam), dass er sähe, wie er sie nennte; denn wie der Mensch jedes Tier nennen würde, so sollte es heißen. 20 Und der Mensch gab einem jeden Vieh und Vogel unter dem Himmel und Tier auf dem Felde seinen Namen; aber für den Menschen (Adam) ward keine Gehilfin gefunden, die um ihn wäre. 21 Da ließ Gott der HERR einen tiefen Schlaf fallen auf den Menschen (Adam), und er schlief ein. Und er nahm eine seiner Rippen und schloss die Stelle mit Fleisch. 22 Und Gott der HERR baute ein Weib aus der Rippe, die er von dem Menschen (Adam) nahm, und brachte sie zu ihm. 23 Da sprach der Mensch (Adam): Das ist doch Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch; man wird sie Männin nennen, weil sie vom Manne genommen ist. 24 Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und sie werden sein ein Fleisch. 25 Und sie waren beide nackt, der Mensch und sein Weib, und schämten sich nicht.“

Gerade in seiner bildhaften Einfachheit ist dieser Text ergreifend, wenn man sich nicht aus Vorurteilen dagegen wehrt. Doch kurz nur dieser Hinweis: Das Weib ist nicht ein Geschöpf wie alle anderen, die, Adam eingeschlossen, von Gott aus Erde geformt werden. Es wird von Adam genommen, ist für ihn bestimmt, und diese Absicht Gottes wird von Adam mit Freude erkannt, als Gott ihm die Eva zuführt: 22 „Und Gott der HERR baute ein Weib aus der Rippe, die er von dem Menschen (Adam) nahm, und brachte sie zu ihm. 23 Da sprach der Mensch (Adam): Das ist doch Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch; man wird sie Männin nennen, weil sie vom Manne genommen ist.“

Wieder zu den Vokabeln: Das Weib wird nicht gemacht, sondern gebaut, so wie das bei einem Haus der Fall ist. Haus bezeichnet auch die Ehe, und zwar, wie wir gesehen haben, als Familiengemeinschaft von drei bis vier Generationen. Benannt wird das Weib – ischah indem dem Wort für Mann isch die feminine Endung angehängt wird. Luther übersetzt daher Mann und Männin. Doch vollständig ist der Mann / Mensch nur und erst, wenn er die für ihn bestimmte Frau bekommen hat. Dies ist der Ursprung und der Plan Gottes für die Ehe.

Wenn man diese Texte bedenkt, dann darf man wohl sagen, dass aller Streit um Rechte oder Vorrechte von Mann und Frau völlig verfehlt ist, zumal wenn man meint, dann auch noch Bibelübersetzungen „in gerechter Sprache“ anfertigen zu müssen. Wohl aber darf man darauf hinweisen, was die Folge des Sündenfalls ist: Der Mensch, beide, Mann und Frau, will sein wie Gott, und das Weib will sein wie der Mann. Dieses Verlangen oder Begehren der Frau nach dem Mann bezieht sich jedoch nicht, wie es oft falsch verstanden wird, auf den Fortpflanzungstrieb; denn die Verbindung von Mann und Frau zur Zeugung von Kindern steht vor dem Sündenfall und unter dem Segen Gottes: „Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde“ (1 Mos 1, 28). Wenn man 1 Mos 3, 16 recht versteht, dann ist die Folge des Sündenfalls ein Konkurrenzverhältnis im Ringen um Herrschaft, Karriere, Leitungsstellen, das in die Gemeinschaft von Mann und Frau zerstörend eingreift: „Und dein Verlangen soll nach deinem Manne sein, aber er soll dein Herr sein“. Damit ist auch angedeutet, wie viele menschliche Bemühungen darauf zielen, die Folgen der Erbsünde zu beseitigen oder zu verdrängen.

b) Am Ende der Bibel in der Offenbarung des Johannes läuft die Heilsgeschichte durch alle Endzeitwirren auf das himmlische Freudenmahl zu, und das ist ein Hochzeitsmahl: „Selig sind, die zum Hochzeitsmahl des Lammes geladen sind“ (Offb 19, 9). Freilich ist diese Einladung zum Hochzeitsmahl mit einer auswählenden Entscheidung verbunden; sie besteht in der Berufung durch Gott und in der Erwartung der Wiederkunft Christi. In dieser Erwartung geht die Gemeinde in dem Geist ihrer Zugehörigkeit zu Christus durch den sie von ihm erwählt und für ihn bestimmt ist, als Braut ihrem Bräutigam entgegen, den sie freudig, oft genug auch schmerzlich erwartet: „Und der Geist und die Braut sprechen: komm!“ (Offb 22, 17). Von hier aus werden wir rückblickend daran erinnert, wie im Alten Bund, z. B. beim Propheten Hosea, an dem Beispiel von Verlobung und Ehe das Bundesverhältnis zwischen Gott und seinem erwählten Volk vorgeführt wird, und zwar gerade dort, wo dieser Bund der Treue vom Menschen gebrochen wird. Dass die Treue Gottes sich im Treuebruch seines Volkes durchhält, bildet gewissermaßen die Verbindungslinie zwischen Anfang und Ende (Röm 3, 3 f). Durch den Bruch von Treue und Vertrauen unter Menschen wird die von Gott gewollte Zusammengehörigkeit von Mann und Frau immer wieder zutiefst gefährdet, ja zerstört. Dazu sollten wir von vornherein bedenken, was das bedeutet, dass Gottes Treue sich in der Treulosigkeit des von ihm erwählten Volkes durchhält.

c.) Zwischen Schöpfung und Vollendung, zwischen Anfang und Ende vollzieht sich die Geschichte des Menschen vor Gott. Dazu gehört auch die Beziehung von Mann und Frau, und es gibt wohl nichts, was davon nicht auch in der Bibel zu finden wäre. Es mag genügen, an die „Frauen im Stammbaum Jesu“ (Mat 1, 1-17; Luk 3, 23-38) zu erinnern: Thamar, die ihren Schwiegervater Juda als Prostituierte einfängt, um den Nachwuchs zu bekommen, auf den sie Anspruch hat und durch den Gott die Geschichte seines Heils wirken will (Gen 38). Rahab, eine Frau nicht nur zweifelhaften Rufs, sondern auch zweifelhaften Gewerbes (Jos 2), die den Weg ins verheißene Land öffnet. Ruth, die fremdstämmige Moabiterin, die in die Heilsgemeinschaft Israels aufgenommen wird (Ruth 4). Schließlich die nicht mit Namen genannte und nur am Genus erkennbare „aus der des Uria“, also Bathseba, mit der David nicht nur Ehebruch beging, sondern deren Mann er umbringen ließ. Der Stammbaum Jesu ist in aller Kürze die Darstellung der Geschichte des göttlichen Heilsgeschehens und damit die anschauliche Darstellung der Treue Gottes, die sich auch in der Untreue und dem Ungehorsam der Menschen durchhält und zu Ihrem Ziel kommt.

Vieles ließe sich noch betrachten, doch eins sei zum Schluss festgehalten: Es gibt in den Heiligen Schriften weder ein Ideal noch eine Idylle von Ehe. Die vollkommene Ehe zeigt sich allein in dem Treueverhältnis Gottes zu seinem Volk, erneuert in dem Verhältnis Christi zu seiner Gemeinde (Eph 5, 25 ff). Doch darauf ist später zurückkommen.

4 – Die Ehe: Weltlich Ding nach Gottes Ordnung.

Dass die Ehe „ein äußerlich weltlich Ding“, „ein weltlich Geschäft“ ist, hat uns Luthers „Traubüchlin für die einfältigen Pfarrherrn“ nachdrücklich eingeprägt. Und er fährt fort: daher „gebührt uns Geistlichen oder Kirchendienern nichts darin zu ordnen oder regieren, sondern lassen einer iglichen Stadt und Land hierin ihren Brauch und Gewohnheit wie sie gehen.“ (BSLK 528, 5-11). „Nuptiae et matrimonia“, das betrifft die Form der Eheschließung und der Eheführung, sind „res civiles“; dies gehört zum bürgerlichen Gesetz, und das gilt für alle Menschen, also für Christen wie für Nichtchristen. Darüber wird leicht übersehen, dass etwas weiter von Luther mit Nachdruck betont wird: „…denn ob’s wohl ein weltlicher Stand ist, so hat er dennoch Gottes Wort für sich und ist nicht von Menschen ertichtet oder gestiftet wie der Münche und Nonnen Stand, darumb er auch hundertmal billicher sollt‘ geistlich geachtet werden, denn der klösterliche Stand…“ (BSLK 529, 24 ff).

Wenn man immer nur in einer volkskirchlichen Situation auf das Verhältnis von Kirche und Volk bzw. Welt oder Gesellschaft fixiert ist, dann verliert man den Blick dafür, dass der Dreieinige Gott nicht eine christliche Erfindung oder Privatmeinung ist, sondern dass er, wie eingangs betont, Schöpfer, Erhalter, Richter und Retter der ganzen Welt und aller Menschen ist: Allmächtiger. Daher müssen wir ganz klar festhalten: Die Ehe gehört zur Schöpfungs- und Erhaltungsordnung. D. h. sie ist mit der Schöpfung von Gott eingesetzt, und Gott wirkt ebenso auch nach dem Fall weiterhin durch die Ehe zur Erhaltung der Menschheit, die dazu neigt, Gottes Willen und Gebot zu hinterfragen, aufzuheben und sich mit ihrer eigenen Weisheit und ihren Wünschen an die Stelle Gottes zu setzen. Damit aber wird Gottes Schöpfungs- und Erhaltungsordnung nicht nur gestört, sondern zerstört – was freilich dann auch erst zu spät bemerkt wird, wenn die schädlichen Straffolgen hervortreten.

Die Begriffe Schöpfungsordnung und Naturrecht sind leider in der protestantischen Theologie und Kirche disqualifiziert (Vgl. dazu Armin Wenz, Die Lehre von den Schöpfungsordnungen – ein überholtes Theologumenon? In: Ders., Sana Doctrina. Heilige Schrift und theologische Ethik. (= Kontexte 37) Frankfurt 2004. 146-181.). Doch geht es hier, wie es in den lutherischen Bekenntnisschriften heißt, auch um die Ehe: „Jus naturale vere est jus divinum, quia est ordinatio divinitus impressae naturae“ – „Ists nun natürlich Recht, so ist es Gottes Ordnung, also in der Natur gepflanzt und ist also auch göttlich Recht. Dieweil aber das göttlich und natürlich Recht niemands zu ändern hat, denn Gott allein, so muß der Ehestand jedermann frei sein. Denn die natürliche, angeborene Neigung des Weibs gegen den Mann, des Manns gegen das Weib ist Gottes Geschöpf und Ordnung. Darum ist recht und hat kein Engel noch Mensch zu ändern“. (ApolCA 23; BSLK 336, 10 ff.)

Um das ganz deutlich zu machen: Es gehört zur Schöpfungsordnung, dass Feuer brennt, das Wasser nass ist, dass alles von der Schwerkraft der Erde angezogen wird, dass Land und Wasser voneinander getrennt sind – und, als Strafe Gottes für die Sünde (Röm 6, 23), dass wir sterben müssen. Wo das Volk Israel die Gebote und Ordnungen Gottes übertritt, wird es von den Propheten Gottes auch auf die Schöpfungsordnung im Verhalten der Tiere hingewiesen wie z.B. Jes 1.3: „Ein Ochse kennt seinen Herrn und ein Esel die Krippe seines Herrn; aber Israel kennt’s nicht, und mein Volk versteht’s nicht“ – daran erinnern auch Ochs und Esel im Stall von Bethlehem. Oder Jer 8, 7f: „ Der Storch unter dem Himmel weiß seine Zeit, Turteltaube, Kranich und Schwalbe halten die Zeit ein, in der sie wiederkommen sollen; aber mein Volk will das Recht des HERRN nicht wissen. Wie könnt ihr sagen: »Wir sind weise und haben das Gesetz des HERRN bei uns«? Ist’s doch lauter Lüge, was die Schreiber daraus machen.“

So gehört es auch zu der unveränderlichen Schöpfungsordnung, dass der Mensch, männlich und weiblich, so voneinander und füreinander geschaffen und von Gott gesegnet ist, dass sie Nachkommen zeugen können. Jede andere Form des Geschlechtstriebs ist „widernatürlich“ (Röm 1, 26) und steht ebenso wie manche anderen Sünden, unter der Strafe Gottes, dass diejenigen, die das tun, „nicht das Reich Gottes erben“ werden (Röm 1, 18-32; 1 Kor 6, 9-11; Gal 5, 17-21).

Woher will man wissen, dass Gott seinen Willen geändert hat? Der Segen Gottes für die Ehe besteht nach 1 Mos 1, 22 in der Zeugung von Kindern. Woher will man wissen, dass Gott nun segnet, wo dieser Segen ausgeschlossen ist? Ist die gegenteilige Behauptung nicht eine ungeheure Vermessenheit, mit der Menschen sich an die Stelle Gottes setzen? Es gibt nichts und es geschieht auch nichts in dieser Welt, was nicht unter der Herrschaft Gottes steht, damit aber auch unter Gericht und Gnade Gottes. Da die christliche Gemeinde den Willen Gottes kennt, hat sie ihn auch zu bezeugen und zu vertreten. Wenn also die Ehe „Ordnung / ordo“ und „Institution / institutio“ ist, dann ist im rechten Verständnis Gott das Subjekt. Er handelt hier ebenso wie in allen anderen Ordnungen und Institutionen, z.B. auch im Staat (Röm 13). Erkenntnisgrundlage dafür ist jedoch nicht die Erfahrung, sondern die Offenbarung von Wort und Willen des Dreieinigen Gottes in der Heiligen Schrift.

Freilich ist das ein umkämpftes Gebiet, auf dem es immer wieder zu Konflikten kommt, nicht nur zwischen Staat und Kirche, sondern durchaus auch innerhalb der christlichen Gemeinde, gewiss auch im Leben des einzelnen Christen zwischen dem Fleisch der Sünde und dem Geist Gottes (Röm 7). „Sollte Gott gesagt haben…?“ Dazu eine kleine Auswahl von historischen Beispielen für solche Konflikte:

Seit ihren Anfängen ist die christliche Gemeinde in der sie umgebenden multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft eine Minorität gewesen. Das führte zu manchen Konflikten, und damals wie heute werden politische und ethische Themen zu Bekenntnisfragen, weil sie das Gewissen der Menschen berühren und unruhig machen. Der Kaiserkult, der die politische Gemeinschaft in einem Vielvölkerstaat sichern sollte, ist nicht vereinbar mit dem ersten Gebot und dem Bekenntnis zu Jesus Christus als dem einzigen Herren (1 Kor 12, 1-2). Vor allem aber gab es damals wie heute Konflikte um die Lebensführung, wenn getaufte Christen nicht mehr alles mitmachen, was die Umwelt für schön, angenehm und auch lebensnotwendig hält. „Das befremdet sie, dass ihr euch nicht mehr mit ihnen stürzt in dasselbe wüste, unordentliche Treiben, und sie lästern“ (1 Petr 4, 4).

Wir können uns heute leicht vorstellen, wie man in einer solchen Situation hin- und hergerissen ist zwischen Forderungen und Zwängen. Das greift tief ein nicht nur in die Gemeinschaft der Gemeinde, sondern auch in die Gemeinschaft von Familien und in das Leben von einzelnen. Ich will das mit einem Zitat aus einem christlichen Dokument des 2. Jahrhunderts illustrieren: „Zwar haben sie (die Christen) an allem als Bürger Anteil, leiden aber wie Fremdlinge. Jegliche Fremde ist ihnen Heimat, und jeder Heimat ist Fremde. Wie alle übrigen heiraten sie, bekommen Kinder, doch sie machen keine Abtreibung. In der Tischgemeinschaft sind sie gastfrei, nicht aber im Geschlechtsverkehr. Sie existieren im Fleisch, leben aber nicht nach dem Fleisch. Sie wandeln auf Erden, sind aber Bürger des Himmels… die Christen leben in der Welt, doch sie sind nicht von der Welt“ (Diognetbrief V,1-VI,3; vgl. Didache V, 2)

Ein besonderes Problem bildete im alten Rom das Konkubinat. Wörtlich handelt es sich dabei um ein Beischlafverhältnis vor oder außerhalb der Ehe, also was wir heute mit dem verzierenden Ausdruck „Ehe ohne Trauschein“ bezeichnen. Die soziale Folge war, dass Frauen aus solchen Verhältnissen, zudem sehr oft mit Kindern, verlassen und dann wirtschaftlich unversorgt waren. Schon unter dem Kaiser Augustus wurde daher ein Gesetz erlassen (lex Julia et Poppaea), durch das Frauen in solchen eheähnlichen Verhältnissen auf Zeit und unter Stand wirtschaftlich abgesichert werden sollten. Die christliche Gemeinde jedoch hat durchgesetzt, dass ein solches Konkubinat eine vollgültige Ehe ist, die eine andere Ehe ausschließt (Belege dazu: Art. Konkubinat in RE³ 10, 745; Art. Concubinat DACL III, IIc, 2494 ff. In manchen Ländern, z.B. im Iran, gibt es auch heute noch diese rechtliche Regelung.)

Dies steht unter der Einsicht von 1 Kor 6, 16f: „Oder wisst ihr nicht: wer sich an die Hure hängt, der ist ein Leib mit ihr? Denn die Schrift sagt: „Die zwei werden ein Fleisch sein“ wer aber dem Herrn anhängt, der ist ein Geist mit ihm. Flieht die Hurerei! Alle Sünden, die der Mensch tut, bleiben außerhalb des Leibes; wer aber Hurerei treibt, der sündigt am eigenen Leibe…“ Außerehelicher Geschlechtsverkehr widerspricht dem Gebot und Willen Gottes.

Ein anderes Beispiel nehme ich aus dem Reformationsjahrhundert. Hier geht es um die sogenannten klandestinen Ehen. Das sind Ehen, die insgeheim zwischen zweien und ohne rechtlich-vertragliche Sicherung eingegangen wurden, heute: „Ehen ohne Trauschein“. Das daraus erwachsende soziale Problem war, dass es zahlreiche Frauen gab, die, meist noch mit Kindern, von ihren Männern verlassen waren und bei denen eine Eheschließung rechtlich nicht nachweisbar war (Vgl. dazu: Siegfried Reicke, Geschichtliche Grundlagen des deutschen Eheschließungsrechts. In: H. A. Dombois, F. K. Schumann, (Hgg), Weltliche und kirchliche Eheschließung. Beiträge zur Frage des Eheschließungsrechts (= Glaube und Forschung 6) Gladbeck 1953.) Heute wird dieser Sachverhalt mit dem beschönigenden und verzierenden Ausdruck „Alleinerziehende“ bezeichnet. Viele Gemeinden gerieten dadurch in Schwierigkeiten, dass sie diese vaterlosen Familien unterstützen mussten, ganz zu schweigen von den Folgen einer Kindererziehung ohne Väter. Genau aus diesem Grunde wurde von Staat und Kirche eine Formpflicht für die Eheschließung eingeführt (Z B. Pfalzgrave Friderichs, des Churfürsten aufgerichtete christliche Eheordnung“ 1563 [UB Heidelberg, Palatina I, 2]; sowie das Decretum Tamtetsi des Konzils von Trient von 1564 [DS 1813-1816] Allerdings haben die Diözesen (z. B. Freiburg am 21. 11. 2008) sogleich und sehr umsichtig eine „Ordnung für kirchliche Trauungen bei fehlender Zivileheschließung“ formuliert. Darin wird ausführlich aufgezählt, welche Rechtsfolgen das hat: U. a. gelten nur kirchlich getraute Paare nach staatlichem Recht als unverheiratet, keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche, kein Ehegattenerbrecht, kein gemeinsamer Familienname, keine Renten- und Versorgungsansprüche, kein Zeugnisverweigerungsrecht, kein Steuersplitting. Vermutlich muss man hinzufügen, dass in solchen Fällen ohne weiteres eine andere Ehe rechtmäßig geschlossen werden kann. In evangelischen Kirchen wird eine vorangehende Ziviltrauung dringend empfohlen. An diesem Vorgang sieht man, wie der – früher von den Kirchen geforderte und eingeführte – Rechtsschutz für die Ehe von der kirchlichen Trauung getrennt wird. Allerdings ist auch nicht zu übersehen, dass solche Ansichten in Lehre und Leben protestantischer Kirche und Theologie durchaus weit verbreitet sind und leider auch akzeptiert werden, vermutlich aus ganz einfacher Unkenntnis der Geschichte: Eine „Ehe ohne Trauschein“ ist daher keineswegs ein Fortschritt, sondern eine Verbindung ohne Rechtsschutz. Kein Wunder, dass der Gesetzgeber hier laufend nachbessern muss.)

Standesämter gab es damals noch nicht, und so waren in der Regel die Pfarrer für zivilrechtliche Angelegenheiten (ebenso wie für die Schulen) zuständig. Die standesamtliche Eheschließung wurde 1875 unter Bismarck eingeführt. Dies stand neben anderen Gesetzen im Zusammenhang mit dem Kulturkampf, und so wurde die standesamtliche Eheschließung zur rechtlichen Voraussetzung für eine kirchliche Einsegnung der Ehe. Welche Voraussetzungen und Konsequenzen es hat, dass neuerdings diese amtliche Verbindung aufgehoben worden ist, sei hier nur kurz angeführt:

Exkurs: Im Personenstandsgesetz (PStG) wurden 2007 vom Bundestag die §§ 67 und 67 a gestrichen, die eine kirchliche Trauung verbieten, wenn ihr nicht eine standesamtliche Trauung vorausgegangen ist („Voraustrauungsverbot“). Die Gesetzesänderung ist mit dem 1. Januar 2009 in Kraft getreten, und seitdem sind kirchliche Eheschließungen ohne standesamtliche Trauung möglich. Die römisch-katholische Kirche, die ohnehin nur oder erst die kirchliche Trauung durch einen geweihten Priester als Sakrament und daher allein als gültig betrachtet, hat damit keine besonderen Schwierigkeiten.

Wie in der Geschichte kirchliche Verantwortung für die Ehe auch gegen herrschende Praxis und geltendes Recht wahrgenommen wurde, zeigten die Beispiele zum Konkubinat und zu den klandestinen Ehen. Doch es gibt auch andere positive Beispiele, zumal aus der Zeit des Kirchenkampfs. Es ist weithin vergessen, dass es nach der ersten Bekenntnissynode von 1934 bis zum Oktober 1943 insgesamt zwölf Bekenntnissynoden gegeben hat, die sich alle mit der Ordnung des kirchlichen Lebens und der Verantwortung für die Gesellschaft nach Gottes Wort und Gebot beschäftigt haben. In schwerer Zeit sind wichtige Erklärungen und Entscheidungen abgegeben worden.

Dazu gehört z. B. das Bußtagswort der 12. Bekenntnissynode in Breslau vom Oktober 1943, mit dem mahnend an die unveränderte Geltung und notwendige Einhaltung der Gebote erinnert wird: „Wir dürfen Gottes Wort nicht verkehren, dass Heilsame nicht unheilvoll, dass allein Wahre nicht dumm und falsch nennen lassen. Wir dürfen nicht menschliche Gesetze und Ordnungen verherrlichen, als wären sie Gottes Werk. Die Kirche darf sich das Recht nicht nehmen lassen, Gottes heilige Gebote zu predigen. Nur wo sie die Übertretung der heiligen Gebote Gottes Sünde nennt, kann sie auch die Gnade Gottes und die Vergebung der Sünden, Heil und Seligkeit durch Christus verkündigen“ (Wilhelm Niesel, Um Verkündigung und Ordnung der Kirche. Die Bekenntnissynoden der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union 1934-1943. Bielefeld 1949. 109).

Besonders eingeschärft wird die Geltung des 5. und des 6. Gebots. Dazu heißt es: „Wehe uns und unserem Volk, wenn das von Gott gegebene Leben für gering geachtet und der Mensch, nach dem Ebenbilde Gottes erschaffen, nur nach seinen Nutzen gewertet wird; wenn es für berechtigt gilt, Menschen zu töten, weil sie für lebensunwert gelten oder einer anderen Rasse angehören, wenn Hass und Unbarmherzigkeit sich breit machen. Denn Gott spricht: ‚Du sollst nicht töten‘.“ „Wehe uns und unserem Volk, wenn die Ehe, die von Gott gestiftet und von Christus für untrennbar erklärt ist, aus menschlicher Willkür geschieden wird und wenn Gottes Wort „Seid fruchtbar und mehret euch“ von der heiligen Ordnung der Ehe getrennt und Zucht und Keuschheit für Muckerei erklärt werden. Denn Gott spricht: ‚Du sollst nicht ehebrechen‘.“

Noch im Mai 1944 veröffentlichte der Bruderrat der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union ein Rundschreiben an die Pfarrer und Gemeinde (Abgedruckt in: Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland 1933-1944. Hg. Joachim Beckmann. Gütersloh 1948. 404-406.) Darin heißt es, was heute ohne jede Änderung genauso gesagt werden muss: „Sie wissen alle, dass die Anschauungen über die Ehe sich in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr gelockert haben. Es ist, als wollte die Welt zurücklenken zu den Ehebegriffen der griechischen und der römischen Welt, wie sie vor dem Christentum gewesen waren. Die Zahl der Ehescheidungen wird größer und größer; sie ist heute in Deutschland mehr als doppelt so groß als vor dem ersten Weltkrieg. Der voreheliche und außereheliche Verkehr wird als Selbstverständlichkeit betrachtet. Und selbst der Abschaffung der Einehe wird das Wort geredet…. Wir begegnen solchen Anschauungen selbst bei treuen Gliedern der christlichen Gemeinde. Und wir haben die Beobachtung machen müssen, dass es unter den Brüdern im Amt vielfach an der Sicherheit des Urteils über diese Dinge fehlt, die doch unerlässlich ist, sowohl für die eigene Eheführung als auch für die seelsorgerliche Beratung der Gemeindeglieder, die in Not und Anfechtung gekommen sind.“ In dieser Klarheit nach dem Wort Gottes kann dann aber auch gesagt werden: Die Kirche kann „jemanden, der die Ehe gebrochen hat, in einem kirchlichen Amt grundsätzlich nicht tragen, welcher Art dieses Amt auch sei. Sie wird auch von einem Pfarrer, der sich hat scheiden lassen, in der Regel verlangen müssen, dass er sein Amt aufgibt, so bitter das auch sein mag. Auch Ältester oder Synodaler sollte jemand, der sich hat scheiden lassen, nicht sein…menschliches Mitleid mit dem Amtsträger und seiner Familie darf nicht dazu führen, dass die Glaubwürdigkeit der Verkündigung verlorengeht.“

Ich denke, alle diese Beispiele und Texte braucht man nicht zu kommentieren. Jeder wird aber wohl auch spüren, wie damit unseren kirchlichen Verhältnissen sowie manchen synodalen Erklärungen und Entscheidungen ein Spiegel vorgehalten wird. Wenn man über 75 Jahre nach der 1. Bekenntnissynode von Barmen-Gemarke jubiliert, sollte man daher lieber zur Buße rufen, wo Kirchenleitungen, Synoden und kirchliche Amtsträger in der Leitung der Kirche wie auch in eigener Lebensführung die klaren Gebote Gottes verachten, übertreten und durch Mehrheitsbeschlüsse aufheben. (Deutsches Pfarrerblatt 91, 1991 323 ff. Im selben Heft folgt dann ein Bericht von der „4. Jahrestagung getrennt lebender und geschiedener Frauen von Pfarrern (336 ff).)

Um nicht Einzelheiten, die jedem bekannt sind, zu beschreiben und anzuklagen, zitiere ich aus einem „Bericht von der Frühjahrstagung der Interessenvertretung der Vikarinnen und Vikare in der EKD in Kiel“ der zudem noch im Deutschen Pfarrerblatt 1991 veröffentlicht worden ist. Unter der Überschrift „Christliche Lebens(eng)führung“. Darin ist zu lesen: „Es gibt keine christliche Ehe, sondern nur ein christliches Miteinander, das auch in der Ehe gelebt werden kann. Die Ehe als einzig christliche Lebensform lässt sich daraus nicht ableiten. Neben diese herkömmliche Form sind solche getreten wie allein Lebende bzw. allein erziehende, unverheiratet zusammenlebende heterosexuelle und homosexuelle Paare, sowie Wohn- und Lebensgemeinschaften. Im Wandel der Zeiten nicht die überkommene Institution sondern die personale Beziehung zwischen Menschen im Blick zu haben (auch in den eigenen Reihen!) ist die angesagte Aufgabe für die Kirche. Die Wahl der Lebensform dabei den Pfarrern und Pfarrerinnen zu überlassen, wäre ein Beweis dafür, dass die Kirchenleitungen die Mündigkeit und Eigenverantwortlichkeit ihrer Mitglieder ernst nimmt.“ (Deutsches Pfarrerblatt 91, 1991 323 ff.).

Das bedarf keines weiteren Kommentars. Hinter dieser Erklärung steht jedoch die Generation, die heute die Kirche leitet. Dieser Text zeigt aber auch, dass hier die Grundlage im Wort Gottes von Heiliger Schrift und Bekenntnis aufgegeben ist. An deren Stelle aber sind wieder die Forderungen von Zeit, Gesellschaft und Politik getreten. Auch hier muss mit der Erklärung der 1. Bekenntnissynode von Barmen 1934 festgestellt werden, dass damit die Kirche aufgehört hat, Kirche zu sein. Wer so entscheidet, lehrt und handelt, befindet sich außerhalb der Kirche, und dazu braucht es kein Verfahren. Die dem guten Hirten gehörenden Schafe wissen die Stimme des guten Hirten von der Stimme des Mietlings zu unterscheiden, der nicht für die Herde, sondern von der Herde lebt (Joh 10).

5 – Das christliche Zeugnis von der Ehe und für die Ehe.

Wenn wir die Eheunterweisung Jesu und seiner Apostel kurz zusammenfassen, dann bricht unweigerlich der Widerspruch zu unserem heutigen Leben und Urteilen auf. Denn nach dem Wort und der Ordnung Gottes gilt in aller Eindeutigkeit: Keine Ehescheidung (Mat 19, 1-12pp; 1 Kor 7) sowie Unterordnung der Frau unter den Mann (Eph 5, 21-33, 1 Tim 2, 8-15; 1 Petr 3, 1-7). Was ich von der Interessenvertretung der Vikarinnen und Vikare zitiert habe, ist als Reaktion durchaus verständlich. Auch die Jünger sagen zu ihrem Herrn voller Entsetzen: „Steht die Sache eines Mannes mit seiner Frau so, dann ist es nicht gut zu heiraten“ (Mt 19,10).

Doch zwei Dinge sind hier zu beachten:

Zum einen: Der Herr führt zurück in den paradiesischen Urstand der Schöpfung vor dem Sündenfall: „ Er aber antwortete und sprach: Habt ihr nicht gelesen: Der im Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf sie als Mann und Frau und sprach: »Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein«? So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!“(Mat 19, 4-6).

Zum andern schreibt der Apostel Paulus: „Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter wie dem Herrn. Denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Gemeinde ist, die er als seinen Leib erlöst hat. Aber wie nun die Gemeinde sich Christus unterordnet, so sollen sich auch die Frauen ihren Männern unterordnen in allen Dingen. Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie auch Christus die Gemeinde geliebt hat und hat sich selbst für sie dahingegeben, um sie zu heiligen. Er hat sie gereinigt durch das Wasserbad im Wort, damit er sie vor sich stelle als eine Gemeinde, die herrlich sei und keinen Flecken oder Runzel oder etwas dergleichen habe, sondern die heilig und untadelig sei. So sollen auch die Männer ihre Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, der liebt sich selbst. Denn niemand hat je sein eigenes Fleisch gehasst; sondern er nährt und pflegt es, wie auch Christus die Gemeinde. Denn wir sind Glieder seines Leibes. »Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein«. Dies Geheimnis ist groß; ich deute es aber auf Christus und die Gemeinde. Darum auch ihr: ein jeder habe lieb seine Frau wie sich selbst; die Frau aber ehre den Mann“ (Eph 5, 22-33).

Die aus dem Sündenfall erwachsene Konkurrenz von Mann und Frau in der Ehe wird durch die Gemeinschaft im Leib Christi aufgehoben (vgl. auch 1 Kor 12 und Röm 12). Von hier aus ist die Geburt und Erziehung von Kindern auch nicht mehr eine „Familienpause“ oder ein „Karriereknick“, sondern die christliche Frau ist mitwirkend in der Heilgeschichte: „Sie wird aber selig werden dadurch, dass sie Kinder zur Welt bringt, wenn sie bleiben mit Besonnenheit im Glauben und in der Liebe und in der Heiligung (1 Tim 2, 15), und man darf daher auch von einer „apostolischen Sukzession der Frauen“ sprechen, wie der Apostel Paulus an seinen Schüler Timotheus schreibt: „Denn ich erinnere mich an den ungefärbten Glauben in dir, der zuvor schon gewohnt hat in deiner Großmutter Lois und in deiner Mutter Eunike; ich bin aber gewiss, auch in dir“ (2 Tim 1, 5).

Wenn wir hier rein menschlich nach unseren Erfahrungen reagieren, wie das schon die Jünger Jesu taten, dann sind solche Weisungen nicht nur unverständlich, sondern geradezu verletzend. Auch der Herr weiß, dass Menschen das nicht von sich selbst verstehen können: „Er sprach aber zu ihnen: Dies Wort fassen nicht alle, sondern nur die, denen es gegeben ist“ (Mat 19, 11)

Als Forderung wird das stets auf menschlichen Widerspruch treffen und die Frage auslösen:

„Sollte Gott gesagt haben?“ Wie ist das vereinbar mit der Liebe Gottes zum Sünder? Und dann beginnt man nicht den Sünder, sondern die Sünde zu rechtfertigen, wie das mit vielen Deutungen und Entscheidungen ständig geschieht. Dabei wird jedoch völlig übergangen, was der erneuerte Mensch nach dem Geist Gottes durch die Taufe ist (Joh 3,1-13; Ti 3, 4-8; Röm 6-7). Stattdessen fragt man nur nach dem, was heute ankommt und was man dem Menschen von heute zumuten kann, ohne dass er sich von der Kirche abwendet und als Kirchensteuerzahler verloren geht. Man fürchtet das Gericht der Menschen, aus dem es keine andere Rettung als die Unterwerfung gibt. Aber denken wir dann auch an das Gericht Gottes, dem wir alle entgegengehen und aus dem wir nur durch den Glauben an Jesus Christus gerettet werden können? Hier geht es also um die Entscheidung zwischen Bekennen und Verleugnen (Mat 10, 32-33; Mk 8, 38; Luk 9, 26; 2 Tim 2, 12).

In Luthers Schrift „Von Ehesachen“ (1530) finden sich zwei bedenkenswerte Aussagen, die allerdings beide heute überraschend und befremdlich anmuten können. In der einen heißt es: „Denn unter Christen oder Gläubigen ist in solchen und allen Sachen leichtlich zu handeln“. In der anderen heißt es: „Wer einen Gott hat ohne sein Wort, der hat keinen Gott; denn der rechte Gott hat unser Leben, Wesen, Stand, Amt, Reden, Tun, Lassen, Leiden und alles in sein Wort gefasst und uns vorgebildet, dass wir außer seinem Wort nichts suchen noch wissen dürfen noch sollen, auch von Gott selbst nicht…“ (WA 30 III, 205, 17; 213, 24 ff.)

 Die Meinung ist: Wer ein rechter Christ ist, der wird sich in allen Dingen, also auch bei dem so schwierigen Thema Ehe, nicht nach seinen eigenen Wünschen, Vorstellungen und Erfahrungen richten, sondern allein nach dem, was Gott in seinem Wort offenbart; andernfalls ist er kein Christ. Das wird auf erheblichen Widerspruch treffen, denn gerade bei diesem Thema sind wir auch in der christlichen Gemeinde gewöhnt, von den vielen und leider oft schmerzlichen Erfahrungen auszugehen, die wir zu bestehen haben oder an denen wir scheitern.

Johann Gerhard (1582-1637) beschließt seine umfangreichen und tiefgreifenden Ausführungen zu unserem Thema mit einem Gebet: „Gott, der Stifter und Schützer der Ehe, möge diesen Orden, den er eingesetzt hat, in seiner Weisheit und Güte bewahren und beschützen, er möge frommen Eheleuten seinen Segen geben und uns alle zu dem im Reich der Herrlichkeit bereiteten himmlischen Hochzeitsmahl des Lammes in seiner Barmherzigkeit führen, um Christi willen, dem Bräutigam unserer Seele, der in Ewigkeit gepriesen sei. Amen.“ (Johann Gerhard, Loci Theologici Vol. VII, 466.)

6 – Zum Schluss eine Zusammenstellung der gröbsten theologischen Grundfehler:

Hier geht es nicht um eine Vielfalt von Theologenmeinungen, sondern um Grundlagen christlichen Glaubens und christlicher Lehre, die allgemeinverbindlich sind und dem „Magnus consensus“ der katholischen (also nicht nur römischen) Kirche entsprechen (Ein Konsens, der allerdings nicht unbedingt mit herrschenden Meinungen von Theologen übereinzustimmen braucht.)

1. Der Dreieinige Gott ist nicht eine zeitbedingte Vorstellung von Göttlichem. Er spricht in seinem Wort der Heiligen Schrift, er rettet, aber er richtet und straft auch. Von Gott und seinem Reden und Handeln ist in dem Text an keiner Stelle die Rede.

2. Heilige Schrift (S. 13) als Offenbarung des Dreieinigen Gottes enthält das wirkende Zeugnis des Wortes Gottes, durch das er handelt in Gericht und Gnade, in Verstehen und Verstockung (z. B. Jes 6, 10; Mat 13, 14 f; Mark 4, 11; Apg 28, 26). Das ist nicht eine „Vielfalt biblischer Bilder“ in „historischer Bedingtheit“. Vor allem aber ist es nicht die Aufgabe des Rates der EKD, die Schrift autoritativ auszulegen. Der Rat bzw. die Kirche stehen nicht über der Schrift, sondern deren Entscheidungen stehen unter der Schrift und sind an ihr zu messen.

3. Rechtfertigung (S.. 61, 65, 71) ist nicht ein Verzicht auf Werke und Leistung unter Aufhebung der Gebote und Verbote Gottes (Antinomismus), sondern die Rettung des Sünders, der seine Sünde, die am Maßstab der Gebote erkannt wird, bekennt, aus dem Gericht Gottes durch den Glauben an Jesus Christus, der für uns Sünder am Kreuz gestorben und für unsere Rettung von den Toten auferstanden ist. Von Umkehr und Vergebung ist an keiner Stelle die Rede.

4. Schöpfungsordnung (58, 59, 67 u. a.) ist ein wichtiger Sachverhalt, der darauf hinweist, dass der Dreieinige Gott diese Welt, den ganzen weiten Kosmos geschaffen und vom Größten bis zum Kleinsten geordnet hat. Diese Ordnung Gottes durchzieht die belebte und unbelebte Natur ebenso wie das Leben und Zusammenleben der Menschen. Wer das leugnet, aufhebt oder verändert, trägt die Verantwortung für die Straffolgen aus dem Gericht Gottes für Zeit und Ewigkeit (Ez 3, 16-21; 33, 7-9; Mat 7, 15-23).

Professor Dr. Reinhard Slenczka, D.D.
Spardorfer Straße 47
D-91054 Erlangen
E-Mail: Grslenczka@aol.com

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 4. Juli 2013 um 19:32 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gemeinde, Gesellschaft / Politik, Kirche, Seelsorge / Lebenshilfe, Sexualethik.