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Die heilsamen Folgen der Vergebung

Montag 14. März 2011 von Dr. Joachim Cochlovius


Dr. Joachim Cochlovius

1 Die Not unvergebener Schuld heute

1.1 Im politischen und gesellschaftlichen Bereich

An wenigen Stellen zeigt sich die Entchristlichung unseres Volkes und Landes so deutlich wie an der Unfähigkeit, mit Schuld umzugehen. Dies läßt sich schnell an der Sprache und an der Gesetzgebung nachweisen. Wenn man den öffentlichen Sprachgebrauch beobachtet, scheint es den Begriff der Sünde nur noch in den vergleichsweise harmlosen Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Umwelt zu geben. Bei Umwelt- und Verkehrssündern redet man noch von Schuld und Sünde, doch im eigentlich zwischenmenschlichen Bereich werden diese Begriffe mehr und mehr gemieden. Der von Gott entfremdete Mensch läßt offensichtlich die Sünde nur noch in abgeschwächter Form an sich heran. An wichtigen Gesetzgebungsverfahren der letzten Jahrzehnte läßt sich Ähnliches beobachten. 1973 wurde die Verbreitung pornographischer Schriften an Personen über 18 Jahre erlaubt. Die altersmäßige Begrenzung zeigt deutlich, daß sich der Gesetzgeber noch einen Rest von Unrechtsbewußtsein bewahrt hatte. Gleichwohl ist von der schuldhaften öffentlichen Diskriminierung der Frau durch die Pornographie seit der Verabschiedung dieses Gesetzes keine Rede mehr. 1977 wurde ein neues Familienrecht verabschiedet, das bei Ehescheidungsverfahren auf das Schuldprinzip zugunsten des sog. Zerrüttungsprinzips verzichtet. Der Schuldfaktor wird dabei zwar noch gesehen, aber durch Verschweigen umgangen. 1995 wurde ein Abtreibungsrecht Gesetz, das die Tötung der Leibesfrucht zwar unrechtmäßig nennt, aber dennoch nicht unter Strafandrohung stellt, wenn die schwangere Frau ein Gespräch in einer staatlich genehmigten Beratungsstelle geführt hat. Hier handelt es sich um nichts anderes als um die vollständige Perversion des Rechtsempfindens. Auf der einen Seite wird eine Tat Unrecht genannt, auf der anderen Seite ihre Bestrafung ausdrücklich ausgesetzt. Dem Unrecht wird im Namen des Rechts der Unrechtscharakter genommen. Manche Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts und anderer maßgeblicher Gerichte wären in diesem Zusammenhang noch zu nennen, so z. B. die Erlaubnis, Sitzblockaden zur Durchsetzung politi-scher Ziele einzusetzen und Soldaten als Mörder zu denunzieren oder die Entscheidung, Prostitution nicht mehr als sittenwidrig einzustufen. Bei allen angeführten Beispielen wird Schuld im Namen der Autonomie des Individuums weginterpretiert. Angesichts dieser Entwicklung kann man wohl mit Fug und Recht von einem Zeitalter verbaler und juristischer Entschuldung sprechen.

Es ist an der Zeit, und wir Christen sollten dabei vorangehen, die Auswirkungen dieser gesamtgesellschaftlichen Schuldverdrängung nüchtern zu analysieren. Hat sich der weitgehende Verzicht auf das Schuldprinzip in irgendeiner Hinsicht gelohnt? Die Anzahl der Scheidungen ist nicht zurückgegangen, die Anzahl der Abtreibungen ebensowenig. Der mit seiner und fremder Schuld allein gelassene Mensch folgt in seinem Verhalten der Gesetzgebung. Er versucht, den Schuldfaktor zu verdrängen. Doch dies kostet Kraft und schlägt nicht selten in Depression oder Aggression um. Eine englische Studie belegt, daß Geschiedene fünfmal so stark suizidgefährdet sind als Verheiratete. Das öffentlich-politische Klima ist rauher und brutaler geworden. Kleinste Vergehen der politisch Verantwortlichen werden mit leidenschaftlicher Unbarmherzigkeit vom politischen Gegner und der Mehrheit der Medien verfolgt. Als 1988 der damalige Bundestagspräsident Dr. Philipp Jenninger in einer Rede über das deutsch-jüdische Verhältnis einige ungeschickt formulierte Sätze sagte, half ihm keine Richtigstellung und Entschuldigung mehr. Er wurde zum Rücktritt gezwungen. Die Umstände dieses Rücktritts waren symptomatisch für das politische Klima, das dort entsteht, wo man den Umgang mit Schuld und Vergebung verlernt hat. Es zeigt sich, daß eine Gesellschaft, die Schuld verdrängt oder bagatellisiert und Vergebung nicht mehr praktiziert, in hohem Grad unbarmherzig wird. Sie fordert von ihren Repräsentanten unausgesprochen Unfehlbarkeit und tendiert damit zur Unmenschlichkeit.

1.2 Im zwischenmenschlichen und persönlichen Bereich

Im privaten zwischenmenschlichen Bereich sieht es nicht viel anders aus. Die Entfremdung zwischen Mann und Frau, Kindern und Eltern, Lehrern und Schülern sowie der älteren und der jüngeren Generation wächst, und oft genug nimmt sie schon gewalttätige Züge an. Es fehlt an allen Ecken und Enden an einem Konfliktmanagement, das Schuld benennt, an Bereitschaft, Schuld zuzugeben und an Kraft, Vergebung zu gewähren. Johann Millendorfer, ein österreichischer Zukunftsforscher, hat von der Verkrebsung unserer entchristlichten Gesellschaften gesprochen. In der Tat, wo der Schuldfaktor umgangen wird, weil man nichts mehr von Vergebung weiß, dort bleibt nur noch eins übrig. Weil man den Weg zur Heilung belasteter und zerbrochener Gemeinschaften nicht mehr kennt, geht man sich aus dem Weg und isoliert sich. Dies ist aber über kurz oder lang der Tod jeder gesellschaftlichen bzw. gemeinschaftlichen Struktur.

Schließlich wollen wir auch noch den einzelnen Menschen mit seiner unvergebenen Schuld in den Blick nehmen. David bekennt im Psalm 32 aus eigener Erfahrung, wie ihm die eigene Schuld zusetzte. „Denn als ich es wollte verschweigen, verschmachteten meine Gebeine durch mein tägliches Klagen. Denn deine Hand lag Tag und Nacht schwer auf mir, daß mein Saft vertrocknete, wie es im Sommer dürre wird“ (Ps 32,3f.). Ärzte bestätigen es sofort, wie nachteilig sich unverarbeitete Schuld und nicht bereinigte Fehler auf die Gesundheit auswirken. Weit über die Hälfte der Magenbeschwerden haben psychische Ursachen. Ähnlich verhält es sich bei Herzinfarkten. Sehr aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang das Buch „Vermeidbare Krankheiten“ des amerikanischen Arztes S. J. McMillen. Der Mensch ohne Gott, der mit seiner Schuld allein bleibt und mit erlittener fremder Schuld nicht umgehen kann, lebt ungesund und riskant. Er bindet seine Gedanken- und Gefühlswelt an seine unbereinigte Vergangenheit und ist nicht wirklich frei für die Gestaltung der Gegenwart. Er ist beständig auf der Flucht vor seiner eigenen Unruhe und muß sich in Acht nehmen vor den beiden Abgründen der Depression und Aggression. Den Gedanken an Gott und ein künftiges Gericht muß er verdrängen, weil er ihn nicht aushält.

2. Die Auswirkungen empfangener Vergebung

Die wunderbaren Folgen der Vergebung der Sünden durch Gott sind ein entlastetes Gewissen, Friede und Freude sowie der Freispruch Gottes im Gericht. Alle drei Auswirkungen der Vergebung sind so wichtig, daß wir sie noch einzeln betrachten müssen.

2.1 Ein entlastetes Gewissen

Nach reformatorischer Auffassung ist das Gewissen keine letzte, absolute Größe. Luthers berühmte Schlußworte seiner Verteidigung auf dem Wormser Reichstag am 18. April 1521 lauteten: „Wenn ich nicht durch Schriftzeugnisse oder einsichtige Gründe überwunden werde – denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilien allein, weil feststeht, daß sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben – , bin ich überwunden durch die von mir angeführten Schriften und mein Gewissen ist gefangen in Gottes Worten; widerrufen kann ich nichts und will ich nichts, denn gegen das Gewissen zu handeln ist nicht sicher und nicht lauter“. Der Reformator band sein Gewissen also ausdrücklich an Gottes Wort. Das so gebundene Gewissen ist nun allerdings dem Christen eine wichtige Instanz. Paulus übt sich, ein unverletztes Gewissen zu haben vor Gott und den Menschen (Ag 24,16; 2 Tim 1,3). Petrus fordert die Christen auf, ein gutes Gewissen zu haben (1 Petr. 3,16). Der Hebräerbrief vermittelt die Zuversicht, daß Christi Blut das Gewissen reinigen kann (Hebr. 9,14; 10,22).

Manche stellen sich unter einem „guten“ Gewissen ein ruhiges Gewissen vor, das seinen Besitzer in Ruhe läßt. In Wahrheit ist nur dasjenige Gewissen gut, das uns andauernd zum Guten ermahnt. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zu unserer Veränderung zum Ebenbild Gottes. In 1. Tim 1,5 gibt Paulus dieses Ziel als den letzten Zweck aller christlicher Verkündigung und Seelsorge an. Wir Menschen sollen von Gottes Liebe geprägt und umgeprägt werden, und drei Instanzen sollen dazu helfen: das reine Herz, das gute Gewissen und der ungeheuchelte Glaube. Wie wichtig ist es also, daß wir unser Gewissen rein halten bzw. reinigen lassen, wenn es befleckt ist!

Ein an Gottes Wort gebundenes Gewissen läßt dem Christen keine Ruhe, wenn er in eine Sünde gefallen ist. Es drängt ihn, Gottes Vergebung zu suchen. Natürlich kann man aus Trägheit oder Stolz die Stimme seines Gewissens überhören. Das hat auch David versucht, doch vergeblich (vgl. Ps. 32,3f.). Denn solange wir am Wort Gottes bleiben, wird das Gewissen uns zu Gott zurückrufen. Erst wenn wir uns von Gottes Wort abwenden, wird die Stimme des Gewissens leiser werden. Dann ist allerdings Gefahr im Verzug.

Wer seine Schuld vor Gott ausspricht, wird Vergebung seiner Sünden erhalten. Das ist die unumstößliche Verheißung von 1. Joh. 1,9. Sein Gewissen wird entlastet. Und das Schönste: Christus „reinigt ihn von aller Bosheit“. Er räumt das Herz auf. Er tauscht die Angst gegen Zuversicht aus, Neid und Mißgunst gegen Güte, Ungeduld gegen Geduld, Traurigkeit gegen Freude, Unruhe gegen Frieden. Damit sind wir schon bei der zweiten Wirkung der Vergebung.

2.2 Friede und Freude

Nach Röm 14,17 sind Friede und Freude im Heiligen Geist die beiden Hauptkennzeichen eines Lebens unter Gottes Herrschaft. Wer mit unvergebener Schuld zu leben versucht, hat beides nicht. Er sucht nach Zufriedenheit, indem er sich seine Wünsche erfüllt. Und er sucht Freude an den Schätzen und Annehmlichkeiten dieser Welt. Doch wirklichen Frieden und wahre Freude findet er auf diese Weise nicht.

Der Frieden, den Gottes Vergebung schenkt (Röm 5,1), ist genauso wie die Freude ein Werk des Heiligen Geistes (Gal. 5,22). Er ist die geistliche Wirklichkeit Gottes, in die uns der Glaube hineinnimmt (Phil 4,7). Sie umschließt unsere Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft. Unsere Vergangenheit wissen wir bei Gott aufgehoben. Frühere eigene Schuld ist durchkreuzt. Frühere fremde Schuld an uns muß uns zum Besten dienen. Für das Gute, das Gott uns in der Vergangenheit gegeben hat, sind wir ihm von Herzen dankbar. Die Gegenwart wissen wir in der Regie unseres Heilands und Hirten Jesus Christus. Er führt uns auf rechter Straße um seines Namens willen (Ps. 23,3). Er umgibt uns von allen Seiten und hält seine Hand über uns (Ps. 139,5). Im Blick auf die Zukunft haben wir Hoffnung auf die uns verheißene Herrlichkeit bei Gott (Röm 5,2; 8,18). Der Friede Gottes durchdringt und trägt also unsere ganze Existenz. Wenn er aber durch unvergebene Schuld getrübt ist, dann ist unser ganzes Leben gefährdet. Wir tun also gut daran, gleich Gottes Vergebung zu suchen, wenn wir in irgendeine Schuld gefallen sind.

Wenn der Friede Gottes unser Leben trägt und bestimmt, dann wirkt sich das auch auf unsere Umgebung aus. Wir können dann aus der Kraft dieses Friedens heraus Wegweiser zum Frieden Gottes sein und zwischenmenschliche Verhältnisse befrieden (Mt 5,9; 2. Kor 13,11).

Die vom Heiligen Geist vermittelte Freude ist wie der Frieden Gottes eine objektive göttliche Wirklichkeit, die uns der gelebte Glaube erschließt. Wer seine Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in Gottes Hand weiß, wer in Christus den Schatz aller Schätze gefunden hat, der wird von einer großen Freude erfaßt und erfüllt. Da sie aus Gottes Welt kommt und ihren Grund hat in den ein für alle Mal geschehenen göttlichen Heilstatsachen, ist sie im tiefsten unabhängig von unserem momentanen Ergehen. Ja sie kann uns sogar mitten in persönlichem Unglück durchdringen. So kann Paulus aus dem Gefängnis heraus mit Freuden danken und beten (Phil 1,4; 2,2) und intensiv zur Freude auffordern (Phil 3,1; 4,4). Wenn wir bedenken, wie schnell die weltlichen Freuden vergehen können, auch wenn sie noch so schön sind, und wie köstlich demgegenüber die auch in der Ewigkeit bleibende Freude durch den Heiligen Geist ist, dann sollten wir desto konsequenter in der Vergebung leben. „Wo Vergebung der Sünden ist, da ist auch Leben und Seligkeit“, so sagt es Luther im Kleinen Katechismus. Der Frieden und die Freude Gottes sind der schönste Ausdruck dafür.

Wer aus der Freude des Heiligen Geistes lebt, kann sie auch weitergeben. Paulus will für seine Gemeinden „Gehilfe der Freude“ sein (2. Kor 1,24). Und es macht selber wieder froh, Menschen in den vielen kleinen Freuden, die unsere Welt bietet, die große Freude zu bringen, die Christus schenkt.

2.3 Freispruch im Gericht Gottes

„Es ist dem Menschen gesetzt, einmal zu sterben, danach aber das Gericht“. So heißt es im Hebräerbrief 9,27. „Gott hat einen Tag festgesetzt, an dem er den Erdkreis richten will mit Gerechtigkeit durch einen Mann, den er dazu bestimmt hat“ (Ag 17,31). So sagt es Paulus in Athen. Und Petrus bezeugt, daß Gott ohne Ansehen der Person jeden nach seinem Werk richten wird (1. Petr. 1,17). Auch Jesus sprach deutlich vom kommenden Gerichtstag (Mt 7,1f.; 10,15; 12,36; Joh 5,22). Angesichts dieses biblischen Befunds ist ein Verschweigen des kommenden Gerichts Gottes in Theologie, Verkündigung und Seelsorge eine grobe Untreue vor dem Wort Gottes und eine tiefe Lieblosigkeit vor den Menschen, die ein Anrecht auf die ganze biblische Botschaft haben.

Im Gericht Gottes werden alle unvergebenen Sünden der Menschen verurteilt. Paulus faßt sie in zwei Kategorien zusammen, entsprechend der beiden Gesetzestafeln. Die Sünden gegen die erste Tafel sind Sünden der „Gottlosigkeit“ (griech. asebeia). Sie sind gegen Gott gerichtet. Die Sünden gegen die zweite Tafel sind Sünden der „Boshaftigkeit“ (griech. adikia). Sie sind gegen den Nächsten gerichtet (Röm 1,18). Die Juden werden im Gericht nach dem Maßstab der Sinaigesetzgebung beurteilt, die Heiden nach dem Maßstab, den sie selbst aneinander anlegen (Röm 2,11-16). Wer dieses biblische Zeugnis ernstnimmt, kann nur mit den Worten der Johannesoffenbarung rufen: „Wer kann bestehen?“ (Offenb. 6,17).

Vor dem Hintergrund dieses kommenden dramatischen Geschehens am Gerichtstag Gottes wird die Botschaft von der Vergebung unserer Sünden erst richtig hell und wertvoll. Wer hier diese Vergebung erlangt, wird im Gericht freigesprochen. Das ist die großartige Verheißung des Evangeliums. Jesus selbst hat sie verbürgt: „Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben und kommt nicht in das Gericht, sondern er ist vom Tode zum Leben hindurchgedrungen“ (Joh 5,24). Diese Tatsache besingt Jochen Klepper in seinem bekannten Adventslied: „Wer hier dem Sohn vertraute, kommt dort aus dem Gericht“. Wir können nur andeutungsweise erahnen, wie schwer dieser Freispruch wiegt. Die Ewigkeit wird das zeigen. Soviel steht aber fest: Wenn meine ganze ewige Existenz davon abhängt, ob ich hier die Vergebung meiner Sünden empfange, dann ist die Umkehr zu Gott und die Bitte um Vergebung das wichtigste, was ich tun kann. Und dann ist die Tatsache, daß der lebendige Gott mir ohne jede Gegenleistung seine Vergebung schenkt, die größte Liebes- und Wohltat, die wir uns überhaupt vorstellen können. Genau dies meint Johannes, wenn er schreibt: „Darin vollendet sich bei uns die Liebe, daß wir Zuversicht haben für den Tag des Gerichts“ (1. Joh. 4,17).

Pastor Dr. Joachim Cochlovius, Walsrode

Auszug aus der Broschüre „Was ist Vergebung?“  von Pastor Dr. Joachim Cochlovius. Die Broschüre, die im Dez. 2010 in dritter Auflage erschienen ist, hat 42 Seiten und kann gegen eine Spende von 2,00 € auf der Internetseite oder über die Geschäftsstelle des Gemeindehilfsbundes bezogen werden:

Mühlenstr. 42
29664 Walsrode
Tel. 05161-911330
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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 14. März 2011 um 15:08 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Seelsorge / Lebenshilfe.