„Mahnruf aus den Gemeinden“ an die Kirchenleitung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
Freitag 14. Januar 2011 von Arbeitskreis Bekennender Christen Bayern

„Mahnruf aus den Gemeinden“ vom 12.1.2011
Angesichts der grundsĂ€tzlichen Erlaubnis, bayerische PfarrhĂ€user fĂŒr gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, wenden wir uns in tiefer Sorge an die kirchenleitenden Organe der ELKB und erklĂ€ren:
1. Es widerspricht einem evangelischen Umgang mit der Heiligen Schrift, die Bibelstellen zum Thema âHomosexualitĂ€tâ in ihrer Bedeutung fĂŒr heute mit dem bloĂen Hinweis auf jeweilige Argumentationskontexte, kulturelle HintergrĂŒnde und das eingeschrĂ€nkte VerstĂ€ndnis ihrer Verfasser zu entkrĂ€ften, wo es doch den biblischen Texten nicht darauf ankommt, wie und in welchem VerantwortungsbewuĂtsein homosexuelle Beziehungen gelebt werden, sondern dass solche Beziehungen grundsĂ€tzlich nicht der in der Schöpfung angelegten ErgĂ€nzung und dem GegenĂŒber von Mann und Frau entsprechen â was sich im christlichen Leitbild von Ehe und Familie ausdrĂŒckt.
2. Es widerspricht reformatorischer GrundĂŒberzeugung, Fragen christlicher LebensfĂŒhrung ohne achtsames Hören auf Gottes Wort und ohne theologisch-ethische KlĂ€rung lediglich unter Ordnungsgesichtspunkten beantworten zu wollen, wo wir doch nach dem Grundartikel unserer Kirchenverfassung âaus dem Worte Gottesâ leben sollen, weil unaufgebbar das reformatorische âAllein die Schriftâ (sola scriptura) gilt.
3. Es widerspricht den Aufgaben von Landesbischof und Landeskirchenrat es den einzelnen KirchenvorstĂ€nden vor Ort zu ĂŒberlassen und ihnen zuzumuten, in grundsĂ€tzlichen Fragen christlicher Ethik Lehrentscheidungen in Konkurrenz zu Nachbargemeinden und ohne Konsens in der Gesamtkirche zu treffen, wo doch die Kirchenverfassung klarstellt: âDie kirchenleitenden Organe sind dafĂŒr verantwortlich, dass die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern in Lehre und Leben, VerkĂŒndigung und Seelsorge, Ordnung und Verwaltung ihre Aufgabe erfĂŒllt und ihre Einheit und Freiheit wahrt.â (Art. 41,2 KVerf). Deshalb fordern wir die kirchenleitenden Organe auf,
1. die im Juli 2010 getroffene Regelung des Landeskirchenrats zum Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften im Pfarrhaus auszusetzen,
2. in der ganzen Landeskirche das BemĂŒhen um ein vertieftes VerstĂ€ndnis des biblischen Zeugnisses zu fördern, weil die Heilige Schrift bekenntnisgemÀà die einzige Richtschnur der Kirche fĂŒr Lehre und Leben ist,
3. die gegenwÀrtigen humanwissenschaftlichen Forschungen zum Thema in der nötigen Breite und Differenziertheit zur Kenntnis zu nehmen sowie
4. entsprechende Konsequenzen fĂŒr alle kirchlichen Regelungen zur HomosexualitĂ€t in der bayerischen Landeskirche zu ziehen, insbesondere fĂŒr die Anwendung des Pfarrdienstgesetzes der EKD
Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC) 12.01.2011
ZustimmungserklÀrungen werden erbeten bis zum 15.3.2011 an Pfr. Till Roth, Rosenstr. 2, 96257 Redwitz. Fax: 09574-653591.
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