Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

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Wer oder was ist gerecht?

Freitag 27. März 2009 von Prof. Dr. Rainer Mayer


Prof. Dr. Rainer Mayer

Wer oder was ist gerecht?
„Geschlechtergerechtigkeit“ im Gender-Mainstreaming-Konzept
(1)

1. Gerechtigkeit – ein weites Feld

Gerechtigkeit ist ein Schlüsselthema für nahezu alle zentralen Lebensbereiche. In Jurisprudenz, Theologie, Philosophie, Sozialpolitik, Wirtschaftsethik, kurz, überall, wo das Humanum mit betroffen ist, spielt die Frage nach Gerechtigkeit eine entscheidende Rolle. Die Kehrseite dieser Tatsache ist, dass der Begriff zur reinen Wortfassade verkommen kann. Der Sozialphilosoph Ernst Topitsch stellte fest, dass sprachliche Zentralbegriffe, die über Jahrhunderte als fundamentale Prinzipien und Werte ganz selbstverständlich anerkannt und hoch geschätzt wurden, gerade deshalb keinen, oder keinen näher angebbaren Sach- und Normengehalt mehr besitzen.(2) Zu noch größerer Skepsis neigt der Rechtsphilosoph und Staatsrechtler Hans Kelsen: „Die Bestimmung der absoluten Werte im Allgemeinen und die Definition der Gerechtigkeit im Besonderen, die auf diesem Wege erzielt werden, erweisen sich als völlig leere Formeln, durch die jede beliebige gesellschaftliche Ordnung als gerecht gerechtfertigt werden kann.“(3) Dieser Umstand erklärt, weshalb die unterschiedlichsten Interessen und Bewegungen sich das Mäntelchen „für mehr Gerechtigkeit“ umhängen können. So geschieht es auch beim Gender Mainstreaming. – Die Vereinnahmung von verschiedensten Seiten ist typisch für den Missbrauch ethischer Zentralbegriffe: Es gibt wohl keine politische Ideologie, die nicht außer Gerechtigkeit z.B. auch Freiheit, Friede und Menschenwürde auf ihre Fahnen geschrieben hätte. Die Tatsache, dass der Begriff „Gerechtigkeit“ ganz unterschiedlich verwendet werden kann, darf allerdings nicht dazu verleiten, Missbrauch und rechten Gebrauch ungeprüft nebeneinander stehen zu lassen. Auch im Blick auf das Gender Mainstreaming ist nach dem Sinn zu fragen, in dem hier von „Gerechtigkeit“ gesprochen wird. – Deshalb seien hier grundsätzliche Überlegungen zum Thema „Gerechtigkeit“ vorangestellt.

2. Philosophische Aspekte

Nach Platon ist die Gerechtigkeit die oberste der vier Kardinaltugenden, die aus dem griechischen Adelsethos abgeleitet wurden. Sie lauten: Gerechtigkeit, Tapferkeit, MaĂź (Besonnenheit) und Klugheit (Weisheit). Im Zusammenhang des griechischen Denkens ist derjenige gerecht, der sich im und zum GefĂĽge seiner Gemeinschaft angemessen verhält. Dadurch unterscheidet er sich vom Barbaren. – In späterer Zeit wird der Begriff verallgemeinert zu der Bedeutung einer statisch verstandenen, ewigen guten Ordnung umfassender und allgemeiner Art, welcher sich der Gerechte einfĂĽgt, der er mithin gerecht wird. Gehorsam gegenĂĽber den Gesetzen sowie Vertragstreue gehören dazu. – FĂĽr Platon war Gerechtigkeit eine Funktion der Seele (Politeia IV, 433a). Entsprechend ist eine öffentliche Ordnung gerecht, wenn in ihr jeder seine Aufgabe gemäß seinen Fähigkeiten wahrnimmt (vgl. „suum cuique“ = „jedem das Seine“). Auf Aristoteles geht eine weitere AufschlĂĽsselung des Gerechtigkeitsverständnisses zurĂĽck. Diese wird in der philosophischen Ethik weitgehend auch heute noch verwendet: Die allgemeine Gerechtigkeit bezieht sich auf das in einer Gemeinschaft festgesetzte Recht. In diesem Zusammenhang leitet die iustitia legalis dazu an, dem jeweils geltenden Recht zu folgen. Von der allgemeinen ist die spezielle Gerechtigkeit zu unterscheiden. Sie richtet sich auf die maĂźgeblichen zwischenmenschlichen Beziehungen. Im Blick auf die spezielle Gerechtigkeit unterscheidet Aristoteles die austeilende Gerechtigkeit (iustitia distributiva) und die ausgleichende Gerechtigkeit (iustitia commutativa). Letztere bezieht sich auf das Tauschdenken, z.B. gerechter Preis fĂĽr gute Ware. Der Tausch ist gerecht, wenn die getauschten Objekte den gleichen Wert haben, wobei man modern nach Marktwert und Gebrauchswert unterscheiden kann. Hierher passt das Bild von der Iustitia als Göttin mit der Waage. Schwieriger verhält es sich mit der austeilenden Gerechtigkeit. Was ist hier gerecht: – Jedem das Gleiche nach seinem Wert als Mensch? – Jedem nach seiner Leistung oder nach seiner Leistungsfähigkeit? – Jedem nach seinen BedĂĽrfnissen?(4) In einem marktwirtschaftlich organisierten Sozialstaat beispielsweise muss versucht werden, alle drei Elemente in eine Balance zu bringen. Sozialistisch orientierte Parteien werden dabei mehr die Gleichheit betonen. Liberal orientierte Parteien werden hingegen die Leistung höher bewerten. Denn diese ist ja Voraussetzung dafĂĽr, dass ein Ăśberschuss erwirtschaftet wird, der verteilt werden kann. Die Auseinandersetzung ĂĽber das, was jeweils gerecht ist, wird aufgrund solch unterschiedlicher Ansichten nie zu einem endgĂĽltigen Abschluss kommen. Sie darf es auch nicht, denn die Geschichte bleibt nicht stehen. Aber deshalb ist Gerechtigkeit nicht beliebig! Sie muss erklärt, begrĂĽndet, ja errungen werden. Und es wird immer eine relative Gerechtigkeit bleiben.

3. Biblisch-theologische Hinweise

Der Religionswissenschaftler Helmuth von Glasenapp unterscheidet zwischen Natur- und Stammesreligionen einerseits und ethischen Hochreligionen andererseits. Er nennt acht ethische Hochreligionen: den Brahmanismus oder Hinduismus, den Jainismus, den Buddhismus, den chinesischen Universismus, den Parsismus, das Judentum, das Christentum und den Islam – in der wahrscheinlichen Reihenfolge ihrer Entstehung.5 Schon der Begriff „ethische Hochreligion“ zeigt, dass bei diesen Religionen die Ethik und also auch die Gerechtigkeit ein herausragender, positiv belegter Wert ist. – Doch die Unterschiede sollte man nicht übersehen: Für die östlichen Religionen, die von Glasenapp als „Religionen des ewigen Weltgesetzes“ charakterisiert, weist der Vollzug der Gerechtigkeit wesentlich über das diesseitige Leben hinaus. Gerechtigkeit wird entscheidend in den Kreislauf der Wiedergeburten verlegt (sodass man etwa als niedrigeres Wesen wiederverkörpert werden kann). Die westlichen Religionen hingegen (Parsismus, Judentum, Christentum, Islam), die von Glasenapp „Religionen der geschichtlichen Gottesoffenbarung“ nennt, legen großes Gewicht auf den innergeschichtlichen Vollzug der Gerechtigkeit. (Dass darüber hinaus auch hier ein nachtodlicher Ausgleich gedacht werden kann, tut dem keinen Abbruch, sondern ergänzt den Gedanken der innerweltlich geforderten Gerechtigkeit.) Bei den westlichen Religionen ist des weiteren auf die Zuordnung von Gesetz und Gnade zu achten. Sie alle handeln von beidem. Doch die Gewichtungen sind ganz verschieden. Im Islam ist Gerechtigkeit („`adl“) ein Gebot im Rahmen der von Allah gegebenen Weltordnung. Allahs Gebote, die im Koran, in Sunna und Sharia niedergelegt sind, müssen gehalten werden. Religion und Gesellschaftsordnung lassen sich dabei nicht trennen. Der Islam ist von Anfang an eine religiös-politische Bewegung gewesen. (Ein vergleichbares Gesetzesverständnis findet sich im pharisäischen Judentum zur Zeit Jesu.) Es handelt sich um Gerechtigkeitsauffassung im Sinne einer Gesetzesreligion. Gerecht ist, wer sich an die als offenbart geltenden Vorschriften hält. Das biblische Gerechtigkeitsverständnis hat eine andere Grundlage. Es geht nicht von einem starren, zu beachtenden Gesetzeskodex aus. Im Mittelpunkt steht vielmehr ein persönliches Bundesverhältnis. Dies beginnt mit der Geschichte Israels. Israels Gott (Jahwe) erwählt sich dies Volk und führt es als sein Volk aus der Sklaverei in die Freiheit. Den Geretteten bietet er ein Bundesverhältnis an, das beide Partner in Treue aneinander bindet. Nur so nämlich bleibt dem Volk die Freiheit erhalten. Jahwe ist dabei der überlegene Partner, der Bundesgeber, der den Bund gewährt. Die Initiative geht vom rettenden Gott aus. Aber Gott beugt sich herab. Seine Bundesverpflichtung ist als Liebesverpflichtung im Sinne der hingebenden Agape zu verstehen. Dies ist Gottes Gerechtigkeit! – Das biblische Gerechtigkeitsverständnis erschließt sich allein von hier aus. Menschliche Gerechtigkeit ist folglich nichts anderes als ein Abglanz dieser göttlichen Gerechtigkeit. Entsprechend sind die Zehn Gebote (der Dekalog) keine detaillierten, kasuistisch gefassten Gesetze. Vielmehr sind sie einer Kompassnadel zu vergleichen, welche die Richtung anzeigt, die eingehalten werden muss, um dem Bundesverhältnis zu entsprechen. – Im Dekalog können zwei „Tafeln“ unterschieden werden. Die erste bezieht sich auf die Gottesliebe, die zweite auf die Nächstenliebe. Die Gerechtigkeit umschließt beide Tafeln. Heilsgeschichtlich gesehen, hat Gott den Bund gehalten. Denn Gott ist gerecht. Seine Bundestreue ist seine Gerechtigkeit. Das alttestamentliche Bundesvolk hingegen hat den Bund gebrochen. Darum verlor es seine Freiheit. Die Folge war das babylonische Exil. Doch Gott hält trotz menschlicher Untreue nach wie vor an seinem Bund mit Israel fest (vgl. Römer 9–11) und weitet diesen seinen Liebes- und Treuebund darüber hinaus in Jesus Christus auf die ganze Menschheit aus. Auch die Heiden sind eingeladen, in und durch Jesus Christus an der göttlichen Gerechtigkeit teilzuhaben. Für das Verständnis menschlicher Gerechtigkeit heißt das: Es ist nötig, sich in den Rahmen der Bundesgerechtigkeit Gottes eingliedern zu lassen und darin treu zu bleiben. Als Hilfsmittel dient der Dekalog mit seinen beiden „Tafeln“ der Gottes- und Nächstenliebe. Biblisch bedeutet Gerechtigkeit folglich gemeinschaftstreues Verhalten im Sinne des Bundesdenkens.

4. Einzelner und Gemeinschaft

In der Verhältnisbestimmung von Einzelnem und Gemeinschaft erkennen wir das Spezifikum des biblischen Gerechtigkeitsverständnisses. Die „Tugenden“ des Gottesbundes sollen sich im mitmenschlichen Verhältnis spiegeln. In diesem Sinne legt Jesus den Dekalog in der Bergpredigt aus – bis hin zur Feindesliebe. Diese Bundesgerechtigkeit ist die „bessere Gerechtigkeit“ (Matthäus 5,20) gegenüber jeder noch so buchstabengenauen Gesetzlichkeit. – Biblisch kann also nicht ohne den Blick auf das Gottesverhältnis und das Verhältnis zum Nächsten von „Gerechtigkeit“ gesprochen werden. Auch juristisch, philosophisch, soziologisch usw., also generell, gilt, dass bei allen Gerechtigkeitsüberlegungen das Verhältnis von Einzelnem und Gemeinschaft ins Spiel kommt.(6) Zwischen den Polen des Einzelnen und der Gemeinschaft muss ein angemessenes, „gerechtes“ Verhältnis entstehen. Das geschieht, um ein Beispiel zu nennen, in dem Standardwerk des nordamerikanischen Philosophen John Rawls „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ auf folgende Weise: Rawls geht von der Freiheit und Gleichheit aller Menschen aus, denn das ist gerecht (= individuelle Grundlage). Hinzu kommt aber in einem zweiten Schritt, dass für alle diejenigen eine besondere Belohnung gerechtfertigt ist, die Leistungen erbringen, welche allen Mitgliedern der Gemeinschaft zugute kommt. Die dadurch entstehende relative Ungleichheit ist ebenfalls gerecht (= gesellschaftliche Rückkoppelung). Rawls beachtet also sowohl die Belange des Einzelnen wie die der Gemeinschaft.7 Die Position von Rawls soll nicht weiter dargestellt, und erst recht nicht die Diskussion über diesen Ansatz verfolgt werden. Am Entwurf von Rawls zeigt sich aber exemplarisch, dass bei allen Überlegungen zur Gerechtigkeit ein Ausgleich zwischen den Interessen des Einzelnen und der Gemeinschaft angestrebt werden muss. Wo nur ein Element, etwa allein die individuellen Interessen oder umgekehrt nur die der Gemeinschaft zum Zuge kommen, kann nicht wirklich von Gerechtigkeit die Rede sein. Kurz sei erwähnt, dass traditionelle Gesellschaften in der Regel der Gemeinschaft einen Vorrang vor dem Einzelnen einräumen, während in modernen Gesellschaften eher die individuellen Interessen der Einzelpersonen, die Selbstentfaltung und Selbstverwirklichung an die erste Stelle rücken. (Einschränkend sei hinzugefügt, dass auch die neuzeitlichen Ideologien des Marxismus und Nationalsozialismus der Gemeinschaft den Vorrang einräumten. Auch das moderne China ist noch geprägt von der traditionellen Vorordnung der Gemeinschaft.) Jedenfalls gilt, dass im Blick auf Gerechtigkeit eine „Gleichgewichtslage von persönlichem und sozialem Sein“, wie Dietrich Bonhoeffer es genannt hat, anzustreben ist.(8) Wo aber einseitig der Einzelne und allein seine Interessen oder die Gemeinschaft und allein deren Interessen in den Mittelpunkt treten, sind die Verhältnisse nicht gerecht, selbst wenn das Gegenteil behauptet wird.

5. Gender Mainstreaming: Zwischen Anarchismus
und Kollektivismus

Im Gender Mainstreaming wird intendiert, dass jeder Mensch, ganz unabhängig vom biologischen Geschlecht, sein soziales Geschlecht frei wählen kann. Damit aber nicht genug; wer auch sein biologisches Geschlecht verändern möchte, kann dies ebenfalls (z.B. durch chirurgische Eingriffe) versuchen. Die Gesellschaft wird darauf verpflichtet, diese individuelle Wahl nicht nur anzuerkennen, sondern darĂĽber hinaus zu fördern. Kindern soll möglichst frĂĽh nahegebracht werden, dass es eigentlich keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern gibt und dass sie ihr Geschlecht beliebig bestimmen können, männlich, weiblich, bisexuell, homosexuell: Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Selbstverwirklichung in beliebiger Weise soll ermöglicht werden. Das gilt als „Geschlechtergerechtigkeit“. Die Gemeinschaft / die Gesellschaft / der Staat kommt in den Blick ausschlieĂźlich als Adressat von AnsprĂĽchen individueller Optionen. – Welcher Begriff von „Gerechtigkeit“ wird hier vertreten? Analysiert man solche Vorstellungen, zeigt sich, dass nicht nur dem Einzelinteresse absoluter Vorrang gegenĂĽber der Gemeinschaft eingeräumt wird, sondern dass das Verhältnis von Einzelnem und Gemeinschaft völlig aufgelöst wird. Im Blick auf männlich und weiblich wird purer Individualismus, ja mehr noch eine Steigerung davon, reiner Solipsismus, propagiert, absolute Selbstbezogenheit der Einzelperson. Es wird nicht gefragt, was der Einzelne zur Gemeinschaft beitragen könnte. Es werden ausschlieĂźlich Forderungen gegen die Gemeinschaft erhoben. Die Gemeinschaft soll die WillkĂĽrwahl des Individuums anerkennen und fördern. Die RĂĽckkoppelung mit der Frage, was der Einzelne seinerseits positiv zum Wohl der Gemeinschaft beitragen kann, wird nicht gestellt. Die Gemeinschaft hat hingegen alle Optionen der Einzelnen vorbehaltlos zu akzeptieren. Auf diese Weise entsteht eine paradoxe Situation, die Individualismus und Kollektivismus gleichzeitig einfordert. Bekanntlich berĂĽhren sich Gegensätze in ihren Extremen. Anarchistischer Individualismus Kollektivismus – Beliebigkeit des Einzelnen – Nicht nur Gleichwertigkeit, sondern auch Gleichartigkeit von Unterschiedlichem wird behauptet. – Ungebundene Wahlfreiheit – Gleichberechtigung wird durch absolute Gleichheit ersetzt. – Individuelle SelbstverfĂĽ- – Gemeinschaft / Gesellschaft hat die gung und Selbstverwirkli- Aufgabe, alle bestehenden Unterschiede chung ohne Blick aufs juristisch und sozial gleichzustellen Ganze und einzuebnen. – Vielfalt / Pluralismus – Einheit / Einerlei Das Verständnis von Gerechtigkeit wird zerrissen: Einerseits gilt es als gerecht, wenn die Individuen sich in beliebiger Selbstdefinition und Selbstverwirklichung völlig unterschiedlich entfalten und darstellen. Andererseits gilt es als ungerecht, wenn die Gemeinschaft eben diese Unterschiede wahrnimmt und sie unterschiedlich bewertet. Die Gemeinschaft soll vielmehr alles fĂĽr gleich und gleichgĂĽltig erklären. Sie soll den Unterschied ignorieren und den schrankenlosen Individualismus fördern; und das, obwohl kein Mensch isoliert ohne Einbettung in eine tragende Gemeinschaft existieren kann. So kommt es zu widersinnigen gesellschaftspolitischen Entwicklungen und Forderungen: Die Schwulen- und Lesbenverbände behaupten, die geschlechtliche Orientierung eines Menschen sei unveränderlich festgelegt. Wer Veränderungsmöglichkeiten fĂĽr Homosexuelle nachweist, wird als „Scharlatan“ diffamiert. – Gleichzeitig wird aber im Rahmen des Gender-Mainstreaming-Konzepts behauptet, auf geschlechtlichem Gebiet sei niemand festgelegt, jeder Mensch könne seine sexuelle Orientierung nach individuellen WĂĽnschen aussuchen, frei gestalten und verändern. – SchlieĂźlich soll der Staat diesen Selbstwiderspruch fördern und schĂĽtzen.

6. Die kommenden Generationen

Menschliche Gemeinschaft erstreckt sich auch auf die Abfolge der Generationen. Bezeichnenderweise wird heutzutage zwar viel von „Generationengerechtigkeit“ geredet, doch dabei geht es nur um das Geld bei der Verteilung der sogenannten „Rentenlasten“. Übersehen wird, dass die mittlere Generation seit Menschengedenken – mit oder ohne Ruhestandsgesetze – stets zugleich für die Kinder und die Alten zu sorgen hat. Die staatlichen Ruhestandsregelungen in den entwickelten Industrieländern verlegen lediglich die Fürsorge für die ältere Generation von der Familie auf die gesamte Gesellschaft. Eine mittlere Generation aber, die keine Kinder mehr haben will oder zu wenig Kinder hat, darf sich nicht darüber beklagen, dass ihre eigene Altersversorgung gefährdet ist und die Schuld dafür auf die „Alten“ schieben. – Genau hier liegt die Unredlichkeit, mit der heute über die gerechte Verteilung der „Alterslasten“ diskutiert wird. Es hat den Anschein, als gäbe es nur gegenseitige Ausbeutung. Der Kampf aller gegen alle wird ausgerufen. – Nirgendwo in den Gender-Theorien wird hingegen die Grundfrage bedacht: Wollen wir Kinder? Was brauchen die Kinder? Was hilft der nächsten Generation, um glücklich und gesund heranzuwachsen? Im Interesse „einer modernen und gleichen Gesellschaft“ bezeichnet die Europäische Union soziale Unterscheidungen zwischen Frau und Mann als „Geschlechterklischees“. Diese gelten als diskriminierend und sollen abgebaut werden.(9) – Doch nur Frauen können Kinder zur Welt bringen, Männer aber nicht. Sind also „Mutterrolle“ und „Vaterrolle“ künftig Klischees? Sind sie diskriminierend? Wenn ja, für wen? – Wieder werden Gleichwertigkeit und Gleichheit verwechselt. Wie weit will man sich noch von den elementaren Grundlagen menschlichen Lebens entfernen, um Vernunft und Verantwortung abzusagen und statt dessen im Kontext des als „Gerechtigkeit“ verkleideten Lustprinzips Gleichheitsklischees zu huldigen? – Angesichts einer solchen „apokalyptischen“(10) Unvernunft und Verantwortungslosigkeit entsteht außerdem die Gefahr, dass gesellschaftliche Gegenströmungen mit neuer Gesetzlichkeit entstehen, wie es zum Teil schon zu beobachten ist (vgl. Islamismus). Außerdem: Wer nicht mehr genau weiß, ob er männlich oder weiblich ist, wird in seiner Identität verunsichert. Das gilt insbesondere für Jugendliche. In ihrer Identität geschwächte Menschen sind für Manipulationen im Blick auf Konsum um so anfälliger; sie sind wehrloser gegen ideologische Gleichschaltungsversuche. Ob es Absicht ist, eine in dieser Weise leicht manipulierbare Generation heranzuziehen?

7. Ausblick

Wir fassen zusammen: Im Gender-Mainstreaming-Konzept geschieht unter dem Vorzeichen „Gerechtigkeit“ eine völlige Auflösung dessen, was theologisch, philosophisch und juristisch unter Gerechtigkeit zu verstehen ist, denn: – Der förderliche Zusammenhang zwischen Einzelnem und Gemeinschaft wird aufgelöst. – Ungleiches wird gleich gemacht, Gleichberechtigung wird mit Gleichheit verwechselt. – Von der Gemeinschaft wird Anerkennung und UnterstĂĽtzung der Option des Einzelnen gefordert, ohne dass dieser bereit ist, seinerseits etwas zur Gemeinschaft beizutragen. Gender Mainstreaming beruht auf illusionistischem Denken, weil der Mensch ein Gemeinschaftswesen ist und nicht ohne Gemeinschaft existieren kann. Jeder Mensch ist Kind einer Frau und eines Mannes – trotz aller Gentechnik! Jeder Einzelne existiert nur aufgrund einer Gemeinschaftsbeziehung. Die Gesellschaft besteht nicht aus lauter isolierten Individuen. Sie basiert vielmehr auf der Elternschaft als dem Ursprung aller Sozialität, und diese wiederum beruht auf dem geschlechtlichen Unterschied zwischen Mann und Frau. Den isolierten Einzelnen absolut zu setzen und allein von ihm her zu denken, ist eine wirklichkeitsfremde Abstraktion. In Gender-Mainstreaming-Konzept wird der Gerechtigkeitsbegriff entkernt und mit neuem Inhalt gefĂĽllt. Es bleibt nur die äuĂźere WorthĂĽlse. So entsteht eine Wortchimäre, die dazu dient, die Menschen zu täuschen. Das Gender-Mainstreaming-Programm ist deshalb alles andere als gerecht. Es fördert ein ungerechtes, illusorisches zerstörerisches Denken und Handeln. Resultat ist eine paradoxe Mischung aus Anarchismus und Zwangskollektivismus mit allen Merkmalen einer Ideologie. – „Vielen BĂĽrgern ist schlicht der gesellschaftliche Gemeinsinn abhanden gekommen,“ konstatiert der Wirtschaftsphilosoph Gerd Habermann.(11) Eine Umkehr von diesem Irrweg wird erst geschehen, wenn das biblische Gerechtigkeitsverständnis im Rahmen des Bundesdenkens als „gemeinschaftstreues Verhalten“ wieder zur Geltung gelangt. Die Frage lautet dann nicht mehr nur: „Welche Forderungen kann ich stellen, damit die Anderen mir gerecht werden?“, sondern auch: „Was kann ich tun, um die Gemeinschaft zu fördern, ihr zu dienen, ihr gerecht zu werden?“ Erst wenn diese Polarität beachtet wird, wird Gerechtigkeit wieder aufleuchten.

Stuttgart, im Oktober 2008

Erschienen im „Bulletin des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft, Reichelsheim/Odw., (Bulletin Nr. 16, Herbst 2008), www.dijg.de

1 Auf Herkunft und Beschreibung von „Gender Mainstreaming“ wird im Folgenden nicht eingegangen. Grundinformationen werden vorausgesetzt. Zur genauen Information sei verwiesen auf Bulletin Nr. 13 des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft (DIJG) von Frühjahr 2007 (7. Jg., Heft 1).

2 Vgl. Ernst Topitsch, Ăśber Leerformeln. Zur Pragmatik des Sprachgebrauchs in der Philosophie und politischen Theorie, In: Ders. (Hg.), Probleme der Wissenschaftstheorie, Wien 1960, S. 233-264.

3 Hans Kelsen, Was ist Gerechtigkeit?, Wien 1975, S. 18.

4 Vgl. hierzu: Kurt Wuchterl, Lehrbuch der Philosophie, Bern, 5. Aufl. 1998, S. 167.

5 Helmuth von Glasenapp, Die fünf Weltreligionen, Düsseldorf/Köln, 3. Aufl. 1972, S. 9. 3

6 Die Unterscheidung zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft, die der Soziologe Ferdinand Tönnies (1855 – 1936) in seinem Buch „Gemeinschaft und Gesellschaft“ (1. Aufl. 1886; 3. Aufl. 1919) erstmals profiliert herausgestellt hat, kann im Rahmen unserer grundsätzlichen Darlegungen unberücksichtigt bleiben. In der Regel wird hier von „Gemeinschaft“ gesprochen. Staat, Gesellschaft und soziale Strukturen wie Familie sind jeweils mitgemeint.

7 John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt 1971.

8 Dietrich Bonhoeffer, Sanctorum Communio, Werke Band 1, MĂĽnchen 1986, S. 48.

9 So die „Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. September 2008 zu den Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern“ (2008/2038(INI)) unter Hinweis auf verschiedene Vorgaben der Kommission.

10 Zur Lust am Untergang vergleiche die Ideale, die Leslie A. Fiedler, der amerikanische Protagonist der „Postmoderne“ in der Literatur, schon 1968 (!) verkündet hat: Die allerletzten Bastionen des Rationalismus und des Faktischen würden gegenwärtig nur noch von den Marxisten verbissen verteidigt. Nun aber beginne etwas ganz anderes. Denn: „Wir leben in einer völlig anderen, einer apokalyptischen, betont romantischen und sentimentalen Zeit, in einer Zeit der fröhlichen Unvernunft, einer geradezu prophetischen Verantwortungslosigkeit.“ (Hier zitiert nach: Wolfgang Ignée, Eine Zeit der fröhlichen Unvernunft. Die „Fiedler-Debatte“ oder: Wie die Postmoderne nach Deutschland kam – Erinnerung an den Herbst 1968, in: Stuttgarter Zeitung, Nr. 212, 10. Sept. 2008, S. 29).

11 Gerd Habermann, Je mehr Staat – desto weniger Kinder, in: pro. Christliches Medienmagazin, Heft 2, 2008, S. 6-8, hier: S.8. – Ein Zeichen für fehlenden Gemeinsinn ist auch die von den Interessengruppen der Schwulen- und Lesbenverbände erhobene Forderung nach völliger Gleichstellung eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit Ehe und Familie u. a. auch im Renten- und Versorgungsrecht. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind von Natur aus unfruchtbar und nicht wie Ehe und Familie auf eine kommende Generation hin ausgerichtet. Bei der genannten Forderung geht es also unter Ausnutzung des dem Sozialsystem zugrunde liegenden Solidaritätsprinzips um puren Egoismus zugunsten individueller Vorteilsnahme.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 27. März 2009 um 10:20 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Sexualethik.