Dienstag 22. Januar 2013 von Bernward Büchner
Wie die Reaktionen auf die Abweisung einer jungen, vermutlich vergewaltigten Frau durch zwei Krankenhäuser in Köln offenbaren, stößt die Weigerung von Kliniken in katholischer Trägerschaft, Frauen die „Pille danach“ zu verschreiben oder gar zu verabreichen, vielfach auf Unverständnis und Empörung. Den Verantwortlichen wird mangelnde christliche Nächstenliebe vorgeworfen. In einer Stellungnahme des Bundesverbandes des von katholischen Laien gegründeten Vereins „Donum vitae“ heißt es, künftig müsse dringend gewährleistet werden, dass Frauen in Notlagen alle notwendigen medizinischen und psychologischen Hilfeleistungen erhalten. Hierzu gehöre die Beratung über die Möglichkeit zur Einnahme der Notfallkonzeption („Pille danach“). Für die nordrhein-westfälische Landesvorsitzende von „Donum vitae e.V.“, die Kölner Bundestagsabgeordnete Ursula Heinen-Esser, schließt die Pflicht, Vergewaltigungsopfern jegliche Hilfe zukommen zu lassen, „auch das Beratungsgespräch und die ‚Pille danach‘ ein, die, anders als das Erzbistum offenbar glaubt, eben kein Mittel der Abtreibung ist, sondern dazu dient, eine Abtreibung zu verhindern.“ Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Gesellschaft / Politik, Lebensrecht, Medizinische Ethik, Sexualethik
Montag 15. März 2010 von Bernward Büchner
Die Verantwortung des Staates für den Lebensschutz
Dass der Staat die Aufgabe hat, für den Schutz der in ihm lebenden Menschen zu sorgen, versteht sich für einen naturrechtlich Denkenden eigentlich von selbst. Welche Aufgabe könnte wichtiger sein als diese? Dennoch ist es keineswegs selbstverständlich, dass selbst ein Staat, der sich Rechtsstaat nennt, bereit und in der Lage ist, das Leben eines jeden Menschen wirksam zu schützen.
Wie das Bundesverfassungsgericht (im Folgenden: BVerfG) in seinem ersten Abtreibungsurteil von 1975 ausgeführt hat, lässt sich die Pflicht des Staates, jedes menschliche Leben zu schützen, bereits unmittelbar aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableiten, wonach jeder das Recht auf Leben hat. Die staatliche Schutzpflicht ergebe sich aber auch aus der Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG). Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Gesellschaft / Politik, Lebensrecht
Mittwoch 9. September 2009 von Bernward Büchner
VRiVG a. D. Bernward Büchner
Zum Inhalt der Beobachtungspflicht des Gesetzgebers als Schutzpflicht für das Leben Ungeborener
I. Einleitung
In seinem zweiten Abtreibungsurteil von 1993[1] hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Wechsel des Gesetzgebers zum Beratungskonzept als vertretbar grundsätzlich gebilligt. „Wissenschaftlich und rechtspolitisch umstritten“ sei allerdings nach wie vor, ob eine Beratungsregelung eine bessere Schutzwirkung für das ungeborene Leben entfalten könne. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Lebensrecht
Mittwoch 17. Juni 2009 von Bernward Büchner
Das Beratungskonzept lässt ungeborene Kinder schutzlos
Über die begrüßenswerten Bemühungen um eine gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Spätabtreibungen drohen die etwa 98 Prozent der vorgeburtlichen Kindestötungen nach dem so genannten Beratungskonzept mehr und mehr in Vergessenheit zu geraten. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Lebensrecht