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GENDER – eine Ideologie drängt auf Vorherrschaft. Stichworte zum Verständnis

Montag 20. April 2015 von Pfr. Dr. Hans-Gerd Krabbe


Pfr. Dr. Hans-Gerd Krabbe

1.) Gender – eine radikal-feministische Bewegung befindet sich seit der Vierten UN-Weltfrauen-Konferenz in Peking 1995 auf dem Vormarsch

Gender – der Begriff bezieht sich irgendwie auf das Geschlechtliche. Der vom lateinischen Ausdruck ›Genus‹ abgeleitete und ins Englische ›Gender‹ übertragene Begriff bezeichnet dabei jedoch ausschließlich das grammatische Geschlecht, ›Sexus‹ meint das biologische Geschlecht, ›origo‹ das soziale Herkunfts-Geschlecht. Was also meint ›Gender‹? Handelt es sich dabei mittlerweile um einen Sammelbegriff für geschlechtlich Diffuses?

Gender  – Jeder Mensch sei zunächst ›geschlechtsneutral‹, müsse sich sein Geschlecht selbst wählen, könne sein soziales Geschlecht innerhalb seines Lebens (mehrfach) wechseln. Um das jeweilige Geschlecht zu inszenieren, dazu seien Anatomie und Genitalien bedeutungslos. Nichts sei angelegt, alles sei wählbar, alles sei wandelbar, nichts sei festgelegt, alles sei anerzogen (das Geschlecht gilt also als »soziales Konstrukt«). Es gibt demnach weit mehr als nur zwei Geschlechtsidentitäten, unendlich viele?

2.) Gender – als Programm – bedeutet / beinhaltet / bewirkt:

  • ›Gleichberechtigung‹ / ›Emanzipation‹ / ›gleicher Lohn für gleiche Arbeit‹, dies alles auch, darüber hinaus aber zugleich: ganz Anderes!
  • die Auflösung der Geschlechter-Polarität, die Aufhebung der Geschlechterrollen, die Dekonstruktion der Geschlechterordnung von männlich und weiblich, also die freie Selbsterfindung, Selbstbestimmung und Selbstinszenierung zur Wahl ob als Mann oder Frau oder etwas Anderem im Sinne von eigener Autonomie und von »Geschlechtergerechtigkeit« (als Schlüsselbegriff), von »Gleichheit« und Gleichwertigkeit aller Geschlechter: ein totales Umerziehungsprogramm.
  • die Leugnung biologischer, anatomischer, hormoneller, psychischer Unterschiede.
  • die uneingeschränkte »Akzeptanz sexueller Vielfalt«, also volle Zustimmung. Damit ist wesentlich mehr bzw. anderes vorausgesetzt als bloßer Respekt etwa oder als gelebte Toleranz. Gibt es (Tabu-) Grenzen sexueller Vielfalt und Praxis?
  • eine Vielzahl von Geschlechtern, von Geschlechtsidentitäten. Was folgt daraus für das Melderegister, für das Passwesen bzw. für den Personalausweis?
  • eine grundsätzliche Offenheit für verschiedenste sexuelle Identitäten und Orientierungen als mit der heterosexuellen gleich(wertig)e Lebensformen, die kritiklos ›unvoreingenommen anzuerkennen und zu unterstützen sind‹.
  • die Zustimmung zu Simone de Beauvoirs Behauptung: »Man wird nicht als Frau geboren, sondern man wird zur Frau gemacht«. Die Frage ist: ›Wie konstruiere ich mich als Frau / wie werde ich aus der Sklaverei von Ehe und Mutterschaft befreit?‹
  • die Früh- und Pan-Sexualisierung der Gesellschaft, angefangen in Kindertagesstätten, fortgesetzt in Grundschulen bis hinein in Gymnasien und berufliche Schulen. Was folgt daraus im Blick auf das Kindeswohl, was im Blick auf die seelische Gesundheit, was im Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung?
  • ›multisexuelle Vielfalt‹ als Leitprinzip / als Leitlinie im Bildungsplan für alle Unterrichtsfächer in allen Schulen.
  • Weniger Kindererziehung durch Eltern zuhause, stattdessen mehr verstaatlicht in den Schulen (Ganztagesbetreuung), gerade auch Sexualerziehung (Anleitung zu Sex-Ãœbungen). Möglichst frühzeitiger Lustgewinn durch Sex-Praktiken, Abbau der Schamgefühle. Man bedenke: Die Beschneidung der Elternrechte gegenüber ihren Kindern steht im Widerspruch zu Art. 6 GG.
  • Homosexualität als normale Option, Kinder sollen damit frühzeitig vertraut gemacht werden.
  • die Diffamierung der traditionellen Mutter(rolle/schaft), die Entmutterung der Frau, die Abschaffung der Vollzeit-Mutter, die volle und möglichst frühzeitige Integration der Frauen ins Erwerbsleben, in den Arbeitsmarkt.
  • die Auflösung tradierter Begriffe bzw. die Ãœberwindung von antiquierten Erblast-Begriffen wie Vater, Mutter, Ehe, Eltern, Familie (die klassische Familie als ›Auslaufmodell‹) – in heterogene neue Patchwork-Formen und polyamore Beziehungen hinein. Der Anspruch lautet: »Familie neu denken und neu definieren«.
  • die Bezeichnung von ›Elter 1‹ bzw. ›Elter 2‹ (so der Europarat im Dokument 12267 vom Okt. 2010). Was heißt dies im Blick auf die Großeltern? Gilt nun ›1.1 und 1.2 sowie 2.1 und 2.2‹?
  • die Umdeutung sprachlich und juristisch geprägter Begriffe, ihre Neu-Definition mit neuen Inhalten.
  • die seelische Desorientierung im jeweils betroffenen Menschen, die Zerstörung seiner personalen Identität.
  • den Abschied vom biblischen Menschenbild, wonach GOTT den Mann als Mann und die Frau als Frau erschaffen hat (Gen. 1,27.28), einander wechselseitig als »Gehilfen zur Freude«.
  • die Abkehr von der vermeintlichen ›Sklavenmoral des Christentums‹.
  • den Abstand von biblischen Geboten (›Vater und Mutter ehren‹, ›nicht ehebrechen‹).
  • die Ausgrenzung Andersdenkender.

3.) Gender – in Aktion

  • stellt die Geschlechtlichkeit eines Menschen in dessen eigene Disposition.
  • betreibt die Umerziehung der bisherigen Werte-Gesellschaft mit ihrer bipolaren Geschlechterordnung, die überwunden werden müsse.
  • zielt auf die Abkehr von christlich-bürgerlichen Werten und Verhaltensweisen, damit auf eine ganz neue Gesellschaft, auf die Durchsetzung einer sozial-philosophischen Ideologie.
  • setzt die Anliegen der LSBTTIQ-Lobbygruppen um (von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen, Transgender, Intersexuellen und Queer).
  • behauptet »das Recht auf Kinder« für Homosexuelle.
  • negiert die Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, zwischen Schwiegereltern und Partnereltern, zwischen kirchlicher Trauung und der Segnung Homosexueller (die sich biblisch jedoch nicht begründen lässt).
  • fordert das ›Menschenrecht auf Abtreibung‹ (vom EU-Parlament in Straßburg am 10. März 2015 bereits beschlossen – allerdings: die einzelnen Mitgliedsstaaten müssten jeweils für sich selbst noch zustimmen).
  • erwartet offene Schranken für Leihmutterschaft, zum anderen auch für Inzest, gar für Pädophilie, gar für Zoophilie?
  • ignoriert naturwissenschaftliche Ergebnisse (etwa in der Hirnforschung).
  • leistet der Begriffsverwirrung Vorschub, verwendet doppeldeutige Begriffe.
  • verändert die Sprache, um nichts und niemanden zu ›diskriminieren‹: aus der Fußgängerzone wird die Flanierzone, aus Studenten werden Studierende, aus Lehrerinnen und Lehrern werden Lehrpersonen – was wird aus den Stiefmütterchen, was aus der Muttersprache, was aus dem Vaterunser-Gebet? – Gibt es zukünftig dann nur noch Schwerverbrecherinnen und Sexualstraftäterinnen? Und den ›Elter-1-Tag‹? Wird aus dem Papagei eine ›Mamagei‹?
  • vermittelt ein eigenes, interesse-geleitetes, radikal-individualistisches Verständnis von ›Toleranz‹ (in ursprünglicher Bedeutung heißt dies: ›ich muss die Ãœberzeugung eines anderen ertragen, auch wenn sie mir zutiefst widerspricht‹) – oder von ›Diskriminierung‹ (das lateinische Verbum ›discriminare‹ meint: unterscheiden, trennen, eben nicht: verurteilen).
  • begrüßt die »Bibel in gerechter Sprache« (2006)(das Werk von 42 Frauen und 10 Männern) ebenso wie das EKD-Institut für Genderfragen in Hannover (2014 eröffnet).
  • Wurden bisher Damen- und Herrentoiletten voneinander getrennt, so heißt es nun: »Eine Tür ist genug«.

4.) Gender – im politischen Werdegang

  • Die Beschlüsse der Pekinger Aktionsplattform vom 15. Sept. 1995 wurden am 8. Dez. 1995 durch die UN-Vollversammlung angenommen, jedoch nur, weil sie als ›unverbindliche Empfehlung‹ deklariert worden waren.
  • Mit dem Amsterdamer Vertrag vom Mai 1999 wurde das Gender-Mainstreaming-Programm für alle EU-Mitgliedsstaaten als verbindliche Richtlinie zum Ziel der EU-Politik besiegelt.
  • Die rot-grüne Bundesregierung erklärte das Gender-Programm per Kabinettsbeschluss am 23. Juni 1999 zum durchgängigen Leitprinzip im Rechts- und Bildungssystem – ohne dass ein eigener Parlamentsbeschluss herbeigeführt wurde.
  • Das EU-Parlament in Straßburg beschloss am 10. März 2015 ›das Menschenrecht auf Abtreibung‹. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten müssen nun jeweils selbst entscheiden, ob sie diesem Beispiel folgen oder eben nicht.
  • An den Universitäten in Leipzig und in Potsdam gibt es gemäß geschlechtergerechter Sprachregelung nach Senatsbeschluss in den Geschäftsordnungen nur noch Professorinnen. Anrede: »Herr Professorin«.
  • Seminar- und Examensarbeiten an den Universitäten müssen in gender-gerechter Sprache verfasst sein, ansonsten laufen sie Gefahr, zur Korrektur zurückgewiesen oder gar abgelehnt zu werden.
  • am Beispiel Norwegen: der Irrweg wurde 2012 erkannt, die staatlichen Fördermittel wurden gestrichen, das ›Kartenhaus‹ fiel in sich zusammen.
  • am Beispiel Bundesrepublik Deutschland: im Jahre 2011 gab es bereits 173 Gender-Professuren an deutschen Universitäten und Fachhochschulen (die Lehrstühle sind überwiegend von Frauen besetzt) – derzeit bestehen rund 250 Lehrstühle und Zentren für »Gender-Studies«.
  • Wer die Gender-Richtlinien in seiner Institution nicht umsetzt, muss mit der Kürzung oder Streichung staatlicher Zuweisungsmittel rechnen.

Zusammenstellung: Dr. Hans-Gerd Krabbe 8. April 2015
Quelle: http://ekiachern.de/gemeinde/zur-diskussion

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 20. April 2015 um 11:08 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Sexualethik.