{"id":9844,"date":"2013-08-08T18:13:46","date_gmt":"2013-08-08T16:13:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=9844"},"modified":"2013-08-08T18:21:03","modified_gmt":"2013-08-08T16:21:03","slug":"ehe-und-scheidungsgrundsatze-der-evangelisch-reformierten-kirche-litauens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=9844","title":{"rendered":"Ehe- und Scheidungsgrunds\u00e4tze der evangelisch-reformierten Kirche Litauens"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>W\u00e4hrend der Synode am 22.-23. Juni 2013 in Birzai wurde folgender Kanon III-2013 zu Ehe und Scheidung mit Mehrheit der Delegierten und stimmberechtigten Kuratoren angenommen. \u00dcbersetzung aus dem Litauischen im Auftrag des Generalsuperintendenten von Holger Lahayne.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1. Das Wesen der Ehe<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1.1 Gott schuf den Menschen als Mann und Frau. Dies ist ein Segen Gottes. (&#8222;Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie. Gott segnete sie und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und vermehrt euch, bev\u00f6lkert die Erde, unterwerft sie euch und herrscht \u00fcber die Fische des Meeres, \u00fcber die V\u00f6gel des Himmels und \u00fcber alle Tiere, die sich auf dem Land regen.&#8220; Gen 1,27-28)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1.2 Den Menschen schaffend segnete Gott die Ehe. Dies ist sein Wille. Die Ehe ist ein heiliger Bund zwischen einem Mann und einer Frau, und es ist Gottes Wille, dass die Ehe ein ganzes Leben Bestand hat. (&#8222;Sie sind also nicht mehr zwei, sondern sie sind ein Leib. Darum: Was Gott zusammengef\u00fcgt hat, soll der Mensch nicht trennen.&#8220; Mt 19,6)<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1.3 Grundprinzip einer rechtm\u00e4\u00dfigen Ehe ist die \u00f6ffentliche Erkl\u00e4rung vor der Gesellschaft, dass sich ein bestimmter Mann und eine bestimmte Frau zu einer ehelichen Verbindung verpflichten, dass sie einander geh\u00f6ren und ein Paar und eine Familie bilden. Dies geschieht nach den in einer Gesellschaft existierenden Sitten, rechtm\u00e4\u00dfigen kirchlichen Handlungen und zivilen Regeln.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2. Unzucht ist S\u00fcnde; ihr werden folgende S\u00fcnden zugerechnet:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Voreheliche geschlechtliche Beziehungen (Dt 22,28); intime Beziehungen mit einem fremden Ehepartner oder einer dritten Personen (Dt 22,22; Lev 18,20; Jer 5,8-9; Mt 5,32); praktizierte Homosexualit\u00e4t (Gen 19,5; Dt 22,5; Lev 8,22; R\u00f6m 1,26-27; 1 Tim 1,10); Inzest (Lev 18,6-13); Zoophilie (Dt 27,21; Lev 18,23); Prostitution (Lev 19,29); unrechtm\u00e4\u00dfige Scheidung (Mk 10,11-12) und andere S\u00fcnden, die dem Siebten Gebot Gottes widersprechen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3. Ehe in der Kirche<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.1 Ein Christ sollte allein im Herrn heiraten (1 Kor 7,39) und keine Ehe mit Nichtchristen eingehen. Die Ehe mit Ungl\u00e4ubigen ist zivilrechtlich g\u00fcltig, kann jedoch nicht in der Kirche gesegnet werden. (&#8222;Macht nicht gemeinsame Sache mit Menschen, die nicht an Christus glauben und daher andere Ziele verfolgen als ihr. Oder haben Gerechtigkeit und Gesetzlosigkeit irgendetwas miteinander zu schaffen? Gibt es irgendeine Gemeinsamkeit zwischen Licht und Finsternis, irgendeine \u00dcbereinstimmung zwischen Christus und dem Verderber, irgendetwas, was einen Gl\u00e4ubigen mit einem Ungl\u00e4ubigen verbindet?&#8220; 2 Kor 6,14-15)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.2 Die Ehe kann in der Kirche gesegnet werden, wenn einer der beiden Ehepartner konfirmiertes Mitglied der ev.-reformierten Kirche ist und den Anforderungen an die Kirchenmitgliedschaft entspricht (Kan. V-2003).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.3 Der nichtreformierte Ehepartner muss eine Bescheinigung \u00fcber seinen Familienstand und seine Mitgliedschaft in einer Kirche vorlegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.4 Im Fall eines konfessionell gemischten Paares wird die Ehe in der ev.-reformierten Kirche dann gesegnet, wenn beide Ehepartner versprechen, die Kinder in einem\u00a0 evangelischen Bekenntnis zu erziehen. Im Antrag auf den [kirchlichen] Eheschluss muss eingetragen werden, in welchem evangelischen Bekenntnis die Kinder erzogen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.5 Die zuk\u00fcnftige Ehe ist rechtzeitig (mindestens einen Monat zuvor) durch \u00f6ffentliches Aufgebot anzuk\u00fcndigen, damit dies allgemein bekannt wird und die Versammlung f\u00fcr die Eheleute beten kann. Es muss bekannt sein, dass die zuk\u00fcnftigen Ehepartner keine Verwandten sind, dass sie nicht Lebenspartner anderer Personen sind und nicht zur Ehe gezwungen werden. (Agenda Gdanska, Forma Dawania Slubu w Stan S.Malzenki wftepujacym. Przestroga I,II)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.6 Die Ehe wird nicht an den hohen Feiertagen Weihnachten, Ostern, Pfingsten, in der Karwoche und in der Advents- und Fastenzeit gesegnet; ein Aufgebot wird in der Advents- und Fastenzeit nicht verk\u00fcndigt (Kan. X-1924).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.7 Die Grunds\u00e4tze der Kirche zu Ehe und christlicher Familie sind den Eheleuten in einer ausf\u00fchrlichen Beratung zu erl\u00e4utern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.8 Vor der Ehe reichen die zuk\u00fcnftigen Eheleute einen Antrag auf Eheschluss ein, in dem beide ihre [gegenseitigen] Verpflichtungen bekr\u00e4ftigen; der eheschlie\u00dfenden Geistliche best\u00e4tigt den Erhalt des Antrags. Ein Exemplar des Antrags verbleibt in der Kirche im Eheregisterbuch, ein zweites bei den Eheleuten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.9 Evangelisch-Reformierte d\u00fcrfen in den Kirchen anderer christlicher Konfessionen heiraten. Die Bescheinigungen \u00fcber den Familienstand und die Mitgliedschaft in der Ev.-refomierten Kirche Litauens, die f\u00fcr andere Kirchen bestimmt sind, stellt der die Gemeinde betreuende Geistliche aus. Das Konsistorium legt die Geb\u00fchren f\u00fcr die Bescheinigungen fest.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4.\u00a0 Grunds\u00e4tze zur Scheidung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4.1 Die Kirche sch\u00fctzt die Ehe. Die Verbindung der Eheleute darf nicht zerst\u00f6rt werden (&#8222;Sie sind also nicht mehr zwei, sondern sie sind ein Leib. Darum: Was Gott zusammengef\u00fcgt hat, soll der Mensch nicht trennen.&#8220; Mt 19,6). Allerdings kann die Ehe bei Vorliegen schwerwiegender Gr\u00fcnde aufgel\u00f6st werden, und zwar in \u00e4hnlicher Weise, wie von einem lebendigen K\u00f6rper Totes abf\u00e4llt, oder wie bei der Amputation eines unheilbaren K\u00f6rperteils, damit die Krankheit sich nicht weiter ausbreitet (Agenda Gdanska. Forma Rozwodow. Przestrogi o Rozwodach.I.,II.).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4.2 Johannes Calvins Kirchordnung, die vom Kleinen und Gro\u00dfen Rat Genfs 1561 angenommen wurde,\u00a0 anerkennt folgende Gr\u00fcnde zur Scheidung und Wiederheirat:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) Untreue [oder Ehebruch] (&#8222;Ich sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet und eine andere heiratet &#8211; es sei denn, seine Frau ist ihm untreu geworden -, der begeht Ehebruch.&#8220; Mt 19,9);<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) b\u00f6swilliges Verlassen des Partners und der Familie;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">c) religi\u00f6se Unvereinbarkeit (&#8222;Wenn sich der ungl\u00e4ubige Partner jedoch scheiden lassen will, mag er es tun. Der gl\u00e4ubige Mann oder die gl\u00e4ubige Frau ist in diesem Fall nicht verpflichtet, an der Ehe festzuhalten. Denkt daran, dass Gott euch zu einem Leben im Frieden berufen hat.&#8220; 1 Kor 7,15);<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">d) famili\u00e4re Gewalt und andere im zweiten Punkt genannte F\u00e4lle.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>5. Grunds\u00e4tze zur Wiederheirat<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5.1 Eine erneute Heirat ist dann erlaubt, wenn die Scheidungsgr\u00fcnde den genannten Grunds\u00e4tzen entsprechen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5.2 Ist dagegen eine Scheidung unrechtm\u00e4\u00dfig gewesen, so ist jede daraufhin geschlossene Ehe (mit jemand anderem als dem fr\u00fcheren Ehepartner) Ehebruch.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5.3 Tut die schuldige Seite Bu\u00dfe wegen ihrer Untreue und will die Lage korrigieren, soll vergeben und die Ehe bewahrt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5.4 Wer sich als Christ unrechtm\u00e4\u00dfig scheiden lie\u00df und noch einmal geheiratet hat, kann in diesem Stand bleiben, soll aber Bu\u00dfe tun und Vergebung f\u00fcr die S\u00fcnden der Vergangenheit suchen und das N\u00f6tige tun, um sich zu bessern (&#8222;Nun zu den Verheirateten. F\u00fcr sie habe ich eine Anweisung, die nicht von mir stammt, sondern die der Herr selbst gegeben hat: Eine Frau darf sich nicht von ihrem Mann scheiden lassen. Wenn sie es bereits getan hat, soll sie ehelos bleiben oder sich mit ihrem Mann auss\u00f6hnen. Dasselbe gilt f\u00fcr den Mann: Er darf sich nicht von seiner Frau trennen.&#8220; 1 Kor 7,10-11. &#8222;Wenn du bereits an eine Frau gebunden bist, dann versuche nicht, diese Bindung aufzul\u00f6sen. Bist du jedoch noch ungebunden, dann bem\u00fche dich nicht darum, eine Frau zu finden.&#8220;1 Kor 7,27).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>6. Regelung von Scheidungsf\u00e4llen in der evangelisch-reformierten Kirche Litauens<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6.1 \u00dcber Scheidungsf\u00e4lle entscheidet die Synode der Evangelisch-reformierten Litauens.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6.2 Geschiedene Mitglieder d\u00fcrfen nicht versto\u00dfen werden; sie bewahren die Mitgliedsrechte, aber die wegen Untreue, Verlassen der Familie oder wegen anderen Gr\u00fcnden der Unzucht schuldigen Personen, deren Schuld zur Scheidung gef\u00fchrt hat, d\u00fcrfen die Kirche nicht offiziell vertreten und Kuratoren sein. (Kan. VI-2012. Grunds\u00e4tze der Kuratoren der Synode der evangelisch-reformierten Kirche Litauens)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6.3 Scheidungsf\u00e4lle untersucht eine vom Generalsuperintendenten f\u00fcr eine Kadenz von 5 Jahren eingesetzte und aus Kuratoren (Laien\u00e4lteste und ordinierte Geistliche) bestehende st\u00e4ndige Scheidungskommission. Die Kommission gr\u00fcndet sich auf diese &#8222;Ehe- und Scheidungsgrunds\u00e4tze der evangelisch-reformierten Kirche Litauens&#8220;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6.4 Die Geb\u00fchr f\u00fcr die Untersuchung der Scheidungsf\u00e4lle setzt das Konsistorium fest.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6.5 Scheidungsf\u00e4lle von evangelisch-reformierten Paaren sind nach folgender Ordnung zu untersuchen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) Der Antragsteller muss an die Synode der evangelisch-reformierten Kirche Litauens einen Antrag stellen und diesen dem Pfarrer der Gemeinde \u00fcbergeben. Darin m\u00fcssen Angaben \u00fcber seine Person (Name, Nachname, Geburtsdatum, Ort und Datum der kirchlichen Heirat) und die des Ehepartners (Name, Nachname, Adresse, Telefon) sowie Unterschrift mit Datum, Ort und den Daten des Antragstellers (Adresse, Telefon, E-Mail) zu finden sein. Au\u00dferdem sind vorzulegen eine Bescheinigung \u00fcber zivilrechtliche Scheidung und [oder] ein Gerichtsbeschluss zur Trennung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) Es ist anzugeben, ob es Kinder in der Ehe gibt; und wenn vorhanden, weitere Angaben zu ihnen wie Alter und wer zur Zeit f\u00fcr sie sorgt, wenn die Eltern in Trennung leben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">c) Anzugeben ist der zivilrechtliche Familienstand: leben die Partner zusammen oder getrennt; leben sie getrennt nach zivilrechtlicher Scheidung oder eine zivilrechtliche Scheidung liegt nicht vor, aber faktisch lebt man getrennt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">d) Anzugeben und zu erl\u00e4utern sind die Scheidungsgr\u00fcnde (Untreue, Konflikt wegen des Bekenntnisses oder Glaubensfragen, Vernachl\u00e4ssigung der ehelichen Pflichten, andere Gr\u00fcnde).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">e) Die Untersuchungsgeb\u00fchr ist zu zahlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">f) Die Schlussfolgerungen der Scheidungskommission und m\u00f6gliche Einw\u00e4nde der Betroffenen untersucht das Konsistorium der Synode; es kl\u00e4rt die Angaben und legt den Fall mit seiner Empfehlung der ordentlichen Synode der evangelisch-reformierten Kirche Litauens vor (Kan. VI-1925).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">g) Bei Sitzungen des Konsistoriums, in denen Scheidungsf\u00e4lle entschieden werden, m\u00fcssen nicht weniger als f\u00fcnf Mitglieder teilnehmen, darunter der Pr\u00e4sident des Konsistoriums oder der Vizepr\u00e4sident und der Superintendent (Kan. VI-1925).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">h) Die ordentliche Synode der evangelisch-reformierten Kirche Litauens f\u00e4llt mit einem Kanon den letzten Beschluss im Scheidungsfall.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend der Synode am 22.-23. Juni 2013 in Birzai wurde folgender Kanon III-2013 zu Ehe und Scheidung mit Mehrheit der Delegierten und stimmberechtigten Kuratoren angenommen. \u00dcbersetzung aus dem Litauischen im Auftrag des Generalsuperintendenten von Holger Lahayne. 1. Das Wesen der Ehe 1.1 Gott schuf den Menschen als Mann und Frau. Dies ist ein Segen Gottes. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":411,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[21,14,11,13],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9844"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/411"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=9844"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9844\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9848,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9844\/revisions\/9848"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=9844"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=9844"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=9844"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}