{"id":968,"date":"2007-07-17T15:34:37","date_gmt":"2007-07-17T13:34:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=968"},"modified":"2009-09-05T22:41:45","modified_gmt":"2009-09-05T20:41:45","slug":"diskriminierung-von-schwesterkirchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=968","title":{"rendered":"Diskriminierung von Schwesterkirchen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Diskriminierung von Schwesterkirchen. <\/strong><strong>Juristisch-satirische Verurteilung der p\u00e4pstlichen Entwertung von<\/strong> <strong>Protestanten<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Strahlend sprach Papst Benedikt XVI. bei seinem Bayernbesuch im September 2006 davon, da\u00df der christliche Glaube nicht abgrenze. Weniger als ein Jahr sp\u00e4ter widerruft das r\u00f6misch-katholische Oberhaupt und grenzt seine Mitglieder offiziell von den Evangelischen ab. In dem von ihm best\u00e4tigten Dokument \u201eAntworten auf Fragen zu einigen Aspekten bez\u00fcglich der Lehre \u00fcber die Kirche\u201c hei\u00dft es, allein die katholische Kirche sei \u201edie wahre Kirche Christi\u201c, Protestanten wie auch andere Glaubens-gemeinschaften seien \u201emit M\u00e4ngeln behaftet\u201c und allenfalls \u201ekirchliche Gemeinschaften\u201c. Zur Begr\u00fcndung wird darauf verwiesen, da\u00df die anderen Konfessionen sich nicht auf die \u201eapostolische Sukzession\u201c berufen d\u00fcrften.<!--more-->\u00a0Evangelische Kirchenf\u00fchrer sind emp\u00f6rt, mit Humor verm\u00f6gen sie kaum zu reagieren. Das juristische Instrumentarium vermittelt die etwas andere Sichtweise, n\u00e4mlich eine heitere und zugleich auch ernste Perspektive, wobei nicht jedes Wort auf die Goldwaage gelegt werden sollte. Mit den arrogant wirkenden \u00c4u\u00dferungen haben sich die Verantwortlichen des Vatikans der Beleidigung und \u00fcblen Nachrede schuldig gemacht, die Evangelischen d\u00fcrfen nach unserer Rechtsordnung mit Sch\u00e4rfe reagieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die von der Rechtsprechung geforderte Kundgabe der Nichtachtung und das teilweise Absprechen des sozialen Werts nach \u00a7 185 StGB liegen vor. Wegen der Verbreitung in der \u00d6ffentlichkeit ist auch das Delikt nach \u00a7 186 StGB gegeben, zumal die r\u00f6misch-katholische Kirche nicht die h\u00f6here Qualifizierung beweisen kann. Darin liegt au\u00dferdem eine Diskriminierung der \u201eReligion\u201e nach \u00a7 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein irgendwie gearteter Rechtfertigungsgrund zugunsten der r\u00f6mischen Kirche liegt nicht vor. Das gilt insbesondere f\u00fcr die \u201eWahrnehmung berechtigter Interessen\u201c im Sinne des \u00a7 193 StGB. Nat\u00fcrlich gew\u00e4hrt Artikel 4 des Grundgesetzes die Bekenntnisfreiheit, auch das Recht zur Missio-nierung. Der Papst k\u00f6nnte etwa geltend machen: Mi\u00dfbrauch des Glaubens beim Evangelischen Kirchentag 2007 durch buddhistische Versenkung, erotischen Gottesdienst, Bef\u00fcrwortung der Abtreibung oder \u201eDank an die G\u00f6ttin\u201c. Zu denken w\u00e4re an den Mi\u00dfbrauch der Heiligen Schrift durch die \u201eBibel in gerechter Sprache\u201c. Darauf gr\u00fcndet sich die r\u00f6mische Glaubenskongregation aber nicht. Fraglich ist auch, ob der herabsetzende Vergleich zul\u00e4ssig ist in Anbetracht der Tatsache, da\u00df weltweit in Bezug auf Demokratisierung, Pro-Kopf-Einkommen und Alphabetisierung, ja bis zum erfolgreichen Kampf gegen die Korruption die protestantischen L\u00e4nder vorn liegen. Erinnerungen an Sportler wie Cassius Clay werden wach: \u201eIch bin der Gr\u00f6\u00dfte!\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch der f\u00fcr die Bestrafung erforderliche Vorsatz ist gegeben. Gerade die Wiederholung der Herabminderung der Evangelischen nach \u201eDominus Jesus\u201c im Jahr 2000 unterstreicht die Tatsache, da\u00df der Papst bewu\u00dft und gewollt vorgegangen ist. Hinzu kommt, da\u00df er evangelisch aufgekl\u00e4rt ist. Das beweist er in seinem Bestseller \u201eJesus von Nazareth\u201c. An vielen Stellen hei\u00dft es dort ganz eindeutig: Kirche = Volk Gottes (somit mehr als die r\u00f6mischen Katholiken). Dem r\u00f6misch-katholischen Oberhaupt ist also die biblische Lehre vertraut, auf welche sich die Protestanten gr\u00fcnden, im vollen Bewu\u00dftsein aber diskriminiert er die Schwesterkirche.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Den objektiv beleidigten Evangelischen steht die Retorsion nach \u00a7 199 StGB zu. Sie d\u00fcrfen scharf zur\u00fcckschie\u00dfen und haben Aussicht auf Straflosigkeit. So spricht der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland Bischof Huber von der \u00f6kumenischen Br\u00fcskierung und der vors\u00e4tzlichen Belastung bestehender Beziehungen durch die Ver\u00f6ffentlichung. Der nordelbische Bischof Hans-Christian Knuth verweist unter Einbeziehung des Reformators Martin Luther auf die F\u00fclle von Irrt\u00fcmern in der katholischen Lehre, ja auf sch\u00e4dliche Dogmen. Wechselseitige Erwiderungen auf Beleidigungen sind vom Gesetz gedeckt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Man k\u00f6nnte gar meinen, die evangelische Kirche k\u00f6nnte sich im Rahmen von \u00a7 199 StGB noch in Bezug auf die Deutlichkeit steigern. Der Verfassungsrichter und ehemalige Kirchentagspr\u00e4sident Helmut Simon pl\u00e4diert f\u00fcr einen \u201eProtestantismus mit mehr Bi\u00df\u201c. Vielleicht sollten die Evangelischen auf ihre Deutungshoheit in den 500 Jahren seit der Reformation oder die gro\u00dfen Leistungen in Literatur und Musik mit mehr Selbstbewu\u00dftsein aufmerksam machen, vielleicht auch mit \u201eBundesbischof\u201c Huber des \u00f6fteren Bedingungen stellen wie die Respektierung der evangelischen Kirche als gleichwertige, um \u00fcberhaupt den \u00f6kumenischen Kirchentag 2010 durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Das Wichtigste ist aber die Unabh\u00e4ngigkeit vom p\u00e4pstlichen Ranking.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Protestanten k\u00f6nnten sich auch auf legitime Notwehrhandlungen nach \u00a7 32 StGB gr\u00fcnden, etwa Problempunkte des Katholizismus \u00f6ffentlichkeitswirksam ansprechen wie den Z\u00f6libat, n\u00e4mlich den erzwungenen Zustand des Singledaseins &#8211; und dies gegen das ausdr\u00fcckliche Gebot des Apostels Paulus im 1. Korintherbrief. Eventuell sollten Protestanten \u00f6ffentlich \u00fcber den katholischen Marienkult debattieren, etwa den heidnischen Ursprung. \u00c4hnliche Themen sind z. B. Volksfr\u00f6mmigkeit, Reliquien- und Heiligenverehrung. Das erfundene \u201ePetrus-Amt\u201c und die ununterbrochene Weitergabe der Bischofsqualifikation mittels Handauflegens finden in der Bibel keine \u00fcberzeugende Grundlage.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schlie\u00dflich steht der evangelischen Kirche das Recht zu, sich \u00fcber die Berufung auf den Notstand nach \u00a7 34 StGB \u00f6ffentlich mit der Frage zu besch\u00e4ftigen, wieweit die Lehre der r\u00f6misch-katholischen Kirche sektiererische Elemente enth\u00e4lt. Luther war durchaus daf\u00fcr offen, \u201eden Widersachern das Maul zu stopfen\u201c. Als Gemeinde und Kirche gilt nach Ansicht des Reformators die Gemeinschaft all derer, die im rechten Glauben, in der Hoffnung und in der Liebe leben; er sprach von einer \u201eVersammlung der Herzen in einem Glauben\u201c. Das r\u00f6misch-katholische Dokument wirkt insoweit faktenresistent, auf eine Aufkl\u00e4rung des Volkes wird verzichtet. Es fehlt an einer Begr\u00fcndung, weshalb katholisches Sondergut im Vergleich zu dem von den Protestanten ins Zentrum ger\u00fcckten biblischen Fundament h\u00f6herwertig sein soll. Die Herabsetzung der anderen Konfession erweckt den Eindruck, da\u00df es eher Minderwertigkeitskomplexe sind, als ein objektiv nachvollziehbares \u00dcberlegenheitsgef\u00fchl. Da\u00df dem Konkurrenten eine mindersoziale Geltung zugesprochen wird, ist typisches Merkmal f\u00fcr Sekten. Das gilt auch f\u00fcr Machtaus\u00fcbung, diktatorisches Verhalten, ethischer Egoismus, Verwechslung der Wahrheit mit Dogmen, Entstellung der biblischen Botschaft oder rechthaberische Einstellung gegen\u00fcber anderen christlichen Kirchen. Das schlie\u00dft nicht aus, da\u00df die Katholiken in manchen Bereichen, wie erw\u00e4hnt, den Protestanten \u00fcberlegen sind, vor allem auf dem ethischen Sektor. Evangelischen Theologiestudenten sollte das Papstbuch zur Pflichtlekt\u00fcre werden, da es so reich an biblischen und evangelischen Gedanken ist. Im Gegensatz zu seinen Extravaganzen wie unbiblische Dogmatik und Herabsetzung anderer Kirchen orientiert sich der Papst in seinem Bestseller weitgehend an der Heiligen Schrift, der Grundlage der evangelischen Konfession. Das f\u00fchrt aber nicht zu einer strafrechtlichen Entlastung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Ergebnis erf\u00fcllt das r\u00f6misch-katholische Dokument die Voraussetzungen f\u00fcr die Delikte Beleidigung und \u00fcble Nachrede nach unserem Strafgesetz. Die Evangelischen d\u00fcrfen auf verschiedenen Ebenen kontern. Auch wenn diese Gedanken nicht dazu gereichen sollen, da\u00df die katholischen Kirchenf\u00fchrer ins Gef\u00e4ngnis gelangen, so ist es gewiss wertvoll, wenn sich beide Konfessionen vor Augen halten, welche juristischen M\u00f6glichkeiten die Kontroverse bietet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Christian Hausen<br \/>\nRechtsanwalt<br \/>\n<\/em><em>24536 Neum\u00fcnster<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diskriminierung von Schwesterkirchen. 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