{"id":8980,"date":"2013-01-22T20:44:08","date_gmt":"2013-01-22T18:44:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=8980"},"modified":"2013-01-22T20:44:08","modified_gmt":"2013-01-22T18:44:08","slug":"warum-die-pille-danach-in-katholischen-krankenhausern-nicht-zu-haben-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=8980","title":{"rendered":"Warum die \u201ePille danach\u201c in katholischen Krankenh\u00e4usern nicht zu haben ist"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Wie die Reaktionen auf die Abweisung einer jungen, vermutlich vergewaltigten Frau durch zwei Krankenh\u00e4user in K\u00f6ln offenbaren, st\u00f6\u00dft die Weigerung von Kliniken in katholischer Tr\u00e4gerschaft, Frauen die \u201ePille danach\u201c zu verschreiben oder gar zu verabreichen, vielfach auf Unverst\u00e4ndnis und Emp\u00f6rung. Den Verantwortlichen wird mangelnde christliche N\u00e4chstenliebe vorgeworfen. In einer Stellungnahme des Bundesverbandes des von katholischen Laien gegr\u00fcndeten Vereins \u201eDonum vitae\u201c hei\u00dft es, k\u00fcnftig m\u00fcsse dringend gew\u00e4hrleistet werden, dass Frauen in Notlagen alle notwendigen medizinischen und psychologischen Hilfeleistungen erhalten. Hierzu geh\u00f6re die Beratung \u00fcber die M\u00f6glichkeit zur Einnahme der Notfallkonzeption (\u201ePille danach\u201c). F\u00fcr die nordrhein-westf\u00e4lische Landesvorsitzende von \u201eDonum vitae e.V.\u201c, die K\u00f6lner Bundestagsabgeordnete Ursula Heinen-Esser, schlie\u00dft die Pflicht, Vergewaltigungsopfern jegliche Hilfe zukommen zu lassen, \u201eauch das Beratungsgespr\u00e4ch und die \u201aPille danach\u2018 ein, die, anders als das Erzbistum offenbar glaubt, eben kein Mittel der Abtreibung ist, sondern dazu dient, eine Abtreibung zu verhindern.\u201c<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit dieser Auffassung distanziert sich \u201eDonum vitae\u201c von der Position der katholischen Kirche, innerhalb deren sich dieser Verein w\u00e4hnt. Kein Mittel der Abtreibung ist die \u201ePille danach\u201c zwar tats\u00e4chlich insofern, als Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Geb\u00e4rmutter eintritt, nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne des Strafgesetzbuchs gelten (Paragraf 218 Absatz 1 Satz 2 StGB). Die \u201ePille danach\u201c \u2013 nicht zu verwechseln mit der Abtreibungspille RU 486 (Mifegyne) &#8211; wirkt unzweifelhaft bereits vor diesem Ereignis. Sie verhindert oder verschiebt den Eisprung so, dass keine Befruchtung stattfinden kann. Ist es bereits zu einer Befruchtung gekommen, verhindert sie die Einnistung in die Geb\u00e4rmutter.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von dieser zwei- fachen Wirkung der \u201ePille danach\u201c gehen beispielsweise der Berufsverband der Frauen\u00e4rzte sowie die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Gyn\u00e4kologie und Geburtshilfe aus. Von fachkundiger Seite wird die (auch) die Einnistung (Nidation) hemmende Wirkung wissenschaftlich plausibel begr\u00fcndet und nicht bestritten. Von der Verh\u00fctungslobby wird sie jedoch meist verschwiegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die \u201cPille danach\u201d wirkt fr\u00fchabtreibend\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aufgrund ihrer m\u00f6glicherweise nidationshemmenden Wirkung, mit der gerechnet werden muss, t\u00f6tet die \u201ePille danach\u201c den Embryo, dessen Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle begonnen hat. Sie verursacht damit zwar nicht einen Schwangerschaftsabbruch im Sinne des Strafgesetzbuchs, wirkt aber fr\u00fchabtreibend. Eine solche Fr\u00fchabtreibung steht zwar nicht unter Strafdrohung. Ma\u00dfgebend hierf\u00fcr sind teils pragmatische Gr\u00fcnde (Duldung der Verh\u00fctungspraxis mit Nidationshemmern), teils der Grund mangelnder Beweisbarkeit. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass der menschliche Embryo im Mutterleib im Fr\u00fchstadium seiner Existenz vor der Nidation keinen rechtlichen Schutz genie\u00dft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unzweifelhaft handelt es sich um menschliches Leben. Weil aber, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, wo menschliches Leben existiert, ihm Menschenw\u00fcrde zukommt, und jedes menschliche Leben gleich wertvoll ist, ist der Embryo vom Beginn seines Lebens an Tr\u00e4ger der Menschenw\u00fcrde und eines eigenen Lebensrechts. Dies gilt nicht nur, wovon das Embryonenschutzgesetz ausgeht, f\u00fcr den in der Petrischale gezeugten Embryo, sondern auch f\u00fcr den im Mutterleib von Anfang an. Schon vor der Nidation obliegt dem Staat deshalb auch f\u00fcr ihn eine Schutzpflicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieser Pflicht wird er nicht gerecht, indem er die T\u00f6tung des Embryos durch nidationshemmende Mittel erm\u00f6glicht und sich ihrer Bewertung und Kennzeichnung als Unrecht v\u00f6llig enth\u00e4lt. Nach der Lehre der katholischen Kirche ist Gott allein der Herr \u00fcber Leben und Tod und hat jeder Mensch von der Empf\u00e4ngnis an ein Recht auf Leben. Unschuldiges Leben zu t\u00f6ten, ist f\u00fcr die Kirche in keiner Entwicklungsphase hinnehmbar. Durch das T\u00f6tungsverbot untersagt sieht sie die Abtreibung eines ungeborenen Kindes in jeder Entwicklungsphase, auch durch die Anwendung fr\u00fchabtreibender Mittel wie der \u201ePille danach\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Einer Frau beizustehen, die das schwere Unrecht einer Vergewaltigung erleben musste, ist ein selbstverst\u00e4ndliches Gebot der N\u00e4chstenliebe. Keine legitime Form der Hilfe kann es in einer solchen Situation jedoch sein, der betroffenen Frau durch die Verschreibung oder Verabreichung der \u201ePille danach\u201c die T\u00f6tung eines m\u00f6glicherweise bereits gezeugten Kindes zu erm\u00f6glichen, das f\u00fcr die Umst\u00e4nde seiner Zeugung nicht verantwortlich ist. Eine solche \u201eHilfe\u201c ist kein Gebot der N\u00e4chstenliebe. Durch die T\u00f6tung eines Unschuldigen wird dieses Gebot vielmehr aufs Schwerste verletzt. An einer solchen T\u00f6tung mitzuwirken, darf deshalb niemand, erst recht nicht einem Krankenhaus in katholischer Tr\u00e4gerschaft sowie den darin T\u00e4tigen zugemutet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Der Verfasser ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D. und Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. (K\u00f6ln); Erstver\u00f6ffentlichung in der kath. Zeitung \u201cDie Tagespost\u201d vom 22.1.2013<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie die Reaktionen auf die Abweisung einer jungen, vermutlich vergewaltigten Frau durch zwei Krankenh\u00e4user in K\u00f6ln offenbaren, st\u00f6\u00dft die Weigerung von Kliniken in katholischer Tr\u00e4gerschaft, Frauen die \u201ePille danach\u201c zu verschreiben oder gar zu verabreichen, vielfach auf Unverst\u00e4ndnis und Emp\u00f6rung. Den Verantwortlichen wird mangelnde christliche N\u00e4chstenliebe vorgeworfen. 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