{"id":8812,"date":"2012-12-10T20:46:45","date_gmt":"2012-12-10T18:46:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=8812"},"modified":"2012-12-10T20:51:40","modified_gmt":"2012-12-10T18:51:40","slug":"ehescheidung-und-wiederverheiratung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=8812","title":{"rendered":"Ehescheidung und Wiederverheiratung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Ehescheidung als gesellschaftliches Faktum<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach einer Statistik des Statistischen Bundesamts Deutschland (\u201eEheschlie\u00dfungen, Ehescheidungen Deutschland\u201c)<a title=\"\" href=\"#_edn1\">[1]<\/a>, in der die Ehescheidungen von 1950 bis2008 in absoluten Zahlen und in Relation zu je 1000 Einwohnern erfa\u00dft sind, hat sich die Scheidungsh\u00e4ufigkeit in Deutschland von 1960 bis 2008 (1960 bis 1970 1,0-1,2 Scheidungen pro 1000 Einwohner) etwa verdoppelt (2000 bis 2008 2,3-2,6 Scheidungen pro 1000 Einwohner). In absoluten Zahlen: 1960 wurden (einschl. der damaligen DDR) 73418 Scheidungen registriert, 2008 waren es in den alten und neuen Bundesl\u00e4ndern zusammen 191948 Scheidungen. Die sog. Scheidungsrate ist schwierig zu ermitteln, weil es auf die Bezugsgr\u00f6\u00dfe ankommt, zu der man die Scheidungszahl in Beziehung setzt. Ein blo\u00dfer Bezug zur Zahl der Eheschlie\u00dfungen eines Jahres ergibt bei weniger Eheschlie\u00dfungen automatisch eine h\u00f6here Scheidungsrate. Realistischer ist die sog. \u201eehedauerspezifische Scheidungsrate\u201c, die durch die Ermittlung der Gesamtzahl der Eheschlie\u00dfungen der Heiratsjahrg\u00e4nge der geschiedenen Ehen entsteht, und der Bezug zur Einwohneranzahl und zur Anzahl der bestehenden Ehen. Nimmt man einen Querschnitt aus diesen verschiedenen Bezugsrahmen, kommt man zur Aussage, da\u00df seit der Jahrtausendwende etwa ein Drittel der Ehen wieder geschieden wird.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Fragt man nach den Ursachen f\u00fcr die Zunahme der Ehescheidungen, st\u00f6\u00dft man auf eine Reihe von ausl\u00f6senden Faktoren. Prof. Meinhard Miegel sieht im westlichen Lebensstil die Hauptursache, genauer \u201ein dem von ihm erzeugten Klima der Unverbindlichkeit, Fl\u00fcchtigkeit und konsequent ich-bezogenen Vorteilssuche\u201c. \u201eSich nur nicht dem anderen anvertrauen, sich ihm oder ihr ausliefern\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn2\">[2]<\/a> Man k\u00f6nnte als weitere Ursachen hinzuf\u00fcgen den niedrigen Stellenwert, den die Medien intakten Ehen und Familien geben, die negative Vorbildfunktion einflu\u00dfreicher Pers\u00f6nlichkeiten in Politik, Kirche und Wirtschaft, mangelnde Ehevorbereitung durch Elternhaus, Schule, Kirche und \u00f6ffentliche Einrichtungen, keine oder zu wenig pers\u00f6nliche Erfahrung mit intakten Ehen und schlie\u00dflich auch die mangelnde charakterliche F\u00e4higkeit, Krisensituationen zu meistern. Jedenfalls scheidet eine monokausale Begr\u00fcndung f\u00fcr die vielen Ehescheidungen heute aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der 7. Familienbericht der Bundesregierung<a title=\"\" href=\"#_edn3\">[3]<\/a> (April 2006) sieht hinter der hohen Scheidungsrate einen Wechsel vom Modell der lebenslangen Ehe zu einer \u201eseriellen Monogamie\u201c. Das Ziel dieses neuen Lebensmodells sei \u201edie Maximierung des individuellen Gl\u00fccks\u201c, und dieses Ziel gehe einher mit der Bereitschaft \u201eunbefriedigende Verbindungen aufzugeben und nach besseren Perspektiven zu suchen\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn4\">[4]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aufgrund der seit 1977 geltenden Rechtslage werden m\u00f6gliche Scheidungsursachen in amtlichen Statistiken nicht mehr erfa\u00dft, so dass die Diskussion der derzeitigen Entwicklung au\u00dferordentlich erschwert ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Rechtslage und ihre Aufarbeitung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seit dem 1. Juli 1977 gilt in Deutschland das sog. Zerr\u00fcttungsprinzip anstelle des Schuldprinzips. Der Richter fragt nicht mehr nach den Ursachen f\u00fcr den Scheidungswunsch, sondern stellt nur noch das Scheitern einer Ehe fest. Im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch hei\u00dft es in \u00a71565 (1): \u201eEine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen\u201c. \u00a71566 Abs. 1 und 2 definieren das Scheitern wie folgt: \u201eEs wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben\u201c. Die neue Rechtsprechung regelt die Frage der Unterhaltsanspr\u00fcche geschiedener Ehegatten nicht mehr nach dem Prinzip der Verursachung der Zerr\u00fcttung, sondern nach dem Gesichtspunkt der Bed\u00fcrftigkeit. Grunds\u00e4tzlich wird der wirtschaftlich St\u00e4rkere zum Unterhalt des wirtschaftlich Schw\u00e4cheren herangezogen. In den Jahren nach 1977 gab es zahlreiche Klagen und Prozesse gegen das neue Ehescheidungsrecht, insbesondere wegen seiner Unterhaltsregelungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von einigen Erg\u00e4nzungen abgesehen, z.B. bestimmten H\u00e4rteregelungen, ist die 1977 geschaffene Rechtslage bis heute (2010) in Kraft geblieben. Sie hat das \u00f6ffentliche Rechtsbewu\u00dftsein nachhaltig gepr\u00e4gt und die Ehe weithin auf das Niveau eines normalen zwischenmenschlichen Vertrags heruntergedr\u00fcckt. Die politischen Bef\u00fcrworter haben immer wieder darauf hingewiesen, da\u00df das Paradigma der Selbstbestimmung das Leitbild f\u00fcr die neue Rechtsprechung sei. Bei einer Anh\u00f6rung vor dem BVG im Jahre 1981 wurde z.B. von einem Vertreter des Bundesjustizministeriums betont, das neue Scheidungsrecht wurzele im Grundrecht auf freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit, von dem derjenige, der sich von seiner Ehe l\u00f6se, lediglich Gebrauch mache.<a title=\"\" href=\"#_edn5\">[5]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Aufarbeitung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die juristische Aufarbeitung des neuen Scheidungsrechts ist noch nicht abgeschlossen. Von Anfang an hat es wegen des Verzichts auf die Ber\u00fccksichtigung der Schuldfrage Kritik auf sich gezogen. \u201eWer es darauf anlegt, der schafft es per Gesetz, sich vom anderen lebenslang versorgen zu lassen\u201c (Norbert Geis MdB).<a title=\"\" href=\"#_edn6\">[6]<\/a> Der Kieler Jurist Prof. Hattenhauer h\u00e4lt dagegen nichts von juristischen Revisionsversuchen. Er sieht im neuen Scheidungsrecht die letzte Stufe eines Jahrhunderte w\u00e4hrenden Prozesses der \u201ePrivatisierung der Ehe\u201c und schl\u00e4gt, insbesondere f\u00fcr Christen, ein \u201eScheidungsrechtsverzicht durch Ehevertrag\u201c vor.<a title=\"\" href=\"#_edn7\">[7]<\/a> Zahlreiche Initiativen und Vereine bem\u00fchen sich seit der Einf\u00fchrung des neuen Scheidungsrechts um eine juristische Milderung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen und um \u00c4nderungen im Sorgerecht f\u00fcr die Kinder aus geschiedenen Ehen.<a title=\"\" href=\"#_edn8\">[8]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch die gesellschafts- und sozialpolitischen Folgen sind noch nicht ausreichend gekl\u00e4rt und ins \u00f6ffentliche Bewu\u00dftsein gedrungen. Es w\u00e4re dringend eine Aufkl\u00e4rung dar\u00fcber n\u00f6tig, welche Kosten dem Steuerzahler durch die wirtschaftlichen Folgen des geltenden Scheidungsrechts, insbesondere durch die unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig belasteten und oft in den finanziellen Ruin getriebenen sog. \u201ewirtschaftlich St\u00e4rkeren\u201c entstehen.<a title=\"\" href=\"#_edn9\">[9]<\/a> Wenn der Mann als der im allgemeinen mehr verdienende Teil finanziell auf das Existenzminimum heruntergedr\u00fcckt worden ist und die Unterhaltsleistungen nicht mehr aufbringen kann, sinkt auch oft die Frau (und die gemeinsamen Kinder) auf das finanzielle Niveau der Sozialhilfe.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die theologische Aufarbeitung steht, zumindest auf evangelischer Seite, noch am Anfang. Besonders die dem neuen Scheidungsrecht zugrunde liegenden Leitideen \u201aSelbstbestimmung\u2019, \u201aAbschaffung des Schuldprinzips\u2019 \u201aVertragscharakter der Ehe\u2019 rufen theologischen Widerspruch hervor. Hinsichtlich des ersten Punkts w\u00e4re das biblische Menschenbild, das den Menschen als Beziehungswesen definiert, das in gelingenden Beziehungen und eben nicht in einer \u201eSelbstverwirklichung\u201c Lebenssinn findet, neu zur Geltung zu bringen. Beim zweiten Punkt w\u00e4re herauszustellen, da\u00df es eine gravierende Verk\u00fcrzung und Verunstaltung des christlich-abendl\u00e4ndischen Menschenbildes darstellt, wenn man zwischenmenschliche Krisen unter Absehung des Schuldfaktors zu l\u00f6sen versucht. Beim dritten Punkt m\u00fcsste die Theologie den Stiftungscharakter der Ehe in die \u00f6ffentliche Debatte einbringen, der im Gegensatz zum Vertragscharakter die Ehescheidung grunds\u00e4tzlich problematisiert. Hier tut sich allerdings die evangelische Theologie seit Helmut Thielickes Verdikt einer \u201eOntologie der Ehe\u201c<a title=\"\" href=\"#_edn10\">[10]<\/a> schwer. Wilfried Joest spricht im Blick auf Ehe und Familie lieber von \u201eAnordnungen\u201c Gottes, \u201eohne damit das Menschliche ihrer Entwicklung und vor allem auch der Entwicklung und Ver\u00e4nderung ihrer rechtlich-strukturellen Ausformung in Abrede zu stellen\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn11\">[11]<\/a> Stellungnahmen aus der evangelischen Theologie, die am Stiftungscharakter der Ehe festhalten: 1.) Claus-Dieter Stoll (1983) \u201eJesus bejaht und sch\u00fctzt die Ehe als unantastbare, aus dem urspr\u00fcnglichen Sch\u00f6pferwillen hervorgegangene \u00f6ffentlich-rechtliche Ordnung, die Mann und Frau auf Lebenszeit aneinander bindet\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn12\">[12]<\/a> 2.) Eduard Berger, der fr\u00fchere Bischof der Pommerschen Evangelischen Kirche (1997): \u201eWenn sich in der von Gottes Ja best\u00e4tigten Wahl zweier Menschen ihr Einswerden vollzogen hat, dann soll, dann will und darf es dauern in Treue, \u201abis dass der Tod euch scheidet\u2019\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn13\">[13]<\/a> 3.) \u201eLebensordnung f\u00fcr die Gemeinde\u201c (2007): \u201eGott hat den Ehestand selbst eingesetzt. Er hat Mann und Frau geschaffen. Er verbindet sie in der Ehe zu einer unaufl\u00f6slichen Gemeinschaft, in der sie einander lieben und helfen d\u00fcrfen\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn14\">[14]<\/a> 4.) Helmut Burkhardt (2008): \u201eDie Ehe ist \u2026 die von Gott gewollte, dem Wesen menschlicher Geschlechtsgemeinschaft entsprechende Form dieses Zusammenlebens\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn15\">[15]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Zeugnis des Alten Testaments<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nimmt man den biblischen Sch\u00f6pfungsbericht und die Paradiesgeschichte in 1. Mose 1 und 2 als theologische \u201eUr\u201c-kunden Israels ernst, was nicht zuletzt durch die unbedingte Hochsch\u00e4tzung dieser Urkunden durch Jesus gerechtfertigt ist, dann l\u00e4\u00dft sich aus ihnen der urspr\u00fcngliche Wille Gottes f\u00fcr die Ehe ablesen. Indem Gott Adam eine Frau und nicht mehrere zur Seite stellt, begr\u00fcndet er die Einehe (1 Mo1,26fund 1 Mo 2,18). Indem er die Frau als ganzheitliche Hilfe f\u00fcr den Mann erschafft und gleichzeitig den Mann durch Reduzierung seines Selbst hilfsbed\u00fcrftig macht, begr\u00fcndet er die lebenslange Dauer der Ehe. Denn \u201eHilfe\u201c im Sinn einer Hilfe zum Mann-sein kann die Frau nur sein, wenn sie ihm lebenslang zur Seite steht und er diese Hilfe lebenslang akzeptiert. Das lebenslange Ehekonzept der Sch\u00f6pfungs- und Paradiesgeschichte wird ebenfalls aus 1. Mose 2,24 deutlich. Der Mann wird seiner Frau \u201eankleben\u201c bzw. \u201eangeklebt werden\u201c (so der hebr\u00e4ische Ausdruck dawak), d.h. unl\u00f6sbar verbunden und mit ihr zu einer Person verbunden werden, wenn er in die Ehe eintritt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Einehe wurde schon in der Kainlinie durch Lamech verlassen (1. Mose 4,19). Eine ausdr\u00fcckliche Mi\u00dfbilligung ist dem Bericht nicht zu entnehmen, aber im Gegensatz zu der von Seth ausgehenden Linie kommen Kains Nachkommen in der Sintflut um. Die Unscheidbarkeit der Ehe wurde im Volk Israel bald in Frage gestellt, indem man die Praxis des Scheidebriefs einf\u00fchrte. Mose erschwert diese Praxis, indem er anordnet, dass ein Mann, der seine Frau entl\u00e4\u00dft, sie nicht wieder heiraten darf, wenn sie nach der Scheidung einen anderen Mann geheiratet hat (5 Mo 24,1-4). Zur Begr\u00fcndung gibt Mose an, dass die Frau durch die erneute Heirat zu Lebzeiten ihres ersten Mannes \u201eunrein\u201c wird und dass demzufolge eine erneute Heirat in Gottes Augen ein Greuel darstellt. Aus dieser Anordnung geht unzweideutig hervor, da\u00df sie die Scheidungspraxis in Israel einschr\u00e4nken und wenn m\u00f6glich unterbinden sollte. Die Zweitehe wurde von Mose \u201ewegen der Unaufl\u00f6slichkeit der ersten als ehebrecherisch angesehen\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn16\">[16]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Stelle Mal 2,13-16 ist ebenfalls ein starkes Votum gegen die Ehescheidung. Gott verschm\u00e4ht die Opferhandlungen Israels aufgrund der Scheidungspraxis. Wer seine Frau verst\u00f6\u00dft, bedeckt sein Kleid mit Frevel (2,16). Niemand tut das, \u201ein dem noch ein Rest von Geist\u201c ist (2,14). Als Begr\u00fcndung f\u00fcr diese scharfe Reaktion Gottes gibt der Prophet drei Gr\u00fcnde an. 1.) Die Ehefrau ist \u201edie Frau deiner Jugend\u201c. Die Ehe stellt in die Verantwortung, dem Menschen die Treue zu halten, mit dem man lange Jahre das Leben geteilt hat. 2.) Sie ist \u201edeine Gef\u00e4hrtin\u201c. Hier wird die Verbindlichkeit der Ehe betont. 3.) Sie ist die Frau \u201emit der du einen Bund geschlossen hast\u201c. Die Bezeichnung \u201eBund\u201c (hebr. berith) erl\u00e4utert den Stiftungscharakter der Ehe. \u201eDieser Bund also, bei dem Gott selbst \u201aZeuge gewesen ist\u2019, mu\u00df gehalten werden\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn17\">[17]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Alle angef\u00fchrten alttestamentlichen Stellen bezeugen die Unaufl\u00f6slichkeit der Ehe bzw. halten an der Unaufl\u00f6slichkeit fest. Die Scheidung der Ehe wird an keiner Stelle als eine m\u00f6gliche Option dargestellt. Sie ist vor Gott ein Greuel.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Stellung Jesu zu Ehescheidung und Wiederheirat<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Schl\u00fcssel zum Verst\u00e4ndnis der Worte Jesu zur Ehescheidung und Wiederheirat ist die Bergpredigt. \u201eDie Bergpredigt ist nach Inhalt und Wirkung Einweisung in die Nachfolge und Zurechtweisung im Glaubensgehorsam in der Vorbereitung auf das kommende Reich Gottes\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn18\">[18]<\/a> Legt man diese Definition der Bergpredigt zugrunde, dann ist sie das Grundgesetz der Nachfolger Jesu, das sie in ein alternatives Leben aus der Kraft des Glaubens und der Liebe ruft und stellt. Allgemein anerkannte Verhaltensgrunds\u00e4tze wird man in ihr nicht erwarten k\u00f6nnen, eher sperrig klingende und unerf\u00fcllbar scheinende Leitlinien. Die Weisungen Jesu zu Scheidung und Wiederheirat stehen in den sog. Antithesen in Mt 5,21-48, in denen Jesus in letzter Vollmacht das richtige Verst\u00e4ndnis der zweiten Tafel der Zehn Gebote lehrt. Legt man die alttestamentliche Z\u00e4hlung der Zehn Gebote zu Grunde, k\u00f6nnen die f\u00fcnf Antithesen \u2013 von der umgedrehten Reihenfolge des 8. und 9. Gebots abgesehen \u2013 als Auslegung des 6. bis 10. Gebots gelten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die 2. Antithese, die uns jetzt zun\u00e4chst besch\u00e4ftigen soll (Mt 5,27-32), ist also Jesu Anleitung zum richtigen Verst\u00e4ndnis des 6. Gebots nach alttestamentlicher Z\u00e4hlung \u201eDu sollst nicht ehebrechen\u201c. Zun\u00e4chst f\u00fchrt Jesus aus, dass nach dem 6. Gebot nicht nur der vollendete Ehebruch \u00dcbertretung des Willens Gottes ist, sondern genauso der begehrliche Blick des verheirateten Mannes nach anderen Frauen. Schon hier merkt man deutlich, dass dies keine allgemeine Anweisung an alle Menschen sein kann, sondern J\u00fcngerlehre. Hier wie in den anderen Antithesen lehrt Jesus das alternative Leben seiner Nachfolger, die kraft des Heiligen Geistes den in ihnen wohnenden Egoismen nicht mehr gehorchen m\u00fcssen, sondern frei sind zu einem von Gottes- und N\u00e4chstenliebe bestimmten Leben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Genauso sind die Ausf\u00fchrungen zur Ehescheidung zu verstehen. Jesus bezieht sich hier auf die g\u00e4ngige j\u00fcdische Scheidungspraxis seiner Zeit. Die Pharis\u00e4er und Schriftgelehrten legitimierten sie unter Berufung auf 5 Mo 24,1ff. Dabei legten sie diese Bestimmung Moses als Scheidungserlaubnis und Scheidungsregelung aus, w\u00e4hrend sie in Wahrheit eine Scheidungserschwernis war (s. Abschnitt 3). Keineswegs wollte Mose Ehescheidungen legitimieren und regeln, sondern er wollte sie bek\u00e4mpfen. Seine Kennzeichnung der geschiedenen und zu Lebzeiten ihres geschiedenen Mannes zum zweiten Mal verheirateten Frau als \u201eunrein\u201c ist nichts anderes als eine Kampfansage an die g\u00e4ngige Scheidungspraxis im alten Israel. Jesus bleibt mit seiner Auslegung genau in dieser Spur Moses. Sein \u201eIch aber sage euch\u201c bedeutet \u201eIch sage euch, wie ihr Mose verstehen m\u00fcsst\u201c. Jesus meint: Mose wollte mit seinem Hinweis, dass die wiederverheirate Frau \u201eunrein\u201c ist, feststellen, dass jede aktiv betriebene Scheidung in den Ehebruch f\u00fchrt, wenn der geschiedene Ehepartner eine weitere Ehe eingeht bzw. wenn jemand ihn heiratet. Die Parallelstellen Mk 10,2-12 und Lk 16,18 sagen das gleiche. Das diesen Ausf\u00fchrungen zu Grunde liegende Eheverst\u00e4ndnis Jesu ist das der lebenslang g\u00fcltigen und durch keine Scheidung aufhebbaren Ehe. Jesus h\u00e4lt also in der 2. Antithese eindeutig am Stiftungscharakter der Ehe fest und verteidigt ihre Unaufl\u00f6slichkeit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Ausnahmeklausel \u201e\u2026es sei denn wegen Unzucht\u201c (so auch Mt 19,9) steht nur bei Matth\u00e4us. Das griechische Wort lautet an beiden Stellen porneia. Die immer noch oft anzutreffende \u00dcbersetzung mit \u201eEhebruch\u201c ist falsch, denn daf\u00fcr hat die griechische Sprache den Begriff moicheia. Was porneia in Mt 5,32 und 19,9 genau bedeutet, ist umstritten. Die gr\u00fcndliche exegetische Arbeit von Heinrich Baltensweiler \u00fcber die Ehe im Neuen Testament (1967) kam zu dem Ergebnis, dass hier wie auch im Aposteldekret unter R\u00fcckgriff auf das Heiligkeitsgesetz (3 Mo 18) die Bedeutung \u201eVerwandtschaftsehe\u201c anzunehmen ist.<a title=\"\" href=\"#_edn19\">[19]<\/a> Matth\u00e4us hat diese Klausel aus Kapitel 19,9 wahrscheinlich deswegen in seine Komposition der Bergpredigt aufgenommen, um die grunds\u00e4tzliche Ablehnung von Verwandtschaftsehen durch Jesus zu dokumentieren und auch nur den Anschein einer Legitimation der Ehe des Tetrarchen Herodes Antipas mit seiner geschiedenen Nichte Herodias auszuschlie\u00dfen. Der Sinn der 2. Antithese l\u00e4\u00dft sich so formulieren: Nachfolger Jesu sind erm\u00e4chtigt, den Willen Gottes f\u00fcr die Ehe zu verstehen und zu leben, und im Hinblick auf die Scheidung, da\u00df sie strikt an der von Gott gewollten Unaufl\u00f6slichkeit ihrer eigenen Ehe und jeder ordentlich geschlossenen Ehe festhalten. Nur eine \u201eVerwandtschaftsehe\u201c bzw. \u201eUnzuchtsehe\u201c kann geschieden werden, denn sie ist ein Fall von porneia, und eine solche porneia ist Gott ein Greuel (3 Mo 18,6.26).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Perikope Mt 19,1-12 best\u00e4tigt diese Auslegung. Jesus wird auf dem Hoheitsgebiet des Herodes Antipas von den Pharis\u00e4ern mit einer Fangfrage zu Aussagen \u00fcber die Ehescheidung gelockt. Im Hintergrund stand ihre Hoffnung, Jesus k\u00f6nnte die Verwandtschaftsehe des Herodes \u00f6ffentlich kritisieren und damit einen Anhaltspunkt zu seiner Festnahme bieten. Ein striktes Verbot jeder Ehescheidung durch Jesus h\u00e4tte als eine Legitimation der Herodesehe gedeutet werden k\u00f6nnen, eine grunds\u00e4tzliche Freigabe der Scheidung ebenfalls. So w\u00e4hlt Jesus die Formulierung, dass er an der von Gott eingesetzten Unaufl\u00f6slichkeit der Ehe festh\u00e4lt (Mt 19,6), gleichzeitig aber die Verwandtschaftsehe als porneia darstellt, die nicht unter das Scheidungsverbot f\u00e4llt.<a title=\"\" href=\"#_edn20\">[20]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die auf den ersten Blick rigoros anmutende Haltung Jesu zu Ehescheidung und Wiederheirat darf nicht als allgemeine, f\u00fcr alle Menschen verbindliche Lehre aufgefasst werden. Sie ist J\u00fcngerlehre und nur in der Kraft des Heiligen Geistes lebbar. Wenn sie aus ihrem Kontext und aus ihrer Zielsetzung herausgenommen wird, dann wird sie zum unerf\u00fcllbaren Gesetz. Die vielen Abmilderungsversuche im Laufe der Theologiegeschichte und in der kirchlichen Praxis zeigen, dass der hohe Anspruch der Worte Jesu zu Ehescheidung und Wiederheirat in einer grunds\u00e4tzlichen Spannung zu jeglichem Namenschristentum steht und eingebettet bleiben muss in den Ruf zu aktiver Nachfolge.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Paulus zur Ehescheidung und Wiederheirat<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Explizit \u00e4u\u00dfert sich Paulus zur Ehescheidung und Wiederheirat in 1 Kor 7. F\u00fcr unser Thema sind vor allem die Verse 10 bis 16 wichtig. Allerdings sollte bei Paulus immer auch der \u201eeschatologische Vorbehalt\u201c in V. 29-31 mit bedacht werden. Alle Fragen der Lebensgestaltung stehen bei ihm unter dem Vorzeichen eines heiligen Abstands zur Welt. Die derzeitige \u201eGestalt der Welt vergeht\u201c (V. 31), und zu dieser Gestalt geh\u00f6rt f\u00fcr ihn in erster Linie die Ehe. Luthers dictum, dass die Ehe ein \u201eweltlich Ding\u201c sei, hat hier seinen Platz, wie auch die kritische Anfrage an die r\u00f6m.-kath. Sakramentenlehre, wonach die Ehe zu den Sakramenten gez\u00e4hlt wird. Christen leben unter der Herrschaft Gottes, ihr Letztbezug ist Christus und sonst niemand und nichts. Dieser heilige Abstand zur Welt steht selbstverst\u00e4ndlich auch im Hintergrund der Haltung Jesu zu Ehescheidung und Wiederheirat. 1 Kor 7,29-31 hat f\u00fcr die Eheseelsorge eine erhebliche Bedeutung. Wenn die Ehe, der Ehepartner und die Kinder nicht mehr der Letztbezug des eigenen Lebens sind, dann verlieren die Ehepartner ihren Rang als \u201eGl\u00fccksgaranten\u201c, die Ehe ihren Rang als Garant von Treue, Heimat und Geborgenheit, der Witwer- und Witwenstand und das Ledigsein ihre l\u00e4hmende Kraft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der wichtigste Satz im genannten Abschnitt steht in V. 10 und 11. Paulus bezieht sich hier auf ein Herrenwort und verwendet mit dem Verb paraggellein (\u201eanordnen\u201c, \u201ebefehlen\u201c, \u201egebieten\u201c) eine Terminologie, die nach H. Baltensweiler von allen Formen seiner Verordnungen das \u201egr\u00f6\u00dfte Gewicht\u201c hat. \u201eDieser Eingang hat etwas Endg\u00fcltiges an sich, etwas Klares und Unumst\u00f6\u00dfliches\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn21\">[21]<\/a> Die Aussage ist in der Tat eindeutig. Christen d\u00fcrfen sich nicht scheiden lassen, genauer ausgedr\u00fcckt, der Wunsch nach einer Scheidung und das Betreiben einer Scheidung darf nicht von ihnen ausgehen. Beide, Ehem\u00e4nner und Ehefrauen sind hier gemeint. Wer gegen diese Anordnung verst\u00f6\u00dft, und dies betrifft durchaus auch kirchliche Amtstr\u00e4ger, hat ein autoritatives Wort des Herrn, ja den Herrn selber gegen sich. V. 11 darf keinesfalls verstanden werden als indirekte Er\u00f6ffnung einer Scheidungsm\u00f6glichkeit, sondern kann sich nur beziehen auf den Fall, da\u00df jemand in die christliche Gemeinde aufgenommen werden will, der geschieden wurde, als er (oder sie) noch Heide (Heidin) war. Ein anderes Verst\u00e4ndnis w\u00fcrde den strikten Ernst des Herrenworts ausser Acht lassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In V. 12-16 gibt der Apostel Anweisungen f\u00fcr glaubensverschiedene Ehen, wo also ein Ehepartner Christ ist und der andere nicht. Auch hier kann es sich nicht um Ehen handeln, bei denen der christliche Teil einen Nichtchristen geheiratet hat, weil dieser Fall in den apostolischen Gemeinden nicht vorkam bzw. von den Aposteln nicht toleriert worden w\u00e4re (vgl. 1 Kor 7,39; 2 Kor 6,14). Es geht um Ehen von Heiden, bei denen ein Partner zum Glauben gekommen ist und der andere den Weg des Glaubens nicht mitgeht. Paulus sieht solche ehelichen Verh\u00e4ltnisse \u201e\u00e4u\u00dferst optimistisch\u201c (Baltensweiler). Den nichtgl\u00e4ubigen Teil wie auch die Kinder sieht er als \u201egeheiligt\u201c an, d.h. als im Wirkungsbereich der Gnade Gottes stehend. Keinesfalls sollte der christliche Teil eine solche Ehe verlassen, wenn der nichtchristliche Teil an ihr festh\u00e4lt (V. 12-14). V. 15 wertet man am besten als einen kurzen gedanklichen Einschub, w\u00e4hrend V. 16 dann zum Gesamtduktus des Abschnitts zur\u00fcckkehrt. So wie V. 12-14 das Verhalten in den F\u00e4llen regelt, wo der nichtchristliche Teil an der Ehe festh\u00e4lt, so regelt V. 15 den Fall, da\u00df der nichtchristliche Teil wegen des Glaubens des christlichen Teils die Ehe scheiden l\u00e4\u00dft. In solchen F\u00e4llen ist der Christ frei, die Scheidung anzunehmen, denn er ist von Gott zum Frieden berufen. Allerdings tritt er dann ein in den Stand der Geschiedenen, von denen V. 11 fordert, ehelos zu bleiben oder eine Auss\u00f6hnung mit dem geschiedenen Ehepartner mit dem Ziel der erneuten Heirat anzustreben. Die Bedeutung von V. 16 ist umstritten. Wahrscheinlich kehrt der Vers zum \u201eoptimistischen\u201c Textduktus zur\u00fcck und vermittelt dem christlichen Teil die Hoffnung, da\u00df Gott den nichtgl\u00e4ubigen Ehepartner, solange er an der Ehe festh\u00e4lt, durchaus noch geistlich erretten, also zum Glauben f\u00fchren kann. Umschrieben w\u00fcrde der Satz dann etwa so lauten: \u201eVielleicht kannst du n\u00e4mlich deinen Mann (bzw. deine Frau) noch erretten\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn22\">[22]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Paulus wie auch Jesus an der strikten Unaufl\u00f6slichkeit der Ehe festh\u00e4lt und die Ehescheidung f\u00fcr Christen f\u00fcr ausgeschlossen erkl\u00e4rt. Hierf\u00fcr setzt er die st\u00e4rkste Autorit\u00e4t \u00fcberhaupt ein, ein Wort des Herrn, dem er sich in apostolischer Vollmacht vollst\u00e4ndig anschlie\u00dft. Der vor dem Gl\u00e4ubigwerden Geschiedene soll nicht heiraten, es sei denn, die Auss\u00f6hnung mit dem geschiedenen Ehepartner gelingt und damit die erneute Heirat. Den Fall, da\u00df der Christ sich scheiden l\u00e4\u00dft und danach eine andere Person heiraten will, diskutiert Paulus nicht, weil er ein generelles Scheidungsverbot anordnet. Der gegen seinen Willen geschiedene Christ soll ehelos bleiben bzw. f\u00fcr die Auss\u00f6hnung werben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Scheidung und Wiederheirat im kirchlichen Kontext<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>6.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Konfessionelle Unterschiede<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Oktober 1981 gab es eine vom Rat der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz gemeinsam herausgegebene Erkl\u00e4rung \u201eJa zur Ehe\u201c, die insbesondere jungen Menschen den Wert der Ehe gegen\u00fcber dem unverheirateten Zusammenleben beschreiben sollte. Gleichwohl war die Erkl\u00e4rung auch ein Dokument der konfessionellen Unterschiede in der Eheauffassung. Die r\u00f6m.-katholische Seite betonte, dass man im kirchlichen Ehesegen eine \u201evon Gott im Zeichen des Eheversprechens geschenkte Zusage der Gnade\u201c sehe und deswegen die Ehe als Sakrament verstehe. Die evangelische Seite erkl\u00e4rte, dass sie \u201emit Martin Luther die Ehe als ein \u201aweltlich Ding\u2019\u201c begreife und \u201eihre Verbindlichkeit ebenfalls in Gottes gn\u00e4diger Anordnung und in seiner Liebe zu den Menschen begr\u00fcndet und getragen\u201c sehe.<a title=\"\" href=\"#_edn23\">[23]<\/a> Das Thema Ehescheidung und Wiederheirat wird in dieser Erkl\u00e4rung nicht behandelt. Vergleicht man die Ausf\u00fchrungen dazu in der von der EKD herausgegebenen \u201eDenkschrift zu Fragen der Sexualethik\u201c<a title=\"\" href=\"#_edn24\">[24]<\/a> mit dem \u201eKatechismus der Katholischen Kirche\u201c<a title=\"\" href=\"#_edn25\">[25]<\/a>, fallen deutliche Unterscheide ins Auge. Die Denkschrift beschr\u00e4nkt sich auf die blo\u00dfe Feststellung, da\u00df Ehen zerst\u00f6rt werden k\u00f6nnen und verzichtet v\u00f6llig auf biblische Weisungen, der Katechismus z\u00e4hlt die Ehescheidung zu den Verst\u00f6\u00dfen \u201egegen die W\u00fcrde der Ehe\u201c, betont den Willen Gottes zur Unaufl\u00f6slichkeit der Ehe, bezeichnet die Scheidung als schweren \u201eVersto\u00df gegen das nat\u00fcrliche Sittengesetz\u201c und bezeichnet den Zustand des wiederverheirateten Geschiedenen als \u201edauernden, \u00f6ffentlichen Ehebruch\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn26\">[26]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>6.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erasmus und die Reformatoren \u00fcber Scheidung und Wiederheirat<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In dem unter Anmerkung 20 genannten Buch untersuchen die Verfasser Heth und Wenham die exegetische Position des Erasmus zu den Scheidungs- und Wiederheiratstexten des N.T. Als Hauptquelle verwenden sie seine Annotationes zu 1 Kor 7 von 1519. Sie stellen fest, da\u00df alle Reformatoren seiner Auslegung gefolgt sind, ein Urteil, da\u00df sich bei der Lekt\u00fcre reformatorischer Ehetexte schnell erh\u00e4rten l\u00e4\u00dft. Erasmus war in der Tat der gro\u00dfe Weichensteller f\u00fcr die protestantische Auffassung von Scheidung und Wiederheirat. Im wesentlichen sind es zwei neue Positionen, die er gegen die entsprechenden Auffassungen in der Alten Kirche einbringt. Erstens interpretiert er den Begriff porneia in Mt 5,32 und 19,9 als Ehebruch und legitimiert damit eine Ehescheidung beim Vorliegen von Ehebruch. Zweitens interpretiert er die genannten Matth\u00e4usstellen und 1 Kor 7,15 als Freigabe der Wiederheirat nach der Scheidung. Heth und Wenham weisen nach, dass beide Interpretationen gr\u00fcndlicher Exegese nicht standhalten und dass das Neue Testament nirgends die Ehescheidung und die Wiederheirat Geschiedener als Option f\u00fcr Christen darstellt.<a title=\"\" href=\"#_edn27\">[27]<\/a> Es ist hier nicht der Ort, die einzelnen Stellungnahmen der Reformatoren zur Scheidung und Wiederheirat darzustellen. Mit Klaus Bockm\u00fchl kann aber folgendes festgehalten werden: In den fr\u00fchen reformatorischen Schriften zur Ehe werden generell drei Scheidungsgr\u00fcnde zugelassen, Eheunt\u00fcchtigkeit, b\u00f6swilliges Verlassen und Ehebruch. Die sp\u00e4teren Schriften zum Thema differenzieren deutlich. Die Ehescheidung wird als rechtliche M\u00f6glichkeit anerkannt, aber die Pfarrer werden angehalten, den Eheleuten bei der Vers\u00f6hnung zu helfen und ihnen ins Gewissen zu reden, zu vergeben und sich wieder anzunehmen. Im Blick auf eine eventuelle Wiederheirat wird ein Unterschied gemacht zwischen Ehen von Christen und von Nichtchristen. Die Christen werden strikt angehalten, sich nicht scheiden zu lassen, und als Geschiedene ehelos zu bleiben. Tun sie es dennoch, sollen sie nicht mehr als Christen angesehen werden.<a title=\"\" href=\"#_edn28\">[28]<\/a> Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Ehepredigt Luthers, die er wahrscheinlich 1531 gehalten hat, wo er seelsorgerliche Ratschl\u00e4ge in Ehekrisen gibt. Das \u201eAllerwichtigste im Ehestand\u201c sei es, \u201edass man Gottes Wort in ihm leuchten sehen kann\u201c. Der Teufel produziere auch in der besten Ehe immer wieder Verdruss der Eheleute \u00fcbereinander oder auch ehebrecherische Gedanken und Gef\u00fchle. Das m\u00fcsse jeder wissen und darauf vorbereitet sein, so dass er dann sprechen kann \u201eJa, Es ist dennoch Gottes Stand, und Gott hat mich hineingestellt\u201c \u201eDarum sehe jeder zu, dass er bei seinem Ehepartner bleibt, den Gott ihm gegeben hat und dass ihm ein anderer nicht besser gef\u00e4llt. Das wird dir aber nicht gelingen als allein durch Gottes Wort. Dann aber wird dir dein Ehebett, dein Tisch, deine Zimmer, dein Haus und alles an deiner Frau zu reinem Gold werden. Denn du bis in Gottes Wort, welches zu dir sagt: Du sollst ein Ehemann sein, und du Frau sollst dich zu deinem Ehemann halten\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn29\">[29]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>6.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die \u201eLeitlinien kirchlichen Lebens\u201c der VELKD<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands hat 2003 die \u201eLeitlinien kirchlichen Lebens\u201c ver\u00f6ffentlicht, welche die \u201eOrdnung des kirchlichen Lebens\u201c von 1955 abl\u00f6sen. Die f\u00fcr unser Thema einschl\u00e4gigen Ausf\u00fchrungen stehen im 2. Abschnitt \u201eEhe, Familie, Partnerschaft\u201c im Unterabschnitt \u201eGef\u00e4hrdung der Ehe\u201c.<a title=\"\" href=\"#_edn30\">[30]<\/a> Einerseits wird die bei der Sch\u00f6pfung angelegte lebenslange Dauer der Ehe, die \u201eprinzipielle Ablehnung der Ehescheidung\u201c im Neuen Testament und die Wertung der Wiederverheiratung als \u201eEhebruch\u201c hervorgehoben (wobei 1 Kor 7,12 als ein \u201eseelsorgerlicher\u201c Umgang mit diesem Grundsatz bezeichnet wird), andererseits wird unter Berufung auf Jesu Gespr\u00e4ch mit der Ehebrecherin in Joh 8 die Trauung Geschiedener als m\u00f6glich bezeichnet, \u201ewenn in der Verk\u00fcndigung deutlich wird, dass die Ehe grunds\u00e4tzlich auf Dauer angelegt ist\u201c. F\u00fcr den Seelsorger vor Ort stellt sich bei diesen widerspr\u00fcchlichen Aussagen nat\u00fcrlich die Frage, welcher \u201eLeitlinie\u201c er nun folgen soll. Seelsorger, die aufgrund des neutestamentlichen Befunds eine Trauung Geschiedener ablehnen, erhalten von den \u201eLeitlinien kirchlichen Lebens\u201c jedenfalls keine kirchliche Unterst\u00fctzung.<a title=\"\" href=\"#_edn31\">[31]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>6.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ausblick<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Angesichts der Zahl von ann\u00e4hernd 200 000 Ehescheidungen im Jahr und einer wachsenden Schar von Scheidungskindern gekennzeichneten gesellschaftlichen Lage erscheint die St\u00e4rkung der Ehe heute als hochdringliche Aufgabe f\u00fcr Politik und Kirche. Es gilt, der \u201eSchw\u00e4chung der Ehekultur\u201c entgegenzuwirken und nach dem mit dem neuen Jahrtausend beginnenden \u201eeheblinden Jahrzehnt\u201c wieder Bahn zu schaffen f\u00fcr die uralte Erkenntnis, dass Ehe und Familie \u201ePfeiler des Gemeinwohls\u201c und \u201eder wichtigste Garant der Generationenfolge\u201c sind.<a title=\"\" href=\"#_edn32\">[32]<\/a> Die christlichen Konfessionen und Kirchen tragen hierf\u00fcr eine hohe Verantwortung. Ihnen ist das biblische Wort als Offenbarungszeugnis des Dreieinigen Gottes anvertraut. Die biblischen Weisungen zur Ehescheidung und zur Wiederheirat Geschiedener sind in sich eindeutig. Gebraucht wird nur der Mut, sie als Grundlage der christlichen Eheverk\u00fcndigung und Eheseelsorge wieder verst\u00e4rkt einzusetzen. Eine Ver\u00e4nderung gesellschaftlicher und politischer Grundeinstellungen w\u00fcrden die Kirchen damit wahrscheinlich nicht erreichen, aber sie k\u00f6nnten damit die Ehekultur in der christlichen Gemeinde st\u00e4rken und einen wichtigen Beitrag f\u00fcr stabilere Ehe- und Familienverh\u00e4ltnisse leisten. Die Gemeinde k\u00e4me ihrer Bestimmung n\u00e4her, Licht und Salz in der Welt zu sein.<\/p>\n<hr align=\"left\" size=\"1\" width=\"33%\" \/>\n<p>Anmerk<\/p>\n<div style=\"text-align: justify;\"><strong>Anmerkungen<\/strong><\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\"><strong><\/strong><\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\"><strong><a title=\"\" href=\"#_ednref1\">[1]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.destatis.de\/\">www.destatis.de<\/a><\/strong><\/div>\n<div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref2\">[2]<\/a> Meinhard Miegel, Epochenwende. Gewinnt der Westen die Zukunft? Berlin 2007, S.188f.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref3\">[3]<\/a> Familie zwischen Flexibilit\u00e4t und Verl\u00e4\u00dflichkeit. Perspektiven f\u00fcr eine lebenslaufbezogene Familienpolitik. 7. Familienbericht, Deutscher Bundestag, Drucksache 16\/1360<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref4\">[4]<\/a> Institut f\u00fcr Demographie, Allgemeinwohl und Familie, Nachricht der Woche 46\/2009 (www.idaf.de).<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref5\">[5]<\/a> F.A.Z. 27.5.1981<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref6\">[6]<\/a> FOCUS 1.10. 1994 \u201eK.O. durch Scheidung\u201c.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref7\">[7]<\/a> Hans Hattenhauer, Die Privatisierung der Ehe, Wuppertal und Kassel, 1986.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref8\">[8]<\/a> Als Beispiel sei genannt der 1989 gegr\u00fcndete \u201eV\u00e4teraufbruch f\u00fcr Kinder e.V.\u201c (www.vafk.de).<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref9\">[9]<\/a> F.A.Z. 24.2.1987: \u201eNach der Scheidung treffen sich die Partner nicht selten im Sozialamt wieder\u201c.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref10\">[10]<\/a> Helmut Thielicke, Theologische Ethik, III. Band, T\u00fcbingen 1964, Nr. 2600 und 2612<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref11\">[11]<\/a> Wilfried Joest, Liebe unter dem Gesetz. Theologische Kriterien zur Reform des Ehe- und Familienrechts, in: Evangelische Kommentare 1977.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref12\">[12]<\/a> Claus-Dieter Stoll, Ehe und Ehescheidung. Die Weisungen Jesu, Giessen\/Basel 1983, S.30.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref13\">[13]<\/a> Eduard Berger, Die Ehe ist unaufl\u00f6slich, in: IDEA SPEKTRUM 50\/1997.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref14\">[14]<\/a> Lebensordnung f\u00fcr die Gemeinde. Evangelisch-lutherisches Handbuch zu Lehre und Leben. Neuendettelsau 2007, Abschnitt 7,1 \u201eGott hat die Ordnung der Ehe geschaffen\u201c.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref15\">[15]<\/a> Helmut Burckhardt, Ethik, Band II\/2, Giessen und Basel, S.81.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref16\">[16]<\/a> Das Grosse Bibellexikon Bd. 1, Artikel \u201aEhe, Ehescheidung, Ehelosigkeit\u2019 (Werner Neuer), Wuppertal und Giessen 1987<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref17\">[17]<\/a> Gerhard Maier, Der Prophet Haggai und der Prophet Maleachi, Wuppertaler Studienbibel, Wuppertal, 3. Aufl 1999, S. 158.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref18\">[18]<\/a> Reinhard Slenczka, Die Bergpredigt Jesu. Auslegung in drei\u00dfig Andachten, G\u00f6ttingen 1994, S. 12<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref19\">[19]<\/a> Heinrich Baltensweiler, Die Ehe im Neuen Testament, Z\u00fcrich und Stuttgart 1967.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref20\">[20]<\/a> Vgl. zur Problematik der beiden genannten Matth\u00e4usstellen auch: W.A. Heth\/G.J. Wenham, Jesus and Divorce. The Problem with the Evangelical Consensus, London\/Sidney\/Auckland\/Toronto 1985 (4 Aufl. 2010); Rezension von W. Neuer in: Theologische Beitr\u00e4ge 4\/88.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref21\">[21]<\/a> H. Baltensweiler (siehe Anm. 19), S.188f<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref22\">[22]<\/a> Joachim Jeremias, Die missionarische Aufgabe der Mischehe (1. Kor. 7,16). ZNW Beiheft 21, 1954, S. 255ff<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref23\">[23]<\/a> \u201eJa zur Ehe\u201c, hrsg. Von der Kirchenkanzlei der EKD, Hannover, und der Dt. Bischofskonferenz, Bonn, 1981, Abschnitt II,1<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref24\">[24]<\/a> 1. und 2. Aufl. G\u00fctersloh 1971; vgl. auch Hanns Engelhardt, Ehe, Eheschlie\u00dfung und Wiedertrauung in der Evangelischen Kirche in Deutschland, in: Die Kirchen und die Ehe. Beiheft zur \u00d6kumenischen Rundschau 46, Frankf.\/M. 1984; Erwin Wilkens (Hrsg), Ehe und Ehescheidung. Ein Symposion, Hamburg 1963<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref25\">[25]<\/a> dt. Ausgabe M\u00fcnchen 2003<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref26\">[26]<\/a> KKK Nr. 2380-2386; vgl. auch Theodor Schneider, Geschieden \u2013 Wiederverheiratet \u2013 Abgewiesen? Antworten der Theologie, Quaestiones disputatae 157, Freiburg\/Basel\/Wien 1995<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref27\">[27]<\/a> a.a.O. S. 73-152<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref28\">[28]<\/a> Klaus Bockm\u00fchl, Die Wiedertrauung Geschiedener nach evangelischem Verst\u00e4ndnis, in: Die Glocke, Jahrg. 19\/1965, Heft 2, S. 15ff<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref29\">[29]<\/a> Predigt M. Luthers \u00fcber Hebr 13,4, zitiert nach CA Confessio Augustana I\/1998, S. 10, Neuendettelsau<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref30\">[30]<\/a> Leitlinien kirchlichen Lebens, G\u00fctersloh 2003, S.73f.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ednref31\">[31]<\/a> Auf diese Not macht Pfr. Dr. Helgo Lindner in einem ver\u00f6ffentlichten Brief an seine Kirchenvorsteher aufmerksam. \u201eSoll die Kirche Geschiedene trauen?\u201c, in: Biblisch\u2026Gesammelte Aufs\u00e4tze, Giessen und Basel 2006, S. 127ff<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a title=\"\" href=\"#_ednref32\">[32]<\/a> Zitate aus: Manfred Spieker, Was ist die Ehe noch Wert? \u201eKirche und Gesellschaft\u201c Heft 369, hrsg. Von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle M\u00f6nchengladbach, K\u00f6ln 2010<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Ehescheidung als gesellschaftliches Faktum Nach einer Statistik des Statistischen Bundesamts Deutschland (\u201eEheschlie\u00dfungen, Ehescheidungen Deutschland\u201c)[1], in der die Ehescheidungen von 1950 bis2008 in absoluten Zahlen und in Relation zu je 1000 Einwohnern erfa\u00dft sind, hat sich die Scheidungsh\u00e4ufigkeit in Deutschland von 1960 bis 2008 (1960 bis 1970 1,0-1,2 Scheidungen pro 1000 Einwohner) etwa verdoppelt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":67,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[14,11,10],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8812"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/67"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8812"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8812\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8814,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8812\/revisions\/8814"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8812"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8812"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8812"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}