{"id":8755,"date":"2012-11-29T20:20:37","date_gmt":"2012-11-29T18:20:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=8755"},"modified":"2012-11-29T22:13:43","modified_gmt":"2012-11-29T20:13:43","slug":"rezension-von-wolfgang-philipp-zerstorte-zukunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=8755","title":{"rendered":"Rezension von Wolfgang Philipp, Zerst\u00f6rte Zukunft"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?attachment_id=8771\" rel=\"attachment wp-att-8771\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft  wp-image-8771\" title=\"scan1001aa\" src=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/scan1001aa1-208x300.jpg\" alt=\"\" width=\"117\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/scan1001aa1-208x300.jpg 208w, https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/scan1001aa1.jpg 491w\" sizes=\"(max-width: 117px) 100vw, 117px\" \/><\/a>Omnia sunt incerta, cum a iure discessum est &#8211; Davor, dass alles unsicher wird, wenn man den Weg des Rechts verlassen hat, hatte schon Cicero (106 &#8211; 43 v. Chr.) gewarnt. Heute ist dies nicht anders. Das gerade erschienene Buch macht es an Hand der Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland deutlich. Verst\u00f6\u00dfe gegen den Rechtsstaat wirken sich nicht nur auf dessen Zukunft aus &#8211; sie zerst\u00f6ren sie letztlich. Denn rechtsstaatswidrige Gesetze h\u00e4lt ein Rechtsstaat auf Dauer nicht aus. So ist es widerspr\u00fcchlich, dass Abtreibungen nach der ausdr\u00fccklichen Rechtsprechung des BVerfG bis zur 12. Schwangerschaftswoche rechtswidrig sind, sie aber gleichwohl gem\u00e4\u00df den \u00a7\u00a7 218a 1,219 StGB legal durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Dies hat, zumal dies f\u00fcr rund 97 % aller Abtreibungen zutrifft, das Rechtsbewusstsein, Abtreibungen als T\u00f6tungsunrecht abzulehnen, weithin zerst\u00f6rt.<!--more--> Das enorme Ausma\u00df des Abtreibungsgeschehens &#8211; seit 1975 rund neun Millionen oder 13 komplette Geburtsjahrg\u00e4nge! &#8211; hat nat\u00fcrlich auch dazu beigetragen. Damit ist aber nicht nur die gesetzliche Altersversorgung der Bev\u00f6lkerung gef\u00e4hrdet, sondern auch der Bestand des Staates, da die Generationenfolge ihn nicht mehr gew\u00e4hrleisten kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Buch belegt in 38 kurzen, pr\u00e4gnant formulierten und vor allem gut nachvollziehbaren Kapiteln, wie es zu dieser &#8222;massenhaften medizinisch-technisierten T\u00f6tung von menschlichem Leben&#8220; (Di Fabio, Rn 44 zu Art 2IIGG) kommen konnte. Waren Abtreibungen nach dem 2. Weltkrieg noch ganz selbstverst\u00e4ndlich als T\u00f6tungsdelikt strafbar, wie es im \u00dcbrigen auch derzeit noch in \u00a7 218 StGB festgeschrieben ist, so schaffte die Frauenbewegung es, gegen diesen Rechtszustand anzugehen. 1975 wurden \u00fcber die erg\u00e4nzende Bestimmung des \u00a7 218a StGB Abtreibungen unter bestimmten Indikationen zul\u00e4ssig. Das Reformgesetz von 1995 f\u00fchrte dann dazu, dass Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche generell, also unabh\u00e4ngig von Indikationen, straffrei bleiben, wenn sie nach einer f\u00f6rmlichen Beratung mit nachfolgend dreit\u00e4giger Bedenkzeit durch einen Arzt erfolgen. Diese gem\u00e4\u00df \u00a7 219 StGB als Ausnahme gedachte Beratungsregelung wurde aber &#8211; ebenso wie die 1975 als Ausnahme gedachte Notlagenindikation &#8211; alsbald zum Regelfall, was, zumal bei dem schon beschriebenen Ausma\u00df, ein Scheitern der Reform bedeutet. Dennoch hat der Gesetzgeber es dabei belassen, obschon ihm vom BVerfG f\u00fcr diesen Fall eine \u00dcberpr\u00fcfung und Ab\u00e4nderung der Abtreibungsgesetze aufgegeben worden ist. Unverst\u00e4ndlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Kosten der rechtswidrig durchgef\u00fchrten Abtreibungen aus dem allgemeinen Steueraufkommen beglichen werden, ganz so, als ob das Geschehen rechtm\u00e4\u00dfig w\u00e4re. St\u00e4rker als mit der geltenden Abtreibungsgesetzgebung kann sich ein Rechtsstaat, worauf der Autor wiederholt und zu Recht hinweist, kaum in Widerspruch zu sich selbst setzen. Und das, obwohl das Grundgesetz das menschliche Leben als h\u00f6chstes Verfassungsgut ausgewiesen hat. Unverst\u00e4ndlich ist dem Autor weiter, dass \u00c4rzte sich f\u00fcr medizinisch nicht indizierte und zudem rechtswidrige Abtreibungen zur Verf\u00fcgung stellen und es dar\u00fcber hinaus sogar \u00c4rzte gibt, die sich ausschlie\u00dflich auf die Durchf\u00fchrung von Abtreibungen spezialisiert haben. Dass solche \u00c4rzte, denen der Freistaat Bayern ihr ausschlie\u00dfliches \u00e4rztliches Tun beschr\u00e4nken wollte, sich dem BVerfG gegen\u00fcber auf das Grundrecht der freien Berufsaus\u00fcbung berufen konnten, w\u00e4hrend die ungeborenen Kinder in ihrem \u00fcber Art l und 2 GG gesch\u00fctzten Lebensrecht get\u00f6tet werden d\u00fcrfen, ist eine &#8222;abenteuerliche&#8220; Entscheidung, wie der Autor das BVerfG zu Recht kritisiert. Denn das Gericht hat sanktioniert, was es mit Hinweis auf die genannten Bestimmungen h\u00e4tte verhindern m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Insgesamt liegt ein Buch vor, in dem die Widerspr\u00fcche und Folgen der Abtreibungsgesetzgebung offen gelegt werden. Wer die Geschichte dieser Fehlentwicklung nachvollziehen will, dem steht hier ein kleines Kompendium zur Verf\u00fcgung. Unwillk\u00fcrlich wird man an das Wort des Tacitus (um 58 -120 n. Chr.) erinnert, das dieser in Rom \u00fcber die Germanen schrieb: &#8222;Numerum liberorum finire aut quenquam ex agnatis necare fiagitium habetur, plusque ibi boni mores valent quam alibi bonae leges.&#8220; &#8211; &#8222;Die Zahl der Kinder zu beschr\u00e4nken oder eines aus den nachgeborenen Kindern zu t\u00f6ten, wird als eine Schandtat betrachtet; dort haben die guten Sitten mehr Kraft als sonstwo die guten Gesetze&#8220; (Germania 19). Bleibt zu hoffen, dass Deutschland sich seiner guten Sitten wieder erinnert, bevor es seine Zukunft verliert. Mit den Worten des Bundespr\u00e4sidenten Gauck, der in seiner Antrittsrede versprochen hatte, f\u00fcr &#8222;unser Land&#8220; da zu sein, schlie\u00dft der Autor, denn genau darum gehe es und um nichts weniger.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Knut Wiebe<\/em><br \/>\n<em>Richter am Landgericht a.D., K\u00f6ln<\/em><\/p>\n<p><em>Wolfgang Philipp,\u00a0Zerst\u00f6rte Zukunft<\/em><br \/>\n<em>Wie Deutschland seinem Nachwuchs die Geburt verweigert<\/em><br \/>\n<em>Eine f\u00e4llige Abrechnung<\/em><br \/>\n<em>Gerhard Hess Verlag, Bad Schussenried, 2012<\/em><br \/>\n<em>ISBN 978-3-87336-423-3<\/em><br \/>\n<em>Taschenbuch, 160 Seiten -16,80 \u20ac<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Omnia sunt incerta, cum a iure discessum est &#8211; Davor, dass alles unsicher wird, wenn man den Weg des Rechts verlassen hat, hatte schon Cicero (106 &#8211; 43 v. Chr.) gewarnt. Heute ist dies nicht anders. 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