{"id":8363,"date":"2012-09-17T17:30:59","date_gmt":"2012-09-17T15:30:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=8363"},"modified":"2012-09-17T17:36:59","modified_gmt":"2012-09-17T15:36:59","slug":"stellungnahme-zum-thema-einfuhrung-eines-betreuungsgeldes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=8363","title":{"rendered":"Stellungnahme zum Thema &#8222;Einf\u00fchrung eines Betreuungsgeldes&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><strong>Stellungnahme zum Fragenkatalog der \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung im Deutschen Bundestag zum Thema \u201eEinf\u00fchrung eines Betreuungsgeldes\u201c am 14. September 2012 <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1.) Der Gesetzesentwurf zum Betreuungsgeld verst\u00f6\u00dft gegen keinerlei verfassungsrechtliche Vorgaben, ganz im Gegenteil, die jetzige Situation, dass einseitig vom Staat nur die Betreuung von Kindern in der Krippe subventioniert wird, ist in meinen Augen verfassungsrechtlich nicht haltbar, da alle Betreuungsmodelle gleichwertig gef\u00f6rdert werden sollten. Die Einf\u00fchrung eines Betreuungsgeldes w\u00fcrde somit erst diesen derzeit ungerechten Zustand beseitigen.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2.) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung sehr klar und eindeutig formuliert, dass eine Kinderbetreuung in der \u201ejeweils von den Eltern gew\u00e4hlten Form\u201c erm\u00f6glicht werden muss. Der Staat muss dementsprechend der Entscheidungskompetenz der Eltern Vorrang geben. Die derzeitige, einseitige F\u00f6rderung nur des Betreuungsmodells in Krippen und Kindertagesst\u00e4tten widerspricht somit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und bedeutet derzeit eine rechtliche Benachteiligung von Eltern, die ihre Kinder selbst erziehe wollen. Mit der Formulierung der \u201etats\u00e4chlichen Voraussetzungen\u201c legt das Bundesverfassungsgericht ebenfalls fest, dass eine Umsetzung durch die Eltern auch realisierbar sein muss. Dies ist nicht der Fall, wenn Eltern aus finanziellen Gr\u00fcnden gar nicht in der Lage sind, ihre Kinder abseits von Krippen selbst oder durch andere L\u00f6sungen zu betreuen. Von einer Wahlfreiheit der Eltern kann also bislang nicht gesprochen werden, wer finanziell keine Wahl hat, ist in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschr\u00e4nkt. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist somit die Einf\u00fchrung einer Geldleistung auf Basis des Art. 6 GG zwingend geboten. Da der Staat keine Betreuungsform favorisieren darf, dies ist ja, siehe oben, Entscheidungskompetenz der Eltern, bestehen aus meiner Sicht jedoch verfassungsrechtliche Bedenken, ob eine Geldleistung in H\u00f6he von nur 130 oder 150 Euro ausreicht, da sie im Vergleich zu den durchschnittlichen F\u00f6rderungskosten eines Krippenplatzes in H\u00f6he von 1.200 Euro monatlich vergleichsweise gering angesetzt ist. Eine Gleichbehandlung aller Eltern ist damit nicht erreicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.) Die Gew\u00e4hrung einer Ersatzleistung f\u00fcr Eltern, die einen Krippenplatz nicht in Anspruch nehmen, bedeutet Gerechtigkeit f\u00fcr alle Eltern und die l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llige Herstellung eines verfassungsgem\u00e4\u00dfen Zustandes, der vom Bundesverfassungsgericht schon lange gefordert wird. Da wie bereits unter Punkt 2 ausgef\u00fchrt, der Staat gar nicht einseitig nur eine m\u00f6gliche Betreuungsform subventionieren darf, ist durch die Subventionierung alternativer Betreuungsmodelle erst ein verfassungsgem\u00e4\u00dfer Zustand in der Familienf\u00f6rderung erreicht. Es handelt sich somit gar nicht um eine Ersatzzahlung f\u00fcr die Nichtinanspruchnahme einer bereitgestellten alternativen F\u00f6rderung, sondern um eine Zahlung, die der Staat schon l\u00e4ngst f\u00fcr Betreuungsmodelle abseits von Krippen h\u00e4tte bereitstellen m\u00fcssen im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes. Der Staat w\u00fcrde mit einem Betreuungsgeld somit nichts weiter tun, als seinen bislang nicht erf\u00fcllen Verfassungsauftrag endlich zu erf\u00fcllen. Im \u00dcbrigen existieren auch im Bereich des Pflegegeldes \u00e4hnliche rechtliche Konstellationen, die alternative Zahlungen vorsehen f\u00fcr pflegende Angeh\u00f6rige, wenn diese keinen Platz in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Wer hier argumentiert, es k\u00f6nne keine Ersatzzahlung f\u00fcr die Nichtinanspruchnahme einer staatlichen Leistung beansprucht werden, der muss konsequenter Weise auch bei der Pflege \u00e4lterer Familienangeh\u00f6riger Barzahlungen ersatzlos abschaffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4.) Auch hier muss erneut an die Entscheidungskompetenz der Eltern bez\u00fcglich der Form der Betreuung ihrer Kinder verwiesen werden und die Pflicht des Staates, alle gew\u00e4hlten Formen zu unterst\u00fctzen. Das Grundgesetz enth\u00e4lt keinerlei Auftrag, Kindertagesst\u00e4tten und Kindertagespflege besonders zu f\u00f6rdern und andere Betreuungsformen auszusparen. Es gibt keine Pflicht, seine Kinder einer Tagespflegeperson oder einer Kindertageseinrichtung zu \u00fcberreichen. Eltern, die eine solche Leistung nicht in Anspruch nehmen wollen \u2013 und das ist die Mehrheit der Eltern \u2013 verzichten somit nicht auf eine Leistung des Staates, sondern werden verfassungswidrig von alternativen Leistungen ausgespart.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5.) Niemand wird von fr\u00fchkindlicher F\u00f6rderung ferngehalten, wenn er bis zum dritten Lebensjahr nicht eine staatliche Erziehungsanstalt besucht. Diese Frage impliziert, dass kindliche F\u00f6rderung in den ersten drei Lebensjahren nur in einer staatlichen Einrichtung gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nne, und nicht zu Hause bei den Eltern, daf\u00fcr gibt es weder wissenschaftlich noch gesellschaftlich irgendeinen Nachweis. Zus\u00e4tzlich wird die elterliche Erziehung und Bildung damit abgewertet, auch daf\u00fcr gibt es keinen Anlass. Da hier explizit von Kindern zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr die Rede ist, besteht sogar nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus zahlreichen Studien Grund zu der Annahme, dass gerade diese extrem jungen Kinder durch zu fr\u00fche Fremdbetreuung in ihrer Entwicklung eher Schaden nehmen k\u00f6nnen, was sicher langfristig auf ihren Schulverlauf gravierende Auswirkungen haben wird. Hinsichtlich Alleinerziehenden besteht aus Kindessicht eine zus\u00e4tzlich versch\u00e4rfte Situation hinsichtlich der psychischen Entwicklung. Diese Kinder m\u00fcssen bereits auf ein Elternteil im Alltag verzichten, was ohne Zweifel wissenschaftlich belegt, zu massiven Entwicklungsst\u00f6rungen f\u00fchren kann. Werden sie nun noch zus\u00e4tzlich von dem verbleibenden Elternteil ebenfalls den ganzen Tag getrennt, sind weitere Probleme eher zu erwarten, als zu vermeiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6.) Mit Blick auf das Kindeswohl ist unbedingt zu bef\u00fcrworten, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr m\u00f6glichst in weitgehender Obhut der Eltern verbleiben. Die Bindungsforschung wei\u00df heute durch zahlreiche Langzeitstudien belegt, dass sich in diesem Zeitraum die emotionale Bindungsf\u00e4higkeit eines Kindes entwickelt. Kinder die stabile Beziehungen aufbauen konnten in ihrem fr\u00fchen Leben, haben sp\u00e4ter im Kindergartenalter ab drei Jahren weniger Schwierigkeiten, sich auf neue Bezugspersonen einzulassen. Feste Bindungen sind zudem Grundvoraussetzung f\u00fcr sp\u00e4tere Bildung. Die Bindungsforschung zeigt eindr\u00fccklich, dass die Bindung m\u00f6glichst an eine nicht wechselnde Person f\u00fcr Kleinkinder extrem wichtig ist. Dies kann in einer Kindertageseinrichtung mit gro\u00dfen Gruppen und wechselndem Personal nicht gew\u00e4hrleistet werden. Experten bem\u00e4ngeln bereits seit Jahren, dass die Gruppenst\u00e4rke und der Personalschl\u00fcssel in Kindertageseinrichtungen nicht kindgerecht sei. Bildung findet dort also, wenn \u00fcberhaupt, nur unter deutlich erschwerteren Bedingungen statt, als zu Hause. Es ist also davon auszugehen, dass die Kinder eher Schaden nehmen durch die fr\u00fche Fremdbetreuung und es existiert bislang kein einziger, wissenschaftlicher Nachweis, dass die Fremdbetreuung von Kleinkindern auch nur gleichwertig zu der elterlichen Betreuung ist. Aus Sicht des Kindeswohles, bedeutet fr\u00fche Fremdbetreuung somit eher ein Risiko, denn einen Vorteil.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">7.) Nein. Keinem Kind werden Bildungschancen vorenthalten, wenn es mit 12 Monaten nicht in eine Krippe gegeben wird. Eventuell werden ihm durch diesen Schritt jedoch Bildungschancen genommen, die es durch eine liebevolle Erziehung zu Hause h\u00e4tte haben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">8.) Keine. Es sind nur positive Effekte zu erwarten sowohl f\u00fcr die Kinder als auch f\u00fcr deren Eltern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">9.) Ich zweifle an, dass es \u00fcberhaupt n\u00f6tig ist, fl\u00e4chendeckend Kinderbetreuungspl\u00e4tze f\u00fcr Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Nach der Bedarfserhebung des Familienministeriums, m\u00f6chten 35 Prozent aller Eltern einen U3-Platz f\u00fcr ihr Kind haben. Dies bedeutet, 65 Prozent der Eltern wollen keine solchen Platz, was nicht bedeutet, dass sie keine alternative F\u00f6rderung wollen oder brauchen. Tats\u00e4chlich stellt sich also die Frage, wie viele der 35 Prozent an Eltern tats\u00e4chlich noch einen Platz ben\u00f6tigen oder wollen, wenn der Staat endlich seiner verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Pflicht nachkommt, auch alternative Betreuung abseits von Krippen gleichwertig finanziell zu f\u00f6rdern. Hier hat der Staat noch nie eine Wahlfreiheit geschaffen. Wahlfreiheit kann und darf nicht nur in Bezug auf Krippenpl\u00e4tze definiert werden, sondern muss auch eine Wahl abseits von Krippen mit einschlie\u00dfen. Hier existierte also noch nie eine finanziell gef\u00f6rderte Wahlfreiheit der Eltern. \u00a0Bezeichnender Weise wird in Bezug auf Krippenpl\u00e4tze hier in der Frage nur von \u201efl\u00e4chendeckend und bedarfsgerecht\u201c gesprochen \u2013 es fehlt der Hinweis auf qualitativ hochwertige Krippen. Die Frage der Quantit\u00e4t sollte doch mindestens genau so wichtig sein, wie die Frage der Qualit\u00e4t. Der Hinweis auf nicht bedarfsgerechte \u00d6ffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen ist im \u00dcbrigen eine weitere Begr\u00fcndung f\u00fcr ein Betreuungsgeld. Tats\u00e4chlich haben eine steigende Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Arbeitszeiten zu k\u00e4mpfen, die in keiner Weise zu Kita-\u00d6ffnungszeiten passen. Alle Eltern, die in fr\u00fchen Morgenstunden oder sp\u00e4ten Abendstunden, in wechselndem Schichtdienst oder an Wochenenden arbeiten m\u00fcssen, haben st\u00e4ndig Schwierigkeiten mit einer kindgerechten Betreuung ihrer Kinder. All diesen Eltern w\u00e4re mit einer Bargeldleistung geholfen, die sie frei einsetzen k\u00f6nnen f\u00fcr frei gew\u00e4hlte Hilfe bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. All diese Eltern werden derzeit von der Politik im Stich gelassen. Bereits jetzt m\u00fcssen zahlreiche Kinder in Deutschland aus dem Schlaf gerissen werden, um ohne Fr\u00fchst\u00fcck vor der Arbeit der Eltern in einer Einrichtung abgegeben zu werden. Wir haben Kinder, die in sogenannten 24-Stunden-Kitas teilweise \u00fcbernachten m\u00fcssen, anstatt im eigenen Bett zu schlafen. Dies hat nichts mehr mit Bildung oder kindgerechter Erziehung zutun und ist eine Zumutung f\u00fcr viele Kinder und Familien. Eine kind- und familiengerechte Politik sollte sich an den Bed\u00fcrfnissen von Kindern und Familien ausrichten und nicht an den Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">10.) Niemand kann heute sagen, welche Auswirkungen genau die Einf\u00fchrung eines Betreuungsgeldes auf die Erwerbst\u00e4tigkeit der Eltern haben wird. Wir befinden uns also im Bereich der Spekulation und Hochrechnung. Zahlreiche Umfragen best\u00e4tigen jedoch, dass gerade M\u00fctter mit kleinen Kindern sich eine Teilzeitbesch\u00e4ftigung w\u00fcnschen, so auch zum Beispiel die Allensbach-Studie, die im aktuellen Familienbericht des Familienministeriums zitiert wird. Demnach wollen zwei Drittel aller erwerbst\u00e4tigen M\u00fctter gerne ihre Arbeitszeit reduzieren zugunsten der Erziehung ihrer Kinder. All diesen M\u00fcttern w\u00e4re durch ein Betreuungsgeld in angemessener H\u00f6he geholfen, die finanziellen Einbu\u00dfen zu schultern. Das Betreuungsgeld w\u00fcrde zudem all denjenigen Eltern helfen, die nur tageweise wieder in den Beruf einsteigen wollen nach der Elternzeit und derzeit gezwungen sind, entweder f\u00fcr die ganze Woche einen Krippenplatz zu nehmen und zu bezahlen, oder gar keinen zu bekommen. Im Sinne der Wahlfreiheit der Eltern w\u00fcrde es also helfen, neue Arbeitszeitmodelle zu realisieren, wenn die Eltern mit einer Barleistung selbst eine Betreuung ihrer Kinder organisieren k\u00f6nnten, die sich bedarfsgerecht an ihren individuellen Arbeitszeiten orientiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">11). Die Erfahrung mit dem Elterngeld hat gezeigt, dass diese Leistung in der Bev\u00f6lkerung gerne und oft in Anspruch genommen wird. Dies ist auch vom Betreuungsgeld zu erwarten. Finanziell betrachtet bedeutet dies langfristig eine Entlastung des Staates, da die Betreuung jedes Kindes in einer Krippe derzeit durchschnittlich 1.200 Euro pro Monat kostet. Jedes Kind, das dort nicht betreut werden muss und bei dem die Eltern die Betreuung selbst mit Hilfe des Betreuungsgeldes realisieren, spart dem Staat somit eine sehr hohe Summe Geld. Durch den Rechtsanspruch auf einen U3-Platz ist der Staat eine hohe finanzielle Verpflichtung eingegangen. Bereits die Realisierung der U3-Pl\u00e4tze f\u00fcr 35 Prozent aller Kinder hat in den vergangenen Jahren \u00fcber 20 Milliarden Euro verschlungen. Eine Realisierung von Pl\u00e4tzen f\u00fcr 100 Prozent der Kinder w\u00e4re einen nahezu unbezahlbare Angelegenheit. Selbst mit einem deutlich h\u00f6heren und somit angemessenem Betreuungsgeld von 500 oder 600 Euro pro Kind und Monat w\u00fcrde der Staat also immer noch \u00fcber 50 Prozent der Kosten sparen, die durch weiteren Ausbau von Krippenpl\u00e4tzen zu erwarten sind. Unter Ber\u00fccksichtigung des \u00fcberwiegenden Elternwunsches nach eigener Erziehung der Kinder, bedeutet eine hohe Akzeptanz des Betreuungsgeldes in der Bev\u00f6lkerung also langfristig eine geringere Haushaltsbelastung f\u00fcr Staat und somit Gesellschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">12). Da im Gesetzesentwurf nicht aufgeschl\u00fcsselt ist, auf welchen Faktoren die aufgezeichnete Kostenentwicklung des Betreuungsgeldes beruht, kann ich hierzu nicht Stellung nehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">13). Ein Gutscheinmodell ist abzulehnen, da es die Freiheit der Eltern einschr\u00e4nkt, wie sie die Erziehung ihrer Kinder gew\u00e4hrleisten wollen. Insbesondere wird dadurch die elterliche Erziehung \u00fcberhaupt nicht mehr honoriert oder gew\u00fcrdigt, Gutscheine k\u00f6nnen ja nur au\u00dferhalb des Haushaltes eingel\u00f6st werden. Ein Gutscheinmodell ist auch deswegen abzulehnen, weil die voran stehende Begr\u00fcndung \u2013 die Sicherstellung, dass das Betreuungsgeld zum Wohl des Kindes eingesetzt wird \u2013 impliziert, Eltern w\u00e4ren nicht allein in der Lage, zu entscheiden, was dem Wohl ihres Kindes dient. Es kommt einer Diffamierung aller erziehenden Eltern gleich, dass der Staat annimmt, sie w\u00fcrden dies Geld nicht dem Wohl des Kindes zugute kommen lassen. F\u00fcr einen derartigen Generalverdacht gibt es keinerlei Anlass oder gar Begr\u00fcndung und eine derartige Bevormundung ist entw\u00fcrdigend und beleidigend f\u00fcr die Hundertausenden von Eltern, die sich t\u00e4glich gut um ihre Kinder k\u00fcmmern. Im \u00dcbrigen wird auch bei anderen Sozialleistungen nicht kontrolliert, wie sie im Einzelfall eingesetzt werden, auch dort vertraut der Staat auf seine B\u00fcrger, warum also nicht bei den Eltern?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Deutscher Bundestag<br \/>\n<\/em><em>Ausschuss f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br \/>\n<\/em><em>Ausschussdrucksache 17 (13) 188g<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stellungnahme zum Fragenkatalog der \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung im Deutschen Bundestag zum Thema \u201eEinf\u00fchrung eines Betreuungsgeldes\u201c am 14. September 2012 1.) 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