{"id":8251,"date":"2012-08-06T09:00:08","date_gmt":"2012-08-06T07:00:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=8251"},"modified":"2012-08-06T11:05:00","modified_gmt":"2012-08-06T09:05:00","slug":"der-streit-um-die-frauenordination-im-luthertum-als-paradigmatischer-dogmenkonflikt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=8251","title":{"rendered":"Der Streit um die Frauenordination im Luthertum als paradigmatischer Dogmenkonflikt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\" align=\"center\"><strong>Der Streit um die Frauenordination im Luthertum als paradigmatischer Dogmenkonflikt<a title=\"\" href=\"#_ftn1\">[1]<\/a><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1.\u00a0 Ein immer noch nicht abgeschlossener Konflikt<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Juniheft 2006 der \u201eZeitschrift f\u00fcr Theologie und Kirche\u201c er\u00f6ffnet der amerikanische Kirchenhistoriker Kenneth G. Appold einen Aufsatz \u00fcber das Thema \u201eFrauen im fr\u00fchneuzeitlichen Luthertum\u201c mit folgenden Worten: \u201eDer Weg des Luthertums zur Frauenordination ist ein langer, oft umstrittener und in manchen F\u00e4llen noch nicht abgeschlossener.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn2\">[2]<\/a> Angesichts der \u201eM\u00f6glichkeiten, die sich im Nachhinein mit Luthers Neuauffassung des Predigtamts und mit seiner Konzeption vom allgemeinen Priestertum verbinden lassen\u201c, ist es f\u00fcr Appold \u201eerstaunlich\u201c, da\u00df lutherische Kirchen \u201eerst\u201c seit dem Zweiten Weltkrieg damit begonnen haben, Frauen zu ordinieren, ja, da\u00df es \u201ein manchen lutherischen Kirchen und Gemeinden immer noch\u201c Widerstand gegen diese Praxis gibt.<!--more--> Appold, der derzeit am \u201e\u00d6kumenischen Institut\u201c in Stra\u00dfburg, dem vermutlich wichtigsten think-tank des Lutherischen Weltbundes (LWB), t\u00e4tig ist, nennt als \u201eim Vordergrund\u201c stehende Beispiele f\u00fcr solch renitentes Verhalten die Selbst\u00e4ndige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), deren gr\u00f6\u00dfte Schwesterkirche, die Lutheran Church Missouri-Synod (LC-MS), aber \u201eauch einige Kirchen des Lutherischen Weltbunds\u201c, darunter ausdr\u00fccklich die Lutherische Kirche Lettlands, deren Beispiel deutlich mache, \u201eda\u00df der Weg zur Frauenordination auch zur\u00fcckgegangen werden kann\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn3\">[3]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit verleiht Appold selbst seinen \u00dcberlegungen eine kirchenpolitische Dimension, die Beachtung verdient. Appolds Aufsatz erscheint wohl nicht umsonst in einer Zeit, in der der Lutherische Weltbund mitten in einer Zerrei\u00dfprobe steht. Er f\u00fcgt sich damit gut ein in die vielf\u00e4ltigen Versuche des LWB-mainstreams, Abweichler in Lettland und anderswo zur Raison zu bringen. Hingewiesen sei beispielsweise auf die von Reinhard Slenczka dokumentierten Repressionsversuche gegen die lettische Kirche<a title=\"\" href=\"#_ftn4\">[4]<\/a>, aber auch auf den Briefwechsel zwischen den beiden Bisch\u00f6fen der dem LWB zugeh\u00f6rigen Kirchen von Schweden und Kenia \u00fcber die Bischofsweihen in der schwedischen Missionsprovinz<a title=\"\" href=\"#_ftn5\">[5]<\/a>. Mit seiner ausdr\u00fccklichen Bezugnahme auf die SELK und ihre Schwesterkirchen greift Appold zugleich ein in die Debatte, die zumindest in der SELK im Gange ist, einer Kirche also, in der nach Appold der Weg zur Frauenordination \u201enoch nicht abgeschlossen\u201c ist. Appolds Urteil: \u201eEin Widerstand gegen die Frauenordination, der sich traditionalistisch zu begr\u00fcnden sucht oder auf ein \u201akonfessionelles Erbe\u2019 beruft, tut dies vergebens\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn6\">[6]<\/a>, ist Wasser auf die M\u00fchlen der Frauenordinationsbef\u00fcrworter in der SELK.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Appolds Semantik ist gezeichnet von einer Geschichtsaxiomatik, wie es f\u00fcr weite Bereiche der heutigen protestantischen Theologie typisch ist. Widerstand gegen die Frauenordination ergeht \u201eimmer noch\u201c; der Weg zum ersehnten Ziel ist \u201ein manchen F\u00e4llen\u201c \u201enoch nicht\u201c abgeschlossen. In einigen wird er sogar \u201ezur\u00fcckgegangen\u201c. Solche Ausdrucksweise offenbart ein soteriologisch aufgeladenes prozessuales Geschichtsbild, das aber eigenartiger Weise gerade den von Appold an den Pranger gestellten <em>r\u00fcckf\u00e4llig gewordenen<\/em> oder <em>r\u00fcckst\u00e4ndig gebliebenen <\/em>Kirchen nicht mehr plausibel zu machen ist. Das h\u00e4ngt damit zusammen, da\u00df die Auseinandersetzung um die Frauenordination auch ganz anders wahrgenommen werden kann, n\u00e4mlich nicht als Fortschritt in eine heile Zukunft, sondern als paradigmatischer Dogmenkonflikt, in dem zentrale Aspekte von Kirche und Theologie ber\u00fchrt sind, worauf vor Jahren schon der bayerische Bischof Dietzfelbinger hingewiesen hat<a title=\"\" href=\"#_ftn7\">[7]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Allerdings wird diese Wahrnehmung von den Verfechtern des prozessualen Denkens geflissentlich bek\u00e4mpft. Das l\u00e4\u00dft sich gerade in den Kirchen beobachten, in denen der Streit noch im Gange, bzw. der Weg zur Frauenordination \u201enoch nicht\u201c abgeschlossen ist, die sich also gleichsam noch in einer anderen \u201ePhase\u201c des \u201eProzesses\u201c befinden. Betrachtet man die Debatte innerhalb der SELK und innerhalb des LWB, so kann man n\u00e4mlich eine interessante Entdeckung machen. Dort, wo die Frauenordination noch nicht eingef\u00fchrt ist, wird behauptet, ein solcher Schritt w\u00e4re ein Adiaphoron und w\u00fcrde das Evangelium keineswegs ber\u00fchren, daher auch nicht kirchenspaltend wirken<a title=\"\" href=\"#_ftn8\">[8]<\/a>. Dort aber, wo die Frauenordination eingef\u00fchrt worden ist und die widerstrebenden Stimmen nicht verstummen wollen, ergehen bisher in der Geschichte der Kirche nie dagewesene Verwerfungen. Dabei kristallisiert sich ein\u00a0 konfessions- und l\u00e4nder\u00fcbergreifender neuer \u201e\u00f6kumenischer\u201c Konsens heraus, denn das Damnamus gegen die Kritik an der Frauenordination erklingt im Anglikanismus<a title=\"\" href=\"#_ftn9\">[9]<\/a> ebenso wie im Luthertum, in Skandinavien wie in Deutschland. Prominentestes Beispiel ist die Verlautbarung der theologischen Kammer der EKD \u201eFrauenordination und Bischofsamt\u201c aus dem Jahre 1992<a title=\"\" href=\"#_ftn10\">[10]<\/a>. Reinhard Slenczka, der sich selbst wiederholt kritisch mit der Praxis der Frauenordination auseinandergesetzt hat, kommentiert diesen Text wie folgt: \u201eWenn es zun\u00e4chst den Anschein hatte, man habe es lediglich mit einer Ordnungsfrage zu tun, bei der es um den \u00e4u\u00dferen Frieden, nicht aber um das ewige Heil geht, stellt sich pl\u00f6tzlich im Widerspruch heraus, da\u00df es offenbar doch um Fragen geht, die die Gemeinschaft in der rechten Lehre und wahren Kirche betreffen. So kommt es dazu, da\u00df ein neuer Konsens nicht nur mit Disziplinarma\u00dfnahmen eingefordert, sondern auch mit Lehrverurteilungen und Kirchenausschlu\u00df durchgesetzt wird, w\u00e4hrend man sich auf der anderen Seite auf das an Gottes Wort gebundene Gewissen beruft, das nach R\u00f6m 14 nicht nur rechtlichen, sondern geistlichen Anspruch auf Schutz hat.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn11\">[11]<\/a> Nach der Phase der Beschwichtigung folgt mithin die Phase der Alleinherrschaft der Frauenordinationsbef\u00fcrworter, die die bedingungslose Unterwerfung aller Andersdenkenden verlangen<a title=\"\" href=\"#_ftn12\">[12]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der von Appold herbeigesehnte <em>Abschlu\u00df<\/em> der Entwicklung f\u00fchrt also tats\u00e4chlich zum <em>Ausschlu\u00df<\/em>. Die ausgesprochenen Verwerfungsurteile zeigen, da\u00df die Einf\u00fchrung der Frauenordination faktisch kirchenspaltend wirkt, insofern sie zur Existenz zweier in vielerlei Hinsicht <em>einander widersprechender<\/em> \u201eKirchen\u201c f\u00fchrt. Dies wurde in prophetischer Weitsicht bereits von gro\u00dfen lutherischen Theologen der Nachkriegszeit formuliert. Peter Brunner stellte vorsichtig die Vermutung in den Raum, da\u00df es sich bei der Frauenordination um eine h\u00e4retische Praxis handeln k\u00f6nne, eine Vermutung, die er selbst durch seine Untersuchung bekr\u00e4ftigt sah<a title=\"\" href=\"#_ftn13\">[13]<\/a>. Anders Nygren kommentierte die 1958 vom schwedischen Staat empfohlene Einf\u00fchrung der Frauenordination in seiner Kirche mit den Worten, jetzt habe die Kirche von Schweden den gnostischen Irrweg beschritten<a title=\"\" href=\"#_ftn14\">[14]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Einf\u00fchrung der Frauenordination hat also <em>auf beiden Seiten<\/em> zu dogmatisch schwerwiegenden Urteilen gef\u00fchrt, die wie alle Lehrverurteilungen letzte Grenzen markieren und eschatologische Qualit\u00e4t haben, insofern sie die Gewissen der Urteilenden im Angesicht Gottes binden. Die Radikalit\u00e4t des <em>kirchlich-theologischen Wandels, der sich hier innerhalb einer Generation vollzogen hat, <\/em>kann nicht hoch genug eingesch\u00e4tzt werden. Und es ist eine eigent\u00fcmliche Entwicklung, da\u00df parallel zu den zahlreichen Konvergenzbem\u00fchungen in der \u00d6kumene in der Frauenordinationsfrage quasi neue Konfessionalisierungen erstehen. In dem Moment, in dem durch dogmatische Festlegungen der Kirche den Dissentierenden das Existenzrecht abgesprochen wird, verlieren diese jede M\u00f6glichkeit, noch am geistlichen Leben oder am theologischen Diskurs teilzunehmen, und sind gezwungen, ihr Kirchesein au\u00dferhalb der bisher gemeinsamen Mauern fortzusetzen. \u00c4hnlich wie in der Reformationszeit ist eine solche eschatologische Krisensituation aber vor allem eine Chance, bisher wom\u00f6glich wenig beachtete und nun von einer Seite als Irrtum verworfene Aspekte des Evangeliums neu und intensiv zu ergr\u00fcnden und Kirche damit zu bauen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Da\u00df dies tats\u00e4chlich geschieht, wird deutlich, wenn wir zun\u00e4chst die materialdogmatische Dimension des Konflikts um die Frauenordination beleuchten, um anschlie\u00dfend danach zu fragen, wie es innerhalb der lutherischen Kirchen zu solch gegens\u00e4tzlichen Positionen kommen kann. Denn materialdogmatische Entscheidungen setzen jeweils fundamentaltheologische Pr\u00e4missen in der Hermeneutik bzw. im Schriftverst\u00e4ndnis voraus und zeitigen zugleich ekklesiologisch-eschatologische Konsequenzen, wenn sie zum Ausschlu\u00df anderslautender Positionen f\u00fchren. Insofern sollen die folgenden Ausf\u00fchrungen dazu dienen, die ganze Tragweite des aufgebrochenen Konflikts zu ermessen. Nur wenn die Konturen des Konflikts wahrgenommen werden, wird es auch m\u00f6glich und heilsam sein, die rechten Schlu\u00dffolgerungen daraus zu ziehen.<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2.\u00a0 Der materialdogmatische Dissens: Zwischen Paradigmenwechseln und Vertiefung des \u00dcberkommenen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Rechtfertigung der Frauenordination hat in weiten Bereichen lutherischer Theologie zu tiefgreifenden Modifikationen in der Lehre gef\u00fchrt, die vom Amtsverst\u00e4ndnis \u00fcber die Sch\u00f6pfungstheologie bis zum Gottesbild reichen. Damit soll nicht gesagt sein, da\u00df alle Bef\u00fcrworter der Frauenordination alle Paradigmenwechsel auf diesen Gebieten mittragen. Wohl aber mu\u00df darauf hingewiesen werden, da\u00df auch auf materialdogmatischer Ebene eine zunehmende \u2013 prozessuale, mal schleichende, mal galoppierende &#8211; \u201eRadikalisierung\u201c der Positionen festzustellen ist<a title=\"\" href=\"#_ftn15\">[15]<\/a>, da\u00df also der \u201eStoff f\u00fcr versch\u00e4rfte Frontstellungen\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn16\">[16]<\/a> in den letzten Jahren sowohl in der SELK als auch im LWB oder in der EKD nicht kleiner, sondern gr\u00f6\u00dfer geworden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So wird das kirchliche Predigtamt von prominenten Bef\u00fcrwortern des Frauenpfarramts lediglich als Funktion oder Ausflu\u00df des Priestertums aller Gl\u00e4ubigen gesehen<a title=\"\" href=\"#_ftn17\">[17]<\/a>. Das ist sowohl der Ausgangspunkt bzw. der zentrale zu erinnernde theologische \u201eGrundsatz\u201c in der Stellungnahme der Theologischen Kammer der EKD<a title=\"\" href=\"#_ftn18\">[18]<\/a> als auch etwa bei Volker Stolle, dem theologischen Vordenker im Kampf f\u00fcr die Frauenordination innerhalb der SELK. Das Amt wird demnach als um des Friedens in der Kirche n\u00f6tige Ordnung angesehen. Die R\u00fcckbindung an das apostolische Amt oder gar an die Einsetzung des Amtes durch Christus selbst wird problematisiert oder schlicht geleugnet. Entsprechend kann auch keine Rede von einer repraesentatio Christi durch den Amtstr\u00e4ger bei der Amtsaus\u00fcbung sein<a title=\"\" href=\"#_ftn19\">[19]<\/a>. Die Frage nach der Aus\u00fcbung des Pfarramtes durch Frauen wird daher ausschlie\u00dflich von dem Kriterium der \u201eGleichstellung\u201c oder \u201eGleichberechtigung\u201c her beantwortet<a title=\"\" href=\"#_ftn20\">[20]<\/a>. Eine Stelle wie Gal 3,28 verweist daher \u201edie vereinzelten restriktiven Forderungen des Apostel nach Schweigen und Unterordnung der Frau\u201c in den Bereich\u00a0 der \u201eRegelung aktueller Ordnungsfragen\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn21\">[21]<\/a>, die sich entweder gar nicht aufs Predigtamt beziehen oder aber schlicht als zeitbedingte Akkommodation anzusehen sind. Bei Stolle hei\u00dft es gar: \u201eIn der christlichen Gemeinde spielt die Unterscheidung zwischen Mann und Frau, wie sie in der Sch\u00f6pfung geordnet ist, \u2026 keine Rolle mehr\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn22\">[22]<\/a>. Von mit dem Evangelium unl\u00f6slich verbundenen und daher auch heute verpflichtenden apostolischen Weisungen kann in dieser Sicht keine Rede sein. Sie werden als zeitbedingte Momentaufnahmen neutralisiert. Die konkrete Ausgestaltung der Evangeliumsverk\u00fcndigung ist dem Gutd\u00fcnken der Kirche in ihrer \u201eevangelischen\u201c Freiheit anheimgestellt. Das Evangelium aber wird durch sachkritische De- und Rekonstruktion nachgerade zu einem Gleichstellungsmanifest. So nimmt es denn auch nicht wunder, da\u00df hier und da gegen \u201eandristische Exegesen\u201c polemisiert<a title=\"\" href=\"#_ftn23\">[23]<\/a> und die Entdeckung der Weiblichkeit Gottes eingefordert wird<a title=\"\" href=\"#_ftn24\">[24]<\/a>, so da\u00df durch die so begr\u00fcndete Frauenordination dann sogar der repraesentatio-Gedanke transformiert wiederkehrt, obwohl das kaum reflektiert wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Ablehnung der Frauenordination gr\u00fcndet hingegen zumindest bei ihren lutherischen Vertretern<a title=\"\" href=\"#_ftn25\">[25]<\/a> in der Wahrnehmung der Einsetzung des kirchlichen Amtes durch Christus selbst, wie es im lutherischen Bekenntnis bezeugt wird, und in der Wahrnehmung der biblischen Aussagen zur Sch\u00f6pfung des Menschen als Mann und Frau in der Gleichheit der Rechte bei Unterschiedenheit der Gaben und Berufungen. Ein entscheidender Gesichtspunkt ist dabei der trinit\u00e4tstheologisch-heilsgeschichtlich verankerte Aspekt der repraesentatio<a title=\"\" href=\"#_ftn26\">[26]<\/a>, der anthropologische Implikationen in sich tr\u00e4gt. So wird die Einheit von Sch\u00f6pfung und Erl\u00f6sung bzw. Sch\u00f6pfungsordnung und Erl\u00f6sungsordnung ebenso betont wie der Zusammenhang von Gottesbild (Gott als Vater; Sendung des Sohnes) und Hirtenamt (Sendung der Apostel durch den Sohn; Weitergabe des Amtes an m\u00e4nnliche Bisch\u00f6fe bzw. Presbyter)<a title=\"\" href=\"#_ftn27\">[27]<\/a>. Wir k\u00f6nnen hier nicht auf die detaillierten theologischen Reflektionen eingehen. Hinweisen will ich aber darauf, da\u00df der Konflikt um die Frauenordination in der SELK tats\u00e4chlich in einer beeindruckenden thematischen Breite zu einer Vertiefung oft vernachl\u00e4ssigter Fragestellungen gef\u00fchrt hat. Das gilt f\u00fcr die Untersuchung der Frage, ob es das \u201eeine, von Christus gestiftete Amt der Wortverk\u00fcndigung und Sakramentsverwaltung\u201c \u201e\u00fcberhaupt gibt und ob es sich zumindest im Neuen Testament finden l\u00e4\u00dft\u201c, durch Gottfried Martens, der den amtstheologischen Grundansatz im Neuen Testament, insbesondere in den Pastoralbriefen herausarbeitet<a title=\"\" href=\"#_ftn28\">[28]<\/a>. Hinzuweisen ist auf die Arbeiten von Gert Kelter \u00fcber die Amtstheologie der lutherischen Bekenntnisschriften und deren Positionierung zwischen den amtstheologischen Lehrentscheidungen der VELKD und Roms<a title=\"\" href=\"#_ftn29\">[29]<\/a>. Weitere Beitr\u00e4ge beleuchten etwa die \u201eLehre von den Sch\u00f6pfungsordnungen\u201c und deren Verankerung im lutherischen Bekenntnis<a title=\"\" href=\"#_ftn30\">[30]<\/a> oder die Amtslehre bei Pastoraltheologen des 19. Jahrhunderts<a title=\"\" href=\"#_ftn31\">[31]<\/a>. Auch die in der Frauenordinationsdebatte immer wieder aufgeworfene \u201eAdiaphorafrage\u201c wurde vom lutherischen Bekenntnis ausgehend beleuchtet<a title=\"\" href=\"#_ftn32\">[32]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Theologische Kommission der Missouri-Synode hatte bereits im Jahr 1985 in Ankn\u00fcpfung an den Ansatz von Peter Brunner auch zur Frauenordination Stellung genommen<a title=\"\" href=\"#_ftn33\">[33]<\/a>. Dies wurde 1993 in ausdr\u00fccklicher Auseinandersetzung mit Argumenten f\u00fcr die Frauenordination von William Weinrich in einer unerreichten Studie vertieft<a title=\"\" href=\"#_ftn34\">[34]<\/a>, indem er in Aufnahme insbesondere von 1Kor 11 und Eph 5 im gesamtbiblischen Kontext der Frage auf den Grund ging, weshalb die spezifische Zuordnung von Mann und Frau in der Sch\u00f6pfung sich im Verh\u00e4ltnis von Christus und seiner Kirche widerspiegelt. Nach Weinrich lassen sich die apostolischen Weisungen f\u00fcrs Amt gleichsam als Ergebnis der g\u00f6ttlichen Heils\u00f6konomie verstehen, weshalb sie keineswegs als zeitbedingt qualifiziert werden k\u00f6nnen, sondern die Kirche bleibend verpflichten<a title=\"\" href=\"#_ftn35\">[35]<\/a>. Bei all diesen Arbeiten handelt es sich nicht um Sonderlehren verbohrter Konfessionalisten, vielmehr bezeugen sie einen breiten Lehrkonsens mit lutherischen Theologen, die sich schon fr\u00fcher im 20. Jahrhundert mit der Frage der Frauenordination auf exegetischer und dogmatischer Ebene auseinandergesetzt haben. Ich nenne neben Peter Brunner nur die Namen der deutschen Theologen Hermann Sasse, Joachim Heubach und Hermann Dietzfelbinger sowie der Skandinavier Regin Prenter, Bertil G\u00e4rtner<a title=\"\" href=\"#_ftn36\">[36]<\/a> und Bo Giertz. Ein Generationen, L\u00e4nder und Konfessionen<a title=\"\" href=\"#_ftn37\">[37]<\/a> \u00fcbergreifender Konsens in diesen, die Frauenordination ber\u00fchrenden Lehrfragen ist also nicht nur auf seiten der Frauenordinationsbef\u00fcrworter festzustellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Da nun aber beide Seiten in den Bewertungen des Verh\u00e4ltnisses zwischen Mann und Frau, von Sch\u00f6pfungsordnung und Heilsordnung, von Hirtenamt und Gottesbild, von Evangelium und apostolischen Weisungen zu entgegengesetzten Lehraussagen kommen, sich freilich gleicherma\u00dfen auf Schrift und Bekenntnis bzw. lutherische Lehrtradition berufen, m\u00fcssen wir uns dem dahinter stehenden fundamentaltheologischen Gegensatz im Umgang mit Schrift und Bekenntnis zuwenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.\u00a0 Der fundamentaltheologische Dissens<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der nicht nur bei Appold zu h\u00f6rende geschichtstheologisch begr\u00fcndete Vorwurf an die Frauenordinationsgegner, \u201ezur\u00fcckgeblieben\u201c zu sein, wiederholt sich in fundamentaltheologischer Hinsicht sowohl in der Auseinandersetzung um den rechten Schriftgebrauch als auch im Streit um die Frage nach der Katholizit\u00e4t, der Traditions- oder Bekenntnisgem\u00e4\u00dfheit der Frauenordination.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.1. Der Dissens in der Beurteilung der Schriftgem\u00e4\u00dfheit der Frauenordination<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So wird den Gegnern der Frauenordination vorgeworfen, sie beflei\u00dfigten sich eines fundamentalistischen Schriftverst\u00e4ndnisses<a title=\"\" href=\"#_ftn38\">[38]<\/a> bzw. sie argumentierten nach der barocken \u201edicta-probantia\u201c-Methode<a title=\"\" href=\"#_ftn39\">[39]<\/a>, was heute, im Zeitalter der Historisch-Kritischen Methode, nicht mehr als angemessener Schriftumgang angesehen werden k\u00f6nne. Gegen dogmatische Festlegungen wird auf die grundlegende Vielfalt der biblischen \u201eTraditionen\u201c verwiesen, \u201edie gerade in ihrer Verschiedenartigkeit und Zeitverflochtenheit gelesen sein wollen\u201c, daher gelte: \u201eIn der Bibel gibt es weder eine geschlossene Lehre vom Amt noch ein zeit\u00fcbergreifendes Dogma zur Rolle der Frau. Vielmehr verweist uns die Geschichte des Urchristentums auf unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Gemeindesituationen und stellt sich einer vorschnellen Systematisierung entgegen.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn40\">[40]<\/a> Stolle spricht entsprechend programmatisch von einer \u201eneutestamentlichen Konzeptualisierung kirchlicher \u00c4mter\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn41\">[41]<\/a>. Diese zeitbedingten Konzeptualisierungen sind aber nun sowohl nach Stolle als auch nach der Theologischen Kammer der EKD an der \u201eMitte des Evangeliums\u201c zu messen. Von dieser Mitte her kann und mu\u00df dann nachdr\u00fccklich Sachkritik an irref\u00fchrenden Schriftstellen ge\u00fcbt werden, die daher auch keine die heutige Kirche verpflichtende apostolische Autorit\u00e4t beanspruchen d\u00fcrfen<a title=\"\" href=\"#_ftn42\">[42]<\/a>. Bei Stolle hei\u00dft es: \u201eBiblisch-theologische Beitr\u00e4ge, die zur Entscheidungsfindung in dieser Sache helfen k\u00f6nnen, k\u00f6nnen in der Spur lutherischer Hermeneutik nicht darin liegen, an apostolische Anordnungen als bleibend bindende Bestimmungen zu erinnern. Sie werden vielmehr von der Mitte des Evangeliums her gerade auch die Gestaltungskr\u00e4fte des Wortes Gottes in Rechnung setzen, \u2026\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn43\">[43]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">L\u00e4\u00dft man sich vom Fundamentalismusvorwurf nicht abschrecken von einem eigenst\u00e4ndigen Blick in die schrifttheologischen Ausarbeitungen der lutherischen Theologen, die die Frauenordination ablehnen, so stellt man fest, da\u00df von einem undifferenzierten Gebrauch vom Kontext isolierter \u201edicta probantia\u201c nicht die Rede sein kann. Das betrifft insbesondere die sorgf\u00e4ltige Ausarbeitung von Peter Brunner, die wohl nicht umsonst von der Theologischen Kammer der EKD zuerst karikiert und dann verworfen wird<a title=\"\" href=\"#_ftn44\">[44]<\/a>. Brunner selbst setzt sich ebenso wie die vielen an seine Arbeit ankn\u00fcpfenden oder auf anderem Weg zu \u00e4hnlichen Ergebnissen kommenden Theologen ausdr\u00fccklich von einem fundamentalistischen bzw. biblizistisch-legalistischen Schriftverst\u00e4ndnis ab<a title=\"\" href=\"#_ftn45\">[45]<\/a>. Ausgangspunkt seiner exegetischen Beobachtungen ist aber die differenzierende Wahrnehmung, da\u00df es in der Heiligen Schrift solenne g\u00f6ttliche Institutionen oder Ordnungen gibt, die keineswegs zeitbedingt sind, die auch nicht nur Willenskundgebungen Gottes darstellen, sondern aus sich heraus \u2013 d.h. kraft g\u00f6ttlicher Allmacht &#8211; universale und damit auch gegenw\u00e4rtige Realit\u00e4t setzen, die von uns wahrgenommen sein will. Solche g\u00f6ttlichen Ordnungen findet Brunner einerseits in der Einsetzung des Amtes durch Christus selbst, andererseits in der urzeitlichen Sch\u00f6pfung des Menschen als Mann und Frau in ihrer spezifischen Zuordnung zueinander. Durch die ganze Heilige Schrift zieht sich das Zeugnis vom Aufeinanderangewiesensein und der Unaustauschbarkeit von Mann und Frau, von der Gleichheit der Rechte und der Unterschiedenheit der Berufungen von Mann und Frau in Ehe und Gemeinde. Die Stiftung der missionarisch-weltweiten Evangeliumsverk\u00fcndigung und der Verwaltung der Sakramente durch Jesus selber ergeht neutestamentlich niemals abstrakt, sondern immer personal gebunden. Die beiden klassischen Hauptbelegstellen zur Frage des Frauenpredigtamts (1Kor 14 und 1Tim 2) stellen somit in diesem gesamtbiblischen Kontext keineswegs kulturelle Anpassungsleistungen<a title=\"\" href=\"#_ftn46\">[46]<\/a>, sondern gleichsam den Schnittpunkt der sch\u00f6pfungstheologischen wie der amtstheologischen Linie dar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So lassen sich unter Beachtung der lutherischen hermeneutischen Pr\u00e4misse, da\u00df sich der Heilige Geist nicht selber widerspricht<a title=\"\" href=\"#_ftn47\">[47]<\/a>, zahlreiche innerkanonische Spannungen plausibel machen. Dazu geh\u00f6rt die Beobachtung, da\u00df Jesus einerseits viele J\u00fcngerinnern um sich scharen konnte, andererseits in den Zw\u00f6lferkreis aber nur M\u00e4nner namentlich berief, um diesen dann sowohl die Sakramente als auch den Missionsbefehl anzuvertrauen. So l\u00e4\u00dft sich verstehen, weshalb Jesus sich zun\u00e4chst den zum letzten Liebesdienst an ihm aufgebrochenen Frauen als der Auferstandene offenbarte und sie dann mit einem begrenzten Auftrag zu seinen J\u00fcngern schickte, bevor er dann selbst den J\u00fcngern begegnete, um ihren Glauben zu wecken und sie in die Welt hinauszusenden. So l\u00e4\u00dft sich verstehen, warum es f\u00fcr Paulus selbstverst\u00e4ndlich ist, da\u00df Frauen im Gottesdienst pr\u00e4sent und in Gebet und Lobpreis beteiligt sind, w\u00e4hrend er ihnen zugleich verbietet, in der Gemeindeversammlung zu lehren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es mag sein, da\u00df die jeweiligen Exegesen nicht alle Fragen bis ins Letzte beantworten k\u00f6nnen. Dennoch l\u00e4\u00dft sich bei unbefangener Wahrnehmung erkennen, da\u00df die je unterschiedlichen und doch in den Grundentscheidungen \u00fcbereinstimmenden Auslegungen von Brunner, Prenter, Weinrich und anderen den hermeneutischen Grundlagen der lutherischen Reformation entsprechen. Das betrifft insbesondere die Wahrnehmung, da\u00df Gott durch seine solennen ordinationes wirkt, was er sagt, eine in der Schrift vielf\u00e4ltig bezeugte Glaubenswahrheit, die f\u00fcr alle Werke der Dreieinigkeit gilt, f\u00fcr die Sch\u00f6pfung ebenso wie f\u00fcr die Erl\u00f6sung und das Werk des Geistes. Das betrifft ferner den Grundsatz, da\u00df die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments eine geistliche, gottgewirkte Einheit ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Betrachtet man dagegen den Schriftgebrauch der Frauenordinationsbef\u00fcrworter, so findet man zwar auch hier Beteuerungen, die Schrift als Gotteswort anzusehen. Da\u00df dies jedoch ganz anders verstanden wird als in der lutherischen Tradition, wird daran deutlich, da\u00df beim faktischen Schriftgebrauch immer wieder ein charakteristischer \u201eSubjektwechsel\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn48\">[48]<\/a> festzustellen ist. Die Rede ist nicht von g\u00f6ttlichen Setzungen, sondern von jeweils zeitbedingten \u201eOrdnungsstrukturen\u201c. Das Hirtenamt gilt nicht als Stiftung Christi, die seine Apostel f\u00fcr die nachapostolische Zeit gleichsam an die Bisch\u00f6fe und Presbyter \u201etradieren\u201c, sondern die Rede ist von Konzeptualisierungen kirchlicher \u00c4mter. An die Stelle des Gegen\u00fcbers von Herr und Kirche, von Haupt und Leib, von Gebot und Gehorsam tritt somit das Konzept der traditionsgeschichtlichen Entwicklung, das die neutestamentlich erreichten Entwicklungsstufen als zeitbedingte Varianten, keineswegs aber die weitere Christenheit verpflichtende Wegmarken ansehen kann<a title=\"\" href=\"#_ftn49\">[49]<\/a>. Ja, man kann durchaus fragen, ob denn die Polemik gegen die \u201edicta-probantia\u201c-Methode nicht in Wirklichkeit auf die Frauenordinationsbef\u00fcrworter selber zur\u00fcckf\u00e4llt. Denn die Art und Weise, wie man etwa Schriftstellen wie Gal 3,28 aus dem Kontext (in dem es um ein Lehren im Gottesdienst oder eine \u00f6ffentliche Aus\u00fcbung des Hirtenamtes gerade nicht geht) herausrei\u00dft und gegen vermeintlich illegitime innerkanonische Fehlurteile zum Verh\u00e4ltnis von Mann und Frau in der Amtsfrage ausspielt, spricht f\u00fcr sich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.2. Der Dissens in der Beurteilung der Bekenntnis- oder Traditionsgem\u00e4\u00dfheit der Frauenordination<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das traditionsgeschichtliche Konzept ist es dann auch, das hinter dem Motiv vom prozessualen Weg zur Frauenordination steht und damit den Umgang der Bef\u00fcrworter mit der Tradition der Kirche pr\u00e4gt. Behauptet wird einerseits, da\u00df das lutherische Bekenntnis zur Frage der Frauenordination schweige, da\u00df sich andererseits vom Konzept des Priestertums der Gl\u00e4ubigen die Ordination von Frauen eigentlich nahelege, auch wenn sie zur Reformationszeit (noch) nicht verwirklicht werden konnte, weil man R\u00fccksicht auf die gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse nehmen mu\u00dfte, die sich aber inzwischen ge\u00e4ndert h\u00e4tten. Die Tradition, insbesondere die lutherische Tradition, habe aber den Weg zur Frauenordination mit zunehmender Deutlichkeit freigemacht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch hier entdeckt man immer wieder \u2013 insbesondere in der Verwendung von Lutherzitaten &#8211; die v\u00f6llig unbedarfte Verwendung der den jeweiligen Kontext ignorierenden \u201edicta-probantia\u201c-Methode<a title=\"\" href=\"#_ftn50\">[50]<\/a>. Au\u00dferordentlich befremdlich ist in diesem Zusammenhang beispielsweise der Umgang von Volker Stolle mit Luthers \u00c4u\u00dferungen. \u201eLuther hatte offenbar gro\u00dfe Schwierigkeiten, die Wirklichkeit des kirchlichen Amtes \u00fcberhaupt theologisch zutreffend zu erfassen und zu definieren.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn51\">[51]<\/a> Mit immer neuen Karikaturen wird Luthers Amtsverst\u00e4ndnis demontiert, bevor es dann res\u00fcmierend hei\u00dft: \u201eDer Ausschlu\u00df der Frauen vom Amt der Kirche, wie ihn Luther begr\u00fcndet, erweist sich als ein Element in seinem Amtsverst\u00e4ndnis, das eine Zeitbezogenheit darstellt und deshalb auch zeitgebunden ist. Demzufolge stellt die Ordination von Frauen keinen Bruch mit der Lehrtradition der lutherischen Kirche dar, sofern man Luther f\u00fcr sie als ma\u00dfgebend annehmen kann.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn52\">[52]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In \u00e4hnlicher Weise argumentiert Appold in seinem eingangs erw\u00e4hnten \u00dcberblick \u00fcber \u201eFrauen im fr\u00fchneuzeitlichen Luthertum\u201c. V\u00f6llig zu Recht weist Appold zun\u00e4chst darauf hin, da\u00df es im orthodoxen Luthertum eine hohe Wertsch\u00e4tzung der Frau und auch weiblicher \u00c4mter wie etwa der Hebamme gegeben hat<a title=\"\" href=\"#_ftn53\">[53]<\/a>. Auch da\u00df Frauen als Hebammen und Lehrerinnen in enger Anbindung an das Pfarramt arbeiten konnten, ist eine wichtige Erinnerung. Interessant sind zudem Appolds Hinweise auf Ans\u00e4tze f\u00fcr eine Wiedergewinnung des altkirchlichen Diakonissenamtes. Caspar Ziegler schlug daf\u00fcr auch eine spezifische feierliche Handlung f\u00fcr die Amtseinf\u00fchrung (Konsekration) vor<a title=\"\" href=\"#_ftn54\">[54]<\/a>. Obwohl Appold keinen einzigen Beleg f\u00fcr eine Ordination von Frauen zum Predigtamt anf\u00fchren kann<a title=\"\" href=\"#_ftn55\">[55]<\/a>, zieht er dann aber das Fazit: \u201eS\u00e4mtliche Voraussetzungen f\u00fcr die Frauenordination lassen sich im 16. und 17. Jahrhundert finden.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn56\">[56]<\/a> Zu diesen Voraussetzungen geh\u00f6rt nach Appold \u201eeine deutliche Relativierung \u2026 der gegen die Frauenordination gebrauchten Bibelstellen\u201c bereits bei Luther und \u201ebei fast allen Exegeten der Orthodoxie\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn57\">[57]<\/a>. Auch Appold behauptet, Luther und die lutherischen Theologen h\u00e4tten die \u201eUnterordnung\u201c der Frau nicht sch\u00f6pfungstheologisch, sondern ausschlie\u00dflich als Folge des Falls nach Gen 3,16 verstanden und daher immer wieder relativiert<a title=\"\" href=\"#_ftn58\">[58]<\/a>. Allein die sozialhistorisch bedingte Anschauung der mangelnden Eignung der Frau f\u00fcr den Predigtdienst habe die Frauenordination verhindert<a title=\"\" href=\"#_ftn59\">[59]<\/a>. Appold folgert ganz auf der Linie Stolles: \u201eKehrt man nun zur Ausgangs\u00fcberlegung zur\u00fcck und stellt erneut die Frage, ob die Frauenordination einen Bruch mit dem konfessionell-lutherischen Erbe darstellt, so kann diese Frage eindeutig mit \u201anein\u2019 beantwortet werden.\u201c Vielmehr sei als \u201elutherische Tradition\u201c jene theologische Linie zu identifizieren, \u201edie sich von Luthers Auffassung von allgemeinem Priestertum und Amt \u00fcber die vielen kirchlich t\u00e4tigen Frauen der fr\u00fchen Neuzeit hinaus \u2026 erstreckt: eine Linie, die die Hindernisse f\u00fcr die Frauenordination sukzessive abbaut und den Weg bis zur vollst\u00e4ndigen \u00d6ffnung des Amtswesens der Frau vorbereitet.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn60\">[60]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Auseinandersetzung mit Stolles \u201eTraditionsbeweis\u201c sei auf die Arbeiten von Rudolf Eles, Tom Hardt und David P. Scaer hingewiesen<a title=\"\" href=\"#_ftn61\">[61]<\/a>. Deren Kritik an Stolle kann weitgehend auch auf Appolds Umgang mit der Tradition \u00fcbertragen werden. Zu fragen ist zun\u00e4chst einmal, wie denn Appold selber die von ihm wiederholt aufgerufene Verbindung von Amt und allgemeinem Priestertum bei Luther und in der lutherischen Tradition versteht. Die lutherischen Bekenntnisschriften jedenfalls sprechen im Zusammenhang ihrer Ausf\u00fchrungen zum Predigtamt an keiner Stelle vom allgemeinen Priestertum. Das Predigtamt gr\u00fcndet nach lutherischer Auffassung im Mandatum Christi, nicht im allgemeinen Priestertum. Auch die Behauptung, die Ausf\u00fchrungen der lutherischen Theologen \u00fcber die Frau seien ausschlie\u00dflich hamartiologisch, das hei\u00dft, von Gen 3,16 her, und soziologisch begr\u00fcndet, trifft den Befund zumindest bei Luther nicht<a title=\"\" href=\"#_ftn62\">[62]<\/a>. Der Hinweis auf das Diakonissenamt und eine Ordination zu demselben beweist lediglich, da\u00df manche Theologen den Ordinationsbegriff auf verschiedene kirchliche \u00c4mter anwenden konnten. Sollen die Aussagen lutherisch-orthodoxer Exegeten, die von Appold fast pauschal als Wegbereiter der Frauenordination in Anspruch genommen werden, wirklich in den Blick kommen, so m\u00fc\u00dften insbesondere die Kommentare zu 1Kor und 1Tim herangezogen werden. Darauf verzichtet Appold in seiner kirchenpolitisch motivierten Zusammenstellung ebenso wie auf eine Sichtung des Locus de ministerio in den zahlreichen dogmatischen Werken der Orthodoxie<a title=\"\" href=\"#_ftn63\">[63]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In Frage stellen kann man getrost bereits die Behauptung, das lutherische Bekenntnis schweige zum Thema Frauenordination. Karlmann Beyschlag schreibt in seiner Dogmengeschichte unter Hinweis auf CA 14: \u201eIch erlaube mir, darauf hinzuweisen, da\u00df das \u201arite vocatus\u2019 von CA 14 maskulin ist. Die prot. \u201aFrauenordination\u2019 zum geistlichen Amt ist also nicht nur schriftwidrig, sondern auch bekenntniswidrig.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn64\">[64]<\/a> Beyschlag hat f\u00fcr dieses Zitat Spott von seiten derer auf sich gezogen, die seinen Hinweis auf das m\u00e4nnliche Geschlecht des Amtstr\u00e4gers nicht im Kontext der Dogmengeschichte wahrnehmen wollen, in dem es bei Beyschlag sachnotwendig steht<a title=\"\" href=\"#_ftn65\">[65]<\/a>. Nicht nur bei Beyschlag ist der Hinweis zu finden, da\u00df die Traditionslinie, in der die Frauenordination steht, nicht die vom Neuen Testament bis zur Reformation reichende, sondern die gegenl\u00e4ufige gnostisch-sektiererische Linie ist. Zu CA 5 schreibt Beyschlag: \u201eAn dieser Formulierung f\u00e4llt vorab ins Gewicht, da\u00df sie die bis auf den I Clemensbrief zur\u00fcckgehende abendl\u00e4ndische \u00dcberzeugung wiederholt, wonach die Einsetzung des kirchlichen Amtes (\u2026) Priorit\u00e4t hat vor der Gabe des hl. Geistes, der den Glauben wirkt. Hier lehnt sich die CA an das kath. Vorverst\u00e4ndnis an und entzieht gleichzeitig dem Schw\u00e4rmertum die Grundlage.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn66\">[66]<\/a> Die Abgrenzung von Gnosis und Schw\u00e4rmertum betrifft dabei sowohl die Wahrnehmung des Amtes als auch der sch\u00f6pfungstheologischen Zuordnung von Mann und Frau<a title=\"\" href=\"#_ftn67\">[67]<\/a>. Beyschlags Behauptung, das lutherische Bekenntnis widerspreche der Frauenordination, wird freilich nur dem plausibel, der bereit ist, die breite Rezeption der g\u00f6ttlichen Institutionen oder Ordnungen in den lutherischen Bekenntnisschriften auch wahrzunehmen<a title=\"\" href=\"#_ftn68\">[68]<\/a>. Denn dasPredigtamt wird ebenso wie die spezifische Zuordnung von Mann und Frau in den Bekenntnisschriften heilsgeschichtlich als in den heiligen Stiftungen des Sch\u00f6pfers und des Erl\u00f6sers verankert angesehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.3.\u00a0 Der hermeneutische Grundkonflikt<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Dissens in der Bewertung der Schrift- und Traditionsgem\u00e4\u00dfheit der Frauenordination offenbart zwei gegens\u00e4tzliche Herangehensweisen an Schrift und Tradition. Er liegt mithin auf dem Gebiet der Hermeneutik.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf der einen Seite haben wir das Konzept eines traditionsgeschichtlichen Prozesses, der in seiner Verbindlichkeit mit Abschlu\u00df des Kanons keineswegs an sein Ende gekommen ist, sondern zumindest in dieser Frage erst mit Einf\u00fchrung der Frauenordination an sein Ende \u2013 seinen autorit\u00e4ren und nicht revidierbaren Abschlu\u00df &#8211; \u00a0kommen kann. Die Schrift bietet jenseits der \u201eMitte des Evangeliums\u201c eine Vielzahl zeitbedingter Traditionsbildungen<a title=\"\" href=\"#_ftn69\">[69]<\/a>. Diese Sichtweise f\u00fchrt zu dem beobachteten fortw\u00e4hrenden Subjektwechsel bei der Wahrnehmung der biblischen Inhalte. Die Herausbildung des Amtes ist eine menschliche Konzeptualisierung, nicht Gebot und Wirkung Christi oder seines Geistes. Die \u201eMitte des Evangeliums\u201c versetzt die heutige Kirche wiederum in die Freiheit, selber zu zeitgen\u00f6ssischen L\u00f6sungen der kirchlichen Lebensfragen zu finden. Es geht dabei keineswegs um sachliche (\u201edogmatische\u201c) Wiedererkennbarkeit oder gar Identit\u00e4t mit fr\u00fcheren Stadien des Prozesses. Vielmehr reicht es, die eigenen Transformationen als <em>Wirkungen des Evangeliums<\/em> plausibel zu machen. Diese Wirkung besteht in erster Linie darin, die \u00e4u\u00dferen Formen und Lebens\u00e4u\u00dferungen der Kirche der heutigen Zeit anzupassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Hintergrund dieses Ansatzes steht ein bin\u00e4res bzw. dualistisches Wirklichkeitsverst\u00e4ndnis. Das Evangelium kommt einer letztlich \u00fcberhistorischen Idee sehr nahe, die von ihren kanonisch verb\u00fcrgten geschichtlichen Ausformungen getrennt werden kann. Da aber die Geschichtlichkeit f\u00fcr das Evangelium von Christus ein konstitutiver Faktor ist, weil g\u00f6ttlicher Inhalt (bzw. g\u00f6ttliche Person) und irdisch-geschichtliche Form kraft der Inkarnation nicht mehr voneinander zu trennen sind, hat die ausdr\u00fcckliche Kritik an seinen neutestamentlich tradierten Ausformungen R\u00fcckwirkung auf das Evangelium selbst. Dieses wird, wie Regin Prenter zu Recht schreibt, \u201eeine zeitlose Idee\u201c, \u201edie ihre geschichtliche Grundlage\u201c zu verlieren droht<a title=\"\" href=\"#_ftn70\">[70]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das aber hat unmittelbare rechtfertigungstheologische Konsequenzen, die ebenfalls das Evangelium zentral treffen. Denn wird eine wie auch immer geartete \u201eMitte des Evangeliums\u201c von den mit dem Evangelium verbundenen Mandata Christi und seiner Apostel isoliert, so wird letztlich das Werk des Herrn Christus ersetzt durch das Werk der Kirche. Das Ergebnis ist ein Konstruktivismus, wie er in Teilen der postmodernen Sprachphilosophie weit verbreitet ist. Man lebt, so schreibt der Romanist Gumbrecht zu diesem Konstruktivismus, in der \u00dcberzeugung, \u201eder Mensch k\u00f6nne alles \u2013 vom \u201aGeschlechtlichen\u2019 \u00fcber die \u201aKultur\u2019 bis hin zur \u201aLandschaft\u2019 \u2013 nach Belieben ohne weiteres ummodeln, denn alles sei \u201adoch blo\u00df eine menschliche Konstruktion\u2019<a title=\"\" href=\"#_ftn71\">[71]<\/a>.\u201c Am Rande sei vermerkt, da\u00df dieser Konstruktivismus nicht nur hinter dem gesellschaftspolitisch dominierenden \u201eGender Main-Streaming\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn72\">[72]<\/a>, sondern auch hinter der mit dieser Bewegung verbundenen kirchlichen Kapitulation gegen\u00fcber der Schwulenbewegung steht, wie weit immer diese Kapitulation auch im Entwicklungsproze\u00df schon fortgeschritten sein mag.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein solcher Konstruktivismus ist bereits von der Reformation in der Auseinandersetzung mit dem Schw\u00e4rmertum in all seinen Gestalten mit Nachdruck um des Evangeliums willen bek\u00e4mpft worden. Nicht umsonst l\u00e4\u00dft sich die Kriteriologie des Bekenntnisses f\u00fcr die Gestaltung des kirchlichen Lebens keineswegs auf ein abstraktes Evangelium oder gar auf eine \u201eMitte des Evangeliums\u201c reduzieren, sondern nimmt ausdr\u00fccklich die solennen (heiligen!) Ordnungen Gottes auf, die alleine in der Kirche g\u00f6ttliches Recht setzen k\u00f6nnen. Nach reformatorischer \u00dcberzeugung stiften die heilsgeschichtlich verankerten, neutestamentlich verb\u00fcrgten Gebote Jesu und seiner Apostel Gewi\u00dfheit \u00fcber das, was nach g\u00f6ttlichem Recht zum Heil der Menschen und zur Erbauung der Kirche in dieser geschehen soll<a title=\"\" href=\"#_ftn73\">[73]<\/a>. Das ist gerade nicht Ausdruck einer geschichtslosen H\u00f6rigkeit, sondern entspricht der Wahrnehmung der Pr\u00e4senz des dreieinigen Gottes, der durch seine geschichtlich in der Schrift \u00fcberlieferten Gebote spricht und wirkt. \u201eGeschichtlicher Bericht und Gebot\u201c, so hei\u00dft es bei Prenter, \u201evereinigen sich im Evangelium unl\u00f6sbar zu einer Ganzheit.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn74\">[74]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was hier daher auf dem Spiel steht, ist nicht nur die Autorit\u00e4t der Schrift, die ja ebenso wie die Autorit\u00e4t Luthers von allen Seiten beansprucht wird, sondern vor allem ihre Effizienz und Suffizienz, die keineswegs auf ihren Vorbildcharakter in der zeitgem\u00e4\u00dfen Akkommodation der Botschaft reduziert werden k\u00f6nnen. Vielmehr ist die Schrift darin wirksam und ausreichend, da\u00df der dreieinige Gott durch die in der Schrift \u00fcberlieferten Einsetzungsworte sowohl in der Sch\u00f6pfung als auch in der Heilsordnung wirkt, was er sagt. Der Konflikt ist mithin ein ontologischer. Denn wenn Gott wirkt, was er sagt, dann haben wir es in Fragen der biblischen Zuordnung von Mann und Frau in der Gemeinde wie in Fragen des Amtes mit gegenw\u00e4rtigen Realit\u00e4ten zu tun, Wirklichkeiten, die der lebendige Gott durch sein geschichtlich verb\u00fcrgtes kanonisches Wort hier und heute setzt und definiert, wie Dietzfelbinger es ausgedr\u00fcckt hat, \u201enicht blo\u00df \u201azeitgebunden\u2019, sondern zentral und bis in die letzten Gr\u00fcnde menschlichen Daseins\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn75\">[75]<\/a>. Und vom Amt schreibt Prenter auf der Grundlage des Zeugnisses von Schrift und Bekenntnis: \u201eEs liegt mithin in der Einsetzung des Amtes, \u2026 da\u00df sie nicht nur Stiftung ist als Errichtung einer Institution, die dann von der Gemeinde selbst verwaltet werden kann, sondern da\u00df sie die fortw\u00e4hrende Sendung ist, so da\u00df jeder, der in das Amt eintritt, unter dasselbe g\u00f6ttliche Mandat gestellt ist wie die Apostel. Sie handeln also als Vertreter Christi.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn76\">[76]<\/a> Verschlie\u00dft man die Augen vor diesen Realit\u00e4ten, macht man sich an ihre Dekonstruktion, um Neues und Zeitgem\u00e4\u00dfes zu konstruieren oder konzeptionalisieren, so verliert man das Heilsame, das Gott durch sein Wort sagt und wirkt<a title=\"\" href=\"#_ftn77\">[77]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4. Die ekklesiologischen und eschatologischen Konsequenzen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Da\u00df es bei der Frauenordination tats\u00e4chlich nicht um eine Randfrage geht, sondern um die Grundlagen der Kirche, erf\u00e4hrt seine letzte Best\u00e4tigung, wenn man wahrnimmt, wie sich der aufgezeigte hermeneutische und materialdogmatische Konflikt auf ekklesiologischer und eschatologischer Ebene auswirkt und fortsetzt. Das betrifft die Bestimmung des f\u00fcr die Einheit der Kirche konstitutiven Lehrkonsenses und die Bestimmung des damit verbundenen H\u00e4resiebegriffs. Da\u00df damit auch die letzten Dinge ber\u00fchrt sind, zeigt schlie\u00dflich der Konflikt um die Frage nach der Heilsgewi\u00dfheit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4.1.\u00a0 Der Konflikt um den Magnus Consensus und die H\u00e4resie<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beide Konfliktparteien appellieren an den \u201emagnus consensus\u201c und wollen auch auf diesem Weg ihre Verbundenheit mit der lutherischen Reformation zum Ausdruck bringen. Die Theologische Kammer der EKD verweist darauf, die Einf\u00fchrung der Frauenordination sei im \u201emagnus consensus\u201c ergangen<a title=\"\" href=\"#_ftn78\">[78]<\/a> und dulde daher keinen Widerspruch. Damit hat diese Entscheidung nach Ansicht der Kammer sogar Anteil an der Autorit\u00e4t von Schrift und Bekenntnis und erheischt absoluten Gehorsam<a title=\"\" href=\"#_ftn79\">[79]<\/a>. Der innerkirchlich ausgerufene \u201ecasus confessionis\u201c wirkt sich aus auf die zwischenkirchliche \u00d6kumene. \u201eFalsche \u00f6kumenische R\u00fccksichten\u201c werden von der Theologischen Kammer der EKD in dieser Frage harsch abgelehnt, ja, gerade \u201eaus \u00f6kumenischer Verpflichtung\u201c \u201emu\u00df die evangelische Kirche\u201c lehren und praktizieren, \u201eda\u00df es keine Gr\u00fcnde aus der Heiligen Schrift und dem Bekenntnis gibt, Frauen von der Ordination zum Pfarramt \u2026 auszuschlie\u00dfen\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn80\">[80]<\/a>. Dietzfelbinger war noch der Ansicht, mit dem \u201eSchritt zur Frauenordination\u201c habe die lutherische Kirche die \u201e\u00f6kumenische Mitte verlassen\u201c \u201eund sich an den Rand\u201c \u201edr\u00e4ngen lassen\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn81\">[81]<\/a>. <em><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun hat Reinhard Slenczka freilich darauf hingewiesen, da\u00df es nach reformatorischer Anschauung in Fragen von Schrift und Bekenntnis keine Mehrheitsentscheidungen geben kann. Der im lutherischen Bekenntnis formulierte magnus consensus kam dadurch zustande, da\u00df die mit Schrift und katholischer Kirche \u00fcbereinstimmende Lehre formuliert und als Angebot an alle sich in dieser Kirche befindlichen Christen \u00f6ffentlich gemacht wurde mit der Einladung, in diesen Konsens einzustimmen. Beim magnus consensus geht es also in erster Linie um den Nachweis der Apostolizit\u00e4t und Katholizit\u00e4t der eigenen Lehre, um den diachronen, die Zeiten umgreifenden Lehrkonsens, der dann den synchronen, \u00a0zeitgen\u00f6ssischen Konsens tr\u00e4gt und definiert. Der Konsens darf also nicht allein gegenwarts- oder zukunftsbezogen sein, wie es nach Johannes Wirsching f\u00fcr das Ph\u00e4nomen des H\u00e4retischen typisch ist<a title=\"\" href=\"#_ftn82\">[82]<\/a>. Erst recht kann es nicht angehen, da\u00df in Mi\u00dfachtung der Unterscheidung der beiden Reiche ein Konsens mit Gesellschaft oder Politik \u00fcber den Konsens mit fr\u00fcheren Generationen der Kirche gestellt wird<a title=\"\" href=\"#_ftn83\">[83]<\/a>. Brunner schreibt in aller Klarheit in Anwendung der Zweiregimentenlehre: \u201eEin Argument, das aus der ver\u00e4nderten Stellung der Frau in der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft die M\u00f6glichkeit ihrer Einsetzung in das Hirtenamt glaubt ableiten zu k\u00f6nnen, hat daher in der Kirche kein Recht \u2026\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn84\">[84]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dennoch ist sowohl bei der Einf\u00fchrung der Frauenordination als auch etwa bei der Debatte um die Segnung der Homo-Ehe eine \u00dcbernahme politischer Konsensfindungsmechanismen in die Kirche zu beobachten. Im dialogischen Proze\u00df, der mit nachgerade abergl\u00e4ubischen Heilserwartungen verbunden ist<a title=\"\" href=\"#_ftn85\">[85]<\/a>, kommt es schrittweise zum Meinungsumschwung und schlie\u00dflich zu einer mehrheitlichen Meinungsbildung zugunsten eines \u201eneuen Konsenses\u201c. Interessant ist nun freilich, da\u00df es z.B. in der EKD und in der Kirche von Schweden einen in der Politik \u00fcblichen \u201eMinderheitenschutz\u201c gerade nicht geben soll. Schon diese Beobachtung zeigt, da\u00df sich die Politisierung der Kirche mit dem ihr anvertrauten Evangelium offensichtlich nicht vertr\u00e4gt. Die eintretende Vermischung der beiden Reiche zeitigt totalit\u00e4re Resultate. Die ausgerechnet in einer vermeintlich pluralistischen und toleranten Zeit ergehenden radikalen Gehorsamsforderungen der kirchlichen Autorit\u00e4ten an die Frauenordinationsgegner sprechen hier f\u00fcr sich. Und man kann durchaus beobachten, wie sich diese Totalitarisierung bereits in der Beschwichtigungsphase ank\u00fcndigt. Wo Schrift und Bekenntnis zum Gegenstand unserer De- und Rekonstruktionen werden, kommt es zu einer Polarisierung der Kirche, die theologisch als H\u00e4retisierung bezeichnet werden mu\u00df, in dem Sinne, wie Peter Brunner formuliert hat: \u201eAn die Stelle der Bindung an das Bekenntnis tritt die Bindung an diese oder jene theologische Schulmeinung, die nun notwendig selbst mit der exklusiven Autorit\u00e4t eines Dogmas auftreten mu\u00df. Wo die Autorit\u00e4t der Schrift verlorengeht, tritt an die Stelle der Confessio der Kirche die Hairesis der Schule.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn86\">[86]<\/a> Wer sich nicht der Schulbildung anschlie\u00dft, wird mit Karikaturen (\u201ehierarchisch abgehoben\u201c), Schm\u00e4hungen und Verd\u00e4chtigungen<a title=\"\" href=\"#_ftn87\">[87]<\/a> \u00fcberzogen, als dialogunf\u00e4hig oder gar ideologisch verblendet bzw. \u00fcberkommenen Rollenbildern verhaftet bezeichnet. Der Grundsatz des Bekenntnisses \u201esine vi, sed verbo\u201c kann eben in beiden Phasen au\u00dfer Kraft gesetzt werden, in der Phase der Beschwichtigung ebenso wie in der Phase der endg\u00fcltigen Durchsetzung der \u201eSchule\u201c. Nicht selten werden die Medien funktionalisiert<a title=\"\" href=\"#_ftn88\">[88]<\/a> oder wird in der Diskussion mit der vermeintlichen Unvereinbarkeit mit weltlichen Gesetzen gedroht. Die Politisierung zieht sich bis hinein in die inhaltliche Auseinandersetzung. Dies zeigt sich \u00fcberall dort, wo die nach Schrift und Bekenntnis geistlich-theologisch qualifizierte Wirklichkeit der Relation von Mann und Frau, Amt und Gemeinde soziologisch als \u201eRollenverhalten\u201c uminterpretiert wird<a title=\"\" href=\"#_ftn89\">[89]<\/a>. Im gesellschaftlichen Kontext durchaus angemessene Kriterien werden sachfremd an die Schriftinhalte herangetragen, ja, diese Kriterien sollen zunehmend die sogenannte kirchliche Agenda bestimmen<a title=\"\" href=\"#_ftn90\">[90]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der entscheidende Ma\u00dfstab f\u00fcr die Definition und Grenzziehung zwischen Konsens und H\u00e4resie ist letztlich allein die Sozialsch\u00e4dlichkeit. Die Verletzung oder St\u00f6rung der harmonischen Gemeinschaft darf auch in Gewissenskonflikten nicht toleriert werden und wird daher disziplinarisch geahndet. Reinhard Slenczka fragt zu Recht: \u201eWohin ist eine Kirche der Reformation gekommen, wenn sie Mehrheitsentscheidungen kirchlicher Instanzen f\u00fcr heilsnotwendig erkl\u00e4rt, wenn diejenigen, die dem aufgrund der Schrift widersprechen, diffamiert werden und wenn schlie\u00dflich an das Wort Gottes gebundene Gewissen durch Zwangsma\u00dfnahmen diszipliniert werden?\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn91\">[91]<\/a> Nachdenklich m\u00fc\u00dfte es machen, da\u00df die so agierenden Kirchen immer mehr Z\u00fcge einer quasi-papistischen Totalherrschaft annehmen &#8211; bis hin zum Anspruch der Unfehlbarkeit<a title=\"\" href=\"#_ftn92\">[92]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4.2.\u00a0 Der Konflikt um die Heilsgewi\u00dfheit<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gerade in dieser Situation ist es um so bemerkenswerter, da\u00df die Legitimit\u00e4t des Frauenpfarramts immer wieder Einzelpersonen<a title=\"\" href=\"#_ftn93\">[93]<\/a> oder Kirchen unplausibel erscheint, so da\u00df sie trotz aller Widerst\u00e4nde und Gegenma\u00dfnahmen zum urspr\u00fcnglichen Konsens zur\u00fcckkehren. Dieser reformatorische Konsens aber kennt als oberstes Kriterium nicht die \u201eSozialsch\u00e4dlichkeit\u201c, sondern die \u201eHeilssch\u00e4dlichkeit\u201c (Johannes Wirsching). Hier wei\u00df man, da\u00df die Kirche ihre Grenzen nicht selbst schafft, sondern auf sie st\u00f6\u00dft, wo die Stiftungen Gottes verlassen werden. Hier lebt man zugleich von der Verhei\u00dfung, da\u00df nicht wir die Kirche tragen und durch Anpassung an die Gesellschaft und ihre Normen sichern k\u00f6nnen, sondern allein der Herr selbst durch sein Wort und Sakrament. Dort, wo dieses lauter und rein verk\u00fcndet wird, findet man sich mit denen zusammen, die das ebenso tun, wie auch immer das zun\u00e4chst organisatorisch aussehen mag. Lassen sich Kirchen zum magnus consensus von Schrift und Bekenntnis zur\u00fcckf\u00fchren, wie das in Lettland geschehen ist, so ist das ebenso Grund zur Freude, wie wenn sich die aus der Kirche von Schweden ausgegrenzten Br\u00fcder und Schwestern in der \u201eMissionsprovinz\u201c sammeln. Beide Ereignisse sind anschauliche Beispiele daf\u00fcr da\u00df, wie Slenczka schreibt, auch nach der Einf\u00fchrung der Frauenordination \u201edie Beunruhigung der Gewissen durch das unver\u00e4nderte Wort der Heiligen Schrift\u201c bleibt, \u201edessen Wirkung auch durch kirchliche Entscheidungen niemals au\u00dfer Kraft gesetzt werden kann\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn94\">[94]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine letzte Zuspitzung, ja einen letzten Beweis f\u00fcr den zutiefst <em>endzeitlichen<\/em> Charakter des Konflikts, bietet ein Vergleich der Auseinandersetzung um die Gewi\u00dfheitsfrage in den beiden zu Anfang beschriebenen Konfliktphasen. W\u00e4hrend in der Phase der Beschwichtigung die Ablehnung der Frauenordination mit dem Argument der fehlenden Heilsgewi\u00dfheit im Fall der Pfarramtsf\u00fchrung durch Frauen von den Bef\u00fcrwortern des Frauenpfarramts karikiert oder gar mit Hinweis auf eine Abh\u00e4ngigkeit von Rollenbildern psychologisiert und l\u00e4cherlich gemacht wird<a title=\"\" href=\"#_ftn95\">[95]<\/a>, taucht eben dieses Argument nach Einf\u00fchrung der Frauenordination im Argumentations- und Disziplinierungsarsenal ihrer Verteidiger wieder auf. So hei\u00dft es in einem von Slenczka zitierten Bericht des ehemaligen Hannoverschen Landesbischofs Hirschler: \u201eWenn es um die Bestreitung des Rechts der Ordination von Frauen geht, dann ist eine andere Ebene erreicht. Das steht in unserer Kirche nicht mehr zur Disposition. Wer in unserer Kirche in den Dienst der Verk\u00fcndigung berufen ist, hat nicht das Recht, die Frauenordination in Frage zu stellen. Warum? Weil daran die Frage der Heilsgewi\u00dfheit der Gemeindeglieder h\u00e4ngt. Wenn die Ordination von Frauen nicht als vor Gott sachgem\u00e4\u00dfes Handeln der Kirche angesehen wird, wenn das umstritten ist, dann k\u00f6nnen Gemeindeglieder nicht mehr gewi\u00df sein, da\u00df der Gottesdienst, den sie unter der Leitung ihrer Pastorin feiern, der Ort der verhei\u00dfenen Gegenwart Gottes ist. Sie k\u00f6nnen nicht gewi\u00df sein, da\u00df ihnen in der Verk\u00fcndigung Gottes Wort zugesagt wird, da\u00df das Abendmahl das Abendmahl des Herrn ist, da\u00df die Vergebung, die ihnen die Pastorin zuspricht, Gottes Vergebung ist. Wer am Gottesdienst teilnimmt, mu\u00df gewi\u00df sein k\u00f6nnen, da\u00df hier im Auftrag Gottes geredet und gehandelt wird.\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn96\">[96]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit dieser klaren und in sich konsistenten Aussage haben sich die mahnenden und warnenden Prophezeiungen derer erf\u00fcllt, die schon in der ersten Konfliktphase wu\u00dften, da\u00df die Frauenordination im Bereich der lutherischen Kirche zu einer Kirchenspaltung f\u00fchren mu\u00df<a title=\"\" href=\"#_ftn97\">[97]<\/a>. Die Einsicht, da\u00df es doch um letzte Dinge, ja, um das Heil selber geht, zwingt zur Entscheidung<a title=\"\" href=\"#_ftn98\">[98]<\/a>. Der auf beiden Seiten zu beobachtende theologische Kl\u00e4rungsproze\u00df hat zur Vertiefung des Gegensatzes zwischen immer weiter gehenden Paradigmenwechseln und einer breiten und erneuten Vergewisserung um den \u00fcberkommenen kirchlichen Lehrkonsens gef\u00fchrt. Die Behauptungen aus der Beschwichtigungsphase, bei der Einf\u00fchrung der Frauenordination sei das Evangelium nicht ber\u00fchrt und st\u00fcnde die Kirchengemeinschaft nicht auf dem Spiel, m\u00fcssen angesichts der j\u00fcngsten Entwicklungen als widerlegt gelten. So nimmt es nicht wunder, da\u00df wir jetzt dabei sind, in eine dritte Phase des Konflikts einzutreten, n\u00e4mlich die immer sch\u00e4rfere Disziplinierung auf kirchenamtlicher Ebene und die diese Ma\u00dfnahmen flankierende \u2013 nachtr\u00e4glich oder vorauseilend best\u00e4tigende &#8211; kirchengeschichtliche Revision, wie wir sie bei Appold und Stolle beobachten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unser \u00dcberblick hat freilich auch gezeigt, da\u00df es keineswegs erstaunlich ist, da\u00df der Konflikt um die Frauenordination <em>immer noch<\/em> im Gange ist. Er gr\u00fcndet im Handeln des dreieinigen Gottes in Sch\u00f6pfung und Erl\u00f6sung. Mit Rudolf Eles halten wir daher fest: \u201eAmt und Gemeinde sind von diesem Sch\u00f6pfungs- und Erl\u00f6sungskonzept Gottes nicht abtrennbar. Sie werden, was ihre Substanz betrifft, niemals entlassen unter das glaubensfremde Gesetz der unterschiedlichen, sich hier langsamer, dort schneller ver\u00e4ndernden gesellschaftlichen Konkretionen. In das Amt, das Christus repr\u00e4sentiert, k\u00f6nnen nur M\u00e4nner berufen werden; und die Gemeinde, die sich als Braut versteht und die Stimme des Br\u00e4utigams h\u00f6ren will, wehrt sich gegen die Aufl\u00f6sung dieses irdischen Symbols f\u00fcr ihr Verh\u00e4ltnis zu Christus\u201c<a title=\"\" href=\"#_ftn99\">[99]<\/a>.<\/p>\n<div><br clear=\"all\" \/><\/p>\n<hr align=\"left\" size=\"1\" width=\"33%\" \/>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref1\">[1]<\/a> Erweiterter und mit Anmerkungen erg\u00e4nzter Vortrag auf der Tagung des Arbeitskreises evangelikaler Theologen am 15.\/16.9.2006 in Schriesheim bei Heidelberg.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref2\">[2]<\/a> Kenneth G. Appold: Frauen im fr\u00fchneuzeitlichen Luthertum: Kirchliche \u00c4mter und die Frage der Ordination, in: ZThK 103, 2006, S. 253-279, hier S. 253.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref3\">[3]<\/a> Allerdings m\u00fc\u00dfte man sich f\u00fcr ein solches Urteil genau betrachten, wie bzw. unter welchem Druck die Einf\u00fchrung der Frauenordination in Lettland einst zustande gekommen ist.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref4\">[4]<\/a> Reinhard Slenczka: Die Heilige Schrift, das Wort des dreieinigen Gottes, in: KuD 51, 2005, S. 174-191, hier S. 177, Anm. 8: \u201eDie Kirchenleitung soll ihren Einflu\u00df in Zusammenarbeit mit den Partnerkirchen im Lutherischen Weltbund geltend machen und darauf dringen, da\u00df die in Frage gestellte Frauenordination als status confessionis (Bekenntnisfrage) gewertet wird.\u201c So lautet die von Slenczka zitierte Resolution der nordelbischen Synode vom 28. September 1996; vgl. auch ebd., S. 174, Anm. 1; ferner: Ders.: Die Ordination von Frauen zum Amt der Kirche, in: Ders.: Neues und Altes. Ausgew\u00e4hlte Aufs\u00e4tze, Vortr\u00e4ge und Gutachten. Band 3, Neuendettelsau 2000, S. 183-196, hier S. 183.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref5\">[5]<\/a> Vgl. die Dokumentation des Briefwechsels zwischen Erzbischof Hammar und Bischof Obare in: Lutherische Beitr\u00e4ge 10, 2005, S. 57-61, ferner: Johannes Junker: Eine Missionsprovinz in Schweden, ebd., S. 52-56; Bengt Birgersson: Perspektiven aus der Ev.-Luth. Kirche in Schweden, in: Lutherische Beitr\u00e4ge 11, S. 92-105.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref6\">[6]<\/a> Appold, Frauen, S. 279.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref7\">[7]<\/a> Hermann Dietzfelbinger: Ver\u00e4nderung und Best\u00e4ndigkeit. Erinnerungen, M\u00fcnchen 1984, S. 319: \u201eNach meiner \u00dcberzeugung hat die Tatsache, da\u00df wir in dieser nur scheinbar nicht erstrangigen, in Wirklichkeit aber fast alle Grundprobleme der Gemeinde Christi ber\u00fchrenden Sache nicht mit der n\u00f6tigen Geduld einen gemeinsamen Weg beschritten haben, die Konsolidierung und die innere Kraft der VELKD wesentlich behindert.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref8\">[8]<\/a> Das ist das wiederholt ausgesprochene ceterum censeo der Ringvorlesung der (damaligen)Fakult\u00e4t der Lutherischen Theologischen Hochschule Oberursel, wie sie unter dem Titel \u201eFrauen im kirchlichen Amt? Aspekte zum F\u00fcr und Wider der Ordination von Frauen\u201c ver\u00f6ffentlicht worden ist (Hg.: Volker Stolle, Oberursel 1994, OuH 28, im folgenden: Fakult\u00e4t, Frauen). Vgl. dazu die wichtige Kritik bei Gottfried Martens: Stellungnahme zu Volker Stolle (Hrsg.): Frauen im kirchlichen Amt?, Berlin\/Hannover 1995, S. 10; ferner Hermann Sasse: Ordination von Frauen? In: Lutherische Bl\u00e4tter 26, Nr. 110, 1974, S. 3, der dort mit Blick auf diese Argumentation vom \u201egro\u00dfe(n) Beruhigungsmittel f\u00fcr verwirrte Gewissen in modernen Kirchen\u201c spricht: \u201eDas Evangelium steht nicht auf dem Spiel!\u201c \u2013 \u201eLediglich eine \u00e4u\u00dfere Ordnung wurde ge\u00e4ndert!\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref9\">[9]<\/a> Vgl. FAZ, 11.3.1994: \u201eWer sich der Frauenordination widersetze, irre im Glauben \u2013 ein kleiner Bannfluch ex cathedra aus Canterbury nach Rom\u201c.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref10\">[10]<\/a> = EKD-Texte 44.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref11\">[11]<\/a> Reinhard Slenczka: \u201dMagnus Consensus\u201d. Die Einheit der Kirche in der Wahrheit und der gesellschaftliche Pluralismus, in: Ders.: Neues und Altes. Ausgew\u00e4hlte Aufs\u00e4tze, Vortr\u00e4ge und Gutachten. Band 3, Neuendettelsau 2000, S. 13-57, hier S. 13f.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref12\">[12]<\/a> Vgl. EKD, Frauenordination, S. 8. Dazu pa\u00dft der Brief von Bischof Walter Obare Omwanza, Kenia, an Erzbischof K.G. Hammar vom 16. M\u00e4rz 2004, in: Lutherische Beitr\u00e4ge 10, 2005, S. 59-61, hier 60: \u201eDie Weihe von Frauen zum apostolischen Priesteramt ist eine Neuheit \u2026 Diese gnostische Neuheit fordert nun offenbar nicht nur die Alleinherrschaft in der Kirche, sondern auch Tyrannei, weil sie nicht einmal eine minimale Zusammenarbeit mit dem klassischen Christentum, wie dies insbesondere in den lutherischen Bekenntnisschriften niedergelegt ist, tolerieren kann.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref13\">[13]<\/a> Vgl. Peter Brunner: Das Hirtenamt und die Frau, in: Ders.: Pro Ecclesia. Gesammelte Aufs\u00e4tze zur dogmatischen Theologie, Band 1, F\u00fcrth, 3. Auflage 1990, S. 310-338, hier S. 319; S. 332: \u201eDie mit der Erschaffung des Menschen gesetzte Kephale-Struktur des Verh\u00e4ltnisses Mann-Frau und das durch diese Ordnung der Frau in eigent\u00fcmlicher Weise geltende Gebot der Unterordnung (Hypotage) stehen in der Kirche Jesu Christi bis zum J\u00fcngsten Tag in Kraft. Sollte jemand das tats\u00e4chlich wirksame Bestehen dieser Ordnung und die tats\u00e4chliche G\u00fcltigkeit des dieser Ordnung entsprechenden Gebotes durch Lehre und Verk\u00fcndigung bestreiten, so w\u00fcrde er an einem zentralen Punkt, an dem das Ganze der christlichen Botschaft letzten Endes auf dem Spiel steht, eine falsche Lehre verk\u00fcndigen; er w\u00e4re H\u00e4retiker.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref14\">[14]<\/a> \u201eD\u00e5 det nu fattade beslutet icke blott inneb\u00e4r ett avg\u00f6rande av den begr\u00e4nsade fr\u00e5gan om kvinnliga pr\u00e4ster, utan enligt min \u00f6vertygelse tillika inkluderar, att v\u00e5r kyrka v\u00e4xlar in p\u00e5 ett f\u00f6r henne hittills fr\u00e4mmande sp\u00e5r i riktning mot gnosticismens och \u2019sv\u00e4rmarnas\u2019 \u00e5sk\u00e5dning\u2026 m\u00e5ste jag framf\u00f6ra mitt djupa beklagande av det fattade beslutet och anm\u00e4la min reservation till detsamma.\u201d (Kyrkom\u00f6tets protokoll nr 4, 1958, S. 154) <strong>\u201eDa der nun gefa\u00dfte Beschlu\u00df nicht nur eine Entscheidung \u00fcber die begrenzte Frage der weiblichen Priester bedeutet, sondern nach meiner \u00dcberzeugung zugleich einschlie\u00dft, da\u00df unsere Kirche in eine f\u00fcr sie bisher fremde Spur einwechselt in Richtung auf eine Anschauung des Gnostizismus und der \u201aSchw\u00e4rmer\u2019, mu\u00df ich meine tiefe Klage \u00fcber den gefa\u00dften Beschlu\u00df vortragen und meinen Vorbehalt dagegen anmelden.\u201c<\/strong> F\u00fcr die \u00dcbermittlung des Zitats danke ich Herrn Rev. Eric Andrae, Pittsburgh, f\u00fcr die \u00dcbersetzung aus dem Schwedischen Herrn Pfarrer J\u00fcrgen Diestelmann, Braunschweig.<\/p>\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref15\">[15]<\/a> Es ist hier nicht Raum, die Vorg\u00e4nge der letzten 15 Jahre etwa in der SELK zu referieren. Einige Hinweise m\u00f6gen gen\u00fcgen. Die Auseinandersetzung innerhalb der SELK dreht sich um die Frage, inwiefern sich Artikel 7,2 der Grundordnung, wonach zumPredigtamt der Kirche nur M\u00e4nner ordiniert werden k\u00f6nnen, theologisch begr\u00fcnden l\u00e4\u00dft. Dazu sind in den letzten Jahren nach m\u00fchseliger Kommissionsarbeit Teilergebnisse etwa zur Frage nach den Adiaphora oder zur Frage der Sch\u00f6pfungsordnung erschienen. Eine vielversprechende Ausarbeitung der Theologischen Kommission zum Thema \u201eAmt, \u00c4mter und Dienste\u201c ist derzeit Gegenstand der Beratungen der Pfarrkonvente. All diese Bem\u00fchungen sind wichtiger Ausdruck des Willens, einen gemeinsamen Weg zu gehen, der von m\u00f6glichst vielen mitgetragen werden kann.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p>Nicht die Augen verschlie\u00dfen darf man allerdings vor der Tatsache, da\u00df parallel zu diesen Bem\u00fchungen einige Bef\u00fcrworter der Frauenordination ihre argumentative Position vehement weiter ausgebaut und versch\u00e4rft haben. Das betrifft insbesondere den Versuch Volker Stolles, Luther und die lutherische Tradition als Kronzeugen f\u00fcr die Frauenordination einzuf\u00fchren, auf den wir weiter unten noch eingehen werden. Zugleich darf nicht \u00fcbersehen werden, da\u00df dies bei Stolle mit einem expliziten und zentrale Bereiche der Theologie ber\u00fchrenden Paradigmenwechsel einhergeht, der zu einer durchgreifenden Destruktion lutherischer Lehrinhalte f\u00fchrt (vgl. sein Buch \u201eLuther und Paulus\u201c Die exegetischen und hermeneutischen Grundlagen der lutherischen Rechtfertigungslehre im Paulinismus Luthers, Leipzig 2002). Das betrifft bei Stolle nicht nur das Amt der Kirche, sondern auch die Frage nach der Rechtfertigung, die bei Stolle v\u00f6llig neu \u201ekonstruiert\u201c wird. Auch die innerkanonische Sachkritik, die Stolle in seiner Argumentation f\u00fcr die Frauenordination betreibt, hat er inzwischen in seinem Buch auf andere Bereiche des Neuen Testaments und andere Lehrfragen \u00fcbertragen. Da Stolle der wichtigste theologische Gew\u00e4hrsmann der Frauenordinationsbef\u00fcrworter in der SELK ist, mu\u00df man davon ausgehen, da\u00df auch seine noch weiter gehenden Paradigmenwechsel rezipiert werden (vgl. als Spitze des Eisbergs die Internetplattform: <a href=\"http:\/\/www.frauenordination.de\/\">http:\/\/www.frauenordination.de\/<\/a>, dort unter \u201eVorg\u00e4nge SELK\u201c). Beachtung verdient z.B. die nicht nur \u00fcbers Internet (ebd.) verbreitete Zusammenstellung Stolles: \u201eAusgeblendetes, was jedoch f\u00fcr das Thema von gro\u00dfer Bedeutung ist, sowie Unklarheiten, die zu falschen Schl\u00fcssen verleiten k\u00f6nnen\u201c, zur im Auftrag der Kirchenleitung der SELK erarbeiteten Seminareinheit: \u201eOrdination von Frauen zum Amt der Kirche? Seminareinheit f\u00fcr die theologische Weiterarbeit durch die Bezirkspfarrkonvente zum Jahresthema II\/2006\u201c. Die Art und Weise, wie man diesen \u201eKlarstellungen\u201c dann im kirchlichen Diskurs wiederbegegnet, zeigt, da\u00df man es in der Tat mit einer \u201eSchulbildung\u201c zu tun hat, in der einer den Ton vorgibt und andere kollektiv folgen. Zu Stolles \u201eDestruktion des lutherischen Sinnganzen\u201c (so Stolle selbst in seinem Buch, a.a.O., S. 438) vgl. Heft 4\/2003 der Zeitschrift \u201eLutherische Beitr\u00e4ge\u201c (Jahrgang 8) und meine Auseinandersetzung: Wider die alten und neuen Antinomer. \u00dcber \u201eParadigmenwechsel\u201c in der lutherischen Theologie, in: Armin Wenz: Sana Doctrina. Heilige Schrift und theologische Ethik, Frankfurt am Main 2004 (Kontexte 37), S. 335-356.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref16\">[16]<\/a> Fakult\u00e4t, Frauen, S. 8.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref17\">[17]<\/a> Vgl. z.B. die von Regin renter referierte Position Gustaf Wingrens (Die Ordination der Frauen zu dem \u00fcberlieferten Pfarramt der lutherischen Kirche, Luthertum Heft 28, Berlin und Hamburg 1967, S. 15).<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref18\">[18]<\/a> Vgl. auch Appold, Frauen, der sich wiederholt auf Luthers Verbindung von allgemeinem Priestertum und Amt beruft, ohne zu kl\u00e4ren, wie beide sich bei Luther zueinander verhalten.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref19\">[19]<\/a> Vgl. Volker Stolle: Im Dienst Christi und der Kirche. Zur neutestamentlichen Konzeptualisierung kirchlicher \u00c4mter, in: LuThK 20, 1996, S. 65-131, hier S. 126.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref20\">[20]<\/a> In EKD, Frauenordination auf fast jeder Seite.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref21\">[21]<\/a> EKD, Frauenordination, S. 6. Stolle spricht entsprechend von zeitbedingten \u201eOrdnungsstrukturen\u201c (Neutestamentliche Aspekte zur Frage der Ordination von Frauen, in: Fakult\u00e4t, Frauen, S. 69-79, hier, S. 69), vgl. dazu die Kritik bei Martens, Stellungnahme, S. 31.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref22\">[22]<\/a> Stolle, Aspekte, S. 73f. Vgl. dazu kritisch Martens, Stellungnahme, S. 37: \u201eDie Behauptung, in der christlichen Gemeinde spiele \u201edie Unterscheidung zwischen Mann und Frau, wie sie in der Sch\u00f6pfung geordnet ist, \u2026 keine Rolle mehr, trifft vielleicht auf bestimmte gnostische Gemeinden, sicher jedoch nicht auf Paulus und seine Gemeinden zu. Wie man zu solch einer Behauptung angesichts von 1. Kor 11 und 14, Eph 5 und 1. Tim 2 kommen kann, ist ein R\u00e4tsel.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref23\">[23]<\/a> Stolle, Aspekte, S. 78f.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref24\">[24]<\/a> Vgl. dazu die nicht umsonst als Stellungnahme zu \u201eFrauen im kirchlichen Amt?\u201c ver\u00f6ffentlichte Ausarbeitung von Armin-Ernst Buchrucker: Frauenpfarramt und Feministische Theologie (Hannover 1995).<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref25\">[25]<\/a> Als paradigmatisch hierf\u00fcr ist auf den \u201eHirtenbrief zur Frage der Ordination von Frauen zum Amt der Kirche\u201c von Bischof Jobst Sch\u00f6ne aus dem Jahre 1994 hinzuweisen (Ders.: Botschafter an Christi Statt. Versuche, Gro\u00df Oesingen 1996, S. 70-82, hier vor allem S. 73-82).<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref26\">[26]<\/a> Vgl. Weinrich, It is not given (wie Anm. 34), S. 29: \u201cWe need to reflect upon the inner and organic connections which bind the speaking of the Gospel and the administration of the sacraments to the inner life of the most Holy Trinity.\u201d &#8211; und der Kontext ebd.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref27\">[27]<\/a> Vgl. Sch\u00f6ne, Hirtenbrief, S. 79: \u201eDas Bild von Christus als dem Hirten und Bischof unserer Seelen (1. Petrus 2,25) verbla\u00dft, wenn nicht in seinem Namen und Auftrag Hirten reden und handeln, die er als seine Botschafter (2. Korinther 5,20) ausgesandt hat. Erfahrungen und W\u00fcnsche, Bed\u00fcrfnisse und Erwartungen, die von Menschen abgeleitet und auf sie, speziell auf Frauen, bezogen sind, k\u00f6nnen dann schnell ein neues Gottes- und Christusbild formen.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref28\">[28]<\/a> Gottfried Martens: Gibt es das \u201eeine, von Christus gestiftete Amt der Wortverk\u00fcndigung und Sakramentsverwaltung\u201c? Beobachtungen zur Frage von Amt und \u00c4mtern im Neuen Testament unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Pastoralbriefe, in: Lutherische Beitr\u00e4ge 10, 2005, S. 3-20. Zum neutestamentlichen Befund vgl. auch die Aufs\u00e4tze von Hartmut G\u00fcnther: Ordination von Frauen zum Amt der Kirche? Erw\u00e4gungen zu einer umstrittenen Frage, in: LuThK 21, 1997, S. 99-113 und John W. Kleinig: Die Heilige Schrift und der Ausschlu\u00df der Frauen vom Hirtenamt, in: Lutherische Beitr\u00e4ge 2, 1997, S. 5-20.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref29\">[29]<\/a> Gert Kelter: Das apostolische Hirtenamt der Kirche als institutionalisierte Zuspitzung der potestas clavium. Entwurf einer Zuordnung von Amt, \u00c4mtern und Diensten in der Kirche vor dem Hintergrund von CA XXVIII, in: Lutherische Beitr\u00e4ge 10, 2005, S. 21-34; Ders.: Parochiales oder di\u00f6zesanes Bischofsamt? Versuch einer Auseinandersetzung mit neuen Ergebnissen \u00f6kumenischer Forschung, in: Lutherische Beitr\u00e4ge 11, 2006, S. 71-91. Vgl. auch Armin Wenz: \u201eVom Amt der Schl\u00fcssel\u201c \u2013 ein Katechismusst\u00fcck und seine Bedeutung, in: Eintr\u00e4chtig Lehren. Festschrift f\u00fcr Bischof Dr. Jobst Sch\u00f6ne, hg. v. J\u00fcrgen Diestelmann und Wolfgang Schillhahn, Gro\u00df Oesingen 1997, S. 542-558.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref30\">[30]<\/a>Armin Wenz: Die Lehre von den Sch\u00f6pfungsordnungen \u2013 ein \u00fcberholtes Theologumenon? In: Ders.: Sana Doctrina. Heilige Schrift und Theologische Ethik, Frankfurt am Main 2004, S. 146-181.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref31\">[31]<\/a> Armin Wenz: The Office of the Ministry in Lutheran Pastoral Theology of the 19<sup>th<\/sup> Century. Wilhelm L\u00f6he and August Vilmar: Two Confessors of a Lutheran Doctrine of the Ministry.<strong> <\/strong>Noch unver\u00f6ffentlicht. Ver\u00f6ffentlichung in russischer \u00dcbersetzung von Pavel Butakov, Nowosibirsk, geplant im Tagungsband der III. Theologischen Konferenz des Lutherischen Theologischen Seminars, Nowosibirsk (22.-23.2.2006).<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref32\">[32]<\/a> Gottfried Martens: Die Adiaphora als theologisches Problem. Ans\u00e4tze zu einer Hermeneutik von FC X, in: Lutherische Beitr\u00e4ge 5, 2000, S. 117-127\u00a0 mit dem wichtigen Fazit auf S. 127: \u201eDa\u00df die Wertung kirchlicher Praktiken als Adiaphora \u2026 da, wo mit dieser Wertung wirklich ernst gemacht wird, auf die Dauer zu einer Trennung von denen f\u00fchren mu\u00df, die dieser Wertung widersprechen, stellt FC X deutlich heraus und mahnt uns dazu, mit der Verwendung dieser Begrifflichkeit sorgsam und theologisch verantwortlich umzugehen.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref33\">[33]<\/a> Women in the Church. Scriptural Principles and Ecclesial Practice. A Report of the Commission on Theology and Church Relations of TheLutheranChurch \u2013Missouri Synod, September 1985.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref34\">[34]<\/a> William Weinrich: \u201eIt is not given to Women to Teach\u201c. A <em>Lex<\/em> in Search of a <em>Ratio<\/em>,Fort Wayne,IN, 1993.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref35\">[35]<\/a> Vgl. ebd., S. 29. Zu den unl\u00f6slich mit dem Evangelium verbundenen Geboten vgl. S. 30f.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref36\">[36]<\/a> Bertil G\u00e4rtner: Das Amt, der Mann und die Frau im Neuen Testament, in: In Signo Crucis, Bad Windsheim 1963.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref37\">[37]<\/a> Vgl. aus anglikanischer Sicht: G\u00fcnther Thomann: Die Frauenordination und ihre Folgen f\u00fcr die Anglikanische Gemeinschaft \u2013 Eine kurze \u00dcbersicht, in: Lutherische Beitr\u00e4ge 4, 1999, S. 106-124; aus dem evangelikalen Lager: Werner Neuer: Mann und Frau in christlicher Sicht, Gie\u00dfen\/Basel, 5. Auflage 1993; Markus Liebelt: Frauenordination. Ein Beitrag zur gegenw\u00e4rtigen Diskussion im evangelikalen Kontext, N\u00fcrnberg o.J.; Heinzpeter Hempelmann: Gottes Ordnungen zum Leben. Die Stellung der Frau in der Gemeinde, Ammerbach 1997. Zur orthodoxen Position vgl. Peter Hauptmann: Protestantische Frauenordination in russisch-orthodoxer Sicht, in: Lutherische Beitr\u00e4ge 1, 1997, S. 21-30. Ein historisch weit ausgreifendes und \u00f6kumenisch bedeutsames Standardwerk hat der r\u00f6misch-katholische Theologe Manfred Hauke vorgelegt: Die Problematik um das Frauenpriestertum vor dem Hintergrund der Sch\u00f6pfungs- und Erl\u00f6sungsordnung, Paderborn, 4. Auflage 1995.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref38\">[38]<\/a> So der Grundtenor der Internetplattform <a href=\"http:\/\/www.frauenordination.de\/\">http:\/\/www.frauenordination.de\/<\/a>. Es ist interessant, wie sich dieses Argument auf die sogenannte Diskussions- oder Streitkultur auswirkt. Denn auf ernsthafte Sachargumente von Theologen, von denen man sowieso schon wei\u00df, da\u00df sie Fundamentalisten oder verbohrte Dogmatiker sind, braucht man gar nicht einzugehen. Zu den eigent\u00fcmlichen Erfahrungen, die man dann im innerkirchlichen Diskurs machen kann, vgl. die treffende Glosse von Gert Kelter: Theologie und Wirklichkeit. Eine sehr popul\u00e4rphilosophische Glosse, in: Lutherische Beitr\u00e4ge 11, 2006, S. 253-255. Was wirklich hinter dem Fundamentalismusvorwurf steckt, ist die Ausblendung der geistgewirkten Realit\u00e4t von Theologie und Kirche. Die postmoderne, konstruktivistische Hermeneutik ver\u00e4ndert so v\u00f6llig die Kommunikation. Denn wenn man sich \u00fcber die vorgegebenen Realit\u00e4ten, einschlie\u00dflich der biblischen Aussagen und Inhalte, nicht mehr verst\u00e4ndigen kann, weil diese nur zeitbedingte Konstruktionen sind und weil jedes Verstehen relativ ist, wird Kommunikation zum Machtkampf, in dem sich der st\u00e4rkste (\u201eplausibelste\u201c, m\u00e4chtigste etc.) Konstrukteur durchsetzt.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref39\">[39]<\/a> EKD, Frauenordination, S. 5: \u201eGehorsam gegen die Schrift kann nicht bedeuten, da\u00df einzelne Bibelverse als \u201aBeweiss\u00e4tze\u2019 (dicta probantia) isoliert und ihr engerer und weiter Kontext ignoriert werden.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref40\">[40]<\/a> Ebd.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref41\">[41]<\/a> Stolle, Dienst, passim.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref42\">[42]<\/a> Vgl. EKD, Frauenordination, S. 5: \u201eWenn sp\u00e4tere Texte und Traditionen die Frauen als Verursacherinnen der S\u00fcnde in der Welt bezeichnen und ihre Unterordnung unter M\u00e4nner fordern (so bes. 1. Tim 2,8-15), ist dies ein Ergebnis einer vom urspr\u00fcnglichen Sinn abr\u00fcckenden Wirkungsgeschichte, die sich jedoch stets aufs neue an der befreienden Botschaft des Evangeliums Jesu Christi und ihrem Verst\u00e4ndnis der Sch\u00f6pfung messen lassen mu\u00df.\u201c; Stolle, Aspekte, S. 77: \u201eDie einschr\u00e4nkenden Anweisungen dagegen nehmen legend\u00e4re Ausschm\u00fcckungen auf, die sich in der Auslegungstradition mit den Texten verbunden hatten und ihre zeitgem\u00e4\u00dfe Aktualisierung und Anwendung darstellen (I Kor 11,7-10; I Tim 2,13-15). Unter anderen kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen verlieren sie mit ihren eigentlichen Voraussetzungen ihre Plausibilit\u00e4t und werden gegenstandslos.\u201c Ferner Stolles Rezension von: Ulrike Wagener: Die Ordnung f\u00fcr das \u201eHaus Gottes\u201c. Der Ort von Frauen in der Ekklesiologie und Ethik der Pastoralbriefe (T\u00fcbingen, 1994), in: LuThK 19, 1995, S. 159: \u201eDie vorliegende Untersuchung f\u00fchrt in guter und einsichtiger Weise in die hermeneutische Problematik hinein, da\u00df der I Tim in den behandelten Texten von der theologischen Linie des Paulus abweicht und eine Gestaltung des Gemeindelebens von au\u00dferchristlichen gesellschaftlichen Vorgaben her sucht. Wenn das richtig gesehen ist, kommt die Kirche gar nicht um die Entscheidung herum, ob sie dem sich der antiken Gesellschaftsordnung verdankenden Modell kritiklos folgen oder der in Christus geschenkten evangelischen Freiheit Raum geben will.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref43\">[43]<\/a> Volker Stolle: I Kor 14,26-40 und die Gottesdienstreform der lutherischen Reformation. Die biblische Grundlegung des Gottesdienstes als hermeneutische Frage, in: LuThK 19, 1995, S. 98-135, hier S. 135.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref44\">[44]<\/a> EKD, Frauenordination, S. 4f. Vgl. dazu Reinhard Slenczka: Ist die Kritik an der Frauenordination eine kirchentrennende Irrlehre? Dogmatische Erw\u00e4gungen zu einer Erkl\u00e4rung des Rates der EKD vom 20. Juli 1992, in:\u00a0 Ders.: Neues und Altes. Ausgew\u00e4hlte Aufs\u00e4tze, Vortr\u00e4ge und Gutachten. Band 3, Neuendettelsau 2000, S. 197-210, hier S. 201. Martens bezeichnet Brunners Abhandlung \u201eHirtenamt und die Frau\u201c als \u201eden wohl tiefgr\u00fcndigsten ablehnenden Beitrag zu dieser Frage\u201c (Stellungnahme, S. 4).<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref45\">[45]<\/a> Brunner, Hirtenamt, S. 317. Vgl. Prenter, Ordination, S. 6-8; G\u00e4rtner, Amt, S. 8.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref46\">[46]<\/a> Vgl. Weinrich, It is not given, S. 14: Paul argues \u201cnot on the basis \u2026 of the culture and society\u201d, but \u201con the basis of the story of creation\u201d.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref47\">[47]<\/a> Auf diese Pr\u00e4misse und ihre Anwendung durch Luther weist Hans Kirsten hin: Luther und die Frauenordination, in: Ders.: Die Kirche in der Welt. Aufs\u00e4tze zur praktischen Theologie aus drei Jahrzehnten, Gro\u00df Oesingen 1983, S. 185-194, hier vor allem S. 192f.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref48\">[48]<\/a> Darauf weist mit Nachdruck Martens hin (Stellungnahme, S. 31-33).<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref49\">[49]<\/a> Vgl. dazu kritisch Martens, Stellungnahme, S. 49.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref50\">[50]<\/a> Das betrifft insbesondere die \u201eBelege\u201c f\u00fcr Luthers angebliche Ableitung des kirchlichen Amtes aus dem allgemeinen Priestertum. Vgl. z.B. EKD, Frauenordination, S. 3. Da\u00df die lutherischen Bekenntnisschriften kein einziges Mal das \u201eallgemeine Priestertum\u201c bei der Begr\u00fcndung des kirchlichen Amtes auch nur erw\u00e4hnen, ist wiederum keiner Erw\u00e4hnung wert.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref51\">[51]<\/a> Volker Stolle: Luther, das \u201eAmt\u2019 und die Frauen, in: LuThK 19, 1995, S. 2-22, hier S. 20. Vgl. ebd., S. 8: \u201eEigene kulturgeschichtliche Bedingtheiten werden damit sowohl biologisch als auch biblizistisch zu untermauern versucht.\u201c; ebd., S. 21: \u201eIm Gegensatz zu dem Schriftwort I Petr 2,9, das deutlich seine eigenst\u00e4ndige Kraft, ja, geradezu eine kritische Sprengkraft entfaltet, wirkt das Schweigegebot bzw. Lehrverbot nicht aus sich heraus, sondern dient der nachtr\u00e4glichen biblischen Begr\u00fcndung von \u00dcberzeugungen, die von anderen Voraussetzungen her evident erscheinen.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref52\">[52]<\/a> Ebd., S. 22. In seinem Aufsatz \u201eI Kor 14,26-40 und die Gottesdienstreform der lutherischen Reformation\u201c res\u00fcmiert Stolle: \u201eDer Ausschlu\u00df der Frauen vom kirchlichen Amt wurde nicht aus dem Auftrag des Evangeliums und der Berufung durch Christus abgeleitet, sondern den menschlichen Ordnungen zugerechnet.\u201c (LuThK 19, 1995, S. 134). Da\u00df Luther selbst den Ausschlu\u00df der Frau vom kirchlichen Amt vom Gebot Christi her begr\u00fcnden konnte, bezeichnet Stolle als \u201eAusnahme\u201c (ebd., S. 134, Anm. 132). Der Umgang mit dem Zitat von Theodosius Harnack ebd. zeigt auch, da\u00df Stolle nur deshalb zu seinen Schlu\u00dffolgerungen kommen kann, weil f\u00fcr ihn die Rede von der Sch\u00f6pfungsordnung immer \u201emenschliche Ordnung\u201c, nicht jedoch wie bei Harnack \u201eg\u00f6ttliche\u201c Ordnung impliziert.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref53\">[53]<\/a> Vgl. auch: Eckhard Struckmeier: Vom Glauben der Kinder im Mutter-Leibe\u2019. Eine historisch-anthropologische Untersuchung fr\u00fchneuzeitlicher lutherischer Seelsorge und Fr\u00f6mmigkeit im Zusammenhang mit der Geburt (Kontexte 31), Frankfurt am Main 2000.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref54\">[54]<\/a> Appold, Frauen, S. 275f.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref55\">[55]<\/a> Vgl. ebd., S. 277: \u201eEs gibt keinen Beleg daf\u00fcr, da\u00df Frauen im fr\u00fchneuzeitlichen Luthertum f\u00fcr das Predigtamt ordiniert worden w\u00e4ren.\u201c Alles, was Appolds Beobachtungen zeigen (und das ist gewi\u00df beachtenswert), ist, da\u00df die orthodoxen Lutheraner so \u201efrauenfreundlich\u201c waren, da\u00df f\u00fcr diese in der Tat zahlreiche <em>neben dem Pfarramt <\/em>\u00a0existierende kirchliche \u00c4mter zug\u00e4nglich waren. Genau das ist aber auch der Vorschlag zahlreicher wichtiger lutherischer Theologen, die der Frauenordination aus theologischen Gr\u00fcnden ablehnend gegen\u00fcberstehen und gerade deshalb fordern, spezifische kirchliche \u00c4mter f\u00fcr theologisch qualifizierte Frauen zu schaffen (vgl. Prenter, Ordination, S. 17; Brunner, Hirtenamt, S. 337f; Slenczka, Ordination, S. 195; Sch\u00f6ne, Hirtenbrief, S. 81). Hinweisen kann man auch auf die <em>Tatsache, <\/em>da\u00df es in den USA gerade die Lutherische Kirche-Missouri Synode und die R\u00f6misch-Katholische Kirche sind, die mit Abstand die meisten Frauen in qualifizierten kirchlichen \u00c4mtern \u2013 mit der einen Ausnahme des Pfarramtes &#8211; besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref56\">[56]<\/a> Appold, Frauen, S. 276.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref57\">[57]<\/a> Ebd., S. 276.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref58\">[58]<\/a> Ebd., S. 277.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref59\">[59]<\/a> Ebd., S. 277.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref60\">[60]<\/a> Ebd., S. 278f.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref61\">[61]<\/a> Rudolf Eles: Martin Luther und das Frauenpfarramt. Bemerkungen zu Prof. Dr. Volker Stolles Aufsatz: \u201eLuther, das \u201aAmt\u2019 und die Frauen\u201c, Gro\u00df Oesingen, 1995; Tom Hardt: Die Lehre Martin Luthers von der Frauenordination. Eine kritische Auseinandersetzung, in: Michael Salzmann, Johannes Junker (Hg.): Ich will hintreten zum Altar Gottes. Festschrift zum 80. Geburtstag f\u00fcr Hans-Heinrich Salzmann, Neuendettelsau 2003, S. 213-229; David P. Scaer: Ordaining Women: Has the Time Come? Fort Wayne 1995 (hektographierte Einf\u00fchrung des Professors f\u00fcr Dogmatik am Concordia Theological Seminary, Fort Wayne \u2013 einer Schwesterhochschule der Lutherischen Theologischen Hochschule in Oberursel &#8211;\u00a0 in die Debatte in der SELK f\u00fcr englischsprachige Leser). Martens, Stellungnahme, S. 52 wendet sich daher zu Recht dagegen, \u201eden Reformator selbst gleichsam zum Kronzeugen f\u00fcr die Legitimit\u00e4t der Frauenordination anzuf\u00fchren\u201c.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref62\">[62]<\/a> Vgl. Hardt, Lehre, passim und Eles, Luther, S. 13, passim.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref63\">[63]<\/a> Appold hat in seiner Habilitation bewiesen, da\u00df er ein profunder Kenner der lutherischen Orthodoxie ist (Vgl. dazu meine Besprechung in: Lutherische Beitr\u00e4ge 10, 2005, S. 261-265). Um so nachdenklicher stimmt, da\u00df er sein theologisches Gewicht nun in dieser Weise kirchenpolitisch in die Waagschale wirft.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref64\">[64]<\/a> Karlmann Beyschlag: Grundri\u00df der Dogmengeschichte. Band II. Gott und Mensch. Teil 2. Die abendl\u00e4ndische Epoche, Darmstadt 2000, S. 401, Anm. 181.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref65\">[65]<\/a> Vgl. Karlmann Beyschlag: Grundri\u00df der Dogmengeschichte. Band I. Gott und Welt, Darmstadt, 2. Auflage 1988, S. 150f: \u201eWas aber ist \u201adas Gnostische\u2019 schlechthin? Fragt man nach dem Grundmotiv, so st\u00f6\u00dft man immer wieder auf die gleiche, letztlich defizit\u00e4re Struktur. Es ist mit einem Wort der Seinsnegativismus der gnostischen Gotteslehre (\u2026), die Verweigerung von Sch\u00f6pfungsordnung und Sch\u00f6pfungstheologie (\u2026) zugunsten einer \u201aSoteriologie der Selbsterhaltung\u2019 und \u201aSelbstverwirklichung\u2019 (\u2026), was den Gnostizismus kirchlich untragbar machte.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref66\">[66]<\/a> Dogmengeschichte II.2 <strong>(wie Anm. 64),<\/strong> S. 401.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref67\">[67]<\/a> Vgl. Brunner, Hirtenamt, S. 310: \u201eIn der alten Kirche war infolge der notwendig gewordenen Auseinandersetzung mit gnostischen und h\u00e4retischen Gruppen die Frage nach der Gestalt des amtlichen Dienstes der Frau in der Kirche noch lebendig.\u201c; William Weinrich: Women in the History of the Church: Learned and Holy, But Not Pastors, in: John Piper, Wayne Grudem (Hg.): Recovering Biblical Manhood and Womanhood. A Response to Evangelical Feminism,Wheaton 1991, S. 274: \u201eAgainst the Gnostic, to maintain a distinction of male and female function was to confess a creation theology that respected the concrete, fleshly differences between man and woman.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref68\">[68]<\/a> Vgl. Armin Wenz: Das Wort Gottes \u2013 Gericht und Rettung. Untersuchungen zur Autorit\u00e4t der Heiligen Schrift in Bekenntnis und Lehre der Kirche, G\u00f6ttingen 1996 (FS\u00d6Th 75), S. 15-85.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref69\">[69]<\/a> Vgl. zu diesem auch im \u00f6kumenischen Gespr\u00e4ch enorm wirksamen Konzept der \u201eMitte des Evangeliums\u201c als \u201eeines organisierenden Prinzips in der Vielzahl der theologischen Konzeptionen, die sich in der \u00dcberlieferung, vor allem auch im Neuen Testament, erkennen lassen\u201c,\u00a0 die Kritik bei Gottfried Martens: Die Rechtfertigung des S\u00fcnders \u2013 Rettungshandeln Gottes oder historisches Interpretament? (FS\u00d6Th 64), G\u00f6ttingen 1992 (hier S. 195; dazu und zum entsprechenden \u201eSubjektwechsel\u201c im Umgang mit der Heiligen Schrift vgl. ebd., passim!).<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref70\">[70]<\/a> Prenter, Ordination, S. 18 mit der Fortsetzung ebd.: \u201eEs geht wohl eine Linie von jener modernen Nichtbeachtung des geschichtlich bedingten \u00e4u\u00dferen Zeichens der Kontinuit\u00e4t des Pfarramtes mit dem Apostolat zu der existenztheologischen Auffassung des Kerygmas \u2026\u201c Vgl. dazu auch die Ausf\u00fchrungen des Kieler Philosophen Kurt H\u00fcbner: Glauben und Denken. Dimensionen der Wirklichkeit, T\u00fcbingen 2001, S. 101f, Anm. 22:\u00a0 \u201e&#8230; als Wieder-Holung der Gegenwart Jesu Christi beim letzten Abendmahl ist der amtierende Priester dessen Stellvertreter. Daher ist auch die heute verbreitete Forderung widersinnig, diese seine Rolle ebenso Frauen zu \u00fcberlassen. Mit Frauenfeindlichkeit hat, wie man sieht, das Festhalten der katholischen Kirche am m\u00e4nnlichen Priester nicht das geringste zu tun. Im \u00fcbrigen sind solche Forderungen nur ein Zeichen daf\u00fcr, da\u00df man wieder einmal, wie ja schon so oft in der Geschichte des Christentums, die Konkretheit der Eucharistie als eine Sache von Fleisch und Blut einem abstrakten und bl\u00e4\u00dflichen Symbolismus aufopfern m\u00f6chte.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref71\">[71]<\/a> Hans Ulrich Gumbrecht<strong>: <\/strong>Diesseits der Hermeneutik. Die Produktion von Pr\u00e4senz, Frankfurt am Main 2004, S. 80.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref72\">[72]<\/a> Vgl. Volker Zastrow: Politische Geschlechtsumwandlung, in: FAZ 19.6.2006, S. 8.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref73\">[73]<\/a> Vgl. Prenter, Ordination, S. 8, der von \u201eOrdnungsgeboten\u201c spricht, \u201ewelche die rechte, sachgem\u00e4\u00dfe \u00dcberlieferung des Evangeliums h\u00fcten wollen\u201c.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref74\">[74]<\/a> Prenter, Ordination, S. 9.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref75\">[75]<\/a> Dietzfelbinger, Ver\u00e4nderung, S. 318. Vgl. Brunner, Hirtenamt, S. 328: \u201eDie Ordnung, die zwischen Mann und Frau herrscht, ist von Gott im Ursprung aller Dinge gesetzt, sie ist nicht in der Geschichte entstanden, sondern mit der Erschaffung gegeben. \u2026 Paulus hat hier den Sch\u00f6pfungsbericht von 1. Mose 2 vor Augen.\u201c Vgl. ebd., S. 335f.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref76\">[76]<\/a> Prenter, Ordination, S. 12 unter Rezeption von CA 28! Zur Zuspitzung dieser Repr\u00e4sentation auf die Schl\u00fcsselgewalt, vgl. ebd., S. 13.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref77\">[77]<\/a> Vgl. das sch\u00f6ne Schlu\u00dfwort von Weinrich, It is not given, S. 32: \u201cA \u2018know-nothing\u2019 hermeneutic which finds itself satisfied when explicit and particular prohibitions are wanting in Scripture will not be competent to inquire after the inner and organic relation between word and act, between what the incarnate Word did and what the Church must do to be faithful to the Gospel.\u201d<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref78\">[78]<\/a> Vgl. dagegen das Urteil von Dietzfelbinger, Ver\u00e4nderung, S. 319: \u201eDa\u00df das Problem, an dem immerhin alle Jahrhunderte der bisherigen Kirchengeschichte und nicht geringe \u00f6kumenische Probleme hingen, irgendwie gel\u00f6st oder zu einem Konsensus gef\u00fchrt sei, lie\u00df sich beim besten Willen nicht sagen.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref79\">[79]<\/a> Vgl. EKD, Frauenordination, S. 8.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref80\">[80]<\/a> Ebd.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref81\">[81]<\/a> Dietzfelbinger, Ver\u00e4nderung, S. 319. Vgl. f\u00fcr die Debatte in der SELK die in die gleiche Richtung gehende Warnung bei Martens (Stellungnahme, S. 48).<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref82\">[82]<\/a> Johannes Wirsching: Kirche und Pseudokirche. Konturen der H\u00e4resie, G\u00f6ttingen 1990, S. 176f: Der H\u00e4retiker \u201e\u2026 kann nicht glauben, ohne der vermeintlichen Armut seines Glaubens durch Zusatzevidenzen aufzuhelfen. \u2026 Darum versteht der H\u00e4retiker sein Christusbekenntnis auch nicht als Zeugnis f\u00fcr die Wahrheit Jesu Christi in der Gemeinschaft der V\u00e4ter und Br\u00fcder (horizontale \u00d6kumene), sondern als das Programm einer Auswahl- oder Vortruppgemeinde in \u00dcberbietung der V\u00e4ter und Br\u00fcder (vertikale oder futurische Vereinzelung). So gesehen, will der H\u00e4retiker auch nicht etwas bezeugen, sondern vor allem etwas erreichen \u2026 In alledem erweist sich H\u00e4resie als revolution\u00e4r, nicht als reformatorisch. Der christliche Revolution\u00e4r gr\u00fcndet am Ende immer eine (Kirche sein sollende) Partei, obwohl er doch in der Kirche bleiben und sie als die reine Gemeinschaft des Glaubens erhalten, wenn nicht wiederherstellen will.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref83\">[83]<\/a> Vgl. Stolle, Aspekte, S. 79: \u201eDie Kirche wird die Frage der Ordination von Frauen heute entscheiden m\u00fcssen, weil sie in einer Zeit lebt, die auf dem Wege zu einer Emanzipation der Frau ist. Zureichende Kriterien f\u00fcr eine solche Entscheidung hat die Kirche, denke ich, vom Neuen Testament und von der heutigen gesellschaftlichen Stellung von Mann und Frau her.\u201c (Vgl. dazu die Kritik bei Martens, Stellungnahme, S. 43); ferner Stolle, Gottesdienstreform, S. 135; Dietzfelbinger, Ver\u00e4nderung, S. 317f: \u201eJe st\u00e4rker jedoch die Emanzipationsbewegungen in der gesamten Gesellschaft wurden, desto eindeutiger wurde der Ruf der Theologinnen nach dem Pfarramt und nach der Ordination gleich den M\u00e4nnern.\u201c; Sasse, Ordination, S. 1ff.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref84\">[84]<\/a> Brunner, Hirtenamt, S. 334. Martens (Stellungnahme, S. 43) weist darauf hin, da\u00df das Schriftprinzip in Frage steht, wenn \u201eSchrift und Gesellschaft als Kriterien\u201c eingef\u00fchrt werden: \u201eLetzteres m\u00fc\u00dfte man vom lutherischen Bekenntnis her allerdings als Irrlehre bezeichnen.\u201c Vgl. auch Thomas Junker: Theologische Aspekte zu den Beitr\u00e4gen \u201aFrauen im kirchlichen Amt?\u2019 in Oberurseler Heft 28, Hannover 1995, passim.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref85\">[85]<\/a> Sasse spricht gerade mit Blick auf die Frauenordination von einer \u201eZeit, die wie die unsere geradezu abergl\u00e4ubische Erwartungen in den Dialog setzt als dem unfehlbaren Mittel jeder Entscheidung.\u201c (Ordination, S. 1)<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref86\">[86]<\/a> Zitiert bei Slenczka, Consensus, S. 54.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref87\">[87]<\/a> Eine inquisitorische Semantik des \u201eVerdachts\u201c durchzieht insbesondere die Argumentation Stolles gegen diejenigen, die sich nicht auf seine Linie zur Thematik einlassen wollen, deren Sachargumenten er auf diese Weise psychologisierend aus dem Wege geht. Vgl. z.B. Stolle, Aspekte, S. 78; dazu Martens, Stellungnahme, S. 42; Junker, Aspekte, S. 87.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref88\">[88]<\/a> Vgl. Slenczka, Consensus, S. 51; Martens, Stellungnahme, S. 47 (zur Rolle des Fernsehens in den zugunsten der Frauenordination ausgefallenen Entscheidungsprozessen in der Landeskirche Schaumburg-Lippe und in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden).<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref89\">[89]<\/a> <strong>Vgl., besonders sprechend,<\/strong> Stolle, Luther, S. 16 zu Luthers Amtsverst\u00e4ndnis: \u201eMit aller Eindeutigkeit werden die Rollen verteilt. Die Amtstr\u00e4ger sind gebend, die Gemeinde verh\u00e4lt sich empfangend. Und in dieses Amtsverst\u00e4ndnis wird nun als integraler Bestandteil die \u00dcberordnung des Mannes \u00fcber die Frau aufgenommen. Die Amtslehre wird damit in Entsprechung zur Soziallehre konzipiert.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref90\">[90]<\/a> Vgl. Slenczka, Consensus, S. 45f: \u201eIn dem Ma\u00dfe jedoch, wie die Gremien dem parlamentarischen Vorbild folgen, wird der Konsens das alles bestimmende Ziel sein, und zwar sowohl f\u00fcr die Wahrung des Zusammenhalts im kirchlichen Gemeinwesen wie auch f\u00fcr die Durchsetzung bestimmter Beschl\u00fcsse. Da\u00df sich sowohl bei der Wahl der Themen wie auch in den jeweiligen Einstellungen das Spektrum der \u00f6ffentlichen Meinung und der politischen Richtungen in den kirchlichen Gremien widerspiegelt, ist unter dieser Voraussetzung nicht \u00fcberraschend.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref91\">[91]<\/a> Slenczka, Kritik, S. 202f.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref92\">[92]<\/a> Vgl. Slenczka, Kritik, S. 205.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref93\">[93]<\/a> Vgl. Martti Vaahtoranta: Dies Geheimnis ist gro\u00df \u2013 der Sinn von \u201edes Herrn Gebot\u201c (1. Kor. 14,37). Einige sehr pers\u00f6nliche \u00dcberlegungen, in: Lutherische Beitr\u00e4ge 10, 2005, S. 35-42; Ulla Hindbeck: Mann und Frau nach Gottes Wort, in: Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis (Hg.): Wer \u201everl\u00e4\u00dft den Boden der in der evangelischen Kirche geltenden Lehre\u201c? Zur EKD-Stellungname von 1992 \u201eFrauenordination und Bischofsamt\u201c, Gro\u00df Oesingen 1995, S. 54-60.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref94\">[94]<\/a> Slenczka, Consensus, S. 53.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref95\">[95]<\/a> Vgl. dazu Fakult\u00e4t, Frauen, passim und die kritischen Anmerkungen dazu von Martens (Stellungnahme, S. 28): \u201eAuch hier wird die Gewi\u00dfheitsfrage, die Bindung des Gewissens an das Wort Gottes, nur noch in Karikaturform behandelt; nicht die Seite, die die altkirchliche Praxis \u00e4ndert, sondern die sie beibeh\u00e4lt, steht mit einem Mal unter dem Zwang, sich daf\u00fcr zu rechtfertigen, da\u00df sie etwas \u201azu einem Kriterium erhebt\u2019. Damit wird das Problem aber nachgerade auf den Kopf gestellt.\u201c (vgl. auch ebd., S. 11f, S. 50f)<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref96\">[96]<\/a> Slenczka, Kritik, S. 208, Anm. 16.<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref97\">[97]<\/a> Vgl. Martens, Stellungnahme, S. 12f: \u201eDas von der Kammer f\u00fcr Theologie ausgesprochene Anathema macht deutlich, da\u00df eine Koexistenz von Gegnern und Bef\u00fcrworter der Frauenordination in einer Kirche, in der die Frauenordination eingef\u00fchrt ist, prinzipiell nicht m\u00f6glich ist.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref98\">[98]<\/a> Sasse, Ordination, S. 9: \u201eAlle diese \u00dcberlegungen auf Grund des klaren Schriftwortes machen es f\u00fcr die Kirche Lutherischer Reformation unm\u00f6glich, die Ordination von Frauen als g\u00fcltig und erlaubt anzuerkennen. Denn diese Kirche klammert sich nicht an menschliche \u00dcberlieferungen, sondern sie bleibt gewissenhaft bei der Hl. Schrift als dem Wort Gottes. \u2026 Wir k\u00f6nnen auch nicht Gemeinschaft haben mit Pfarrern und Bisch\u00f6fen, die solche Ordinationen vollziehen, die gegen Gottes Wort sind.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a title=\"\" href=\"#_ftnref99\">[99]<\/a> Eles, Luther, S. 30.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Pfr. Dr. Armin Wenz, Oberursel, 2007<br \/>\nVer\u00f6ffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Autors<br \/>\n<\/em><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Streit um die Frauenordination im Luthertum als paradigmatischer Dogmenkonflikt[1] 1.\u00a0 Ein immer noch nicht abgeschlossener Konflikt Im Juniheft 2006 der \u201eZeitschrift f\u00fcr Theologie und Kirche\u201c er\u00f6ffnet der amerikanische Kirchenhistoriker Kenneth G. Appold einen Aufsatz \u00fcber das Thema \u201eFrauen im fr\u00fchneuzeitlichen Luthertum\u201c mit folgenden Worten: \u201eDer Weg des Luthertums zur Frauenordination ist ein langer, oft [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":59,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[13,4],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8251"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/59"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8251"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8251\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8257,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8251\/revisions\/8257"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8251"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8251"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8251"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}