{"id":7915,"date":"2012-05-03T12:21:39","date_gmt":"2012-05-03T10:21:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=7915"},"modified":"2012-05-03T12:21:39","modified_gmt":"2012-05-03T10:21:39","slug":"leben-und-sterben-unter-dem-neuen-praimplantationsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=7915","title":{"rendered":"Leben und Sterben unter dem neuen Pr\u00e4implantationsgesetz"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\" align=\"center\"><strong>Leben und Sterben<br \/>\n<\/strong><strong>unter dem neuen Pr\u00e4implantationsgesetz<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\" align=\"center\"><em>Dieser Artikel beschreibt die Situation kurz nach dem Beschlu\u00df des Deutschen Bundestages im Juli 2011, per Gesetz die genetische Untersuchung von k\u00fcnstlich befruchteten Eizellen zu erlauben. Es handelt sich um eine Momentaufnahme, die sich der Kritik des Gesetzes widmet und einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die wichtigsten Bedenken bieten soll.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Hoffnung auf ein gesundes Kind entspricht dem nat\u00fcrlichen Wunsch der Eltern. Die moderne Medizin stellt dabei ein Methodenarsenal bereit, welches diesem Wunsch dienlich sein soll. Jenen Eltern, die bereits ein Kind mit schwerer Behinderung haben, scheint bei einem weiteren Kinderwunsch durch die Pr\u00e4implantationsdiagnostik eine Methode zur Verf\u00fcgung zu stehen, die vor einem \u201eWieder\u00adholungsrisiko\u201c zu sch\u00fctzen scheint.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Bundestag beschlo\u00df vor der Sommerpause 2011 ein neues \u201eGesetz zur Pr\u00e4implantationsdiagnostik\u201c (Pr\u00e4impG). Nach diesem Gesetz ist eine solche Pr\u00e4implantationsdia\u00adgnostik (PID) zul\u00e4ssig, wenn die Nach\u00adkommen eines Paares \u201eeine hohe Wahr\u00adschein\u00adlichkeit f\u00fcr eine schwer\u00adwiegende Erb\u00adkrankheit\u201c haben oder eine gene\u00adtische Sch\u00e4digung bzw. eine Ab\u00adweichung in den Chromosomen dazu f\u00fchren w\u00fcrde, da\u00df die Schwanger\u00adschaft mit einer Fehl- oder Totgeburt endet. In der Praxis soll das so aussehen: Bevor der Gentest am Embryo gemacht werden darf, m\u00fcssen sich die Frau bzw. das Paar fachlich beraten lassen. Dann mu\u00df eine interdisziplin\u00e4r zusammengesetzte Ethik\u00adkommission an einem (noch zu berufenden) zugelassenen Zentrum f\u00fcr PID \u00fcber den Einzelfall entscheiden, also abw\u00e4gen, ob es sich um eine schwerwiegende Erbkrankheit handelt. Stimmt die Kommission zu, darf ein qualifizierter Arzt an einem solchen Zentrum die grunds\u00e4tzlich durch k\u00fcnstliche Befruchtung gezeugten Embryonen genetisch untersuchen. Nur ein \u201egesunder\u201c Embryo wird der Frau in die Geb\u00e4rmutter eingesetzt. Alle Embryonen mit unerw\u00fcnschten Merkmalen werden \u201everworfen\u201c, d.h. sie sterben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ist dies ein geeignetes moralisches Verfahren? Soll es, wenn es die Gesetzeslage eben erlaubt, in begrenztem Umfang m\u00f6glich sein, Embryonen zu selektieren und \u201egesunde\u201c in die Geb\u00e4rmutter einzusetzen und die \u201eanderen\u201c zu \u201everwerfen\u201c, also absterben zu lassen? Oder ist es nicht vielmehr so, da\u00df der moralisch achtenswerte Wunsch, da\u00df das Kind gesund sein m\u00f6ge eben nicht mit dem Willen gleichgesetzt werden kann, es nur unter diesen (gesunden) Bedingungen anzunehmen?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>I.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Die formale Kritik<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Gesetz hat, kaum da\u00df es beschlossen wurde, f\u00f6rmliche Kritik hervorgerufen. Der Medizinrechtler Oliver Tolmein betrachtet die Einrichtung der Ethikkommissionen kritisch. Es sei unklar, wer die Mitglieder berufe. W\u00fcrden dies die \u00c4rztekammern \u00fcbernehmen, herrsche oft ein \u00dcbergewicht an Medizinern in den Gremien, schreibt Tolmein in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn1\">[1]<\/a>. Der Jurist spricht sich daf\u00fcr aus, da\u00df auch Betroffene, also etwa behinderte Menschen, in die Ethikkommissionen berufen werden. Der Jurist und Rechtsphilosoph Thomas Gutmann h\u00e4lt das Pr\u00e4implantationsgesetz verfassungsrechtlich f\u00fcr bedenklich. Der Gesetzgeber habe sich seiner Verantwortung entzogen, indem er auf die Festlegung genauer Kriterien f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit einer PID verzichtet habe. \u201eDer Streit im Bundestag wird damit in die Ethikkommissionen verlagert\u201c, kritisiert Gutmann vom Forschungsverbund \u201aReligion und Politik\u2018 an der Universit\u00e4t M\u00fcnster. Eine letztlich willk\u00fcrlich zusammengesetzte Ethikkommission habe jedoch keine rechtsstaatliche Legitimation und sei kaum kontrollierbar. \u201eWelchen Rechtsweg soll der B\u00fcrger einschlagen, wenn er sich gegen die Entscheidung einer Ethikkommission wehren will?\u201c, fragt Gutmann<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn2\">[2]<\/a>. Die EKD kritisierte das PID-Gesetz als \u201ezu weitgehend\u201c, und die r\u00f6misch-katholische Kirche hat sich klar gegen jedwede Pr\u00e4implantationstechnik ausgesprochen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>II.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Die ethische Kritik<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Neben diesen Protesten formaler Art bestehen weiterhin schwere ethische Bedenken gegen die PID. Im Folgenden werden drei Gebiete in den Blick genommen, die einzeln wie insgesamt, nur einen Ausschnitt dieser Kritik abbilden. Erstens werden die weiteren m\u00f6glichen Entwicklungen betrachtet: Wie sieht die Praxis in den L\u00e4ndern aus, die die Pr\u00e4implantationsselektion seit l\u00e4ngerem erlauben? Zweitens wird sich der Frage zugewendet, wer entscheidet, was eine schwerwiegende Behinderung ist? Und drittens wird der Frage nach dem Beginn des Lebens und seiner Schutzw\u00fcrdigkeit nachgegangen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>II.1. Zur Frage der Praxis in anderen L\u00e4ndern<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die sogenannte Pr\u00e4implantationsdiagnostik breitet sich nach einer kurzen Etablierungsphase in der Praxis schnell aus, wenn es keine starken rechtlichen Barrieren gibt. Zu diesem Schluss kommt das B\u00fcro f\u00fcr Technikfolgenabsch\u00e4tzung des Bundes\u00adtages in einer Untersuchung der Praxis und rechtlichen Regulierung der PID in sieben L\u00e4ndern, die der Ausschuss f\u00fcr Bildung, Forschung und Technikfolgen\u00adabsch\u00e4tzung als Unter\u00adrichtung schon im Jahre 2004 vorgelegt hat. Gerade diese starken rechtlichen Regelungen l\u00e4\u00dft eben das neue deutsche Pr\u00e4implantationsgesetz vermissen. \u201eDie Untersuchung der L\u00e4nder Belgien, D\u00e4nemark, Frankreich, Gro\u00dfbritannien, Italien, Norwegen und den USA machte deutlich, da\u00df die praktische Anwendung der PID international weiter fortgeschritten sei, als weithin angenommen\u201c<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn3\">[3]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So werden im Vereinigten K\u00f6nigreich wie in Spanien \u201eRetter-Geschwister&#8220; (engl. \u201eSaviour Siblings\u201c<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn4\">[4]<\/a>) erzeugt. Als Retter-Geschwister werden Kinder bezeichnet, die einem kranken \u00e4lteren Geschwisterkind f\u00fcr die Behandlung notwendiges Blut oder Gewebe liefern sollen. Da die Eltern selbst aufgrund fehlender Eigenschaften nicht als Spender geeignet sind, wird eine k\u00fcnstliche Befruchtung durchgef\u00fchrt und mittels PID der Embryo mit der gr\u00f6\u00dften genetischen \u00dcbereinstimmung mit dem erkrankten schon geborenen Kind ausgew\u00e4hlt und der Frau eingepflanzt. Nach der Geburt soll dann mit den Stammzellen aus dem Nabelschnurblut oder dem Knochenmark des Neugeborenen dem kranken Geschwisterkind geholfen werden. Dabei werden alle andere Embryonen, die eine geringere genetische \u00dcbereinstimmung besitzen, aber kerngesund sind, \u201everworfen\u201c, d.h. man l\u00e4\u00dft sie absterben. Das \u201eRetter-Geschwisterkind\u201c verdankt den Umstand seines ins-Leben-kommen seinen vorgeburtlich bestimmten <em>positiven Selektionsmerkmalen<\/em>!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In den USA ist, je nach Bundesstaat, die Geschlechtswahl erlaubt. Embryonen, die das nicht gew\u00fcnschte Geschlecht besitzen, werden ebenfalls \u201everworfen\u201c (z.B. in Kalifornien). Als n\u00e4chstes sollen Eigenschaften wie die Augenfarbe bestimmbar und w\u00e4hlbar sein. Die st\u00e4rksten Argumente gegen diese Anwendung der PID werden durch die Begriffe \u201eDesigner-Baby\u201c und \u201eVerzweckung\u201c ausgedr\u00fcckt. Es werden hier gezielt Menschen nach positiven Merkmalen (wie bestimmte Blut\u00adeigenschaften, genetische Merkmale, Geschlecht) ausgew\u00e4hlt und diese Eigenschaften sind dann eben notwendig, um geboren zu werden. Hier ist der Mensch in seinem Anfang nicht mehr um seiner selbst willen lebens- und sch\u00fctzenswert; er mu\u00df sich sein Geborensein durch seine Eigenschaften verdienen. Dies ist, dann folgerichtig, ein erster Schritt in Richtung \u201eDesigner-Babys\u201c, also ein Schritt hin zu der Konstruktion von Menschen mit verschiedenen erw\u00fcnschten und m\u00f6glichst wenig \u201eunerw\u00fcnschten Eigenschaften\u201c. Der Erlaubnis zur PID schlossen sich in allen betrachteten F\u00e4llen sukzessive immer weitere Selektionen von Merkmalen an, die mit einer schwerwiegenden Erbkrankheit immer weniger zu tun haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>II.2. Wer entscheidet, was schwerwiegend ist?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese beschriebene Vorgehensweise ist weit davon entfernt, lediglich \u201eschwere unzumutbare Erkran\u00adkungen\u201c auszuschlie\u00dfen, also nur auf die Selektion \u201enegativer Merkmale\u201c zu zielen. Im Bereich des deutschen Gesetzes zur Regelung der Pr\u00e4implantations\u00addiagnostik ist es erlaubt, Embryos, die eine \u201ehohe Wahrscheinlichkeit f\u00fcr eine schwerwiegende Erb\u00adkrankheit\u201c aufweisen oder \u201eschwerwiegende Sch\u00e4\u00addigung [besitzen], die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt f\u00fchren\u201c straffrei zu diagnostizieren und bei entsprechendem Befund zu \u201everwerfen\u201c<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn5\">[5]<\/a>. Dies f\u00fchrt uns zum n\u00e4chsten Punkt: Wer entscheidet, was eine schwerwiegende Behinderung ist?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Gesetzgeber hat sich gescheut, eine solche Liste mit zur Abstimmung zu stellen. Somit ist der praktische Geltungsbereich des Gesetzes immer noch unklar, was eine \u00fcberaus bemerkenswerte Besonderheit in diesem Geschehen darstellt. Die oben angesprochenen Ethikkommissionen werden also mit dieser Aufgabe betreut werden. Dies f\u00fchrt hoffentlich nicht dazu, da\u00df diese Arbeit wie die Ergebnisse weniger im Interesse der \u00d6ffentlichkeit stehen als die Debatte um die Bundes\u00adtagsabstimmung. B\u00f6se w\u00e4re, wer Arges dabei denkt. Doch die Frage bleibt: was ist eine schwerwiegende Behinderung und wie wird sie diagnostiziert? Zur Diagnose selbst ist festzuhalten, da\u00df sie grunds\u00e4tzlich eine Momentaufnahme des Embryos ist; sein mu\u00df. Die weitere Entwicklung des Embryos ist damit nicht zwingend vorhersagbar. Die \u00c4rzte haben es h\u00e4ufig versucht: Sie haben Embryonen auf Chromosomenst\u00f6rungen hin untersucht, ehe sie diese implantierten. Sie mu\u00dften jedoch feststellen, da\u00df der Anteil von \u201ekrankhaften\u201c Embryonen extrem hoch ist \u2013 viel h\u00f6her, als es der Anteil von geborenen \u201ekranken\u201c (hier: Trisomie-)Kindern erwarten lie\u00dfe. \u201eOffenbar gibt es fr\u00fchembryonale Reparaturmechanismen, mit deren Hilfe der Embryo sich selbst \u00fcbersch\u00fcssiger Chromosomen zu entledigen wei\u00df.\u201c<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn6\">[6]<\/a> Mit anderen Wor\u00adten: die Prognose\u00adf\u00e4higkeit der Pr\u00e4implan\u00adtations\u00addiag\u00adnostik ist nicht in allen F\u00e4llen sehr hoch. Was hier am Beispiel eines \u201egenetischen Defektes\u201c gezeigt ist, mu\u00df nicht f\u00fcr andere Beispiele \u201eschwerer genetischer Erkrankungen\u201c gelten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Doch die Aufgabe, die Krankheiten zu definieren, die eben diese \u201eSchwere\u201c mit sich bringen, bleibt. Sicherlich gibt es dabei viele Aspekte zu bedenken. Genannt seien: die Wahrscheinlichkeit der Vererbung des \u201eGen-Defekts\u201c, die Wahrscheinlichkeit der Manifestation der Krankheit, die Beeinflussung der Lebenserwartung durch die Krankheit, das Manifestationsalter der Krankheit, die Beeinflussung der Lebensqualit\u00e4t durch die Krankheit. Doch auf welcher Basis entscheidet es sich denn nun <em>wirklich<\/em>, was \u201egutes Leben\u201c ist? Reicht eine medizinisch-statistische Bewertung aus? Wie kann die hypothetische Bewertung fremden Lebens gelingen? Es l\u00e4\u00dft sich gerade nicht von vorneherein sagen, ob das Leben eines behinderten Kindes ungl\u00fccklicher sein wird als das eines Kindes ohne Behinderungen. Dies ist von vielen Variablen abh\u00e4ngig: der Hilfestellung, die das Kind von seinen Eltern, Geschwistern, Kameraden erh\u00e4lt; von der Anerkennung und F\u00f6rderung von Seiten der Gesellschaft. Und mit Sicherheit kann niemand vorherbestimmen, ob \u201eein behindertes Kind die eigene Nichtexistenz der ihm vom Schicksal aufgen\u00f6tigten Existenz mit einer schweren Behinderung vorziehen w\u00fcrde.\u201c<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn7\">[7]<\/a> Mit der Krankheit wird mittels der PID der Kranke beseitigt. Entspricht diese Vorgehensweise unserer Vorstellung von einem geeigneten moralischen Verfahren?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>II.3. Zur Frage des Lebensbeginns<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Zeitpunkt des Beginns des menschlichen Lebens ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht eindeutig definiert. Als m\u00f6gliche Zeitpunkte werden in der biologischen Diskussion sehr h\u00e4ufig die Befruchtung, die Einnistung in die Geb\u00e4rmutterschleimhaut (ca. 14. Tag nach der nat\u00fcrlichen Befruchtung) und die Entwicklung der Organe, besonders des Nervensystems (12. Woche nach der nat\u00fcrlichen Befruchtung), genannt. Doch es gibt sehr viele gute Gr\u00fcnde, den Beginn des biologischen Lebens des Menschen an den f\u00fcr uns allerfr\u00fchsten wesenhaften Moment zu legen, der Befruchtung der Eizelle durch die Samenzelle. \u201eWer dem menschlichen Embryo nicht von Anfang an rechtlichen Schutz gew\u00e4hrt, findet sp\u00e4ter keinen \u00fcberzeugenden Zeitpunkt mehr, von dem an dieser Schutz gelten soll, und zwar ohne interessengeleitete Willk\u00fcr.\u201c<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn8\">[8]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Entstehung des Menschen ist ein Proze\u00df, ein Ablauf. Dabei entwickelt sich der Mensch immer <em>als<\/em> Mensch, nie <em>zum<\/em> Menschen. Es entspricht einem Proze\u00df: dem des Werdens, vom Anfang bis zum Ende. In diesem Werden hat der Mensch seine Identit\u00e4t und seine W\u00fcrde. Diese bleibt ihm, unabh\u00e4ngig, ob er zu allen Lebens\u00e4u\u00dferungen f\u00e4hig ist oder nicht. Seine W\u00fcrde und Identit\u00e4t ist ebenfalls unabh\u00e4ngig von seiner Erinnerung bzw. von seinem Bewu\u00dftsein. Sie setzt nicht erst mit zwei oder drei Lebensjahren ein, und schon gar nicht h\u00f6rt sie vor seinem leiblichen Tod auf. Sie geht zur\u00fcck bis zum unhintergehbaren Punkt seiner leiblichen Existenz: der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle zum Embryo.<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn9\"><sup><sup>[9]<\/sup><\/sup><\/a> Der biologische Beginn des menschlichen Lebens geht immer und nur und ausschlie\u00dflich \u00fcber diese befruchtete Eizelle.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Embryo ist alles andere als eine \u201eZellmasse\u201c. Er ist Entwicklung und Dynamik pur. Er ist aktiv darauf ausgerichtet, sich in der Geb\u00e4rmutter\u00adschleimhaut einzunisten und er ist auf die Geburt hin angelegt. Die befruchtete Eizelle ist der nicht hintergehbare biologische Beginn der Lebensentstehung. Diese Definition ist zugleich die willk\u00fcr\u00ad\u00e4rmste und erm\u00f6glicht umfassenden Lebensschutz, der die Interessen der Geborenen wie auch die Perspektive des Embryos angemessen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die deutsche, wie auch nun die europ\u00e4ische Rechtsprechung haben sich ebenfalls mit dem Beginn des Lebens besch\u00e4ftigt. Die Folgerungen daraus sind eindeutig. \u201eDie W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar.\u201c Der erste Artikel des deutschen Grundgesetzes sieht den Menschen vor dem christlichen Hintergrund.<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn10\"><sup><sup>[10]<\/sup><\/sup><\/a> Das impliziert, da\u00df die Menschenw\u00fcrde unaufgebbar mit dem gesamten Leben des Menschen verbunden ist. Leben und Menschenw\u00fcrde sind nicht trennbar. Die Menschenw\u00fcrde kann nie verloren, wohl aber verletzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Idee einer abgestuften Schutzw\u00fcrdigkeit des Lebens beinhaltet den Gedanken, da\u00df es Stadien menschlichen Lebens gibt, denen etwas zur Vollst\u00e4ndigkeit der Existenz fehlt: wie z.B. vor der Einnistung in die Geb\u00e4rmutter, vor der Ausbildung eines Nervensystems oder bei fehlender M\u00f6glichkeit, ein <em>Interesse<\/em> zu bekunden. Der Mensch, als Gesch\u00f6pf Gottes, ist aber sprichw\u00f6rtlich \u201emit Leib und Seele\u201c das Werk seines Sch\u00f6pfers. Seine irdische Personalit\u00e4t ist von seinem irdischen Leib nicht zu trennen, \u201edie ganze Leiblichkeit ist Tr\u00e4ger der Gottebenbildlichkeit\u201c<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn11\">[11]<\/a>. Wenn \u00fcberhaupt der Begriff \u201eAbstufung\u201c hier eine Rolle spielen sollte, dann doch gerade am Beginn des Lebens insofern, da\u00df seine gr\u00f6\u00dfere Hilfsbed\u00fcrftigkeit einen umso h\u00f6heren Schutzanspruch begr\u00fcndet, nicht zuletzt, um eben der M\u00f6glichkeit einer Verletzung der Menschenw\u00fcrde zu wehren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es sei besonders angemerkt, da\u00df das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Straffreiheit des Schwanger\u00adschafts\u00adabbruchs nicht mit der fehlenden W\u00fcrde oder des niederrangigen Schutzes des Embryos begr\u00fcndet hat. Das BVG argumentiert vielmehr, da\u00df in bedrohlichen Konfliktsituationen das T\u00f6ten von Leben zugunsten des Lebenserhalts anderen Lebens (hier das der Mutter) straffrei bleibt (dies entspricht hier einer von der Bestrafung freigestellten Straftat).<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn12\">[12]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Europ\u00e4ische Gerichts\u00adhof hatte (bezeich\u00adnenderweise) einen Patentstreit zu entscheiden. Hier ging es um die Patentier\u00adbarkeit eines Verfah\u00adrens,<strong> <\/strong>das die Ent\u00adnahme von Stamm\u00adzellen aus einem menschlichen Embryo im fr\u00fchen Stadium vorsieht, wodurch dieser Embryo zerst\u00f6rt wird. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof entschied, da\u00df ein solches Verfahren von der Patentierung auszuschlie\u00dfen<strong> <\/strong>sei. In seiner Begr\u00fcndung im Oktober 2011 f\u00fchrte er aus, \u201e[\u2026] da\u00df <em>der Begriff des menschlichen Embryos weit auszulegen ist<\/em>. Insofern ist jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an als \u201emenschlicher Embryo\u201c anzusehen, da die Befruchtung geeignet ist, den Proze\u00df der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen.\u201c<a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftn13\">[13]<\/a> Der deutsche Gesetzgeber ist im Sommer 2011 beim Beschlu\u00df zur Zulassung der Pr\u00e4implantationsdiagnostik diesen nationalen wie europ\u00e4ischen Auslegungen nicht gefolgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>III.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die befruchtete Eizelle stellt den f\u00fcr uns fr\u00fchesten w\u00e4gbaren Zeitpunkt da, einen Menschen als solchen zu beschreiben und ihn um seiner selbst willen wahrzunehmen und wertzusch\u00e4tzen. Die PID ist wesentlich darauf angelegt, Embryonen mit negativen genetischen Merkmalen zu \u201everwerfen\u201c, d.h. einen werdenden Menschen zu t\u00f6ten. Das technische Prozedere der PID erzeugt dabei fast immer mehr Embryonen, als sp\u00e4ter eingesetzt werden k\u00f6nnen. Eingesetzt werden ausschlie\u00dflich Embryonen, die nur dann eine dem nat\u00fcrlichen Zeugungsvorgang vergleichbare Entwicklungschance haben, wenn sie den Vorstellungen seiner Erzeuger entsprechen. Es bestehen demzufolge schwerwiegende ethische Bedenken gegen die PID. Ebenso erhebt sich bedeutsame formale Kritik an den Durch\u00adf\u00fchrungs\u00adbestimmungen des Pr\u00e4implan\u00adtationsgesetzes wie auch gewichtige Anfragen an die rechtsstaatliche Legitimation von Ethikkommissionen, die \u00fcber Leben und Tod entscheiden. Dagegen warten Gebiete wie Adoption(srecht), eine familienfreundliche Politik und Gesellschaft (die sich nicht im Erschaffen immer neuer Hortpl\u00e4tze ersch\u00f6pft, sondern behinderten\u00adfreundliche und alle im Umgang mit Behinderten Beteiligten unterst\u00fctzende gesellschaftliche Strukturen schafft) sowie eine umfassende Neubesinnung auf das Leben als Geschenk GOTTES als dankbare Entwicklungsfelder der weiteren Bearbeitung. In diese Bereiche Energie, Verstand und Wohlwollen zu setzen, wird Kindern und dem ganzen Volk zugutekommen. Und nicht zuletzt jenen Eltern M\u00f6glichkeiten geben, die den Wunsch nach einem gesunden Kind dem Wert und Recht des menschlichen Lebens unterordnen wollen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u00a0Dr. J\u00f6rg Michel, Mei\u00dfen, im November AD 2011<\/em><\/p>\n<div>\n<hr align=\"left\" size=\"1\" width=\"33%\" \/>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref1\">[1]<\/a><span style=\"font-family: Calibri;\">\u201eWer entscheidet, was schwerwiegend ist?\u201c Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.Juli 2011.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref2\">[2]<\/a><span style=\"font-family: Calibri;\"> Kritik an der PID-Regelung: Ein Gesetz, das nichts entscheidet, in: <\/span><a href=\"http:\/\/www.evangelisch.de\/themen\/gesellschaft\/kritik-an-pid-regelung-ein-gesetz-das-nichts-entscheidet45941%20Zugriff%20am%207\"><span style=\"font-family: Calibri;\">http:\/\/www.evangelisch.de\/themen\/gesellschaft\/kritik-an-pid-regelung-ein-gesetz-das-nichts-entscheidet45941 Zugriff am 7<\/span><\/a><span style=\"font-family: Calibri;\">. Oktober 2011<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref3\">[3]<\/a><span style=\"font-family: Calibri;\">Bundestag aktuell, HIB 186\/2004 vom 14.07.2004.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref4\">[4]<\/a><span style=\"font-family: Calibri;\"> Deutsches Referenzzentrum f\u00fcr Ethik in den Biowissenschaften, in <\/span><a href=\"http:\/\/www.drze.de\/im-blickpunkt\/pid\/module\/retter-geschwister-saviour-siblings%20Zugriff%20am%207\"><span style=\"font-family: Calibri;\">http:\/\/www.drze.de\/im-blickpunkt\/pid\/module\/retter-geschwister-saviour-siblings Zugriff am 7<\/span><\/a><span style=\"font-family: Calibri;\">. Oktober 2011.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref5\">[5]<\/a><span style=\"font-family: Calibri;\">Vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur Regelung der Pr\u00e4implantationsdiagnostik (Pr\u00e4implantationsdiagnostikgesetz \u2013 Pr\u00e4impG); \u00a7 3 a, Abs. 2.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref6\">[6]<\/a><span style=\"font-family: Calibri;\">Eberhard Schwinger, SPIEGEL ESSAY vom 12.07.2010<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref7\">[7]<\/a><span style=\"font-family: Calibri;\">Eberhard Schockenhoff, Positionen christlicher Ethik zur Pr\u00e4implantationsdiagnostik, in: zur debatte 2\/2011, S. 15.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref8\">[8]<\/a><span style=\"font-family: Times New Roman;\">Robert Leicht, in: Die Zeit Nr. 21, 2001.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref9\">[9]<\/a><span style=\"font-family: Times New Roman;\">Dies vollzieht auch der Gesetzgeber nach: im \u201eGesetz zum Schutz von Embryonen\u201c, EschG, 1991; im \u201eGesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen\u201c, Stammzellgesetz, StzG, 2002)<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref10\">[10]<\/a><span style=\"font-family: Times New Roman;\">Dies wird im ersten Satz der Pr\u00e4ambel des Grundgesetzes deutlich (\u201eIm Bewu\u00dftsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen [&#8230;]\u201c).<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref11\">[11]<\/a><span style=\"font-family: Calibri;\">Ulrich Eibach, Gentechnik und Embryonenforschung, Wuppertal, 2002, 1. Aufl., S. 59.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref12\">[12]<\/a><span style=\"font-family: Times New Roman;\"> Zweites Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Abtreibungsstrafrecht, in: Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht, amtliche Sammlung, Bd. 88, S. 203 ff. (BVerfGE 88, 203 ff).<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a title=\"\" href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=345-20111127#_ftnref13\">[13]<\/a><span style=\"font-family: Times New Roman;\"> Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union, Pressemitteilung Nr. 112\/11 vom 18.10.2011, Urteil in der Rechtssache C-34\/10 Oliver Br\u00fcstle \/ Greenpeace e.V. \u00a0Hervorhebung durch den Autor.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Leben und Sterben unter dem neuen Pr\u00e4implantationsgesetz Dieser Artikel beschreibt die Situation kurz nach dem Beschlu\u00df des Deutschen Bundestages im Juli 2011, per Gesetz die genetische Untersuchung von k\u00fcnstlich befruchteten Eizellen zu erlauben. 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