{"id":7871,"date":"2012-04-24T15:20:39","date_gmt":"2012-04-24T13:20:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=7871"},"modified":"2012-04-30T08:46:56","modified_gmt":"2012-04-30T06:46:56","slug":"rundschreiben-an-die-presbyterien-der-521-gemeinden-der-ev-kirche-von-westfalen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=7871","title":{"rendered":"Rundschreiben an die Presbyterien der 521 Gemeinden der Ev. Kirche von Westfalen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Rundschreiben an die Presbyterien der 521 Gemeinden der Ev. Kirche von Westfalen<br \/>\n<\/strong><strong>Bielefeld, 20.04.2012<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sehr geehrte Presbyterinnen und Presbyter!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit Schreiben vom 27.03.2012 hat das Landeskirchenamt den Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche von Westfalen einen Entwurf des Ausf\u00fchrungsgesetzes zum Pfarrdienstgesetz zugesandt. Auch die Presbyterien der einzelnen Gemeinden k\u00f6nnen zum Entwurf Stellungnahme beziehen und diese \u00fcber die Kreissynode dem Landeskirchenamt zuleiten. Die Unterzeichner dieses Rundschreibens bitten Sie, Presbyterinnen und Presbyter, Ihre Aufmerksamkeit auf den \u00a739, 1 des Pfarrdienstgesetzes der EKD (PfDG) zu richten, der auch f\u00fcr das Kirchenrecht der EkvW verbindlich ist. Zu widersprechen ist der theologischen Interpretation des \u00a739,1.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der \u00a739,1 lautet: \u201ePfarrerinnen und Pfarrer sind auch in ihrer Lebensf\u00fchrung im famili\u00e4ren Zusammenleben und in ihrer Ehe an die Verpflichtungen aus der Ordination (\u00a73, Absatz 2) gebunden. Hierf\u00fcr sind Verbindlichkeit, Verl\u00e4sslichkeit und gegenseitige Verantwortung ma\u00dfgebend.\u201c Nicht aufgenommen hat man in diesen Text, dass unter \u201efamili\u00e4ren Zusammenleben\u201c auch Homosexualit\u00e4t im Pfarrhaus verstanden werden d\u00fcrfe. Die EKD weist die evangelischen Landeskirchen darauf hin, dass es ihnen nunmehr m\u00f6glich sei, das in der Praxis bisher geduldete homosexuelle Verhalten eingetragener Lebenspartnerschaften ohne erneute \u00f6ffentliche Diskussion fortzusetzen. Die Pr\u00e4ses der westf\u00e4lischen Kirche hat sich unterst\u00fctzend dahingehend schon ge\u00e4u\u00dfert. Entscheiden wird dar\u00fcber im Herbst 2012 die Landessynode. Doch zuvor ist auf die Stimme der Kreissynoden, vor allem aber auf die Ihre, Presbyterinnen und Presbyter der 521 Gemeinden, zu h\u00f6ren. Ihre Stimme hat Gewicht. Seien Sie sich bewusst, dass Sie letztlich dem Herrn der Kirche allein verantwortlich sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Unterzeichner dieses Rundschreibens sind wie viele evangelische Christen in den Gemeinden der Auffassung, dass die angestrebte Regelung dem Wort Gottes in der Heiligen Schrift, dem Geist der Reformation und den evangelischen Bekenntnisschriften widerspricht und daher abzulehnen ist. Dem traditionellen Symbol- und Vorbildcharakter des evangelischen Pfarrhauses f\u00fcr das Leitbild von Ehe und Familie entsprach das besondere Vertrauen der Gemeindeglieder, das nun verloren zu gehen droht. Aus den Belegstellen des Alten und Neuen Testamentes geht hervor, dass homosexueller Umgang durchg\u00e4ngig als Unzucht und damit als S\u00fcnde angesehen wird. Keinesfalls aber darf daraus eine Diskriminierung Homosexueller abgeleitet werden. Es gibt bekanntlich eine etwa 1% der Bev\u00f6lkerung betreffende Disposition zur Homosexualit\u00e4t und eine durch Umwelteinfl\u00fcsse &#8211; besonders in der Jugend &#8211; erworbene. Das bedeutet aber nicht, dass sie auch ausge\u00fcbt werden m\u00fcsse.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das allen Menschen geltende 6. Gebot sch\u00fctzt die Ehe als die von Gott gewollte und von ihm gesegnete Lebensbeziehung zwischen Mann und Frau und h\u00e4lt an zu verantwortlichem und zuchtvollem Umgang mit der Sexualit\u00e4t. Es geht also &#8211; modern gesprochen \u2013 um die Menschenw\u00fcrde, die nur im Einklang mit der Sch\u00f6pfungsordnung Gottes unverletzt und glaubw\u00fcrdig gelebt werden kann, das heisst also: entweder ehelich oder enthaltsam zu leben. Und es gibt therapeutische und seelsorgerliche Bem\u00fchungen, um homosexuell orientierten Menschen zu einer Ver\u00e4nderung zu helfen, sofern sie darum bitten. Wer solche Hilfe anbietet, erf\u00e4hrt, dass er sich in einem Kampf befindet, der sich gegen den herrschenden Trend wendet, der das v\u00f6llige Ausleben der Homosexualit\u00e4t als \u201eunverzichtbares Menschenrecht\u201c proklamiert. Unsere s\u00e4kularisierte westliche Gesellschaft hat sich von traditionellen Werten weithin entfernt und fr\u00f6nt &#8211; dem Zeitgeist entsprechend &#8211; einem schranken- und verantwortungslosen individuellen Freiheitsbegriff. Die Verantwortung f\u00fcr den Bestand der Familie und damit auch f\u00fcr das Recht und das Gl\u00fcck der Kinder ist hier v\u00f6llig aus dem Blick geraten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist nicht Aufgabe der Kirche, sich dem jeweiligen Zeitgeist anzupassen, sondern ihm in der Vollmacht der Botschaft vom Heil Gottes in Christus zu wehren, das allen widerf\u00e4hrt, die sich danach sehnen, los von der Knechtschaft der S\u00fcnde und berufen zu der herrlichen Freiheit der Kinder Gottes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Die dargestellte Position wird als im Einklang mit der Heiligen Schrift stehend vertreten von: Bekenntnisbewegung \u201eKein anderes Evangelium\u201c, Westfalen; Ev. Gemeinschaftsverband Siegerland-Wittgenstein; Ev.-Luth. Gebetsgemeinschaften; Gemeindehilfsbund; Luth. Pfarrgeschwisterbund OWL.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Mehr zur Thematik findet man in der vom Gemeindehilfsbund, Walsrode herausgegebenen Brosch\u00fcre Prof. Rainer Mayer \u201eGleichgeschlechtliche Partnerschaften im Pfarrhaus?\u201c und Altbischof Prof. Ulrich Wilckens, \u201eDas biblische Zeugnis zur Homosexualit\u00e4t.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">___________________________________________________________________________<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Den Presbyterien schlagen wir vor, ihre Kreissynode wie folgt anzuschreiben:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Als Presbyterinnen und Presbyter sind wir verpflichtet, allein dem Herrn seiner Gemeinde und der Stimme unseres Gewissens zu folgen. Das kann dazu f\u00fchren, dass wir Dinge anders sehen als andere im gesellschaftlichen oder kirchlichen Raum.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So versagen wir unsere Zustimmung zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Pfarrhaus. Wir stellen deshalb bei der Kreissynode folgenden Antrag: Gleichgeschlechtlicher Beziehung im Pfarrhaus kann, aber muss auch widersprochen werden, um bisherige stillschweigende Duldung zu beenden. Sie stellt keinesfalls \u201efamili\u00e4res Zusammenleben\u201c dar. Dieser Antrag soll dann an die Landessynode weitergegeben werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Staat garantiert der Kirche das Recht auf derartige autonome Entscheidungen. Seit 2000 Jahren sagen j\u00fcdische und christliche Tradition Nein zu gleichgeschlechtlichem Zusammenleben. Nur die Familie gew\u00e4hrleistet den Fortbestand der Sch\u00f6pfung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rundschreiben an die Presbyterien der 521 Gemeinden der Ev. 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