{"id":7678,"date":"2012-02-28T12:19:23","date_gmt":"2012-02-28T10:19:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=7678"},"modified":"2012-02-28T12:19:23","modified_gmt":"2012-02-28T10:19:23","slug":"erben-und-testament-die-etwas-andere-perspektive","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=7678","title":{"rendered":"Erben und Testament \u2013 die etwas andere Perspektive"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Erben und Testament \u2013 die etwas andere Perspektive<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In diesem Beitrag\u00a0 erfahren Sie nicht, was in diversen B\u00fcchern \u00fcber das &#8222;Erben und Vererben&#8220;\u00a0 nachgelesen werden kann. Ich will hingegen die christliche Komponente einweben in die gesetzlichen Gegebenheiten \u2013 und umgekehrt. Etwas schmunzelnd k\u00f6nnte man bei den an vielen Orten geradezu inflation\u00e4r angebotenen Vortr\u00e4gen zum Erbrecht von der \u201eErbs\u00fcnde\u201c sprechen. Mit diesem Begriff fange ich an. Der Reformator Dr. Martin Luther schrieb hierzu: \u201eDie Erbs\u00fcnde ist nicht allein ein Mangel der urspr\u00fcnglichen Gerechtigkeit, sondern auch ein eingeborenes B\u00f6ses, das uns des ewigen Todes schuldig macht und auch nach der Taufe bleibt und gegen das Gesetz Gottes und den Heiligen Geist streitet (die Disputation \u201eDe Justificatione\u201c, 1536<em>).<!--more--> <\/em>Dass \u201eB\u00f6ses\u201c vererbt werden kann, zeigt ein Beispiel aus der Justiz: Ein Berliner Richter hatte \u00c4rger mit seinen Verwandten und wollte sich r\u00e4chen. Er gestaltete sein Testament daher in einer Weise, dass die letztwillig Bedachten und auch die \u00a0nicht Bedachten neben der gesamten Erbschaft das eigene Verm\u00f6gen verprozessierten. Stufe f\u00fcr Stufe machte er ihnen Hoffnung, dass sie noch reicher werden k\u00f6nnten; dabei f\u00fchrten alle Anstrengungen und Unternehmungen nur in den finanziellen Ruin.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach Artikel 14 des Grundgesetzes hat das Erbrecht die Funktion, das Privateigentum mit dem Tod des Eigent\u00fcmers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern (BVerfGE 83, 208). Dies gilt gewisserma\u00dfen \u201eautomatisch\u201c f\u00fcr Familienangeh\u00f6rige, in erster Linie f\u00fcr leibliche Nachkommen. Sie wissen, dass beim Fehlen eines schriftlichen Testaments die so genannte gesetzliche Erbfolge eintritt. Nach dem neuen Lebenspartnerschaftsgesetz, erhalten nun auch gleichgeschlechtliche Partner ein Erbrecht, das dem von Eheleuten nahe kommt. Der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 Grundgesetz ist nach meiner \u00dcberzeugung hierdurch nicht mehr gew\u00e4hrleistet. Die herrschende Gender-Ideologie greift mehr und mehr um sich, sogar christliche Politiker lassen sich von einzelnen Verbesserungen der Lage blenden und zeichnen blind ab, was zu gro\u00dfer Verwirrung und letztlich zu einem kaum wieder gut zu machenden Schaden f\u00fchren muss. Das habe ich wiederum deutlich erlebt in einem pers\u00f6nlichen Streitgespr\u00e4ch im vergangenen Monat mit dem Minister im Kanzleramt Hermann Gr\u00f6he in Berlin. \u201eGender-Mainstreaming\u201c ist das Zauberwort. Gro\u00dfe Dinge werden davon erwartet \u2013 aber kaum jemand durchschaut, was es wirklich ist: Ein \u00dcber-den-Haufen-Werfen der Sch\u00f6pfungsordnung. Kinder werden bleibend gesch\u00e4digt, M\u00e4nner und Frauen werden zu Narren. Hinzu kommen die Lasten, welche den Gemeinden auferlegt werden, und ihnen die Arbeit nach biblischen Ma\u00dfst\u00e4ben so schwer machen. In meinem zweiten Buch \u201eMehr Mut zum C in der Politik\u201c habe ich in dem Abschnitt \u201eUnterwerfung unter Gender-Diktat\u201c dazu Kritisches geschrieben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Folgenden will ich sprechen \u00fcber Gesetz, Biologisches, Historisches, Literarisches, Theologisches und Psychologisches sowie die Umsetzung der Erkenntnisse in die Praxis.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Erbrechtsvorschriften sind allgemein bekannt, ich deute sie deshalb nur an<\/strong>:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Grundlegend ist Folgendes: Bei fehlendem Testament erh\u00e4lt der Staat nur den Nachlass, wenn keine Verwandten vorhanden sind. Ansonsten geht nach dem BGB die gesamte Erbschaft an die Verwandten. Kinder erben zu gleichen Teilen. Sind diese nicht mehr am Leben, so erben deren Nachkommen. Besondere Vorschriften bestehen f\u00fcr Landwirte. Ehegatten haben nicht nur ein Erbrecht am Nachlass. Bei der \u00fcblichen<em> <\/em>Zugewinngemeinschaft der Eheleute erh\u00f6ht sich der gesetzliche Erbteil des \u00dcberlebenden um ein weiteres Viertel, sie erben also die H\u00e4lfte des dem Verstorbenen geh\u00f6renden Verm\u00f6gens. Die gesetzliche Erbfolge tritt allerdings nur ein, wenn der Erblasser nicht durch ein Testament oder einen Erbvertrag anderweitiges verf\u00fcgt hat. Dabei muss nat\u00fcrlich der Pflichtteil ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b)\u00a0\u00a0\u00a0 Grunds\u00e4tzlich besteht Testierfreiheit, das Familiengut soll erhalten bleiben. Es geht hier um \u00c4hnliches wie die Vertragsfreiheit, f\u00fcr welche ich in meinem Buch \u201eHilfe, wir werden diskriminiert!\u201c pl\u00e4diert habe. Dem Grundgesetz und den b\u00fcrgerlich-rechtlichen Vorschriften ist sehr wichtig die Privatautonomie, n\u00e4mlich dass der Einzelne frank und frei \u00fcber sein Verm\u00f6gen verf\u00fcgen kann. In den germanischen V\u00f6lkern gab es die Testierfreiheit nicht. Erst nach und nach durch den christlich-kirchlichen Einfluss wurde sie heimisch (das r\u00f6mische Recht kannte sie schon). Dieses freiheitliche Recht darf nat\u00fcrlich nicht \u00fcberzogen werden, auf keinen Fall soll die Versorgung Angeh\u00f6riger durch willk\u00fcrliche Testamente verhindert werden. Die moralische Komponente darf keinesfalls unterdr\u00fcckt werden. Deshalb stellen viele Gesetze, auch im Erbrecht \u201ekodifizierte Ethik\u201c dar. Das gilt auch f\u00fcr biblische Weisheiten wie die 10 Gebote. Eine Konsequenz ist der Pflichtteil. Ethik spielt \u00fcberall im Erbrecht wie im Privateigentum eine Rolle. Zu warnen ist vor<strong> <\/strong>einem falschen Sorgengeist, der \u201eweit \u00fcber den Tod hinaus sichern will, was allein in Gottes Hand steht\u201c, worauf das Standardwerk \u201eReligion in Geschichte und Gegenwart\u201c ausdr\u00fccklich hinweist. Unbestritten ist: Gegen\u00fcber den Kindern sind pers\u00f6nliche Zuwendung und Bildungsvermittlung jedem irgendwie gearteten Geldverm\u00f6gen vorzuziehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Unser Gesetz setzt Erbf\u00e4higkeit voraus, ein nicht unerhebliches Problem in einer Zeit des Werteverfalls. Man denke an den Zerfall der Gro\u00dffamilie oder die Zunahme der psychischen Krankheiten, vor allem Depressionen. Der Zeitgeist befl\u00fcgelt die Willk\u00fcr und f\u00fchrt zu z. T. komischen, oft geradezu exotischen Testamenten. Man denke etwa an Verf\u00fcgungen von Todes wegen zugunsten von Tieren (wie hie\u00df doch gleich dieser M\u00fcnchener Dackel?) oder sozial sch\u00e4dlichen Organisationen. Merkw\u00fcrdige und unangemessene Motive k\u00f6nnen allerdings auch zu Enterbungen<strong> <\/strong>von Familienangeh\u00f6rigen<strong> <\/strong>f\u00fchren, wobei es gesetzliche Schranken gibt. Dazu geh\u00f6rt z. B. das Pflichtteilsrecht zugunsten von Kindern, welches nur in F\u00e4llen h\u00f6chster Kriminalit\u00e4t ausgeschlossen werden kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In einer Zeit, in welcher die Menschen nicht unbedingt psychisch st\u00e4rker und gesunder werden, spielt die Frage der Zurechnungsf\u00e4higkeit eine immer gr\u00f6\u00dfere Rolle, n\u00e4mlich sowohl f\u00fcr den Erblasser als auch f\u00fcr den Bedachten. Die Regeln zur Errichtung eines Testaments werden die meisten Menschen schaffen: Niederschreiben per Hand des gesamten Textes, m\u00f6glichst mit Ort- und Zeitangaben. Oder als Alternative: notarielles Testament. Vertraut ist auch, dass Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichten k\u00f6nnen. Angeordnet werden k\u00f6nnen u. a. Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft, Verm\u00e4chtnisse oder Auflagen. Sicherer ist noch ein Erbvertrag zu Lebzeiten des Erblassers. Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen Erblasser und Bedachtem, oft zwischen Eltern und einem Kind. Notarielle Beurkundung ist unerl\u00e4sslich. Sinn hat dies, wenn eine fr\u00fche Bindung von beiden Seiten gew\u00fcnscht ist, etwa im Hinblick auf die Fortf\u00fchrung einer Firma.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">d)\u00a0 Die Erbschaftssteuer spielt unter nahen Verwandten erst ab einer gro\u00dfen Erbmasse eine Rolle. Ich wei\u00df nicht, ob Sie hier im Raum wegen solcher Probleme schlaflose N\u00e4chte haben. Das neue Recht bietet Erleichterungen und Verbesserungen zugunsten der B\u00fcrger. F\u00fcr ihre Partner, Kinder und Enkel gelten deutlich h\u00f6here Freibetr\u00e4ge; auf Geschwister, Neffen, Nichten oder Freunde kommen allerdings st\u00e4rkere Belastungen zu. Z. B.: Ehepartner genie\u00dfen statt bisher 307.000 \u20ac einen Freibetrag von 500.000 \u20ac. So gut wie alle Bauernh\u00f6fe und Handwerksbetriebe k\u00f6nnen steuerfrei vererbt werden, Verlierer sind die ganz gro\u00dfen Familienunternehmen. So wird Familie einerseits beg\u00fcnstigt, andererseits benachteiligt. Dr. Hans Wonzel fragt in der FAZ: \u201eLohnt es sich noch f\u00fcr einen alleinstehenden Erblasser, der kinderlos, verwitwet oder unverheiratet ist, sich ein Leben lang um den Aufbau eines Verm\u00f6gens zu bem\u00fchen, wenn im Erbfall der Fiskus 30 % bis 50\u00a0% einbeh\u00e4lt?\u201c Das kritische Hinterfragen ist hier gewiss gestattet: Sehr problematisch ist die indirekte Entwertung der Geschwisterbeziehung! Ist ihre Familienbeziehung zum Erblasser so viel weniger wertvoll? Genetisch w\u00e4re das wohl kaum zu begr\u00fcnden, ist das die fiktive Zielsumme von 4 Milliarden \u20ac Erbschaftssteuer pro Jahr wirklich wert?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcber die gesetzlichen Bestimmungen lie\u00dfe sich noch viel sagen. Nat\u00fcrlich kann im gemeinsamen Gespr\u00e4ch dar\u00fcber auch noch weiter nachgedacht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2.\u00a0\u00a0\u00a0 Interdisziplin\u00e4r ist es lohnenswert, \u00fcber verschiedene Ber\u00fchrungspunkte zum Erbrecht nachzudenken:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 In der <span style=\"text-decoration: underline;\">Biologie<\/span> kennen wir den Begriff \u201eVererbung\u201c. Dar\u00fcber wird im Zusammenhang mit dem Darwin-Jahr und den vielen Kundgebungen zugunsten der Evolutionstheorie wieder gern diskutiert. Um die Mendelschen Gesetze geht es hier aber nicht. Insoweit bin ich kein Fachmann, es gibt aber f\u00fcr jedermann verst\u00e4ndliche Perspektiven. Hier werden Eigenschaften vererbt, ohne dass der Erblasser oder der Erbempf\u00e4nger den geringsten Einfluss darauf hat. Diese Erbschaft kann nicht einfach ausgeschlagen werden. Es geht hier um \u2026 was, z.B.?&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.. (Begabungen, etwa handwerkliches Geschick, Sprachtalent, Kunstfertigkeit, Musikalit\u00e4t, aber auch Linksh\u00e4ndigkeit, Neigung zu besonderen Krankheiten, St\u00f6rungen wie z. B. das Stottern, gutes oder schlechtes Zahlenged\u00e4chtnis) Zu denken ist auch an Merkw\u00fcrdigkeiten wie \u201eTicks\u201c. Meine Frau fragte, als wir neu hier wieder hergezogen waren, nach dem Namen von einem Mann, der ihr aufgefallen war. Es verwunderte sie dann \u00fcberhaupt nicht, als sie h\u00f6rte, wie er hei\u00dft. Denn sie hatte seinen Vater gekannt, und eben an diesen erinnerte er sie, weil dieser j\u00fcngere Mann in der gleichen Weise sich am Kopf kratzte wie sein Vater. Eine Rolle spielt das Aussehen, z. B. die Form der Nase, der K\u00f6rperbau\u2026 Aber auch \u00e4u\u00dfere Macken werden vererbt. Man spricht von \u201eErbkrankheiten\u201c (z. B. die Bluterkrankheit), aber auch von bl\u00fchender Gesundheit, \u00fcber welche bereits die Eltern verf\u00fcgten. Auch Suchtverhalten kann \u00fcber Generationen weitergegeben werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir haben durchaus Anlass, \u00fcber Gaben der Natur \u2013 als Christen: Geschenke Gottes \u2013 wirklich dankbar zu sein. Das gilt nat\u00fcrlich auch f\u00fcr Bereiche, die das Materielle betreffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b)\u00a0 Ein kurzer Blick in die <span style=\"text-decoration: underline;\">Historie<\/span> mag auch aufschlussreich sein. Unsere fr\u00fchen Vorfahren vererbten ihre wertvollsten Teile nicht an die Kinder, sondern sie nahmen sie mit ins Grab. Denn nat\u00fcrlich brauchte man neben Nahrung auch gute Waffen und Geld sowie Schmuck f\u00fcr die gefahrvolle Reise im Totenreich. Da haben wir Christen es wirklich besser: Wir nehmen nichts mit \u2013 und erhalten doch alles!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In anderen V\u00f6lkern wird noch heute den k\u00fcnftigen Schwiegereltern der S\u00f6hne &#8211; quasi als vorgezogene Erbschaft &#8211; der \u201eBrautpreis\u201c gezahlt, denn die Ehefrau wird mit ihrer Arbeitskraft und dem Kinderreichtum eigenes \u00dcberleben und Verm\u00f6gen erarbeiten. Ein Erbrecht, wie wir es kennen, gibt es meist nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beim Blick in die Vergangenheit st\u00f6\u00dft man immer wieder auf das H\u00f6ferecht. Wegen der in den Bundesl\u00e4ndern unterschiedlichen Gesetzgebung kann man vom Flugzeug aus teils deutlich die L\u00e4ndergrenzen erkennen: Gro\u00dfe Felder, wo an den \u00e4ltesten Sohn vererbt wurde; kleine Felder, wo \u201egerecht\u201c immer weiter gest\u00fcckelt wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vielleicht interessiert die Rechtsgeschichte in unserem Bundesland. Es geht um die ehemalige \u201ebritische Zone<strong>\u201c<\/strong>: Die Berufung zum Hoferben kann auf Gesetz oder Verf\u00fcgung von Todes wegen beruhen. Besonderheiten gibt es im Hinblick auf das Verfahrensrecht, was hier nicht vertieft werden soll. Im \u00dcbrigen gibt es eine F\u00fclle von Gesetzen, vor allem im vergangenen Jahrhundert, die sich unmittelbar auf das Erbrecht ausgewirkt haben; dies soll nur angedeutet werden: Gesetz \u00fcber erbrechtliche Beschr\u00e4nkungen sehen gemeinschaftswidrigen Verhaltens vom 05.11.37 (\u00fcber die Erbf\u00e4higkeit bestimmter Personen, die ausgeb\u00fcrgert wurden!), Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20.09.45 \u00fcber das Verbot der Anwendung nationalsozialistischer Gesetze, Gesetz \u00fcber die Gleichberechtigung von Mann und Frau vom 18.06.57, Gesetz \u00fcber die rechtliche Stellung des nicht ehelichen Kindes vom 19.08.69 (Erbrecht zwischen Vater und Kind, Erbersatzanspruch), Beurkundungsgesetz mit Aufhebung der richterlichen Zust\u00e4ndigkeit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">c)\u00a0 Der Erbgedanke spielt eine weitere Rolle in der <span style=\"text-decoration: underline;\">Literatur<\/span>. Ich beschr\u00e4nke mich auf den Dichterf\u00fcrsten Johann-Wolfgang von Goethe. In seinem ber\u00fchmtesten Werk \u201eDr. Faust\u201c hei\u00dft es: \u201eWas du ererbt von deinen V\u00e4tern hast, erwirb es, um es zu besitzen. Was man nicht n\u00fctzt, ist eine schwere Last, nur was der Augenblick erschafft, das kann er n\u00fctzen\u201c (Vers 680). Biblisches Denken, gerade im Sinne der Bipolarit\u00e4t oder Kontrastharmonie, welche ich in meinem ersten Buch \u00fcber das Antidiskriminierungsgesetz deutlich beschrieben habe, spielen eine erhebliche Rolle: Wir werden beschenkt, m\u00fcssen aber auch etwas tun. Das gilt f\u00fcr viele Gaben, auch f\u00fcr das Finanzielle. Etwas weniger kompliziert ist Goethe in seinen Spr\u00fcchen, z. B. \u201eLebensregal\u201c: \u201eVom Vater hab\u2019 ich die Statur, des Lebens ernsten F\u00fchren, von M\u00fctterchen die Frohnatur und die Lust zu Fabulieren. Urahnherr war der Sch\u00f6nsten hold, das spukt so hin und wieder, Urahnfrau liebte Schmuck und Gold, das zuckt wohl durch die Glieder\u2026 H\u00e4tte Gott mich anders gewollt, so h\u00e4tt\u2019 er mich anders gebaut; da er mir aber Talent gezollt, hat er mir viel vertraut. Ich brauch\u2019 es zur Rechten und Linken, wei\u00df nicht, was daraus kommt; wenn\u2019s nicht mehr frommt, wird er schon winken\u201c (Verse 99 und 100).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">d)\u00a0 Die Literatur hat uns bereits zur <span style=\"text-decoration: underline;\">Theologie<\/span> gef\u00fchrt. Die Bibel kennt das Vererben, etwa negativer Belastungen<em> <\/em>bis ins dritte und Segen bis ins tausendste Glied. Den \u201eFluch\u201c gibt es tats\u00e4chlich, manche merken nicht, weshalb ihnen so manches nicht gelingt. Auch eine Art von Vererbung! Die gute Botschaft: Jesu Sterben und Auferstehen \u2013 die Vers\u00f6hnung des Menschen mit Gott \u2013 schenkt auch hier Befreiung, so sie denn angenommen wird. Nur angedeutet sei die sog. Erbpathologie: Es geht um Erbkrankheiten wie die \u00dcbertragungen nach den Mendel\u2019schen Gesetzen, etwa krankhafte Ver\u00e4nderung von Genen oder Chromosomen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bibelkundige kennen sich aus und wissen, dass der Erbgedanke in der Heiligen Schrift eine gro\u00dfe Rolle spielt. Nicht nur im Alten Testament ist immer wieder die Rede davon, dass irgendjemand Erbe sein soll (vgl. bereits 1. Mose 15, 3). Erw\u00e4hnt wird auch das \u201eunflei\u00dfige Erbe\u201c (Spr\u00fcche 17,2); es geht dabei um die Herrschaft des klugen Knechts \u00fcber die faulen Erben. Fehlender Flei\u00df und Klugheit stehen also im Gegensatz! Beim Propheten Micha hei\u00dft es, dass Lahme Erben haben sollen; die Bibel verkennt nicht den sozialen Aspekt! Im Neuen Testament kennen wir das Gleichnis von den b\u00f6sen Weing\u00e4rtnern, die schlie\u00dflich auch den Erben des Chefs (Jesus) umbrachten. In den Briefen, vor allem des Paulus, ist immer wieder die Rede davon, dass Christen als Kinder Gottes auch Erben Gottes seien (R\u00f6mer 8, 17), ja Erben des ewigen Lebens (Titus 3,7). Sch\u00f6n ist die Hebr\u00e4erstelle (1, 2) n\u00e4mlich das Gesetztsein zum Erben \u00fcber alles. Die Superlative spielen im biblischen Erbrecht eine gro\u00dfe Rolle<strong>, <\/strong>etwa beim \u201eReichtum seines herrlichen Erbes\u201c (Epheser 1, 18). Hier kann weiteres Forschen durchaus empfohlen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">e)\u00a0 Schlie\u00dflich gibt es noch die psychologischen Perspektiven: Der Anwalt kennt die hasserf\u00fcllten Parteien, die sich um ein Erbe streiten. Oder den Neid, wenn jemand anderes ungerechterweise vorgezogen wird. Oder die \u201eErbschleicherei\u201c, wenn jemand einen alten Menschen in der Absicht umschmeichelt, dass dieser sein Testament zugunsten des Habs\u00fcchtigen ab\u00e4ndert. Sooo ungerecht geht es da oft zu. Aber was ist eigentlich \u201egerecht\u201c beim Erben? Besteht denn \u00fcberhaupt auch nur der geringste Anspruch auf ein Erbe? Ist nicht jedes Erbe vielmehr ein Geschenk? Dies sich fr\u00fchzeitig klar zu machen, steht uns allen gut an. Es geht ja nicht um Gelder, die der Erbe sich jahre- oder jahrzehntelang verdient hat. Wenn das Erbe als eine Art Entgelt f\u00fcr Pflegeleistungen erwartet wird, so ist dies nat\u00fcrlich verst\u00e4ndlich. Das Problem kann aber auch anders gel\u00f6st werden. Der Pflegende kann \u2013 sollte \u00fcberraschend er beim Erbe leer ausgehen oder gar zu bescheiden bedacht sein \u2013 seine Pflegeleistungen noch nachtr\u00e4glich in Rechnung stellen und sich vom Testamentsvollstrecker \u2013 allerdings \u00fcber ein gerichtliches Verfahren \u2013 auszahlen lassen. Hier k\u00f6nnte man gegen die Erben vorgehen wegen<strong> <\/strong>ungerechtfertigter Bereicherung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In einem Club \u201eBest Agers\u201c geht es allerdings ja nicht nur ums Erben, sondern die Gedanken gehen auch ab und zu schon zum eigenen Ableben, somit zum Vererben. Auch hier darf ich als Erblasser mich frei f\u00fchlen. Es ist <span style=\"text-decoration: underline;\">mein<\/span> Verm\u00f6gen, \u00fcber das <span style=\"text-decoration: underline;\">ich<\/span> per Testament verf\u00fcge. Gerechtigkeit spielt insofern eine Rolle, als ich nat\u00fcrlich bem\u00fcht sein werde, meine Kinder ungef\u00e4hr gleichm\u00e4\u00dfig zu bedenken, ohne Einteilung in Lieblingskinder, Undankbare usw.. Aber ich darf auch guten Gewissens mein Erarbeitetes verbrauchen, sch\u00f6ne Reisen machen, soziale oder\/und christliche Werke unterst\u00fctzen \u2013 \u201emit warmer Hand geben\u201c. Ist doch sch\u00f6n, wenn man sich am Leuchten in den Augen der Beschenkten noch freuen kann. Auch sch\u00f6n, wenn der Beschenkte noch \u201eDanke\u201c sagen kann (ich war schon mal traurig, dass ich das nicht mehr tun konnte).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nat\u00fcrlich darf nicht \u00fcbersehen werden, dass es nicht nur um Geld und Verm\u00f6gen, sondern auch um Verbindlichkeiten geht. Da denken wir nat\u00fcrlich wieder an den M\u00fcnchener Dackel, dessen Pfleger bis zum Hundetod f\u00fcrstlich bedacht wurde, aber auch dem geliebten Tier ein k\u00f6nigliches Leben zu gestalten hatte. H\u00e4ufiger kommen Auflagen und Verm\u00e4chtnisse vor, also handfeste Reduzierungen der Erbschaft. Selbstverst\u00e4ndlich sind auch die Schulden (Hypotheken, Schuldscheine, Vollstreckungstitel) zu bedenken, die den Wert der Erbmasse leicht \u00fcbersteigen k\u00f6nnen. Es bietet sich an, die Erbschaft auszuschlagen. Allerdings kann ein Piet\u00e4tsgef\u00fchl den Erben auch dazu bringen, trotzdem das Erbe anzunehmen und aus eigener Tasche f\u00fcr den \u00fcbersteigenden Ausgleich zu sorgen. Damit der Verstorbene nicht seinen Gl\u00e4ubigern etwas schuldig bleibt. Letzte Woche konnten wir im \u201eCourier\u201c lesen, dass ein Sohn das Erbe seiner Mutter ausgeschlagen hatte, weil er f\u00fcr die Schulden nicht aufkommen wollte. Als er dann merkte, dass das zu vererbende Verm\u00f6gen die Verbindlichkeiten weit \u00fcberstieg, wollte er diese Ausschlagung anfechten, was aber nicht mehr m\u00f6glich war.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch das Verantwortungsgef\u00fchl kann z. B.\u00a0 zur \u00dcbernahme eines verschuldeten Betriebs f\u00fchren. Familie und Betrieb brauchen Unterst\u00fctzung, auch von au\u00dfen. Arbeitspl\u00e4tze sollen gesichert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von akademischem Interesse k\u00f6nnte noch die Erbpsychologie sein. Man w\u00fcsste manchmal schon etwas \u00fcber die Erbbedingtheit von Verhaltensweisen anderer, vielleicht auch von sich selbst; man denke etwa an Stimmungen oder Aktivit\u00e4ten. Der Erbe soll sich immer vor Augen halten: Ein moralischer Anspruch auf die Erbschaft besteht grunds\u00e4tzlich nicht, auch wenn das Gesetz davon spricht. Es geht hier um die ethische Komponente.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Blick \u00fcber den juristischen Tellerrand hinaus kann durchaus den Horizont ein wenig erweitern. Das zeigen diese Beispiele.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.\u00a0\u00a0\u00a0 Schlie\u00dflich sollen noch einige Andeutungen in Richtung Umsetzung der Erkenntnisse in die Praxis erfolgen<\/strong>:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a)\u00a0 Erfahrungsgem\u00e4\u00df denken Erben mehr an ihre (vermeintlichen) Rechte als an die Pflichten, etwa was die Grabpflege betrifft. Ein Gang \u00fcber den Friedhof macht es deutlich, dass es nicht nur Entschlafene gibt, sondern auch in Bezug auf ihre Verpflichtungen Eingeschlafene. Der Verpflichtete mag denken, das Testament sei nicht gerecht gewesen, er sei nicht ausreichend bedacht worden, um z. B. die Grabarbeiten finanzieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was halten Sie von der Einstellung des Vaters: \u201eIch tu das alles nur f\u00fcr dich, damit du es sp\u00e4ter mal leichter hast\u201c. So denkt manch ein Selbst\u00e4ndiger. Sind Kinder damit immer gl\u00fccklich? Vorsorge ist gut und wichtig. Nur darf hier\u00fcber nicht das Jetzt und Heute vernachl\u00e4ssigt werden. Wir alle kennen die Geschichten von bettelarmen, bemitleideten Menschen, bei denen man nach ihrem Tod den ber\u00fchmten \u201eStrumpf\u201c unter der Matratze mit einem unvorstellbaren Barverm\u00f6gen gefunden hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Oft passiert es, dass mit wechselnden Vererbungsversprechungen jongliert wird, um sich Liebe zu kaufen. Das ist h\u00f6chst problematisch. Auch kommt es gar nicht selten vor, dass per Testament jemand quasi \u201ebestraft\u201c werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Verantwortliche Testierer halten sich stets vor Augen: In gewissen Situationen ist ein schriftliches Testament \u00a0unumg\u00e4nglich, z. B. wenn es darum geht, Familie oder Betrieb zu sch\u00fctzen. Dann werden auch die oben erw\u00e4hnten negativen Folgeerscheinungen zu Recht in Kauf genommen. Der Anwalt empfiehlt gerade Eheleuten, die Kinder ein wenig durch die \u201eJastrow\u2019sche Klausel\u201c zu provozieren: Wenn nach dem Tod des Erstversterbenden ein Kind den Pflichtteil einfordert, dann wird es auch nach dem Tod des\u00a0 zweiten Elternteils auf den (reduzierten) Pflichtteil gesetzt. Hierdurch soll der Habgier von Kindern Einhalt geboten werden, damit nicht etwa die verwitwete Mutter ihre Eigentumswohnung verkaufen muss, nur um das Kind sofort hinsichtlich des v\u00e4terlichen Erbes auszahlen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nat\u00fcrlich ist es ist f\u00fcr alle Hinterbliebenen hilfreich, wenn ein Testament m\u00f6glichst unkompliziert aufgebaut ist, also nicht allzu viele Einzelbestimmungen enth\u00e4lt. Eine eindeutige Verf\u00fcgung dient dem Frieden in der Familie.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b)\u00a0 Haben sich alle gen\u00fcgend dar\u00fcber Gedanken gemacht, dass das Testament etwas mit Sterben und Tod zu tun hat? Sch\u00f6n ist es, wenn man \u201emit warmer Hand\u201c geben kann. Die Sorge vor Verarmung darf aber nicht au\u00dfer Acht gelassen werden, da niemand gern im Alter Angeh\u00f6rigen auf der Tasche liegen m\u00f6chte. Auch haben wir keine Gew\u00e4hr, dass unsere Kinder \u2013 insbesondere auch Schwiegerkinder \u2013 uns im Alter wirklich freundlich behandeln werden. Etliche unerfreuliche Erfahrungen hatte ich in meiner s\u00fcddeutschen Kanzlei mit den so genannten Nie\u00dfbrauchsrechten: Die Eltern \u00fcberschrieben ihr Anwesen an den Sohn mit der Auflage, dass sie in zwei Zimmern bis an ihr Lebensende weiter wohnen d\u00fcrften. Das ging zuerst gut. Dann starb ein Elternteil, der \u00dcberlebende brauchte eine schwierige Pflege; der Schwiegertochter war alles zu viel. Spitzfindig wurde dann herausgefunden, dass in dem Vertrag ja nichts von K\u00fcchenbenutzung, Kellerbenutzung usw. stand. Schnell war ein h\u00e4sslicher und seelisch grausamer Rechtsstreit geboren. Der alten Mutter war klar: Alle warten sehns\u00fcchtig darauf, dass ich sterbe. So soll es doch nicht sein!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Deshalb empfehle ich grunds\u00e4tzlich, das Testament in einer Weise zu gestalten, dass die Kinder geradezu \u201escharf\u201c darauf sind, dass die\u00a0 Eltern m\u00f6glichst lange leben. Im Zentrum steht hier die Gestaltung einer Form von Rente. Empfehlenswert ist es auch, ein Testament nach gewissen Zeitr\u00e4umen zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob es wirklich noch aktuell ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine interessante Frage ist, ob man seinen Glauben an Jesus Christus testamentarisch, also zeugnishaft, weitergeben kann. Testament bedeutet w\u00f6rtlich: Zeugnis. Es gibt fromm gespickte Verf\u00fcgungen von Todes wegen, die f\u00fcr machen Nachlassrichter Anlass zum Schmunzeln bieten. Auf keinen Fall soll die Sache Gottes irgendwie verl\u00e4stert werden. Bewundernswert ist, wenn Verm\u00e4chtnisse wohlt\u00e4tigen Institutionen zukommen. Wichtig dabei ist, Ersatzempf\u00e4nger zu bestimmen, falls das Werk beim Todesfall bereits aufgel\u00f6st ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">c)\u00a0 Nach dem Tode des Erblassers taucht manchmal<em> <\/em>die Frage auf, ob ich meinen testamentarischen Rechtsanspruch gerichtlich durchsetzen soll, wenn z. B. der Testamentsvollstrecker \u2013 meistens ist dies ja ein Verwandter \u2013 das Testament offensichtlich zu meinem Nachteil auslegt, oder wenn er die Auszahlung (dazu muss ja oft erst ein Haus verkauft werden) unendlich verz\u00f6gert. Erinnert wird an das anf\u00e4ngliche Berliner Beispiel des b\u00f6sen Richters. Christen untereinander sollten mit gerichtlichen Klagen sehr zur\u00fcckhaltend sein, diesen Hinweis finden wir bereits in der Bibel (vgl. 1. Kor. 7). Es erscheint auch ein wenig widerspr\u00fcchlich, wenn man ein quasi \u201eGeschenk\u201c einklagt, auch wenn durch mein Verhalten jemand anderes ungerechtfertigt bereichert wird. \u201eVerzicht macht Spa\u00df\u201c \u2013 ein Ausspruch den ich immer ganz gern in die Gesellschaft gestreut habe. Zu bedenken ist dies besonders, wenn bereits Jahre zuvor der jetzt Verstorbene Verm\u00e4chtnisse in festgesetzter H\u00f6he bestimmt hatte, wegen des inzwischen eingetretenen Verm\u00f6gensverfalls die Haupterben dann ganz oder fast leer ausgehen lassen. Hier bedarf es eines gro\u00dfen Quantums von Fingerspitzengef\u00fchl \u2013 auch f\u00fcr die Verm\u00e4chtnisnehmer!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Man hat manchmal utopische Gedanken, so auch ich. Eine Vision w\u00e4re ma\u00dflos \u00fcberzogen, von einem abwegig erscheinenden Wunsch k\u00f6nnte man reden: Mir sagte ein Mitglied unserer Kreissynode auf die Frage, weshalb Neum\u00fcnster <\/em>z.B. bei Arbeitslosigkeit und Kriminalit\u00e4t ganz oben steht, <em>das liege daran, dass es hier keine Hochschule gebe. Das hat mich beeindruckt. Im Zusammenhang mit den munteren Worten von Pastor Ahrens aus Kiel im abschlie\u00dfenden Gottesdienst der Allianz-Gebetswoche mit ca. 600 Personen in der Stadthalle Anfang 2007, dass Neum\u00fcnster der Ort in Schleswig-Holstein sei mit den meisten evangelikalen Gemeinden, k\u00f6nnte man fast denken, dass hier doch etwas Zukunftstr\u00e4chtiges entstehen k\u00f6nnte. Pers\u00f6nlich hat mich sehr beeindruckt, dass ein Missionar der letzten Missionswoche, n\u00e4mlich Alexander Stavniychuk, der Dozent an einer christlichen Universit\u00e4t ist in einer Stadt, die noch vor 1 \u00bd Jahrzehnten total atheistisch war, n\u00e4mlich St. Petersburg. Neum\u00fcnster hat historisch einiges an christlichen Geistern zu bieten, etwa den biblischen Kommentator Rienecker, die \u00fcber die Grenzen Europas hinaus bekannte Jugendpsychologin und Schriftstellerin Christa Meves, oder den Gemeinschaftsgr\u00fcnder Karl M\u00f6bius, der mit seiner Zeitschrift \u201eZeitspiegel\u201c sogar den Nazis die Z\u00e4hne gezeigt hatte.<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist nicht ganz einfach, bei diesen Zweifelsfragen grunds\u00e4tzlich Rat zu erteilen. Zu ber\u00fccksichtigen sind nicht nur die juristische, sondern auch die menschliche, die psychologische Komponente.Wir wollen uns von Gott bei der Umsetzung der Erkenntnisse direkt leiten lassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Gedanken sind wohl nicht die \u00fcblichen, die man von einem Rechtsanwalt bei der Behandlung des Erbrechts erwartet. Gewiss wurde die juristische Perspektive angedeutet, es geht aber hier um mehr. Deshalb ist es zweifellos lohnend, auch einen Blick \u00fcber den Tellerrand zu werfen und sich Gedanken aus anderen Disziplinen, gerade aus der Wissenschaft, zu machen. Ich kann jedem, der mit Erbproblemen zu tun hat, nur w\u00fcnschen, dass er sich umfassend informiert, vor allem seine Verstandeskr\u00e4fte einsetzt, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Das Gebet wird bei Christen dabei eine erhebliche Rolle spielen. Auch der Gedankenaustausch mit Vertrauenspersonen hat zweifellos Sinn. Ich kann allen Betroffenen nur eine gl\u00fcckliche Hand w\u00fcnschen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\" align=\"right\"><em>Christian Hausen, Rechtsanwalt, Neum\u00fcnster<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erben und Testament \u2013 die etwas andere Perspektive In diesem Beitrag\u00a0 erfahren Sie nicht, was in diversen B\u00fcchern \u00fcber das &#8222;Erben und Vererben&#8220;\u00a0 nachgelesen werden kann. Ich will hingegen die christliche Komponente einweben in die gesetzlichen Gegebenheiten \u2013 und umgekehrt. 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