{"id":6847,"date":"2011-08-06T10:18:27","date_gmt":"2011-08-06T08:18:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=6847"},"modified":"2011-08-06T17:49:34","modified_gmt":"2011-08-06T15:49:34","slug":"fur-die-freiheit-des-glaubens-und-die-einheit-der-kirche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=6847","title":{"rendered":"F\u00fcr die Freiheit des Glaubens und die Einheit der Kirche"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>F\u00fcr die Freiheit des Glaubens und die Einheit der Kirche<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Einladung zu gemeinsamem Zeugnis in sieben aktuellen Grundaussagen\u00a0 des christlichen Glaubens mit pers\u00f6nlicher Verpflichtung, einer Kurzfassung f\u00fcr die Gemeindearbeit und einem ausf\u00fchrlichen Kommentar<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0A. Anlass und Anliegen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist unabdingbar n\u00f6tig geworden, die Bekenntnisse des christlichen Glaubens in Erinnerung zu rufen und wieder wirksam werden zu lassen, die in den Gliedkirchen der EKD ebenso in Geltung stehen wie in allen anderen Gemeinden und Kirchen. Auf sie werden Pfarrer und Prediger verpflichtet. Sie gelten auch bei der Berufung in ein Ehrenamt und f\u00fcr die Beschl\u00fcsse der Synoden. Die Freiheit des Glaubens und die Einheit der Kirche stehen auf dem Spiel, sind sogar bedroht, wenn dieses nicht mit Ernst geschieht.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Die neueren Diskussionen und Beschl\u00fcsse zum landeskirchlichen Pfarrdienstrecht haben n\u00e4mlich offenkundig gemacht, wie tief die Bekenntnisnot in unseren Kirchen und Gemeinden geworden ist. Ein Zwiespalt ist eingetreten, der so tiefgehend bisher nicht wahrgenommen wurde. Er l\u00e4hmt das kirchliche Leben, f\u00f6rdert Mi\u00dftrauen unter den Gl\u00e4ubigen, bewirkt schlimme Resignation.\u00a0 Landessynoden konnten diesen Zwiespalt nicht \u00fcberwinden. Manche haben ihn einfach best\u00e4tigt und sich damit abgefunden. Es gibt Pfarrkonvente, die sich zu gemeinsamer Andacht nicht mehr in der Lage sehen. Dabei geht es keineswegs nur um theologische Richtungen und kirchenpolitische Entscheidungen, auch nicht nur um sexualethische Fragen, die sich in den Vordergrund gedr\u00e4ngt haben. Vielmehr hat sich gezeigt, dass es um die Wahrheit der Heiligen Schrift geht und um ihre Autorit\u00e4t f\u00fcr Glauben und Leben aller Christen.\u00a0 Die\u00a0 Wahrnehmung des kirchlichen Auftrags ist gest\u00f6rt, auf Dauer sogar bedroht. Im Auftrag der Kirche gr\u00fcndet aber ihre Freiheit! Die Barmer Theologische Erkl\u00e4rung von 1934 sagt in Artikel 6 <em>Der Auftrag der Kirche, in welcher ihre Freiheit gr\u00fcndet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienste seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seit langem schon wird in unseren Kirchen und Gemeinden die zentrale Heilsbedeutung des Todes Christi und seiner Auferstehung bestritten und behauptet, sie seien f\u00fcr heutige Christen unan-nehmbar. Dagegen haben sich kaum ein Bischof oder Synoden zur Wehr gesetzt. Aber diese Grund-aussagen der Heiligen Schrift sind auch heute die entscheidende Mitte des christlichen Glaubens und der tragende Grund de Bekenntnisse der Kirche. Darum m\u00fcssen sich die Christen zusammen-tun, gemeinsam daf\u00fcr werben und notfalls auch daf\u00fcr streiten, dass die Bekenntnisse der Kirche Jesu Christi neu ernstgenommen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gef\u00e4hrdungen des Bekenntnisses sind Gef\u00e4hrdungen der Zukunft der Kirche Christi. Ihnen kann mit synodalen Mehrheitsentscheidungen oder mit Verwaltungsentscheidungen nicht abgeholfen werden. Vielmehr m\u00fcssen die geltenden Bekenntnisse neu ernst genommen werden. Sie haben sich in Verfolgungen und Anfechtungen bew\u00e4hrt. Jetzt gilt es, pers\u00f6nlich f\u00fcr sie einzutreten.\u00a0 Mit der pers\u00f6nlichen Unterschrift unter die folgenden sieben Grundaussagen soll dieses geschehen und sollen die vielen Aktivit\u00e4ten bekennender Gruppen und Gemeinden unterst\u00fctzt und geistlich miteinander verbunden werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>B. Sieben aktuelle Grundaussagen des christlichen Glaubens<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(Kurzfassung siehe Teil E)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1. Die <\/strong><strong>Institution Ehe und die Lebensformen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u201eDer im Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf sie als Mann und Frau. Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau h\u00e4ngen, und die zwei werden ein Fleisch sein\u201c (Matth. 19, 4 und 5)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0a) Der Glaube bekennt und bezeugt, dass die rechtlich geordnete Ehe die Norm f\u00fcr das Zusammenleben von Mann und Frau ist. Darin hat sie einen unverzichtbaren Wert f\u00fcr das soziale Gef\u00fcge. Mann und Frau sind von Natur aus verschieden, aber in der Ehe zu gemeinsamer Verantwortung zusammengef\u00fcgt. Die Ehe ist also Grundmodell f\u00fcr verantwortliches Zusammenleben in der Gesellschaft. Das gilt unabh\u00e4ngig davon, ob und wie das konkrete Leben der Menschen in der Ehe gelingt. Die Kirche hat diesen exklusiven Charakter der Ehe als Institution mit den Begriffen Sch\u00f6pfungsordnung oder Mandat Gottes zu fassen versucht; die R\u00f6misch-Katholische Kirche sieht in ihr sogar ein Sakrament. Die Konsequenz ist die gleiche: F\u00fcr die Ehe \u00f6ffentlich einzutreten, ist heute die Aufgabe aller christlichen Kirchen und Gemeinden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) Wenn die Ehe nur als eine \u201eLebensform\u201c neben anderen zu beliebiger Wahl behauptet wird, dann ist das falsche Lehre. Denn damit wird ihre vor-personale gesellschaftliche Bedeutung individualistisch aufgel\u00f6st. Was mit dieser <em>einen <\/em>Institution geschieht,\u00a0 wird dann leicht auch auf\u00a0 andere Institutionen ausgedehnt. Politik und Rechtswesen geraten in die Gefahr, die Freiheitsrechte des Individuums den Pflichten f\u00fcr das Gemeinwesen \u00fcberzuordnen. Es wird nicht besser, wenn \u2013 insbesondere in den Kirchen \u2013 der Begriff \u201eLeitbild\u201c verwendet wird. Auch mit ihm wird falsche Lehre verbreitet. Denn er ist ein diffuser Begriff geworden. Er l\u00e4sst eine F\u00fclle willk\u00fcrlicher Lebensweisen zu, ohne Normen zu benennen, die f\u00fcr alle verbindlich w\u00e4ren. Zwar kennt auch die evangelische Kirche Abweichungen von der Norm. Aber das sind dann Abweichungen in der Freiheit des Gewissens. Niemand k\u00e4me auf die Idee, mit solchen individuell begr\u00fcndeten Abweichungen die f\u00fcr alle geltenden Normen aufzuheben oder diese Abweichungen zur Norm f\u00fcr alle zu machen.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2. Die Ehe und der Gottesglaube<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u201eGott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau\u201c (1. Mose 1, 27)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) Der Glaube bekennt und bezeugt, dass sich im Gegen\u00fcber von Mann und Frau und in ihrer Zuordnung zueinander das Geheimnis des biblischen Gottesglaubens zeigt: Gott und seine Sch\u00f6pfung sind verschieden, aber aufeinander bezogen. Gott ist Gott, der Mensch ist Mensch. Gott will nicht ohne den Menschen sein, der Mensch kann nicht ohne Gott sein. Das ist der tiefere Sinn der biblischen Rede vom Menschen als dem Ebenbild Gottes. Beim Thema Homosexualit\u00e4t geht es f\u00fcr Christen nicht einfach nur um Sexualprobleme, \u00fcber die man unterschiedlich denken mag. Es geht vielmehr um die Struktur der Gottesbeziehung, also um das Verh\u00e4ltnis zu Gott schlechthin..<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) Die Behauptung, eine eingetragene Lebenspartnerschaft sei gleichwertig mit der Ehe, ist Irrlehre. Denn die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft\u00a0 kann die biblisch bezeugte Gottebenbildlichkeit des Menschen so wenig abbilden wie das tiefe Geheimnis der Verbindung von Christus und seiner Gemeinde nach Eph 5. Darum ist es eine Verf\u00fchrung zur Irrlehre, wenn unter der \u00dcberschrift \u201eEhe und Familie\u201c in dem \u00a7 39 des EKD-Pfarrdienstrechts in einem einzigen Satz \u201eEhe\u201c und \u201efamili\u00e4res Zusammenleben\u201c einfach nebeneinander gestellt werden und die Erl\u00e4uterung dazu ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt, diese Bestimmung umfasse auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3. \u00a0 Pfarramt und Lebensvollzug<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u201eEin Bischof soll untadelig sein, Mann einer einzigen Frau\u201c (1. Timotheus 3, 2)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) Der Glaube bekennt und bezeugt, dass mit der Ordination in das Amt der Kirche und mit der Berufung zur Leitung einer Gemeinde die Verpflichtung verbunden ist, die f\u00fcr alle Christen geltenden Gebote Gottes so vorbildlich zu leben, dass alle Christen den Gehorsam aus der Taufe ernst nehmen. Das Lebenszeugnis der Verk\u00fcndiger darf ihre Verk\u00fcndigung nicht unglaubw\u00fcrdig machen. Die im Alten Testament vorgebildete und im Neuen Testament fortgef\u00fchrte Rede vom Gemeindeleiter als einem Hirten belegt das eindr\u00fccklich. In 1. Petrus 5,1ff wird sie mit dem Begriff \u201eVorbild\u201c zus\u00e4tzlich hervorgehoben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) Es ist falsche Lehre, wenn behauptet wird, berufene und ordinierte Diener am Evangelium seien zu keiner besonderen Vorbildlichkeit in ihrer Lebensf\u00fchrung verpflichtet und k\u00f6nnten ein angebliches Menschenrecht zum Leben nach eigenem Gutd\u00fcnken f\u00fcr sich in Anspruch nehmen. Daf\u00fcr kann\u00a0 auch nicht \u2013 wie es neuerdings gerne geschieht \u2013 Barmen IV in Anspruch genommen werden. Denn dort ist selbstverst\u00e4ndlich vorausgesetzt, dass die Kirche \u00c4mter hat und braucht. Es geht allein um die Frage des Umgangs mit den \u00c4mtern. W\u00fcrden die Christen in gleichmacherischer Manier auf Amtsstrukturen und Amtsethik verzichten, w\u00fcrden sie die Verk\u00fcndigung des Wortes Gottes der Willk\u00fcr preisgeben und eine geistliche Leitung christlichen Lebens in den Gemeinden aufgeben..<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4.\u00a0 Bibel und Bibelauslegung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u201eIhr sollt nicht meinen, dass ich gekommen bin, das Gesetz oder die Propheten aufzul\u00f6sen; ich bin nicht gekommen aufzul\u00f6sen, sondern zu erf\u00fcllen\u201c (Matth. 5, 17)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) Der Glaube bekennt und bezeugt, dass der Wille Gottes aus der Heiligen Schrift im H\u00f6ren auf deren Gesamtzeugnis zu vernehmen ist. Die Heilige Schrift legt sich selbst aus, wenn sie nur sorgf\u00e4ltig genug in ihren inhaltlichen Zusammenh\u00e4ngen gelesen wird. Beim Thema Homosexualit\u00e4t ist aus den Zusammenh\u00e4ngen zwingend klar: Es geht um den Schutz der Ehe als dem Fundament der\u00a0 Gemeinschaftsbez\u00fcge des Menschen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) Es ist Irrlehre, wenn behauptet wird, die Heilige Schrift habe zur Homosexualit\u00e4t unter heutigen Bedingungen nichts zu sagen. Auch die Behauptung, Jesus habe zur Homosexualit\u00e4t nichts gesagt, ist schlicht irrig: Er hat die Ehe-Ethik des Alten Testaments sogar noch versch\u00e4rft.\u00a0 Die Kirche muss deshalb ihre Energie entschieden darauf verwenden, dass die Ehen stabilisiert und nicht problematisiert werden. Selbstverst\u00e4ndlich erfolgt Schriftauslegung immer im Kontext gesellschaftlicher Verh\u00e4ltnisse. Es ist aber ein Unterschied,\u00a0 ob sie problematische \u00c4nderungen gesellschaftlicher Verh\u00e4ltnisse zus\u00e4tzlich beg\u00fcnstigt oder ob sie solchen \u00c4nderungen mit biblischen und kirchlichen Gr\u00fcnden entgegentritt. Neuerungen im staatlichen Recht k\u00f6nnen nicht Ver\u00e4nderungen in der Auslegungstradition der Kirche begr\u00fcnden oder gar erzwingen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>5. Auftrag und Ordnung der Kirche<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u201eIch freue mich, wenn ich eure Ordnung und euren festen Glauben an Christus sehe\u201c\u00a0. <\/em><em>(Kolosser 2, 5)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) Der Glaube bekennt und bezeugt, dass die \u00e4u\u00dfere Ordnung der Kirche, ihre Organisation und ihre Gesetze den Auftrag der Kirche zur Verk\u00fcndigung des Evangeliums st\u00fctzen m\u00fcssen und ihm nicht im Wege stehen d\u00fcrfen. Nach Barmen 3 hat <em>die Kirche mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung &#8230; zu bezeugen, dass sie allein sein (= Christi) Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisung in Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben m\u00f6chte.<\/em> Dieser Bekenntnissatz gilt auch f\u00fcr die Rechtsfragen der Zulassung zum Dienst in der Kirche und in den Gemeinden und Gemeinschaften.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) Mit ihrem Beschluss vom\u00a0 9. M\u00e4rz 2004 hat die Bischofskonferenz der VELKD den Weg in eine Irrlehre\u00a0 angebahnt. Sie hat behauptet, die Fragen der Zulassung homosexuell lebender Menschen zum Pfarramt sei nur eine \u201eOrdnungsfrage\u201c ; das Bekenntnis der Kirche sei damit nicht ber\u00fchrt. Dieser Beschluss wurde jetzt eine tragende Grundlage f\u00fcr den\u00a0 \u00a7 39 und seine Erl\u00e4uterung im EKD-Pfarrdienstrecht. Davon sind die tiefen Irritationen bestimmt, die inzwischen die Kirche ersch\u00fcttern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>6.\u00a0Lehre und Seelsorge<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u201eRedet so und handelt so wie Leute, die durchs Gesetz der Freiheit gerichtet werden sollen\u201c (Jakobus 2, 12)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) Der Glaube bekennt und bezeugt, dass die Lehre der Kirche die Gewissen der Menschen nicht knebeln darf, aber die Gewissensentscheidung Einzelner auch nicht zur Lehrmeinung aller erhoben werden darf. Wenn in den Kirchen und Gemeinden die biblische Lehre eindeutig vertreten wird,\u00a0 m\u00fcssen zwar ihre Mitglieder eindeutig zum Gehorsam gegen Gottes Gebot verpflichtet werden, aber es muss auch der Gewissensfreiheit der Mitglieder \u00fcberlassen bleiben, wie sie ihre Lebenspraxis danach ausrichten. Die Kirche Jesu Christi darf aber nie und nimmer ihre Lehre nach den Vorstellungen und Gewohnheiten einzelner Kirchenmitglieder oder von gesellschaftlichen Tendenzen bestimmen lassen. Sie w\u00fcrde damit die Gewissensfreiheit aller anderen bedrohen und ihre eigene Freiheit preisgeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) Wenn der Unterschied zwischen Lehre und Seelsorge nicht durchgehalten wird, zieht Irrlehre in die Kirche ein. Dann wird die Freiheit des Glaubens aufgehoben. Wenn die Kirche die Freiheit des Glaubens verteidigt, verteidigt sie zugleich die Freiheitsrechte aus den allgemeinen Menschen-rechten. Sie nimmt damit auch einen notwendigen Dienst am Gemeinwesen wahr. Denn ihr Freiheitsverst\u00e4ndnis ist aus dem Gottesbezug begr\u00fcndet. Dadurch ist es gegen grenzenlose Willk\u00fcr besser gesichert als ein rein s\u00e4kulares Freiheitsverst\u00e4ndnis, aber ebenso auch gegen politische Tugendprogramme, die ihre eigene neue Welt herauff\u00fchren wollen..<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>7. \u00a0 Unterscheiden und Zuordnen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u201eFeste Speise aber ist f\u00fcr die Vollkommenen, die durch den Gebrauch ge\u00fcbte Sinne haben und Gutes und B\u00f6ses unterscheiden k\u00f6nnen\u201c . (Hebr\u00e4er 5, 14)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a)\u00a0 Der Glaube bekennt und bezeugt, dass mit dem Apostel Paulus zu unterscheiden ist zwischen dem Geist und dem Buchstaben, obwohl beide in der Heiligen Schrift zusammen geh\u00f6ren. Mit Martin Luther ist zu unterscheiden zwischen Gesetz und Evangelium, obwohl beide aus demselben Wort Gottes zu vernehmen sind.<strong> <\/strong>Gottes Wort verstehen und die Welt deuten \u2013 dazu bedarf es der geistlichen Kraft der Unterscheidung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b)\u00a0 Aus der Geistesgabe der Unterscheidung erw\u00e4chst der Kirche Jesu Christi die Kraft zur Mission und zur Wahrnehmung \u00f6ffentlicher Verantwortung. Dieser Erkenntnis steht seit geraumer Zeit ein massives\u00a0 Bed\u00fcrfnis nach Harmonie entgegen. Zwar reden Kirche und Politik dann gerne vom christlich(-j\u00fcdischen) Menschenbild. Aber auch das kann zur Irref\u00fchrung werden. Denn biblisch-reformatorisch ist der Mensch nur in der Doppelbestimmung \u201eGerechter und S\u00fcnder\u201c (simul iustus ac peccator) angemessen zu beschreiben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>C.\u00a0\u00a0 Pers\u00f6nliche Verpflichtung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In Wahrnehmung meiner Verantwortung aus meiner Ordination bzw. Berufung bekenne ich mich durch meine Unterschrift zu den\u00a0 \u201eSieben aktuellen Grundaussagen des christlichen Glaubens\u201c in der theologischen Erkl\u00e4rung \u201eF\u00fcr die Freiheit des Glaubens und die Einheit der Kirche\u201c vom August 2011 (download u. a. bei <a href=\"http:\/\/www.bb-baden.de\/\">www.bb-baden.de<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.ksbb-bayern.de\/\">www.ksbb-bayern.de<\/a>). Ich werde sie in Lehre, Predigt, Unterricht und Seelsorge vertreten und teile dieses hiermit meiner Kirchenleitung mit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Die Ordination und vergleichbare Berufungen gr\u00fcnden in der Taufe. Sie ist die Grundberufung aller Christen zu Dienst und Gehorsam. In der Ordination und vergleichbaren Berufungen werden\u00a0 die Verpflichtungen aus der Taufe neu bekundet. Darum wird, hier zuerst die Verpflichtung der Amtstr\u00e4ger zu benennen, der\u00a0 im n\u00e4chsten Abschnitt die Verpflichtung aller Christenleute folgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In Wahrnehmung meiner Verantwortung als getaufter Christ unterschreibe ich die \u201eSieben aktuellen Grundaussagen des christlichen Glaubens\u201c.\u00a0 Ich werde sie in meinem Zeugnis aus dem Allgemeinen Priestertum vertreten und teile dieses hiermit meinem Pfarramt bzw. meinem Gemeindeleiter mit. Ich bitte zugleich darum, dass meine Mitteilung der Leitung unserer Landeskirche bzw. unseres Verbandes weitergegeben wird; die Einstellung der Gemeindeglieder an der Basis soll auch auf der Leitungsebene bekannt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich behalte mir vor, Gemeindegliedern beizustehen, wenn sie einen Wechsel der Gemeinde erw\u00e4gen, weil deren Leitung diesen Glaubenss\u00e4tzen nicht zustimmt und \/ oder der Berufung homosexuell lebender Pfarrerinnen und Pfarrer zustimmen sollte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich sage den Mitchristen F\u00fcrbitte und im Rahmen meiner M\u00f6glichkeiten auch t\u00e4tige Unterst\u00fctzung zu, wenn sie durch ihr Bekenntnis zu diesen Glaubenss\u00e4tzen in Schwierigkeiten geraten sollten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich behalte mir vor, die Weisungen meiner Landeskirche, meiner Ortsgemeinde bzw. meines Gemeinschaftsverbandes daraufhin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie mit den von mir unterschriebenen Glaubenss\u00e4tzen \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich gebe dieses Bekenntnis meinen Freunden und Bekannten bekannt und bitte sie, der Einladung zum Unterzeichnen zu folgen und f\u00fcr weitere werbende Bekanntgabe bei ihren eigenen Freunden und Bekannten zu sorgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der gegenw\u00e4rtige Zustand unserer Kirche gebietet den dringenden Wunsch an die Mitglieder kirchenleitender Gremien und die Inhaber kirchenleitender \u00c4mter, ihre gesamtkirchliche Verantwortung wahrzunehmen und die Einladung zur Unterschrift unter die \u201eSieben aktuellen Grundaussagen des christlichen Glaubens\u201c anzunehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Name und Anschrift<\/p>\n<p>Unterschrift und Datum<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>D.\u00a0\u00a0 Kurzfassung: Aktuelle Grundaussagen des christlichen Glaubens<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Kurzfassung ist f\u00fcr die Arbeit\u00a0 in Gemeinden, Gemeindegruppen, Seminaren usw. gedacht. Sie kann auch\u00a0 zur Einholung von Unterschriften verwendet werden.\u00a0 Im Interesse der Gemeinden\u00e4he ist die Reihenfolge der sieben Punkte dieser Kurzfassung gegen\u00fcber der Reihenfolge der \u201eSieben aktuellen Grundaussagen&#8230;\u201c\u00a0 in Teil B leicht ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der Glaube bekennt und bezeugt die Heilsbedeutung des Kreuzestodes Jesu Christi und die Wirklichkeit seiner Auferstehung als Beginn der endzeitlichen Neusch\u00f6pfung..<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist Verf\u00fchrung und Irrlehre, wenn diese Heilsbotschaft bestritten oder umgedeutet oder als f\u00fcr unsere Zeit belanglos und \u00fcberholt erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Glaube bekennt und bezeugt, dass der Wille Gottes aus der Heiligen Schrift im H\u00f6ren auf deren Gesamtzeugnis zu vernehmen ist. Die Heilige Schrift legt sich selbst aus, wenn sie sorgf\u00e4ltig in ihren inhaltlichen Zusammenh\u00e4ngen gelesen wird. Sie gibt Zeugnis von der Gottesoffenbarung in der Geschichte und dem Kommen des Gottesreiches. Der Glaube an den Gott der Bibel ist nicht einfach ein Produkt geschichtlicher Prozesse, sondern die geschichtlichen Prozesse selbst stehen alle unter dem Wirken des dreieinigen Gottes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist Verf\u00fchrung und Irrlehre, wenn behauptet wird, die Aussagen der Heiligen Schrift, auch zu Ehe und Familie, seien nur zeitbedingt und h\u00e4tten mit der heutigen Situation nichts zu tun.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Der Glaube bekennt und bezeugt, dass der Mensch zum Bilde Gottes geschaffen ist (1Mose 1, 27f). Gott will nicht ohne den Menschen sein. Der Mensch kann nicht ohne Gott sein. Die Gemeinschaft Gottes mit dem Menschen bildet sich ab in der Gemeinschaft von Mann und Frau\u00a0\u00a0 (1Mose 1, 27f; Epheser 5, 31f.).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist Verf\u00fchrung und Irrlehre, wenn\u00a0 behauptet wird, jeglicher Zusammenschluss von zwei oder mehr Menschen nach den Kriterien von Verbindlichkeit, Verl\u00e4sslichkeit und gegenseitiger Verantwortung sei dem \u201eLeitbild Ehe\u201c nahezu gleichwertig.\u00a0 Diese Kriterien sind\u00a0 Sekund\u00e4rtugenden. Sie k\u00f6nnen f\u00fcr jede Vereinigung von Menschen n\u00fctzlich sein \u2013 unabh\u00e4ngig davon, auf welcher Basis die Vereinigung steht und welche Ziele sie verfolgt.\u00a0 Sekund\u00e4rtugenden sind nicht geeignet, falsche Handlungen in gute umzuwandeln.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Der Glaube bekennt und bezeugt, dass die rechtlich geordnete Einehe die Norm f\u00fcr das Zusammenleben von Mann und Frau ist. Jesus selbst hat dies ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt und angeordnet (Matth. 19, 4f.; Mark. 10, 6f.)! Die Ehe ist Urordnung und Mandat Gottes unabh\u00e4ngig davon, dass Ehen auch scheitern k\u00f6nnen und dass es ehelose Menschen gibt. Jeder Mensch ist Kind eines Mannes und einer Frau. Ehe und Familie sind zugleich Grundlage von Staat und Gesellschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist Verf\u00fchrung und Irrlehre, die Ehe nur als eine \u201eLebensform\u201c neben anderen zur beliebigen Wahl hinzustellen. Wenn das geschieht, geraten Kirche, Politik und Rechtswesen in den Strudel der Beliebigkeit und der Aufl\u00f6sung. Wo dies geschieht, zerf\u00e4llt jede Gesellschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Der Glaube bekennt und bezeugt, dass die \u00e4u\u00dfere Ordnung der Kirche die Verk\u00fcndigung des Evangeliums st\u00fctzen muss und ihr nicht im Wege stehen darf. Mit ihrem Glauben und ihrem Gehorsam bezeugt die Kirche, dass sie allein Jesus Christus und nicht sich wandelnden Zeiterscheinungen verpflichtet ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist Verf\u00fchrung und Irrlehre, wenn\u00a0\u00a0 behauptet wird, die Ordination\u00a0 Homosexualit\u00e4t praktizierender Pfarrer\u00a0 sei nur eine Frage der Verwaltung, die das Bekenntnis der Kirchei nicht ber\u00fchre. In Artikel 3 der Barmer Theologischen Erkl\u00e4rung (1934) hei\u00dft es dagegen: \u201eWir verwerfen die falsche Lehre, als d\u00fcrfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnungen ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen \u00dcberzeugungen \u00fcberlassen.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a06. Der Glaube bekennt und bezeugt, dass der Gemeinde von Jesus Christus die Gabe und der Auftrag gegeben ist, unter Hinweis auf die Gebote Gottes zur Umkehr zu rufen und die Vergebung zuzusprechen oder \u2013 im Fall der verweigerten Umkehr \u2013 S\u00fcnden als Schuld festzuhalten (Matth. 18, 18; Joh. 20, 23). Das Wort der Vergebung ist \u201eDynamit\u201c (R\u00f6mer 1, 16), es hat verwandelnde Kraft, die reale Ver\u00e4nderung der Person bewirkt, so dass mitten im t\u00e4glichen Geschehen ein neues Leben m\u00f6glich wird (Joh. 3, 3.7; R\u00f6m. 6, 4. 7, 5f.; 2Kor. 5, 17; Gal 6, 15; Eph 2, 15f. 4, 24; Kol. 3, 10).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist Verf\u00fchrung und Irrlehre zu behaupten, jeder Mensch sei in seinen Strebungen und Neigungen bis hin zu entsprechenden Taten unver\u00e4nderlich festgelegt. Besonders abwegig ist es, diese Behauptung sogar auf \u201eGottes gute Sch\u00f6pfung\u201c zur\u00fcckzuf\u00fchren. Gnadenverk\u00fcndigung ist nur in Form von Gesetz und Evangelium konkret.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">7. Der Glaube bekennt und bezeugt, dass der Gott der Bibel und die Menschen absolut voneinander zu unterscheiden sind, dieser Gott der Bibel sich aber den Menschen aus Gnaden zuwendet. Aus dieser Grundunterscheidung folgen alle weiteren Unterscheidungen, die dem Leben der Menschen durch erkennbare Ordnungen dienen wollen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist Verf\u00fchrung und Irrlehre, wenn im Interesse angeblicher Freiheit der Menschen grundlegende Unterschiede geleugnet werden. So wird nicht Freiheit gef\u00f6rdert; vielmehr werden subjektive Moralvorstellungen diktatorisch verfolgt und zivilisatorische Ordnungen aufgel\u00f6st.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>E.\u00a0 Kommentar<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0<\/strong><em>Dieser Kommentar ist eine inhaltliche Vertiefung und Entfaltung der \u201eSieben aktuellen Grundaussagen des christlichen Glaubens\u201c.\u00a0 Er ist eine n\u00f6tige und darum ausf\u00fchrliche Information \u00fcber die Probleme, auf die die pers\u00f6nliche Verpflichtung \u201eF\u00fcr die Freiheit des Glaubens und die Einheit der Kirche\u201c bekennend reagiert. Im Streitfall kann er zur Begr\u00fcndung der Bekenntnisverpflichtung herangezogen werden. Er ist aber nicht Bestandteil dieser Bekenntnisverpflichtung.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die \u201eSieben aktuellen Grundaussagen des christlichen Glaubens\u201c sind keine Hinzuf\u00fcgungen zum Bekenntnisstand der Landeskirchen. Sie gr\u00fcnden auf ihm, bringen ihn nachdr\u00fccklich in Erinnerung und pr\u00e4zisieren ihn in die gegenw\u00e4rtigen Herausforderungen hinein. Sie sind ein Beispiel n\u00f6tigen aktuellen Bekennens auf der Basis und unter Inanspruchnahme der geltenden Bekenntnisschriften der Evangelischen Kirche.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit der Schrift \u201eMit Spannungen leben\u201c hatte der Rat der EKD 1996 eine \u201eOrientierungshilfe\u201c vorgelegt. Damals ging es vorrangig um die Frage von Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und nachrangig um die Zulassung solcher Partnerschaften zum Amt der Kirche. Der damals beabsichtigte Konsens konnte aber nicht herbeigef\u00fchrt werden. Einzelne Landeskirchen haben trotz Mahnungen aus dem Kirchenamt der EKD sofort Fakten geschaffen und Segnungen eingef\u00fchrt. Die Gemeinden haben das zumeist resignierend in der Erwartung hingenommen, dass sich die Probleme bald von selbst l\u00f6sen w\u00fcrden. Das war zum Teil auch der Fall.\u00a0 Mit dem EKD-Pfarrdienstrecht von 2010 ist die Diskussion in einer unerwarteten Breite und Dynamik neu aufgebrochen. Denn jetzt erst wurde vielen Menschen bewu\u00dft, dass praktizierte Homosexualit\u00e4t in den meisten Landeskirchen kein Ordinationshindernis mehr sein soll und Einzug in den kirchlichen Dienst gehalten hat. Die Emphase der Diskussion hat die Grundfragen des kirchlichen Bekenntnisses \u00fcberlagert und verdeckt. Ist erst einmal in <em>einem<\/em> Anwendungsfall das Bekenntnis der Kirche unklar geworden, drohen Ausweitungen und zus\u00e4tzliche Gef\u00e4hrdungen in anderen Anwendungsf\u00e4llen. Darum muss das Bekenntnis durch neues Bekennen gest\u00e4rkt werden. Nur so gewinnt die Kirche neue Zuverl\u00e4ssigkeit nach innen und nach au\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zumeist wurde \u00fcbersehen, dass die kirchliche Erneuerung aus dem Bekenntnis heraus auch n\u00f6tig ist, damit die Evangelische Kirche ihren gesellschaftspolitischen Aufgaben zureichend entsprechen kann. Sie hat nicht erkannt, dass Aufl\u00f6sungen bew\u00e4hrter Moralvorstellungen im politischen Raum im Gange sind. Sie macht sich daran mitschuldig, wenn sie nicht wieder zu einem klaren Bekenntnis zur\u00fcckfindet. Der Ruf zum Bekenntnis ist ein Ruf weg von den falschen Wegen. Die Kirche, die anderen Umkehr predigt, kann sich als kr\u00e4ftig erweisen, wenn sie selbst Umkehr praktiziert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zu 1: Die Institution Ehe und die Lebensformen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn die Kirche auf dem klaren Unterschied zwischen der Ehe und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft besteht, nimmt sie Interessen des Gemeinwohls wahr. Im geschichtlich bedingten regelm\u00e4\u00dfigen Wandel aller Institutionen hat die Institution Ehe immer besonders wirksame Leistungen erbracht. Ihre Orientierungsleistungen und ihre Sozialleistungen waren wirksamer als die der anderen Institutionen. So wurde gesellschaftlicher Wandel durch die Geschichte hindurch ohne tiefe soziale Br\u00fcche m\u00f6glich. Die Ehe garantiert anders als andersartige Formen des Zusammenlebens die Verantwortung der Generationen f\u00fcreinander und zwar \u00fcber mindestens drei Generationen hinweg. Gewiss gibt es auch generationen\u00fcbergreifende Verantwortung in den sog. neuen Lebensformen. Nachweislich ist sie aber aus der Ehe heraus wirksamer und zuverl\u00e4ssiger als bei den anderen Lebensformen. Darum ordnen junge Menschen in allen Meinungsumfragen die Ehe von Mann und Frau als besondere Zukunftsperspektive jeder anderen Lebensweise vor. Mit der Hervorhebung von Ehe und Familie vor allem sonstigen staatlichen Recht in Artikel 6 des Grundgesetzes wird also nicht ein Traditionsbestand genannt, sondern eine Zukunftsperspektive markiert. Im Interesse der gesellschaftlichen Entwicklung muss darum die Kirche den Unterschied zwischen der Ehe und allen anderen Lebensformen deutlich bekennen und auch in ihrem eigenen Recht zur Geltung bringen. Die kirchliche Diskussion greift erheblich zu kurz, wenn sie kurzerhand den\u00a0 S\u00fcndenbegriff f\u00fcr eine von Liebe bestimmte gleichgeschlechtliche Partnerschaft negiert und dem entgegenstellt, dass auch in heterosexuellen Beziehungen S\u00fcnde geschehen kann, was doch niemand bestreitet. Mit solchen Denkspielen wird das Problem auf die individuelle Ebene gedr\u00fcckt und der gesellschaftliche Zusammenhang ausgeblendet. Zu diesem geh\u00f6rt inzwischen die Forderung, unterschiedliche sexuelle Identit\u00e4ten unter Grundrechtsschutz zu stellen und sie in Bildungsstandards aufzunehmen.. Dann geht es nicht mehr nur um homosexuelle Beziehungen, sondern auch um bi-sexuelle, multi-sexuelle, gattungs\u00fcberschreitende usw., also um Verst\u00e4ndnis und Praxis von Sexualit\u00e4t \u00fcberhaupt. Aus Ver\u00f6ffentlichungen ist bekannt, dass zumindest Teile der Bef\u00fcrworter weiterer rechtlicher Regelungen f\u00fcr die pers\u00f6nliche Sexualit\u00e4t ein politisches Ziel verfolgen: die Aufhebung der Ehe als Institution und \u00fcber sie die Problematisierung aller der Lebensregelung dienenden Institutionen. \u201eLebensformenrecht\u201c statt Artikel 6 GG. Mit ihrem Bekenntnis zur Ehe nimmt die Kirche also die bedrohten humanen Interessen des ganzen Gemeinwesens wahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<strong>Zu 2: Die Ehe und der Gottesglaube<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Kirchenamt der EKD hatte im Jahr 2000 gegen\u00fcber dem Bundesgesetzgeber erkl\u00e4rt, dass auch die Kirche eine Verbesserung des Rechtsschutzes f\u00fcr gleichgeschlechtliche Partnerschaften f\u00fcr n\u00f6tig h\u00e4lt. Es hat aber mit guten theologischen und juristischen Gr\u00fcnden geraten, daf\u00fcr\u00a0\u00a0 privatrechtliche L\u00f6sungen vorzusehen und auf eine \u00f6ffentlich-rechtliche Regelung durch ein Lebenspartnerschaftsgesetz zu verzichten. Das hat die EKD allem Anschein nach inzwischen selbst vergessen!\u00a0 Sie hat in \u00a7 39 des Pfarrdienstgesetzes und in den Erl\u00e4uterungen dazu Ehe und Eingetragene Lebenspartnerschaft aufs engste einander angen\u00e4hert, mit einem Kirchengesetz\u00a0 den besonderen Rechtsschutz f\u00fcr Ehe und Familie nach Art. 6 GG problematisiert und in dieses eine Ideologie einflie\u00dfen lassen, die im politischen Raum insbesondere von der Partei Die Gr\u00fcnen massiv vertreten wird.\u00a0 Sie hat dabei unterschlagen, dass nach tradiertem Eheverst\u00e4ndnis aller Kirchen die Ehe gem\u00e4\u00df Gen 1f auch auf Nachkommenschaft angelegt ist. Sie hat zugleich den institutionellen Charakter der Ehe (oben Ziffer 1) verkannt. Solche Fehler bleiben nicht ohne Folgen. Bisher konnten befreundete und alleinstehende Frauen z. B. gemeinsam Wohnung auch in einem Pfarrhaus nehmen, alleinstehende M\u00e4nner gemeinsam Urlaub machen. Diese Freiheit ist so nicht mehr gegeben. Jetzt wird Freundschaft auf die Ebene lesbischer oder schwuler Partnerschaften abgedr\u00e4ngt und dadurch in ihrem Sinn undeutlich gemacht. Auch ist unter homosexuell lebenden Menschen selbst umstritten, ob die Rechtsform der Eingetragenen Lebenspartnerschaft f\u00fcr ihre Probleme eine angemessen\u00e9 L\u00f6sung ist. Es gibt \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen Betroffener, nach denen die von der EKD genannten drei Kriterien \u201eVerbindlichkeit, Verl\u00e4sslichkeit und gegenseitige Verantwortung\u201c gerade nicht durchzuhalten seien; Partnerwechsel und gleichzeitige Vielzahl intimer Beziehungen w\u00fcrden der schwulen Identit\u00e4t mehr entsprechen als monogame ganzheitliche\u00a0 Treue. Im Hintergrund dieser Entwicklungen ist eine Tendenz wirksam, die alles, was nat\u00fcrlich gegeben scheint, auch als erstrebenswert gut zulassen will. Durch R\u00fcckkehr zur \u201eNatur\u201c wird Befreiung von der vermeintlich knechtenden \u201eKultur\u201c gesucht. Biblisch-theologisch bedeutet das: die im Sch\u00f6pfungsglauben begr\u00fcndeten lebensdienlichen Ordnungen werden aufgehoben. F\u00fcr viele Menschen in- und au\u00dferhalb der Kirche ist es unbegreiflich, dass die EKD-Synode diese Dimension nicht wahrgenommen hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zu 3: Pfarramt und Lebensvollzug<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch die Gesellschaft erwartet, dass die Kirche als personalintensive Institution durch Personal vertreten wird, das zuverl\u00e4ssige Lebensorientierung erm\u00f6glicht. Das gilt insbesondere im Blick auf Kinder und Jugendliche, die der Kirche von ihren Eltern anvertraut werden und vor allem in der Pubert\u00e4t eindeutige Orientierungen brauchen. Die Kirche muss entschieden einem Trend entgegentreten, der bei der Sexualaufkl\u00e4rung und der angeblich n\u00f6tigen Ent-Diskriminierung schwuler Menschen in Schulen hervortritt, dass n\u00e4mlich die Entwicklung einer homosexuellen Identit\u00e4t ebenso begl\u00fcckend f\u00fcr das Leben sei wie die Entwicklung einer heterosexuellen. Das Vorbild im Pfarramt und in der Gemeindeleitung darf nicht den Eindruck erwecken, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften allgemein erstrebenswert seien. Sie sind eine Ausnahmeerscheinung. Darum kann es auch nicht um die Frage gehen, ob gleichgeschlechtliche Partner-schaften in einem Pfarrhaus Wohnung nehmen d\u00fcrfen. Dies ist in manchen Landeskirchen (noch) nicht erlaubt und wird darum kritisiert, weil diese L\u00f6sung f\u00fcr alle Beteiligten w\u00fcrdelos sei.\u00a0 Die Frage ist aber sehr viel grunds\u00e4tzlicher: Sind Ordination und Berufung in das Amt der Kirche bei Menschen m\u00f6glich, die \u2013 rechtlich geordnet oder nicht \u2013 in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben? Die Pfarrhaus-Diskussion f\u00fchrt am Kern des Problems vorbei! Ebenso wird unzul\u00e4ssig vereinfacht, wenn den Kritikern des \u00a7 39 EKD-Pfarrdienstrecht geradezu verleumderisch entgegengehalten, die homophile Neigung als solche sei kein Amtshindernis. Das war aber schon immer klar!\u00a0 Im Gegenteil. Menschen, die homophile Neigungen z\u00f6libat\u00e4r leben, sind Vorbilder f\u00fcr einen ethisch anspruchsvollen Umgang mit der Sexualit\u00e4t in einer \u00fcbersexualisierten Gesellschaft. Diesen Aspekt hatten alle Bef\u00fcrworter der Regelungen nach \u00a7 39 EKD-Pfarrdienstrecht garnicht vor Augen. Absurderweise wird in diesem Zusammenhang als \u201eArgument\u201c angef\u00fchrt, dass auch die Ehen der Pfarrerinnen und Pfarrer nicht mehr so stabil wie fr\u00fcher sind. Das stimmt wohl \u2013 leider. Es kann aber nicht Anlass sein, das evangelische Eheverst\u00e4ndnis zu revidieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zu 4: Bibel und Bibelauslegung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Selbst ungl\u00e4ubige Menschen erwarten, dass die Kirche die Dokumente ernst nimmt, die ihre Existenz begr\u00fcnden und ihre Arbeit verl\u00e4sslich sichern sollen. In den religi\u00f6sen und religionskritischen Auseinandersetzungen der Gegenwart wollen sie zuverl\u00e4ssig wissen, worauf die Kirche steht. Dazu ist es n\u00f6tig, dass die Auslegungsbem\u00fchungen der Kirche nachvollziehbar sind. Sie sind es nicht, wenn wichtige Bibelstellen wie 3. Mose 18,22; 20,13 und insbesondere R\u00f6mer 1,18-27; 1. Kor 6,9f und 1. Tim 1,10 einfach abgetan werden und revisionistische Willk\u00fcr Platz greift.\u00a0 Die Kritiker dieser Entwicklung haben jedoch keineswegs nur ein paar Einzelstellen vor Augen, wie ihnen gerne unterstellt wird. Sie bestehen vielmehr darauf, dass immer die Gesamtheit der einschl\u00e4gigen Bibelstellen beachtet wird.\u00a0 In den oft sehr strittigen Diskussionen \u00fcber eine sachgem\u00e4\u00dfe Auslegung der Heiligen Schrift ging es immer darum, diese zu verstehen, damit der Glaube wachsen kann. Das zun\u00e4chst Fremde und Unverst\u00e4ndliche sollte verstanden werden, damit es in den\u00a0 Glauben\u00a0 aufgenommen werden kann, ohne seine eigene Autorit\u00e4t zu verlieren.\u00a0 Jetzt aber werden unbequeme Bibelstellen schlicht ausgesondert; Bem\u00fchungen, sie zu verstehen,\u00a0 finden gleich garnicht mehr statt. Damit sind weit \u00fcber das Thema Homosexualit\u00e4t hinaus Entwicklungen eingetreten, die die Grundlagen des christlichen Glaubens \u00fcberhaupt ber\u00fchren: Das Gegen\u00fcber von Gott und Mensch wird naiv vereinfacht zu einem Gotteswort im rein zeitbedingten Menschenwort. Das biblische Wort soll erst durch zeitgen\u00f6ssische Programme seine Aktualit\u00e4t gewinnen. Beim Thema Homosexualit\u00e4t haben jetzt viele Gemeindeglieder diese Verlagerung des Glaubens auf die rein menschliche Ebene besonders deutlich erkannt und darum auch besonders deutlich dagegen protestiert.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Acht Altbisch\u00f6fe um den bekannten Neutestamentler und Bischof em. Prof. Dr. Ulrich Wilckens haben sich zur Auslegung der Heiligen Schrift aus Anlass von \u00a7 39 Pfarrdienstgesetz klar ge\u00e4u\u00dfert. Sie mussten sich aus der Mitte der EKD den Vorwurf r\u00fcckw\u00e4rtsgewandten Fundamentalismus gefallen lassen. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie den Begriff \u201ewidernat\u00fcrlich\u201c gebraucht haben und damit gar dem Denken der NS-Ideologie verhaftet seien. Indes\u00a0 bezeichnet \u201ewidernat\u00fcrlich\u201c nur eine biologisch-organologische Tatsache. Erst wenn \u2013 wie in den biblischen Sch\u00f6pfungstexten \u2013 Natur in Beziehung zum Gottesglauben gebracht wird, kann von \u201eSch\u00f6pfung\u201c gesprochen werden. Erst dann wird\u00a0 das Feld der christlichen Ethik betreten. Darum kann auch homophile Neigung als solche nicht einfach als \u201eSch\u00f6pfungsvariante\u201c charakterisiert werden. Sie ist zun\u00e4chst einmal nichts anderes als ein naturhaftes Ph\u00e4nomen. \u00dcber dessen Zustandekommen k\u00f6nnen Theologie und Kirche nichts Verbindliches sagen. Wenn der Mensch seine homophilen Neigungen in Beziehung zu seinem Gottesglauben bringt, dann mag er selbst &#8211; rein subjektiv &#8211; von einer Sch\u00f6pfungsvariante sprechen und die Kirche darf ihm f\u00fcr seine Person dieses nicht verwehren. Sie darf aber nicht diese subjektive Glaubensdeutung eines einzelnen Kirchengliedes dogmatisch \u00fcberh\u00f6hen und zum Lehranspruch gegen\u00fcber der Gemeinschaft der Glaubenden erheben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Manche, auch Bisch\u00f6fe, haben einen Vergleich mit den Diskussionen \u00fcber die Erm\u00f6glichung der Frauenordination in den 50er Jahren gezogen. Damals ging es aber gerade nicht um Einzelstellen der Heiligen Schrift. Vielmehr ergab eine W\u00fcrdigung des biblischen Gesamtzeugnisses, dass es auch Gr\u00fcnde f\u00fcr die Frauenordination aus der Heiligen Schrift gibt: Frauen waren die treuesten Weggef\u00e4hrten des Leidenden und die ersten Auferstehungszeugen. Damals wurde hartn\u00e4ckig und strittig nach dem Willen Gottes in der Heiligen Schrift gefragt. Jetzt wird einfach behauptet, es g\u00e4be zur Frage der Homosexualit\u00e4t in der Kirche keinen aus der Heiligen Schrift erkennbaren Willen Gottes. Wie sollen normal denkende Menschen noch ein Zutrauen zur Heiligen Schrift bekommen, wenn ihnen solche Auslegungsk\u00fcnste vorgef\u00fchrt werden? Wie lange kann die Evangelische Kirche der Lehre der Katholischen Kirche noch \u00fcberzeugend widersprechen, die ein autoritatives Lehramt zum Schutz gegen willk\u00fcrliche Schriftauslegung f\u00fcr n\u00f6tig h\u00e4lt?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Schon immer war es eine anspruchsvolle geistliche und intellektuelle Aufgabe der Kirche, die Heilstatsachen, auf denen sie gr\u00fcndet, den Menschen nahezubringen und zu erkl\u00e4ren. Sie verstehen sich ja keineswegs von selbst. Darum darf sich auch niemand \u00fcber Menschen erheben, die mit Zweifeln zu ringen haben. Nun ist es aber \u00fcblich geworden, dass Kirchenleiter ihre eigenen Zweifel mitteilen und einzelne S\u00e4tze des Glaubensbekenntnisses f\u00fcr unerheblich erkl\u00e4ren, weil sie selbst daran zweifeln. Ganz so, als ob der Zweifel von Kirchenleitern Ma\u00dfstab f\u00fcr die Lehre der Kirche sein k\u00f6nne! Mit ihren Zweifeln m\u00f6gen solche Kirchenleiter vor Gott treten. Es ist aber nicht ihre Aufgabe, sich damit bei den Menschen anzubiedern. Die Menschen erwarten soviel theologische<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bildung, dass ihnen der Sinn der bezweifelten Glaubenss\u00e4tze erl\u00e4utert wird. Wer dieses nicht fertig bringt, erweist sich als ungeeignet f\u00fcr die Leitung der Kirche. Dieses Problem ist nicht nur bei den Fragen der Homosexualit\u00e4t und anderen ethischen Fragen aufgebrochen. Es durchdringt sogar die Mitte des Glaubens selbst: Es verdunkelt die Heilstatsachen des Todes, der Auferstehung und der Wiederkunft Jesu Christi.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<strong>Zu 5: Auftrag und Ordnung der Kirche<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schon im Jahr 2004 gab es theologischen Widerspruch gegen den Beschluss der Bischofskonferenz der VELKD. Er wurde nicht beachtet. Dem Beschluss sind sehr einschr\u00e4nkende Kriterien beigef\u00fcgt, die bei einer Entscheidung zu ber\u00fccksichtigen seien. Sie wurden erkennbar gro\u00dfz\u00fcgig oder garnicht beachtet. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands hat \u2013 auch durch die Partei Die Gr\u00fcnen unterst\u00fctzt \u2013 mehrfach versucht, Veranstaltungen zum Thema Homosexualit\u00e4t zu verhindern und das Grundrecht der freien Rede zu sabotieren und au\u00dfer Kraft zu setzen, wenn er mit Positionen rechnen musste, die der seinen nicht entsprechen. Wiederholt hat er darum die evangelikalen Gruppierungen in unserer Kirche verleumderisch angegriffen. Sp\u00e4testens zu diesem Zeitpunkt h\u00e4tte die Kirche erkl\u00e4ren m\u00fcssen, dass nunmehr in dieser Frage das Bekenntnis ber\u00fchrt ist. Bei diesen Attacken werden gerne die Gleichheitsrechte der B\u00fcrger im Grundgesetz bem\u00fcht, die auch f\u00fcr homosexuelle Menschen in der Kirche gelten m\u00fc\u00dften. Die Grundrechte unserer Verfassung sind aber Abwehrrechte gegen \u00dcbergriffe des Staates, jedoch keineswegs\u00a0 Zwangspflichten f\u00fcr alle Gemeinschaften im Staatsgef\u00fcge. Die Kirche als Glaubensgemeinschaft hat selbstverst\u00e4ndlich ein Recht auf ein Sonderethos ihrer Repr\u00e4sentanten. Wenn sie leichtfertig ihre Organisationsgrunds\u00e4tze von ihrem Bekenntnisgrund l\u00f6st, begibt sie sich ihrer Freiheit im Gesellschaftsgef\u00fcge, die f\u00fcr ihre Verk\u00fcndigung unverzichtbar ist. Es ist \u00fcblich geworden, Entscheidungen \u00fcber die Berufung homosexuell lebender Menschen in das Pfarramt von Abstimmungen in den \u00c4ltestenkreisen (Presbyterien, Gemeindekirchenr\u00e4te) abh\u00e4ngig zu machen. Das sieht demokratisch aus, ist aber im Ergebnis Verweigerung der kirchlichen Leitungsaufgabe. In den Landeskirchen ist die Entscheidung auf landeskirchlicher Ebene zu treffen. Dort kann gewiss auch in einem geistlich begr\u00fcndeten Ausnahmefall positiv entschieden werden. Dazu ist es aber nicht n\u00f6tig, die Hierarchie des Dienstrechts auf den Kopf zu stellen. Die etwa von einem Bischof getroffene Ausnahme-entscheidung muss muss er pers\u00f6nlich gegen\u00fcber denen begr\u00fcnden, die ein Mitwirkungsrecht an der Besetzung der Stelle haben, an die er konkret denkt.\u00a0 Wird die Entscheidung aber von den Gemeinden abh\u00e4ngig gemacht und die Kirchenleitung erst im Nachhinein best\u00e4tigend t\u00e4tig, wird der Konflikt in die Gemeinden hineingetragen. Kirchenleitungen vers\u00e4umen ihre Pflicht, wenn sie m\u00f6gliche Spaltungen in den Gemeinden verursachen. <strong><em><\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zu 6: Lehre und Seelsorge<\/strong>\u00a0\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seelsorge hei\u00dft nicht Zustimmung zu menschlichen W\u00fcnschen oder gar Irrt\u00fcmern. Sie hat mit der Harmoniesucht nichts zu tun, die in unserer Kirche heute eingerissen ist. Wer Seelsorge \u00fcbt, muss oft genug in ein Konfliktfeld zwischen Gottes Gebot und menschlichen Erwartungen treten. In diesem Konflikt kann eine dem Zeitgeist angepasste Lehre \u00fcberhaupt nicht helfen. Hier hilft nur die Inanspruchnahme von Seelsorge bei einem anderen Seelsorger. In diesem Zusammenhang wird oft und lautstark gefordert, die Kirche m\u00fcsse aus seelsorgerlichen Gr\u00fcnden allen widerstehen, die homosexuelle Menschen diskriminieren. Selbstverst\u00e4ndlich ist dem so! Nun haben sich aber gerade jene Menschen in der Kirche wirksam gegen die pers\u00f6nliche Diskriminierung homosexueller Menschen eingesetzt, die seit Jahren das Thema Homosexualit\u00e4t differenziert bearbeiten; sie haben h\u00e4ufig genug mehr Freunde mit gleichgeschlechtlichen Neigungen als die, die sich zu ihren F\u00fcrsprechern erkl\u00e4ren, und mit Sicherheit mehr Kenntnisse. Hinzu kommt, dass von \u00f6ffentlicher Diskriminierung gar nicht mehr gesprochen werden kann. Spitzenpolitiker haben sich als homosexuell zu erkennen gegeben, die Rechtsprechung hat nahezu alle Forderungen erf\u00fcllt, im Unterhaltuungfernsehen treten geradezu selbstverst\u00e4ndlich homosexuelle Partnerschaften auf. Diskriminierung erfahren diejenigen, die diesen Trends kritisch gegen\u00fcberstehen. Wer aus Gr\u00fcnden des Glaubens die Paraden zum Christopher-Street-Day ablehnt, diskriminiert nicht etwa die daran beteiligten Menschen, sondern dient ihrer W\u00fcrde. Diese bizarren Umz\u00fcge haben mit der urspr\u00fcnglichen Absicht, gleichgeschlechtlich empfindenden Menschen aus der Rechtsunsicherheit herauszuhelfen, nichts mehr zu tun.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zu 7: Unterscheiden und Zuordnen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch der ungl\u00e4ubige Mensch wei\u00df: Menschliches Leben ist auf die Kunst des Unterscheidens angewiesen, bei Tieren gen\u00fcgt der Instinkt. F\u00fcr den Glauben ist 1. Kor 12,10 die biblische Kardinalstelle, wo Paulus von der Geistesgabe der Unterscheidung der Geister spricht. Sie f\u00fchrt in die Unterscheidung von Wahrheit und L\u00fcge, von wahrer und falscher Kirche, von Gnade und Gericht. Nur so gibt es einen Weg zum Verstehen des Guten im Gegensatz zu der Macht des B\u00f6sen. Dieses\u00a0 ist keineswegs nur die Abwesenheit des Guten, die durch Guttaten gebessert werden k\u00f6nnte. An dieser Illussion scheitern die Einzelnen und die Gemeinschaft immer wieder. Darum kann eine Kirche, die die Kraft zur Unterscheidung verloren hat und z. B. zwischen Ehe und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht mehr zu unterscheiden versteht, dem Gemeinwesen in den N\u00f6ten nicht weiterhelfen, die unter der Oberfl\u00e4che lauern. Ihre Botschaft ist nicht mehr anschlussf\u00e4hig f\u00fcr die Komplexit\u00e4t der gesellschaftlichen Probleme der Gegenwart. Ohne die Kraft des Unterscheidens wird die Kirche auch den homosexuell orientierten Menschen nicht gerecht. Denn unter diesen gibt es sehr wohl gewichtige Unterschiede. Es gibt z\u00f6libat\u00e4r Lebende, die der Sexualisierung ihrer Neigung bewusst widerstehen und ihre Identit\u00e4t nicht im Sexuellen festmachen. Es gibt solche, die an ihrer Neigung leiden und nach Hilfe suchen, wobei die einen eine Befreiung von ihrer Neigung erhoffen, andere Hilfen zu einem verantwortlichen Umgang mit ihr. Es gibt diejenigen, die ihre Sexualit\u00e4t etwa bei den Paraden zum Christopher-Street-Day auf den Markt tragen. Es gibt die politisch organisierten Gruppen, die mit massiven Gleichheitsforderungen Ungleiches juristisch gleich behandelt sehen wollen. Fast allein Letzteren hat sich die Kirche zugewendet! Mangels Unterscheidungsverm\u00f6gen hat sie dabei die Seelsorge an homosexuell orientierten Menschen grob vernachl\u00e4ssigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Schlussbemerkungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Besonders bitter ist, dass erst im Zusammenhang der Beschl\u00fcsse der EKD-Synode im Herbst 2010 vielen Gemeindegliedern das ganze Ausma\u00df der Probleme bewusst geworden ist. Sie wurden von ihren Kirchenleitungen nicht zureichend informiert. Kirchlich Engagierte sehen sich ihrer geistlichen Heimat in den Landeskirchen beraubt, viele kirchlich Distanzierte verstehen unsere Kirche jetzt noch weniger als bisher. Der Abstand zwischen Kirchenleitungen und Basis hat weiter zugenommen. Mi\u00dftrauen belastet und gef\u00e4hrdet die n\u00f6tige Kooperation. Die Neigung ist gro\u00df, die landeskirchliche Organisationsform der Kirche Jesu Christi nicht mehr ernst zu nehmen \u2013 und das auch in der Pfarrerschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Reaktionen der Gemeindeglieder kann nur verstehen, wer die Provokationen kennt, denen sie ausgesetzt sind. Schon 2008 wurde in der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche Propst Horst\u00a0 Gorski offiziell zum Kandidaten f\u00fcr das Bischofsamt vorgeschlagen, obwohl er bekennender Homosexueller ist. In der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz war mit einem Flyer f\u00fcr die Segnung homosexueller Partnerschaften mit dem Jesus-Wort \u201eWas Gott zusammengef\u00fcgt hat, das soll der Mensch nicht scheiden\u201c geworben worden. Rechtzeitig vor der EKD-Synode hat in dem von der EKD subventionierten Monatsmagazin \u201eChrismon\u201c die f\u00fcr die EKD in Sizilien\u00a0 t\u00e4tige badische Pfarrerin Christa Wolf \u00fcber zwei Seiten hinweg von ihrem Gl\u00fcck in einer lesbischen Partnerschaft und deren \u00f6ffentlicher Segnung berichtet und dabei ihre Heimatkirche kritisiert, die solche Segnungen nicht gestattet. Der Bericht stand l\u00e4ngere Zeit im Internet auf der Titelseite von chrismon.de und dem ebenfalls von der EKD gef\u00f6rderten Portal evangelisch.de. Noch vor der unmittelbar bevorstehenden Tagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat deren Landeskirchenrat die Zulassung von homosexuell lebenden Pfarrerinnen und Pfarrern in das Pfarramt und in Pfarrh\u00e4user erm\u00f6glicht. Die Synode war schlicht ausgeschaltet. Der Landesbischof hat anschlie\u00dfend aufgekommene Kritik mit dem Wunsch zur\u00fcckgewiesen, homosexuelle Menschen sollten ihre sexuelle Identit\u00e4t \u201efriedlich und fr\u00f6hlich\u201c leben k\u00f6nnen; die Synodalpr\u00e4sidentin sprach vom \u201eEnde der Heuchelei\u201c, die sie doch selbst durch bisheriges Verschweigen der eingerissenen Praxis heraufgef\u00fchrt hatte. Aus den Kirchenleitungen ist kein einziges kritisches Wort zu diesen Provokationen bekannt geworden. Stattdessen gab es M\u00e4\u00dfigungsappelle an die Kritiker dieser Entwicklungen. Die dazu aufgerufen haben, haben ihre eigenen Appelle nicht beachtet. Der Rheinische Pr\u00e4ses Kock warf den Einw\u00e4nden seiner emeritierten Bischofskollegen \u201ealterskonservativen Rollback\u201c vor. Der Badische Landesbischof Dr. Fischer beklagte vor seiner Landessynode, dass das wichtige Werk der Rechtsvereinheitlichung in der EKD nicht angemessen gew\u00fcrdigt w\u00fcrde, was keineswegs stimmte, und sprach davon, dass sich ehemalige Kirchenleiter in die Diskussion \u201eeingemischt\u201c h\u00e4tten, ein Begriff, das sonst positiv von Kirchenleitern verwendet wird, wenn sie sich politisch \u00e4u\u00dfern, jetzt aber den Ruhest\u00e4ndlern kritisch entgegengehalten wird, obwohl deren Ordinationspflichten auch im Ruhestand selbstverst\u00e4ndlich gelten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Provokationen rei\u00dfen nicht ab. In Berlin kam es beim Christopher-Street-Day 2011 zu Gottesdiensten, die die Veranstalter dieser schwul-lesbischen Parade mit Kirchenleuten vereinbart hatten, in denen h\u00f6herrangige Amtstr\u00e4ger der Landeskirche gepredigt haben und zu denen die Kirchenleitung selbst jedes kritische Wort schuldig geblieben ist. Die gro\u00dfen und bundesweit t\u00e4tigen bekenntnistreuen Gruppierungen in der Evangelischen Kirche haben sich davon rechtzeitig energisch\u00a0 distanziert und darauf hingewiesen, dass es\u00a0 bei diesen Umz\u00fcgen\u00a0 keineswegs nur um \u00f6ffentlichen Spass f\u00fcr einige homosexuelle Menschen geht. \u201eVielmehr werden alle denkbaren Formen sexuellen Verhaltens ohne jede Einschr\u00e4nkung durch Anstand oder guten Geschmack vorgef\u00fchrt, die Grenzen zum Jugendschutz geschleift, die Menschenw\u00fcrde mit F\u00fc\u00dfen getreten.\u201c Die Bekenntnisbewegung \u201eKein anderes Evangelium\u201c, Gemeindehilfsbund und Gemeindenetzwerk und die Konferenz bekennender Gemeinschaften in Deutschland haben die Kirche an das erinnert, was allen Kundigen bekannt ist: \u201eAus einer in den USA begonnenen B\u00fcrgerrechtsbewegung zu Gunsten homosexueller Menschen ist seit Jahren eine Aktion zur Zerst\u00f6rung politischer Kultur geworden. Die Unterscheidung zwischen Frau und Mann wird aufgehoben, um das Publikum zu verwirren. Mit dieser Geschlechterverwirrung soll eine neue Gesellschaft und ein neues Menschentum heraufgef\u00fchrt werden.\u201c In den in Berlin gehaltenen Predigten war von dieser Mahnung\u00a0 nichts zu erkennen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist unverkennbar, dass in vielen kirchenleitenden Gremien die Ideologie der \u201e\u00d6kumenischen Arbeitsgemeinschaft Homosexuelle und Kirche (HuK)\u201c eingezogen ist. Sie ist breit in andere Organisationen schwuler Aktivisten vernetzt. Ihre Antworten auf die Fragen homosexueller Menschen sind so schlicht, dass sie zun\u00e4chst \u00fcberzeugend klingen. Sie werden aber, wie alle Erfahrungen dauerhaft zeigen, den komplexen existentiellen Problemen der betroffenen Menschen nicht gerecht. Wie weit diese innerkirchliche Ideologisierung durch Vernetzung kirchlicher Einrichtungen geschehen ist, lehrt ein Blick auf das w\u00fcttembergische Portal \u201eB\u00fcndnis Kirche und Homosexualit\u00e4t\u201c (<a href=\"http:\/\/www.bkh-wue.de\/\">www.bkh-wue.de<\/a>). Man kann unterstellen, dass die \u00fcberwiegende Mehrheit der w\u00fcrttembergischen Evangelischen davon keine Ahnung hat. Offen bleibt indes, ob die Kirchenleitung auch keine Ahnung hatte oder schlicht nicht zur Kenntnis nehmen oder einfach nur schweigen wollte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Schweigen von Kirchenleitungen kann auch sonst zur Provokation werden. Das ist zur Zeit besonders der Fall im Schul- und Bildungsbereich. Es gibt neuere\u00a0 Empfehlungen von einigen Kultusministerien zum Sexualkundeunterricht in der Grundschule. In ihnen wird das Sexuelle auf das Biologische reduziert. Das Geheimnis von Liebe, Vertrauen und Erotik bleibt au\u00dfen vor und ist nicht mehr sch\u00fctzenswert. Die Kinder sollen in Rollenspielen Sexualverhalten trainieren! Wenn Kirchenleitungen dazu weiterhin schweigen, haben sie kein Recht mehr, von ganzheitlicher Bildung und Erziehung zu reden.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wer bei dem allem nicht b\u00f6se Absicht unterstellen will, kommt zur Erkenntnis, dass offenbar zur Zeit starke Gef\u00fchlsbewegungen die Sachfragen \u00fcberlagern. Das ist leider nicht nur beim Thema \u201eHomosexualit\u00e4t und Kirche\u201c so. In den interreligi\u00f6sen Beziehungen wird nicht klar genug zwischen den muslimischen Mitb\u00fcrgern unterschieden, denen die Christen gute Nachbarschaft und ihr Glaubenszeugnis schulden, und dem Islam, der die Religionsfreiheit nicht kennt, sondern bek\u00e4mpft. Auch auf dem schwierigen Feld der politischen Ethik kann die Kirche mit Gef\u00fchlen nicht helfen, sondern nur mit der Kraft des Unterscheidens: Erfahrungen allgemeiner Ohnmacht geh\u00f6ren in die F\u00fcrbitte, die Kanzel darf nicht f\u00fcr politische Urteile in Anspruch genommen werden. Bei Taufe und Abendmahl haben sich lokale Liturgien entwickelt, die den Gef\u00fchlsbedarf von Insidern abdecken, aber Au\u00dfenstehenden fremder sind als die \u00fcberlieferten Ordnungen. Die Kenntnis der Gef\u00fchle der Menschen ist wichtig; aber Evangelisation und Mission haben sich prim\u00e4r an der biblischen Botschaft zu orientieren und nicht an der gesellschaftlichen Gef\u00fchlslage. Religion wandert aus den Kirchen aus und sucht sich neue Freir\u00e4ume, wenn die Bekenntnisse in der theologischen Arbeit vernachl\u00e4ssigt werden. Der Ruf zu theologischer Sacharbeit will die Zukunftspotentiale frei legen und in Anspruch nehmen, die in unseren Bekenntnissen aufbewahrt sind\u00a0 Die Auftragsgewissheit und der Auftragsvollzug unserer Kirche d\u00fcrfen nicht l\u00e4nger durch die Sehnsucht nach allseitiger emotionaler Anerkennung gef\u00e4hrdet werden. Allein gemeinsame Orientierung an den geltenden Bekenntnissens f\u00fchrt die Kirche in die Zukunft, aus der ihr Christus entgegenkommt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die geltenden Bekenntnisse sind zur Zeit als Traditionsbest\u00e4nde archiviert. Bei Einf\u00fchrungen in kirchliche \u00c4mter werden sie vor\u00fcbergehend liturgisch in Anspruch genommen. Sie profilieren aber die Evangelische Kirche nicht mehr. Sie bestimmen nicht ihre Lehre und ihr Handeln. Darum ist pers\u00f6nlich verpflichtendes Bekennen n\u00f6tig. Nur so kann die Kraft der geltenden Bekenntnisse wieder wirksam werden. Nur so kann l\u00e4hmende Resignation \u00fcberwunden, spalterisches Mi\u00dftrauen aufgel\u00f6st und das Profil unserer Kirche nach au\u00dfen wieder erkennbar werden. Den Anfang davon sollten die Kirchenleiter machen. Ihnen gilt in Respekt vor ihrem Amt die besondere Einladung zu einem gemeinsamen Glaubenszeugnis \u201eF\u00fcr die Freiheit des Glaubens und die Einheit der Kirche\u201c. Im gemeinsamen aktuellen Bekennen haben die verschiedenen Str\u00f6mungen der Kirche immer wieder zusammengefunden. Das kann auch jetzt so sein. Das gemeinsame Bekennen w\u00e4re dann eine Plattform f\u00fcr gemeinsames Handeln in der gegenw\u00e4rtigen Not und dar\u00fcber hinaus in der Zukunft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Einladung folgt dem Bekenntnis unserer Kirche in der Theologischen Erkl\u00e4rung von Barmen. Diese hat mitten im damals beginnenden Kirchenkampf ihre Einladung zu einem neuen Bekennen mit diesem Schlusssatz in Artikel 6 bekr\u00e4ftigt:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir verwerfen die falsche Lehre, als k\u00f6nne die Kirche in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst irgendwelcher eigenm\u00e4chtig gew\u00e4hlter W\u00fcnsche, Zwecke und Pl\u00e4ne stellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Diese Einladung zu einem gemeinsamen Glaubenszeugnis wurde im August 2011 in gemeinsamer Verantwortung erstellt von OKR i.R. Klaus Baschang (Karlsruhe), RA Christian Hausen (Neum\u00fcnster), KR i.R. Hans Lachenmann (Satteldorf), Prof. Dr. Dr. Rainer Mayer (Stuttgart), Pfr. i.R. Karl Heinz Schweizer (Bruchsal), Prof. Dr. Reinhard Slenczka, D.D. (Erlangen). Pfr. u. Religionslehrer i.R. Rolf-Alexander Thieke (Berlin), Bischof i.R. Prof. Dr. Ulrich Wilckens (L\u00fcbeck) und anderen. Eine Zuordnung einzelner Textabschnitte zu einzelnen Autoren war nicht beabsichtigt und ist nicht m\u00f6glich.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Der Text\u00a0kann als pdf-Dokument unter <\/em><a href=\"http:\/\/www.bb-baden.de\/\"><strong><em>www.bb-baden.de<\/em><\/strong><\/a><em>\u00a0und\u00a0 <\/em><a href=\"http:\/\/www.ksbb-bayern.de\/\"><strong><em>www.ksbb-bayern.de<\/em><\/strong><\/a><em>\u00a0heruntergeladen werden. Weitergabe und Abdruck \u2013 auch auszugsweise \u2013 sind erlaubt und erw\u00fcnscht.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr die Freiheit des Glaubens und die Einheit der Kirche Einladung zu gemeinsamem Zeugnis in sieben aktuellen Grundaussagen\u00a0 des christlichen Glaubens mit pers\u00f6nlicher Verpflichtung, einer Kurzfassung f\u00fcr die Gemeindearbeit und einem ausf\u00fchrlichen Kommentar \u00a0A. Anlass und Anliegen Es ist unabdingbar n\u00f6tig geworden, die Bekenntnisse des christlichen Glaubens in Erinnerung zu rufen und wieder wirksam werden [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[13],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6847"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6847"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6847\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6855,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6847\/revisions\/6855"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6847"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6847"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6847"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}