{"id":6830,"date":"2011-07-29T12:29:23","date_gmt":"2011-07-29T10:29:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=6830"},"modified":"2011-07-29T12:40:05","modified_gmt":"2011-07-29T10:40:05","slug":"ein-%e2%80%9ekuckucksei%e2%80%9c-im-pfarrerdienstrecht-der-ekd","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=6830","title":{"rendered":"Ein \u201eKuckucksei\u201c im Pfarrerdienstrecht der EKD"},"content":{"rendered":"<p><strong>Pastoralpsychologische Betrachtungen einer konflikttr\u00e4chtigen Regelung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Synode der EKD hat am 10. November 2010 ein einheitliches Dienstrecht f\u00fcr alle Pfarrer beschlossen<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn1\">[i]<\/a>. Mein eigener Pfarrverein \u2013 der Verein in der Lippischen Landeskirche \u2013 hat mir mitgeteilt, dass der Entwurf dieses Gesetzes vom Vorstand ausdr\u00fccklich gebilligt wurde. Werner Dettmar hat in seinem Artikel \u201eDienste fordern Rechte\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn2\">[ii]<\/a> dieses Gesetz ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft und etliche Vorz\u00fcge benannt. W\u00f6rtlich: \u201eWir k\u00f6nnen nur hoffen, dass alle Landeskirchen z\u00fcgig zustimmen und nicht durch allzu viele T\u00fcren gehen, die noch f\u00fcr Sonderregelungen offengelassen sind\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn3\">[iii]<\/a>. \u00c4hnlich zustimmend hat sich Gerhard Tr\u00f6ger in seinem Artikel \u201eEin Meilenstein gesamtkirchlicher Rechtsetzung\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn4\">[iv]<\/a>ge\u00e4u\u00dfert.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich kann dem nicht zustimmen. Ganz versteckt und f\u00fcr viele augenscheinlich nicht relevant hat dieses Gesetz ohne Not Pfarrer ungesch\u00fctzt einer kirchlichen Obrigkeit ausgeliefert und zwar gerade dann, wenn es Probleme in der Gemeinde gibt und der Pfarrer Unterst\u00fctzung braucht. Spannungen, Rivalit\u00e4ten in Ortsgemeinden und Konflikte werden nach diesem Gesetz endg\u00fcltig auf dem R\u00fccken der Pfarrerschaft ausgetragen. Im Blickwinkel des AT werden Pfarrer oder Pfarrerin zum \u201eS\u00fcndenbock\u201c, der in die W\u00fcste geschickt werden muss, damit das Volk Gottes wieder rein wird<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn5\">[v]<\/a>. Unter der Sichtweise der Systemischen Therapie mutiert ein Pfarrer zum \u201eidentifizierten Patienten\u201c. Gemeinde oder \u201eVertretungsorgan\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn6\">[vi]<\/a> projizieren bzw. verlagern vorhandene Probleme auf ihn<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn7\">[vii]<\/a>. Wenn Pfarrer oder Pfarrerin Schutz, Begleitung und Seelsorge am n\u00f6tigsten brauchen, begegnen sie nach diesem neuen Gesetz allenfalls \u201eErhebungen\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn8\">[viii]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u201eMit Konflikten leben\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Jahre 1963 gab es einmal einen Kirchentag mit dem Thema \u201eMit Konflikten leben\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn9\">[ix]<\/a>. Wo Leben ist, gibt es auch Konflikte. Das war die Botschaft. Konflikte sind zun\u00e4chst nichts B\u00f6ses. Schon das NT ist Zeuge daf\u00fcr, dass Konflikte auch in einer christlichen Gemeinde denkbar sind und sich ereignen. Das gilt auch f\u00fcr Konflikte zwischen einem Pfarrer\/einer Pfarrerin und Menschen in der Gemeinde. Und Konflikte in einer Kirchengemeinde sind vor einem beruflichen \u201eExitus\u201c (d.h. Tod) und auch ohne diesen l\u00f6sbar<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn10\">[x]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Dienstrecht der EKD macht mit seinen knappen und unklaren Formulierungen den jeweiligen Amtstr\u00e4ger in Konflikten schutzlos. Er wird Verwaltungsvorg\u00e4ngen ausgeliefert. Idealvorstellung scheint die konfliktfreie Gemeinde zu sein. Wird dies Ideal verfehlt, ist der Pfarrer\/die Pfarrerin jeweils schuldig und auszutauschen.<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn11\">[xi]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hier kann ich nur hoffen, dass die einzelnen Landeskirchen f\u00fcrsorglicher<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn12\">[xii]<\/a> und seelsorgerlicher sind als die Synode der EKD und eigene Ausf\u00fchrungsbestimmungen erlassen oder das Gesetz an dieser Stelle f\u00fcr ihren Geltungsbereich erg\u00e4nzen. Das Pfarrerdienstrecht ist gerade an dieser Stelle \u2013 des \u00a780 \u2013 nachzubessern. Der Kirchenjurist Tr\u00f6ger betont in seiner W\u00fcrdigung<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn13\">[xiii]<\/a> mit Recht einige Grunds\u00e4tze beim Verdacht \u201enichtgedeihlichen Wirkens\u201c oder \u201enachhaltiger St\u00f6rung in der Wahrnehmung des Dienstes\u201c. Diese Grunds\u00e4tze m\u00fcssen in der Tat Basis von kirchenleitenden Aktionen sein. Tr\u00f6ger schreibt: \u201eEs ist die Festlegung von klaren Verfahrensvorschriften vor Einleitung und erst recht nach Er\u00f6ffnung des f\u00f6rmlichen Verfahrens notwendig, um jeden Eindruck missbr\u00e4uchlichen Vorgehens auszuschlie\u00dfen\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn14\">[xiv]<\/a>. Solche klaren \u201eVerfahrensvorschriften\u201c sucht man im Gesetzestext allerdings vergeblich<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn15\">[xv]<\/a>. Diese Paragraphen des PfDG.EKD schreien zumindest nach Ausf\u00fchrungsbestimmungen in den einzelnen Kirchen. Davon soll nachfolgend die Rede sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun k\u00f6nnte einer sagen: \u201eSchuster, bleib bei deinen Leisten\u201c. Verwaltungsleute, juristische Mitglieder von Leitungsgremien und diese \u2013 die Leitungsgremien selbst \u2013 k\u00f6nnen es als vermessen ansehen, wenn der Pastoralpsychologe sich zu Rechtsfragen \u00e4u\u00dfert. Dem setze ich meine lange Erfahrung im Kirchendienst entgegen und die langj\u00e4hrige Erfahrung als Personalberater von Pfarrerinnen, Pfarrern und kirchlichen Mitarbeitern. Ich bringe pastoralpsychologische Kompetenz ein. Sie gr\u00fcndet sich in der entsprechenden Verantwortung in der kleinen Lippischen Landeskirche \u00fcber Jahre hinweg, dazu in Amtshilfe in der Schaumburg-Lippischen Kirche und der Kirche Anhalts. Dabei gehe ich davon aus, dass die jeweilig wahrgenommenen Prozesse und Einfl\u00fcsse unschwer verallgemeinert werden k\u00f6nnen. Eine kleine Kirche ist wie ein Labor, in dem schnell deutlich wird, was in gro\u00dfen Systemen untergeht oder verdeckt bleibt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Es geht auch anders<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich beginne mit einer eigenen Erfahrung zum Thema. Sie zeigt, wie Konflikte auch anders, vor \u201eErhebungen\u201c und Verwaltungsakten, gel\u00f6st werden k\u00f6nnen. Mich hat diese Erfahrung ermutigt, mich selbst immer wieder f\u00fcr bedr\u00e4ngte Pfarrer einzusetzen. Nach 2. Examen und Ordination wurde ich 1959 als in Breslau geborener \u201eHilfsgeistlicher\u201c zum Dienst in eine Dorfgemeinde im Raum Schleswig eingewiesen. Schon ehe ich meinen Dienst antrat, trat der ganze Kirchenvorstand aus Protest geschlossen zur\u00fcck. \u201eWi wullt keen Fl\u00fcchtling hebbn.\u201c Der Bischof bes\u00e4nftigte die \u00c4ltesten, wie es schien. Sie nahmen ihr Amt wieder auf, ich trat meinen Dienst an und konnte meine pastorale Arbeit ungehindert tun. Ein knappes Jahr sp\u00e4ter wurde die bisch\u00f6fliche Berufung in diese Gemeinde auf einer Gemeindeversammlung best\u00e4tigt. In der Folgezeit machte jedoch ein \u00c4ltester gro\u00dfe Schwierigkeiten<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn16\">[xvi]<\/a>. Er beeinflusste die Stimmung im Vorstand gegen mich. Gespr\u00e4chsweise teilte ich das dem Propst mit, auch die \u00dcberlegung, m\u00f6glicherweise bald die Stelle zu wechseln<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn17\">[xvii]<\/a>. Daraufhin besuchte der Propst jenen \u00c4ltesten und sprach mit ihm \u00fcber die Gemeinde und die Situation mit mir, dem jungen Pastor. Er erz\u00e4hlte sp\u00e4ter, dass er etwa Folgendes gesagt habe: \u201eWenn ich zwischen einem \u00c4ltesten und einem Pastor zu w\u00e4hlen habe, dann w\u00e4hle ich den Pastor!\u201c Nun, wie auch immer: von nun an konnte ich ruhig arbeiten. Es gab keine Herzlichkeit im Kirchenvorstand, aber Frieden. Dass mein Vorgesetzter sich f\u00fcr mich einsetzte, wirkte.<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn18\">[xviii]<\/a> Auch zu jenem \u00c4ltesten gab es mit der Zeit eine vertrauensvolle Beziehung. Wir lernten uns kennen und sch\u00e4tzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist v\u00f6llig klar und \u201eunstreitig\u201c: Der Dienst von Pfarrern braucht eine Regelung. Und dass f\u00fcr den Bereich der EKD einheitliche Regelungen geschaffen wurden, ist zu begr\u00fc\u00dfen. Hier ist Dettmar und Tr\u00f6ger zuzustimmen. Extrem verbesserungsbed\u00fcrftig sind jedoch jene Passagen, die sich mit dem Problem von Beziehungsst\u00f6rungen in Kirchengemeinde oder Vorstand<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn19\">[xix]<\/a> befassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a779,2 PfDG.EKD stellt fest<em>: \u201ePfarrerinnen und Pfarrer k\u00f6nnen &#8230; versetzt werden \u2026 wenn ein besonderes kirchliches Interesse an der Versetzung besteht. Eine besonderes kirchliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn in ihrer bisherigen Stelle oder ihrem bisherigen Auftrag eine nachhaltige St\u00f6rung in der Wahrnehmung des Dienstes gem\u00e4\u00df \u00a7 80 Absatz 1 und 2 festgestellt wird.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Formulierung scheint deutlich zu machen, dass \u00a780, Satz 1 und Satz 2 die entscheidenden Formulierungen enthalten. Diese Formulierungen zielen ganz eindeutig auf die pers\u00f6nlichen \u2013 und damit emotionalen \u2013 Beziehungen zwischen Pfarrer und Gemeinde resp. Gemeindeleitung ab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a780 PfDG.EKD (1): <em>\u201eEine nachhaltige St\u00f6rung \u2026 liegt vor, wenn die Erf\u00fcllung des dienstlichen oder gemeindlichen Auftrags nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Verh\u00e4ltnis zwischen der Pfarrerin oder dem Pfarrer und nicht unbetr\u00e4chtlichen Teilen der Gemeinde zerr\u00fcttet ist oder das Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem Vertretungsorgan der Gemeinde zerst\u00f6rt ist und nicht erkennbar ist, dass das Vertretungsorgan rechtsmissbr\u00e4uchlich handelt\u2026Zur Feststellung der Voraussetzungen des Absatzes 1 werden die erforderlichen Erhebungen durchgef\u00fchrt. Der Beginn der Erhebungen wird der Pfarrerin oder dem Pfarrer mitgeteilt.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eMan\u201c ist m\u00f6glicherweise geneigt, diesen ganzen Passus mit dem Wort \u201eBasta\u201c zu quittieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zun\u00e4chst muss aus pastoralpsychologischer Sicht darauf hingewiesen werden, dass eine solche Versetzung aus \u201ekirchlichem Interesse\u201c leicht den Charakter einer Bestrafung gewinnt. Anders aber als beim Disziplinarrecht und anh\u00e4ngigen Disziplinarverfahren sieht das Pfarrerdienstrecht kein geordnetes Verfahren vor, das die Rechte und die W\u00fcrde des oder der Betroffenen sch\u00fctzt<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn20\">[xx]<\/a>. Die von Tr\u00f6ger geforderten \u201eklaren Verfahrensvorschriften\u201c fehlen \u2013 und sei es auch nur ansatzweise. Bei \u201enachhaltiger St\u00f6rung\u201c gibt es Ankl\u00e4ger auf der Gemeindeebene oder in der kirchlichen Beh\u00f6rde. Aber es gibt keine Verteidiger, keine unabh\u00e4ngigen Richter, keine M\u00f6glichkeit der Revision. Gegen\u00fcber der Entscheidung des Kirchenamtes oder der entsprechenden Kirchenleitung bleibt nach diesem Gesetz nur der Gang zum kirchlichen Verwaltungsgericht, sofern die Entscheidung der kirchlichen Obrigkeit formale Fehler aufweist. Ist das nicht der Fall, ist also alles formal dem Gesetz entsprechend verhandelt, ist der jeweilige Betroffene dieser Entscheidung hilflos ausgeliefert. Diese Formulierungen liefern Pfarrer dem Zusammenspiel von feindseligen Gemeindegliedern und Beh\u00f6rde aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist ein entscheidender Mangel dieses Paragraphen, dass er keinerlei Angaben zum Schutz einer Pfarrerin\/eines Pfarrers enth\u00e4lt. Synodale, die ihre Kirche lieben, sollten dem in der jetzigen Form nicht zustimmen bzw. auf kl\u00e4rende Ausf\u00fchrungsbestimmungen dr\u00e4ngen. Das neue Dienstrecht enth\u00e4lt dabei etliche Begriffe, die konkretisiert, erg\u00e4nzt bzw. operalisiert<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn21\">[xxi]<\/a> werden m\u00fcssen. Sie sind in sich unklar und konflikttr\u00e4chtig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Unklare Begriffe<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Zun\u00e4chst spricht das Dienstrecht von \u201enicht unbetr\u00e4chtlichen Teilen der Gemeinde\u201c. Dabei kann vermutet werden, dass die jeweilige Kirchengemeinde damit gemeint ist. Aber auch das macht die Sache nicht leichter. Sind alle eingetragenen Gemeindeglieder damit gemeint oder die jeweils in Gemeindegruppen und zum Gottesdienst erscheinenden? Es gibt Einsch\u00e4tzungen, dass ein Pfarrer insgesamt ca. 250-300 Menschen pers\u00f6nlich erreicht. Stellen diese \u201eGemeinde\u201c dar? Es scheint offensichtlich, dass die im Gesetz gebrauchte Formulierung interpretationsbed\u00fcrftig ist. Sie \u00f6ffnet die T\u00fcr f\u00fcr \u00fcble Nachrede, sowie Klatsch und Tratsch. Vielleicht haben manche eine Erfahrung wie die nachfolgende eigene gemacht: Der Amtskollege beschwert sich \u00fcber den Organisten: \u201eDie ganze Gemeinde ist mit seiner Musik unzufrieden.\u201c Da ich selbst anderes geh\u00f6rt hatte, habe ich recherchiert. Das Ergebnis war, dass der Kirchenrechnungsf\u00fchrer mit dem Kollegen gesprochen hatte und die Beschwerde w\u00f6rtlich \u00fcbereinstimmte. Menschen neigen zu \u00dcbertreibungen. Auch Christen sind davon nicht frei. Das muss bei Konflikten beachtet werden. \u201eNicht unbetr\u00e4chtliche Teile der Gemeinde\u201c sagt zun\u00e4chst gar nichts. Wer misst das und stellt es fest?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Text des Gesetzes benutzt den Begriff der Zerr\u00fcttung anstelle des auch \u00fcblichen \u201eungedeihlich\u201c. Nun ist \u201eZerr\u00fcttung\u201c bestens aus dem Eherecht bekannt. Ehen werden nach dem geltenden Recht geschieden, wenn sie \u201ezerr\u00fcttet\u201c sind. Das wird durch Trennungszeiten operational<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn22\">[xxii]<\/a>. Aus diesem Vergleich folgen zwei Erfahrungen. In der Ehefrage hat das \u201eZerr\u00fcttungsprinzip\u201c dazu gef\u00fchrt, dass Partner eine Ehe \u201eeinfach so\u201c aufgeben k\u00f6nnen und der andere dem hilflos gegen\u00fcber steht. Das ist hier nicht weiter auszuf\u00fchren. Anders aber als bei der Beziehung zwischen Pfarrer und Gemeinde gibt es f\u00fcr den Bereich von Ehe und Familie eine ausgedehnte und kompetente Eheberatung f\u00fcr solche, die aus Problemen heraus wollen. Man kann folgern: Zerr\u00fcttung und Beratung entsprechen einander. Dabei weist der Blick auf Ehe und Familie auf ein Weiteres hin: Zerr\u00fcttung hat es wie jede andere St\u00f6rung einer Beziehung mit Emotionen, mit Gef\u00fchlen zu tun. Und Gef\u00fchle sind ver\u00e4nderbar, wandelbar, mitunter h\u00f6chst unbest\u00e4ndig. Psychologische und pastoralpsychologische Kompetenz nimmt eine St\u00f6rung in einer Beziehung wahr, fragt aber zugleich nach den Einzelheiten dieser St\u00f6rung. Innerhalb einer zeitlichen Abfolge von Beratungskontakten ver\u00e4ndern sich Gef\u00fchle. Eheberatung hei\u00dft manchmal nichts anderes als Menschen \u00fcber eine schwierige Zeit bringen und ihnen Gelegenheit zum Gespr\u00e4ch zu geben. Bei einer Beziehungsst\u00f6rung in einer Kirchengemeinde ist \u00c4hnliches anzunehmen. Es geht dazu das Axiom ein, dass sich nicht Teufel gegen\u00fcberstehen, sondern es andere Aspekte gibt, die eine gegenseitige Achtung immer noch erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dazu wieder eine Erfahrung aus der eigenen Praxis: Der zust\u00e4ndige Superintendent der Klasse<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn23\">[xxiii]<\/a> berichtet von einem Konflikt zwischen einem Pfarrer und dem Kirchenvorstand. Als Pastoralpsychologe mit Ausbildung und Akkreditierung zum Supervisor werde ich um Hilfe gebeten. Unter \u201eamtlicher\u201c, formaler Leitung des Superintendenten findet eine Reihe von Sitzungen statt, in denen es zum Teil \u201ehoch hergeht\u201c. Dem etwas distanzierten \u2013 sperrigen \u2013 Pfarrer wird bedeutet, er solle \u201everschwinden\u201c. Die Gemeinde sei ohne ihn besser dran. Der Pfarrer kann seine Ziele und Absichten erl\u00e4utern, auch f\u00fcr Fehler um Vergebung bitten. \u00dcber all das wird in etlichen Sitzungen geduldig gesprochen. Fazit: Der \u00e4rgste Kritiker geh\u00f6rt nicht mehr zum Vorstand. Er ist l\u00e4ngt verstorben. Der Pfarrer ist noch heute \u2013 nach ca. 16 Jahren \u2013 \u201eim Amt\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich postuliere: Konflikte bzw. Zerr\u00fcttung zwischen Pfarrer und Gemeinde oder \u201eVertretungsorgan\u201c ohne vorherige kompetente und geduldige Beratung und Supervision zu regeln, ist einer christlichen Gemeinde und Kirche nicht angemessen. Es mag Gesetzesparagraphen entsprechen, widerspricht aber der gesamten Botschaft des NT<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn24\">[xxiv]<\/a>. Dabei muss eine Beobachtung auffallen. Das Gesetz kennt Methoden moderner Personalf\u00fchrung in \u00a726, Satz 5 durchaus als Soll-Bestimmung f\u00fcr Pfarrerinnen und Pfarrer \u201ein der Wahrnehmung des Dienstes\u201c. Umso bemerkenswerter ist, dass eine solche Verpflichtung dort fehlt, wenn Pfarrerin oder Pfarrer selbst davon betroffen sind<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn25\">[xxv]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. \u00a780 nennt als besonderen Tatbestand, dass \u201edas Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem Vertretungsorgan der Gemeinde zerst\u00f6rt ist und nicht erkennbar ist, dass das Vertretungsorgan rechtsmissbr\u00e4uchlich handelt\u201c. Mit dieser Formulierung haben \u201edie Eltern\u201c dieses Gesetzes festgestellt, dass der Entzug des Vertrauens eine Handlung ist. Sie unterliegt der Willk\u00fcr. Und nat\u00fcrlich ist Vertrauen nicht einklagbar. Vertrauen wird geschenkt. Immer aber sind Gef\u00fchle im Spiel, dazu Bewertungen von Erfahrungen. \u201eIch habe kein Vertrauen zu dir\u201c ist dabei zun\u00e4chst eine Art \u201eTotschlagsphrase\u201c. Sie ist genauso zu bewerten wie \u201eIch habe Angst\u201c. Aus Supervision, Beratung und Psychotherapie heraus ist die angemessene Reaktion die Aufforderung: \u201eErz\u00e4hl mir mehr dar\u00fcber!\u201c Der Vertrauensbegriff scheint mir aus psychologischer Sicht als Rechtsbegriff ungeeignet. Er eignet sich vorz\u00fcglich zum Etikettenschwindel im Machtkampf und zum Kaschieren von Aggressionen nach erlebter Kr\u00e4nkung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Beispiel 1<\/em>: Ein junger Pfarrer ger\u00e4t in seiner ersten Stelle mit einem Rechtsanwalt im Kirchenvorstand aneinander. Dieser ist so erbost, augenscheinlich narzisstisch gekr\u00e4nkt, dass er keine Ruhe gibt. Obwohl der junge Pfarrer seinen Dienst angemessen tut, muss er gehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Beispiel 2<\/em>: Ein Pfarrer hat so guten Kontakt mit seinen Konfirmanden, dass er einen Jugendkreis mit ihnen beginnt, der auch floriert. Dar\u00fcber sind aus dem CVJM kommende Mitglieder des Kirchenvorstandes emp\u00f6rt und rufen die \u201eUngedeihlichkeit\u201c aus. Nach intensiver Personalberatung und in Kenntnis g\u00e4ngiger Versetzungspraxis u.a. des Beispiels 1 entschlie\u00dft sich der Pfarrer zum Wechsel in eine andere Landeskirche, was im zweiten Anlauf gelingt<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn26\">[xxvi]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Prinzipiell hilfreiches Beziehungsgef\u00fcge<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ehen sind in ihrem Beziehungsgef\u00fcge auf sich selbst verwiesen. Ihre Einbettung in eine Familie oder Verwandtschaft hat heute nur noch mahnenden oder tr\u00f6stenden Charakter. Anders ist das mit dem Pfarrdienst in einer Gemeinde. Die Gemeinde ist einmal eingebettet in den Kirchenkreis. Der Pfarrer geh\u00f6rt zu einem Konvent, der von einem Superintendenten, Dekan oder Propst geleitet wird. Hierbei weist die Bezeichnung \u201eSuperintendent\u201c noch auf eine besondere Funktion dieses ersten kirchenleitenden Amts hin. Ich erinnere: \u201esuperintendere\u201c hei\u00dft \u201eauf etwas sehen\u201c. Es ist das, was griechisch \u201eepiskopein\u201c hei\u00dft, die Aufgabe des Episkopus, des Bischofs. Schon die geistlichen Leiter von Kirchenkreisen sind \u201epastores pastorum\u201c. Sie haben die Aufgabe, Seelsorger der Seelsorger zu sein. Sie sind keine Verwaltungsbeamten!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von dieser Aufgabe her ist jeweils die Frage interessant, wie es denn zu der im Gesetz genannten \u201eZerr\u00fcttung\u201c gekommen ist. Was war vorher? Waren die sich aufbauenden Spannungen und die Feindseligkeit gegen\u00fcber dem Pfarrer unbemerkt?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im derzeit g\u00fcltigen Dienstrecht der Lippischen Landeskirche ist vermerkt, dass bei \u201eUngedeihlichkeit\u201c in einer Gemeinde und vor Beschl\u00fcssen der Kirchenleitung der \u201eKlassenvorstand\u201c, d.h. Kreiskirchenvorstand zu h\u00f6ren ist. Das ist insofern g\u00fcnstig, als aus der N\u00e4he kundige Pfarrer und Abgeordnete ihr Votum abgeben k\u00f6nnen<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn27\">[xxvii]<\/a>. Die tief in das pers\u00f6nliche Leben eingreifende Disziplinarma\u00dfnahme findet nicht \u201ehinter verschlossenen T\u00fcren\u201c statt. Sie wird \u00f6ffentlich. Nicht unmittelbar Betroffene k\u00f6nnen sich dazu \u00e4u\u00dfern. In Lippe hei\u00dft die entsprechende Formulierung des Pfarrerdienstgesetzes: \u201e(4) Die Feststellung, dass ein gedeihliches Wirken in der Gemeinde nicht mehr gegeben ist, ist nach \u00fcbereinstimmendem Urteil des Klassenvorstandes und des Landeskirchenamtes zu treffen\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn28\">[xxviii]<\/a>. Hier ist ein minimaler Schutz des Pfarrers\/der Pfarrerin eingef\u00fcgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun ist der Kirchenkreis nicht die letzte Beziehungsgr\u00f6\u00dfe. Pfarrer geh\u00f6ren einer Kirche an, an deren Spitze ein Bischof, Pr\u00e4ses oder Kirchenpr\u00e4sident<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn29\">[xxix]<\/a> steht. Gro\u00dfe Landeskirchen haben dazu geistliche Zwischeninstanzen in Form von Pr\u00f6psten, Regionalbisch\u00f6fen oder Landessuperintendenten. Wie auch immer, in allen Kirchen scheint sich das Erbe bewahrt zu haben, dass leitende Geistliche viel weniger Verwaltungsbeamte und Kirchenpolitiker zu sein haben als vielmehr \u201epastores pastorum\u201c. In Schwierigkeiten und bei Problemen ist es nicht die Aufgabe leitender kirchlicher \u00c4mter, Kolleginnen oder Kollegen zu verfolgen, sondern ihnen beizustehen, zu mahnen, zu tr\u00f6sten und zu helfen. In der Ausbildung von Seelsorgern gilt der Satz, dass nur der Seelsorge \u00fcben kann, der sie auch erfahren hat<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn30\">[xxx]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">An dieser Stelle ist vor dem zu warnen, was man \u201eZeitgeist\u201c nennt. Schon Paulus schreibt: \u201eStellt euch nicht dieser Welt gleich.\u201c Seit 35 Jahren lebe ich in einem mehrheitlich reformiert gepr\u00e4gten Umfeld. Dabei habe ich in der Personalberatung eine eigenartige Erfahrung gemacht. Aus der reformierten Tradition herkommende leitende Geistliche hatten als Superintendenten einer \u201eKlasse\u201c (Kirchenkreis) wiederholt die Tendenz, sich bei Konflikten unmittelbar mit Gemeindegliedern zu solidarisieren. Dort, wo der Pfarrer Schutz, auch Beratung oder Unterst\u00fctzung brauchte, stand er pl\u00f6tzlich allein. Der \u201eHirte\u201c hatte seinerseits keinen \u201eHirten\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es geht aber auch anders: In meiner Dienstzeit in Ratzeburg und Lippe hatte ich wiederholt mit dem weiland gut bekannten<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn31\">[xxxi]<\/a> sp\u00e4teren Landesbischof Prof. Dr. Heubach zu tun. Und wiederholt habe ich erlebt, wie er sich f\u00fcr bedr\u00e4ngte, manchmal auch \u201esperrige\u201c, d.h. nicht einfache Pfarrer einsetzte. Im Zusammenhang mit ihm habe ich kein Versetzungsverfahren \u201ewegen Ungedeihlichkeit\u201c erlebt, obwohl Anlass dazu war. Dr. Heubach hat immer Wege gefunden, einem Amtskollegen einen Weg zu \u00f6ffnen. Dass das mitunter m\u00fchevoll war, liegt auf der Hand. Aber es ging. Es geht auch so.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun ist es nat\u00fcrlich so, dass Beziehungsst\u00f6rungen zwei Partner brauchen. M\u00f6glicherweise trifft \u201eZerr\u00fcttung\u201c oder \u201eUngedeihlichkeit\u201c bestimmte Charaktere mehr als andere. Etwas \u201esperrige\u201c, distanzierte Pers\u00f6nlichkeiten trifft dies Problem mehr als andere, die den kirchlichen \u201esmall talk\u201c beherrschen und freundliche und nachgiebige Menschen sind. Aber gerade sie, die klaren Denker, aufmerksamen Zuh\u00f6rer und gelehrten Prediger brauchen Schutz. Ein kleiner Slogan hei\u00dft: \u201ebe kind to unkind people, they need it most\u201c \u2013 \u201eSei nett zu den unnetten Leuten, sie bauchen es am meisten.\u201c Das ist das Liebesgebot f\u00fcr den Alltag, auch den Alltag von Kirchenf\u00fchrern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Alternative<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es scheint wirklichkeitsfremd, auf die Streichung des \u201eZerr\u00fcttungsparagraphen\u201c zu hoffen<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn32\">[xxxii]<\/a>. Das wird immer wieder gefordert, bisher aber ohne Ergebnis<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn33\">[xxxiii]<\/a>. Ich schlage darum hilfsweise folgendes Vorgehen bei Konflikten vor, die als nicht l\u00f6sbar definiert werden:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>\u00dcbereinstimmende Voreinsch\u00e4tzung von Kreiskirchenvorstand, Landeskirchenamt und leitendem Geistlichen<\/li>\n<li>Zuordnung eines Beistandes f\u00fcr die betroffene Pfarrerin\/Pfarrer als Anwalt bei Anh\u00f6rungen mit der Befugnis zur Akteneinsicht<\/li>\n<li>Erste Anh\u00f6rung des Pfarrers\/der Pfarrerin<\/li>\n<li>Anordnung (sic) einer l\u00e4ngerfristigen Supervision unter Leitung des Superintendenten, Dekans oder Propstes<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn34\">[xxxiv]<\/a> mit einem ausgewiesenen Supervisor und nach den entsprechenden fachlichen Regeln<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn35\">[xxxv]<\/a><\/li>\n<li>Feststellung der \u201eFriedenspflicht\u201c w\u00e4hrend der Supervision<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn36\">[xxxvi]<\/a><\/li>\n<li>Feststellung des Supervisionsergebnisses durch Supervisor, Superintendent, Pfarrerin oder Pfarrer, zwei Vertretern der Beschwerdef\u00fchrenden und dem leitendem Geistlichen der Kirche<\/li>\n<li>\u00dcbereinstimmendes Urteil von Kreiskirchenvorstand, Landeskirchenamt und leitendem Geistlichen der Kirche.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die beste Vermeidung von Zerr\u00fcttungen ist deren Pr\u00e4vention. Konflikte sind l\u00f6sbar<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_edn37\">[xxxvii]<\/a>!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Gesetzesformulierungen liefern Pfarrer dem Zusammenspiel von feindseligen Gemeindegliedern und Beh\u00f6rde aus.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Konflikte zwischen Pfarrer und Gemeinde oder \u201eVertretungsorgan\u201c ohne vorherige kompetente und geduldige Beratung und Supervision zu regeln, ist einer christlichen Gemeinde und Kirche nicht angemessen.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>In Schwierigkeiten und bei Problemen ist es nicht die Aufgabe leitender kirchlicher \u00c4mter, Kollegen zu verfolgen, sondern ihnen beizustehen, zu mahnen, zu tr\u00f6sten und zu helfen.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><em>Dipl.-Psych. Dr. <\/em><\/strong><strong><em>Traugott Schall<\/em><\/strong><em>, Jahrgang 1931, 1958-1976 Gemeinde- und Jugendpfarrer in Treia\/Schleswig und Ratzeburg, 1976-1995 Landespfarrer f\u00fcr Familien- und Lebensberatung in Lippe, 1995-2006 Stiftspfarrer in Detmold, 1971-1979 berufsbegleitendes Studium der Psychologie und psychotherapeutische Ausbildung, 1983 Promotion zum Dr. theol. (Prof. Dr. Seitz), 1999 staatl. appr. Psychologischer Psychotherapeut; Ver\u00f6ffentlichungen (u.a.): \u201eEheberatung \u2013 konkrete Seelsorge in Familie und Gemeinde\u201c, \u201eMitarbeiterf\u00fchrung in Kirche und Kirchengemeinde\u201c, \u201eSeelsorgepraxis\u201c, \u201eVom christlichen Umgang mit Schuld\u201c.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<hr style=\"text-align: justify;\" size=\"1\" \/>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref1\">[i]<\/a> Um unn\u00f6tigen Missverst\u00e4ndnissen vorzubeugen: Ich verstehe \u201ePfarrer\u201c als Gattungsbegriff, der geschlechts\u00fcbergreifend zu gebrauchen ist, also beide Geschlechter \u2013 inklusiv \u2013 einschlie\u00dft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref2\">[ii]<\/a> DPfBl 1\/2011, 46f.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref3\">[iii]<\/a> A.a.O., 47.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref4\">[iv]<\/a> DPfBl 3\/2011, 135ff.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref5\">[v]<\/a> Die \u201etheologischen \u00dcberlegungen zum Pfarrerberuf\u201c \u2013\u201eMinisterium verbi divini\u201c von Peter Haigis (DPfBl 3\/2011, 124ff k\u00f6nnen als theologische Grundlage meiner \u00dcberlegungen dienen. Dazu einige Stichworte aus seinen Darlegungen: \u201edas ministerium verbi divini \u2026 enth\u00e4lt ein doppeltes Mandat \u2026 im Verk\u00fcndigungsdienst des Evangeliums \u2026 und \u2026 der Gemeinde Jesu Christi\u201c. Und weiter: \u201eist der Pfarrberuf auch gegen\u00fcber einem allgemeinen Priestertum unverzichtbar.\u201c Und schlie\u00dflich: \u201ebedarf die Glaubenskommunikation der sichtbaren Kirche der Exposition eines bestimmten identifizierten Zeugendienstes\u201c (s\u00e4mtlich, a.a.O., 125). Gerade dieser \u201eVerk\u00fcndigungsdienst\u201c und \u201eZeugendienst\u201c bleibt (nota bene!) innerhalb der Kirche ohne Schutz und l\u00e4dt wieder innerhalb der Kirche zum Angriff ein. Die Versuchung, \u201eden Menschen gef\u00e4llig zu sein\u201c (Gal. 1,10) steht vor der T\u00fcr. Paulus h\u00e4tte nach den Paragraphen dieses Gesetzes keine Chance.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref6\">[vi]<\/a> So die Wortwahl des Pfarrerdienstgesetzes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref7\">[vii]<\/a> Ein j\u00fcngstes und aktuelles Beispiel: In einer Kirchengemeinde wird nach vielen Ermahnungen und Abmahnungen und auf Rat der Kirchenleitung ein Chorleiter gek\u00fcndigt. Von Chormitgliedern wird der Pfarrer als Schuldiger \u201eausgeguckt\u201c und es entwickelt sich ein Konflikt, der immer neue Wellen schl\u00e4gt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref8\">[viii]<\/a> PfDG.EKD, \u00a780, Satz 2.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref9\">[ix]<\/a> Dortmund 1963.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref10\">[x]<\/a> Die Versetzung in den \u201eunseligen\u201c Wartestand bedeutet immer eine Stigmatisierung und bef\u00f6rdert somit in den meisten F\u00e4llen das Ende einer beruflichen T\u00e4tigkeit. Ein Verwaltungsakt kommt somit einem harten Disziplinarurteil gleich. Die Bemerkung, dass die Ursachen f\u00fcr diesen Verwaltungsakt nicht beim Pfarrer liegen m\u00fcssen, ist pure Kosmetik.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref11\">[xi]<\/a> Dagegen hilft auch nicht die erw\u00e4hnte Bemerkung, dass im Fall einer Versetzung wegen St\u00f6rung der Beziehung der Grund nicht beim Pfarrer liegen muss. Das sind sch\u00f6ne Worte, die an der \u201eBestrafung\u201c nichts \u00e4ndern. Dieser Grundsatz macht ein \u201eScheunentor\u201c f\u00fcr Mobbing auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref12\">[xii]<\/a> Im Sinn einer gekonnten Mitarbeiterf\u00fchrung, vgl. dazu Schall, T: Mitarbeiterf\u00fchrung in Kirche und Kirchengemeinde, W\u00fcrzburg 1991.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref13\">[xiii]<\/a> Tr\u00f6ger, a.a.O., 135.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref14\">[xiv]<\/a> A.a.O., 137.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref15\">[xv]<\/a> Hier h\u00e4tte der Pastoralpsychologe sich mehr Klarheit durch den Juristen gew\u00fcnscht. Tr\u00f6ger weist auf der einen Seite auf die \u201evom Verband als vorbildliche Regeln herausgestellten bayerischen Ausf\u00fchrungsbestimmungen\u201c von Paragraphen des VELKD-Gesetzes hin. Auf der anderen Seite begn\u00fcgt er sich beim vorliegenden Gesetz mit einem Hinweis auf die \u00a726 Abs. 5 und \u00a758 Abs. 1. Gerade letzterer Paragraph ist eine blo\u00dfe \u201eSoll-Vorschrift\u201c. Aber Konflikte weiten sich aus, weil die Dienstaufsicht eben nicht das leistete, was sie \u201esollte\u201c. Die Forderung von Ausf\u00fchrungsbestimmungen aufgrund der grundlegenden Voraussetzungen h\u00e4tte dem Autor zur Ehre gereicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref16\">[xvi]<\/a> Gemeindekonflikte \u201efallen nicht vom Himmel\u201c. Immer ist irgendjemand Ausl\u00f6ser, manchmal nur einer, manchmal zwei oder drei Menschen. Es gibt immer einen kleinen Anfang, der sich \u201ewie ein Buschfeuer\u201c ausdehnt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref17\">[xvii]<\/a> Das war in jenen Jahren noch leichter m\u00f6glich. Gerade \u201eauf dem Land\u201c gab es viele freie Stellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref18\">[xviii]<\/a> Eine \u00e4hnliche Intervention in einem beginnenden Konflikt wird vom damaligen Lippischen Landessuperintendenten Dr. Haarbeck berichtet. Er intervenierte f\u00fcr einen Pfarrer in der Landeskirche. Der Betreffende ist noch heute auf seiner Pfarrstelle im Dienst.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref19\">[xix]<\/a> Ich benutze diesen Begriff verallgemeinernd f\u00fcr das \u201eVertretungsorgan\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref20\">[xx]<\/a> Hier ist noch einmal auf den von Haigis (a.a.O., 125) beschriebenen \u201eVerk\u00fcndigungsdienst\u201c hinzuweisen. Dazu ist die Frage erlaubt, wie viel das einer Kirche wert ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref21\">[xxi]<\/a> \u201eOperalisiert\u201c hei\u00dft konkret und im Einzelnen erfahrbar und nachpr\u00fcfbar machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref22\">[xxii]<\/a> Der Begriff \u201eoperational\u201c bezeichnet konkrete f\u00fcr jedermann einsichtige und nachpr\u00fcfbare Tatbest\u00e4nde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref23\">[xxiii]<\/a> In Lippe synonym mit \u201eKirchenkreis\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref24\">[xxiv]<\/a> In der Eheberatung habe ich nach der direkten bzw. indirekten Arbeit mit mehr als 10.000 Problemf\u00e4llen die Erfahrung gemacht, dass eine erfolgreiche Arbeit etwa 20 Stunden ben\u00f6tigt. Auch eine Arbeit mit einem \u201eVertretungsorgan\u201c braucht seine Zeit. Und diese Arbeit braucht Liebe zur Kirche und Kompetenz. F\u00fcr Kurzausbildungen ist an dieser Stelle kaum Platz.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref25\">[xxv]<\/a> \u201eEin Schelm, der B\u00f6ses dabei denkt\u201c? Nein, dieses Gesetz atmet keine F\u00fcrsorge des Arbeitgebers gegen\u00fcber seinen Mitarbeitern, wenn Konflikte auftreten. Fast k\u00f6nnte man bei den \u00a7\u00a779 und 80 PfDG.EKD von Misstrauen gegen\u00fcber der Pfarrerschaft sprechen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref26\">[xxvi]<\/a> Auch dieses Beispiel stammt aus jener Vergangenheit, als Kirchengrenzen noch nicht geschlossen waren. Bei heute f\u00fcr Bewerbungen geschlossenen Grenzen s\u00e4he es anders aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref27\">[xxvii]<\/a> In einem aktuellen Konflikt in der Lippischen Landeskirche hat der \u201eKlassenvorstand\u201c (Kreiskirchenvorstand) sich dem Votum der Kirchenleitung widersetzt. Die dennoch verf\u00fcgte Versetzung wurde vom Kirchengericht daraufhin aufgehoben (Gisela Kittel: Der Ungedeihlichkeitsparagraph in kirchenamtlicher Anwendung, DPfBl 6\/2010, 325f; dies.: DPfBl 1\/2011, 38; Sabine Wolf: Internet-Blog \u201eSchlangen evangelisch\u201c).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref28\">[xxviii]<\/a> Zitiert nach Kittel DPfBl 6\/2010, 326.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref29\">[xxix]<\/a> In der kleinen Lippischen Landeskirche tr\u00e4gt der Inhaber des die Gesamtkirche leitenden Amtes den Titel \u201eLandessuperintendent\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref30\">[xxx]<\/a> Die im Gesetz an dieser Stelle \u2013 \u00a780,2 \u2013 verschwiegene Anh\u00f6rung ist zun\u00e4chst pflichtgem\u00e4\u00dfe Aus\u00fcbung von Seelsorge, auf die auch \u201eAmtstr\u00e4ger\u201c Anspruch haben m\u00fcssten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref31\">[xxxi]<\/a> Als Gegner der Frauenordination war er gewisserma\u00dfen \u201eber\u00fcchtigt\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref32\">[xxxii]<\/a> Tr\u00f6ger berichtet, dass das schon in den Vorberatungen \u201emehrheitlich abgelehnt\u201c wurde (a.a.O., 137). Das Gesetz kann auch nur als Ganzes abgelehnt oder angenommen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref33\">[xxxiii]<\/a> D.A.V.I.D: Berufung \u2013 Rufmord \u2013 Abberufung, Wiesbaden 2007; Eberhard Dietrich: Die bessere Gerechtigkeit, 2010; Kirchenrecht \u2013 Sonderrecht \u2013 Unrecht, Wiesbaden-Berlin 2010.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref34\">[xxxiv]<\/a> Die Supervision muss quasi eine kirchenamtliche Veranstaltung sein, bei der der Superintendent als Hausherr fungiert. Der Superintendent, Dekan oder Propst ist zugleich kritischer Beobachter des Supervisors.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref35\">[xxxv]<\/a> Dies schlie\u00dft ein, dass der Supervisor unparteiisch ist und bleiben muss. Er darf sich weder mit einer \u201ePartei\u201c solidarisieren noch hinter dem R\u00fccken der Supervision irgendwelche Stellungnahmen abgeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref36\">[xxxvi]<\/a> W\u00e4hrend der Supervision d\u00fcrfen keine Beschl\u00fcsse gefasst noch entgegengenommen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-admin\/post-new.php#_ednref37\">[xxxvii]<\/a> An dieser Stelle weise ich noch einmal darauf hin, dass es in Kirchen keine psychologische Kompetenz in Leitungsgremien gibt. Das ist der Zeit, in der wir leben, kaum angemessen. Kaum gibt es in allen Kirchen einen \u201ePastoralpsychologischen Dienst\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Der Artikel wird mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Pfarrerblatts und des Autors auf <a href=\"http:\/\/www.gemeindenetrzwerk.org\/\">www.gemeindenetzwerk.de<\/a> publiziert.<\/em><em>\u00a0<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pastoralpsychologische Betrachtungen einer konflikttr\u00e4chtigen Regelung Die Synode der EKD hat am 10. November 2010 ein einheitliches Dienstrecht f\u00fcr alle Pfarrer beschlossen[i]. Mein eigener Pfarrverein \u2013 der Verein in der Lippischen Landeskirche \u2013 hat mir mitgeteilt, dass der Entwurf dieses Gesetzes vom Vorstand ausdr\u00fccklich gebilligt wurde. 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