{"id":5754,"date":"2011-01-13T22:11:50","date_gmt":"2011-01-13T20:11:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=5754"},"modified":"2011-01-13T22:11:50","modified_gmt":"2011-01-13T20:11:50","slug":"offener-brief-von-acht-evangelischen-alt-bischofen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=5754","title":{"rendered":"Offener Brief von acht evangelischen Alt-Bisch\u00f6fen"},"content":{"rendered":"<p>An alle Mitglieder der Synoden der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland<\/p>\n<p>im Januar 2011<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Betr. \u00a7 39 Pfarrdienstgesetz der EKD<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Verehrte Schwestern und Br\u00fcder!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bevor das neue Pfarrdienstgesetz der EKD, das nach dem Beschluss der EKD-Synode in Hannover (7. \u2013 10. 11. 2010) am 1. Januar 2011 in Kraft tritt, Ihrer Synode zur Zustimmung vorgelegt wird (\u00a7 120.2), bitten die unterzeichneten Alt-Bisch\u00f6fe Sie eindringlich, nur dem Wortlaut von \u00a7 39 dieses Gesetzes f\u00fcr Ihre Landeskirche zuzustimmen, nicht jedoch der beigef\u00fcgten \u201eBegr\u00fcndung\u201c, die als solche keine Gesetzeskraft hat.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 39.1 steht unter der \u00dcberschrift \u201eEhe und Familie&#8220; und hat folgenden Wortlaut: \u201ePfarrerinnen und Pfarrer sind auch in ihrer Lebensf\u00fchrung im famili\u00e4ren Zusammenleben und in ihrer Ehe an die Verpflichtungen aus der Ordination (\u00a7 3 Absatz 2) gebunden Hierf\u00fcr sind Verbindlichkeit. Verl\u00e4sslichkeit und gegenseitige Verantwortung ma\u00dfgebend.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Gesetzesbestimmung kann nur so verstanden werden, dass sie sich auf das \u201efamili\u00e4re \u201eZusammenleben&#8220; von Ehepaaren miteinander und auf den verantwortlichen Umgang mit ihren Kindern bezieht. Das entspricht der Heiligen Schrift als der alleinigen Grundlage und Norm alles christlichen und kirchlichen Lebens, die so auch und insbesondere dem gesamten Dienst der Pfarrerinnen und Pfarrer allein-ma\u00dfgeblich zugrunde liegt, der ihnen in der Ordination \u00fcbertragen ist, und dessen glaubw\u00fcrdige Aus\u00fcbung durch ihre Lebensf\u00fchrung \u201enicht beeintr\u00e4chtigt\u201c werden darf (\u00a7 3.2). Dass daran auch im neuen Pfarrdienstgesetz eindeutig und klar festgehalten wird, ist heute im Blick darauf besonders wichtig und begr\u00fc\u00dfenswert, dass sich in der Praxis unserer Gesellschaft Gewohnheiten und Normen der Lebensf\u00fchrung ver\u00e4ndert haben, sodass sie den biblischen Normen der Kirche weithin widersprechen. Diese werden aber leider auch im Bereich unserer Kirchen selbst vielfach nicht mehr ernst genommen &#8211; bis hinein in die Lebenspraxis mancher Pfarrer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das zeigt sich jetzt in der \u201eBegr\u00fcndung\u201c zum Pfarrdienstgesetz der EKD. Hier wird \u00a7 39 so ausgelegt, dass \u201egleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften\u201c der Ehe von Mann und Frau gleichwertig seien und darum auch in solchen Partnerschaften lebende Pfarrerinnen und Pfarrer ordiniert und zum Pfarrdienst zugelassen werden k\u00f6nnten, wenn sie ihre Beziehung in gleicher \u201eVerbindlichkeit, Verl\u00e4sslichkeit und gegenseitiger Verantwortung\u201c leben, wie dies f\u00fcr Ehepartner \u201ema\u00dfgebend\u201c ist. Den Gliedkirchen der EKD bleibe es \u00fcberlassen, entsprechende Regelungen f\u00fcr ihren Bereich durch ein Kirchengesetz (\u201eim Rahmen des \u00a7 117\u201c) zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dass dies nur in der Begr\u00fcndung zu \u00a7 39 steht, nicht jedoch im Gesetzestext selbst, der vielmehr in seinem Wortlaut solcherlei Ausweitungen ausschlie\u00dft, ist denjenigen Mitgliedern der EKD-Synode zu danken, die in den intensiv gef\u00fchrten Auseinandersetzungen um \u00a7 39 daf\u00fcr gek\u00e4mpft und es schlie\u00dflich erreicht haben, dass jegliche Erw\u00e4hnungen von \u201eEingetragenen Partnerschaften&#8220; und \u201egleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften\u201c aus dem Wortlaut der Vorlage des \u00a7 39 herausgenommen worden sind und lediglich in der \u201eBegr\u00fcndung&#8220; ihren Platz gefunden und damit ihre Rechtskraft verloren haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Umso wichtiger wird es jetzt, dass die Synoden der Gliedkirchen den \u00a7 39 in seinem strikt formulierten Wortlaut beschlie\u00dfen und dem Wink der \u201eBegr\u00fcndung\u201c nicht folgen, die M\u00f6glichkeit der Ordination und Anstellung von Pfarrerinnen und Pfarrern, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, durch ein eigenes Kirchengesetz zu beschlie\u00dfen, wie dies einige Gliedkirchen bereits getan haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Gegensatz zwischen den Gliedkirchen in dieser Sache darf aber jetzt nicht aufgehoben, er muss vielmehr ausgehalten und in verantwortungsvoller Auseinandersetzung redlich und offen ausgetragen werden. Denn es geht dabei im Grunde um nichts Geringeres als um die Frage, ob evangelische Kirchen darauf bestehen, dass die Heilige Schrift die alleinige Grundlage f\u00fcr den Glauben und das Leben ihrer Mitglieder und f\u00fcr den Dienst und die Lebensf\u00fchrung ihrer ordinierten Pfarrerinnen und Pfarrer bleibt, oder ob eine Landeskirche nach der anderen eine Angleichung an die in der Gesellschaft \u00fcblich gewordenen Lebensformen f\u00fcr so wichtig halten, dass sie daf\u00fcr die Orientierung an der Heiligen Schrift aufgeben bzw. aufweichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur Begr\u00fcndung sind vor allem drei biblische Aussagen anzur\u00fchren, die im Ganzen der Bibel von zentraler Bedeutung sind. Nach R\u00f6m 1,26f. geh\u00f6rt gleichgeschlechtliches Zusammenleben in exemplarisch hervorgehobener Weise zu den Gott-widrigen Verhaltensweisen, denen \u201edie Offenbarung des Zorn(-gerichts) Gottes\u201c gilt (R\u00f6m 1,18). Wo Menschen anstelle der \u201enat\u00fcrlichen Lebensweise\u201c des Verkehrs von Mann und Frau (1Mos 1,27f.) \u201ein einer widernat\u00fcrlichen Lebensweise des Verkehrs von Frauen mit Frauen und M\u00e4nnern mit M\u00e4nnern\u201c leben, da verlassen sie die gute Ordnung des Sch\u00f6pfers f\u00fcr alle Menschen. Nach 1Kor 6,9f. und 1Tim 1,10 schlie\u00dft gleichgeschlechtliches Zusammenleben wie alles andere gerechtigkeitswidrige Tun von der Teilhabe an Gottes Reich aus. Man kann diesen Aussagen weder durch die Annahme ausweichen, hier gehe es lediglich um den Verkehr mit Lustknaben in den antiken Tempeln, nicht aber um verantwortungsvoll gelebte Homosexualit\u00e4t, noch durch das Urteil, es handle sich um eine der mancherlei Angelegenheiten der damaligen Vergangenheit, die heute ihre G\u00fcltigkeit verloren h\u00e4tten \u2013 wie z.B. das Verbot f\u00fcr Frauen, im Gottesdienst zu predigen (1Kor 14,34f.). Das Erste ist durch die grunds\u00e4tzliche Formulierung des Apostels in R\u00f6m 1,18-27 ausgeschlossen, das Zweite vor allem durch das Gewicht des Ausschlusses vom Heil des Reiches Gottes, das bei dem Predigtverbot f\u00fcr Frauen nat\u00fcrlich fehlt. Solcherlei Um- und Zurechtdeutungen so gewichtiger Aussagen der Heiligen Schrift sind weder Christen erlaubt noch helfen sie dazu, eine an die Lebensweisen der heutigen Welt angeglichene Praxis in der Kirche Christi zu rechtfertigen. Hier gilt ganz einfach die Warnung aus dem Lutherlied: \u201eDas Wort sie sollen lassen stahn!\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn in der heutigen Gesellschaft gleichgeschlechtliches Zusammenleben in \u201eEingetragener\u201c oder freier Partnerschaft vielfach als eine durchaus nat\u00fcrliche Weise, seine Geschlechtlichkeit zu leben, gilt und ihre Gleichstellung mit der Ehe von Mann und Frau als Menschenrecht gefordert wird, so gibt es daf\u00fcr sicherlich Gr\u00fcnde, die auch von Christen, die dies bestreiten, geh\u00f6rt und in ihrer Gewichtigkeit erwogen werden sollten. Aber das Gleiche gilt auch umgekehrt: Die Gr\u00fcnde der Heiligen Schrift, mit denen die Kirche Homosexualit\u00e4t als widernat\u00fcrlich und sch\u00f6pfungswidrig zu beurteilen hat, sollten auch von denen ernst genommen werden, die sie ihrerseits ablehnen. Eine freie Gesellschaft muss eine freie, kontrovers gef\u00fchrte Diskussion dar\u00fcber ertragen, ohne dass im Hin und Her Feindseligkeiten entstehen, die leicht zu Gewaltmentalit\u00e4ten eskalieren k\u00f6nnen. Wenn die Ordnung der Kirche eine Ordination gleichgeschlechtlich Lebender und ihre Aufnahme in den pfarramtlichen Dienst ausschlie\u00dft, so bedeutet das keineswegs, dass diesen damit ihre Menschenw\u00fcrde abgesprochen w\u00fcrde. Aber wenn die Kirche an dieser Ordnung als einer Ordnung Gottes und nicht als starrsinnige Traditionalit\u00e4t von Menschen festh\u00e4lt, dann sollte ihr Recht dazu nicht im Namen von allgemeinen Menschenrechten bestritten werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mehr denn je gewinnt heute die Aufforderung im Ersten Petrusbrief (3,15) hohe Aktualit\u00e4t: \u201eDen Herrn Christus haltet heilig in euren Herzen, allezeit bereit, jedem Rede und Antwort zu stehen, der von euch Auskunft fordert \u00fcber die Hoffnung, die in euch ist!\u201c Aber das kann nur so geschehen, dass \u201eihr euch nicht dazu bringen lasst, euch der Lebensgestaltung dieser Weltzeit anzugleichen, sondern ver\u00e4ndert euch durch Erneuerung; des Denkens, um richtig dar\u00fcber zu urteilen, was Gottes Wille ist: das Gute, das, was Gott (von euch) will, und das, was vollkommen ist\u201c (R\u00f6m 12,2).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir bitten Sie, verehrte Synodenmitglieder, herzlich und dringlich, diesen Brief, den wir an Sie richten, bei Ihrer Entscheidung in der Sache des Pfarrdienstrechts entsprechend zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im \u00fcbrigen sollten Sie auch ernst nehmen, dass mit der Annahme dieses Pfarrdienstgesetzes im Sinne der \u201eBegr\u00fcndung\u201c jeder Fortschritt zu \u00f6kumenischer Gemeinschaft mit der katholischen und den orthodoxen Kirchen sowie auch mit einigen lutherischen Kirchen in der Welt blockiert sein w\u00fcrde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">gez.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eduard Berger, Bischof a. D.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Heinrich Hermanns, Landesbischof a. D.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">J\u00fcrgen Johannesdotter, Landesbischof und Beauftragter f\u00fcr den Kontakt zu den Kommunit\u00e4ten, Schwestern- und Bruderschaften<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dr. Werner Leich, DD, Bischof em.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dr. Gerhard Maier, Landesbischof i. R.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dr. Gerhard M\u00fcller, Landesbischof i. R.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">D. Theo Sorg, Landesbischof i. R.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dr. Ulrich Wilckens, Bischof i. R.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<hr style=\"text-align: justify;\" size=\"1\" \/>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>An alle Mitglieder der Synoden der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland im Januar 2011 Betr. \u00a7 39 Pfarrdienstgesetz der EKD Verehrte Schwestern und Br\u00fcder! Bevor das neue Pfarrdienstgesetz der EKD, das nach dem Beschluss der EKD-Synode in Hannover (7. \u2013 10. 11. 2010) am 1. 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