{"id":5579,"date":"2010-12-06T14:28:36","date_gmt":"2010-12-06T12:28:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=5579"},"modified":"2010-12-06T14:29:40","modified_gmt":"2010-12-06T12:29:40","slug":"alle-synodalen-der-ekd-im-irrtum-homo-ehe-kein-menschenrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=5579","title":{"rendered":"&#8222;Homo-Ehe&#8220; kein Menschenrecht!"},"content":{"rendered":"<p><strong>Alle Synodalen der EKD im Irrtum: &#8222;Homo-Ehe&#8220; kein Menschenrecht!<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Viele Mitglieder der EKD sind angesichts bisch\u00f6flicher und synodaler Eingebungen \u00fcber ein k\u00fcnftiges Recht von Homo-Partnern ihrer Geistlichen, in die Pfarrh\u00e4user der EKD einzuziehen, entsetzt. Die Kirchenparlamentarier wollen homosexuellen Pfarrerinnen und Pfarrern mit neu beschlossenem Kirchenrecht gro\u00dfz\u00fcgig ein &#8222;Recht&#8220; einr\u00e4umen, das ihnen selbst nach der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte nicht zugesprochen werden m\u00fcsste, weil der Abschlu\u00df homosexueller Partnerschaften nicht zu den Menschenrechten geh\u00f6rt. Zeitgeist und biblischer Ethos stehen im Widerstreit.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die j\u00fcngsten Beschl\u00fcsse der Synode der EKD und der bayerischen Landessynode haben das Bed\u00fcrfnis von Pfarrerinnen und Pfarrern, ihre homosexuellen Neigungen &#8222;partnerschaftlich&#8220; in Pfarrh\u00e4usern ausleben zu wollen, in den Familienstand erhoben. Nach dem neu verabschiedeten Kirchenrecht sollen Geistliche der EKD k\u00fcnftig auch mit homosexuellen Partnern in Pfarrh\u00e4user einziehen und ihre homosexuelle Beziehungen mit dem Segen der Kirche in den Kirchengemeinden &#8222;vorbildhaft&#8220; vorleben d\u00fcrfen. Wichtige Voraussetzungen daf\u00fcr sind: die Gemeinschaft mu\u00df aus &#8222;mindestens zwei&#8220; Personen bestehen (es k\u00f6nnten also auch mehr sein) und deren Zusammenleben mu\u00df in irgendeiner Form rechtsverbindlich geordnet sein. Dann gelten sie als Familie, die ihr &#8222;famili\u00e4res Zusammenleben&#8220; im Pfarrhaus ausbreiten darf. Dies verlautbarte der Rat der EKD in seiner Vorlage des neuen Pfarrdienstgesetzes an die Synode der EKD (Vorlage der EKD: Kinder sind f\u00fcr Familie nicht mehr konstitutiv), die dieses Recht auf &#8222;Homo-Ehen&#8220; in Pfarrh\u00e4usern einstimmig auf ihrer Tagung in Hannover am 10. November verabschiedete (126 Synodale beschlie\u00dfen einstimmig &#8222;epochales&#8220; Pfarrdienstgesetz). Auch der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Bayerns und deren Landessynode stimmten f\u00fcr ein Recht auf Homo-Partnerschaften von Geistlichen. Der Sprecher des Lesbisch-Schwulen Konvents, Wolfgang Sch\u00fcrger, meinte, es ginge darum, gegen\u00fcber der Gemeinde die homosexuelle Lebensweise offen zu leben. Hans-Joachim Vieweger vom Arbeitskreis Bekennender Christen verwies hingegen auf die Zerrissenheit, denen viele Gl\u00e4ubige dadurch zwischen ihrer Treue zur EKD auf der einen Seite und zur Bibel auf der anderen Seite ausgesetzt werden. Die Situation in den Gliedkirchen spiegelt die \u00dcbersicht &#8222;Bibeltreue in der EKD&#8220; wider.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wer die Beschlussfassung des Rates und des Kirchenparlamentes der EKD mit der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte vergleicht, kann verwundert feststellen, da\u00df die EKD homosexuelle Bed\u00fcrfnisse ihrer Geistlichen erf\u00fcllt, die einerseits mit dem biblischen Ethos unvereinbar sind und andrerseits nicht einmal nach der weltlichen Rechtsprechung des h\u00f6chsten europ\u00e4ischen Gerichtshofes &#8211; im Gegensatz zur Ehe &#8211; als Menschenrecht anzusehen sind. Wer glaubt oder suggeriert, es g\u00e4be ein mit dem biblischen Ethos vereinbares Menschenrecht auf &#8222;Homo-Partnerschaften&#8220;, das f\u00fcr Geistliche eingefordert werden k\u00f6nne und gew\u00e4hrt werden m\u00fcsse, befindet sich im Irrtum. Denn der Europ\u00e4ische Gerichtshof best\u00e4tigte im Beschwerdefall &#8222;Schalk und Kopf gegen \u00d6sterreich&#8220; erneut, da\u00df es kein Menschenrecht gibt, eine &#8222;Homo-Partnerschaft&#8220; abzuschlie\u00dfen. Die Klage gegen \u00d6sterreich, seinen B\u00fcrgern das Recht auf Abschlu\u00df einer Homo-Partnerschaft einzur\u00e4umen, wurde damit endg\u00fcltig und rechtskr\u00e4ftig abgewiesen (EGMR, 29.11.2010).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der europ\u00e4ische Richterspruch macht klar, da\u00df es f\u00fcr Geistliche der Evangelischen Kirche kein einklagbares Menschen- oder B\u00fcrgerrecht gibt, mit dem die F\u00fchrung von homosexuellen Lebensgemeinschaften im Pfarrdienst begr\u00fcndet werden k\u00f6nnte. Die Entscheidung der Synode beugt sich also keinem weltlichen Diktat, sondern ist vielmehr eine Konzession an den Zeitgeist, der die Leitungsgremien der Evangelischen Kirche mit seinen krakenhaften Armen ergriffen und mit Macht zu herrschen begonnen hat. Seine Bundesgenossen propagieren verf\u00fchrerisch, Pfarrdienst und homosexuelle Lebensformen miteinander zu verbinden, sei ein Gebot der Toleranz und Offenheit in der Evangelischen Kirche. Der evangelische Theologe und Pastor Ulrich R\u00fc\u00df weist dies ebenso wie andere evangelische Theologen, beispielsweise Reinhard Slenczka, Professor f\u00fcr Systematische Theologie zur\u00fcck (Zum Beschluss \u00fcber gleichgeschlechtliche Partnerschaften in bayerischen Pfarrh\u00e4usern). R\u00fc\u00df sieht in dieser Entwicklung keinen Fortschritt, sondern einen R\u00fcckschritt in eine beliebige, vom allgemeinen Toleranzdiktat bestimmte Zeitgeistethik. &#8222;Wir Christen sind aufgefordert, auch als Minderheit uns f\u00fcr eine biblisch-bekenntnisorientierte Ehe-und Familienethik einzusetzen&#8220;, lautet sein Appell (MEDRUM berichtete R\u00fcckschritt vom Toleranzdiktat in eine beliebige Zeitgeistethik).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes und die Kritik evangelischer Theologen und Geistlicher an den synodalen Beschl\u00fcssen zeigen, da\u00df es den Kirchenf\u00fchrern und Kirchenparlamentariern der EKD &#8211; im Gegensatz zu Richtern auf h\u00f6chster europ\u00e4ischer Ebene &#8211; an der F\u00e4higkeit fehlt, irref\u00fchrenden Zeitgeist zu erkennen und ihm mutig zu widerstehen. Wo ist da noch die vielger\u00fchmte evangelische Freiheit zum biblischen Zeugnis geblieben? Sie hat sich der Unfreiheit des Zeitgeistes unterworfen. Nachdem die Mitglieder der bayerischen Landessynode Ende November bei ihrer Tagung in Neu-Ulm mit einer Mehrheit von \u00fcber 90 Prozent f\u00fcr den Einzug homosexueller Partnerschaften in die bayerischen Pfarrh\u00e4user stimmten, merkte Landesbischof Friedrich zu dieser Entwicklung an: &#8222;Vom Ergebnis her ist es das, was ich mir gew\u00fcnscht habe.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Kurt J. Heinz, 01.12.2010, Medrum (<\/em><a href=\"http:\/\/www.medrum.de\"><em>www.medrum.de<\/em><\/a><em>)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Alle Synodalen der EKD im Irrtum: &#8222;Homo-Ehe&#8220; kein Menschenrecht! Viele Mitglieder der EKD sind angesichts bisch\u00f6flicher und synodaler Eingebungen \u00fcber ein k\u00fcnftiges Recht von Homo-Partnern ihrer Geistlichen, in die Pfarrh\u00e4user der EKD einzuziehen, entsetzt. 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