{"id":503,"date":"2009-07-15T14:29:51","date_gmt":"2009-07-15T12:29:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=503"},"modified":"2009-09-01T11:58:43","modified_gmt":"2009-09-01T09:58:43","slug":"abtreibung-nach-katholischer-lehre-eine-straftat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=503","title":{"rendered":"Abtreibung nach katholischer Lehre eine &#8222;Straftat&#8220;"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Abtreibung nach katholischer Lehre unver\u00e4nderlich eine &#8222;Straftat&#8220;<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aufgrund der Diskussion und Nachfragen zum Fall eines 9-j\u00e4hrigen brasilianischen M\u00e4dchens, bei dem nach Vergewaltigung Anfang 2009 eine Abtreibung vorgenommen wurde, stellte die Kongregation f\u00fcr die Glaubenslehre der R\u00f6misch-Katholischen Kirche klar, dass die Lehre der Katholischen Kirche unver\u00e4ndert sei. Diese Lehre verbietet es, menschliches Leben auf dem Wege der Abtreibung vors\u00e4tzlich zu t\u00f6ten, da es als unschuldiges Wesen ein unverletzliches Recht auf Leben hat.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Katechismus der Katholischen Kirche<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Lehre der Katholischen Kirche wird in den Nummern 2270 bis 2273 des Katechismus der Katholischen Kirche mit folgenden Worten dargelegt:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eDas menschliche Leben ist vom Augenblick der Empf\u00e4ngnis an absolut zu achten und zu sch\u00fctzen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben. ,Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterscho\u00df hervorkamst, habe ich dich geheiligt&#8216; (Jer 1,5) ,Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen&#8216; (Ps 139,15).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es f\u00fcr moralisch verwerflich erkl\u00e4rt, eine Abtreibung herbeizuf\u00fchren. Diese Lehre hat sich nicht ge\u00e4ndert und ist unver\u00e4nderlich. Eine direkte, das hei\u00dft eine als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar: ,Du sollst &#8230; nicht abtreiben noch ein Neugeborenes t\u00f6ten&#8216; (Didach\u00e9 2,2). Gott, der Herr des Lebens, hat n\u00e4mlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens \u00fcbertragen, die auf eine menschenw\u00fcrdige Weise erf\u00fcllt werden muss. Das Leben ist daher von der Empf\u00e4ngnis an mit h\u00f6chster Sorgfalt zu sch\u00fctzen. Abtreibung und T\u00f6tung des Kindes sind verabscheuensw\u00fcrdige Verbrechen&#8216; (GS 51,3).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. ,Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausf\u00fchrung die Tatstrafe der Exkommunikation zu&#8216; (CIC, can. 1398), so dass sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt&#8216; 1463 (CIC, can. 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen. Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig get\u00f6teten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das unver\u00e4u\u00dferliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das Leben bildet ein grundlegendes Element der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung. ,Die unver\u00e4u\u00dferlichen Rechte der Person m\u00fcssen von der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft und von der staatlichen Macht anerkannt und geachtet werden: Diese Rechte des Menschen h\u00e4ngen weder von den einzelnen Individuen noch von den Eltern ab und stellen auch nicht ein Zugest\u00e4ndnis der Gesellschaft und des Staates dar. Sie geh\u00f6ren zur menschlichen Natur und wurzeln in der Person kraft des Sch\u00f6pfungsaktes, aus dem sie ihren Ursprung genommen hat. Unter diese fundamentalen Rechte muss man in diesem Zusammenhang z\u00e4hlen: das Recht auf Leben und auf leibliche Unversehrtheit jedes menschlichen Wesens vom Augenblick der Empf\u00e4ngnis an bis zum Tod&#8216; (Donum vitae 3). ,In dem Augenblick, in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt, den die b\u00fcrgerliche Gesetzgebung ihnen gew\u00e4hren muss, leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes B\u00fcrgers stellt, und in besonderer Weise dessen, der am schw\u00e4chsten ist, dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben &#8230; Als Folge der Achtung und des Schutzes, die man dem Ungeborenen vom Augenblick seiner Empf\u00e4ngnis an zusichern muss, muss das Gesetz die geeigneten Strafma\u00dfnahmen f\u00fcr jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen&#8216; (Donum vitae 3).&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Enzyklika \u201eEvangelium vitae&#8220;<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Papst Johannes Paul II. hat in der Enzyklika \u201eEvangelium vitae&#8220; diese Lehre der Kirche best\u00e4tigt:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eMit der Autorit\u00e4t, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern \u00fcbertragen hat, erkl\u00e4re ich deshalb in Gemeinschaft mit den Bisch\u00f6fen &#8211; die mehrfach die Abtreibung verurteilt und, obwohl sie \u00fcber die Welt verstreut sind, bei der eingangs erw\u00e4hnten Konsultation dieser Lehre einhellig zugestimmt haben &#8211; dass die direkte, das hei\u00dft als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung immer ein schweres sittliches Vergehen darstellt, n\u00e4mlich die vors\u00e4tzliche T\u00f6tung eines unschuldigen Menschen. Diese Lehre ist auf dem Naturrecht und auf dem geschriebenen Wort Gottes begr\u00fcndet, von der Tradition der Kirche \u00fcberliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt&#8220; (Nr. 62).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Abtreibung in schwierigen und komplexen Situationen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Kongregation hat zur Frage einer Abtreibung in schwierigen und komplexen Situationen an die Lehre von Papst Johannes Paul II. erinnert, der in &#8222;Evangelium vitae&#8220; festgestellt hat:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eGewiss nimmt der Entschluss zur Abtreibung f\u00fcr die Mutter sehr oft einen dramatischen und schmerzlichen Charakter an, wenn die Entscheidung, sich der Frucht der Empf\u00e4ngnis zu entledigen, nicht aus rein egoistischen und Bequemlichkeitsgr\u00fcnden gefasst wurde, sondern weil manche wichtigen G\u00fcter, wie die eigene Gesundheit oder ein anst\u00e4ndiges Lebensniveau f\u00fcr die anderen Mitglieder der Familie gewahrt werden sollten. Manchmal sind f\u00fcr das Ungeborene Existenzbedingungen zu bef\u00fcrchten, die den Gedanken aufkommen lassen, es w\u00e4re f\u00fcr dieses besser nicht geboren zu werden. Niemals jedoch k\u00f6nnen diese und \u00e4hnliche Gr\u00fcnde, m\u00f6gen sie noch so ernst und dramatisch sein, die vors\u00e4tzliche Vernichtung eines unschuldigen Menschen rechtfertigen&#8220; (Nr. 58).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Medizinische Ma\u00dfnahmen zur Bewahrung der Gesundheit der Mutter<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei der Problematik bestimmter medizinischer Ma\u00dfnahmen zur Bewahrung der Gesundheit der Mutter, unterscheidet die Kongregation zwischen zwei Tatbest\u00e4nden:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Ein Eingriff, der den Tod des F\u00f6tus direkt herbeif\u00fchrt und manchmal auf unangemessene Weise als \u201etherapeutische&#8220; Abtreibung beschrieben wird. Ein solcher Eingriff k\u00f6nne niemals erlaubt sein, da es sich um die direkte T\u00f6tung eines unschuldigen menschlichen Wesens handelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Ein Eingriff, der in sich nicht die Abtreibung bezweckt, jedoch als Nebeneffekt den Tod des Kindes zur Folge haben kann. Die Kongregation verweist in dieser Frage auf die Lehre von Pius XII., der dazu feststellte:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eWenn z.B. die Rettung des Lebens der zuk\u00fcnftigen Mutter, unabh\u00e4ngig von ihrem Zustand der Schwangerschaft, dringend einen chirurgischen Eingriff oder eine andere therapeutische Behandlung erfordern w\u00fcrde, die als keineswegs gewollte oder beabsichtigte, aber unvermeidliche Nebenfolge den Tod des keimenden Lebens zur Folge h\u00e4tte, k\u00f6nnte man einen solchen Eingriff nicht als einen direkten Angriff auf schuldloses Leben bezeichnen. Unter solchen Bedingungen kann die Operation erlaubt sein wie andere vergleichbare \u00e4rztliche Eingriffe, immer vorausgesetzt, dass ein hohes Gut, wie es das Leben ist, auf dem Spiele steht, dass der Eingriff nicht bis nach der Geburt des Kindes verschoben werden kann und kein anderer wirksamer Ausweg gangbar ist.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des Kongresses der \u201eFront der Familie&#8220; und des Verbandes der kinderreichen Familien, 27. November 1951).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Verantwortung der im Gesundheitswesen T\u00e4tigen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur Verantwortung der im Gesundheitswesen T\u00e4tigen ruft die Kongregation die Worte von Papst Johannes Paul II. aus &#8222;Evangelium vitae&#8220; in Erinnerung:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eIhr Beruf macht sie zu H\u00fctern und Dienern des menschlichen Lebens. In dem heutigen kulturellen und sozialen Umfeld, in dem die Wissenschaft und die \u00e4rztliche Kunst Gefahr laufen, die ihnen eigene ethische Dimension zu verlieren, k\u00f6nnen sie bisweilen stark versucht sein, zu Urhebern der Manipulation des Lebens oder gar zu Todesvollstreckern zu werden. Angesichts dieser Versuchung ist ihre Verantwortung heute enorm gewachsen und findet ihre tiefste Inspiration und st\u00e4rkste St\u00fctze gerade in der dem \u00c4rzteberuf innewohnenden, unumg\u00e4nglichen ethischen Dimension, wie schon der alte und immer noch aktuelle hippokratische Eid erkannte, demgem\u00e4\u00df von jedem Arzt verlangt wird, sich zur absoluten Achtung vor dem menschlichen Leben und seiner Heiligkeit zu verpflichten.&#8220; (Nr. 89).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kirchenstrafe der Exkommunikation<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie der Katechismus feststellt, wird im Kirchenrecht die vors\u00e4tzliche T\u00f6tung des empfangenen menschlichen Lebens mit der Exkommunikation geahndet, weil dies die besondere Schwere des Verbrechens und den &#8222;nicht wieder gut zu machenden Schaden&#8220; aufzeigen soll. Diese Strafe wird nicht in irgendeiner Form durch einen Amtstr\u00e4ger der Katholischen Kirche verh\u00e4ngt, sondern tritt automatisch mit dem Vollzug der Abtreibung ein, die kirchlich als Straftat angesehen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Initiative des Gemeindehilfsbundes<br \/>\nzu Abschaffung von Beratungsscheinen in der EKD<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch in der Evangelischen Kirche wird die Abtreibung vielfach als T\u00f6tung unschuldigen menschlichen Lebens verurteilt. Im Gegensatz zur Katholischen Kirche beteiligt sich die Evangelische Kirche dennoch am System der Schwangerschaftskonfliktberatung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und stellt Beratungsscheine aus, die zur straffreien Abtreibung berechtigen. Dieses Verfahren ist auch innerhalb der EKD umstritten. Der Professor f\u00fcr Systematische Theologie Rainer Mayer hat in seiner Analyse aufgezeigt, dass die Verfahrenspraxis mit biblisch-theologischer Lehre unvereinbar ist (Prof. Dr. Dr. Rainer Mayer: \u201e<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/R.-Mayer-Die-ethische-Problematik-der-Schwangerschaftskonfliktberatung.pdf\">Die ethische Problematik der Schwangerschaftskonfliktberatung<\/a>\u201c). Der Gemeindehilfsbund und mehr als 20 weitere Organisationen haben deswegen eine Initiative mit einer Unterschriftenaktion gestartet, um das Ausstellen von Beratungsscheinen in der EKD abzuschaffen. Diese Initiative kann durch Online-Unterzeichnung in MEDRUM unterst\u00fctzt werden (<a href=\"http:\/\/www.medrum.de\/?q=content\/unterschriftenaktion-gemeindehilfsbund\">Unterschriftenaktion Gemeindehilfsbund<\/a>).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Medrum, 14.07.2009<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abtreibung nach katholischer Lehre unver\u00e4nderlich eine &#8222;Straftat&#8220; Aufgrund der Diskussion und Nachfragen zum Fall eines 9-j\u00e4hrigen brasilianischen M\u00e4dchens, bei dem nach Vergewaltigung Anfang 2009 eine Abtreibung vorgenommen wurde, stellte die Kongregation f\u00fcr die Glaubenslehre der R\u00f6misch-Katholischen Kirche klar, dass die Lehre der Katholischen Kirche unver\u00e4ndert sei. 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