{"id":4364,"date":"2010-03-23T12:30:13","date_gmt":"2010-03-23T10:30:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=4364"},"modified":"2010-03-23T12:32:38","modified_gmt":"2010-03-23T10:32:38","slug":"sterbehilfe-wer-hilft-hier-wem","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=4364","title":{"rendered":"Sterbehilfe &#8211; Wer hilft hier wem?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Sterbehilfe &#8211; Wer hilft hier wem?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0\u201eSterbehilfe \u2013 Wer hilft hier wem?\u201c \u2013 diese Frage f\u00fchrt, wenn man sie genauer bedenkt, in der Tat auf bemerkenswert unterschiedliche Antworten. Nehmen wir nur etwa das Wort \u201eEuthanasie\u201c, das heute ja weithin das meint, was wir auch mit dem Wort \u201eSterbehilfe\u201c bezeichnen! Das historisch erste Zeugnis, in dem wir das Wort \u201eEuthanasie\u201c antreffen, findet sich bei dem griechischen Dichter Posidipp, bei dem wir \u2013 sinngem\u00e4\u00df \u00fcbersetzt \u2013 lesen: \u201eWer immer von den G\u00f6ttern einen guten Tod \u2013 die \u201aEuthanasie\u2019 \u2013 erbittet, der kann nichts besseres bitten\u201c. \u201eSterbehilfe\u201c \u2013 die leisten hier, bei den alten Griechen, die G\u00f6tter den Menschen, wie es bei ihnen umgekehrt auch einige sehr explizite Verbote gab, da\u00df Menschen Menschen zum Sterben helfen \u2013 das bekannteste ist hierbei der Hippokratische Eid, in dem es hei\u00dft: \u201eIch werde niemandem eine Arznei geben, die den Tod herbeif\u00fchrt, auch nicht, wenn ich darum gebeten werde, auch nie einen Rat in dieser Richtung erteilen\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn1\">[1]<\/a>. <!--more-->Aber auch bei den alten Christen lagen die Dinge betreffs \u201eEuthanasie\u201c nicht anders: Clemens von Alexandrien etwa, der gro\u00dfe Theologe des beginnenden 3. Jhds., z\u00e4hlt \u201eEugerie und Euthanasie\u201c, also ein gutes Alter und den guten Tod, zu den tausend Dingen, die Gott uns schenkt, ohne selbst an ihnen teilzuhaben: denn Gott selbst ist ohne Alter und ohne Tod<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn2\">[2]<\/a>. Entsprechend ist in der Kirche, auch bei Luther, lange ganz selbstverst\u00e4ndlich um den \u201eguten Tod\u201c gebetet worden, und wir kennen sicher alle jene sch\u00f6ne Strophe von Paul Gerhardt, in der der Liederdichter beschreibt, wie er sich die wahre \u201eSterbehilfe\u201c vorstellt:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0\u201eWenn ich einmal soll scheiden, so scheide nicht von mir;<br \/>\nwenn ich den Tod soll leiden, so tritt du dann herf\u00fcr;<br \/>\nwenn mir am allerb\u00e4ngsten wird um das Herze sein,<br \/>\nso rei\u00df mich aus den \u00c4ngsten Kraft deiner Angst und Pein!\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Sache \u00e4ndert sich freilich, was das Wort \u201eEuthanasie\u201c betrifft, zu Beginn der Neuzeit, wo erstmals \u00dcberlegungen auftauchen, zur Unterst\u00fctzung des vormals frommen Wunsches nun auch die \u00e4rztliche Kunst zu Rate zu ziehen. Francis Bacon (1561-1626), der bekannte englische Staatsmann, Wissenschaftsreformer und F\u00f6rderer des neuzeitlich-technischen Denkens, spricht von einer \u201eeuthanasia exterior\u201c, die der Arzt dem Sterbenden leisten k\u00f6nne<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn3\">[3]<\/a>. Damit ist zwar noch nicht gemeint, da\u00df \u00c4rzte auf dem Wege der \u201eaktiven Sterbehilfe\u201c, wie sie heute bereits in einigen L\u00e4ndern praktiziert wird, vom Leben zum Sterben bef\u00f6rdern sollen; aber es beginnt sich doch langsam das Bild vom <em>Arzt als Techniker <\/em>herauszusch\u00e4len, der seine Fertigkeiten grunds\u00e4tzlich dann auch in verschiedene Richtungen einzusetzen vermag. Auf der ethischen Ebene bleibt es dennoch auch in der Neuzeit zun\u00e4chst bei der hippokratischen Verpflichtung, von der schon die Rede war. So lesen wir noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts bei dem Arzt und Freund Goethes Christoph Wilhelm Hufeland folgendes: \u201e[Die Lebensverk\u00fcrzung durch den Arzt] hebt geradezu das Wesen des Arztes auf. Er soll und darf nichts anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Gl\u00fcck oder Ungl\u00fcck sey, ob es Wert habe oder nicht, dies geht ihn nichts an, und masst er sich an, diese R\u00fccksicht in sein Gesch\u00e4ft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gef\u00e4hrlichste Mann im Staat\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn4\">[4]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Tat aber sind die Dinge dabei nicht stehen geblieben. Lassen Sie mich dazu ein leicht gek\u00fcrztes Zitat vortragen, das sich in Friedrich Nietzsches \u201eG\u00f6tzen-D\u00e4mmerung\u201c findet und wie folgt lautet: \u201eDer Kranke ist ein Parasit der Gesellschaft. In einem gewissen Zustande ist es unanst\u00e4ndig, noch l\u00e4nger zu leben. Das Fortvegetieren in feiger Abh\u00e4ngigkeit von \u00c4rzten und Praktiken, nachdem der Sinn vom Leben, das <em>Recht <\/em>zum Leben verloren gegangen ist, sollte bei der Gesellschaft eine tiefe Verachtung nach sich ziehn. Die \u00c4rzte wiederum h\u00e4tten die Vermittler dieser Verachtung zu sein, \u2013 nicht Rezepte, sondern jeden Tag eine neue Dosis Ekel vor ihrem Patienten [\u2026] Eine neue Verantwortlichkeit schaffen, die des Arztes, f\u00fcr alle F\u00e4lle, wo das h\u00f6chste Interesse des Lebens, des <em>aufsteigenden<\/em> Lebens, das r\u00fccksichtsloseste Nieder- und Beiseite-Dr\u00e4ngen des <em>entartenden<\/em> Lebens verlangt [\u2026]\u201c. An dieser Stelle folgt ein etwas abrupter Perspektivenwechsel; denn hatte Nietzsche bisher von dem Bed\u00fcrfnis der \u201eGesellschaft\u201c her argumentiert, spricht er in den n\u00e4chsten S\u00e4tzen ganz aus der Sicht des einzelnen: \u201eAuf eine stolze Art sterben, wenn es nicht mehr m\u00f6glich ist, auf eine stolze Art zu leben. Der Tod, aus freien St\u00fccken gew\u00e4hlt, der Tod zur rechten Zeit, mit Helle und Freudigkeit, inmitten von Kindern und Zeugen vollzogen: so da\u00df ein wirkliches Abschiednehmen noch m\u00f6glich ist, wo Der <em>noch da ist<\/em>, der sich verabschiedet, insgleichen ein wirkliches Absch\u00e4tzen des Erreichten und Gewollten, eine <em>Summierung <\/em>des Lebens [\u2026]. Hier gilt es, allen Feigheiten des Vorurteils zum Trotz, vor allem die richtige, das hei\u00dft physiologische W\u00fcrdigung des sogenannten <em>nat\u00fcrlichen<\/em> Todes herzustellen: der zuletzt auch nur ein \u201eunnat\u00fcrlicher\u201c, ein Selbstmord ist. Man geht nie durch jemand anderes zugrunde, als durch sich selbst. Nur ist es der Tod unter den ver\u00e4chtlichsten Bedingungen, ein unfreier Tod, ein Tod zur <em>unrechten<\/em> Zeit, ein Feiglings-Tod\u201c. Offenbar leistet sich hier jetzt der einzelne selber \u201eSterbehilfe\u201c, was dann auch aus dem folgenden Zitat erhellt: \u201eWir haben es nicht in der Hand zu verhindern, geboren zu werden: aber wir k\u00f6nnen diesen Fehler \u2013 denn bisweilen ist es ein Fehler \u2013 wieder gut machen. Wenn man sich <em>abschafft<\/em>, tut man die achtungsw\u00fcrdigste Sache, die es gibt [\u2026]. Die Gesellschaft, was sage ich! das <em>Leben<\/em> selber hat mehr Vorteil davon als durch irgendwelches \u201aLeben\u2019 in Entsagung, Bleichsucht und andrer Tugend [\u2026] man hat die anderen von seinem Anblick befreit, man hat das Leben von einem <em>Einwand<\/em> befreit [\u2026]\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn5\">[5]<\/a>. Das letzte unterstreicht dann noch, da\u00df, wer sich selbst zum Tode hilft, damit zugleich der Gesellschaft hilft, ja des Lebens gr\u00fcnen Baum von einem welken Blatt befreit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nietzsche hat den Aphorismus, aus dem ich soeben zitiert habe und der stellvertretend f\u00fcr eine ganze Reihe \u00e4hnlicher \u00c4u\u00dferungen bei ihm steht, \u201eMoral f\u00fcr \u00c4rzte\u201c \u00fcberschrieben. Der Gesetzgeber der Zukunft, als den sich Nietzsche gerne selbst sah, macht damit darauf aufmerksam, da\u00df er unter anderem auch den Arztberuf und sein Ethos neu definiert. Da es heute freilich sein k\u00f6nnte, da\u00df die Zukunft, f\u00fcr die Nietzsche schreibt, l\u00e4ngst begonnen hat, machen wir uns kurz klar, wo wir heute in Sachen Euthanasie stehen!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Herbst vergangenen Jahres lie\u00df ein Beitrag des Gie\u00dfener Juristen Manfred von Lewinski in der angesehenen \u201eNeuen Juristischen Wochenschrift\u201c manch einen, der bis dato bei dem damals den Bundestag besch\u00e4ftigenden Thema \u201ePatientenverf\u00fcgungen\u201c nicht viel B\u00f6ses geahnt hatte, aufhorchen<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn6\">[6]<\/a>. Mit der neuen, die \u201eSelbstbestimmung\u201c \u2013 wir kommen auf das Thema zur\u00fcck \u2013 st\u00e4rkenden Regelung bei den Patientenverf\u00fcgungen, so von Lewinski, sei \u201ezum ersten Mal gesetzlich einger\u00e4umt, da\u00df es au\u00dferhalb eines unmittelbar bevorstehenden Todes von der Gesellschaft anzuerkennende Gr\u00fcnde und Motive gibt, vom Leben zu lassen, und da\u00df man auf ein m\u00f6gliches Weiterleben verzichten kann, ohne gegen seinen Willen von Dritten daran gehindert zu werden\u201c. Nunmehr gelte es, \u201eneu dar\u00fcber nachzudenken, wie sehr man es ihm \u2013 beispielsweise durch Vorenthaltung geeigneter Mittel \u2013 erschweren darf, einen von \u00c4ngsten, Ungewi\u00dfheiten und Qualen freien Weg in den Tod zu finden\u201c. Schlie\u00dflich sei \u201ezu \u00fcberlegen, ob man Menschen, denen ihr Leben zur H\u00f6lle geworden ist, neben allem, vielfach noch im Argen liegenden, lindernden Beistand nicht auch im eigenen Lande Hilfen erm\u00f6glichen sollte, wie sie die Schweiz ihren B\u00fcrgern seit Jahrzehnten er\u00f6ffnet, ohne damit erkennbar schlechte Erfahrungen gemacht zu haben\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn7\">[7]<\/a>. Derselbe Autor hatte bereits ein Jahr zuvor zur Thematik Stellung genommen und dabei auch die Motive offengelegt, die ihn bei einer Bejahung des freiwilligen Abtretens besonders bewegen<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn8\">[8]<\/a>. Damals hatte von Lewinski etwa das folgende geschrieben: \u201eAus diesem Dilemma [gemeint ist die vor allem demographisch bedingte Krise der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland] g\u00e4be es indessen noch einen weiteren Ausweg. Kranke und alte Menschen k\u00f6nnten mit Blick auf einen gedeihlichen Fortbestand des Gemeinwesens und damit des Wohles ihrer eigenen Nachkommen ihre Anspr\u00fcche an das Solidarsystem von sich aus zur\u00fccknehmen, wenn ihr Leben in Situationen einm\u00fcndet, [\u2026] hinter denen sich [\u2026] vielfach uns\u00e4gliche pers\u00f6nliche Not und Hoffnungslosigkeit verbirgt. Das Gemeinwesen m\u00fc\u00dfte dann [\u2026] seinerseits Formen und Wege finden, eine solche Bereitschaft mit Respekt anzunehmen und den zum Sterben bereiten Menschen einen w\u00fcrdigen Abschied aus dem Leben erm\u00f6glichen\u201c. Dieses Zitat ist deshalb interessant, weil hier der \u201euns\u00e4glichen pers\u00f6nlichen Not und Hoffnungslosigkeit\u201c der einzelnen auf einmal eine ganze andere Not, n\u00e4mlich die der leeren Kassen der Renten- und Krankenversicherungen, entspricht, wodurch die pers\u00f6nliche Not auf einmal etwas kollektiv Achtbares wird, sofern sie n\u00e4mlich in ein Geldgeschenk an die Gesellschaft einm\u00fcndet, das diese jetzt \u201emit Respekt\u201c, aber dennoch offener Hand entgegennehmen soll. Dieser Punkt ist interessant, weil wir hier Zeuge der Verschiebung von einem sogenannten \u201eRecht\u201c auf den eigenen Tod zumindest hin zu Gr\u00fcnden werden, die auch eine \u201ePflicht\u201c zu sterben tragen k\u00f6nnten. Und in der Tat: die entsprechende \u201eA-duty-to-die\u201c-Debatte ist l\u00e4ngst entfacht, und man sollte sich gewi\u00df nicht der Illusion hingeben, da\u00df diese Debatte nur etwa von ganz und gar randst\u00e4ndigen Figuren und Frankenstein-Freunden gef\u00fchrt w\u00fcrde. Ich verweise hier etwa auf einen Vorreiter dieser traurigen Thematik, auf den Amerikaner John Hardwig, der entsprechende Thesen schon in den 90er Jahren, unter anderem an einem so prominenten Ort wie dem \u201eHastings Center Report\u201c, vorgetragen hat<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn9\">[9]<\/a>. Der Kern des Hardwigschen Arguments ist nichts anderes als ein simpler Nutzenkalk\u00fcl, in dem beispielsweise die Behandlungskosten, mit denen f\u00fcr eine 87j\u00e4hrige schwer herzkranke Patientin m\u00f6glicherweise sechs weitere Lebensmonate erkauft werden k\u00f6nnen, gegen die Lebensperspektive ihrer Tochter aufgerechnet wird, die f\u00fcr diese Behandlung ihr gesamtes Verm\u00f6gen einb\u00fc\u00dft. Diese und \u00e4hnliche \u00dcberlegungen sind eben deshalb von Belang, weil sie uns daran erinnern, da\u00df, wenn erst einmal von einem <em>Recht <\/em>auf den Tod die Rede ist und damit in der Tat eine <em>\u00f6ffentlich geregelte<\/em>, effektive Involvierung von Dritten in die Realisierung eines Todeswunschs gemeint ist, auch die Rede von der <em>Pflicht <\/em>zu sterben notwendig folgen wird: sind doch die den Tod verobjektivierenden Kriterien, die einen Sterbewunsch \u00fcberhaupt und die Mitwirkung an ihm als gerechtfertigt erscheinen lassen, notwendig die gleichen, die auch ein Interesse Dritter an diesem Sterben rechtfertigen k\u00f6nnen. Wer sagt, da\u00df er sterben wolle, weil er den anderen nicht zur Last fallen m\u00f6chte, wirbt bei den anderen um Einverst\u00e4ndnis daf\u00fcr, da\u00df die Last, die er f\u00fcr Dritte darstellt, ein hinreichender Grund zu streben bzw. ihn zu t\u00f6ten sei. Unsere Frage \u201eWer hilft hier wem?\u201c erh\u00e4lt jetzt die bizarre Antwort: der, der sich euthanasieren l\u00e4\u00dft, hilft am Ende der Gemeinschaft. Hardwig jedenfalls sieht in der freiwilligen Meldung zur Euthanasie einen Ausdruck von \u201eGemeinschaftssinn\u201c, durch den der Tod \u00fcberhaupt erst \u201eSinn\u201c bekomme und so f\u00fcr alle Beteiligten eine Wohltat werde. Diese Dinge sagen sich heute, wie der Beitrag von Lewinskis beweist, auch in Deutschland offenbar wieder sehr leicht \u2013 so, als h\u00e4tte es nicht gerade in unserem Land eine Vorgeschichte zum Thema gegeben, die in ihren Ergebnissen grauenhaft genug gewesen ist. Lassen Sie mich in der Retrospektive auf zwei Beispiele verweisen \u2013 auf Beispiele, die zudem aufzeigen, da\u00df die Initiativen in Richtung auch auf die Euthanasie nichteinwilligungsf\u00e4higer Personen aus den \u201egebildeten\u201c Schichten der Bev\u00f6lkerung kamen und sich nicht etwa einfach gar zu einfach gestrickten Ideologen verdankten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das erste Beispiel: 1913 veranstaltete die an ein fortschrittlich-bildungsb\u00fcrgerliches Publikum adressierte Zeitschrift \u201eDie Umschau\u201c ein Preisausschreiben zu der Fragestellung: \u201eWas kosten die schlechten Rassenelemente den Staat und die Gesellschaft?\u201c. Den Preis in H\u00f6he von 1200 Mark trug damals ein gewisser Ludwig Jens, Beamter der Allgemeinen Armenanstalt in Hamburg, davon. Jens habe, so die Umschau, seinen Leser \u201eahnen lassen, welche erschreckend hohe Summen das deutsche Volk f\u00fcr die Minderwertigen aufzuwenden hat\u201c. Das Blatt hofft, da\u00df die preisgekr\u00f6nte Schrift \u201eden Ansto\u00df zu umfassenderen und vertieften Erhebungen geben und Gesetzgeber darauf hinweisen\u201c werde, \u201eda\u00df nach Mitteln zur Verminderung der Minderwertigen gesucht werden mu\u00df, um dem arbeitenden Teil der Bev\u00f6lkerung schwere Lasten von den Schultern zu nehmen\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn10\">[10]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das zweite \u2013 \u00fcbrigens sehr bekannte \u2013 Beispiel: Einen n\u00e4chsten Schritt tut dann nach dem Ersten Weltkrieg die 1920 in dem angesehenen Meiner-Verlag zu Leipzig erschienene Schrift \u201eDie Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Ma\u00df und ihre Form\u201c des Juristen und Philosophen Karl Binding und des Mediziners Alfred Hoche<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn11\">[11]<\/a>. Diese Schrift setzt bereits mehrere Jahrzehnte von in- und ausl\u00e4ndischen Diskussionen um das \u201eRecht auf den Tod\u201c und die \u201eEuthanasie\u201c voraus, wobei f\u00fcr die letztere sehr offen auch mit \u00f6konomischen, gesellschaftspolitischen und \u201erassenhygienischen\u201c Gr\u00fcnden geworben worden war. Binding und Hoche gehen ihrerseits nach der Feststellung der Unverbotenheit des Selbstmords f\u00fcr die Euthanasie haupts\u00e4chlich von einem Mitleidsmotiv, zugleich aber auch von einem utilitaristischen Motiv aus. Das wird in folgender Formulierung der zentralen These sofort deutlich: \u201eDa\u00df es lebende Menschen gibt, deren Tod f\u00fcr sie eine Erl\u00f6sung und zugleich f\u00fcr die Gesellschaft und den Staat insbesondere eine Befreiung von einer Last ist, deren Tragung au\u00dfer dem einen, ein Vorbild gr\u00f6\u00dfter Selbstlosigkeit zu sein, nicht den kleinsten Nutzen stiftet, l\u00e4\u00dft sich in keiner Weise bezweifeln\u201c (28). Als Beispiele f\u00fcr solche \u201elebenden Menschen\u201c werden zum einen \u201edie zufolge Krankheit oder Verwundung unrettbar Verlorenen, die im vollen Verst\u00e4ndnis ihrer Lage den dringenden Wunsch nach Erl\u00f6sung besitzen und ihn in irgendeiner Weise zu erkennen gegeben haben\u201c (29), zum anderen \u201edie unheilbar Bl\u00f6dsinnigen\u201c, von denen es hei\u00dft: \u201eIhr Leben ist absolut zwecklos; aber sie empfinden es nicht als unertr\u00e4glich. F\u00fcr ihre Angeh\u00f6rigen wie f\u00fcr die Gesellschaft bilden sie eine furchtbar schwere Belastung. Ihr Tod rei\u00dft nicht die geringste L\u00fccke \u2013 au\u00dfer vielleicht im Gef\u00fchl der Mutter oder der treuen Pflegerin. Da sie gro\u00dfer Pflege bed\u00fcrfen, geben sie Anla\u00df, da\u00df ein Menschenberuf entsteht, der darin aufgeht, absolut lebensunwertes Leben f\u00fcr Jahre und Jahrzehnte zu fristen\u201c (31f.). Ich m\u00f6chte an dieser Stelle nun freilich nicht eigentlich ausf\u00fchrlich auf diesen traurigen \u201eKlassiker\u201c der Euthanasie eingehen, sondern nur noch eine sehr aufschlu\u00dfreiche Stelle zitieren, an der sich Binding, der Verfasser des ersten Teils unserer Schrift, mit dem \u201etutioristischen\u201c Einwand<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn12\">[12]<\/a> auseinandersetzt, da\u00df es bei der Aufhebung eines uneingeschr\u00e4nkten T\u00f6tungsverbots notwendigerweise auch zu Irrt\u00fcmern bei den T\u00f6tungsfreigaben kommen kann; \u00fcbrigens ein durchaus handfestes Bedenken, das heute beispielsweise durch die erschreckend hohe Anzahl von uneingewilligten Patientent\u00f6tungen in den Niederlanden nur neu gewichtet werden kann. Bei Binding also lesen wir zu diesem Hinweis auf den m\u00f6glichen T\u00f6tungsirrtum: \u201eNimmt man \u2026 den Irrtum einmal als bewiesen an, so z\u00e4hlt die Menschheit jetzt ein Leben weniger. Das Leben h\u00e4tte vielleicht nach gl\u00fccklicher \u00dcberwindung der Katastrophe noch sehr kostbar werden k\u00f6nnen: meist aber wird es kaum \u00fcber den mittleren Wert besessen haben. F\u00fcr die Angeh\u00f6rigen wiegt nat\u00fcrlich der Verlust sehr schwer. Aber die Menschheit verliert infolge Irrtums so viele Angeh\u00f6rige, da\u00df einer mehr oder weniger wirklich kaum in die Waagschale f\u00e4llt\u201c (40). Ich zitiere dieses Argument ausdr\u00fccklich, weil es in klassischer Weise den Typus der utilitaristischen Reflexion, die hier leitend ist, dokumentiert<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn13\">[13]<\/a>. Das Leben oder der Wert des einzelnen, der \u201eirrt\u00fcmlich\u201c euthanasiert wird, wird hier einerseits abgewogen gegen das angebliche Interesse vieler nicht irrt\u00fcmlich Euthanasierter und es wird andererseits verglichen mit vielen Leben \u00fcberhaupt, die in ihrer Summe den einzelnen auf die Nullwertigkeit absinken lassen. Eines der bekanntesten utilitaristischen Prinzipien lautet: wir sollen \u201edas gr\u00f6\u00dfte Gl\u00fcck der gr\u00f6\u00dften Zahl\u201c besorgen, ein Prinzip, das von vornherein impliziert, da\u00df es immer solche geben wird, die nicht zu der \u201egr\u00f6\u00dften Zahl\u201c geh\u00f6ren und deren Ungl\u00fcck im Interesse der gr\u00f6\u00dferen Zahl in Kauf zu nehmen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Text von Bindung und Hoche hat, wie man wei\u00df, nicht allzu lange auf seine Verwirklichung in der Geschichte warten m\u00fcssen, denn das Euthanasieprogramm des nationalsozialistischen Staates hat sehr bald \u201edie Gew\u00e4hrung des Gnadentods\u201c f\u00fcr \u201enach menschlichem Ermessen unheilbar Kranke bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustands\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn14\">[14]<\/a> zur Realit\u00e4t werden lassen. Oder er fand seine Realisierung auch noch nicht: denn immerhin hat der NS-Staat, so rein utilitaristisch seine innere Struktur auch war, sein Euthanasieprogramm nicht auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, sondern auf der Basis eines Geheimerlasses durchgef\u00fchrt; der Grund daf\u00fcr war, da\u00df man die mit einem Gesetz verbundene Publizit\u00e4t noch immer scheute, so, wie man dann zu Beginn der 40er Jahre auf die einsetzenden Proteste aus der Bev\u00f6lkerung meinte mit dem Euthanasiefilm \u201eIch klage an!\u201c reagieren zu m\u00fcssen, der vor allem die \u201eT\u00f6tung aus Mitleid\u201c und anderen \u201eh\u00f6heren Interessen\u201c propagieren sollte. Dieser Film des Regisseurs Wolfgang Liebeneiner<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn15\">[15]<\/a> handelt von einer sch\u00f6nen, aber von schwerer MS-Krankheit gezeichneten Frau namens Hanna; ihr Mann Thomas ist ein angesehener Mediziner, der sein Leben der Erforschung des Erregers der multiplen Sklerose gewidmet hat. W\u00e4hrend der Hausarzt im Nebenzimmer leise Klavier spielt, tritt Thomas in der entscheidenden Szene zu seiner Frau mit einem Fl\u00e4schchen heran, das er ihr liebevoll \u00fcberreicht. Es enth\u00e4lt eine t\u00f6dliche L\u00f6sung, die sie unter Liebesschw\u00fcren zu sich nimmt; der Hausarzt, urspr\u00fcnglich ein Gegner der T\u00f6tung auf Verlangen, ringt sich dazu durch, fortan f\u00fcr die aktive Sterbehilfe zu k\u00e4mpfen, nachdem ein von ihm behandeltes Kind in eine Anstalt f\u00fcr idiotische Kinder verbracht werden mu\u00df. In diesem Film geht alles, wie die Zusammenfassung zeigen sollte, \u00e4u\u00dferst kultiviert zu; wir befinden uns im Kreise gebildeter, liebevoller, keineswegs prinzipienloser Leute, die auch erst ihre Bedenken \u00fcberwinden m\u00fcssen, bevor sie vor der Realit\u00e4t die Segel streichen und den Zuschauer einladen, dasselbe zu tun; ja, noch das Christentum ist einbezogen, indem wir aus dem Mund eines offenbar sehr t\u00fcchtigen Pfarrers erfahren, da\u00df Gott uns den Verstand gegeben habe, um \u00fcber den rechten Zeitpunkt des Sterbens selbst zu entscheiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenige Jahre sp\u00e4ter sa\u00dfen die NS-Euthanasie\u00e4rzte in N\u00fcrnberg vor Gericht und verhalfen zun\u00e4chst der hippokratischen Verpflichtung der Medizin zu ungeahnt neuer Geltung. Damals notierte der \u00f6sterreichisch-amerikanische Arzt Leo Alexander, da\u00df allen, \u201edie mit der Frage nach dem Ursprung dieser Verbrechen zu tun hatten, klar wurde, da\u00df diese Verbrechen aus kleinen Anf\u00e4ngen erwachsen waren. Am Anfang standen zun\u00e4chst feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung. Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, da\u00df es Zust\u00e4nde gibt, die als nicht mehr lebenswert zu betrachten sind. In ihrem Fr\u00fchstadium betraf diese Haltung nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurde der Bereich jener, die unter diese Kategorie fallen, erweitert und auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerw\u00fcnschten, die rassisch Unerw\u00fcnschten dazugerechnet. Entscheidend ist jedoch, zu erkennen, da\u00df die Haltung gegen\u00fcber den unheilbar Kranken der winzige Ausl\u00f6ser war, der diesen totalen Gesinnungswandel zur Folge hatte\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn16\">[16]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nur gut f\u00fcnfzig Jahre nach dieser Mahnung, im Jahre 2002, haben die Niederlande, noch im selben Jahr gefolgt von Belgien, als erstes Land der Welt dann die aktive Sterbehilfe gesetzlich zugelassen. Die T\u00f6tung auf Verlangen und der assistierte Suizid waren zuvor bereits \u00fcber einen Zeitraum von etwa 10 Jahren hin in der Praxis toleriert und beobachtet worden. Bedingungen f\u00fcr die legale Durchf\u00fchrung einer lebensbeendenden Ma\u00dfnahme durch den Arzt sind hier: 1) ein freiwilliger, wohl\u00fcberlegter Entschlu\u00df des Nachsuchenden; 2) unertr\u00e4gliches Leiden; 3) fehlende Aussicht auf Verminderung des Leidens; 4) Beiziehung eines zweiten Arztes; 5) medizinisch korrekte Durchf\u00fchrung sowie 6) Meldung jedes Falles bei den f\u00fcnf regionalen Sterbehilfe-Kontroll-Kommissionen. Das Gesetz wurde unter anderem damit begr\u00fcndet, die wahren Verh\u00e4ltnisse k\u00f6nnten auf diesem Wege transparenter gemacht werden; davon kann jedoch im Ergebnis nicht die Rede sein, was sich schon daran zeigt, da\u00df nach wie vor sch\u00e4tzungsweise nur etwa die H\u00e4lfte der T\u00f6tungen auf Verlangen gemeldet werden \u2013 und das, obwohl in den Niederlanden kaum ein Arzt f\u00fcrchten mu\u00df, es am Ende doch mit dem Staatsanwalt zu tun zu bekommen. Auch andere Angaben aus den Niederlanden sollten selbst die Bef\u00fcrworter der Sterbehilfe bedenklich stimmen: so wurde im Jahr 2005 festgestellt, da\u00df ein Drittel der niederl\u00e4ndischen \u00c4rzte bei einem terminal Kranken nicht wu\u00dfte, ob es gute palliativmedizinische Behandlungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr den Betroffenen gab oder nicht. Ebenso wurden 11.200 kontinuierlich tiefe Sedierungen durchgef\u00fchrt, die nicht eigentlich unter die aktive Sterbehilfe fallen, jedoch unweigerlich den Tod zur Folge haben (\u201eindirekte Sterbehilfe\u201c). Ebenfalls wird gemeldet, da\u00df es im Jahre 2005 550 jener bereits erw\u00e4hnten F\u00e4lle von Euthanasie <em>ohne<\/em> ausdr\u00fccklichen Wunsch des Betroffenen gegeben hat \u2013 auch wenn diese Zahl geringer ist als die aus fr\u00fcheren Jahren gemeldete, handelt es sich in jedem Fall um einen skandal\u00f6sen Zustand<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn17\">[17]<\/a>. Was die niederl\u00e4ndische Realit\u00e4t im Einzelfall alles einschlie\u00dfen kann, hat ein Rotterdamer Arzt bereits im Juni 2000 in der Zeitschrift \u201eDer Internist\u201c geschildert. Ein Internist, der eine Frau mit Lungenkrebs wegen Sauerstoffmangels in die Klinik aufnehmen wollte, mu\u00dfte ihr versichern, da\u00df er sie nicht euthanasieren w\u00fcrde &#8230; Er wies sie selbst ein, und nach 36 Stunden war ihre Atmung normal, ihr Gesamtzustand besser. Als der Arzt nach Hause ging, euthanasierte sie aber sein Kollege. Seine Rechtfertigung: \u201aWir brauchen das Bett f\u00fcr einen anderen Fall\u2018\u201c. Ein anderer Fall wurde in Deutschland besonders durch den \u201eSpiegel\u201c, der dar\u00fcber im Jahre 2004 berichtete, bekannt: Angeh\u00f6rige hatten darum gebeten, den schwerkranken Vater noch vor dem Urlaub zu euthanasieren, da sie ihre Ferien bereits geplant h\u00e4tten und die Beerdigung noch vorher abwickeln wollten. Der Urlaub der Familie wurde nur dadurch vereitelt, da\u00df die hohe Morphiumdosis, mit der der Patient get\u00f6tet werden sollte, ihn nur schmerzfrei stellte, so da\u00df der Arzt, der den Tod feststellen sollte, ihn \u201efr\u00f6hlich auf der Bettkante sitzend\u201c antraf. Es wundert nicht, da\u00df der Referent, Dr. Gunning aus Rotterdam, sein Fazit wie folgt formuliert: \u201eDie Todesmentalit\u00e4t wird in Holland allm\u00e4hlich zur Norm in der medizinischen Praxis\u201c. \u00dcbrigens nicht nur in Holland: als im vergangenen Jahr das Luxemburger Zitha-Spital, immerhin eine durch einen katholischen Orden gegr\u00fcndete Einrichtung, in die Kritik geriet, weil dort ein Patient trotz eigenen Wunsches <em>nicht<\/em> euthanasiert wurde, konnte auch dem letzten Zweifler klar werden, da\u00df wir inzwischen nicht nur eine \u201eduty-to-die\u201c, sondern offenbar auch eine \u201eduty-to-kill\u201c-Debatte haben, eine Debatte, die mit scheinbar menschenfreundlichem Augenaufschlag im Kern doch \u00fcber alles bisher Dagewesene hinausgehen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>II<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schaut man sich nun die g\u00e4ngigen Argumentationen in der Literatur zu der uns besch\u00e4ftigenden Frage an, so kann man sehr rasch die Feststellung treffen, da\u00df hier nichts so sehr not tut wie vor allen Dingen begriffliche und argumentationslogische Kl\u00e4rung. Das betrifft die eher popul\u00e4re bis populistische Argumentation genauso wie Teile der akademischen Beitr\u00e4ge. Als Beispiel aus der ersten Sph\u00e4re nennen ich die gelegentlich anzutreffende Argumentation, die Zulassung auch der aktiven Sterbehilfe sei mit dem T\u00f6tungsverbot durchaus auch im Sinne des f\u00fcnften Gebots vereinbar, da dieses ja ohnehin so gemeint sei, da\u00df es in vielen F\u00e4llen Ausnahmen zulasse, n\u00e4mlich etwa im Falle der Notwehr, im Kriegsrecht oder, wie in der Bibel selbst, im Falle der Todesstrafe. Dabei ist jedoch \u00fcbersehen, da\u00df es sich in den genannten F\u00e4llen um eine Suspendierung des T\u00f6tungsverbotes im Falle eines selbst t\u00f6dlich gemeinten Angriffs oder \u00dcbergriffs handelt, um ein Gegenwirkungsrecht, nicht aber um eine Erlaubnis zur auch t\u00f6dlichen L\u00e4sion eines Unschuldigen. Nicht sehr viel anders liegen die Dinge mit der oft sehr lax gebrauchten Wendung vom \u201eRecht auf den eigenen, den selbstbestimmten (oder wie sonst qualifizierten) Tod\u201c. Einmal abgesehen davon, was in diesem Zusammenhang mit Selbstbestimmung gemeint sein kann \u2013 darauf kommen wir noch kurz zu sprechen \u2013, kann es ein solches \u201eRecht\u201c im strengen Sinne, und zwar aus mehreren Gr\u00fcnden, nicht geben. Selbst Binding hat dies anerkannt, wenn er in seiner bereits zitierten Schrift \u00fcber das lebensunwerte Leben festh\u00e4lt, da\u00df, wenn es tats\u00e4chlich ein <em>Recht <\/em>auf die Selbstt\u00f6tung g\u00e4be, daraus folgen m\u00fc\u00dfte, da\u00df 1. niemand ein Recht besitzen kann, einen Selbstm\u00f6rder, wer immer dieser sei, an der Ausf\u00fchrung seiner Tat zu hindern, da\u00df 2. dem Selbstmordkandidaten gegen jeden, der ihn von seinem Vorhaben t\u00e4tlich abzubringen versuchen w\u00fcrde, ein Notwehrrecht zustehen m\u00fc\u00dfte, 3. die T\u00f6tung im Falle einer \u201ebeachtlichen Einwilligung\u201c in jedem Fall als rechtm\u00e4\u00dfig angesehen werden m\u00fc\u00dfte, mit anderen Worten also das \u201evolenti non fit iniuria\u201c auch hier anzuwenden sei (also dann etwa auch der auf Zustimmung gegr\u00fcndete Kannibalismus, wie er vor nicht langer Zeit in Deutschland vorkam, als rechtens anzusehen w\u00e4re). Binding hat hier vor allem gesehen, da\u00df es im eigentlich juridischen Sinne eben niemals ein \u201eRecht\u201c ohne korrelative Pflichten geben kann, also etwa die Pflicht der Umstehenden, einen Selbstm\u00f6rder an der Ausf\u00fchrung seiner Tat in keinem Fall zu hindern, wie auch die Pflicht des Staates, einen T\u00f6tungskontrakt im Sinne des erw\u00e4hnten Kannibalen in den Verf\u00fcgungsbereich der Privatautonomie einzubeziehen. Das gleiche gilt \u00fcbrigens auch dann, wenn man einen wirklichen Rechtsanspruch auf aktive Sterbehilfe einf\u00fchrt; denn die Kehrseite eines solchen \u201eRechts\u201c (qua \u201eclaim right\u201c) kann definitiv nur die Verpflichtung des Staates, im Zweifel auch den T\u00f6tenden zu stellen. In den Niederlanden hat sich dies etwa dahin ausgewirkt, da\u00df f\u00fcr das Pflegepersonal trotz einer entsprechenden Forderung im Laufe der Debatten kein Gewissensschutz eingef\u00fchrt wurde, Krankenschwestern also ggf. zur Durchf\u00fchrung von T\u00f6tungshandlungen in Gemeinschaft mit dem euthanasierenden Arzt gezwungen sind. Sp\u00e4testens hier wird deutlich, was die unklare Rede vom \u201eRecht auf den eigenen Tod\u201c, wenn sie denn so gemeint ist, wie sie klingt, impliziert: n\u00e4mlich eine Verpflichtung Dritter auf Teilnahme an T\u00f6tungshandlungen. Dergleichen jedoch ist zumindest nach klassischen Naturrechtsbegriffen eine Verpflichtung auf ein \u201epactum turpe\u201c, die niemals rechtsbest\u00e4ndig sein kann, die aber auch <em>ethisch<\/em> inakzeptabel ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie steht es aber mit jenen zentralen Begriffen, die in der Frage sei es des Suizids, sei es der assistierten Selbstt\u00f6tung oder der aktiven Sterbehilfe oftmals auf so verwirrende Weise von beiden Seiten benutzt werden \u2013 so, da\u00df die eine Seite etwa aus der Menschenw\u00fcrde einen Anspruch auf den \u201ew\u00fcrdigen\u201c, sprich selbstverwalteten Tod ableitet, w\u00e4hrend die andere es als mit dem Begriff der Menschenw\u00fcrde unvereinbar ansieht, auch nur den Gedanken der Selbstt\u00f6tung zu fassen, geschweige einen anderen zu bitten, seine eigene W\u00fcrde ganz zu vergessen und zum T\u00f6tenden zu werden? Ganz \u00e4hnlich liegen die Dinge im Falle des Begriffs der \u201eSelbstbestimmung\u201c, der von der einen Seite als durch nichts einzuschr\u00e4nkende Tathoheit mir selbst gegen\u00fcber angesehen wird, von der anderen aber als Selbstbindung an vor der praktischen Vernunft alleine vertretbare Handlungsmaximen aufgefa\u00dft wird. So wird, um bei dem letzten Beispiel zu bleiben, das in der modernen Bioethik sehr verbreitete Autonomieprinzip oftmals nur in dem Sinne reiner Willk\u00fcrfreiheit verstanden, die sich vor keiner weiteren Instanz, auch nicht der praktischen Vernunft, zu rechtfertigen habe; in diesem Sinne ist es dann eine \u201eautonome\u201c Entscheidung, wenn ein Individuum sich entschlie\u00dft, seinen Leben ein Ende zu setzen, und wir sollen diese Entscheidung eben wegen ihres \u201eautonomen\u201c Charakters auch respektieren. Kant dagegen, der Sch\u00f6pfer des ethischen Autonomiebegriffs, meint mit \u201eAutonomie\u201c gerade die Selbstgesetzgebung der praktischen Vernunft, das hei\u00dft die \u00dcberwindung des Willk\u00fcrcharakters unserer Maximen zu Handlungen durch ihre \u00dcberf\u00fchrung in eine allgemeine und notwendige, sprich gesetzm\u00e4\u00dfige Form. In diesem inneren und qualifizierten Sinne ist die Entscheidung f\u00fcr eine \u201eSelbstentleibung\u201c, wie Kant sagt, niemals eine autonome Entscheidung, da es in ihr gerade darum, das \u201eSubjekt der Sittlichkeit in seiner eigenen Person zu zernichten\u201c, sich \u201ealler Verbindlichkeit\u201c unter moralischen Gesetzen zu entziehen, das hei\u00dft aber \u00fcber sich selbst \u201eals blo\u00dfes Mittel zu \u2026 beliebigen Zwecken zu disponieren\u201c, was alles unter dem Eindruck einer \u201egewalthabenden Obermacht\u201c der \u201esinnliche[n] Triebfedern\u201c, aber nicht des alleine Achtung gebietenden unbedingten Bewu\u00dftseins der Pflicht erfolgt<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn18\">[18]<\/a>. Man kann dies etwas einfacher auch so zusammenfassen, da\u00df man im Sinne Kants sagt: die praktische Vernunft kann nicht ohne Selbstwiderspruch gebieten, ihre Existenz in meiner Person aufzuheben. Der Selbstm\u00f6rder reduziert sich, nochmals anders gesagt, darauf, reine Materie zu sein, was nach Kant eine \u201eAbw\u00fcrdigung\u201c der Menschheit in seiner Person und das Gegenteil von Autonomie ist. Das schlie\u00dft \u00fcbrigens auch bei Kant ein gewisses Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die sozusagen \u201etechnische\u201c Rationalit\u00e4t, die relative <em>Klugheit<\/em> eines Selbstmordes als Verzweiflungstat nicht aus und mag au\u00dferdem mit einer gewissen Empathie gerade f\u00fcr den Verzweifelten vereinbar sein. Worum es allerdings geht, ist die Tatsache, da\u00df der Handlungsstruktur nach Autonomie in einer suizit\u00e4ren Handlung nicht gefunden werden kann, sondern da\u00df hier im Gegenteil die <em>dingliche<\/em> Selbstbestimmung \u00fcber die freiheitliche triumphiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie aber verh\u00e4lt es sich nun aber mit dem Begriff der <em>W\u00fcrde<\/em>, der hier wie der Begriff des \u201eRechts\u201c auf den Tod ebenfalls gerne ins Spiel gebracht wird \u2013 und zwar, wie wir wissen, von <em>beiden<\/em> streitenden Parteien? Man kann bei Bef\u00fcrwortern der Sterbehilfe etwa lesen, da\u00df insbesondere in F\u00e4llen, in denen im Kontext unheilbarer Krankheit \u201edie Menschenw\u00fcrde zu sehr tangiert\u201c sei, die Leistung von Sterbehilfe im Namen der Humanit\u00e4t geboten sei; Robert Kehl, langj\u00e4hriges Vorstandsmitglied der Sterbehilfe-Organisation \u201eExit\u201c, gibt als Beispiele f\u00fcr eine solche Tangierung an: \u201ewenn der Patient Ekel erregt\u201c, \u201egeisteskrankes Gebaren\u201c, \u201edauernde v\u00f6llige Hilflosigkeit\u201c, ja sogar \u201eInkontinenz\u201c, die von einigen Patienten schon als \u201eunw\u00fcrdig\u201c empfunden werde<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn19\">[19]<\/a>, und wir erinnern uns hier sogleich an das Nietzschewort, da\u00df es Lagen g\u00e4be, in denen die Fortexistenz schlicht \u201eunanst\u00e4ndig\u201c sei. Demgegen\u00fcber aber wird man, vor allem unter Berufung auf Kant, auch h\u00f6ren, da\u00df gerade der Wunsch nach einem mit der Menschenw\u00fcrde vereinbaren Sterben alle Formen der aktiven Euthanasie ausschlie\u00dft. Kant ist dabei immerhin der Urheber des modernen W\u00fcrdebegriffs, wie er inzwischen mindestens auf dem Papier in weltweit nahezu alle Verfassungen, wenn auch gewi\u00df nicht Gesinnungen, Einzug gehalten hat. Nach Kant hat der Mensch schon als solcher niemals einen gegenrechenbaren \u201eWert\u201c, sondern eine aller Wertsetzung vorausliegende, ja diese erst bedingende \u201eW\u00fcrde\u201c. In diesem (Kantischen) Sinne ist \u201eMenschenw\u00fcrde\u201c jene praktische Elementarkategorie, die das Verh\u00e4ltnis des Menschen zu sich, aber auch auf den anderen Menschen urspr\u00fcnglich reflektiert und normativ umfassend humanit\u00e4tserhaltend zu bestimmen vermag. Nach Kant bedeutet dies, da\u00df das praktische Verh\u00e4ltnis von Mensch zu Mensch nur ein Verh\u00e4ltnis der sich wechselseitig an der Subjektivit\u00e4t oder Freiheitlichkeit des anderen beschr\u00e4nkenden Subjektivit\u00e4t oder Freiheitlichkeit sein kann. \u201eMenschenw\u00fcrde\u201c besteht dann in einem entsprechenden (reflexiven) Verh\u00e4ltnis der Wechseleinschr\u00e4nkung der Freiheit, w\u00e4hrend sie <em>nicht<\/em> an \u201eobjektiven\u201c Merkmalen des Menschen festgemacht werden kann oder gar selbst ein gegenst\u00e4ndliches Merkmal \u201eist\u201c. \u201eMenschenw\u00fcrde\u201c <em>begr\u00fcndet<\/em>, wie man so auch sagen kann, allererst <em>den \u00f6ffentlichen Raum<\/em>, den Raum, der prim\u00e4r nicht durch die Interessen einzelner, auch nicht die Interessen m\u00e4chtiger oder vieler einzelner bestimmt ist, sondern alleine durch die wechselseitige <em>Anerkennung<\/em> aller Angeh\u00f6riger des Menschengeschlechts als ohne weitere Bedingung in diesen Raum der wechselseitigen logisch-kommunikativen \u00d6ffnung f\u00fcreinander geh\u00f6rend. Ein Rechtssatz wie Art. 1 des deutschen Grundgesetzes: \u201eDie W\u00fcrde des Menschen ist untastbar\u201c bezieht sich in diesem Sinne entsprechend auf einen aller rechtlichen Normierung vorg\u00e4ngigen Anerkennungsakt, der nicht danach fragt, welche \u201eKriterien\u201c mein Gegen\u00fcber schon oder noch erf\u00fcllt, um einer Menschenw\u00fcrdezuerkennung sozusagen \u201ew\u00fcrdig\u201c zu sein. \u201eMenschenw\u00fcrde\u201c enth\u00e4lt sogar elementar ein Subsumtions-, das hei\u00dft externes Zwecksetzungsverbot, denn jede Subsumtion eines Menschen unter einen Begriff, zum Beispiel unter den Begriff \u201egeisteskrankes Gebaren\u201c oder \u201einkontinent\u201c, hat schon ein Raster von Zweckbegriffen aufgespannt, in das der andere zuerst passen mu\u00df, bevor er dann allenfalls auch die Menschenw\u00fcrde verliehen bekommt. Gerade von dem Gedanken her, da\u00df \u201eW\u00fcrde\u201c nicht \u201eprivat\u201c definiert werden kann, sondern den \u00f6ffentlichen Raum erschlie\u00dft, den die in ihrer W\u00fcrde gemeinsam Anerkannten betreten, ergibt sich, was aus ihrem Begriff folgen kann und was nicht. Es folgt aus ihrem Begriff erstens ein Daseind\u00fcrfen \u00fcberhaupt, das Recht auf die physische Pr\u00e4senz, das wir bereits als das Recht auf den Urbesitz der Person angesprochen haben<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn20\">[20]<\/a> und an dem, wie leicht ersichtlich, sehr viel h\u00e4ngt: zum einen n\u00e4mlich die elementare Untrennbarkeit von Menschenw\u00fcrde und Lebensrecht, in welcher Untrennbarkeit das T\u00f6tungsverbot dann schon enthalten ist; zum anderen dann auch das Recht auf meine unableitbare Individualit\u00e4t, die sich gerade aus meinem Urort in Raum und Zeit ergibt und allen sonst durchaus notwendigen Subsumtionen, allen \u201eStandardisierungen\u201c auch ihre Grenze zieht. Auf unser Thema angewandt hei\u00dft dies alles: da\u00df erstens niemand ein <em>Recht<\/em> hat, mich durch eine T\u00f6tungshandlung aus meinem Urort zu setzen, und zwar auch nicht auf meine Aufforderung hin, da Rechte eben nur im \u00f6ffentlichen Raum stattfinden k\u00f6nnen, der sich \u00fcber alle physisch pr\u00e4senten Individuen definiert und der die Aufhebung seiner Voraussetzung nicht zu seiner Funktion haben kann. Zweitens meint dies, da\u00df ein \u201eSterben in W\u00fcrde\u201c nur hei\u00dfen kann, sich aus dem Anerkanntsein nicht herauszubegeben, sich nicht zu einem Objekt, zu einem blo\u00dfen Gegenstand in Raum und Zeit machen zu lassen, wie es in jeder T\u00f6tungshandlung notwendig der Fall ist. Da\u00df ein \u201eSterben in W\u00fcrde\u201c nichts mit nur subjektiven Vorstellungen und Empfindungen zu tun hat, sondern immer ein Sterben bei Wahrung der Erhaltungsbedingungen eines \u00f6ffentlichen Raumes von Anerkanntsein meint, ist dabei m\u00f6glicherweise noch eine Erinnerung, die die Vertreter einer \u201eSterbepflicht\u201c teilen. Denn die Rede von einer \u201ePflicht\u201c zu sterben k\u00f6nnte ja gerade der verzweifelte Versuch sein, dem frei gew\u00e4hlten Tod und also dem Austritt aus der Rechts- als W\u00fcrdegemeinschaft den Stempel des Rechts- und W\u00fcrdegem\u00e4\u00dfen aufzudr\u00fccken. Und drittens gilt: jede Aufforderung zu einer T\u00f6tung, mich selbst jeweils eingeschlossen, so subjektiv verst\u00e4ndlich sie in den mancherlei von der Kasuistik gerne beschworenen, \u00fcbrigens niemals normsetzenden Ausnahmesituationen ist, ist schon als solche mit dem W\u00fcrdeanspruch nicht vereinbar, weil sie die Aufforderung ist, aus einem auch in der \u00e4u\u00dfersten Schwachheit noch freien Gegen\u00fcber, einem uneingeholt Anderen, ein Etwas zu machen, demgegen\u00fcber es keine Verantwortung mehr gibt. Nach Kant w\u00e4re eine entsprechende Aufforderung der Appell, ein Freiheitswesen nicht als solches, sondern als Naturgegenstand zu betrachten, darin aber ein Versto\u00df gegen W\u00fcrde und Autonomie. Wir vertiefen diesen Punkt hier nicht, sondern unterstreichen noch einmal, da\u00df W\u00fcrderelationen in jedem Fall alle in Handlungen aufeinander bezogenen Personen betreffen, entscheidend jedoch immer denjenigen, der zuletzt die Handlungshoheit hat. Die Frage nach dem \u201eSterben in W\u00fcrde\u201c ist entsprechend prim\u00e4r die Frage nach der Vereinbarkeit der vermeintlichen \u201eWohltat\u201c mit der W\u00fcrde des Handelnden, also der des Arztes. Wir sind damit auf gewisse Weise wiederum bei Hippokrates angekommen \u2013 und m\u00fcssen abschlie\u00dfend noch kurz fragen, was es denn macht, da\u00df heute der Eid des Hippokrates nicht nur aus vielen Arztzimmern verschwindet, sondern auch vielen etwas als \u201eWohltat\u201c erscheint, was es substantiell niemals zu sein vermag.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>III<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die heute an Boden gewinnende Neigung, das \u201eanarchische\u201c Moment des nat\u00fcrlichen Todes \u00fcbrigens genauso wie das ebenso anarchische Moment der \u201enat\u00fcrlichen\u201c Geburt der gesellschaftlichen Kontrolle zu unterstellen, kann man nicht zuletzt als die Tendenz verstehen, die Geburt und das Sterben in einem utilitaristischen Sinne zu \u201erationalisieren\u201c, also am gesellschaftlichen Nutzen zu pr\u00fcfen. Worum es hier geht, lehrt ein Beispiel, das vor einigen Jahren aufhorchen lie\u00df. Im Juni 2003 hat die Schweizerische Akademie f\u00fcr Medizinische Wissenschaften (SAMW) standesrechtliche Empfehlung zur assistierten Selbstt\u00f6tung unter dem Titel \u201eSuizid unter Beihilfe eines Dritten\u201c herausgegeben. Die \u201eT\u00f6tung auf Verlangen\u201c wird hier ausdr\u00fccklich oder doch recht unverbl\u00fcmt mit der demographischen Entwicklung und den steigenden Gesundheitskosten begr\u00fcndet. Beides, so lesen wir, f\u00fchre dazu, da\u00df \u00e4ltere Menschen in Krankenh\u00e4usern nicht mehr optimal versorgt werden k\u00f6nnten, woraus der Wunsch entstehe, get\u00f6tet zu werden. Eben deshalb bed\u00fcrfe es klarer Regeln f\u00fcr \u00c4rzte und Pflegepersonal, aber auch f\u00fcr die Verwaltungen der entsprechenden Einrichtungen<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn21\">[21]<\/a>. Das bedeutet dann freilich auch, da\u00df Einrichtungen wie \u2013 sagen wir \u2013 die Altenheime der Stadt Z\u00fcrich, die bereits seit Oktober 2000 professionellen \u201eSterbehilfeorganisationen\u201c ihre Tore ge\u00f6ffnet haben, oder auch Krankenh\u00e4user wie das Universit\u00e4tsklinikum Lausanne, das den \u201eSterbehelfern\u201c ebenfalls offensteht, ihren Charakter tiefgreifend \u00e4ndern. Sie h\u00f6ren auf, echte Asyle f\u00fcr Menschen zu sein, die in ihrem Schutz noch ein weiteres Mal Erfahrungen der Lebensbejahung machen k\u00f6nnten. Krankenh\u00e4user und Altenheime sind nicht mehr Orte einer uneingeschr\u00e4nkt als sinnvoll gewu\u00dften heilenden F\u00fcrsorge, sie werden statt dessen zu Orten der Selbstentsorgung. Wird dergleichen dann noch durch Signale unterst\u00fctzt wie die in Deutschland nun schon mehrfach auflodernde Diskussion um die Einschr\u00e4nkung der Kassenleistungen f\u00fcr Personen ab einem bestimmten Lebensalter, dann ist klar, da\u00df sich im Sozialgef\u00fcge eine neue Art der Existenzangst einnisten k\u00f6nnte, die sich vorlaufend gerade dadurch zu sichern w\u00e4hnt, da\u00df sie zumindest die formelle Herrschaft \u00fcber den eigenen Tod erlangen will. Tats\u00e4chlich aber ist dieser \u201eeigene\u201c Tod nicht der eigene, sondern der schon gesellschaftlich verwaltete, der nach den Normen der Industriegesellschaft standardisierte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich m\u00f6chte an dieser Stelle noch kurz auf den gesellschaftlichen Rahmen verweisen, in dem es zu einer entsprechenden \u201eEntselbstung\u201c gerade auch im Sterben kommt. Wir haben bereits vom \u201eN\u00fctzlichkeitsdenken\u201c, dem Utilitarismus in unseren Gesellschaften gesprochen. Ein gro\u00dfes Problem ist dabei, da\u00df offenbar immer mehr Menschen das dem N\u00fctzlichkeitsdenken entstammende Ideal der technischen Vollkommenheit und umfassenden Fungibilit\u00e4t verinnerlicht und sich selbst nach ihm ausgerichtet haben. Die Glieder der Gesellschaft haben jetzt eigentlich keinen anderen Lebenssinn mehr als den, sich dem gesellschaftlichen gro\u00dfen Ganzen nutzbringend einzugliedern. Als Indiz daf\u00fcr kann man anf\u00fchren, da\u00df zu den am h\u00e4ufigsten genannten Gr\u00fcnden f\u00fcr das Euthanasiebegehren der subjektive Eindruck geh\u00f6rt, \u201ezu nichts mehr nutze\u201c und vielmehr allen Mitmenschen \u201enur zur Last\u201c zu sein \u2013 Gr\u00fcnde wie diese werden jedenfalls in Erhebungen deutlich h\u00e4ufiger vorgebracht als etwa der Wunsch nach Leidvermeidung. Das hierbei auch der Selbstwahrnehmung nach bestimmte Personengruppen von vornherein in den Lebensunwert abrutschen, hat nicht nur seine Logik, sondern auch seine reelle Dynamik, die um so mehr greifen wird, je weniger die gerade nicht nutzenorientierten, sondern selbstzwecklichen Systeme in einer Gesellschaft gelten oder zum Zuge kommen. Solche Systeme sind klassischerweise die Religion, die Kunst und die Wissenschaft (zumindest die nicht anwendungsbezogene), aber auch das Recht und alle Formen urspr\u00fcnglich gelebter Humanit\u00e4t wie insbesondere die Familie oder die Freundschaft. Dazu kann auf die Kernerfahrung der Palliativmedizin und Hospizarbeit verwiesen werden, da\u00df Menschen in demselben Ma\u00dfe den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe ablegen, als sie sich in wenigstens einem dieser nicht utilitaristisch ausgelegten Systeme bzw. Lebenswirklichkeiten wieder beheimaten k\u00f6nnen. Sp\u00e4testens das macht uns nochmals darauf aufmerksam, da\u00df hinter dem Euthanasiebegehren eine eigent\u00fcmliche, sozialpsychologisch induzierte Angst stehen k\u00f6nnte, die einer Nichtvertrautheit mit den Uraffirmationen des Lebens und den affirmativen Lebensformen entspricht. Ich denke, da\u00df hier dann aber auch die entscheidende L\u00f6sungsperspektive in den Blick kommen kann. Diese kann nur darin bestehen, das vordergr\u00fcndig \u201eNutzlose\u201c erneut zu erobern, die M\u00f6glichkeit, wie Kierkegaard sagen w\u00fcrde, \u00fcber die utilit\u00e4re, angeblich zwingende Notwendigkeit triumphieren zu lassen und dem Menschen die Erfahrung unbedingten, \u201efunktionslosen\u201c Bejahtseins wieder zu erschlie\u00dfen \u2013 sei dies im Glauben, in der Erkenntnis oder eben in einer der in sich affirmativen Lebensformen. In dem \u201eKinsauer Manifest\u201c, mit dem im Jahre 1991 zahlreiche Hochschullehrer gegen die heranziehende Kultur des Todes protestiert haben, hei\u00dft es: \u201eNur wenn die billige und bequeme M\u00f6glichkeit der Euthanasie g\u00e4nzlich au\u00dfer Betracht bleibt, k\u00f6nnen menschliche Kr\u00e4fte mobilisiert und soziale Phantasie geweckt werden. Nur dann werden menschliche Antworten gefunden auf die Frage des Altwerdens, der Pflegebed\u00fcrftigkeit, der Behinderung und des unheilbaren Krankseins in unserer Gesellschaft\u201c<a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftn22\">[22]<\/a>. Dem ist, wie ich denke, auch nach fast 20 Jahren nichts weiter hinzuzuf\u00fcgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Prof. Dr. Thomas S\u00f6ren Hoffmann, Vortrag w\u00e4hrend des Kongresses \u201cVerf\u00fcgungsmasse Mensch? Lebensanfang und Lebensende im Licht der christlichen Ethik\u201d\u00a0vom 26.02.-28.02.2010, Bad Gandersheim (Veranstalter: Gemeindehilfsbund \/ Gemeindenetzwerk)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<div><\/div>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span>Literaturempfehlungen:<\/span><\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Rainer Beckmann \/ Mechthild L\u00f6hr \/ Julia Sch\u00e4tzle (Hgg.), Sterben in W\u00fcrde. Beitr\u00e4ge zur Debatte \u00fcber Sterbehilfe, Krefeld 2004.<\/li>\n<li>Johannes Bonelli \/ Enrique H. Prat, Leben \u2013 Sterben \u2013 Euthanasie?, Wien \/ New York 2000.<\/li>\n<li>Ulrich Eibach, Sterbehilfe \u2013 T\u00f6tung aus Mitleid? Euthanasie und \u201elebensunwertes Leben\u201c, Wuppertal 1998<sup>2<\/sup>.<\/li>\n<li>Reimer Gronemeyer, Sterben in Deutschland. Wie wir dem Tod wieder einen Platz in unserem Leben einr\u00e4umen k\u00f6nnen, Frankfurt \/ Main 2007.<\/li>\n<li>Stefan Rehder, Die Todesengel. Euthanasie auf dem Vormarsch, Sankt-Ulrich-Verlag, Augsburg 2009.<\/li>\n<li>Franco Rest, Das kontrollierte T\u00f6ten. Lebensethik gegen Euthanasie und Eugenik, G\u00fctersloh 1992.<\/li>\n<li>Eberhard Schockenhoff, Sterbehilfe und Menschenw\u00fcrde. Begleitung zu einem \u201eeigenen Tod\u201c, Regensburg 1991.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<hr style=\"text-align: justify;\" size=\"1\" \/>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref1\">[1]<\/a> <em>Der Hippokratische Eid, <\/em>in: Hippokrates, <em>Von der Umwelt.<\/em> Eingeleitet und neu \u00fcbertragen von Wilhelm Capelle, Z\u00fcrich \/ M\u00fcnchen 1955, 213.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref2\">[2]<\/a> Clemens v. Alexandrien, <em>Stromata <\/em>5.11.68.2.1ff.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref3\">[3]<\/a> Hier zitiert nach dem Artikel \u201eEuthanasie\u201c von Urban Wiesing in: W. Korff \/ L. Beck \/ P. Mikat (Hgg.), <em>Lexikon der Bioethik<\/em>, G\u00fctersloh 2000,<em> <\/em>Bd. 1, 704 .<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref4\">[4]<\/a> Zit. nach dem <em>Lexikon der Bioethik <\/em>a.a.O., 705.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref5\">[5]<\/a> Friedrich Nietzsche, <em>G\u00f6tzen-D\u00e4mmerung <\/em>[1888], Streifz\u00fcge eines Unzeitgem\u00e4\u00dfen, Nr. 36.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref6\">[6]<\/a> Manfred von Lewinski, \u201ePatientenverf\u00fcgung \u2013 Bundestag setzt Meilensteine\u201c, in: <em>Neue Juristische Wochenschrift (NJW)<\/em>, 39\/2009 (Editorial).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref7\">[7]<\/a> Schon die letztere Bemerkung kann angesichts der ber\u00fcchtigten \u201eParkplatzeuthanasien\u201c der Schweizer Sterbehilfeorganisation \u201eDignitas\u201c vom November 2007 nur als blanker Zynismus bezeichnet werden (vgl. etwa den Beitrag von Alexandra Sillgitt, <em>Letzte Ausfahrt Parkplatz<\/em>, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/0,1518,516121,00.html\">http:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/0,1518,516121,00.html<\/a> (8. November 2007)).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref8\">[8]<\/a> Vgl. M. von Lewinski, \u201eDas eigene Leben \u2013 unantastbar?\u201c, in: <a href=\"http:\/\/www.e-politik.de\/lesen\/artikel\/2008\/das-eigene-leben-unantastbar\/\">http:\/\/www.e-politik.de\/lesen\/artikel\/2008\/das-eigene-leben-unantastbar\/<\/a> (11. Juli 2008). Au\u00dferdem: von Lewinski, Ausharren oder gehen? F\u00fcr und wider die Freiheit zum Tode, M\u00fcnchen 2008.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref9\">[9]<\/a> John Hardwig, \u201cIs there a duty to die?\u201d, in: <em>Hastings Center Report<\/em> 27\/2 (1997), 34-42.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref10\">[10]<\/a> Vgl. <em>Die Umschau<\/em>, 11. Januar 1913, 13.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref11\">[11]<\/a> Karl Binding \/ Alfred Hoche, <em>Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Ma\u00df und ihre Form. <\/em>Leipzig 1920. Die Seitenzahlen in Klammern im folgenden Text verweisen auf dieses Buch.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref12\">[12]<\/a> Unter \u201eTutiorismus\u201c versteht man die Position, im Zweifelsfall (also etwa im Falle unabsehbarer Folgen einer Handlung) in jedem Fall den \u201esichereren\u201c Weg zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref13\">[13]<\/a> Unter \u201eUtilitarismus\u201c versteht man ein Kalk\u00fcl bzw. eine Technik der Nutzenmaximierung vor allem auch in sozialpolitischer Absicht. Der \u201eUtilitarismus\u201c stammt vor allem aus der angels\u00e4chsischen politischen Theorie (J. Bentham, J. St. Mill) und hat sein Gegenbild an einem streng \u201edeontologischen\u201c Denken z.B. Kantischen Typs, das unbedingte Pflichten bzw. Normen anerkennt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref14\">[14]<\/a> So der Wortlaut des Geheimerlasses, mit dem die NS-Euthanasie freigegeben wurde (vgl. dazu Malte Die\u00dfelhorst, \u201eDie Euthanasie im \u201aDritten Reich\u2019, in: R. Dreier \/ W. Sellert (Hg.), <em>Recht und Justiz im \u201eDritten Reich\u201c<\/em>, Frankfurt\/Main 1989, 118ff.).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref15\">[15]<\/a> Liebeneiner war ein hoch dekorierter Regisseur des NS-Regimes. Er hat nach dem Krieg Kinoerfolge wie z.B. die \u201eTrapp-Familie\u201c kreiert und war in Film und Fernsehen bis in die 80er Jahre hinein aktiv.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref16\">[16]<\/a> Leo Alexander, \u00f6sterreichischer Arzt, im Auftrag der Siegerm\u00e4chte Leiter einer Kommission zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Menschen-Experimenten w\u00e4hrend des 3. Reiches zum Fazit der Untersuchungsergebnisse. Dokumentiert unter dem Titel: \u201eMedical Science under Dictatorship\u201d, in: <em>New England Journal of Medicine<\/em> 24 (1949), 39-47.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref17\">[17]<\/a> Vgl. im dazu und f\u00fcr weitere Informationen Henk Jochemsen, \u201eSterbehilfe in den Niederlanden\u201c, in: G. Kaster (Hg.), <em>Sterben \u2013 an der oder durch die Hand des Menschen?<\/em>, M\u00fcnster 2009, 82-94.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref18\">[18]<\/a> Vgl. Kant, <em>Metaphysik der Sitten. Tugendlehre<\/em>, \u00a7 6.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref19\">[19]<\/a> Robert Kehl, <em>Sterbehilfe. Ethische und juristische Grundlagen<\/em>, Bern 1989, 31f.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref20\">[20]<\/a> Zu diesem Recht geh\u00f6rt wesentlich, was Kant in den <em>Vorarbeiten zur Rechtslehre <\/em>das \u201eangeborene Recht\u201c eines jeden Menschen genannt hat, \u201ean irgend einem Orte der Erde zu seyn\u201c, also \u00fcberhaupt Raum einzunehmen bzw. physisch (leiblich) pr\u00e4sent zu sein (Akademie-Ausgabe Bd. XXIII, 279).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref21\">[21]<\/a> Die Empfehlung von Juni 2003 hat ein gro\u00dfes, nicht zuletzt kritisches Echo gefunden. Die im Dezember 2004 von der SAMW ver\u00f6ffentlichten Richtlinien \u201eEntscheiden am Lebensende\u201c treten dann etwas zur\u00fcckhaltender auf, \u201erespektieren\u201c aber die Mithilfe des Arztes bei einer Selbstt\u00f6tung. Im Jahre 2006 hat sich der Vorstand der SAMW aus Anla\u00df der Zulassung von Sterbehilfeorganisationen im Universit\u00e4tsspital Lausanne dann grunds\u00e4tzlich dahin ge\u00e4u\u00dfert, da\u00df es \u201eaus ethischer Sicht keine \u00fcberzeugenden Argumente\u201c gebe, \u201eSuizidbeihilfe in Akutspit\u00e4lern grunds\u00e4tzlich auszuschlie\u00dfen\u201c; allerdings \u201esei den besonderen Umst\u00e4nden in einem Spital als Ort, an welchem prim\u00e4r geheilt wird [sic!] \u2026 Rechnung zu tragen\u201c (zitiert nach der Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission der SAMW unter dem Titel: \u201eSuizidbeihilfe in Akutspit\u00e4lern: die Haltung der Zentralen Ethikkommission\u201c der SAMW vom 15. Januar 2007). \u2013 Zur Entwicklung der Euthanasiediskussion in der Schweiz vgl. im \u00fcbrigen den Beitrag von Ruth Baumann-H\u00f6lzle und Christof Arn \u201eNutzen oder W\u00fcrde \u2013 zwei ethische Paradigmen im Widerstreit. Ethiktransfer in der Medizinethik am Beispiel der schweiz\u201c, in: Thomas S\u00f6ren Hoffmann \/ Walter Schweidler (Hg.), <em>Normkultur versus Nutzenkultur. \u00dcber kulturelle Kontexte von Bioethik und Bioerecht<\/em>, Berlin \/ New York 2006, 117-172, bes. 125-133.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/paste\/pasteword.htm?ver=3241-1141#_ftnref22\">[22]<\/a> Zitiert nach Franco Rest, <em>Das kontrollierte T\u00f6ten<\/em>. <em>Lebensethik gegen Euthanasie und Eugenik,<\/em> G\u00fctersloh 1992, 172.<\/p>\n<p><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sterbehilfe &#8211; Wer hilft hier wem? \u00a0\u201eSterbehilfe \u2013 Wer hilft hier wem?\u201c \u2013 diese Frage f\u00fchrt, wenn man sie genauer bedenkt, in der Tat auf bemerkenswert unterschiedliche Antworten. 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