{"id":4013,"date":"2010-01-12T13:08:00","date_gmt":"2010-01-12T11:08:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=4013"},"modified":"2010-01-12T13:12:50","modified_gmt":"2010-01-12T11:12:50","slug":"lsvd-kampagne-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=4013","title":{"rendered":"LSVD-Kampagne 3+"},"content":{"rendered":"<p><strong>LSVD-Kampagne 3+<br \/>\nNeues Gesellschaftsmodell durch Einf\u00fchrung der &#8222;sexuellen Identit\u00e4t&#8220; als Verfassungsnorm<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der &#8222;Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD)&#8220; fordert in seiner 2009 gestarteten Kampagne &#8222;3+&#8220; eine Grundgesetz\u00e4nderung, die eine unterschiedliche Behandlung verschiedener sexueller Orientierungen k\u00fcnftig unm\u00f6glich machen soll. Damit soll ein neues Gesellschaftsmodell eingef\u00fchrt werden, mit dem das durch traditionell orientierte Lebensformen und durch herk\u00f6mmliche Sozialstrukturen und Lebensweisen gepr\u00e4gte Modell ersetzt werden soll.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Durch die Aufnahme eines Merkmals &#8222;sexuelle Identit\u00e4t&#8220; in Artikel 3 des Grundgesetzes, wie sie im Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion in den Bundestag eingebracht wurde (SPD will Grundgesetz um &#8222;sexuelle Identit\u00e4ten&#8220; \u00e4ndern), soll nach Vorstellung des LSVD eine Verfassungsnorm geschaffen werden, mit deren Hilfe die Interessen von Lesben- und Schwulen k\u00fcnftig in allen Rechts- und Lebensbereichen durchgesetzt werden sollen. Das Grundgesetz enth\u00e4lt zwar das allgemeine Gleichbehandlungsgebot aller B\u00fcrger und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enth\u00e4lt bereits ein umfassendes Benachteiligungsverbot insbesondere f\u00fcr das Erwerbsleben und das Bildungswesen, dies reicht den Homosexuellen-Organisationen jedoch nicht aus, um noch weitergehende Interessen in Staat und Gesellschaft umfassend befriedigen zu k\u00f6nnen. So ist es gegenw\u00e4rtig beispielsweise noch m\u00f6glich, die Lebensform der Ehe staatlich zu f\u00f6rdern, weil sie im Unterschied zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes gestellt ist. Ebenso ist die Adoption fremder Kinder derzeit noch Ehepartnern vorbehalten. In solchen, noch unterschiedlich behandelbaren Lebensbereichen sehen Homosexuellen-Verb\u00e4nde eine Benachteiligung von Lesben und Schwulen, die sie abgeschafft sehen wollen. Mit Hilfe der Generalklausel eines Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz soll dies bewerkstelligt werden. Deswegen soll es dem Aufruf des LSVD zufolge im Artikel 3 des Grundgesetzes k\u00fcnftig hei\u00dfen: &#8222;Niemand darf wegen seiner sexuellen Identit\u00e4t benachteiligt oder bevorzugt werden.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Falls diese Norm in der Verfassung verankert wird, m\u00fcssen k\u00fcnftig alle gesetzlichen Regelungen so abgefasst sein, da\u00df unterschiedliche sexuelle Orientierungen und Lebensformen sachlich nicht mehr gerechtfertigt und rechtlich nicht mehr voneinander unterschieden werden d\u00fcrfen. Mit einem solchen Unterscheidungsverbot wird es erm\u00f6glicht, in s\u00e4mtlichen Rechts- und Lebensbereichen gleiche Anspr\u00fcche f\u00fcr Gruppen unterschiedlicher sexueller Orientierungen durchsetzen zu k\u00f6nnen. Damit wird es k\u00fcnftig auch nicht mehr m\u00f6glich sein, die Ehe als Grundpfeiler f\u00fcr die Familie und das Aufwachsen von Kindern anders zu behandeln als beispielsweise schwullesbische Lebensweisen und Lebensformen. Durch eine solche Verfassungsnorm m\u00fcssten alle, von sexuellen Orientierungen abh\u00e4ngige Lebensweisen und Lebensformen &#8211; unabh\u00e4ngig von ihrer sozialen Bedeutung f\u00fcr die Gesellschaft als Ganzes &#8211; vielmehr als gleichwertig betrachtet und behandelt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der LSVD stellt jedoch nicht diese Zielsetzungen und ihre Bedeutung f\u00fcr das Sozialgef\u00fcge der Gesellschaft heraus, sondern bringt seine Forderung stattdessen in Verbindung mit einer historischen Wiedergutmachung. In seinem Aufruf stellt der LSVD fest: &#8222;Angesichts der Verfolgungsgeschichte der Homosexuellen im Dritten Reich, aber auch im Nachkriegsdeutschland der 50er und 60er-Jahre muss unsere Verfassung auch Schwulen, Lesben, Transgender und intersexuellen Menschen gleiche Rechte garantieren.&#8220; Mit Hilfe dieser vordergr\u00fcndig verwendeten, historischen Anlehnung wird begr\u00fcndet, da\u00df es k\u00fcnftig sowohl dem Gesetzgeber als auch letztlich in der Gesellschaft nicht mehr m\u00f6glich sein soll, unter dem Aspekt der sexuellen Orientierung sachlich begr\u00fcndbare Unterscheidungen zu treffen und unterschiedliche Lebensformen aus sozial-ethischer Sicht zu pr\u00e4ferieren. Der LSVD argumentiert, dies sei als ein Recht zur Diskriminierung zu betrachten, das sich der Staat nicht reservieren d\u00fcrfe. Tats\u00e4chlich wird aber mit der Einf\u00fchrung einer solchen unbedingten Egalisierungsforderung insbesondere die F\u00f6rderungsm\u00f6glichkeit der Institution &#8222;Ehe&#8220; abgeschafft. Sie w\u00e4re als Bevorzugung einer auf die heterosexuelle Identit\u00e4t ausgerichteten Lebensform zu interpretieren, die nach einer Grundgesetz\u00e4nderung, wie sie der LSVD anstrebt, nicht mehr zul\u00e4ssig w\u00e4re. Deshalb geht es in Wirklichkeit &#8211; entgegen der Reminiszenz des LSVD an den Nationalsozialismus und das Nachkriegsdeutschland &#8211; nicht um die Abschaffung von Diskriminierung und Verfolgung sexueller Minderheiten, sondern um eine interessengeleitete Durchsetzung eines Gesellschaftsmodells, das auf der Anerkennung traditionell nicht anerkannter sexueller Orientierungen und sexueller Vielfalt sowie der damit verbundenen Gruppeninteressen beruht und eine bevorzugte F\u00f6rderung traditioneller Lebensformen ablehnt.<\/p>\n<p>Der LSVD nennt neben den Parteien SPD, DIE LINKE und B\u00fcndnis 90 \/ Die Gr\u00fcnen sowie einer Reihe Prominenter auch folgende B\u00fcrgermeister, die seine Kampagne unterst\u00fctzen:<\/p>\n<p>\u2022 Klaus Wowereit (SPD), Regierender B\u00fcrgermeister von Berlin<\/p>\n<p>\u2022 Dr. Christian Hanke (SPD), Bezirksb\u00fcrgermeister in Berlin Mitte<\/p>\n<p>\u2022 Dr. Franz Schulz (B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN), Bezirksb\u00fcrgermeister Friedrichshain-Kreuzberg<\/p>\n<p>\u2022 Dagmar Pohle (DIE LINKE.), Bezirksb\u00fcrgermeisterin von Marzahn-Hellersdorf<\/p>\n<p>\u2022 Christina Emmrich (DIE LINKE.), Bezirksb\u00fcrgermeisterin von Berlin-Lichtenberg<\/p>\n<p>\u2022 Karoline Linnert (B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN), Senatorin f\u00fcr Finanzen, B\u00fcrgermeisterin von Bremen<\/p>\n<p>\u2022 Jutta Ebeling (B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN), B\u00fcrgermeisterin von Frankfurt am Main<\/p>\n<p>\u2022 Dr. Dieter Salomon (B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN), Oberb\u00fcrgermeister der Stadt Freiburg im Breisgau<\/p>\n<p>\u2022 Gerda Weigel-Greilich (B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN), B\u00fcrgermeisterin von Gie\u00dfen<\/p>\n<p>\u2022 Wolfgang Erichson (B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN), B\u00fcrgermeister, Dezernent Integration, Chancengleichheit und B\u00fcrgerdienste<\/p>\n<p>\u2022 Burkhard Jung (SPD), Oberb\u00fcrgermeister von Leipzig<\/p>\n<p>\u2022 J\u00fcrgen Roters (SPD), Oberb\u00fcrgermeister der Stadt K\u00f6ln<\/p>\n<p>\u2022 Elfi Scho-Antwerpes (SPD, Erste Stellvertreterin des Oberb\u00fcrgermeisters in K\u00f6ln<\/p>\n<p>\u2022 Helga Bl\u00f6mer-Frerker (CDU), Bezirksb\u00fcrgermeisterin K\u00f6ln-Lindenthal<\/p>\n<p>\u2022 Bernd Sch\u00f6ssler (SPD), Bezirksb\u00fcrgermeister des K\u00f6lner Stadtbezirks Nippes<\/p>\n<p>\u2022 Dr. Ulrich Maly (SPD), Oberb\u00fcrgermeister der Stadt N\u00fcrnberg<\/p>\n<p>\u2022 Dr. Berthold Tillmann (CDU), Oberb\u00fcrgermeister von M\u00fcnster<\/p>\n<p>\u2022 Roland Methling (parteilos), Oberb\u00fcrgermeister von Rostock<\/p>\n<p>\u2022 Charlotte Britz (SPD), Oberb\u00fcrgermeisterin von Saarbr\u00fccken<\/p>\n<p>\u2022 Angelika Gramkow (DIE LINKE.), Oberb\u00fcrgermeisterin von Schwerin<\/p>\n<p>\u2022 Klaus Jensen (Unabh\u00e4ngig), Oberb\u00fcrgermeister von Trier<\/p>\n<p>\u2022 Marion Sch\u00e4fer (SPD), B\u00fcrgermeisterin der Stadt W\u00fcrzburg<\/p>\n<p>\u2022 Lorenz Bahr (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen), B\u00fcrgermeister von Wuppertal<\/p>\n<p><em>Medrum, 12.01.2010, <\/em><a href=\"http:\/\/www.medrum.de\"><em>www.medrum.de<\/em><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>LSVD-Kampagne 3+ Neues Gesellschaftsmodell durch Einf\u00fchrung der &#8222;sexuellen Identit\u00e4t&#8220; als Verfassungsnorm Der &#8222;Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD)&#8220; fordert in seiner 2009 gestarteten Kampagne &#8222;3+&#8220; eine Grundgesetz\u00e4nderung, die eine unterschiedliche Behandlung verschiedener sexueller Orientierungen k\u00fcnftig unm\u00f6glich machen soll. 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