{"id":3787,"date":"2009-11-12T09:51:42","date_gmt":"2009-11-12T07:51:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=3787"},"modified":"2009-11-12T09:51:42","modified_gmt":"2009-11-12T07:51:42","slug":"die-mar-vom-untergang-der-ehe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=3787","title":{"rendered":"Die M\u00e4r vom Untergang der Ehe"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kindeswohl, Sorgerecht<br \/>\nund die M\u00e4r vom Untergang der Ehe<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch geht vom Leitbild der ehelichen Familie aus. Aus der Sicht von Bef\u00fcrwortern weitreichender Reformen des Familien-, Kindschafts- und Sorgerechts, wird dieses Leitbild \u201eden vielf\u00e4ltigen Lebensformen, in die Kinder hineingeboren werden und in denen sie aufwachsen, nicht mehr gerecht&#8220;. Schlie\u00dflich lebten Kinder immer h\u00e4ufiger bei unverheirateten Eltern und angesichts der zunehmenden Instabilit\u00e4t von Ehen und Partnerschaften w\u00fcchsen viele in Stieffamilien auf. Dabei k\u00f6nnten \u201emehr oder weniger enge Beziehungen zum anderen leiblichen Elternteil fortbestehen, so dass das Kind zwei Familien hat; dieser kann aber auch unbekannt sein oder keinen Kontakt mehr pflegen&#8220;. <!--more-->Schlie\u00dflich k\u00f6nne auch die Partnerschaft der Stiefeltern wieder aufgel\u00f6st werden, ohne dass notwendigerweise die emotionale Bindung des Kindes zum Stiefelternteil endet&#8220; (1). F\u00fcr \u201eein der sozialen Elternschaft entsprechendes Sorgerecht&#8220; sollte allein \u201edas Bestehen einer faktischen Eltern-Kind-Beziehung&#8220; entscheidend sein. Anzukn\u00fcpfen sei deshalb nicht mehr wie bisher an Ehe und\/oder leibliche Elternschaft, sondern an das \u201eBestehen einer h\u00e4uslichen Gemeinschaft \u00fcber l\u00e4ngere Dauer&#8220;. Die hierf\u00fcr erforderliche Best\u00e4ndigkeit der Partnerschaft sei \u201eauch in der Ehe keineswegs immer gegeben&#8220;. Der bisherige Ausschluss Unverheirateter von der Stiefkindadoption sei deshalb nicht zu rechtfertigen und d\u00fcrfte vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte keinen Bestand haben (2).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach dem herk\u00f6mmlichen Rechtsverst\u00e4ndnis m\u00fcssen juristische Normen so formuliert sein, dass sie mit Hilfe allgemeiner Begriffe eine Vielzahl von Einzelf\u00e4llen erfassen. Demnach sollte der Gesetzgeber auch im Familienrecht die Normalit\u00e4t der \u201eLebenssachverhalte&#8220; beachten. Zu dieser Normalit\u00e4t geh\u00f6rt es aber nachweislich, dass drei Viertel der minderj\u00e4hrigen Kinder in Deutschland bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen (3). Und bei mehr als 90 % dieser Kinder sind die beiden leiblichen Eltern miteinander verheiratet. Trotz des h\u00e4ufiger gewordenen Zerbrechens von Familien wachsen etwa zwei Drittel der Kinder in Deutschland in \u201etraditionellen Kernfamilien&#8220; mit ihren leiblichen verheirateten Eltern auf. In Stief- bzw. Patchworkfamilien wachsen nur etwa 11% der Kinder in Deutschland auf. Selbst von diesen Stiefkindern leben etwa 80% bei verheirateten Paaren (4).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu den Lebenssachverhalten geh\u00f6rt auch, dass sich in westlichen L\u00e4ndern Paare mit und ohne Trauschein in ihrem Bindungs- bzw. Trennungsverhalten signifikant unterscheiden: Europaweit vergleichende Analysen zeigen, dass unverheiratet zusammenlebende Paare verglichen mit Ehepaaren, eine mehrfach h\u00f6here Trennungswahrscheinlichkeit aufweisen: In den meisten L\u00e4ndern Nord- und Mitteleuropas ist das Trennungsrisiko von unverheiratet zusammenlebenden Paaren im Vergleich zu Ehepaaren, die ohne vorheriges Zusammenleben geheiratet haben, drei-bis viermal, in Italien etwa sechs- und in Spanien sogar 11-mal h\u00f6her. Auch im Vergleich zu den verheirateten Paaren, die bereits vor der Heirat zusammengelebt haben, sind die Beziehungen unverheirateter Paare wesentlich br\u00fcchiger: In Deutschland ist das Trennungsrisiko der Paare ohne Trauschein hier im Vergleich etwa dreimal so gro\u00df (5). Aus der Sicht von Kindern bedeutet dies: \u201eWenn die leiblichen Eltern eines nichtehelich geborenen Kindes unverheiratet zusammenleben, liegt das Risiko einer Trennung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bei \u00fcber 80% &#8230;, wenn sie sich entscheiden zu heiraten, unter 20%&#8220; (6). Dass Kinder unter der Trennung ihrer Eltern leiden, ist unbestritten (7). Solche Lebenssacherhalte sollte beachten, wer ein am Wohl von Kindern orientiertes Familien- Kindschafts- und Sorgerecht anstrebt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>IDAF, Nachricht der Woche 44\/2009<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Siehe: Nina Dethloff: Kindschaftsrecht des 21. Jahrhunderts: Rechtsvergleichung und Zukunftsperspektiven, S. 141-147, in: Zeitschrift f\u00fcr Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Heft 4\/2009, S. 141.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Vgl. ebd., S. 144. Zur Bedeutung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr die Reform des Kindschaftsrechts schreibt Dethloff: \u201eEin k\u00fcnftiges Kindschaftsrecht muss auch den Anforderungen des internationalen Rechts, insbesondere der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention gerecht werden. Durch seine Rechtsprechung namentlich zum Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK sowie zum Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte als \u201eMotor der Harmonisierung&#8220; auf dem Gebiet des Familienrechts fungiert&#8220; (ebd., S. 141).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3) Siehe Abbildung unten: \u201eKinderleben in Deutschland: Aufwachsen mit beiden leiblichen Eltern als Regelfall.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4) Zu beachten sind hier allerdings markante Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland: Nach den Daten des Generations and Gender Survey (2005) wachsen in Westdeutschland 10%, in Ostdeutschland dagegen 15% der Kinder in Stief- bzw. Patchworkfamilien auf. In Westdeutschland leben bei 96,4% der Kinder die leiblichen Eltern in einer Ehe, w\u00e4hrend es in Ostdeutschland 77,3% sind. Von den Stiefkindern wohnen in Westdeutschland 84,1%, in Ostdeutschland dagegen nur 60,9% im Haushalt eines verheirateten Paars. Vgl.: Anja Steinbach: Stieffamilien in Deutschland. Ergebnisse des \u201eGenerations and Gender Survey&#8220; 2005, in: Zeitschrift f\u00fcr Bev\u00f6lkerungswissenschaft, 2\/2008, S. 172-173. Steinbach kommt zu dem Schluss, dass nur noch etwa 60% der minderj\u00e4hrigen Kinder in \u201etraditionellen Kernfamilien&#8220; leben, \u201edas hei\u00dft in Familien, in denen leibliche Mutter und leiblicher Vater gemeinsam in einem Haushalt leben, die Eltern miteinander verheiratet sind und keine weiteren Kinder aus anderen Beziehungen haben&#8220;. Diese Definition von traditioneller Kernfamilie ist nicht unzweifelhaft: So schlie\u00dft sie etwa neu gegr\u00fcndete Familien von Witwern bzw. Witwern mit Kindern aus einer fr\u00fcheren Ehe\/Beziehung per se aus. Ihre Sch\u00e4tzung ist deshalb bis auf Weiteres als eine Untergrenze des Anteils der in \u201etraditionellen Kernfamilien&#8220; lebenden Kinder anzusehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(5) Vgl.: Aart. C. Liefbroer\/Edith Dourleijn: Unmarried Cohabitation and Union stability: Testing the Role of Diffusion Using Data from 16 European countries, S. 203-221, in: Demography, Vol. 43, No. 2 (May 2006), S. 211-212. Bestimmt wurde das Trennungsrisiko hier durch den Anteil von Paaren, die innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach dem Zusammenziehen wieder getrennt lebten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(6) Vgl.: R\u00fcdiger Peuckert: Familienformen im sozialen Wandel, Wiesbaden 2005<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(6. Auflage), S. 181 f. Differenziert nach der (vorehelichen) Kohabitation von Eltern haben kanadische Forscher das Trennungsrisiko aus Sicht von Kindern analysiert: Siehe Abbildung unten: \u201eTrennungsrisiko nach Lebensform der Eltern.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(7) So pl\u00e4diert der 7. Familienbericht zwar daf\u00fcr, Scheidung zu \u201eentdramatisieren&#8220;. Zugleich muss er jedoch zugeben, dass sich aus ihr f\u00fcr das Kind \u201enicht selten gravierende Belastungen&#8220; ergeben, die u. a. das Selbstwertgef\u00fchl, die sozialen und kognitiven Kompetenzen sowie die schulischen Leistungen betreffen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vgl.: Bundesministerium f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Familie zwischen Flexibilit\u00e4t und Verl\u00e4sslichkeit. Perspektiven f\u00fcr eine lebenslaufbezogene Familienpolitik &#8211; Siebter Familienbericht, Bundestagsdrucksache 16\/1360, Berlin 2006, S. 198-206.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2009\/11\/kinderleben_in_d.jpeg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-3785\" title=\"kinderleben_in_d\" src=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2009\/11\/kinderleben_in_d-300x228.jpg\" alt=\"kinderleben_in_d\" width=\"300\" height=\"228\" srcset=\"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2009\/11\/kinderleben_in_d-300x228.jpg 300w, https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2009\/11\/kinderleben_in_d.jpeg 630w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2009\/11\/trennungsrisiko_nach_lebensform.jpeg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-3786\" title=\"trennungsrisiko_nach_lebensform\" src=\"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2009\/11\/trennungsrisiko_nach_lebensform-300x229.jpg\" alt=\"trennungsrisiko_nach_lebensform\" width=\"300\" height=\"229\" srcset=\"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2009\/11\/trennungsrisiko_nach_lebensform-300x229.jpg 300w, https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2009\/11\/trennungsrisiko_nach_lebensform.jpeg 628w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kindeswohl, Sorgerecht und die M\u00e4r vom Untergang der Ehe Das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch geht vom Leitbild der ehelichen Familie aus. 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