{"id":3541,"date":"2009-09-18T11:56:02","date_gmt":"2009-09-18T09:56:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=3541"},"modified":"2009-09-18T11:57:23","modified_gmt":"2009-09-18T09:57:23","slug":"3541","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=3541","title":{"rendered":"Europaparlamentarier verurteilen litauische Jugendschutzma\u00dfnahmen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Europaparlamentarier verurteilen Jugendschutzma\u00dfnahmen des Parlamentes von Litauen als homophob<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(MEDRUM 18.9.09) Das Europaparlament hat am gestrigen Donnerstag eine Resolution verabschiedet, in der die gesetzgeberischen Ma\u00dfnahmen des litauischen Parlamentes zur Verbesserung des Jugendschutzes verurteilt werden. Sie seien nicht mit Grundrechten und den Rechten der Homosexuellen vereinbar. Im Juli hatte das Parlament von Litauen beschlossen, die Jugend besser vor Brutalisierung und sexueller Verwahrlosung zu sch\u00fctzen. Die neuen Regelungen zum Jugendschutz sollen es k\u00fcnftig in dem baltischen Staat untersagen, Bilder von Geschlechtsverkehr, Tod und schweren Verletzungen \u00f6ffentlich darzustellen. Untersagt werden soll ebenso, f\u00fcr gleichgeschlechtliche Beziehungen zu werben und \u00f6ffentlich zu &#8222;homosexuellen, bisexuellen und polygamen Beziehungen&#8220; aufzurufen.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diesen Beschlu\u00df des litauischen Parlamentes haben die Europaabgeordneten in ihrer Resolution mehrheitlich verurteilt. Der litauische Parlamentsbeschlu\u00df diskriminiere Homosexuelle. Die Europaabgeordnete der Gr\u00fcnen, Ulrike Lunacek, wertete die Resolution des Europ\u00e4ischen Parlamentes gegen Litauen als eine Verteidigung von Grundrechten. Das Verbot der Werbung f\u00fcr gleichgeschlechtliche Sexualit\u00e4t verurteilte sie als Gesetzgebung, die Homo- und Bisexuelle diskriminiere. Auf Anfrage der Gr\u00fcnen sprachen sich sowohl Ratspr\u00e4sidentin Cecilia Malmstr\u00f6m, die schwedische Europaministerin, als auch Vizekommissionspr\u00e4sident Jacques Barrot gegen die geplanten Ma\u00dfnahmen zu Verbesserung des Jugendschutzgesetzes in Litauen aus: Sie seien ein Versto\u00df gegen europ\u00e4ische Werte, unter anderem gegen das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zum Kernpunkt ihres Einspruchs gegen das litauische Verbot \u00f6ffentlicher sexueller Werbung stellten die Europaparlamentarier fest, die sexuelle Orientierung sei ein Recht, das durch internationale, europ\u00e4ische und nationale Menschenrechtsgesetze garantiert sei. Ihre Gleichheit und die Nichtdiskriminierung m\u00fcsse durch die \u00f6ffentlichen Instanzen gef\u00f6rdert werden. Ihre \u00f6ffentliche Bekundung durch die Medien, durch Nichtregierungsorganisationen und durch Individuen m\u00fcsse garantiert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In ihrer Resolution bekr\u00e4ftigten die Parlamentarier die Bedeutung f\u00fcr die Europ\u00e4ische Union, besonders die Diskriminierung sexueller Orientierungen zu bek\u00e4mpfen, und stellten fest, der Gesetzesbeschlu\u00df des litauischen Parlamentes gegen die Gef\u00e4hrdung der Jugend m\u00fcsse ge\u00e4ndert werden. Die EU-Parlamentarier beziehen sich dabei auf die Konvention der Vereinten Nationen \u00fcber die Rechte des Kindes, auf Artikel 6 und Artikel 13 des EU-Vertrages sowie auf die Charta der EU \u00fcber Grundrechte. Zugleich beauftragten die Abgeordneten des Europ\u00e4ischen Parlamentes die \u201eAgentur f\u00fcr Grundrechte&#8220;, zum Gesetz des litauischen Parlamentes und gesetzlichen \u00c4nderungen im Licht der EU-Vertr\u00e4ge und des EU-Rechtes Stellung zu nehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">An diesem Streitfall wird der Kompetenzkonflikt zwischen EU-Parlament und nationalen Parlamenten deutlich, auf den das Bundesverfassungsgericht in seiner Stellungnahme vom 30.06.09 zum Lissabonner Vertrag einging. Es hatte eine weitgehende Abgabe von Kompetenzen als nicht verfassungskonform erkl\u00e4rt und deshalb die St\u00e4rkung der Mitsprache des Bundestags in den Begleitgesetzen gefordert. Sofern in besonders demokratiebedeutsamen Sachbereichen eine \u00dcbertragung von Hoheitsrechten \u00fcberhaupt erlaubt ist, hielt das Bundesverfassungsgericht eine enge Auslegung des Vertrages f\u00fcr geboten. Zu diesen Sachbereichen z\u00e4hlte es &#8211; neben anderen &#8211; insbesondere kulturell bedeutsame Entscheidungen wie Erziehung und Bildung oder auch den Umgang mit Religionsgemeinschaften. Das Verfassungsgericht hatte mit seinem Urteil der Abgabe von Souver\u00e4nit\u00e4tsrechten enge Grenzen gesetzt und erkl\u00e4rt, ein Beitritt der Bundesrepublik Deutschlands zu einem Bundesstaat EU sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Verfassungsidentit\u00e4t und die Grundordnung der Deutschen m\u00fcsse erhalten bleiben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aus diesen Erw\u00e4gungen heraus hatte das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung des Lissabonner Vertrages nur dann f\u00fcr verfassungsgem\u00e4\u00df erkl\u00e4rt, wenn die notwendigen Beteiligungsrechte der deutschen Parlamente vorher im Begleitgesetz ausgestaltet werden. Der Staatsrechtler Murswiek hatte zudem gefordert, die deutsche Ratifizierung des Lissabonner Vertrags mit einer Vorbehaltserkl\u00e4rung zu versehen. Er hielt dies f\u00fcr notwendig, um vorausschauend einen Konflikt zu vermeiden, der sich zwischen v\u00f6lkerrechtlicher Auslegung des Lissabonner Vertrages durch den Europ\u00e4ischen Gerichtshof und der verfassungsrechtlichen Bindung deutscher Verfassungsorgane an das Grundgesetz ergeben k\u00f6nnte. In Konfliktf\u00e4llen k\u00f6nnten Deutschland sonst eine Verurteilung durch den Europ\u00e4ischen Gerichtshof und hohe Strafen durch die EU-Instanzen drohen. In der Sachverst\u00e4ndigenanh\u00f6rung des Bundestages bildete sich hierzu jedoch keine einheitliche Meinung heraus. Nach der Verabschiedung der \u00fcberarbeiteten Begleitgesetze im Bundestag vom 8. September ist damit zu rechnen, dass heute auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilt und damit der Lissabonner Vertrag noch im September durch Deutschland ratifiziert wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Fall Litauens zeigt sich, dass die EU-Parlamentarier in die souver\u00e4ne Entscheidung des Baltischen Staates auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Erziehung und Bildung der Jugend eingreifen wollen. Die Parlamentarier der EU nehmen f\u00fcr sich das Recht in Anspruch Litauen vorzuschreiben, welche Ma\u00dfnahmen das litauische Parlament zum Jugendschutz treffen darf und welche zu unterbleiben haben. Dadurch w\u00fcrden die Rechte Litauens in einer kulturell und gesellschaftspolitisch bedeutsamen Frage beschr\u00e4nkt werden. Denn nicht das litauische, sondern das Europ\u00e4ische Parlament entscheidet damit, welche sexuellen Darstellungen und Werbungen in der litauischen \u00d6ffentlichkeit erlaubt oder verboten sind. Das Parlament Litauens wird damit zu einem Organ, das nicht berechtigt ist, \u00fcber die Erziehung und Bildung seiner Jugend in eigener Verantwortung selbst zu bestimmen. Das Recht einer Nation auf eigene kulturelle Vorstellungen f\u00e4llt so einer europ\u00e4ischen Gleichschaltung politischer Anschauungen und supranationalen Integration zum Opfer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Resolution zur Verurteilung des Litauischen Gesetzes wurde mit 349 JA-Stimmen bei 218 Gegenstimmen angenommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Europaparlamentarier verurteilen Jugendschutzma\u00dfnahmen des Parlamentes von Litauen als homophob (MEDRUM 18.9.09) Das Europaparlament hat am gestrigen Donnerstag eine Resolution verabschiedet, in der die gesetzgeberischen Ma\u00dfnahmen des litauischen Parlamentes zur Verbesserung des Jugendschutzes verurteilt werden. Sie seien nicht mit Grundrechten und den Rechten der Homosexuellen vereinbar. 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