{"id":2427,"date":"2007-05-03T09:53:35","date_gmt":"2007-05-03T07:53:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=2427"},"modified":"2009-09-05T23:11:31","modified_gmt":"2009-09-05T21:11:31","slug":"segnung-von-%e2%80%9enicht-ehelichen-lebensgemeinschaften%e2%80%9c-nelg%e2%80%99s","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=2427","title":{"rendered":"Segnung von \u201enichtehelichen Lebensgemeinschaften\u201c (NELG\u2019s)"},"content":{"rendered":"<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>Segnung von \u201enichtehelichen Lebensgemeinschaften\u201c (NELG\u2019s)<\/p>\n<p>Handreichung des Herborner Gemeinschaftsverbandes (Februar 2007)<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Verschiedene Anfragen von Paaren, die in ehe\u00e4hnlichen Lebensgemeinschaften leben, sind an den Ev. Gemeinschaftsverband Herborn e.V. herangetragen worden. Diese Paare k\u00f6nnen oder wollen aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden nicht standesamtlich heiraten, m\u00f6chten aber sich \u201esegnen\u201c lassen. Der Vorstand hat daher dieses Thema er\u00f6rtert und folgende Empfehlung dazu erarbeitet:<!--more--><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>1. Der Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Klassisches Beispiel ist folgende Situation: Freundlicher \u00e4lterer Herr, verwitwet oder geschieden, ca. 70 Jahre alt, selbstst\u00e4ndiger Handwerker gewesen, schlecht oder gar nicht Rente \u201egeklebt\u201c, bekommt heute ca. 350,00 \u20ac monatlich ausgezahlt, lernt eine Beamtenwitwe kennen, ca. 65 Jahre alt, Rente monatlich ca. 2.650,00 \u20ac. Sie beschlie\u00dfen, zusammenzuziehen und eine gemeinsame Zukunft zu planen. Aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden vollziehen sie G\u00fctertrennung. Testamentarisch werden die G\u00fcter des Mannes seinen Kindern vererbt, die G\u00fcter der Frau ihren Kindern.<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>2. Das Problem<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Nur staatlich anerkannt \u201eheiraten\u201c k\u00f6nnen oder wollen sie aus finanziellen Gr\u00fcnden nicht, da mit dieser Eheschlie\u00dfung die Rente der Witwe verf\u00e4llt und die gemeinsame Zukunft des Paares leider zur Folge h\u00e4tte, dass entweder das Haus verkauft und damit die Existenzgrundlage verlebt werden m\u00fcsste oder das Paar zu einem \u201eSozialfall\u201c w\u00fcrde, denn mit nur der Rente des Mannes (350,00 \u20ac im Monat) l\u00e4ge das Einkommen des Paares weit unter dem Sozialhilfesatz.<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>3. Die Herausforderung<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Da beide, Mann und Frau, seit vielen Jahren engagierte Christen in einer unserer Bibelstundenkreise sind, m\u00f6chten sie aber ihre Lebensgemeinschaft, die sie als Ehe bezeichnen, auch gerne unter Gottes Segen stellen und bitten deshalb den Prediger oder den Verbandspfarrer sie doch in einem Gottesdienst zu \u201etrauen\u201c bzw. zu \u201esegnen\u201c.<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>4. Die Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Gem\u00e4\u00df dem geltenden \u201eStaats-Kirchen-Vertrag\u201c darf Kirche nur dann Amtshandlungen durchf\u00fchren, wenn zuvor die staatliche Registrierung erfolgt ist, z.B. Taufe nur nach Geburtsurkunde, Trauung nur nach Heiratsurkunde, Bestattung nur nach Sterbeurkunde. Die Urkunden bescheinigen die offizielle Eintragung in staatliche Register. Nur wenige Ausnahmen, und diese besonders in schwierigen, individuellen Notf\u00e4llen sind gestattet, verpflichten aber die Amtsperson, die die kirchliche Amtshandlung vollzogen hat, die staatliche Registrierung nachzuholen. Wird diese Regelung, so die Auskunft von qualifizierten Kirchenrechtlern, nicht eingehalten, also f\u00fchrt ein Pfarrer eine Trauung durch, ohne dass die standesamtliche Eheschlie\u00dfung stattgefunden hat, so entsteht damit eine Straftat, die zu einem Disziplinarverfahren mit evt. Beurlaubung\/Amtsenthebung des Pfarrers f\u00fchren kann. Mindestens entsteht ein bussgeldf\u00e4higer Tatbestand. Da der Ev. Gemeinschaftsverband Herborn e.V. zum einen in seiner Satzung sich selbst verpflichtet hat, ein Verein \u201einnerhalb\u201c der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) zu sein, andrerseits der Ev. Gemeinschaftsverband mit der EKHN eine \u201eVereinbarung\u201c geschlossen hat, in der sich beide Seiten verpflichten, geltendes Recht der EKHN zu respektieren und daf\u00fcr den Predigern die Durchf\u00fchrung von Amtshandlungen genauso wie den Pfarrern zu gestatten, hat der Ev. Gemeinschaftsverband keine andere M\u00f6glichkeiten bez\u00fcglich Amtshandlungen als dies die Ev. Kirche auch hat.<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>5. Die Seelsorge<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Mit Recht ist sowohl nun die Frage der betroffenen Paare als auch die Situation der angefragten Prediger im Einzelfall zu betrachten. Daraus ergeben sich verschiedene seelsorgerliche, biblische und moralisch-ethische Aspekte:<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>a. Was spricht dagegen, statt einer \u201eTrauung\u201c einen \u201eSegnungsgottesdienst\u201c durchzuf\u00fchren?<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Dieser ist keine Amtshandlung, er bedarf also keiner vorherigen staatlichen Registrierung und er ist genauso in einem \u00f6ffentlichen Gottesdienst m\u00f6glich, ohne dass die Kirchenordnung etwas dagegen h\u00e4tte. Ein Segnungsgottesdienst anl\u00e4sslich des Zusammenlebens von einem Mann und einer Frau ist ganz gleich wie man ihn nennt, biblisch gesehen die Bitte des Paares um den \u201eEhesegen\u201c f\u00fcr die gemeinsame Zukunft. Also w\u00e4re ein Segnungsgottesdienst ein \u201eUmgehungstatbestand\u201c und damit genauso strafbar wie die \u201eTrauung\u201c selbst, denn niemand w\u00fcrde nur vom Namen der Veranstaltung her einen inhaltlichen Unterschied f\u00fcr das Paar sehen.<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>b. Warum wird dann die \u201eSegnung nicht im h\u00e4uslichen (kleinen) Rahmen durchgef\u00fchrt als Hausandacht?<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Die inhaltliche Qualit\u00e4t einer Veranstaltung wird nicht abh\u00e4ngig sein von dem Rahmen oder der Menge der Besucher. Eine Trauung mit drei Leuten (Pfarrer und Ehepaar) in einer einsamen Bergkirche ist genauso \u201eTrauung\u201c wie wenn ein K\u00f6nigspaar in einer Kathedrale bei 2000 Besuchern getraut wird.<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>c. M\u00fcssen wir dann wirklich auf die Rente verzichten, wenn wir heiraten wollen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Es ist ein gro\u00dfes Unrecht in unserem Staat, dass die Rentenkassen per Gesetzesbeschluss bei Wiederverheiratung die Witwenrentenanteile einbehalten. Leider schweigt unsere Politik zu diesem Thema und auch unsere Kirche! Daraus ergibt sich, dass es tats\u00e4chlich eine Gewissenentscheidung ist: Entweder ich behalte meine Rente und kann daf\u00fcr nicht heiraten, oder ich verliere meine Rente und heirate mit dem Segen des Herrn. Eine wesentliche Herausforderung von Gemeinde k\u00f6nnte darin legen, solche Ehen zu unterst\u00fctzen, indem sie unter der biblischen Klarheit, dass gemeinsames Zusammenleben \u201eEhe\u201c ist und dann auch registriert und gesegnet werden sollte, bei Verlust von Geld durch Solidarit\u00e4t der Gemeinde einen finanziellen Ausgleich f\u00fcr die Betroffen anstreben sollte. Hierauf w\u00fcrde ein besonderer Segen Gottes liegen (Hebr\u00e4er13, 16)!<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>d. Was ist dann eigentlich eine \u201eEhe\u201c gegen\u00fcber einer \u201eehe\u00e4hnlichen Gemeinschaft\u201c?<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Die Bibel spricht doch an keiner Stelle von einer Registrierung beim Standesbeamten. Das ist richtig. Sie spricht aber deutlich von gewissen \u201eOrdnungen\u201c. Gott hat die Ehe gestiftet. Und damit Mann und Frau als ein auf Kommunikation\/Dialog hin angelegtes gegens\u00e4tzliches Paar geschaffen (1. Mose 1 + 2). In 1. Mose 24 (Brautwerbung der Rebecca) sehen wir die klassische orientalische Ehevorbereitung und Durchf\u00fchrung: a. Verlobung (Vorvertrag &#8211; Eheversprechen); b. Vertrag (juristische Eheschlie\u00dfung); c. Segenshandlung (theologische Ehe); d. gemeinsame Wohnung (soziale Ehe); e. miteinander \u201eSchlafen\u201c (biologisch-sexuelle Ehe). Je eine der vier \u201eEheformen\u201c ist bereits g\u00fcltige Ehe; die juristische aber ist die konstituierende Form. Christoph Morgner: \u201eNicht der Sex konstituiert die Ehe, sondern die \u2018lex\u2019 (das Recht)\u201c. Jesus hat im neuen Testament zum Thema Ehe nichts neues hinzugef\u00fcgt, ganz im Gegenteil, er hat die alttestamentliche \u201eGr\u00fcndungsidee\u201c Gottes f\u00fcr die Ehe bekr\u00e4ftigt und die Ehe auf Lebenszeit best\u00e4rkt, daher sich gegen Scheidung ausgesprochen (Matth\u00e4us 5, 27-32; Matth\u00e4us 19, 1-12 u.\u00f6.) Nun leben wir heute nicht im Orient, sondern in Deutschland. Aber auch hier gilt, dass wir als Christen sowohl in der Ordnung Gottes als auch der von der Obrigkeit vorgegebenen weltlichen Ordnung stehen sollen (R\u00f6mer 13,1-7). Deshalb kann es nicht unsere Aufgabe sein, nach eigenem Ermessen mal eine Ordnung zu halten und mal eine neue Ordnung, die dann f\u00fcr uns gilt zu erfinden. In Ordnungen sind immer Grenzen zu finden und immer der Zustand da, dass nicht alles geht, was man gerne h\u00e4tte. Damit bleiben am Rande von Ordnung manchmal w\u00fcnschenswerte Umst\u00e4nde nicht realisierbar.<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>e. Wir wollen ja auch nicht mehr heiraten, weil wir ja gar keine Ehe mehr praktizieren.<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Wir bauen keine gemeinsame Zukunft auf und wir wollen auch keine Kinder miteinander. Ehe besteht biblisch und juristisch eben nicht nur aus diesen beiden Punkten. Ehe besteht da, wo \u201eTisch und Bett\u201c gemeinsam genutzt werden. D.h. wo zwei Menschen die Absicht haben, zusammen zu wohnen und zu leben, also f\u00fcreinander zu sorgen, ist Ehe vollzogen. Das gilt \u00fcbrigens f\u00fcr alle Lebensalter, also auch f\u00fcr junge ehe\u00e4hnliche Lebensgemeinschaften!<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>f. Was spricht eigentlich dann dagegen, auch junge ehe\u00e4hnliche Partnerschaften zu segnen, wenn diese nicht heiraten wollen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Liegt es nur am Geld, an der Rente? Genau das ist das Problem! Es kann nicht nur das Geld sein, dass die Richtschnur f\u00fcr eine andere Segensregelung ist, als die Bibel sie vorsieht. Das Lebensalter spielt bei Ehe nur eine untergeordnete Rolle. Das Geld auch! Bei Ehe geht es um ein von Gott gesegnetes Zusammenleben, in allen Alterstufen und in allen finanziellen Situationen.<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>6. Gemeindesituation<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Solche Anfragen kommen zurzeit vielleicht nur vereinzelt vor. Die Anzahl aber wird steigen. Was tun die Gemeinden\/Gemeinschaften in ihren Vorst\u00e4nden und \u00c4ltestenr\u00e4ten, wenn sie solche ehe\u00e4hnlichen Lebensgemeinschaften segnen lassen als in der Gemeinde akzeptable Alternative zur Ehe?<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">a. Sie setzen damit ein neues Zeichen!<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">b. Sie erweitern die biblischen Grundlagen in nicht ganz unproblematischer Weise (Sonderlehre).<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">c. Viele bibeltreue Christen werden sich dann fragen, ob das noch wirklich \u201eihre\u201c Gemeinde sein kann.<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">d. Die ev. Kirchengemeinden und die benachbarten Allianzgemeinden werden hier Konfliktstoff sehen.<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">e. Bundesweit ist diese Thematik bereits \u00e4u\u00dferst kontrovers diskutiert. Zun\u00e4chst mutige Initiativen haben sich nicht bew\u00e4hrt und wurden wieder eingestellt. Zur\u00fcckhaltung ist angesagt.<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>7. Zum Schluss: Was bleibt zu tun?<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\">Segnung von lebens\u00e4hnlichen Partnerschaften ist und bleibt ein verstehbarer seelsorgerlicher Wunsch der Betroffenen. Seelsorgerliche Begleitung und offene Gespr\u00e4che dar\u00fcber sind selbstverst\u00e4ndlich. Es w\u00e4re w\u00fcnschenswert, endlich die rentenrechtliche Ungerechtigkeit zu korrigieren und Menschen nicht mit solchem Unrecht in Gewissensn\u00f6te zu bringen. Mutig w\u00e4re auch ein Schritt von Seiten der Kirche, hier etwas lauter und deutlicher mitzuhelfen, Unrecht abzuschaffen. Biblisch gesehen aber bleibt eindeutig: Ehe ist nicht nur der Zuspruch Gottes (Segen), sondern auch der Anspruch, in der von der Obrigkeit vorgegebenen gesellschaftlichen Ordnungen zu leben. Hier sto\u00dfen wir an Grenzen, die in anderen L\u00e4ndern oder anderen Kulturen so nicht da w\u00e4ren. Dort g\u00e4be es dann wieder andere Dinge, die nicht gingen. Bleibt schlie\u00dflich ein Votum unseres Verbandes: Zurzeit sieht der Ev. Gemeinschaftsverband Herborn e.V. nach Abw\u00e4gung aller biblischen, seelsorgerlichen, ethischen, moralischen, gesellschaftlichen und \u00f6ffentlichen Aspekte keine M\u00f6glichkeit, ehe\u00e4hnliche Lebenspartnerschaften ganz gleich aus welchem Grund und in welchem Alter zu segnen, weder in einem \u00f6ffentlichen Gottesdienst, noch in einer h\u00e4uslichen Segensandacht: beides w\u00e4re inhaltlich eine \u201eTrauung\u201c.<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><em>Herborn, im Januar 2007<br \/>\nEberhard Hoppe<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Segnung von \u201enichtehelichen Lebensgemeinschaften\u201c (NELG\u2019s) Handreichung des Herborner Gemeinschaftsverbandes (Februar 2007) Verschiedene Anfragen von Paaren, die in ehe\u00e4hnlichen Lebensgemeinschaften leben, sind an den Ev. Gemeinschaftsverband Herborn e.V. herangetragen worden. 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