{"id":2240,"date":"2008-05-05T16:08:43","date_gmt":"2008-05-05T14:08:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=2240"},"modified":"2009-09-02T14:50:00","modified_gmt":"2009-09-02T12:50:00","slug":"ehe-und-gleichgeschlechtliche-partnerschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=2240","title":{"rendered":"Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaft"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaft<br \/>\nWachstum und Zukunft h\u00e4ngen von unseren Kindern,<br \/>\nalso unseren Ehen ab<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat sich mit der Frage befa\u00dft, ob der \u00fcberlebende Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft bei der Hinterbliebenenversorgung aus einer privaten Altersversicherung einem \u00fcberlebenden Ehegatten gleichgestellt werden mu\u00df. Der konkrete Fall dahinter: Ein Kost\u00fcmbildner hatte sich 1969 bei der Versorgungsanstalt der deutschen B\u00fchnen versichert, begr\u00fcndete 2001 eine Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz \u00fcber die Eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16.Februar 2001; im Jahr 2005 verstarb er. Der \u00fcberlebende Partner beantragte bei der Versorgungsanstalt Witwerrente. Nach der Satzung leistet die Anstalt jedoch Hinterbliebenenversorgung nur an Ehepartner.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Lebenspartner f\u00fchlt sich durch diese Regelung wegen seiner sexuellen Ausrichtung diskriminiert und beantragt deshalb Gleichstellung mit Eheleuten. Er verweist darauf, da\u00df Lebenspartner einander zu gemeinschaftlicher Lebensgestaltung, zu F\u00fcrsorge und Unterst\u00fctzung verpflichtet seien, sie m\u00fc\u00dften deshalb den Ehegatten gleichgestellt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Europ\u00e4ische Gerichtshof stellt fest, das deutsche Lebenspartnerschaftsgesetz unterscheide zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe, beabsichtige jedoch eine schrittweise Ann\u00e4herung. Das Sozialgesetzbuch stelle die Lebenspartnerschaft hinsichtlich der Witwen- oder Witwerrente der Ehe gleich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei dieser Analyse des geltenden deutschen Rechts lehnt sich der Gerichtshof im Wesentlichen an die Auffassung des vorlegenden deutschen Gerichts, des Bayerischen Verwaltungsgerichts M\u00fcnchen, an. Im Ergebnis bleibt jedoch offen, ob Ehegatte und Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung in ihren Bed\u00fcrfnissen, Leistungen und Berechtigungen in einer vergleichbaren Lage sind. Es sei Sache des vorlegenden Gerichts, eine solche Vergleichbarkeit zu pr\u00fcfen und festzustellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieser Pr\u00fcfungsauftrag veranla\u00dft grunds\u00e4tzliche Erw\u00e4gungen zur Rechtsstellung von Ehegatten und Lebenspartnern und den sich daraus ergebenden familienrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Gerade f\u00fcr die Hinterbliebenenversorgung sind Ehegatte und gleichgeschlechtliche Partner grundverschieden: Die Ehegatten sind grunds\u00e4tzlich zuk\u00fcnftige Eltern, die in ihren Kindern den Generationenvertrag garantieren. Die gleichgeschlechtliche Partnerschaft bringt dagegen keine Kinder hervor; sie gibt also dem Generationenvertrag f\u00fcr die Zukunft keine Schuldner.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das hei\u00dft, nur die Eltern schaffen mit ihren Kindern und deren Erziehung die Voraussetzung, da\u00df die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Menschen auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung rechnen d\u00fcrfen, weil ihre Kinder nunmehr zu den Leistungstr\u00e4gern unseres Wirtschaftssystems geworden sind, sie damit dem Geld seinen Wert, dem Versicherungsanspruch seinen Schuldner, unserer Erwerbsgemeinschaft die erwerbst\u00e4tige Generation geben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">H\u00e4tten wir nur gleichgeschlechtliche Partnerschaften, w\u00e4re das Geld ein St\u00fcck Papier, das kein Einl\u00f6sungsvertrauen verdient; der Versicherungsanspruch w\u00e4re ein leeres Recht, und unser Wirtschaftssystem ein Unternehmen ohne Arbeitnehmer und Unternehmer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch bei den Beitragsleistungen sind Eltern und Lebenspartner verschieden. Die Eltern erbringen ihre Beitr\u00e4ge neben dem Kindesunterhalt, die Lebenspartner hingegen ohne Finanzverpflichtungen gegen\u00fcber der n\u00e4chsten Generation.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Selbst wenn die private Versicherung durch die Beitragszahlung auch der Nichtverheirateten einen Kapitalstock ansammelt, der dann im Versorgungsfall ausgezahlt wird, ist auch dieses System auf Kinder und damit auf Ehen angewiesen. Denn das angesammelte Geld w\u00e4re ohne die n\u00e4chste Generation eine belanglose Zahl auf dem Konto eines Versicherungsunternehmens.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Geld bildet nur dann einen wirtschaftlichen Wert ab, wenn diese Generation im Alters- und Versorgungsfall das in dem Geld enthaltene Einl\u00f6sungsversprechen erf\u00fcllt. Die Geldwirtschaft begr\u00fcndet einen eigenen Generationenvertrag: Der Wert des Geldes folgt nicht aus dem heutigen Konsumverzicht des Sparers, sondern aus der Leistungskraft der folgenden Generation, die den heute versprochenen Wert in ihrer zuk\u00fcnftigen Produktivit\u00e4t und Prosperit\u00e4t garantiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Insoweit gibt die Diskussion \u00fcber das Nebeneinander von Ehen und Lebenspartnerschaften Anla\u00df, unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft bewu\u00dft zu machen, da\u00df Wachstum und Zukunft von unseren Kindern, also von unseren Ehen abh\u00e4ngen. Der blo\u00dfe Vergleich gegenw\u00e4rtigen Finanzbedarfs einzelner Personen ist zu eng. Die Rechtsfrage betrifft eine Grundsatzperspektive, die den Blick in die Zukunft richtet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaft Wachstum und Zukunft h\u00e4ngen von unseren Kindern, also unseren Ehen ab Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat sich mit der Frage befa\u00dft, ob der \u00fcberlebende Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft bei der Hinterbliebenenversorgung aus einer privaten Altersversicherung einem \u00fcberlebenden Ehegatten gleichgestellt werden mu\u00df. 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