{"id":21664,"date":"2025-03-18T15:32:11","date_gmt":"2025-03-18T14:32:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=21664"},"modified":"2025-03-18T15:33:19","modified_gmt":"2025-03-18T14:33:19","slug":"mein-wille-geschehe-die-evangelische-kirche-in-der-babylonischen-gefangenschaft-der-selbstbestimmungsideologie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=21664","title":{"rendered":"Mein Wille geschehe? \u2013 Die Evangelische Kirche in der babylonischen Gefangenschaft der Selbstbestimmungsideologie"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\"><strong>1. Das Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 14. November 2024 hat eine fraktions\u00fcbergreifende Gruppe von Abgeordneten den <em>Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs<\/em> vorgelegt, der dann am 5. Dezember im Bundestag in erster Lesung beraten wurde. Die geltende Regelung des Schwangerschaftsabbruchs stelle \u201eeine erhebliche Einschr\u00e4nkung der Selbstbestimmung, der pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t und der k\u00f6rperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer k\u00f6rperlichen und seelischen Gesundheit Schaden zuf\u00fcgen.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ziel der geplanten Neuregelung sei es, \u201edie Beendigung einer Schwangerschaft auf Verlangen bis zum Ende der zw\u00f6lften Woche nach der Empf\u00e4ngnis (post conceptionem \u2013 p. c.) der Schwangerschaft grunds\u00e4tzlich rechtm\u00e4\u00dfig zu stellen\u201c<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a>. Der aktuell bestehende Straftatbestand \u201eSchwangerschaftsabbruch\u201c solle insgesamt aufgehoben werden.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Die Voraussetzungen zur Durchf\u00fchrung eines rechtm\u00e4\u00dfigen Abbruchs der Schwangerschaft sollen demnach nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden,<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> \u201e<em>die Beratungspflicht bleibt bestehen (\u00a7 12 Absatz 2 Nummer 2 SchKG-neu), die dreit\u00e4gige Wartefrist zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch entf\u00e4llt, die Kosten werden regelm\u00e4\u00dfig von den gesetzlichen Krankenkassen getragen (\u00a7 24b SGB V).\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\"><strong>[5]<\/strong><\/a><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 10. Februar tagte dann der Rechtsausschuss mit einer Expertenanh\u00f6rung. Der Gesetzentwurf wurde nicht zur Abstimmung im Bundestag zugelassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Ideologie der Selbstbestimmung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der gescheiterte Gesetzentwurf wird vermutlich im neu gew\u00e4hlten Bundestag keine Chance haben. Gott sei es gedankt. Er zeigt aber, dass die Bef\u00fcrworter der Abtreibung sich nicht mit Kompromissen zufriedengeben und keine Ruhe geben werden, bis auch die letzte Erinnerung daran, dass das Kind im Mutterleib einen eigenen und sch\u00fctzenswerten Rechtsstatus gegen\u00fcber der Mutter hat, ausgetilgt ist. Der Ideologie der Selbstbestimmung folgend, soll die Frau die volle und freie Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber das Kind in ihrem Leib erhalten. Alle Regelungen, die die freie Willensentscheidung und Verf\u00fcgungsgewalt der Frau einschr\u00e4nken k\u00f6nnten, sollen fallen. Es darf keine Fremdbestimmung geben: \u201eMein Wille geschehe!\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2. <\/strong><strong>Die Position der EKD zum Gesetzentwurf<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Stellungnahme und Diskussionsbeitrag der EKD<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Dezember 2024 hat auch der Rat der EKD eine Stellungnahme zu dem rot-gr\u00fcnen Gesetzentwurf vorgelegt<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a>, unterf\u00fcttert mit einem theologisch-ethischen Diskussionsbeitrag.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Gleich zu Beginn dieses Beitrages wird deutlich, dass die Theologen eine Neuregelung begr\u00fc\u00dfen, denn \u201edie Weiterentwicklung von Forschung und medizinischer Praxis stellen einmal gefundene Kompromisse in Frage\u201c, au\u00dferdem k\u00f6nnen eine \u201eNeubewertung der konkurrierenden ethischen G\u00fcter und Pflichten oder ein Akzeptanzverlust der rechtlichen Regelungen Grund f\u00fcr eine ethische wie rechtliche Neubewertung sein.\u201c<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Es wird zwar noch die historische Leistung der bisherigen Regelungen gew\u00fcrdigt, jedoch deutlich signalisiert, dass es auch innerhalb des Protestantismus gewichtige Stimmen gebe, die eine Neuregelung und Anpassung der bisherigen Gesetzgebung fordern.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In ihrer Stellungnahme stellt sich die EKD hinter den Gesetzentwurf:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eAus evangelischer Perspektive ist daher ausdr\u00fccklich zu begr\u00fc\u00dfen, dass die vorgeschlagene Neuregelung einen moralisierend-belehrenden Ton vermeidet und jeder Stigmatisierung von Frauen entgegenzutreten versucht. Die rechtliche Struktur spiegelt diese Haltung wider und ist aus evangelischer Perspektive im Grundsatz zustimmungsf\u00e4hig.\u201c<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Grundlage der ethischen Orientierung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bereits bei der Frage nach der Grundlage der ethischen Orientierung vermeidet der Diskussionsbeitrag die Verortung einer ethischen Positionierung in der Heiligen Schrift. Stattdessen wird darauf verwiesen, \u201edass dem Protestantismus eine Pluralit\u00e4t der ethischen Orientierung von Anbeginn an eingeschrieben\u201c sei. Auf Schrift und Bekenntnis wird zwar Bezug genommen, aber schlie\u00dflich doch geschlussfolgert: \u201eJede und jeder muss sich schlie\u00dflich selbst ein Urteil in Verantwortung vor Gott und dem eigenen Gewissen bilden.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kein Wort davon, dass die Heilige Schrift in der Evangelischen Kirche als <em>norma normans<\/em> gilt, also die normierende Norm, die alle anderen Normen bestimmt, an der alle anderen Normen in der Kirche gemessen werden und an die das Gewissen der Gl\u00e4ubigen gebunden ist, weil in ihr Gottes Willen offenbart wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ein unaufl\u00f6sbarer ethischer Konflikt?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Schwangerschaftskonflikt, so der Diskussionsbeitrag, stehe die Frau unter einem doppelten Anspruch:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1.) Der Anspruch des beginnenden Lebens, zur Welt gebracht zu werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2.) Der Anspruch, das eigene Leben mit seinen Verpflichtungen in verantworteter Freiheit zu gestalten.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aus der Perspektive des Glaubens k\u00f6nnten beide Anspr\u00fcche oder Appelle als unbedingt gelten und als \u201eg\u00f6ttliches Gebot\u201c erfahren werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Daraus ergebe sich nun eine dritte Ebene: \u201eEin Schwangerschaftskonflikt kann, ethisch betrachtet, nicht zu einer Seite hin aufgel\u00f6st werden.\u201c \u201eEs handelt sich um einen letztlich unaufl\u00f6sbaren Konflikt auf normativer Ebene.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Konflikt k\u00f6nne nicht auf dem Wege einer G\u00fcterabw\u00e4gung aufgel\u00f6st werden. Es entstehe ein Konflikt \u201ekonkurrierender Pflichten\u201c, ein \u201eGebots- und Gewissenskonflikt\u201c mit ebenb\u00fcrtigen Seiten, \u201edie Verantwortung gegen\u00fcber dem Ungeborenen und die Verantwortung gegen\u00fcber der individuellen, psychosozialen und gesundheitlichen Situation der Schwangeren.\u201c<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Daraus folge, dass die Schwangere letztlich selbst entscheiden m\u00fcsse. \u201eDiese Entscheidung muss sie vor ihrem Gewissen treffen. Niemand darf ihr darum diese Entscheidung abnehmen, und niemand kann sie ihr abnehmen\u2026 Eine verantwortete Entscheidung ist dabei nach evangelischer \u00dcberzeugung m\u00f6glich, weil der <em>Unausweichlichkeit der Schuld\u00fcbernahme die Gnade Gottes gegen\u00fcberst<\/em>eht.\u201c<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hier wird zun\u00e4chst ohne Not die Unausweichlichkeit der Schuld\u00fcbernahme postuliert und dann sogleich die vergebende Gnade Gottes zugesprochen, das aber ist nichts anderes als \u201ebillige Gnade\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Demontage der Bibel als <em>norma normans<\/em> \u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Kapitel \u201eTheologisch-ethische Gesichtspunkte zur Gesch\u00f6pflichkeit und zum Beziehungsgeschehen im Horizont einer Schwangerschaft\u201c werden zun\u00e4chst einige gute Aussagen zur Stellung des Embryos gemacht, wobei auch entscheidende Stellen ausgelassen werden (vgl. Lk 1,41). Der Glaube erkenne, dass dem \u201ein der Schwangeren sich entwickelnden menschlichen Leben durch Gottes Annahme bereits von Beginn an W\u00fcrde verliehen ist und dem werdenden Leben im Geist der Liebe mit Achtung begegnet werden muss.\u201c<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Es wird beispielsweise daran erinnert, dass Gott Jeremia und Paulus bereits im Mutterleib berufen habe (Jer 1,5; Gal 1,15).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Doch die Demontage der eigenen ethischen Grundlage folgt auf den Fu\u00dfe, wenn es hei\u00dft: \u201eNun entspricht die patrilinear und patriarchial organisierte antike Gesellschaft, die die biblischen Texte und ihre Vorstellungen von der Bedeutung der Schwangerschaft f\u00fcr die Frau pr\u00e4gen, der demokratischen Rechtsordnung in der Gegenwart nicht.\u201c<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Die Theologen bescheinigen der Bibel deshalb eine \u201ebegrenzte Orientierungsleistung f\u00fcr Fragen der konkreten Ethik\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gestaltung des Lebens als Auftrag Gottes<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Obwohl der Bibel eine nur geringe Orientierungsleistung bescheinigt wird, wird sie nun herangezogen, um die Gestaltung des Lebens als Auftrag Gottes zu begr\u00fcnden. Die Berufungen Abrahams, Mose, der Propheten, der J\u00fcnger werden in der Bibel als \u201eunbedingte Verpflichtung\u201c erfahren, hinter der selbst bestehende famili\u00e4re Verpflichtungen zur\u00fccktreten m\u00fcssten (Mk 3,31-35; 10,28-30; Lk 9,57-62). Es komme also zu \u201eVerpflichtungskonflikten\u201c, die sich analogisch auch in gegenw\u00e4rtigen Kontexten einstellen.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Eine Schwangerschaft k\u00f6nne beispielsweise in einem \u201eVerpflichtungskonflikt\u201c zu anderen famili\u00e4ren und beruflichen Aufgaben und Verpflichtungen stehen. Wir hatten bereits geh\u00f6rt, dass aus Sicht der Autoren angeblich beide Verpflichtungen als konkurrierende Gebote Gottes verstanden werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3. Eine Antwort aus biblisch-theologischer Perspektive<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Bibel als <em>norma normans<\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sowohl der Diskussionsbeitrag als auch die Stellungnahme der EKD kranken an der Tatsache, dass ethische Entscheidungen nicht mehr auf dem Fundament der Heiligen Schrift als <em>norma normans<\/em> der evangelischen Ethik getroffen werden. Die Autoren berufen sich auf die Pluralit\u00e4t des Protestantismus sowie auf gesellschaftliche und medizinische Ver\u00e4nderungen und weisen die Aussagekraft biblischer Aussagen mit Berufung auf deren Zeitbedingtheit f\u00fcr heutige ethische Fragestellungen in sehr enge Grenzen. Es wird gar nicht mehr wahrgenommen, dass die Bibel Gottes Wort ist und damit der einzige sichere Grund, auf dem eine evangelische Ethik entwickelt werden und Bestand haben kann. Ich erinnere hier an die Barmer Theologische Erkl\u00e4rung vom 31. Mai 1934<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a>:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu h\u00f6ren, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben. Wir verwerfen die falsche Lehre, als k\u00f6nne und m\u00fcsse die Kirche als Quelle ihrer Verk\u00fcndigung au\u00dfer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und M\u00e4chte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gesellschaftliche Pluralit\u00e4t und medizinische Erkenntnisse sind keine erstrangige Quelle evangelischer Ethik. Wer die Bibel als tragf\u00e4higen Grund verl\u00e4sst, kann nicht f\u00fcr sich in Anspruch nehmen, im Namen der Christenheit oder der Evangelischen Kirche zu sprechen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der konstruierte Pflichtenkonflikt<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die EKD-Theologen konstruieren einen Pflichtenkonflikt, den es bei n\u00e4herem Hinsehen gar nicht gibt. Der Anspruch des ungeborenen Kindes konkurriere angeblich mit dem Anspruch der sonstigen beruflichen und famili\u00e4ren auch finanziellen Verpflichtungen. Beide Appelle k\u00f6nnen als \u201eg\u00f6ttliches Gebot\u201c erfahren werden. Es entstehe ein Konflikt auf normativer Ebene, der letztlich nicht aufl\u00f6sbar sei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.2.1\u00a0\u00a0\u00a0 Die spezifische Verpflichtung zum Schutz des Kindes<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit Blick auf das ungeborene Kind gibt es ein eindeutiges Gebot und ein eindeutiges Verbot, das eine evangelische Ethik zun\u00e4chst grundlegend ber\u00fccksichtigen und benennen muss:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Seid fruchtbar und mehret euch (1. Mose 1,28)<\/li>\n<li>Du sollst nicht t\u00f6ten bzw. morden (2. Mose 20,13; 5. Mose 5,17)<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gott stellt den Menschen unter diese doppelte Verpflichtung. Der Sch\u00f6pfer segnet M\u00e4nner und Frauen mit der Gabe der Sexualit\u00e4t und der Fruchtbarkeit, er verpflichtet sie aber auch, diese Gaben im Sinne der Fortpflanzung und Vermehrung einzusetzen: \u201eMehret euch und f\u00fcllet die Erde.\u201c Hinzu tritt das T\u00f6tungsverbot oder genauer das Mordverbot. Gott stellt den Menschen mit Blick auf das ungeborene Kind unter eine doppelte Verpflichtung und richtet damit um das ungeborene Kind einen doppelten Schutz auf: Es soll auf die Welt kommen und es soll nicht get\u00f6tet werden. Hier steht der Mensch tats\u00e4chlich unter einem g\u00f6ttlichen Gebot.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.2.2\u00a0\u00a0\u00a0 Der allgemeine Auftrag zum Lebensvollzug <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist richtig, dass Gott den Menschen dazu beauftragt, den famili\u00e4ren und beruflichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies beginnt bereits mit dem Auftrag an den Mann, den Garten Eden zu bebauen und die Sch\u00f6pfung zu bewahren. In den Spr\u00fcchen ist die Faulheit Torheit und Flei\u00df Weisheit. Die kluge Frau in Spr\u00fcche 31 wird gepriesen f\u00fcr ihren Flei\u00df, ihre Gesch\u00e4ftst\u00fcchtigkeit und ihre zupackende und praktisch gelebte Fr\u00f6mmigkeit. Auch im Neuen Testament wird der Christ aufgefordert, zu arbeiten und nicht anderen auf der Tasche zu liegen (Eph 4,28).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieser allgemeine Auftrag ist jedoch kein g\u00f6ttliches Gebot, dass mit dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes kollidiert. Stattdessen kann und soll die Gabe der Fruchtbarkeit und der Anspruch des ungeborenen Kindes auf Leben in diesen allgemeinen Auftrag Gottes eingebettet werden. Dass das nicht immer einfach ist, dass diese Einbettung nicht immer reibungslos gelingt, dass diese Einbettung aus verschiedenen Verpflichtungen heraus konflikthaft geschieht, steht auf einem anderen Blatt. Jedoch muss klar sein: <em>Es besteht hier kein Verpflichtungskonflikt auf normativer Ebene.<\/em> Die allgemeine Verpflichtung, seinen famili\u00e4ren und beruflichen Verpflichtungen nachzukommen kann und darf niemals gegen das Kind in Stellung gebracht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das klare Gebote verunklaren<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die EKD-Theologen haben hier vors\u00e4tzlich und missbr\u00e4uchlich einen Konflikt konstruiert, der gar nicht da ist. Das Ziel des konstruierten Pflichtenkonfliktes ist offensichtlich die Verunklarung und letztlich Aushebelung des klaren T\u00f6tungsverbotes. Das von Gott gewollte und durch sein Gebot gesch\u00fctzte Kind wird der Selbstbestimmung der Frau unterworfen. Nicht mehr das \u201eDein Wille geschehe\u201c soll mehr gelten, sondern das selbstbestimmte \u201eMein Wille geschehe\u201c. Die EKD macht sich hier zum Sprachrohr und Erf\u00fcllungsgehilfen der Selbstbestimmungsideologie.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es gilt hier das Wort aus dem Propheten Jeremia: <em>\u201eWie k\u00f6nnt ihr sagen: \u00bbWir sind weise und haben das Gesetz des HERRN bei uns\u00ab? Ist\u2019s doch lauter L\u00fcge, was die Schreiber daraus machen.\u20029 Die Weisen m\u00fcssen zuschanden, erschreckt und gefangen werden; denn was k\u00f6nnen sie Weises lehren, wenn sie des HERRN Wort verwerfen?\u201c<\/em> (Jeremia 8,8-9).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Rechtsstatus des Embryos<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist bezeichnend, dass die EKD-Theologen, dem ungeborenen Kind \u201enicht einfach an sich selbst oder aufgrund eines biologisch bestimmbaren Zeitpunkts\u201c einen ethischen Rang zubilligen, sondern erst durch \u201edie Anerkennung als eines Lebens, von dem der Appell an die Schwangere auf Anerkennung und Annahme ausgeht.\u201c<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Sie fallen dabei nicht nur hinter den biblischen Befund zur\u00fcck, sondern auch hinter den Stand der Naturwissenschaft und Rechtswissenschaft:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In einem Lehrbuch f\u00fcr Embryologie hei\u00dft es: \u201eEine Zygote ist der Beginn eines neuen Menschen. Die menschliche Entwicklung beginnt mit der Befruchtung, wenn sich ein m\u00e4nnliches Geschlecht oder Sperma mit einem weiblichen Gameten oder einer Eizelle (Ovum) zu einer einzigen Zelle, einer Zygote verbindet. Diese hochspezialisierte, totipotente Zelle markiert den Beginn eines jeden von uns als einzigartiges Individuum\u201c (Keith L. Moore, T. V. N. Persaud, The Developing Human: Clinically Oriented Embryology, 5. Aufl. (2003))<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen geurteilt, dass die vom Grundgesetz gesch\u00fctzte unantastbare W\u00fcrde auch dem Embryo zukommt: \u201eMenschenw\u00fcrde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt oder bei ausgebildeter Personalit\u00e4t\u201c (BVerfGE 88,251). Beim Ungeborenen handle es sich \u201eum individuelles, in seiner genetischen Identit\u00e4t und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozess des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt.\u201c<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Manfred Spieker schreibt und zitiert dabei aus den Urteilen des Verfassungsgerichtes:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eNicht weniger klar sind die Aussagen zum Lebensrecht. <em>\u201aArt. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sch\u00fctzt auch das im Mutterleib entwickelnde Leben als selbst\u00e4ndiges Rechtsgut.\u2018<\/em> Der mit der Empf\u00e4ngnis <em>\u201abegonnene Entwicklungsprozess ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zul\u00e4sst. Er ist auch nicht mit der Geburt beendet &#8212; Jeder im Sinne des Art. 2 Abs 2. 1 GG ist \u201ejeder Lebende\u201c \u2026. \u201eJeder\u201c ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen.\u2018<\/em> Keine rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs k\u00f6nne deshalb daran vorbeikommen, dass die Abtreibung <em>\u201aunwiderruflich entstandenes menschliches Leben (zerst\u00f6rt)\u2018<\/em>, mithin <em>\u201aeine T\u00f6tungshandlung\u2018<\/em> ist und <em>\u201agegen die in Art 2. Abs. 2 Satz 1 GG verb\u00fcrgte grunds\u00e4tzliche Unantastbarkeit und Unverf\u00fcgbarkeit des menschlichen Lebens\u2018 <\/em>(verst\u00f6\u00dft)\u201c (BVerfGE 39,1 (46)).<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung entspricht sowohl dem naturwissenschaftlichen als auch dem biblischen Befund und unterstreicht unmissverst\u00e4ndlich: <em>Das Selbstbestimmungsrecht der Frau endet am Lebensrecht des ungeborenen Kindes und zwar vom Zeitpunkt der Empf\u00e4ngnis an. Die Verortung der Abtreibung im Strafrecht ist demnach alternativlos.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In anderen Worten: Anders als vom theologisch-ethischen Diskussionsbeitrag behauptet, kommt dem Embryo nicht erst mit der Anerkennung durch die Mutter ein eigener ethischer Rang zu, sondern \u201ean sich selbst\u201c und \u201eaufgrund eines biologisch bestimmbaren Zeitpunkts\u201c, n\u00e4mlich dem Zeitpunkt der Empf\u00e4ngnis.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gegen den Kenntnisstand der Naturwissenschaften, der Rechtswissenschaften und entgegen dem offenbarten Willen des Wortes Gottes entziehen die EKD-Theologen mit ihrer Stellungnahme dem Rechtssubjekt Kind den ihm zustehenden Rechtsschutz. Das Kind wird entrechtet und mit Hilfe eines konstruierten Verpflichtungskonflikt zur T\u00f6tung freigegeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.5 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mein Wille geschehe?!<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weil Biologie und Medizin \u00fcbereinstimmend lehren, dass das ungeborene Kind nicht erst zum Menschen wird, sondern sich vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Samen und Eizelle an in einem kontinuierlichen Vorgang als Mensch entwickelt und darum auch aus verfassungsrechtlicher Sicht diesem ungeborenen Kind der unantastbare und uneingeschr\u00e4nkte Menschenw\u00fcrdeschutz des Grundgesetzes zukommt, geh\u00f6rt der Einsatz f\u00fcr das Lebensrecht des ungeborenen Kindes zur Kernaufgabe evangelischer Ethik und kirchlicher Praxis.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Diskussionsbeitrag zum Schwangerschaftsabbruch kann darum nicht als evangelisch bezeichnet werden. Stattdessen liefert er eine in christliches Vokabular gekleidete Rechtfertigung des vorgelegten Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie weit die EKD-Theologen zu Erf\u00fcllungsgehilfen und Anw\u00e4lten der Selbstbestimmungsideologie und einer lebensfeindlichen \u201eKultur des Todes\u201c geworden sind, zeigt auch die v\u00f6llige Ignoranz gegen\u00fcber der altkirchlichen Position<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> zum Thema Lebensschutz oder die Position evangelischer Theologen wie Bonhoeffer, der zum Status des Embryos und zur Einordnung der Abtreibung bekanntlich folgendes schrieb:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201cDie T\u00f6tung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott verliehenen Lebensrechtes. Die Er\u00f6rterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, verwirrt nur die einfache Tatsache, da\u00df Gott hier jedenfalls einen Menschen schaffen wollte und da\u00df diesem werdenden Menschen vors\u00e4tzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Grunde best\u00e4tigt und versch\u00e4rft die EKD den bereits in der Rosenheimer Erkl\u00e4rung (1991) gefassten Entschluss, die Verf\u00fcgung \u00fcber das ungeborene Leben in die H\u00e4nde der Frau zu legen. Die Selbstbestimmung der Frau wird \u00fcber das Lebensrecht des Kindes gestellt. Hier gilt nicht mehr das \u201eDein Wille geschehe\u201c, sondern das \u201eMein Wille geschehe\u201c. Die evangelische Kirche beweist einmal mehr, dass sie in der babylonischen Gefangenschaft der Selbstbestimmungsideologie gefangen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4. Schifra und Pua \u2013 ein Pflichtenkonflikt im Alten \u00c4gypten <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u201eUnd der K\u00f6nig von \u00c4gypten sprach zu den hebr\u00e4ischen Hebammen, von denen die eine Schifra hie\u00df und die andere Pua:\u2002Wenn ihr den hebr\u00e4ischen Frauen bei der Geburt helft, dann seht auf das Geschlecht. Wenn es ein Sohn ist, so t\u00f6tet ihn; ist\u2019s aber eine Tochter, so lasst sie leben.\u2002Aber die Hebammen f\u00fcrchteten Gott und taten nicht, wie der K\u00f6nig von \u00c4gypten ihnen gesagt hatte, sondern lie\u00dfen die Kinder leben.\u201c<\/em> (2. Mose 1,15-17)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die m\u00e4nnlichen Babys Israels sollten post partum, also nach der Geburt, vielleicht noch w\u00e4hrend des Geburtsvorgangs, get\u00f6tet werden. Die Entrechtung der m\u00e4nnlichen Kinder und der Entzug des Lebensschutzes durch den \u00e4gyptischen Staat folgte wie heute auch ideologischen Vorgaben. Schifra und Pua standen zwischen dem Durchsetzungsanspruch der \u00e4gyptischen Staatsideologie einerseits und dem Willen Gottes andererseits. Unter Einsatz ihres Lebens traten sie ein f\u00fcr das Lebensrecht der ihnen zum Schutz befohlenen Kinder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn wir uns heute hier versammeln, dann tun wir das im Geiste dieser beiden ersten Lebenssch\u00fctzerinnen. Gegen die fortschreitende Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechtes in Gesellschaft, Politik und Kirche, gegen die Versuche den Rechtsstatus des ungeborenen Kindes weiter aufzuweichen sowie den Vorgang der Kindst\u00f6tung zu entkriminalisieren und gegen die Ausbreitung einer Kultur des Todes in unserer Gesellschaft m\u00f6chten wir wie diese beiden in Furcht vor Gott unsere Stimme f\u00fcr die Ungeborenen erheben: \u201eTu deinen Mund auf f\u00fcr die Stummen und f\u00fcr die Sache aller, die verlassen sind.\u201c (Spr\u00fcche 31,8). Wie diese beiden wollen wir uns mutig und entschlossen daf\u00fcr einsetzen, dass Frauen mit Maria sagen k\u00f6nnen: \u201eSiehe, ich bin des Herrn Magd; mir geschehe, wie du gesagt hast\u201c (Lk 1,38), nicht mein Wille, sondern dein Wille geschehe (Lk 22,42).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Johann Hesse, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Gemeindehilfsbundes, Vortrag beim Treffen Christlicher Lebensrechtsgruppen am 8. M\u00e4rz 2025 in Kassel <\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/youtu.be\/bcfgaLuhmCI?si=T_NPzrsx5mH2FjT_\">Der Vortrag kann hier nachgeh\u00f6rt werden. <\/a><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Deutscher Bundestag, Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, Drucksache 20\/13775, 14.11.2024, Seite 4.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Deutscher Bundestag, Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, Drucksache 20\/13775, 14.11.2024<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Ebenda.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Ebenda.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Ebenda.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, 18.12.2024.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Schwangerschaftsabbruch \u2013 Ein theologisch-ethischer Diskussionsbeitrag der EKD zur Debatte um \u00a7 218 StGB.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Ebenda, S. 9.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Ebenda, S. 10.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, 18.12.2024.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Schwangerschaftsabbruch \u2013 Ein theologisch-ethischer Diskussionsbeitrag der EKD zur Debatte um \u00a7 218 StGB., S. 12.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Ebenda, S. 13.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Ebenda, S. 13.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Ebenda, S. 15.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> EKD, Diskussionsbeitrag, S. 16.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Ebenda, S. 17.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Vgl. auch die Stellungnahme \u201eEKD gegen Leben und Recht\u201c der Bekenntnisbewegung \u201eKein anderes Evangelium\u201c: <a href=\"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=21531\">https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=21531<\/a> (abgerufen am 5.3.2025).<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Diskussionsbeitrag der EKD, S. 18.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> Nancy Pearcey, Liebe deinen K\u00f6rper \u2013 Sexualit\u00e4t, Gender und Ethik aus Sicht von Medien, Politik und Bibel, Betanien-Verlag, 4. Auflage 2024, S. 68.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> BVerfGE 88,203 (251f).<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Manfred Spieker, Biopolitik \u2013 Probleme des Lebensschutzes in der Demokratie, Ferdinand Sch\u00f6ningh, Paderborn 2009, S. 17.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> In der <em>Didache<\/em> aus dem sp\u00e4ten 1. Jhdt. hei\u00dft es: \u201eDu sollst nicht das Kind durch Abtreiben umbringen und das Neugeborene nicht t\u00f6ten\u201c. \u00c4hnlich gebietet der <em>Barnabasbrief<\/em> (70\u2013135 n.Chr.): \u201eT\u00f6te das Kind nicht durch Abtreibung, noch \u2026 t\u00f6te das Neugeborene!\u201c<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> Dietrich Bonhoeffer, Ethik, 8. Auflage, M\u00fcnchen 1975, Seite 187.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Das Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs Am 14. November 2024 hat eine fraktions\u00fcbergreifende Gruppe von Abgeordneten den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt, der dann am 5. Dezember im Bundestag in erster Lesung beraten wurde. Die geltende Regelung des Schwangerschaftsabbruchs stelle \u201eeine erhebliche Einschr\u00e4nkung der Selbstbestimmung, der pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t und der k\u00f6rperlichen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[14,10,13,8],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21664"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21664"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21664\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":21667,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21664\/revisions\/21667"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21664"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21664"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21664"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}