{"id":2018,"date":"2005-05-20T11:13:02","date_gmt":"2005-05-20T09:13:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=2018"},"modified":"2009-09-07T16:55:19","modified_gmt":"2009-09-07T14:55:19","slug":"antidiskriminierung-oder-schritt-zum-totalitarismus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=2018","title":{"rendered":"Antidiskriminierung oder Schritt zum Totalitarismus?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Antidiskriminierung oder Schritt zum Totalitarismus?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gro\u00dfe Umw\u00e4lzungen kommen manchmal auf leisen Sohlen, wie zum Beispiel der Europ\u00e4ische Haftbefehl, der seit August 2004 auch in Deutschland geltendes Recht ist und einen der gr\u00f6\u00dften Einbr\u00fcche in rechtsstaatliche Ordnungen unserer Bundesrepublik darstellt.<!--more-->\u00a0Es gilt zum Beispiel nicht mehr immer, dass ein Deutscher nicht ans Ausland ausgeliefert werden darf (Artikel Abs. 2 Grundgesetz). Er muss in gewissen F\u00e4llen sogar ausgeliefert werden, und das selbst dann, wenn die Tat, die begangen zu haben er verd\u00e4chtigt (!) wird, in Deutschland nicht strafbar ist; sie muss nur in dem betreffenden europ\u00e4ischen Ausland mit mindestens einem Jahr Haft bedroht sein. Dann kann dieses Land den Menschen anfordern und verurteilen, auch sein Verm\u00f6gen beschlagnahmen lassen; und das alles auch dann, wenn er die Gesetze jenes Landes nicht gekannt hat. Auch der sehr bedeutungsvolle rechtsstaatliche Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Artikel 101 Abs. 1 Grundgesetz) gilt insofern nicht mehr. Der italienische Jurist Dr. Agnoli legt in seinem B\u00fcchlein \u00fcber diesen Haftbefehl den Finger besonders auf den in einem EU-Katalog zum Europ\u00e4ischen Haftbefehl (unter vielen anderen!) genannten sehr unbestimmten Begriff \u201eRassismus und Fremdenfeindlichkeit\u201c; er sagt, dass so etwas \u201eso gut wie sicher s\u00e4mtliche Mitglieder des Menschengeschlechts mehr als einmal in ihrem Leben begangen haben\u201c. Und er weist darauf hin, \u201edass die Grundlage jedes modernen Totalitarismus genau in der Kriminalisierung, soweit m\u00f6glich, s\u00e4mtlicher Untertanen besteht: wenn alle schuldig sind, k\u00f6nnen alle verurteilt werden. Wenn alle verurteilt werden k\u00f6nnen, l\u00e4sst sich jeder Dissident in jedem Augenblick zermalmen.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Trotz dieser gewaltigen \u00c4nderung und Bedrohung der bisherigen rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tze unseres Staates war und ist das den Medien in unserem Land kaum eine Zeile wert; sie scheint weithin ignoriert zu werden. Der Berichterstatter im Bundestag Siegfried Kauder sagte am 11.3.2004 im Bundestag: \u201eNicht alles, was aus Br\u00fcssel kommt, ist Gutes. Das was zum Europ\u00e4ischen Haftbefehl aus Br\u00fcssel kommt, ist nichts Gutes&#8230; Das europ\u00e4ische Recht ist nicht mit nationalem Recht abstimmbar. Aber wir befinden uns in einer schwierigen Situation. Der Rahmenbeschluss ist geltendes Recht. Der Bundesrepublik Deutschland bleibt gar nichts anderes \u00fcbrig, als diesen Rahmenbeschluss umzusetzen.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ebenfalls zun\u00e4chst wenig beachtet kam das Vorhaben des sogenannten Antidiskriminierungsgesetzes daher, das, wenn der bisher als Entwurf vorliegende Text Gesetz werden w\u00fcrde, ebenfalls eine gewaltige Wandlung unserer bisher freiheitlichen Rechtsordnung bringen w\u00fcrde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schon im Jahr 2002 schrieb Professor Dr. Johann Braun in der juristischen Fachzeitschrift Juristische Schulung \u00fcber einen \u201eDiskussionsentwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht\u201c einen Artikel unter der \u00dcberschrift: \u201e\u00dcbrigens \u2013 Deutschland wird wieder totalit\u00e4r\u201c . In der Einleitung zu diesem Artikel hei\u00dft es: \u201eDer Entwurf zielt darauf ab, die prinzipielle Trennung von Recht und Moral, die f\u00fcr den modernen Rechtsstaat grundlegend ist, gesetzlich aufzuheben und die B\u00fcrger im privaten Rechtsverkehr auf eine politisch verordnete Moral zu verpflichten.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Trennung oder Nichttrennung von Recht und Moral ist ja letztlich auch das Thema des \u201eFalls Buttiglione\u201c; Buttiglione vertritt diese Trennung, weil es sonst zu einem totalit\u00e4ren Staat kommt; in einem Europa ohne Gott h\u00e4tten da \u00fcberzeugte Christen zum Beispiel keinen Zugang zu einem politischen Amt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Professor Dr. Braun schreibt in jenem als Zwiegespr\u00e4ch gestalteten Artikel: \u201eDer totalit\u00e4re Staat ist ein Staat, der zwischen Privatem und \u00d6ffentlichem nicht mehr unterscheidet&#8230;, ein Staat, in dem es keine private, sondern nur noch eine \u00f6ffentliche Moral gibt. Ein Staat, in dem die offizielle Vorstellung vom richtigen Leben mit Rechtszwang gegen jedermann durchgesetzt wird. Erinnern Sie sich an die sozialistische Moral unseligen Angedenkens oder an die v\u00f6lkische? So ungef\u00e4hr. Eine Diktatur der Werte, wenn Sie so wollen.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Entwurf unserer Regierung zum Antidiskriminierungsgesetz geht auf die Richtlinie 2000\/43\/EG des Rates der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft vom 29.6.2000 zur\u00fcck. Er geht allerdings \u2013 Deutsche machen manches \u00fcbergr\u00fcndlich, besonders wenn\u2019s ideologisch wird \u2013 erheblich \u00fcber das hinaus, was von Europa her erwartet wird. Andererseits bef\u00fcrchtete Professor Dr. Braun schon damals in jenem Artikel (und er gibt in einer Fu\u00dfnote einen tats\u00e4chlichen Grund an, warum man das bef\u00fcrchten muss), dass der Rat der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft einer solchen deutschen Ausweitung der Antidiskriminierung folgen k\u00f6nnte; und europ\u00e4ische Richtlinien sind sogar gegen\u00fcber dem Grundgesetz unseres Staates h\u00f6herrangig, man kann sich zum Schutz also nicht auf unsere Verfassung berufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Professor Dr. Braun weist auch auf die ganz andersartige europ\u00e4ische Rechtsordnung hin: \u201eIn Br\u00fcssel ist noch nie zwischen Privatem und \u00d6ffentlichem unterschieden worden.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">W\u00e4hrend die Grundrechte unseres deutschen Grundgesetzes in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat waren und so auch Freiheitsrechte f\u00fcr den Einzelnen, verpflichten die Vorgaben des vorgesehenen Antidiskriminierungsgesetzes sogar den Einzelnen bis in die Vertragsschlie\u00dfung hinein. Will jemand eine Wohnung vermieten, hatte er bisher gro\u00dfe Freiheit, auch nach seinem pers\u00f6nlichen Vorteil und nach seinen Werten zu entscheiden. Ein familienfreundlicher Mensch konnte sagen: Ich vermiete an eine kinderreiche Familie, ich m\u00f6chte diese unterst\u00fctzen. Ein Christ konnte sagen: Mir ist es wichtig, Glaubensgeschwistern Gutes zu tun und sie in meine Hausgemeinschaft aufzunehmen, dass wir auch Glaubensgemeinschaft pflegen k\u00f6nnen. Ein alte Frau k\u00f6nnte sagen: Ich m\u00f6chte eine Frau im Haus, und sie sollte ein Mensch meines Vertrauens sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn das Antidiskriminierungsgesetz in der vorgesehenen Form kommt, wird es hier sehr gef\u00e4hrlich: Wer von einem Vermieter abgelehnt wird, kann gegen diesen klagen. Dieser k\u00f6nnte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und dazu noch zu Schadensersatzleistung an den abgelehnten Bewerber verpflichtet werden; dazu k\u00f6nnte der im Sinn dieses Gesetzes Diskriminierte nicht nur f\u00fcr materiellen Schaden, sondern auch wegen Nichtverm\u00f6gensschadens eine \u201ebillige\u201c Entsch\u00e4digung in Geld verlangen; eine Begrenzung nach oben ist nicht eingebaut. Wenn man sich nicht selber wirtschaftlich ruinieren will, verzichtet man also am besten auf Vermietung \u2013 wenn man es sich leisten kann, oder aber man vermietet nicht an eine Familie oder an Glaubensgenossen, sondern an homophil Lebende und an Ausl\u00e4nder einer anderen Religion. Au\u00dfer Geldgr\u00fcnden \u2013 dass der andere entsprechend reich ist, dass ich damit rechnen kann, dass er seine Miete zahlt und auch dazu bereit ist, sind alle Gr\u00fcnde f\u00fcr oder gegen eine Vermietung gef\u00e4hrlich. Man darf also m\u00f6glichst keine Werte haben und diese durch sein praktisches Leben unterst\u00fctzen, au\u00dfer den Gott Geld. Professor Dr. Braun: \u201eWenn Sie als Vermieter z. B. einem Orientalen eine Absage erteilen, weil Sie nicht das Risiko eingehen wollen, an einen \u201aSchl\u00e4fer\u2019 zu geraten, sind Sie schon dran. Oder wenn Sie per Annonce einen Klavierlehrer f\u00fcr Ihre j\u00fcngste Tochter suchen, d\u00fcrfen Sie einen P\u00e4dophilen wegen seiner Veranlagung nicht mehr ablehnen.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Schlimmste ist dabei noch eine Neuigkeit in unserem Rechtssystem: Die Beweislastumkehr. Nicht dem Vermieter usw. muss nachgewiesen werden, dass er den anderen wegen dessen \u201ea) ethnischen Abstammung, Herkunft oder Zugeh\u00f6rigkeit, Hautfarbe, Nationalit\u00e4t, religi\u00f6sen Anschauungen oder b) sexuellen Identit\u00e4t oder c) Behinderung\u201c abgelehnt hat, sondern er der gerichtlich Angegriffene muss selbst nachweisen, dass er nicht deshalb einen andern genommen hat! (Nun wenn solch eine Ber\u00fccksichtigung \u201eunverzichtbar geboten ist\u201c, darf sie geschehen. Aber was bedeutet dieser sehr unklare Ausdruck?) Wie sollte man das aber nachweisen k\u00f6nnen? Professor Dr. Braun in jenem Artikel: \u201eIn gut informierten Kreisen kursiert bereits ein Witz: \u201aEin Farbiger, ein T\u00fcrke, ein Homosexueller, ein Behinderter und eine Familie mit drei Kindern bewerben sich um eine Wohnung. Wen darf der Vermieter ablehnen, ohne gegen das Antidiskriminierungsgesetz zu versto\u00dfen? Nur die Familie mit den Kindern.\u2019 Die meisten sind freilich schwer von Begriff und sehen nicht, dass hier ein neuer K\u00e4fig f\u00fcr die Freiheit geschmiedet wird.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu der Beweislastumkehr kommt noch eine weitere Erleichterung f\u00fcr die sich diskriminiert F\u00fchlenden. Wer sich benachteiligt f\u00fchlt, darf Interessenverb\u00e4nde solcher Gruppen beauftragen, seine Rechte und Anspr\u00fcche gerichtlich und au\u00dfergerichtlich geltend zu machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Werden auf diese Weise juristisch angegangene Vermieter sich gegen solche spezialisierten Verb\u00e4nde wehren k\u00f6nnen? K\u00f6nnen sie entsprechende Anw\u00e4lte bezahlen?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Warum l\u00e4uft gegen diese Absichten nicht eine ganze Gesellschaft Sturm? Ist es die Angst, in eine bestimmte Ecke gestellt zu werden oder &#8211; wie es weithin in der postmodernen Gesellschaft hoff\u00e4hig geworden ist &#8211; mit Totschlagworten mundtot gemacht zu werden?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Noch ist es m\u00f6glich, sich zu \u00e4u\u00dfern! Wer wei\u00df, wie lang? Professor Dr. Braun: \u201eNoch darf man diese ganze Antidiskriminierungswut in aller \u00d6ffentlichkeit als totalit\u00e4r bezeichnen. Dabei br\u00e4uchte man nur den Medien zu untersagen, Diskriminierungen gutzuhei\u00dfen und Diskriminierungsverbote zu kritisieren, dann w\u00e4re der Kreis geschlossen.\u201c Und er weist darauf hin, dass in anderen Staaten \u201ebereits einiges in dieser Hinsicht gelaufen\u201c sei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um was es letztlich geht, brachte J\u00fcrgen Offenbach in einem Leitartikel in der Leonberger Kreiszeitung vom 29.1.2005 auf den Punkt: \u201eDurch das neue Antidiskriminierungsgesetz, das Ende voriger Woche in erster Lesung durch den Bundestag ging, soll die rot-gr\u00fcne Ideologie von heute nun auf eine breite gesellschaftliche Grundlage gestellt werden. Die Koalition will das Gesetz, indem sie weit \u00fcber die EU-Vorgaben hinausgeht, zu einem \u201aMeilenstein rot-gr\u00fcner Gesellschaftspolitik\u2019 formen&#8230; Was bleibt jener vom Antidiskriminierungsgesetz nicht gesch\u00fctzten Minderheit, die diesem rot-gr\u00fcnen geistigen Umerziehungsmodell (wie wir es aus der DDR kennen) nicht konform geht?&#8230; Am Ende wird auch dieser rot-gr\u00fcne Schuss nach hinten losgehen&#8230; Aber das Gros der Deutschen nimmt das gelassen \u2013 sagt die Regierung. Und kann es beweisen: Die Umfragewerte f\u00fcr Rot-Gr\u00fcn werden von Monat f\u00fcr Monat besser.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Antidiskriminierung oder Schritt zum Totalitarismus? 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