{"id":2015,"date":"2007-09-17T11:07:02","date_gmt":"2007-09-17T09:07:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=2015"},"modified":"2009-09-05T22:34:28","modified_gmt":"2009-09-05T20:34:28","slug":"strafe-fur-abweichende-meinung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=2015","title":{"rendered":"Strafe f\u00fcr abweichende Meinung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Robert von Lucius<br \/>\nStrafe f\u00fcr abweichende Meinung. Der Fall K\u00e4\u00dfmann und der Fall F\u00fchrer: Die evangelische Kirche bewegt ein Streit \u00fcber eine Amtsenthebung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">HANNOVER, 16. September. Ein Streit \u00fcber die Amtsenthebung eines Geistlichen in B\u00fcckeburg bewegt derzeit die evangelische Kirche: Landeskirchen und Kirchen\u00e4mter schauen mit Spannung auf den Ausgang eines Machtkampfs, bei dem es nicht nur um Rechthaberei unter zwei M\u00e4nnern oder um unterschiedliche theologische Positionen geht. Im &#8222;Fall F\u00fchrer&#8220; stellt sich vielmehr die Frage, ob sich leitende Geistliche k\u00fcnftig h\u00fcten m\u00fcssen, ihre theologisch begr\u00fcndete Meinung innerkirchlich oder \u00f6ffentlich zu \u00e4u\u00dfern, und es geht darum, ob politische Korrektheit in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vonn\u00f6ten ist.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Einen vergleichbaren Fall habe es, berichtet einer der einflu\u00dfreichsten deutschen Staatskirchenrechtler in der EKD, noch nicht gegeben. Die Evangelische Landeskirche Schaumburg-Lippe hatte ihren obersten Theologen, Werner F\u00fchrer, im Juni seines Amtes enthoben, weil er der hannoverschen Landesbisch\u00f6fin Margot K\u00e4\u00dfmann nach ihrer Scheidung einen R\u00fccktritt nahelegte. Oberkirchenrat F\u00fchrer vertritt in vielen Fragen Minderheitenpositionen, versucht diese aber mit seiner Deutung lutherischen Glaubens zu belegen. Sein Zerw\u00fcrfnis mit Landesbischof Johannesdotter, dessen Stellvertreter er ist (oder je nach Ausgang des Machtkampfs war), ist offenbar tief. Es ging bis hin zum Streit dar\u00fcber, wer denn die Briefe im Landeskirchenamt zuerst lesen d\u00fcrfe.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Anlass zum Streit: Als K\u00e4\u00dfmann als erste amtierende Bisch\u00f6fin ihre Scheidung ank\u00fcndigte, hatte sie erwogen, ihr Amt niederzulegen, sich aber dagegen entschieden. Das respektierten andere Kirchen, zumindest schwiegen sie &#8211; mit der Ausnahme von F\u00fchrer. Zudem warf er, falsch informiert, ihr berechnendes Verhalten vor und entschuldigte sich daf\u00fcr sp\u00e4ter. K\u00e4\u00dfmann akzeptierte das und hoffte, damit werde dieser Vorfall vergessen. Die Landeskirche Schaumburg-Lippe aber wollte das nicht auf sich beruhen lassen oder sah eine scheinbar g\u00fcnstige Gelegenheit, einen manchen unliebsamen Kirchenmann aus seinem Amt zu dr\u00e4ngen. Damit erst wurde die breitere Aufmerksamkeit auf &#8222;den Fall F\u00fchrer&#8220; und auch auf den Fall K\u00e4\u00dfmann gelenkt. Ihr ist die vermeintliche Solidarit\u00e4t der kleinen Nachbarkirche h\u00f6chst unlieb.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese enthob F\u00fchrer seines Amtes. Er klagte dagegen und bekam am 1. August vom Rechtshof der Konf\u00f6deration evangelischer Kirchen in Niedersachsen recht. Er habe sich zwar fehlerhaft verhalten, seine Entlassung aber sei unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und damit rechtswidrig, entschied die Richterin und sagte vorahnend, eine Versetzung in den Wartestand w\u00e4re erst recht rechtswidrig. Die Landeskirche hob zwar vier Tage nach dem Urteil F\u00fchrers Suspendierung auf, verweigert ihm aber trotz des eindeutigen innerkirchlichen Gerichtsspruchs weiterhin den Zugang zu seinem Arbeitszimmer. Sie erw\u00e4gt derzeit f\u00fcr den 58 Jahre alten F\u00fchrer den Wartestand &#8211; ein vorzeitiger Ruhestand mit anderem Namen. In den n\u00e4chsten Tagen will sie entscheiden. Damit reagierte sie auf einen Fehler F\u00fchrers mit einem noch weit gr\u00f6\u00dferen, sagen Kirchenrechtler. Der Anwalt F\u00fchrers hat eine Klage auch dagegen angek\u00fcndigt &#8211; angemessen als Disziplinarstrafe w\u00e4re nur eine R\u00fcge, eine Geldbu\u00dfe oder eine Gehaltsk\u00fcrzung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Niemand will sich derzeit \u00f6ffentlich \u00e4u\u00dfern. F\u00fchrer erlaubt seinem Anwalt nicht, das Urteil dieser Zeitung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Landeskirche hat in keiner Presseerkl\u00e4rung die Suspendierung ihres zweiten Mannes gemeldet, wiewohl dadurch die anfangs drei Personen umfassende Kirchenleitung derzeit nur aus einer Person, dem Bischof, besteht. Die viertelj\u00e4hrliche Kirchenzeitschrift bildet zwar in fast jedem Heft den Bischof ab und andere kirchliche Mitarbeiter, meidet aber dessen Stellvertreter. Ein Schleier des Schweigens und Unwohlseins begleitet den &#8222;Fall F\u00fchrer&#8220; auf allen Seiten. Er sei ein Alarmsignal f\u00fcr die Kirche, sagt ein Pfarrer, der bereit ist zu sprechen (er ist im Ruhestand).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Zwist kann sich, wenn die Landeskirche das Urteil weiterhin nicht beachtet, ausweiten zu einer Debatte \u00fcber kirchliche Gerichtsbarkeit und Strukturen und die Rolle und \u00dcberlebensberechtigung kleiner Landeskirchen. In einer gr\u00f6\u00dferen Landeskirche mit juristischem Sachverstand h\u00e4tte das, so glauben Kirchenrechtler, nicht geschehen k\u00f6nnen. Die Landeskirche Schaumburg-Lippe aber umfa\u00dft nur 22 Gemeinden in der Grenzregion zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Mit 67 000 Gemeindemitgliedern ist sie neben der Landeskirche Anhalt die weitaus kleinste der 23 Gliedkirchen der EKD. Die Landeskirche Hannover &#8211; bei der Wahl zu ihrem Vorsitz war 1999 pikanterweise Johannesdotter ein Gegenkandidat zu Frau K\u00e4\u00dfmann &#8211; ist mit 3,1 Millionen Mitgliedern f\u00fcnfzigmal so gro\u00df wie Schaumburg-Lippe, das trotz des Zusammenschlusses von viel gr\u00f6\u00dferen Landeskirchen auf seiner Selbst\u00e4ndigkeit beharrt. Allein der Stadtkirchenverband Hannover ist viermal so gro\u00df wie die Landeskirche im S\u00fcden, die stets Sonderwege ging &#8211; so lehnte sie jahrzehntelang eine Ordination von Frauen ab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Quelle: F.A.Z., 17.09.2007, Nr. 216 \/ Seite 4<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Robert von Lucius Strafe f\u00fcr abweichende Meinung. Der Fall K\u00e4\u00dfmann und der Fall F\u00fchrer: Die evangelische Kirche bewegt ein Streit \u00fcber eine Amtsenthebung HANNOVER, 16. September. 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