{"id":20116,"date":"2023-07-03T13:21:50","date_gmt":"2023-07-03T11:21:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=20116"},"modified":"2023-07-03T13:22:53","modified_gmt":"2023-07-03T11:22:53","slug":"cdl-gesetzentwurf-geht-in-die-falsche-richtung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=20116","title":{"rendered":"CDL: Gesetzentwurf geht in die falsche Richtung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><em>Die beiden Abgeordnetengruppen um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate K\u00fcnast (B90\/Gr\u00fcne) haben in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidbeihilfe sowie einen Entschlie\u00dfungsantrag zur Suizidpr\u00e4vention vorgestellt. F\u00fcr die Christdemokraten f\u00fcr das Leben e. V. (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, dazu Stellung:<\/em><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eAus Sicht der CDL geht auch der neu aufgesetzte Gesetzentwurf der Gruppe Helling-Plahr und K\u00fcnast komplett in die falsche Richtung. Leider gehen die Verfasser von einigen nicht korrekten Grundannahmen aus. So wird immer wieder die freiverantwortliche Entscheidung zum Suizid im Entwurf betont. L\u00e4ngst ist aber das Konstrukt der freiverantwortlichen, \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum festen Entscheidung zum Suizid in der Fachliteratur widerlegt. In der Realit\u00e4t resultieren \u00fcber 90 Prozent der Suizidw\u00fcnsche aus psychischen Erkrankungen, wie etwa unbehandelten Depressionen. Hier lediglich ein Beratungsgespr\u00e4ch anzubieten, \u00fcber dessen konkrete Ausgestaltung nur bekannt ist, dass es \u201eergebnisoffen\u201c sein soll, ist h\u00f6chst problematisch.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr den Menschen mit Suizidwunsch ist entscheidend, wie sein Gegen\u00fcber, dem er seine scheinbar ausweglose Situation schildert, auf seinen Wunsch und seine Notlage reagiert. Er soll sich einer fremden Person in dem Beratungsgespr\u00e4ch \u00f6ffnen und Vertrauen fassen, um Interventionsm\u00f6glichkeiten \u00fcberhaupt zu diskutieren. Suizidw\u00fcnsche sind ambivalent. Die Betroffenen wollen in der Regel unter den derzeitigen Umst\u00e4nden nicht weiterleben. Der Lebenswille kann allerdings zur\u00fcckkehren, wenn die Situation sich ver\u00e4ndert. Oft werden in dieser Phase der Ambivalenz von sich aus Hilfsangebote (wie der Hausarzt und Telefonangebote) aufgesucht. Erlebnisberichten z.B. aus Hospizen kann man das immer wieder entnehmen. Dies zeigt, wie wichtig permanente therapeutische Angebote und Begleitungen sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wohin die Ma\u00dfgabe einer \u201eergebnisoffenen\u201c und \u201enicht bevormundenden\u201c Beratung f\u00fchrt, kann man seit Jahren bei der Schwangerschaftskonfliktberatung beobachten, die im Gegensatz zur \u201eSuizidberatung\u201c laut Gesetz ausdr\u00fccklich auch noch auf das Leben hin ausgerichtet sein soll. Hier hat sich die \u201elebensbejahende\u201c Beratung durch die Forderung nach Ergebnisoffenheit in viel zu vielen F\u00e4llen in eine \u201eneutrale\u201c Beratung gewandelt. Und es steht nach Ansicht der CDL zu bef\u00fcrchten, dass es im Fall der Suizidbeihilfe nicht anders sein wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es stellt sich zugleich die Frage, welches geschulte Fachpersonal die Beratung machen soll? Wer kann und will immer wieder erleben, dass die eigenen Bem\u00fchungen um das Leben eines Menschen scheitern, man aber durch die Scheinausstellung an der Selbstt\u00f6tung oder dem assistierten Suizid dieses Menschen mitwirken soll, zu dem man versucht hat eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, weil man eine gesetzliche Bestimmung erf\u00fcllen sollt? Wie will der Staat ein solches Beratungssystem ambulant oder station\u00e4r gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnen? Eine St\u00e4rkung der Palliativversorgung und der Suizidpr\u00e4vention w\u00e4re daher \u00e4u\u00dferst begr\u00fc\u00dfenswert. Darauf sollten sich alle F\u00f6rderungsma\u00dfnahmen des Staates konzentrieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sowohl der Gesetzentwurf als auch der Entschlie\u00dfungsantrag nehmen wiederholt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Bezug. Dabei ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus Sicht der CDL fehlgeleitet, da es die Autonomie des Menschen zum Ma\u00df aller Dinge erhebt und wesentliche Faktoren des menschlichen Lebens und des Menschen als Teil der Gesellschaft ausblendet. In fr\u00fcheren Entscheidungen hat das H\u00f6chstgericht den Menschen als \u201enicht isoliertes und selbstherrliches\u201c, sondern als \u201egemeinschaftsbezogenes und gemeinschaftsgebundenes Individuum\u201c definiert, dessen Handlungsfreiheit \u201enicht prinzipiell unbegrenzt sein kann\u201c, sondern vielmehr der Einzelne sich \u201ediejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen\u201c muss, \u201edie der Gesetzgeber zur Pflege und F\u00f6rderung des sozialen Zusammenlebens \u2026 zieht\u201c. (vgl. BVerfGE 33, 303 ff.).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dem widerspricht im \u00dcbrigen auch die Aussage in Entwurf und Entschlie\u00dfungsantrag, dass der Suizid von der Gesellschaft zu respektieren und dementsprechend zu entstigmatisieren sei. Eine echte Pr\u00e4vention, die sich tats\u00e4chlich am Wertesystem unserer Gesellschaft orientiert, in dem das T\u00f6tungsverbot doch ein wesentlicher Bestandteil ist, muss dazu aufrufen, nicht den Suizid zu entstigmatisieren und damit als normale medizinische Leistung oder legitime Behandlungsalternative erscheinen zu lassen, sie muss im Gegenteil darauf hinwirken, Krankheit, Schw\u00e4che und Alter im Allgemeinen, aber auch psychische Erkrankungen und daraus resultierende Suizidw\u00fcnsche zu entstigmatisieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn eine humane Gesellschaft, zu deren Grundwerten gerade auch das T\u00f6tungsverbot geh\u00f6rte, den Suizid \u201erespektiert\u201c und als \u201enormale\u201c Option zur L\u00f6sung von (gesundheitlichen) Notlagen ansieht, dann hat sie versagt. Zum Humanismus geh\u00f6rt auch, dass dem Menschen in seiner Not geholfen wird, auch wenn er diese Entscheidung in seiner subjektiven Notlage nicht mehr selbst treffen kann.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Christdemokraten f\u00fcr das Leben, 28.6.2023<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><strong>Weitere Informationen:<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><a href=\"https:\/\/cdl-online.net\/bvl-der-assistierte-suizid-bietet-keine-lsung-sondern-verstrkt-den-druck\/1356\">BVL: Der assistierte Suizid bietet keine L\u00f6sung, sondern verst\u00e4rkt den Druck<\/a><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>CDL-Meldung 14.06.23<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die beiden Abgeordnetengruppen um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate K\u00fcnast (B90\/Gr\u00fcne) haben in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidbeihilfe sowie einen Entschlie\u00dfungsantrag zur Suizidpr\u00e4vention vorgestellt. 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