{"id":19033,"date":"2022-07-07T09:44:55","date_gmt":"2022-07-07T07:44:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=19033"},"modified":"2022-07-07T09:44:55","modified_gmt":"2022-07-07T07:44:55","slug":"recht-auf-abtreibung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=19033","title":{"rendered":"Recht auf Abtreibung?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Neuerdings werden ein \u201eRecht auf Abtreibung\u201c und die Werbung f\u00fcr Abtreibung verst\u00e4rkt propagiert. So soll im Folgenden versucht werden, den Sachzusammenhang in m\u00f6glichst klarer Logik zusammenzustellen. Das Argument der Vertreter eines \u201eRechtes auf Abtreibung\u201c besteht in dem Dreischritt: <strong>1.)<\/strong> Aufgrund seines naturgegebenen Rechtes auf Selbstbestimmung hat der Mensch die Vollmacht, \u00fcber seinen K\u00f6rper frei zu verf\u00fcgen. <strong>2.)<\/strong> Die befruchtete Eizelle bzw. der F\u00f6tus oder Embryo ist ein Teil des K\u00f6rpers der Mutter. <strong>3.)<\/strong> Also darf der Mensch frei \u00fcber die befruchtete Eizelle \/ den F\u00f6tus verf\u00fcgen, d. h. auch abtreiben\u00a0 (vgl. den Slogan: \u201eMein Bauch geh\u00f6rt mir!\u201c). Zum Beispiel forderten die Jusos (=Jungsozialisten) auf ihrem Bundeskongre\u00df Anfang Dezember 2018 in D\u00fcsseldorf eine straf-freie und von den Krankenkassen bezahlte (!) Abtreibungsm\u00f6glichkeit <em>bis zur Geburt des Kindes<\/em>, denn: \u201eDas Recht auf k\u00f6rpertliche und reproduktive Selbstbestimmung stellt f\u00fcr uns ein zentrales Menschenrecht dar\u201c.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><u>Problematisierung von 1:<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Voraussetzung ist der Beweis f\u00fcr die Nicht-Existenz eines Sch\u00f6pfergottes als h\u00f6chsten Tr\u00e4gers und Eigent\u00fcmers des menschlichen Daseins, dem gegen\u00fcber der Mensch verantwortlich w\u00e4re und in dessen Rechte\u00a0 er bei einer beliebigen Verf\u00fcgung \u00fcber sich selbst\u00a0 eingreifen w\u00fcrde. Sich bis zum Beweis des Gegenteils auf den Standpunkt des Atheismus zu stellen, w\u00e4re keineswegs ausreichend. Man verhielte sich dann \u00e4hnlich wie jemand, der f\u00fcr einen Gegenstand nicht unmittelbar einen Eigent\u00fcmer wahrnimmt und deshalb davon ausgeht, der betreffende Gegenstand w\u00fcrde niemandem geh\u00f6ren und er k\u00f6nne frei \u00fcber ihn verf\u00fcgen. Nein, er h\u00e4tte vielmehr die Pflicht einer genauen Nachpr\u00fcfung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im gegebenen Falle kann man sogar davon ausgehen, da\u00df die Existenz Gottes durch philosophische Argumente aufweisbar ist, wenn man auf das <em>Sein<\/em> der Welt blickt. Denn die Existenz, die die Welt in \u201eZu-kunft\u201c\u00a0 hat, kommt (wie das Wort schon sagt)\u00a0 erst noch auf sie zu \u2013 nicht aus nichts, sondern aus einem Seinsgrund. In diesem mu\u00df alles, was im Laufe der Evolution in der Welt auftaucht und somit von ihm herkommt, in irgendeiner Weise \u201evoraus\u201c-enthalten sein \u2013 also Energie, Leben, Bewu\u00dftsein, Personalit\u00e4t. Damit kommen philosophisch Grundelemente eines Begriffs Gottes in den Blick, wie er in den Religionen Judentum, Christentum und Islam weiter ausgepr\u00e4gt ist. Als Quelle und Tr\u00e4ger des Seins des Menschen\u00a0 kommt ihm insbesondere auch das Verf\u00fcgungsrecht \u00fcber sein Leben zu.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><u>Problematisierung von 2;\u00a0 das Prinzip der individuellen Entwicklung:<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie die Untersuchungen von Blechschmidt u. a. gezeigt haben, ist die Entwicklung des Embryos ein ziel-gerichteter Proze\u00df, der sich nicht als Glied der morphologischen und physiologischen Konstitution des K\u00f6rpers der Mutter darstellt. Mit der Verschmelzung der m\u00e4nnlichen Samen- und der weiblichen Eizelle, also mit der Befruchtung, sind alle Bedingungen geschaffen, die zur Entwicklung bis zum ausgewachsenen Menschen bef\u00e4higen. Die im Chromosomensatz gegebene Erbstruktur, der \u201egenetische Code\u201c, enth\u00e4lt bereits s\u00e4mtliche Informationen, die f\u00fcr die Steuerung des Entwicklungsgeschehens bis zum vollausgereiften Erwachsenenstadium notwendig sind. Daaher legt sich der Schlu\u00df nahe: Der \u201egenetische Code\u201c repr\u00e4sentiert\u00a0 schon den ganzen Menschen \u201eim Keime\u201c; er enth\u00e4lt das den gesamten Werdeproze\u00df steuernde \u201eFormprinzip\u201c. Da die Zellteilung und Embryonalentwicklung von Anfang an so erfolgt, da\u00df die Ausbildung von geist-geeigneten Organen und Funktionen (Gro\u00dfhirn, menschliche Hand, aufrechter Gang) m\u00f6glich wird, ja, der gesamte Proze\u00df <em>von Anfang an <\/em>auf deren Ausbildung ausgerichtet ist, so mu\u00df das auf Geist-eignung und Geist-funktion hinformende Prinzip <em>von Anfang an <\/em>enthalten sein. Der Geist dr\u00fcckt sich schon von Anfang an\u00a0 formend und steuend aus, er ist schon wirkend und daher wirk-lich da.\u00a0 Das Subjekt geistiger T\u00e4tigkeiten (also das Subjekt einer \u201egeistigen Natur\u201c)\u00a0 bezeichnet man nun als \u201ePerson\u201c. So folgt: Bei der individuellen Entwicklung handelt sich von der Befruchtung an um eine neue menschliche Person!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach der Befruchtung kommt von au\u00dfen (etwa aus dem Organismus der werdenden Mutter) kein weiteres, die Form des Lebewesens begr\u00fcndendes Prinzip hinzu; alle weiteren Einfl\u00fcsse der biologischen Umgebung, die die Ein-nistung (=\u201eNidation\u201c) in der Uterusschleimhaut, die Ausbildung der Gro\u00dfhirnanlage und schlie\u00dflich die Geburt erm\u00f6glichen, sind nur \u00e4u\u00dfere Bedingungen der Entwicklung, konstituieren oder ver\u00e4ndern aber nicht das im\u00a0 \u201egenetischen Code\u201c zum Ausdruck kommende \u201einnere Wesen\u201c des sich Entwickelnden selbst.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist also grundlegend zu unterscheiden zwischen dem Mensch-sein selbst und seinem Entwicklungsgrad (zwischen dem, \u201ewas\u201c der Mensch ist, und der Weise, \u201ewie\u201c\u00a0 er das ist, was er ist bzw. wie er in Erscheinung tritt); so ist der befruchteten Einzelle schon das ganze Mensch-sein zuzusprechen \u2013 aber in einem erst minimalen Grad, das so mit den Sinnen noch nicht wahrnehmbar, sondern nur mit dem Verstand erschlie\u00dfbar ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bedeutet dies, da\u00df es sich bei der\u00a0 Abtreibung von der Befruchtung an im Prinzip um die T\u00f6tung einer\u00a0 menschlichen Person\u00a0 handelt ?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dazu ist anzumerken, da\u00df nicht jede Befruchtung gelingt, sondern vielfach nur der \u00e4u\u00dfere Schein einer Befruchtung vorliegt. Von einem Erfolg l\u00e4\u00dft sich eindeutig erst aufgrund der nachfolgenden Entwicklung zum Embryo sprechen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Entwicklung kann aber erst einsetzen, wenn sich die befruchtete Eizelle in der Gef\u00e4\u00dfwand der Geb\u00e4rmutter eingenistet hat, was\u00a0 in der Regel in der 2. H\u00e4lfte der 2.\u00a0 Woche der Fall ist. Bis dahin kann eine Zellteilung im Sinne einer Zwillings- oder Mehrlingsbildung stattfinden, so da\u00df auch die Individualit\u00e4t noch nicht augenf\u00e4llig feststeht. (\u00dcber sie kann aber dennoch &#8211; zun\u00e4chst unerkennbar &#8211; entschieden sein, was den Grund daf\u00fcr darstellt, da\u00df\u00a0 bestimmte Eizellen sich entsprechend teilen, andere aber nicht).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ebenso kann die Entwicklung der Personalit\u00e4t nicht beginnen, so lange die biologische Voraussetzung\u00a0 der geistigen T\u00e4tigkeit fehlt, n\u00e4mlich das Gro\u00dfhirn, dessen\u00a0 morphologische Bildung in der Grund-anlage nicht vor der 3. Woche (ca. 15. Tag nach der Befruchtung) beginnt und im Wesentlichen mit dem 40. Tag abgeschlossen ist. Auch hier darf aus der Nicht-Wahrnehmbarkeit der Personalit\u00e4t nicht auf deren Nicht-Existenz geschlossen werden; denn, wie oben gezeigt, ihre wirksame Existenz ist die Grundlage f\u00fcr ihre Entwicklung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><u>Geschichte und Indikationen der Abtreibung.<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unter \u201eAbtreibung\u201c ist die T\u00f6tung der befruchteten Eizelle bzw. des Embryos zu verstehen. Sie hat in der BRD eine bestimmte Geschichte. Dabei ist stets das Problem:\u00a0 Kann \u2013 und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen &#8211; die Vernichtung eines Menschenlebens ethisch gerechtfertigt erscheinen, nachdem das \u201eRecht auf Leben\u201c doch zu den \u201eGrundrechten\u201c eines jeden Menschen geh\u00f6rt? Dazu kommt: Wenn die passive Zulassung oder die aktive Zuf\u00fcgung eines \u00dcbels das Gemeinwohl betrifft, f\u00fcr dessen Schutz der Staat zust\u00e4ndig ist, so ist dieser zur Erlassung entsprechender Gesetze und zur Sorge um ihre Einhaltung durch\u00a0 Bestrafung von Zuwiderhandelnden berechtigt bzw. verpflichtet. Davon ist besonders auch die Abtreibung betroffen. Die Frage ihres gesetzlichen Verbotes oder Geschehenlassens durchl\u00e4uft in der BRD verschiedene Etappen:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li><em> Etappe: Prinzipielles Verbot.<\/em> \u00a7 218 StGB vom 18. Mai 1871 (RGBl. S. 127) stellt Abtreibung schlechthin unter Strafe. Dabei mag teilweise auch die bei vielen vorliegende religi\u00f6se \u00dcberzeugung eine Rolle gespielt haben, da\u00df nur Gott, aber nicht dem Menschen ein Verf\u00fcgungsrecht \u00fcber sein Leben zukommt (vgl. die obige Argumentation). Allerdings ist ein Sonderfall gegeben, wenn das ungeborene Kind das Leben der Mutter direkt bedroht (= <em>\u201emedizinische Indikation\u201c).<\/em> Dann wird eine Abtreibung zwar nicht f\u00fcr gerechtfertigt erkl\u00e4rt, wohl aber auf eine strafrechtliche Verfolgung verzichtet.<\/li>\n<li><em> Etappe: Einf\u00fchrung der sog. \u201eFristenl\u00f6sung\u201c.<\/em> Am 18. Juni 1974 wurde vom Deutschen Bundestag eine Abtreibung innerhalb der ersten 3 Monate f\u00fcr straf-frei erkl\u00e4rt. Diese Phase wurde durch den Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 (BGBl. I,625) beendet, das die Fristenl\u00f6sung f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rte: Sie \u201elasse Ausnahmen von der Strafbarkeit der Abtreibung auch dann zu, wenn keine Gr\u00fcnde vorliegen, die vor der Wertordnung des Grundgesetzes Bestand haben\u201c. Dabei f\u00e4llt fundamental ins Gewicht der Art. 1 des Grundgesetzes (vom 23. Mai 1949), der\u00a0 lautet: \u201eDie W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar\u201c. Zur Begr\u00fcndung wird vielfach darauf hingewiesen, da\u00df der Mensch \u201eEbenbild Gottes\u201c sei (vgl. die oben unter \u201eProblematisierung von\u00a0 1\u201c\u00a0 gegebene\u00a0 Argumentation).<\/li>\n<li><em> Etappe: Liberalisierung der Abtreibung. A<\/em>m 18. Mai 1976 erhielt der \u00a7 218\u00a0 StGB vom Deutschen Bundestag eine neue Fassung. Danach ist Abtreibung von vornherein straf-frei, wenn eine der folgenden 4 \u201eIndikationen\u201c vorliegt:\n<p>a) Durch die Schwangerschaft bedingte Gef\u00e4hrdung des Lebens der Mutter; dieses umfa\u00dft auch die physische und psychische Gesundheit (= <em>\u201eerweiterte medizinische Indikation\u201c)<\/em>. Eine verwandte Situation kann vorliegen, wenn die Schwangere \u201efast noch ein Kind\u201c (d. h. unter 16 Jahre alt) ist und so die psychischen Voraussetzungen zur Mutterschaft nicht besitzt (= <em>\u201ekindliche Indikation &#8211; bei der Mutter\u201c).<br \/>\n<\/em><br \/>\nb) Gef\u00e4hrdung bzw. schwere Beeintr\u00e4chtigung des Lebens des Kindes, auch durch k\u00f6rperliche Mi\u00dfbildungen; mit umfa\u00dft ist auch die psychisch-geistige Komponente (= \u201e<em>kindliche Indikation \u2013 im eigentlichen Sinne\u201c, <\/em>in der auch die <em>\u201eeugenische Indikation\u201c <\/em>enthalten ist, die sich auf zu erwartende schwere Erbsch\u00e4den bezieht).<\/p>\n<p>c) Schwere Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechtes und damit der personalen Integrit\u00e4t der Frau (z. B. durch Vergewaltigung), wobei der Umstand ins Gewicht f\u00e4llt, da\u00df die Mutter durch die Existenz des Kindes st\u00e4ndig an den Vorgang erinnert wird (= <em>\u201ekriminologische Indikation\u201c<\/em>, manchmal auch mi\u00dfverst\u00e4ndlich als <em>\u201eethische Indikation\u201c <\/em>bezeichnet).<\/p>\n<p>d) <em>Notlage der Mutter,<\/em> die sich sowohl auf ihre innere k\u00f6rperliche und seelisch-geistige Gesundheit beziehen kann (= \u201e<em>noch mehr erweiterte medizinische Indikation\u201c) <\/em>als auch auf ihre \u00e4u\u00dfere Lage in der Gesellschaft (= vielfach als <em>\u201esoziale Indikation\u201c <\/em>bezeichnet). Diese umfa\u00dft die sog.<em> \u201esozial-psychologische\u201c <\/em>und die<em> \u201esozial-wirtschaftliche Indikation\u201c.\u00a0 <\/em>Die erstere meint eine \u201enicht zumutbare\u201c psychische Belastung, indem die Mutter z. B. in ihrer Berufsausbildung behindert oder durch moralische Vorurteile von ihrer Familie und der Gesellschaft abgelehnt w\u00fcrde. Die letztere meint \u201eunzumutbare\u201c wirtschaftliche Nachteile, die der Mutter durch die Geburt entst\u00fcnden. Besonders diese letztere \u201e<em>Notlage-Indikation\u201c<\/em> erscheint infolge ihrer relativen Unbestimmtheit sehr weit auslegbar und dehnbar.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><u>Zur\u00a0 ethischen\u00a0 Beurteilung.<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><em>Die kritisierbare Tendenz der dargestellten rechtsgeschichtlichen Entwicklung<\/em><\/strong> liegt darin, da\u00df sie das \u201ePers\u00f6nlichkeitsrecht\u201c der Mutter dem \u201eLebensrecht\u201c des Kindes \u00fcberordnet und das Leben des Menschen nicht mehr unbedingt achtet, sondern als Mittel gewissen Zwecken dienstbar macht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">An krassesten d\u00fcrfte dies bei der <em>\u201eFristenl\u00f6sung\u201c <\/em>und der<em> \u201eNotlage-Indikation\u201c <\/em>hervortreten. Nicht nur die physische und psychische Gesundheit, sondern auch eine wirtschaftlich befriedigende Lebenslage werden zu Lebenszwecken erkl\u00e4rt, die h\u00f6her stehen als das Leben; sobald es sie behindert, wird es vernichtet: Das Leben selbst ist zum Lebens-mittel geworden. Man wird daher \u201eNotlage\u201c nicht mit ethischer Berechtigung als Indikation f\u00fcr \u201eAbtreibung\u201c ansprechen d\u00fcrfen. Die Aufgabe des Staates liegt somit nicht in der Freigabe von Abtreibung, sondern in der Vermittlung von positiven sozialen Hilfen. Solche k\u00f6nnen sich vom fianziellen Sektor (Kindergeld, Kinderg\u00e4rten) bis zu Aufkl\u00e4rung \u00fcber Verh\u00fctungsm\u00f6glichkeiten und ethischer Bewu\u00dftseinsbildung erstrecken.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schwerer ins Gewicht f\u00e4llt das Motiv zur Abtreibung wohl nach \u201eVergewaltigung\u201c (=<em>\u201ckrimineller Indikation\u201c<\/em>); denn die psychisch-geistige Integrit\u00e4t des personalen Lebens, die hier extrem belastet sein kann, steht im Rang h\u00f6her als der bei \u201eNotlage-Indikation\u201c intendierte Wert. Doch soll hier das ungeborene Kind von den Folgen einer Schuld betroffen werden, die es nicht begangen hat \u2013 womit die Frage auftaucht, ob dabei nicht ebenfalls das Menschenleben \u201einstrumentalisiert\u201c wird. Die hier statt einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs m\u00f6gliche positive Hilfe durch den Staat l\u00e4ge z. B. darin, der Frau die Verantwortung f\u00fcr das Kind (also gleichsam die \u201ejuridische Mutterschaft\u201c) abzunehmen und das Kind in eigenen F\u00fcrsorgeheimen unterzubringen oder an Adoptiveltern zu vermitteln.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Anders liegen die Voraussetzungen, wenn das Kind w\u00e4hrend der Schwangerschaft unmittelbar das Leben der Mutter (zwar unverschuldet, aber doch faktisch)\u00a0 bedroht. Dann stehen nicht Werte verschiedener, sondern gleicher Rangstufe in Konkurrenz (wenn man von dem relativ verschiedenen <em>Nutzwert<\/em> des Lebens der Mutter bzw. des Kindes f\u00fcr die Gemeninschaft absieht, sondern allein die grunds\u00e4tzliche Gleichrangigkeit des Menschenwesens in Betracht zieht). Die Mutter befindet sich dann in einer \u00e4hnlichen Lage wie jemand, der von einem f\u00fcr\u00a0 sein Handeln nicht verantwortlichen Menschen (z. B. einem geistig Unzurechnungsf\u00e4higen) lebensgef\u00e4hrlich angegriffen wird; obwohl der Andere nicht durch pers\u00f6nliche Schuld sein Lebensrecht verwirkt, d\u00fcrfte seine T\u00f6tung \u2013 wenn sie im Grenzfalle das einzige Mittel ist, um das eigene Leben zu retten &#8211; als eine Art \u201e<em>Notwehr\u201c <\/em>ethisch verantwortbar erscheinen. Entsprechend lie\u00df die traditionelle Rechtsprechung der BRD\u00a0 bei analoger <em>\u201emedizinischer Indikation\u201c <\/em>die Abtreibung zu\u00a0 (vgl. unsere Darstellung der\u00a0 \u201e1. Entwicklungsetappe\u201c: Sonderfall bei\u00a0 prinzipiellem Verbot).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Abschlie\u00dfend sei noch auf den sich immer mehr ausbreitenden <em>Atheismus <\/em>hingewiesen, in dessen Folge der Mensch sich nicht mehr einem g\u00f6ttlichen Ursprung gegen\u00fcber verantwortlich sieht, sondern absolutes und unbegrenztes Verf\u00fcgungsrecht \u00fcber sich selbst beansprucht, eingeschlossen ein Recht auf Abtreibung \u2013 das dann konsequent dem Staat\u00a0 das Recht zum Setzen einschr\u00e4nkender Bedingungen abspricht (vgl. die Argumentation am Begiunn dieses Artikels). Es stellt sich die Frage, in welchem Verh\u00e4ltnis diese Entwicklung zu dem oben zitierten Art. 1 des Grundgesetzes: steht: \u201eDie W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar\u201c:\u00a0 Entspricht oder widerspricht sie ihm? Aber wichtiger noch als alle juristischen \u00dcberlegungen w\u00e4re eine Neubesinnung auf den Sinn des Lebens, zu der angesichts der laufend\u00a0 rasanteren\u00a0 Entwicklung der technischen Macht \u00fcber unser Dasein dringlicher\u00a0 Anla\u00df besteht; an ihm w\u00e4ren letztlich die staatlichen Gesetzgebungen und das menschliche Verhalten zu messen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em> Prof. Dr. Dr.h.c.\u00a0 Heinrich Beck, Bamberg<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p><em>Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Literaturhinweis: <\/em>Heinrich Beck und Arnulf Rieber, Anthropologie und Ethik der Sexualit\u00e4t. Zur ideologischen Auseinandersetzung um k\u00f6rperliche Liebe, M\u00fcnchen \u2013 Salzburg 1982 (dort auch umfassende Literaturangaben); Heinrich Beck, Kulturphilosophie der Technik. Zu Technik \u2013 Menschheit \u2013 Zukunft. 2.Aufl. Trier 1979.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neuerdings werden ein \u201eRecht auf Abtreibung\u201c und die Werbung f\u00fcr Abtreibung verst\u00e4rkt propagiert. So soll im Folgenden versucht werden, den Sachzusammenhang in m\u00f6glichst klarer Logik zusammenzustellen. Das Argument der Vertreter eines \u201eRechtes auf Abtreibung\u201c besteht in dem Dreischritt: 1.) Aufgrund seines naturgegebenen Rechtes auf Selbstbestimmung hat der Mensch die Vollmacht, \u00fcber seinen K\u00f6rper frei zu [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":702,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[14,10,8],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19033"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/702"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19033"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19033\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":19040,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19033\/revisions\/19040"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19033"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19033"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19033"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}