{"id":18811,"date":"2022-04-19T16:55:47","date_gmt":"2022-04-19T14:55:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=18811"},"modified":"2022-04-19T17:26:45","modified_gmt":"2022-04-19T15:26:45","slug":"sexuelle-vielfalt-meinungsfreiheit-wird-weltweit-zurueckgedraengt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=18811","title":{"rendered":"Sexuelle Vielfalt \u2013 Meinungsfreiheit wird weltweit zur\u00fcckgedr\u00e4ngt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Laut Koalitionsvertrag will die amtierende Bundesregierung eine \u201evielf\u00e4ltige, tolerante und demokratische Zivilgesellschaft\u201c f\u00f6rdern. Unter der \u00dcberschrift \u201eQueeres Leben\u201c wird deutlich, dass von dieser Vielfalt und Toleranz insbesondere die LSBTIQ-Szene profitieren soll. Um \u201eQueerfeindlichkeit\u201c entgegenzuwirken, soll ein ressort\u00fcbergreifender \u201eNationaler Aktionsplan f\u00fcr Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt\u201c erarbeitet werden. Unter anderem sollen demnach Sch\u00fcler noch st\u00e4rker \u00fcber LSBTIQ-Anliegen aufgekl\u00e4rt werden, die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld soll im Bundeshaushalt dauerhaft abgesichert werden, Regenbogenfamilien sollen in der Familienpolitik st\u00e4rker verankert werden und geschlechtsspezifische und homosexuellenfeindliche Beweggr\u00fcnde in den Katalog der Strafzumessung des \u00a7 46 Abs. 2 StGB explizit aufgenommen werden.<!--more--><br \/>\nDie Polizeibeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern sollen k\u00fcnftig Hasskriminalit\u00e4t aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen separat erfassen. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen m\u00fcssen vollst\u00e4ndig von den Gesetzlichen Krankenversicherungen \u00fcbernommen werden. Die Strafausnahmen in \u00a7 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen sollen aufgehoben und ein vollst\u00e4ndiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen soll gepr\u00fcft werden. Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, m\u00fcssen k\u00fcnftig auch Homophobie und andere Diskriminierung umfassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch aus anderen Teilen der Welt lassen neue Entwicklungen aufhorchen. Das betrifft insbesondere sog. Konversionstherapien, die das Ziel haben, homophile Empfindungen zu reduzieren oder gar zu \u00fcberwinden. In Neuseeland wurde am 15. Februar dazu ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Konversionstherapien h\u00e4tten laut Justizminister Kris Faafoi \u201eim modernen Neuseeland keinen Platz\u201c. Die Durchf\u00fchrung einer solchen Therapie wird dort k\u00fcnftig als Straftat mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Einen Tag zuvor wurden auch in Israel Konversionstherapien untersagt. Gesundheitsminister Nitzan Horowitz, der mit seinem Lebensgef\u00e4hrten in Tel Aviv lebt, sagte: \u201eEine solche Therapie t\u00f6tet die Seele und manchmal auch den K\u00f6rper.\u201c\u00a0Auf Twitter schrieb er: \u201eSexuelle Orientierung ist kein Problem, das eine Behandlung braucht. Und Konversionsbehandlungen sind keine Behandlungen. \u2026 Lesben, Schwule, Transpersonen und Heterosexuelle, ihr seid toll und sch\u00f6n genau so wie ihr seid.\u201c In Gro\u00dfbritannien soll bis zum Fr\u00fchjahr 2022 ein Gesetzentwurf vorliegen, nach dem Konversionstherapien in England und Wales verboten werden sollen. Dort hatten rund 2.500 Pastoren und Seelsorger am 29. Oktober 2021 einen offenen Brief an die zust\u00e4ndige Staatssekret\u00e4rin geschrieben, in welchem sie auf die Gefahr hinweisen, dass mit dem verst\u00e4ndlichen Verbot gef\u00e4hrlicher und nicht hinnehmbarer Praktiken auch christliche Seelsorgeangebote kriminalisiert w\u00fcrden. Dieses Problem ergibt sich auch in Deutschland durch das unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 12. Juni 2020 verabschiedete Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. Durch unscharfe Formulierungen erzeugt das Gesetz eine Unsicherheit, die Pastoren und Seelsorger im Unklaren dar\u00fcber l\u00e4sst, ob ihr seelsorgerliches Wirken bereits strafrechtliche Relevanz hat oder noch nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 9. Februar 2022 verabschiedete das von den Demokraten gef\u00fchrte Repr\u00e4sentantenhaus in Washington den \u201eGlobal Respect Act\u201c. Das Gesetz erm\u00f6glicht die \u201eVerh\u00e4ngung von Sanktionen gegen ausl\u00e4ndische Personen, die f\u00fcr Verletzungen international anerkannter Menschenrechte gegen lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, queere und intersexuelle Personen (LGBTQI) verantwortlich sind.\u201c Der \u201eGlobal Respect Act\u201c schafft eine Gesetzesgrundlage daf\u00fcr, Kritikern der LGBTQI-Agenda die Einreise in die USA zu verwehren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Worauf Christen sich vermehrt einstellen m\u00fcssen, zeigen die beiden Strafverfahren gegen die Parlamentsabgeordnete und fr\u00fchere Innenministerin P\u00e4ivi R\u00e4s\u00e4nen in Finnland und Pastor Olaf Latzel in Deutschland. Die finnische Staatsanwaltschaft f\u00fchrte drei Anklageverfahren gegen die \u00c4rztin und bekennende Christin, weil sie sich in einer Brosch\u00fcre (2004), einer Fernsehsendung (2018) und einer Twitternachricht (2019) zum Thema Homosexualit\u00e4t ge\u00e4u\u00dfert und dabei die bleibende Geltung des biblischen Eheverst\u00e4ndnisses betont hat. Die Brosch\u00fcre mit dem Titel \u201eUnd schuf sie als Mann und Frau \u2013 Gleichgeschlechtliche Beziehungen stellen das christliche Menschenbild in Frage\u201c hat ein Freund des Gemeindehilfsbundes aus dem Englischen ins Deutsche \u00fcbersetzt. Wir haben den Brosch\u00fcrentext auf der Seite www.gemeindenetzwerk.de unter dem Eintrag vom 17.9.2020 ver\u00f6ffentlicht (<a href=\"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=17539\">hier<\/a>). Am 30. M\u00e4rz 2022 gab das Gericht den Freispruch der Politikerin in allen drei Anklagepunkten bekannt. Das Bremer Landgericht hat die Termine f\u00fcr das Berufungsverfahren von Pastor Olaf Latzel ver\u00f6ffentlicht: 9.5.\/13.5.\/16.5\/20.5.2022. Auch hier geht es um die Frage, ob es m\u00f6glich ist, homosexuelle Praxis aus biblischer Sicht zu bewerten und das auch \u00f6ffentlich zu \u00e4u\u00dfern, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden. Bitte denken Sie in Ihrer F\u00fcrbitte auch an dieses Verfahren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Johann Hesse<\/em><\/p>\n<p><em>Aus: Aufbruch \u2013 Informationen des Gemeindehilfsbundes (M\u00e4rz 2022)<\/em><\/p>\n<p><em>Die aktuelle Ausgabe des Aufbruchs kann <a href=\"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/Aufbruch_M\u00e4rz_2022.pdf\">hier<\/a> heruntergeladen werden. Wenn Sie den Aufbruch kostenlos abonnieren m\u00f6chten, schreiben Sie bitte an <a href=\"mailto:info@gemeindehilfsbund.de\">info@gemeindehilfsbund.de<\/a>.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Laut Koalitionsvertrag will die amtierende Bundesregierung eine \u201evielf\u00e4ltige, tolerante und demokratische Zivilgesellschaft\u201c f\u00f6rdern. Unter der \u00dcberschrift \u201eQueeres Leben\u201c wird deutlich, dass von dieser Vielfalt und Toleranz insbesondere die LSBTIQ-Szene profitieren soll. Um \u201eQueerfeindlichkeit\u201c entgegenzuwirken, soll ein ressort\u00fcbergreifender \u201eNationaler Aktionsplan f\u00fcr Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt\u201c erarbeitet werden. 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