{"id":18712,"date":"2022-02-18T15:10:47","date_gmt":"2022-02-18T14:10:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=18712"},"modified":"2022-02-18T15:10:47","modified_gmt":"2022-02-18T14:10:47","slug":"stefan-rehder-das-letzte-aufbaeumen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=18712","title":{"rendered":"Stefan Rehder, Das letzte Aufb\u00e4umen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Das letzte Aufb\u00e4umen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Das Werbeverbot f\u00fcr Abtreibungen (\u00a7 219a StGB) steht vor dem Fall. Warum dies viele Fragen aufwirft und Lebensrechtlern dennoch die Zukunft geh\u00f6rt.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Von Stefan Rehder<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der \u00a7 219a Strafgesetzbuch wird fallen. Zu eindeutig sind die Mehrheiten im Deutschen Bundestag, zu offensichtlich haben sich die Ampelkoalition\u00e4re die Agenda der internationalen Abtreibungslobby auf die Fahnen und in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, als dass es anders kommen k\u00f6nnte. Unter der \u00dcberschrift: &#8222;Reproduktive Selbstbestimmung&#8220; hei\u00dft es dort unter anderem: &#8222;Wir st\u00e4rken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbr\u00fcche sollen Teil der \u00e4rztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die M\u00f6glichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbr\u00fcchen geh\u00f6ren zu einer verl\u00e4sslichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbel\u00e4stigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Ma\u00dfnahmen entgegen. Wir stellen die fl\u00e4chendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch k\u00fcnftig online m\u00f6glich sein. \u00c4rztinnen und \u00c4rzte sollen \u00f6ffentliche Informationen \u00fcber Schwangerschaftsabbr\u00fcche bereitstellen k\u00f6nnen, ohne eine Strafverfolgung bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen. Daher streichen wir \u00a7 219a StGB.&#8220;(1)<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Einige postpubert\u00e4re Abgeordnete feiern das bereits. So postete die 39-j\u00e4hrige FDP-Politikerin Kristine L\u00fctke, die die Landkreise Roth und N\u00fcrnberger Land im Deutschen Bundestag repr\u00e4sentiert, unl\u00e4ngst ein Video, das sie und dem Anschein nach vier weitere FDP-Bundestagsabgeordnete, mit Sonnenbrille und FFP2-Maske bis zur Unkenntlichkeit verkleidet, tanzend durch die Flure des Deutschen Bundestages zeigt. Aus dem mitgef\u00fchrten Ghetto-Blaster t\u00f6nt der Song &#8222;Little Short Dick Man&#8220; der 90er-Jahre-Band &#8222;20 Fingers&#8220;. &#8222;Besungen&#8220; werden darin M\u00e4nner mit &#8222;kleinem, kurzem&#8220; prim\u00e4ren Geschlechtsorgan. Eigentlich ein klarer Fall von &#8222;Hate-Speech&#8220;. Zumal drei der T\u00e4nzerinnen dazu horizontal schwingende Handbewegungen vollf\u00fchren. Eine Geste, die in der Ghetto-Sprache &#8222;Kopf ab&#8220; bedeutet. Im oberen Drittel des Videos wird sodann ein Text eingeblendet: &#8222;Wir, auf dem Weg zur Abstimmung, um endlich den \u00a7 219a aus dem StGB kicken zu k\u00f6nnen.&#8220;(2)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nat\u00fcrlich darf man fragen, was FDP-Politiker glauben l\u00e4sst, ihre vom Steuerzahler finanzierte Arbeitszeit mit der &#8222;Ghettoisierung des Bundestags&#8220; verbringen zu d\u00fcrfen? Oder wieso von der Allgemeinheit unterhaltenes Bundestagsgel\u00e4nde als Drehort f\u00fcr ein Video herhalten muss, mit dem verglichen ein aus dem Ruder gelaufener &#8222;Junggesellinnen&#8220;-Abschied oder das ber\u00fcchtigte Eimer-Saufen Halbstarker auf Mallorca den Anschein erwecken, kulturelle Ereignisse zu sein? Oder auch, was von Abgeordneten zu halten ist, die meinen, Strafrechtsparagrafen wie leere Cola-Dosen durch die Gosse &#8222;kicken&#8220; zu d\u00fcrfen?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Fragen wie diese setzen einen ideologiefreien Gebrauch der Vernunft voraus. Einen, der den Bef\u00fcrwortern der Streichung des Werbeverbots f\u00fcr vorgeburtliche Kindst\u00f6tungen, denn genau davon handelt der \u00a7 219a StGB ja, offenbar nicht mehr vorausgesetzt werden kann. Bis vor kurzem etwa h\u00e4tte niemand zu bestreiten gewagt, dass die von dem Berliner Drucker Ernst Theodor Amandus Litfa\u00df 1854 erfundene runde Litfa\u00dfs\u00e4ule keine Plattform f\u00fcr &#8222;Informationen&#8220;, sondern eine f\u00fcr &#8222;Werbung&#8220; sei. Litfa\u00df selbst nannte die runden Werbeinseln \u00fcbriges noch &#8222;Annoncier-S\u00e4ulen&#8220;.(3)\u00a0 Heute werden auf ihnen \u00fcberwiegend Konzerte oder Kabarett-Programme plakatiert. Machte man sich den Informationsbegriff der Bef\u00fcrworter der Streichung des Werbeverbots f\u00fcr Abtreibungen zu eigen, dann d\u00fcrften Stadtverwaltungen solche Litfa\u00dfs\u00e4ulen nicht l\u00e4nger dem Bereich der &#8222;Au\u00dfenwerbung&#8220; zurechnen. Tats\u00e4chlich werden auf ihnen Veranstaltungen lediglich &#8222;angezeigt&#8220; und keinesfalls explizit oder gar aggressiv &#8222;beworben&#8220;. In aller Regel erfahren Passanten hier blo\u00df, wann wer wo auftritt. Selbst der Preis f\u00fcr die Karte wird nicht kommuniziert. Dennoch werden die Plakatfl\u00e4chen an Werbetreibende vermietet, k\u00f6nnen K\u00fcnstler und Konzertagenturen ihre diesbez\u00fcglichen Kosten als &#8222;Werbungskosten&#8220; geltend machen und von der Steuer absetzen. Der Grund: Mit der Information ist zugleich ein Angebot verbunden. Eine Offerte, die zwar unausgesprochen bleibt, aber dennoch eindeutig und unmissverst\u00e4ndlich ist und lautet: Kommt und seht!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vergleichbares gilt auch f\u00fcr Handwerker, Reinigungsfirmen, Immobilienmakler, Anwaltskanzleien, Notariate et cetera, die in den Gelben Seiten annoncieren. Auch sie geben dort zumeist nur zur Kenntnis, dass sie existieren beziehungsweise wo und wie sie zu erreichen sind. Dennoch werden derartige Informationen als &#8222;Werbung&#8220; betrachtet. Folglich k\u00f6nnen auch hier die Werbetreibenden die Kosten ihrer &#8222;Anzeigen&#8220; als Werbungskosten verbuchen und von der Steuer absetzen. Nur f\u00fcr \u00c4rzte, die vorgeburtliche Kindst\u00f6tungen durchf\u00fchren, soll all das auf einmal anders sein. \u00c4rzte, die auf ihren Praxiswebseiten, digitalen Litfa\u00dfs\u00e4ulen also, annoncieren, dass sie auch Abtreibungen durchf\u00fchren, &#8222;werben&#8220; angeblich nicht, sie &#8222;informieren&#8220; ausschlie\u00dflich. So sieht es die Abtreibungslobby, selbstverst\u00e4ndlich ohne deswegen auf die geldwerten Vorteile zu verzichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In einem funktionierenden Gemeinwesen w\u00e4re das kein Problem. Zumindest kein unl\u00f6sbares. Denn in ihm w\u00fcrden \u00c4rzte, die sich auf diesen unhaltbaren Standpunkt stellten, einfach eines Besseren belehrt. Vorzugweise durch die zust\u00e4ndigen Landes\u00e4rztekammern, notfalls aber durch aufmerksame B\u00fcrger, die die Staatsanwaltschaft einschalten. Diese w\u00fcrden die \u00c4rzte auf ihr Fehlverhalten hinweisen und erst wenn sie sich weigerten, sich rechtskonform zu verhalten, Anklage erheben. In der Folge w\u00fcrden Richter sich mit der geltenden Rechtslage befassen und die Angeklagten entweder verurteilen oder freisprechen. Und genauso wurde es in den vergangenen Jahren auch gehandhabt. Weil die Landes\u00e4rztekammern unt\u00e4tig blieben, haben B\u00fcrger Anzeige erstattet, haben Staatsanw\u00e4lte notorische Rechtsverweigerer wie die von der Abtreibungslobby und in Teilen der Medien hemmungslos gefeierte Gie\u00dfener Abtreibungs\u00e4rztin Kristina H\u00e4nel oder ihre Berliner Kollegin Bettina Gaber angeklagt, haben Gerichte sie in s\u00e4mtlichen Instanzen, wenn auch eher milde, abgeurteilt (4), woraufhin diese von ihrem, in einem Rechtsstaat verb\u00fcrgten Recht Gebrauch gemacht und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. So weit so korrekt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun aber hat Bundesjustizminister Marco Buschmann angek\u00fcndigt, der \u00a7 219a werde aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Auf einer Pressekonferenz k\u00fcndigte der FDP-Politiker an, das Werbeverbot f\u00fcr Abtreibungen werde fallen, um einen &#8222;unhaltbaren Rechtszustand zu beenden&#8220;. &#8222;Denn&#8220;, so Buschmann weiter, &#8222;nach jetziger Rechtlage ist es so, dass \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die sachlich \u00fcber ihre Arbeit informieren, \u00fcber Methoden beispielsweise informieren, wie sie Schwangerschaftsabbr\u00fcche durchf\u00fchren, mit strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen rechnen m\u00fcssen.&#8220;(5) Man h\u00f6rt und staunt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vor allem aus zwei Gr\u00fcnden. Zun\u00e4chst weil gerade die beiden, von allen Instanzen verurteilten \u00c4rztinnen eben gar nicht sachlich \u00fcber &#8222;ihre Arbeit&#8220; informierten. Wer das anders sieht, m\u00fcsste etwa behaupten wollen, dass eine vorgeburtliche Kindst\u00f6tung auch mit der Entfernung von &#8222;Schwangerschaftsgewebe&#8220; (Kristina H\u00e4nel) zutreffend beschrieben werden kann.(6) Und wer meint, der Satz &#8222;auch ein medikament\u00f6ser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in gesch\u00fctzter Atmosph\u00e4re geh\u00f6rt zu unseren Leistungen&#8220;(7) (Bettina Gaber) sei keine Werbung, der m\u00fcsste sich auch auf den Standpunkt stellen, ein Immobilienbesitzer, der eine Mietwohnung mit Merkmalen wie &#8222;kautionsfrei&#8220; und &#8222;in ruhiger Wohnlage&#8220; anpriese, informiere lediglich. Auch ist die Abtreibungspille gar kein Medikament, sondern ein t\u00f6dlich wirkendes chemisches Pr\u00e4parat. W\u00e4re es anders, w\u00e4re Schwangerschaft eine Krankheit und das ungeborene Kind ein Erreger, der bek\u00e4mpft werden darf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sodann ist es \u00c4rztinnen und \u00c4rzten \u00fcberhaupt nicht verboten, \u00fcber die Methoden zu informieren, mit denen sie Abtreibungen durchf\u00fchren. Nur ist der vom Gesetzgeber daf\u00fcr vorgesehene Ort eben bislang das Arzt-Patienten-Gespr\u00e4ch und nicht etwa eine digitale Litfa\u00dfs\u00e4ule gewesen. Der Grund: Der Gesetzgeber wollte nicht, dass eine vorgeburtliche Kindst\u00f6tung wie eine x-beliebige medizinische Leistung dargestellt wird. Das sehen die Ampelkoalition\u00e4re, wie ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt, inzwischen anders. Die Bagatellisierung und Umetikettierung vorgeburtlicher Kindst\u00f6tungen als Teil der &#8222;Gesundheitsversorgung&#8220; von Frauen entstammt den Denkfabriken der Abtreibungslobby. Sie zur Regierungspolitik zu erheben, l\u00e4sst tief blicken.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nur ist damit das Ende der Fahnenstange des Staunens noch keineswegs erreicht. Gefragt von einer Journalistin, was er zum Vorwurf der Union sage, mit seinem Gesetzesvorhaben werde &#8222;ein m\u00fchsam gefundener gesellschaftlicher Kompromiss aufgebrochen, indem ein Element entfernt w\u00fcrde&#8220;, antwortete der Bundesjustizminister: &#8222;Ich glaube, wir m\u00fcssen das Recht der Gegenwart anpassen, und dieser Kompromiss wurde in einer Zeit gefunden, als es noch kein Internet gab. Wo \u00c4rzte eben nicht im Internet darstellen konnten, welche Eingriffe sie vornehmen, welche Techniken sie dazu anzuwenden und was aus medizinischer Sicht daf\u00fcr und dagegen spricht. Und deswegen glaube ich, m\u00fcssen wir das Recht dieser Gegenwart anpassen.&#8220;(8)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was soll das hei\u00dfen? Dass die Offerte eines Arztes in den Gelben Seiten, er f\u00fchre Abtreibungen durch, ehedem zu Recht strafbar war? Dass aber dieselbe Offerte, wenn sie stattdessen auf eine im Internet auffindbare Praxishomepage verlegt wird, &#8211; Simsalabim &#8211; juristisch unanfechtbar und legal wird? Anders gefragt: Kann aus einer analogen Straftat, wenn sie im Internet begangen wird, digitales Recht werden? Und wenn ja, wie macht das Internet das? Besitzt es die F\u00e4higkeit zur Transsubstantiation? Kann es Unrecht in Recht, wie Wasser in Wein oder Wein in Blut verwandeln?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Oder haben die von Abtreibungsbef\u00fcrwortern gern als &#8222;selbsternannt&#8220; gelabelten Lebensrechtler nicht vielmehr Recht, wenn sie meinen, Buschmann streue den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern &#8222;Sand in die Augen&#8220;, wenn er behauptet, die Aufhebung des Werbeverbots f\u00fcr Abtreibungen \u00e4ndere nichts an dem &#8222;Schutzkonzept&#8220; f\u00fcr das Leben ungeborener Kinder, zu welchem die Verfassung den Staat \u00fcberdies verpflichtet? Treffen sie nicht den Nagel auf den Kopf, wenn sie beispielsweise in Gestalt der Bundesvorsitzenden der &#8222;Aktion Lebensrecht f\u00fcr Alle&#8220; (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, behaupten: &#8222;Es ist praktisch niemand zu vermitteln, dass etwas, das beworben werden wird und f\u00fcr das geworben werden darf, eine rechtswidrige und prinzipiell strafbare Handlung darstellt&#8220;?(9) Oder wenn sie zu Protokoll geben: &#8222;Die Bewerbung einer rechtwidrigen und prinzipiell strafbaren Handlung auf den Internetseiten von Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen l\u00e4sst vorgeburtliche Kindst\u00f6tungen wie jede andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versieht sie mit dem Anschein der Legitimit\u00e4t&#8220;?(10)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie dem auch sei, die Behauptung des Bundesjustizministers, &#8222;das Recht&#8220; m\u00fcsse &#8222;der Gegenwart&#8220; angepasst werden, wirft weitere Fragen auf. M\u00fcssten, so lie\u00dfe sich beispielsweise fragen, dann nicht auch Mord und Totschlag aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Ja, mehr noch: M\u00fcsste nicht das ganze Strafgesetzbuch eingestampft werden? Im Grunde gibt es dieses doch nur, weil zumindest zwischen seinen Autoren und Kommentatoren Konsens dar\u00fcber besteht, dass es sich in Wirklichkeit genau andersherum verh\u00e4lt. Dass n\u00e4mlich nicht das Recht der Gegenwart angepasst werden muss, sondern die Gegenwart dem Recht. Was ist Recht, wenn nicht in Paragrafen gegossene Ethik? Was, wenn nicht das Minimum, jener unverzichtbare Bestandteil an Moral, auf den jede B\u00fcrgerin und jeder B\u00fcrger zwecks eines gedeihlichen Zusammenlebens verpflichtet werden kann?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was die Ampelkoalition\u00e4re \u00fcbersehen, ist dass die Agenda der Abtreibungslobby Politik f\u00fcr eine alternde und zudem einem sterilen Lebensstil zuneigende Minderheit formuliert. Ganz anders die wachsende Lebensrechtsbewegung, die sich zusehends verj\u00fcngt. Das zeigt sich nicht nur jedes Jahr im September, wenn beim &#8222;Marsch f\u00fcr das Leben&#8220; in Berlin Tausende Lebensrechtler und hunderte Gegendemonstranten aufeinandertreffen,(11)\u00a0 sondern auch demn\u00e4chst in M\u00fcnchen, wo am 19. M\u00e4rz, beginnend um 13 Uhr mit einer Kundgebung auf dem K\u00f6nigsplatz, nach dem Erfolg im vergangenen Jahr wieder hunderte, \u00fcberwiegend junge Menschen f\u00fcr den Schutz ungeborener Kinder im Mutterleib demonstrieren werden.(12)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dass es bisher nur einzelne Politiker sind, die sich wiederum einzelne Anliegen der Lebensrechtsbewegung zu eigen machen, und es &#8211; von blo\u00dfen Lippenbekenntnissen abgesehen &#8211; noch keine Partei gibt, die sich den konsequenten Schutz des Lebens von Personen vom Anfang bis zum Ende ihrer Existenz zu eigen macht, darf betr\u00fcben. Mut- oder gar hoffnungslos, sollte es nicht machen. Denn es spricht sehr viel daf\u00fcr, dass der gegenw\u00e4rtige ideologische Gro\u00dfangriff das letzte, verzweifelte Aufb\u00e4umen einer aussterbenden Lobby sein k\u00f6nnte, die l\u00e4ngst wei\u00df, dass sie auf lange Sicht keine Zukunft und ihren Zenit \u00fcberdies l\u00e4ngst \u00fcberschritten hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>IDAF Aufsatz des Monats, 02 \/ 2022<br \/>\nwww.i-daf.org<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">_______________<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) &#8222;Mehr Fortschritt wagen &#8211; B\u00fcndnis f\u00fcr Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit&#8220; zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und den Freien Demokraten (FDP), S. 115f.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2)\u00a0 https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=ahX2nujReMc. Upload zuletzt am 17.2.2022.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3)\u00a0 Emil Bauer: Litfa\u00df. In: Allgemeine Deutsche Biografie (ADB) Bd. 18. Duncker &amp; Humblot, Leipzig 1833, S. 779-781. Hier S. 780.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4)\u00a0 Vgl. die Urteile des OLG Frankfurt a.M. Az.: 1 Ss 96\/20 und des 3. Strafsenats des Berliner Kammergerichts, Az.: 3 &#8211; 80+81\/19<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(5)\u00a0 https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=BOLWDRMdUHM. Upload zuletzt am 17.2.2022.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(6)\u00a0 Rehder, Stefan: Per Anhalter nach Karlsruhe. In: LebensForum Nr. 133, 1\/2020 S. 12-15. Hier S. 14.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(7)\u00a0 https:\/\/www.die-tagespost.de\/politik\/219a-berliner-amtsgericht-verurteilt-zwei-aerztinnen-zu-geldstrafen-art-199008. Upload zuletzt am 17.2.2022.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(8)\u00a0 Vgl. Anm. 5, a.a.O.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(9)\u00a0 https:\/\/www.alfa-ev.de\/es-gibt-kein-informationsdefizit-bei-vorgeburtlichen-kindstoetungen\/. Upload zuletzt am 17.2.2022.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(10)\u00a0 Ebenda.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(11)\u00a0 https:\/\/www.bundesverband-lebensrecht.de\/marsch-fuer-das-leben\/. Upload zuletzt am 17.2.2022.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(12)\u00a0 https:\/\/www.marschfuersleben.de Upload zuletzt am 17.2.2022.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das letzte Aufb\u00e4umen Das Werbeverbot f\u00fcr Abtreibungen (\u00a7 219a StGB) steht vor dem Fall. Warum dies viele Fragen aufwirft und Lebensrechtlern dennoch die Zukunft geh\u00f6rt. Von Stefan Rehder Der \u00a7 219a Strafgesetzbuch wird fallen. 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