{"id":18004,"date":"2021-04-21T09:34:09","date_gmt":"2021-04-21T07:34:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=18004"},"modified":"2021-04-21T09:34:09","modified_gmt":"2021-04-21T07:34:09","slug":"recht-auf-selbstbestimmtes-sterben-das-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-vom-26-februar-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=18004","title":{"rendered":"\u201eRecht auf selbstbestimmtes Sterben\u201c &#8211; Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Das Bundesverfassungsgericht (BVG) ist das h\u00f6chste deutsche Gericht. Wer sein Recht nicht bei anderen Gerichten gefunden hat, kann versuchen, es dort zu erhalten. Das BVG h\u00e4lt sich an unsere Verfassung, die wir \u201eGrundgesetz\u201c (GG) nennen. Dass das BVG eine gro\u00dfe W\u00fcrde besitzt, kommt zum Ausdruck, wenn es \u00f6ffentlich auftritt. Die Damen und Herren sind in rote Roben gekleidet und tragen gleichfarbige Barette. Sie setzen diese gleichzeitig auf und ab. Nat\u00fcrlich stehen die Anwesenden auf, wenn das Gericht erscheint \u2013 das ist seiner W\u00fcrde geschuldet. Wenn vorgetragen wird, sitzen alle aufmerksam dabei. Auch das ist wegen seiner hohen Relevanz erforderlich.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Denn was das BVG urteilt, das ist endg\u00fcltig. Niemand in Deutschland darf ihm ungehorsam sein, kein(e) Bundeskanzler(in), kein Parlament, kein Gericht. H\u00f6chstens international k\u00f6nnten Fragen gestellt werden. Aber das ist selten. Eher hat schon unser BVG Andeutungen gemacht, wenn ihm europ\u00e4isches Recht dubios war. Das BVG kann unserer Bundesregierung Beine machen. Als es festgestellt hatte, dass es nicht nur m\/w (m\u00e4nnlich\/weiblich) gibt, und forderte, dass \u201edivers\u201c ebenfalls ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcsse, wurde aus dem Doppelpack (m\/w) ein Trio. Wir finden es jetzt bei Stellenausschreibungen: m\/w\/d.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 26. Februar 2020 urteilte das BVG \u00fcber das Verbot der Hilfeleistung durch gewerbliche Sterbehilfe. Wir kannten dies aus der Eidgenossenschaft und nannten es respektlos \u201eSchweiz-Tourismus\u201c. Dem setzte das BVG an diesem Tag ein Ende. Es verlangte n\u00e4mlich, dass Sterbewilligen von unserem Staat geholfen werden m\u00fcsse. Aber damit nicht genug. Es folgerte aus unserem Grundgesetz, dass alle Deutschen ein Recht h\u00e4tten, \u00fcber den Zeitpunkt ihres Sterbens selbst bestimmen zu k\u00f6nnen. Viele waren verbl\u00fcfft. Aber der gro\u00dfe Paukenschlag, der kurz vor dem Ende der Amtszeit des Pr\u00e4sidenten des BVG erfolgte (ein Schelm, wer B\u00f6ses dabei denkt), wurde sehr rasch von einem Virus abgel\u00f6st, das uns noch heute in Atem h\u00e4lt. Dieses unsichtbare Wesen h\u00e4lt uns fest im Griff. Die Pandemie breitet sich seit Mitte M\u00e4rz 2020 rasant aus, geht hier und dort (jahreszeitlich bedingt) zur\u00fcck oder schnellt in die H\u00f6he und fordert Todesopfer. N\u00fcrnberg hat mitgeteilt, dass im Dezember 2020 doppelt so viele Menschen verstorben seien wie im Vergleichsmonat des Vorjahres.\u00a0 Todeszahlen hier und in anderen L\u00e4ndern \u2013 am schlimmsten in den Vereinigten Staaten von Amerika \u2013 lassen die Vollmacht, sein Leben eigenbestimmt beenden zu d\u00fcrfen, nicht mehr so attraktiv erscheinen wie noch am 26. 2. 2020. Aber wie gelangte das BVG zu seinem Urteil?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es hat sich angesichts der Bedeutung dieser Entscheidung seine Arbeit nicht leicht gemacht. Historische Entwicklungen werden genauso behandelt wie das Verhalten zu dieser Frage in anderen Staaten. Aber entscheidend konnte allein unser Grundgesetz sein. In 7 Leits\u00e4tzen hat das hohe Gericht seine Ergebnisse zusammengefasst:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201e1. a) Das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck pers\u00f6nlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.\u201c Auf diese gewichtige Aussage k\u00f6nnen wir uns konzentrieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seltsam, dass das noch niemand vorher gesagt hatte, wir alle h\u00e4tten das Recht, \u201eselbstbestimmt\u201c unserem Leben ein Ende zu machen. Aber jetzt hat das BVG es so dekretiert. Es hat letztg\u00fcltig entschieden. Was sagt denn das GG in diesen beiden Abs\u00e4tzen \u00fcberhaupt, die nicht w\u00f6rtlich bei diesem Leitsatz zitiert werden?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">GG \u201eArt. 2 Abs. 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Pers\u00f6nlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung oder das Sittengesetz verst\u00f6\u00dft.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dem BVG sind die Worte \u201edie freie Entfaltung seiner Pers\u00f6nlichkeit\u201c offenbar sehr wichtig gewesen. Zur freien Entfaltung geh\u00f6rt nun auch das Recht, diese \u201eEntfaltung\u201c durch den selbst gew\u00e4hlten Tod zu beenden. Wer sich selbst t\u00f6tet \u2013 \u201eSelbstmord\u201c nannte man das fr\u00fcher, jetzt spricht man vornehm von \u201eSuizid\u201c, aber gemeint ist dasselbe \u2013, bringt dadurch sicher nicht die \u201everfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung in Gefahr\u201c. Wie steht es aber mit dem \u201eSittengesetz\u201c? Das ist schwer zu beantworten. Denn da es kaum mehr allgemein anerkannte Werte gibt, von denen sittliches Verhalten abgeleitet werden k\u00f6nnte, gibt es auch kein leicht zu beschreibendes, f\u00fcr alle g\u00fcltiges Sittengesetz mehr. Von Mord, Vergewaltigung und wenigen anderen Vergehen sei hier einmal abgesehen. Wir leben in einer pluralen Gesellschaft, in der es viele Meinungen gibt, die nicht immer zusammengebracht werden k\u00f6nnen. Deswegen hat das BVG eine eigene Entscheidung gesucht. Auch \u201edie Rechte anderer\u201c sind nicht einfach zu definieren. Wenn ein alleinstehender alter Mensch sagt: \u201eDu, mein Sohn, wirst von jetzt an mein Vormund\u201c, kann dieses \u201eRecht\u201c des Sohnes ihn hindern, seinen eigenen Suizidplan aufzugeben? Bei der \u201efreie(n) Entfaltung seiner Pers\u00f6nlichkeit\u201c gibt es also jedenfalls laut GG Grenzen. Neugierig wie ich bin, habe ich im GG weitergelesen. Art. 2 Abs. 2 lautet: \u201eJeder hat das Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit.\u201c Von einem Recht auf eine Entscheidung <em>gegen das eigene Leben<\/em> steht hier dagegen nichts.\u00a0 Das GG ist an Leben und Unversehrtheit interessiert, nicht an freiwillig gewolltem Sterben. Auch ist von ihm keine \u201e<em>pers\u00f6nliche Autonomie\u201c <\/em>des Menschen festgestellt worden, wie es das BVG tut. Ein gewaltiger Unterschied zwischen den Autoren des GG und dem urteilenden Senat des BVG tut sich hier auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Art. 1 Abs. 1 des GG, auf den sich das BVG an zweiter Stelle bezieht, lautet: \u201eDie W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu sch\u00fctzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Viele werden diese S\u00e4tze kennen. Sie sind ein wichtiges Gut. Die <em>Verpflichtung des Staates<\/em> besteht darin, die W\u00fcrde aller Menschen nicht nur zu achten, sondern sie sogar zu sch\u00fctzen. Nun kann nat\u00fcrlich ein Todkranker seine W\u00fcrde so stark eingeschr\u00e4nkt sehen, dass er nur einen einzigen Wunsch hat: zu sterben. Das BVG war offenbar der Meinung, dass die Palliativmedizin es nicht vermag, die Leiden eines Menschen gen\u00fcgend stark zu vermindern oder sie sogar zu beseitigen. Daf\u00fcr werden Mittel ben\u00f6tigt, die das Sterben nicht nur erleichtern, sondern auch beschleunigen. Das muss in Kauf genommen werden. Ich habe mir sagen lassen, dass die seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts aufgekommenen Hospize vielen Menschen das Sterben erleichtert haben. In Ausnahmef\u00e4llen sollen Schwerkranke auch wieder genesen sein. Der Tod ist ein seltsamer Geselle. Manchen gelingt es, ihm \u201evon der Schippe zu springen\u201c, wie wir sagen. Jedenfalls ist es nicht naheliegend, meine W\u00fcrde dadurch zu \u201eachten\u201c, dass ich sie durch meine Selbstt\u00f6tung beende. Aber das BVG sieht darin sogar den h\u00f6chsten \u201eAusdruck pers\u00f6nlicher Autonomie\u201c. Das Grundgesetz spricht, wie bereits festgestellt, auff\u00e4lligerweise nicht von \u201eAutonomie\u201c. Diese wird vielmehr vom BVG selbstbewusst dekretiert und nicht etwa durch eine Theonomie in Frage gestellt oder eingegrenzt. Der Begriff \u201eAutonomie\u201c ist nicht etwa vom BVG gebildet worden. Vielmehr hat er eine l\u00e4ngere Geschichte seit der Aufkl\u00e4rung hinter sich. Ihn so ausschlie\u00dflich und selbstverst\u00e4ndlich zu benutzen, hat f\u00fcr mich den Hauch des Populistischen an sich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Eis, das sich das BVG mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 geschaffen hat, ist meines Erachtens sehr d\u00fcnn. Vor allem hat sich das Gericht nicht beschr\u00e4nkt auf den Umgang mit sterbenskranken Menschen, sondern es spricht auch allen Gesunden \u201eein Recht auf selbstbestimmtes Sterben\u201c zu. Pubertierende k\u00f6nnen also \u2013 wohl auch schon ohne vollm\u00fcndig zu sein \u2013 vom Staat Hilfe zu ihrem Sterben verlangen, auch gegen den Willen ihrer Eltern und Freunde. Ist dieses Beispiel \u201ean den Haaren herbeigezogen?\u201c Ich f\u00fcrchte: nein. Wenn einmal ein solches Verhalten \u201ecool\u201c sein w\u00fcrde, k\u00f6nnte es \u2013 wie immer \u2013 zahlreiche Nachahmer finden. (Goethes \u201eWerther\u201c w\u00e4re hier ein historisches Beispiel.)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unser Rechtswesen ist differenziert. Aber das letzte Wort hat das BVG. Was es entscheidet, gilt. Endg\u00fcltig. Ist das eigentlich noch demokratisch? In der Demokratie hat jede und jeder eine einzige Stimme. Warum sind die Stimmen der 8 Personen eines Senats des BVG letztendg\u00fcltig unfehlbar? Bisher habe ich immer Mitleid mit den P\u00e4psten gehabt, die seit 1870 \u201eunfehlbar\u201c urteilen \u201ed\u00fcrfen\u201c. Kann ein Mensch unfehlbar sein??? Ein Papst kann nur unter begrenzten Bedingungen Unfehlbares festlegen. Demgegen\u00fcber ist der Raum, in dem unser BVG arbeiten muss, sehr viel gr\u00f6\u00dfer. Die Richter sind alle hervorragende Personen, davon gehe ich aus. Sie sind bestens ausgewiesene Juristen. Aber auch sie sind Menschen. Unfehlbare Menschen? W\u00e4re es in diesem Fall nicht besser gewesen, bei der Frage des Umgangs mit Todkranken zu bleiben, statt den Suizid zum letzten und h\u00f6chsten Ausdruck unserer W\u00fcrde zu stilisieren?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Professor Dr. Peter Dabrock, bis 2020 Vorsitzender des Ethikrats der Bundesregierung, hat davon vorsichtig abgeraten, dass sich die Kirchen in den Dienst derer stellen, die selbstbestimmt ihr Leben beenden wollen (vgl. https:\/\/w.w.w.evangelisch.de&gt;inhalte&gt;ethiker-dabrock)). Trotzdem sind wir Protestanten wie immer eifrig aufzugreifen, was gerade wichtig zu sein scheint. Es war wohl Landesbischof Ralf Meister, der meinte, die Kirche m\u00fcsse hier t\u00e4tig werden. Vielleicht dachte er an Jesu Wort \u201eSeid barmherzig, wie unser himmlischer Vater barmherzig ist\u201c (unsere Jahreslosung 2021). Aber ist es kirchliche Aufgabe, \u201eden Schierlingsbecher zu reichen\u201c wie bei Sokrates (der allerdings von einem Gericht zum Tod verurteilt worden war)? Inzwischen sind es noch mehr Bef\u00fcrworter geworden. Der Pr\u00e4sident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, trat auch als solcher auf, anstatt daf\u00fcr zu sorgen, dass die Diakonie als christlich und nicht nur als kaufm\u00e4nnisch erkannt wird! Damit h\u00e4tte die Diakonie mehr als genug zu tun. Unterscheiden sich ihre Heime oder ihre nichtstation\u00e4ren Dienste von anderen? Durch Qualit\u00e4t? Durch christliche Zuwendung? Ein nachdenklicher Christ in den neuen Bundesl\u00e4ndern sagte mir 1990 bek\u00fcmmert: \u201eDie Diakonie breitet sich hier \u00fcberall aus \u2013 aber wir haben doch gar keine Christen f\u00fcr die dort zu leistende Arbeit!\u201c Ich verkenne nicht die heutigen Schwierigkeiten. Aber wenn in Kirche und Diakonie der Heilige Geist nicht sp\u00fcrbar ist und dadurch Neues wird, wie Wolfgang Huber es zum Ausdruck bringt, dann ist \u201eall\u2018 unser Tun umsonst\u201c. Der Vorsitzende des Rates der EKD, Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, hat das Ansinnen, Beihilfe zum Suizid zu leisten, als vom 5. Gebot verboten erkl\u00e4rt: \u201eDu sollst nicht t\u00f6ten.\u201c Ein klares Wort. Denn auch Beihilfe zum T\u00f6ten ist T\u00f6ten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Immer wenn es um Sterben und Tod geht, dann geht es auch um Leben. Das BVG hat sich am 26.2.2020 meines Erachtens zu viel vorgenommen. Das gilt es zu reduzieren. \u201eLetzte Worte\u201c k\u00f6nnen durch weitere \u201eletzte Worte\u201c erg\u00e4nzt und korrigiert werden. Eine Aufgabe, die das BVG unter einer neuen Pr\u00e4sidentin, einem neuen Pr\u00e4sidenten oder einer Vizepr\u00e4sidentin oder einem Vizepr\u00e4sidenten noch vor sich hat. Wir Evangelischen in Deutschland wissen wie alle Christen, dass Gott das letzte Wort hat und haben wird. Daran zum Heil von uns Menschen zu erinnern, ist des Schwei\u00dfes der Edlen wert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Den Medien ist zu entnehmen, dass inzwischen zwei Gesetzesentw\u00fcrfe im Bundestag erarbeitet wurden, die das Urteil des BVG zur Ausf\u00fchrung bringen sollen. Dieses hat in seinem Urteil festgestellt: \u201eZum Schutz der Selbstbestimmung \u00fcber das eigene Leben steht dem Gesetzgeber in Bezug auf das Ph\u00e4nomen organisierter Sterbehilfe ein breites Spektrum an M\u00f6glichkeiten offen\u201c (Rn. 339). Aber es hat auch hinzugef\u00fcgt: \u201eAllerdings muss jede regulatorische Einschr\u00e4nkung der assistierten Selbstt\u00f6tung sicherstellen, dass sie dem verfassungsrechtlich gesch\u00fctzten Recht des Einzelnen aufgrund freier Entscheidung mit Unterst\u00fctzung Dritter aus dem Leben zu scheiden, auch faktisch hinreichenden Raum zur Entfaltung und Umsetzung bel\u00e4sst\u201c (Rn. 341). Ob das der rechte Ton gegen\u00fcber den gew\u00e4hlten Vertretern des Souver\u00e4ns, des Volkes, ist? Ich sehe hier eher einen erhobenen Zeigefinger: \u201eWehe, wenn\u2026!\u201c, \u201eWir passen auf!\u201c Das Pathos der \u201epersonalen Freiheit\u201c bleibt also erhalten. Die Tatsache, dass wir Menschen nach unserer Geburt ohne \u201eUnterst\u00fctzung Dritter\u201c nicht \u00fcberleben k\u00f6nnten, kommt nicht in den Blick. Dass wir soziale Wesen sind, was schon die Menschen in der Antike wussten, erh\u00e4lt kaum das ihm zustehende Gewicht. Dazu ist die vom BVG postulierte Freiheit viel zu hoch angesetzt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Fr\u00fchere Urteile des BVG sind in der Urteilsbegr\u00fcndung zahlreicher als der Bezug auf die Verfassung. Faktisch schreibt das BVG auf diese Weise das GG fort. Das aber steht nicht ihm, sondern allein dem Bundestag mit Zweidrittelmehrheit zu. Dass das Parlament daran mit Nachdruck erinnert, ist sein Recht und seine Pflicht. Sonst geraten wir von der Demokratie in eine Art Autokratie des BVG.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Landesbischof i. R. Prof. Dr. Gerhard M\u00fcller D.D.<\/em><\/p>\n<p><em>Aus: Aufbruch \u2013 1\/2021 (M\u00e4rz)<\/em><\/p>\n<p><em>Die <a href=\"https:\/\/www.gemeindehilfsbund.de\/fileadmin\/Aufbruch\/aufbruch_1_2021.pdf\">aktuelle Ausgabe<\/a> des Aufbruchs kann hier heruntergeladen werden. Wenn Sie den Aufbruch kostenlos abonnieren m\u00f6chten, schreiben Sie bitte an info@gemeindehilfsbund.de.<\/em><\/p>\n<p><em>Leseempfehlung:<\/em><\/p>\n<p><em>Gerhard M\u00fcller<br \/>\n<strong>Einsichten Martin Luthers \u2013 damals und jetzt \u2013 Analyse und Kritik<br \/>\n<\/strong><\/em><em>Martin-Luther-Verlag, Erlangen 2017, 356 Seiten, 19,00 Euro<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p><em>Dieses Buch kann bei der Gesch\u00e4ftsstelle des GHB bestellt werden.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVG) ist das h\u00f6chste deutsche Gericht. Wer sein Recht nicht bei anderen Gerichten gefunden hat, kann versuchen, es dort zu erhalten. Das BVG h\u00e4lt sich an unsere Verfassung, die wir \u201eGrundgesetz\u201c (GG) nennen. Dass das BVG eine gro\u00dfe W\u00fcrde besitzt, kommt zum Ausdruck, wenn es \u00f6ffentlich auftritt. 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