{"id":1799,"date":"2005-04-22T14:51:39","date_gmt":"2005-04-22T12:51:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=1799"},"modified":"2009-09-07T17:00:59","modified_gmt":"2009-09-07T15:00:59","slug":"stellungnahme-zur-empfehlung-der-bischofskonferenz-der-velkd-vom-8-marz-2004-uber-den-umgang-mit-eingetragenen-und-gleichgeschlechtlichen-lebensgemeinschaften-von-pfarrern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=1799","title":{"rendered":"Stellungnahme zur Empfehlung der Bischofskonferenz der VELKD vom 8. M\u00e4rz 2004 \u00fcber den Umgang mit eingetragenen und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Stellungnahme zur Empfehlung der Bischofskonferenz der VELKD vom 8. M\u00e4rz 2004 \u00fcber den Umgang mit eingetragenen und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die entscheidende Aussage steht am Anfang: \u201eDie unterschiedlichen Positionen zu Eingetragenen Lebenspartnerschaften und zu anderen, gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ber\u00fchren als Ordnungsfragen nicht den status confessionis.\u201c<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Begriff des \u201estatus confesssionis\u201c in der lutherischen Tradition geht zur\u00fcck auf das Problem, das der Kirche mit dem Augsburger Interim von 1548 gestellt war. F\u00fcr eine \u00dcbergangszeit wurden den protestantischen Kirchen im Reich lediglich der Laienkelch und die Priesterehe zugestanden; alle anderen Ver\u00e4nderungen seit der Reformation waren nun rechtswidrig und waren deshalb r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Damit war eine Konfliktsituation gegeben. Was galt in der Kirche: das Bekenntnis \u2013 f\u00fcr die Lutheraner das Augsburger Bekenntnis von 1530 \u2013 oder der Augsburger Reichstagsabschied von 1548 bzw. der Wille des siegreichen Kaisers Karl V.? Das war der \u201estatus confessionis\u201c. Es herrschte in den lutherischen Kirchen dar\u00fcber weitgehend Einm\u00fctigkeit, da\u00df es das \u201eBekenntnis\u201c ist, das f\u00fcr sie gilt, auch wenn das zum Konflikt mit dem Reich f\u00fchren mu\u00df.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damals kam es in Kursachsen unter Kurherzog Moritz und seinen Theologen zu der \u00dcberlegung, um Schaden vom Land abzuhalten, dem Kaiser dennoch weitgehend entgegenzukommen, also einen Kompromi\u00df zu schlie\u00dfen. Eine ganze Reihe von katholischen Riten und Zeremonien sollten wieder eingef\u00fchrt werden, darunter auch das Fronleichnamfest, w\u00e4hrend der theologische Kernbestand der Reformation um die Rechtfertigungslehre beibehalten werden sollte. Der Kunstgriff, der das erm\u00f6glichen sollte, war der Begriff der \u201eAdiaphora\u201c, also Fragen der Ordnung, der Riten, die frei geregelt werden konnten und den \u201estatus confessionis\u201c nicht ber\u00fchren w\u00fcrden. Dabei konnte man sich auf CA VII berufen: \u201eUnd ist nicht not zur wahren Einigkeit der christlichen Kirche, da\u00df allenthalben gleichf\u00f6rmige Zeremonien, von den Menschen eingesetzt, gehalten werden\u201c. So kam es im Dezember 1548 zu der \u201eFormel von Alt-Zella\u201c bzw. zum \u201eLeipziger Interim\u201c, dessen Hauptverfasser Melanchthon war.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieser Kompromi\u00df f\u00fchrte zu einem innerkirchlichen Streit um die \u201eAdiaphora\u201c und den \u201estatus confessionis\u201c, der erst 1577 mit der Konkordienformel abgeschlossen werden konnte (FC X \u201eVon Kirchengebr\u00e4uchen\u201c).Entscheidend darin sind die \u201eNegativa\u201c. In ihnen wird u.a. die Aussage verworfen: \u201eda\u00df man zur Zeit der Verfolgung und \u00f6ffentlicher Bekenntnis den Feinden des heiligen Evangelii (welches zu Abbruch der Wahrheit dienet), in dergleichen Mitteldingen und Ceremonien m\u00f6ge willfahren oder sich mit ihnen vergleichen.\u201c In Konflikt-und Verfolgungssituationen, dem \u201estatus confessionis\u201c gibt es nun auch in den \u201eAdiaphora\u201c keinen Kompromi\u00df. Diese Entscheidung soll jedem Mi\u00dfverst\u00e4ndnis wehren, als k\u00f6nne man dem Konfliktgegner aus purem Sicherheitsstreben gef\u00e4llig sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn man unter der Vorgabe von FC X die Empfehlungen der Bisch\u00f6fe betrachtet, dann wird deutlich, was darin gesagt ist und was dieser Vorgang bedeutet:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Frage \u00fcber den \u201eUmgang mit eingetragenen und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern und Pfarrerinnen\u201c \u2013 und das betrifft deren Zusammenleben in h\u00e4uslicher Gemeinschaft und ihren pfarramtlichen Dienst \u2013 wird zu den \u201eAdiaphora\u201c gez\u00e4hlt. Sie steht auf derselben Stufe wie Fragen der \u201eZeremonien\u201c, der Gottesdienstordnung, der praktischen Kirchenordnung, bei denen es in den verschiedenen lutherischen Territorialkirchen Unterschiede geben durfte; sie ber\u00fchren nicht den \u201eStatus confessionis.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sodann wird implizite ausgesprochen, da\u00df ein \u201estatus confessionis\u201c derzeitig nicht besteht, f\u00fcr den dann ja die Regel gelten m\u00fcsste, da\u00df in statu confessionis kein Kompromi\u00df mit dem Konfliktgegner\u2013 auch in den \u201eAdiaphora\u201c zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von hier aus m\u00fcssen an die Bisch\u00f6fe der VELKD zwei Fragen gerichtet werden:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Handelt es sich bei der Frage des \u201eUmgangs mit eingetragenen und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern und Pfarrerinnen\u201c wirklich um ein \u201eAdiaphoron\u201c? Die Bischofskonferenz ist offensichtlich dieser Meinung, wenn sie hier von \u201eOrdnungsfragen\u201c spricht und dann \u2013 unter gewissen Einschr\u00e4nkungen und Bedingungen \u2013 den Gliedkirchen einen gro\u00dfen Spielraum einr\u00e4umt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2.Befinden wir uns heute im \u201estatus confessionis\u201c? Wenn dies der Fall ist, sind Kompromisse auch in \u201eOrdnungsfragen\u201c zu verwerfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ad 1) Die Einordnung der 1. Frage unter die \u201eAdiaphora\u201c durch eine lutherische Bischofskonferenz ist ein erstaunlicher Vorgang. Ist doch offensichtlich, da\u00df mit Ausnahme von protestantischen Kirchen des westlichen Kulturkreises keine Kirche der Weltchristenheit diese Auffassung teilt. Da\u00df es vielmehr heute gerade \u00fcber dieser Frage zu heftigen Auseinandersetzungen kommt. Die Anglikanische Kirchengemeinschaft droht daran heute zu zerbrechen. Das gilt aber auch f\u00fcr die innerkirchliche Situation bei uns. Haben doch die bisherigen Beschl\u00fcsse verschiedener Landeskirchen in Sachen der Segnung von homosexuellen Partnerschaften zu heftigen innerkirchlichen Kontroversen gef\u00fchrt, zu Kirchenaustritten und zu einer tiefen inneren Spaltung. Man mu\u00df sich schon fragen: Sind die anderen Kirchen der Christenheit, dazu die zahlreichen sich distanzierenden Christen in der eigenen Kirche, eigentlich alle mit geistlicher Blindheit geschlagen, da\u00df sie harmlose \u201eAdiaphora\u201c unberechtigterweise zum status confessionis erheben? Ferner ist zu fragen, ob es angesichts dieser Sachlage \u00fcberhaupt zu verantworten ist, die strittige Frage dadurch zu l\u00f6sen, da\u00df man sie zu den \u201eAdiaphora\u201c rechnet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Einordnung zu den \u201eAdiaphora\u201c ist aber auch deshalb nicht zu akzeptieren, da hinter den \u201eOrdnungsfragen\u201c entscheidende theologische Fragen stehen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Frage nach der Geltung der Heiligen Schrift. Es geht dabei nicht um fundamentalistische Engstirnigkeit, denn die Aussagen der Bibel m\u00fcssen vor dem Hintergrund des biblischen Menschenbildes von 1. Mose 1,27f gesehen werden. Als Gemeinschaft der polar Verschiedenen sind Mann und Frau die Ikone Gottes, als solche gesegnet und beauftragt f\u00fcr den Fortgang des Lebens. Hier handelt es sich um eine Stiftung des Sch\u00f6pfers, die niemals als ein \u201eLeitbild\u201c verstanden und mi\u00dfbraucht werden kann, um daraus andere \u2013 auch homosexuelle \u2013 Partnerschaften abzuleiten und dadurch aufzuwerten oder zu rechtfertigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieses Menschenbild ist f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des Menschen und dessen Lebensf\u00fchrung ebenso wie f\u00fcr die menschliche Gemeinschaft und deren Ordnung konstitutiv; jedenfalls verbietet es sich, dies zu den \u201eAdiaphora\u201c zu z\u00e4hlen. Es pr\u00e4gt bis heute unsere Kultur und Gesellschaftsordnung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ad 2) Die Kirche Jesu Christi befindet sich immer im status confessionis. Verschieden sind nur die Fronten, an denen der Konflikt jeweils aufbricht. War dies im vergangenen Jahrhundert vor allem der totale Staat mit seinen antichristlichen Ideologien, so ist es in der Gegenwart in der westlichen Kultur der radikale Individualismus, S\u00e4kularismus und Pluralismus, der wie ein HIV-Virus das \u00fcberlebenswichtige Immunsystem der Kirche, n\u00e4mlich deren Bekenntnis, zerst\u00f6rt, dar\u00fcber hinaus aber auch die Zukunft der westlichen Kultur mit der heraufziehenden, absehbaren demographischen Katastrophe in die gr\u00f6\u00dfte Krise seit ihrem Bestehen f\u00fchrt. Die internationale Schwulen-und Lesbenbewegung, die keineswegs nur eine Rehabilitation von diskriminierten Homosexuellen anstrebt, sondern auf einen Paradigmenwechsel, die Aufl\u00f6sung aller sexuellen Ordnungen zu Gunsten einer unbegrenzten sexuellen Befreiung zielt, ist eine Frucht dieser Entwicklung und heute deren aktive Spitze. Es ist verh\u00e4ngnisvoll, wenn eine lutherische Bischofskonferenz diesen unausgesprochenen Kulturkampf, in den sie hineingezogen worden ist, nicht wahrnehmen kann oder will.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Genau an der Stelle, wo die Bisch\u00f6fe den Kompromi\u00df suchen, ist unsere Kirche heute als \u201eecclesia militans\u201c herausgefordert. Heute ist der status confessionis gegeben, in dem auch in Ordnungsfragen, in den \u201eAdiaphora\u201c, keineswegs dem Gegner nachgegeben werden darf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es begegnet uns in der Geschichte der Kirche h\u00e4ufig dasselbe Verhaltensmuster, das zum Verlust der Glaubw\u00fcrdigkeit und zum Niedergang f\u00fchrt: Die kollektiven ekklesialen Selbsterhaltungsinstinkte verleiten dazu, den Kompromi\u00df da zu suchen, wo ein klares Zeugnis geboten ist. Und dies in der Meinung, dadurch die Kirche und ihre Einheit in einer bedrohlichen Situation bewahren und sichern zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bisch\u00f6fe w\u00e4ren gut beraten, wenn sie wenigstens Barmen III beachten w\u00fcrden: \u201eWir verwerfen die falsche Lehre, als d\u00fcrfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen \u00dcberzeugungen \u00fcberlassen:\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Barmen III ist f\u00fcr die heutige Situation deshalb wichtig, weil sie die problematische prinzipielle Unterscheidung von kirchlicher Lehre und kirchlicher Ordnung \u00fcberwindet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das von den lutherischen Bisch\u00f6fen empfohlene und zugelassene Chaos der kirchlichen Ordnung und des pfarramtlichen Dienstes schadet dem uns aufgetragenen Zeugnis. Die \u201eEmpfehlungen\u201c sind nicht \u201eempfehlenswert\u201c. Es mu\u00df ihnen deshalb entschieden widersprochen und widerstanden werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Barenhalder Stra\u00dfe 25<br \/>\n74589 Satteldorf<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stellungnahme zur Empfehlung der Bischofskonferenz der VELKD vom 8. 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