{"id":17919,"date":"2021-03-11T16:35:23","date_gmt":"2021-03-11T15:35:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=17919"},"modified":"2021-03-11T16:35:23","modified_gmt":"2021-03-11T15:35:23","slug":"beschluesse-des-konvents-der-st-martini-gemeinde-vom-8-maerz-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=17919","title":{"rendered":"Beschl\u00fcsse des Konvents der St. Martini Gemeinde vom 8. M\u00e4rz 2021"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1. Beschluss des Konvents zur vorl\u00e4ufigen Dienstenthebung von Pastor Olaf Latzel durch den Kirchenausschuss<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Konvent der St. Martini Gemeinde verurteilt die vorl\u00e4ufige Dienstenthebung des Pastors der Gemeinde, Olaf Latzel, auf das Sch\u00e4rfste und fordert den Kirchenausschuss auf, die Dienstenthebung unverz\u00fcglich und vollumf\u00e4nglich aufzuheben. Der Beschluss des Kirchenausschusses zur vorl\u00e4ufigen Dienstenthebung ist rechtswidrig, da der Beschluss ohne Zustimmung der Gemeinde gefasst wurde. Die in der Kirchenverfassung festgelegten Mitwirkungsrechte der Gemeinde sind damit vom Kirchenausschuss eklatant verletzt worden. Der Konvent beauftragt den Vorstand, alle juristischen M\u00f6glichkeiten auszusch\u00f6pfen, um die vollst\u00e4ndige Wiedereinsetzung des Pastors in den Dienst zu erreichen.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2. Best\u00e4tigung der Berufung des Pastors<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Konvent stellt fest, dass Pastor Olaf Latzel mit seinen \u00c4u\u00dferungen zur praktizierten Homosexualit\u00e4t auf dem Eheseminar in keiner Weise gegen die aus seiner Ordination bestehenden Pflichten versto\u00dfen hat. Vielmehr hat Pastor Latzel im Gehorsam gegen\u00fcber dem dreieinigen Gott die klare biblische Lehre, wie sie in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis seiner Kirche bezeugt ist, gelehrt und damit auch seine Verpflichtung gegen\u00fcber der Gemeindeordnung der St. Martini Gemeinde erf\u00fcllt. Der Konvent der St. Martini Gemeinde steht zu seinem Pastor und best\u00e4tigt die Berufung von Olaf Latzel als Pastor der St. Martini Kirchengemeinde. Die Berufung der Gemeinde gilt auch f\u00fcr den Fall, dass die Wiedereinsetzung des Pastors durch den Kirchenausschuss nicht oder in einem nicht \u00fcberschaubaren Zeitraum erfolgen sollte. F\u00fcr diesen Notfall fasst der Konvent den Beschluss, den Pastor durch die Gemeinde selbst anzustellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3. Angriff auf die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinde<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Konvent nimmt zur Kenntnis, dass sich die f\u00fchrenden Repr\u00e4sentanten des Kirchenausschusses in ihren \u00f6ffentlichen Stellungnahmen zur Causa Latzel von Beginn an massiv gegen den Pastor der Gemeinde ge\u00e4u\u00dfert und in keiner Weise deeskalierend gewirkt haben. Hierdurch haben sie ihre Pflicht zur Neutralit\u00e4t in der \u00d6ffentlichkeit verletzt. Mit ihren inhaltlichen Aussagen zur Frage praktizierter Homosexualit\u00e4t wenden sie sich zudem gegen die biblische Lehre und Teile der Bekenntnisschriften der Kirche.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieses Vorgehen der Repr\u00e4sentanten des Kirchenausschusses l\u00e4sst darauf schlie\u00dfen, dass in der BEK biblisch begr\u00fcndete Positionen zu ethischen Fragen, wie sie \u00fcber 500 Jahre unverr\u00fcckbare Lehre der Evangelischen Kirche waren, zum Schweigen gebracht werden sollen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Konvent stellt fest, dass der Kirchenausschuss mit seinem Beschluss zur vorl\u00e4ufigen Dienstenthebung des Pastors die in der Verfassung der BEK den selbstst\u00e4ndigen Gemeinden garantierte Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit verletzt. Damit richtet sich die Dienstenthebung des Pastors auch direkt gegen die bekennende St. Martini Gemeinde und nimmt ihr die in der Kirchenverfassung garantierten Grundrechte. Der Konvent beauftragt den Vorstand der Gemeinde, alle geeigneten Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die der selbstst\u00e4ndigen St. Martini Gemeinde in der Kirchenverfassung garantierten Grundrechte gegen\u00fcber dem Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche durchzusetzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4. Ruhenlassen der Rechte und Pflichten<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Verfassung der BEK erm\u00f6glicht den Gemeinden, sich zur Sicherung ihrer Glaubens- und Lehrfreiheit von der Zentralk\u00f6rperschaft zu l\u00f6sen, in dem das \u201eRuhenlassen der Rechte und Pflichten\u201c erkl\u00e4rt wird. Damit nimmt eine Gemeinde nicht mehr am Kirchentag und an den gemeinschaftlichen Einrichtungen und Ordnungen der Bremischen Evangelischen Kirche teil (nach \u00a7 1 Abs. 3 Kirchenverfassung der BEK). Der Konvent beauftragt den Vorstand, alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, um den Konvent in die Lage zu versetzen, einen entsprechenden Beschluss in einer einzuberufenden Sondersitzung zu fassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>5. Beschluss zur \u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Konvent billigt die bisher vom Vorstand verfolgte zur\u00fcckhaltende \u00d6ffentlichkeitsarbeit, um die laufenden Gespr\u00e4che und Verhandlungen zwischen Bauherren der Gemeinde und Vertretern des Kirchenausschusses nicht zu belasten. Diese Gespr\u00e4che sind jedoch erfolglos geblieben. Zudem hat der Kirchenausschuss ein Mediationsangebot durch Dritte abgelehnt. Der Konvent beauftragt den Vorstand, geeignete Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber das rechtswidrige Vorgehen des KA umfassend zu informieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beschl\u00fcsse wurden einzeln abgestimmt. Die Zustimmung lag bei durchschnittlich 94%.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Michael Franke, Verwaltender Bauherr St. Martini<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Beschluss des Konvents zur vorl\u00e4ufigen Dienstenthebung von Pastor Olaf Latzel durch den Kirchenausschuss Der Konvent der St. Martini Gemeinde verurteilt die vorl\u00e4ufige Dienstenthebung des Pastors der Gemeinde, Olaf Latzel, auf das Sch\u00e4rfste und fordert den Kirchenausschuss auf, die Dienstenthebung unverz\u00fcglich und vollumf\u00e4nglich aufzuheben. 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