{"id":17199,"date":"2020-04-22T11:23:46","date_gmt":"2020-04-22T09:23:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=17199"},"modified":"2020-04-22T11:30:20","modified_gmt":"2020-04-22T09:30:20","slug":"mutig-in-der-zumutung-ein-gesetz-das-uns-umtreibt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=17199","title":{"rendered":"Mutig in der Zumutung &#8211; Ein Gesetz, das uns umtreibt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Im Salzkorn 2\/2019 haben wir Ihnen von einer Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministeriums zu einem Verbot von seelsorgerlichen bzw. thera\u00adpeutischen Angeboten zur Bearbeitung eines Konfliktes in der eigenen sexuellen Orientierung berichtet. Inzwischen liegt ein Gesetzentwurf vor, der vom Bundeskabinett am 18. Dezember 2019 angenommen wurde und voraussichtlich Mitte 2020 vom Bundestag verabschiedet wird. Das neue Gesetz ist nicht nur f\u00fcr \u00adWerke relevant, die beratend in diesem Bereich \u00adt\u00e4tig sind, sondern wird Konsequenzen f\u00fcr die Verk\u00fcndigung, Seelsorge und Begleitung in Gemeinden und christlichen Einrichtungen haben.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zum Gesetz<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Entwurf des Gesetzes zum \u201eSchutz vor Konver\u00adsions\u00adbehandlungen\u201c sieht folgendes Verbot vor:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>\u2028Das Gesetz \u201egilt f\u00fcr alle am Menschen durchgef\u00fchrten Behandlungen, die auf eine Ver\u00e4nderung oder Unterdr\u00fcckung der sexuellen Orientierung \u2026 gerichtet sind\u201c. Unter Behandlung f\u00e4llt demnach alles, was zu einer Ver\u00e4nderung oder Unterdr\u00fcckung f\u00fchren k\u00f6nnte, unter Umst\u00e4nden auch einzelne Gespr\u00e4che, Gebete, Empfehlungen, Therapie und Seelsorgegespr\u00e4che. Dem Verbot unterliegt \u201ejedermann\u201c, nicht nur aus anerkannten Heilberufen, sondern ebenso Gemeindeleiter, Pfarrer, Priester, P\u00e4dagogen und Privatpersonen.<\/li>\n<li>\u2028Die \u201eBehandlungen\u201c von Personen unter 18 Jahren sollen mit einer \u201eFreiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe\u201c geahndet werden. F\u00fcrsorge- oder Erziehungsberechtigte, die ihre Pflicht nicht gr\u00f6blich verletzen, sind davon ausgenommen. An Vollj\u00e4hrigen darf eine Behandlung nur durchgef\u00fchrt werden, sofern deren Einwilligung nicht auf einem \u201eWillensmangel\u201c beruht.<\/li>\n<li>\u2028Wer f\u00fcr so eine Behandlung wirbt, sie anbietet oder vermittelt, muss mit \u00adeiner Geldbu\u00dfe bis zu 30.000 Euro rechnen. Dabei wird unterschieden: Bei Personen unter 18 Jahren darf grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr Behandlungen geworben, vermittelt oder angeboten werden. Bei Vollj\u00e4hrigen darf man nur im \u201enicht-\u00f6ffentlichen\u201c Bereich f\u00fcr Behandlungen werben, sie vermitteln oder anbieten.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zur Klarheit<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Anliegen des Gesundheitsministers, Menschen vor \u00dcbergriffen und sch\u00e4dlichen Ma\u00dfnahmen im Bereich ihrer sexuellen Orientierung zu sch\u00fctzen, ist grunds\u00e4tzlich zu bef\u00fcrworten. Dieses Anliegen teilt die OJC mit ihrem dazugeh\u00f6rigen Arbeitszweig, dem Deutschen Institut f\u00fcr Jugend und Gesellschaft (DIJG). Das DIJG hat sich mehrfach \u00f6ffentlich von sch\u00e4d\u00adlichen Ma\u00dfnahmen eindeutig und klar distanziert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zur Problematik<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gesetzestext und Begr\u00fcndung enthalten zahlreiche diffus verwendete Begriffe, was zu einer erheblichen Handlungs- und Rechtsunsicherheit f\u00fchrt. So mag zwar das seelsorgerliche oder psychotherapeutische Gespr\u00e4ch \u00fcber die eigene Lebenssituation und den \u201eUmgang mit der eigenen sexuellen Orientierung\u201c gestattet sein, unklar aber ist, ab wann eine \u201eBehandlung zu einer Ver\u00e4nderung oder Unterdr\u00fcckung der sexuellen Orientierung\u201c f\u00fchrt. Ab wann gilt das Gespr\u00e4ch mit oder das Gebet f\u00fcr eine Person als Behandlung? Was gilt als nachweislicher \u201eWillensmangel\u201c beim Betroffenen? Was geht noch als \u201enicht-\u00f6ffentliche<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Werbung\u201c durch, was nicht? Man sp\u00fcrt dem Gesetzesentwurf das Bem\u00fchen um Klarheit ab, er bleibt aber letztlich ebenso diffus wie der Gegenstand, an dem er sich abarbeitet. Folglich werden sich Berater und \u00adWerke in Zukunft auf eine ganze Reihe von Denunziationen, Anklagen und Gerichtsprozessen einstellen m\u00fcssen, denn konkrete Anwendung und Auslegung wird letztlich an den Gerichten ausgefochten. Widerspr\u00fcchlich bleibt auch der Schutz des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. So erscheint \u201eselbstempfundene Geschlechtsidentit\u00e4t\u201c als zu sch\u00fctzendes Gut, und Ma\u00dfnahmen, die mithilfe therapeutischer, medizinischer und chirurgischer Mittel eine \u201eGeschlechtsumwandlung\u201c vollziehen, werden gutgehei\u00dfen. Das neue Gesetz diskriminiert hingegen diejenigen, die \u00adetwa in ihren homosexuellen oder transsexuellen Empfindungen Konflikte oder Widerspr\u00fcche wahrnehmen, eine Beratung w\u00fcnschen und nach Perspektiven suchen, die sich nicht in der uneingeschr\u00e4nkten Best\u00e4tigung ihrer diesbez\u00fcglichen subjektiven Empfindungen ersch\u00f6pfen. Hier wird einer massiven Ungleich\u00adbehandlung Vorschub geleistet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zur L\u00fcge<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wiederholt wird behauptet, es g\u00e4be keinen wissenschaftlichen Nachweis f\u00fcr die Wirksamkeit von Ma\u00dfnahmen, die eine Ver\u00e4nderung der sexuellen Orientierung bewirken k\u00f6nnten. Dar\u00fcber hinaus wird unisono gefolgert, dass jede Form der \u201eBehandlung\u201c \u00adsch\u00e4dliche Effekten habe. Doch w\u00e4hrend es in der Tat sch\u00e4dliche Behandlungen gibt, die verboten geh\u00f6ren, ist die Behauptung wissenschaftlich unhaltbar und unwahr, dass jede qualifizierte Beratung und Begleitung, jede therapeutische Intervention Sch\u00e4den verursache. Selbst Klienten, die keine Ver\u00e4nderung ihrer sexuellen Orientierung erleben, k\u00f6nnen von einer professionellen Therapie f\u00fcr den Umgang mit ihren inneren Konflikten durchaus profitieren. In dieser Klientel l\u00f6st das neue Gesetz folglich einen neuerlichen \u201eMinderheitenstress\u201c aus. Ihre Existenz wird entweder ausgeblendet oder ihnen wird unterstellt, nicht richtig zu empfinden, nicht richtig zu sein. Wer \u201eseine\/ihre Orientierung\u201c nicht ausleben m\u00f6chte, muss sich pauschal vorwerfen lassen, seine \u201eSexualit\u00e4t zu unterdr\u00fccken\u201c, und wer von einer Ver\u00e4nderung der sexuellen Orientierung oder Identit\u00e4t berichtet, dem wird unterstellt, dass er in Wahrheit keine Ver\u00e4nderung erlebt hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zur Wahrheit<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es geh\u00f6rt zur Wahrheit, dass sich viele Menschen, die mit ihrer sexuellen Orientierung ringen, in den Gemeinden nicht ernstgenommen f\u00fchlten, unter Druck und Zwang gesetzt, alleine gelassen wurden oder durch gutgemeinte ungute Ma\u00dfnahmen noch tiefer in die Krise rutschten. Hier bedarf es einer gr\u00fcndlichen Aufarbeitung, die wir in der OJC und im DIJG begr\u00fc\u00dfen und der wir uns gerne stellen. Wir \u00adnehmen auch\u00a0 wahr, dass die Aussagen und \u00adErgebnisse in \u00adPublikationen des DIJG h\u00e4ufig verk\u00fcrzt und missverst\u00e4ndlich dargestellt worden sind \u2013 da ist enormer Kl\u00e4rungsbedarf. Als Christen k\u00f6nnen wir nicht achtsam genug vorgehen und m\u00fcssen heikle Punkte und die Gef\u00e4hrdung der Betroffenen im religi\u00f6sen Umfeld nachdr\u00fcck\u00adlicher thematisieren. Wir bleiben Lernende und ermutigen unsere Mitchristen, ebenfalls Lernende zu sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zu den Folgen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nicht nur f\u00fcr die Beratungspraxis, auch f\u00fcr die Gemeindepraxis bedeutet dieses Gesetz einen massiven Einschnitt und Verunsicherungsmoment. Zwar darf im Kontext der Meinungs- und Religionsfreiheit gelebte Homo\u00adsexualit\u00e4t, Transsexualit\u00e4t usw. als S\u00fcnde und die Mann-Frau-Ehe als das biblische Grundkonzept \u00adeiner sch\u00f6pfungsgem\u00e4\u00dfen Gestaltung des Sexual\u00adlebens bezeichnet werden. Doch da h\u00f6rt es schon auf. Strafbar macht sich z. B. ein Prediger, wenn er in der Verk\u00fcndigung oder im Aus\u00fcben seiner pastoralen \u00adT\u00e4tigkeiten darauf hinweist, dass es Hilfe f\u00fcr Menschen gibt, die ihre sexuelle Orientierung als konflikthaft erleben, sofern Jugendliche anwesend sind. Auch das seelsorgerliche Gespr\u00e4ch oder Gebet, das den Hilfe\u00adsuchenden darin best\u00e4rkt, sich fragend mit seinen Empfindungen auseinanderzusetzen und dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen, kann zur Straftat werden. Befindet sich ein Betroffener diesbez\u00fcglich in einem inneren Konflikt, dann ist es von Seiten des Gesetzgebers erw\u00fcnscht und erlaubt, ihn an Stellen zu verweisen, die das homo- oder transsexuelle \u00adComing-Out f\u00f6rdern, wohingegen es strafrechtlich sanktioniert werden soll, wenn Betroffene an Werke, Therapeuten oder Berater verwiesen werden, die von einem raschen, festlegenden Coming-Out abraten und eine Auseinandersetzung mit tieferliegenden W\u00fcnschen, Gef\u00fchlen und Erlebnissen empfehlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zur Bewertung der Situation<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In Zuge der Entstehung dieses Gesetzes gab es weitaus krassere Forderungen, die das Erziehungsrecht, die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit massiv einschr\u00e4nken wollten. Wir sind dankbar, dass der Entwurf an einigen Stellen entsch\u00e4rft wurde.. Es w\u00e4re allerdings illusorisch anzunehmen, dass mit dem Gesetz Ruhe einkehrt und der Forderungskatalog der LGBTTIQ*-Bewegung abgearbeitet w\u00e4re. Die Erfahrung der letzten 20 Jahre zeigt, dass es kein \u00adGenug gibt. Die Forderung nach Gesetzen, die weitere \u201eOrien\u00adtierungen\u201c in den Mainstream stellen und die Bewegungsr\u00e4ume von Christen oder von Menschen mit nicht LGBT-konformen Erfahrungen und Vorstellungen weiter beschneiden, rei\u00dft weltweit und in unserem Land nicht ab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zum Bestehenbleiben<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch uns als OJC-Gemeinschaft bringen diese Entwicklungen in Bedr\u00e4ngnis. Angriffe und Sanktionsma\u00dfnahmen konnten wir bislang gl\u00fccklicherweise abwenden und uns gegen Falschmeldungen juristisch wehren \u2013 die eine oder andere Verleumdung haben wir in Geduld ertragen. All dies war zwar unan\u00adgenehm, aber noch nicht wirklich bedrohlich. Das neue Gesetz stellt uns vor nie dagewesene Herausforderungen. Wir m\u00fcssen ernsthaft fragen, wie ein Bestehen und Wirken unter solchen Umst\u00e4nden m\u00f6glich bleibt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dietrich Bonhoeffer schreibt: \u201eWer Einfalt und Klugheit miteinander zu verbinden vermag, kann bestehen. Aber was ist Einfalt? Was ist Klugheit? Wie wird aus beiden eins?\u201c Auf diese spannende Frage gibt es keine fertigen und einfachen Antworten. Bonhoeffer schreibt weiter: \u201eEinf\u00e4ltig ist, wer in der Verkehrung, Verwirrung und Verdrehung aller Begriffe allein die schlichte Wahrheit Gottes im Auge beh\u00e4lt.\u201c Neben aller juristischer, politischer und wissenschaftlicher Verwirrung, die sich in diesem Gesetz manifestiert, ist folgende Verdrehung die fundamentalste: Wenn Mann und Frau gemeinsam das Ebenbild Gottes sind, strahlt in ihrer Geschlechtlichkeit, die sie auf einzigartige \u00adWeise aufeinander verweist, diese Ebenbildlichkeit in einzigartiger Weise auf. Ein Gesetz, das es M\u00e4nnern und Frauen verbieten will, sich nach dieser Strahlkraft auszustrecken, auch wenn ihre sexuellen Gef\u00fchle oder ihr Geschlechtsempfinden ihnen dies nicht auf Anhieb erschlie\u00dfen, und daf\u00fcr Begleitung und Unter\u00adst\u00fctzung in Anspruch zu nehmen, ist das im Letzten ein Angriff auf das Mysterium der Gottebenbildlichkeit in Mann und Frau. Hier wird gesetzlich verankert, was mit einer christlichen Sexualethik nicht vereinbar ist, w\u00e4hrend Hilfsangebote, die im Einklang mit der christlichen Sexualethik stehen, kriminalisiert werden. Bonhoeffer f\u00e4hrt fort: \u201eKlug ist, wer die Wirklichkeit sieht, wie sie ist, wer auf den Grund aller Dinge sieht. Klug ist darum allein, wer die Wirklichkeit in Gott sieht. Der Kluge verschafft sich das bestm\u00f6g\u00adliche Wissen um die Vorg\u00e4nge, ohne doch davon abh\u00e4ngig zu werden.\u201c Dazu brauchen wir Weisung und F\u00fchrung. Erst recht angesichts der Tatsache, dass, wie der kolumbianische Philosoph Nicol\u00e1s G\u00f3mez D\u00e1vila formuliert, \u201ebereits die schonendste Wahrheit dem modernen Menschen eine unertr\u00e4gliche Anma\u00dfung\u201c scheint. Die dem biblischen Zeugnis zugrundeliegende Sexualethik war f\u00fcr den Menschen schon immer Anma\u00dfung und Zumutung. Kommt sie pr\u00fcde und streng daher, rebelliert er gegen sie; kommt sie als sanfter Anruf, quittiert er sie mit Hohn und Sanktionen. Was ist hier klug? Dagegen angehen, im Strom mitgehen oder einfach im Abseits stehenbleiben? Was bedeutet es, in einer Zeit zu leben, in der offenbar die beste Botschaft \u2013 geschaffen nach dem Bilde Gottes \u2013 nicht mehr verstanden wird?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zur Hoffnung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir m\u00f6chten dem, was auf uns zukommt, mit einem offensiven, \u201ebefreiten Blick auf den lebendigen Gott und auf die Wirklichkeit, wie sie in Gott allein Bestand hat\u201c, begegnen. Denn wir vertrauen darauf, dass er die Geschicke dieser Welt in H\u00e4nden h\u00e4lt. Mann und Frau sind im Bilde Gottes aufeinander hin erschaffen, um seine Herrlichkeit in die Welt zu tragen. Was bleibt, wenn sogar diese, unserem Leib eingeschriebene Ur-Botschaft der Sch\u00f6pfung relativiert, dekonstruiert und veruneindeutigt wird? Gerade im Wissen um die Gebrochenheit unserer Existenz m\u00f6chten wir an dieser Botschaft festhalten und in \u201eEinfalt und Klugheit\u201c tun, was Jesus segnet. \u201eKonstruktive Realit\u00e4ten lassen aufhorchen\u201c, hei\u00dft es in einem Urdokument der OJC. Wir m\u00f6chten weiterhin Menschen ermutigen, sich im Vertrauen auf Jesus Christus diesen Realit\u00e4ten zu stellen. Dazu brauchen wir einander, dazu brauchen wir als Offensive\u00ad Junger Christen Sie, unsere Freunde, Ihre F\u00fcrbitte, guten Rat, Korrektur und die Erinnerung, dass die Wirklichkeit Christi die Konstrukte der Klugen und M\u00e4chtigen dieser Welt \u00fcberdauert und schon jetzt, mitten unter uns, begonnen hat.<\/p>\n<p><em>Konstantin Mascher, Prior der Offensive Junger Christen (OJC), Reichelsheim<\/em><\/p>\n<p><em>Aus: Salzkorn 1\/2020 Selbst.bestimmt &#8211; Im Fadenkreuz der Identit\u00e4tspolitik<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Die OJC ist eine \u00f6kumenische Kommunit\u00e4t, die sich offensiv f\u00fcr eine Erneuerung in Kirche und Gesellschaft einsetzt. Sie gibt das Heft &#8222;Salzkorn&#8220; heraus, das wir sehr empfehlen. <a href=\"https:\/\/www.ojc.de\/salzkorn\/2020\/\">Mehr Informationen finden Sie hier<\/a>.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Salzkorn 2\/2019 haben wir Ihnen von einer Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministeriums zu einem Verbot von seelsorgerlichen bzw. thera\u00adpeutischen Angeboten zur Bearbeitung eines Konfliktes in der eigenen sexuellen Orientierung berichtet. Inzwischen liegt ein Gesetzentwurf vor, der vom Bundeskabinett am 18. Dezember 2019 angenommen wurde und voraussichtlich Mitte 2020 vom Bundestag verabschiedet wird. 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