{"id":16780,"date":"2019-11-05T12:58:42","date_gmt":"2019-11-05T11:58:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=16780"},"modified":"2019-11-05T12:58:42","modified_gmt":"2019-11-05T11:58:42","slug":"kinderrechte-im-grundgesetz-ohne-elternbezug-gefaehrden-das-kindeswohl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=16780","title":{"rendered":"Kinderrechte im Grundgesetz ohne Elternbezug gef\u00e4hrden das Kindeswohl"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Pressemitteilung des B\u00fcndnisses &#8222;Rettet die Familie&#8220; vom 4.11.2019<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 14. Oktober 2019 ver\u00f6ffentlichte die Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe \u201eKinderrechte ins Grundgesetz\u201c ihren Abschlussbericht. Darin werden drei alternative Formulierungen vorgeschlagen, die sich aber nur unwesentlich unterscheiden. Das f\u00fchrt die Diskussion weg von der wesentlichen Frage: Wer bestimmt, was das Recht eines Kindes ist? Im bestehenden Grundgesetz wird mit Art. 6 die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr diese Frage\u00a0 den Eltern zugeordnet und nur bei Versagen oder Fehlen der Eltern dem Staat.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sabine W\u00fcsten, Vorsitzende des B\u00fcndnisses warnt vor der \u201eLufthoheit des Staates \u00fcber den Kinderbetten\u201c, die die Entwicklung der Kinder jeder gerade aktuellen Staatsideologie ausliefere. Der stellv. Vorsitzende des B\u00fcndnisses, Dr. Johannes Resch dazu: \u201eBei Erw\u00e4hnung von \u201aKinderrechten\u2018 im GG ohne Elternbezug besteht die Gefahr, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr vor der Willk\u00fcr des Staates sch\u00fctzen k\u00f6nnen. Z. B. k\u00f6nnte er eine Krippenpflicht zum \u201aRecht des Kindes\u2018 erkl\u00e4ren. Der Staat orientiert seine Familienpolitik schon heute nicht mehr am Kindeswohl, sondern am \u201aProfitwohl\u2018 von internationalen Konzernen und Finanzinvestoren sowie an der patriarchal begr\u00fcndeten \u00dcberbewertung der Erwerbsarbeit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beispiel Krippenpolitik: Ein Krippenplatz wird mit ca. 1000 \u20ac \/ Monat \u00f6ffentlich bezuschusst. Selbstbetreuenden Eltern werden dagegen nicht einmal 150 \u20ac Betreuungsgeld zugestanden. Dabei sind nahezu alle Fachleute, die sich mit kindlicher Entwicklung befassen, der Auffassung, dass Krippenbetreuung in der Regel mit h\u00f6heren Risiken f\u00fcr die psychische Gesundheit der Kinder verbunden ist als die Entwicklung einer festen Bindung zu den Eltern in den ersten Lebensjahren. Allerdings erlaubt ein hohes Arbeitskr\u00e4ftepotential auf dem Erwerbsmarkt die L\u00f6hne niedrig zu halten, was den Profit erh\u00f6ht, aber eben das Kindeswohl gef\u00e4hrdet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beispiel Elterngeld: Die \u201aLohnersatzfunktion\u2018 wertet Kinderbetreuung ab, indem diese mit Krankheit und Arbeitslosigkeit gleichstellt wird. Wer vor einer Geburt zugunsten der Betreuung bereits vorhandene Kinder l\u00e4nger als ein Jahr auf Erwerbsarbeit verzichtet hat, erh\u00e4lt bis zu 1500 \u20ac \/Monat weniger Elterngeld. Hier wird der Verzicht von Eltern zugunsten ihrer Kinder regelrecht bestraft. Auch das schadet dem Kindeswohl. Diese Beispiele zeigen, dass sich der Staat schon jetzt nicht am Wohl der Kinder orientiert. Was haben Familien zu erwarten, wenn er nun auch noch die Deutungshoheit \u00fcber die Rechte der Kinder erh\u00e4lt?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pressemitteilung des B\u00fcndnisses &#8222;Rettet die Familie&#8220; vom 4.11.2019 Am 14. Oktober 2019 ver\u00f6ffentlichte die Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe \u201eKinderrechte ins Grundgesetz\u201c ihren Abschlussbericht. Darin werden drei alternative Formulierungen vorgeschlagen, die sich aber nur unwesentlich unterscheiden. Das f\u00fchrt die Diskussion weg von der wesentlichen Frage: Wer bestimmt, was das Recht eines Kindes ist? Im bestehenden Grundgesetz wird mit Art. 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